Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 11 Erbenhaftung / b) Ausnahme: Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Rz. 93 Im Gegensatz dazu geht die Unterhaltsverpflichtung des Erblassers gegenüber einem geschiedenen Ehegatten als Nachlassverbindlichkeit auf den Erben über (§ 1586b Abs. 1 BGB). Allerdings haftet der Erbe nur bis zur Höhe des Betrages, der dem Pflichtteil entspricht, der dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre,§ 1586b Abs. ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Abgrenzung zwischen Eigenschulden und Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 186 Die Abgrenzung zwischen Eigenschulden des Erben und den Nachlassverbindlichkeiten ist erforderlich, um festzustellen, ob der Erbe nach § 1978 Abs. 3 BGB Ersatzforderungen gegen den Nachlass geltend machen kann und ob der Erbe im Prozess einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 Abs. 2 ZPO bekommen kann. Dafür wurde von der Rechtsprechung folgender Maßstab entwi...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Regelungen der EuErbVO

Rz. 50 Nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt sich das Erbstatut nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes. In vielen ausländischen Rechtsordnungen, die zum romanischen Rechtskreis gehören, ist das Vermächtnis kein schuldrechtlicher Anspruch, sondern ein dinglich wirkendes Recht – "Vindikationslegat". Aus diesem Grund sind die Vermächtni...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 87 Nach § 2385 BGB gelten die Vorschriften über den Erbschaftskauf entsprechend auch für Verträge, die auf Veräußerung einer Erbschaft gerichtet sind. § 2385 BGB ist zwingend, soweit auf Vorschriften verwiesen wird, die ihrerseits zwingend sind.[87] Zunächst werden nach § 2385 Abs. 1 Alt. 1 BGB Kaufverträge mit umfasst, die nicht der Erbe selbst, sondern der Erwerber eine...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungskosten

Rz. 117 Muster 14.17: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungskosten Muster 14.17: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungskosten An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / I. Testamentsauslegungsvertrag

Rz. 557 Mit seiner in NJW 1986, 1812 veröffentlichten Entscheidung hat der BGH die Möglichkeit einer vergleichsweisen Einigung auch über die Erbenstellung anerkannt, wenn die Auslegung streitig ist.[682] Der Auslegungsvertrag – gerichtlich oder außergerichtlich geschlossen – hat zwar nur schuldrechtliche Wirkung (§ 311 BGB bzw. §§ 305, 2371, 2385 BGB), aber die Beteiligten h...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 25. Fälle mit Auslandsberührung

Rz. 163 Das IPR bestimmt, welche Rechtsordnung auf Sachverhalte mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. bestimmt sich das Erbrechtsstatut für bis 16.8.2015 eingetretene Erbfälle grundsätzlich nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Für seit 17.8.2015 eingetretene Erbfälle kommt es für das anzuwendende nationale Erbrecht auf den letzten gewöhnlic...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Materielle Beschwer, § 59 Abs. 1 FamFG

Rz. 308 Eine Rechtsbeeinträchtigung i.S.d. § 59 Abs. 1 FamFG liegt vor, wenn ein privatrechtliches oder öffentlich-rechtliches subjektives Recht des Beschwerdeführers durch die angefochtene Entscheidung berührt wird.[186] Als verletzte Rechtsposition kommt dabei in Nachlasssachen vor allem das Erbrecht in Betracht. Dagegen führt die bloße Verletzung von Verfahrensrechten nac...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Voraussetzungen der Testierfähigkeit

Rz. 216 Grundsätzlich kann ein Testament errichten, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, §§ 2229 Abs. 1, 2233 Abs. 1 BGB. Zum Abschluss eines Erbvertrags ist allerdings unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich, § 2275 Abs. 1 BGB. Ein Minderjähriger kann mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters einen Erbvertrag schließen, § 2275 Abs. 2 BGB. Rz. 217 Die Tatsache, das...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / aa) Nichtabziehbarkeit von Vermächtnissen bei der Überschuldungsprüfung

Rz. 142 Bei der Überprüfung einer etwaigen Überschuldung des Nachlasses im Sinne des Insolvenzrechts und der Insolvenzantragspflicht aus § 1980 BGB bleiben die Vermächtnisse als Nachlassverbindlichkeiten außer Betracht, § 1980 Abs. 1 S. 3 BGB, § 317 InsO. Rz. 143 Beruht die Überschuldung des Nachlasses aber auf den Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen, so stellt ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / bb) Erbfallschulden

Rz. 115 Die zweite Kategorie der Nachlasspassiva umfasst die Erbfallschulden. Dies sind grundsätzlich diejenigen Verbindlichkeiten, die durch den Tod des Erblassers selbst entstehen. Hierunter fallen im Einzelnen die Beerdigungskosten (§ 1968 BGB), die Kosten für das Grabmal und die Grabstätte, hingegen nicht die Kosten für die Grabpflege.[95] Ebenso zu den Erbfallschulden g...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / I. Erbenfeststellung

Rz. 84 In streitigen Fällen zwischen Erbprätendenten kann auch der Weg über eine Feststellungsklage im Zivilprozess gegangen werden, § 256 Abs. 1 ZPO. Das Erbrecht nach einer bestimmten Person ist ein Rechtsverhältnis, das zu klären ist. Ein Feststellungsinteresse ist deshalb grundsätzlich zu bejahen, auch wenn ein Erbscheinsverfahren bereits betrieben wird oder sogar schon ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / e) Muster: Klage des nicht befreiten Vorerben auf Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an Nachlassgrundstück

Rz. 71 Muster 14.8: Klage des nicht befreiten Vorerben auf Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an Nachlassgrundstück Muster 14.8: Klage des nicht befreiten Vorerben auf Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an Nachlassgrundstück An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsan...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Allgemeines

Rz. 81 Die Überleitung von Ansprüchen nach dem SGB XII ist brisant und kann sich bei der Gestaltung von Übergabeverträgen als "Beraterfalle" entpuppen. Der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe, § 2 Abs. 1 SGB XII,[196] sollte im Hinblick auf §§ 93, 94 SGB XII stets im Auge behalten werden. Überleitungsfähig (innerhalb der Zehnjahresfrist des § 529 Abs. 1 BGB) ist insbesond...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (4) Entbehrlichkeit des Haftungsbeschränkungsvorbehalts

Rz. 272 Ausnahmsweise ist ein Vorbehalt nach § 780 ZPO in drei Fallgruppen nicht erforderlich: (a) Wenn schon das Urteil selbst erkennen lässt, dass sich die Vollstreckung gegen einen Erben richtet. Dies ist gem. § 780 Abs. 2 ZPO in drei Fällen gegeben: Wenn das Urteilmehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 20 Fallgestaltung Das Muster geht davon aus, dass der Verkäufer Miterbe einer Erbengemeinschaft ist und seinen Erbteil ganz an den Käufer verkauft und überträgt. Dies kommt insbesondere in den Fällen vor, in denen der Miterbe vorzeitig aus der Erbengemeinschaft ausscheiden will oder in denen ein Dritter als Erwerber sich in die Gesamthandsgemeinschaft einkauft, um durch V...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / VIII. Erteilung

Rz. 143 Die Entscheidung über den Antrag erfolgt bei Stattgabe durch Ausstellung des ENZ, § 39 Abs. 1 S. 1 IntErbRVG, bei Ablehnung durch Beschluss, § 39 Abs. 1 S. 2 IntErbRVG. Im Unterschied zum nationalen deutschen Erbscheinsverfahren ist für die Erteilung des ENZ kein Feststellungsbeschluss vorgesehen. § 352e FamFG kommt hier nicht zur Anwendung, so dass ein Feststellungsb...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 6. Muster: Klage gegen den Erben auf Übernahme der Bestattungskosten

Rz. 66 Muster 26.15: Klage gegen den Erben auf Übernahme der Bestattungskosten Muster 26.15: Klage gegen den Erben auf Übernahme der Bestattungskosten An das Amtsgericht _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin _________________________ gegen die _________________________ – Beklagte – wegen: Aufwendungsersatz...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Pflichtteilsverzicht

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (3) Deutsch-französischer Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft

Rz. 112 Seit 1.5.2013 ist die Palette der Güterstände mit dem gemischt deutsch-französischen Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft angereichert. Grundlage der Neuregelung ist das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 4.2.2010 und dem dazu ergangenen Gesetz vom 15.3.2012.[72] Damit haben deutsch-französische Ehepaare bzw. einge...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung der Rechtsstellung als Vollerbe

Rz. 27 Muster 14.2: Klage auf Feststellung der Rechtsstellung als Vollerbe Muster 14.2: Klage auf Feststellung der Rechtsstellung als Vollerbe An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[31] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen den eingetragenen Verein _________________________, ver...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 2. Befugnisse des Bevollmächtigten

Rz. 213 Der Erblasser kann die Vollmacht für bestimmte Rechtsgeschäfte erteilen oder den Bevollmächtigten mit einer Generalvollmacht ausstatten. Bevollmächtigt werden kann jeder Dritte, selbstverständlich aber auch der Testamentsvollstrecker oder ein Erbe. Aufgrund einer transmortalen Vollmacht kann der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Vollmachtgebers dessen Erben hinsi...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 4. Muster: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage

Rz. 303 Muster 19.6: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage Muster 19.6: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Az. _________________________ Klageerwiderung und Widerklage in der Rechtssache des Herrn _________________________ – Kläger/Widerbeklagter – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ___________________...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / III. Bedeutung eines Erbenfeststellungsurteils im Erbscheinsverfahren

Rz. 10 Ein Erbprätendent kann gegen einen anderen Erbprätendenten Klage auf Feststellung seines testamentarischen Miterbenrechts erheben; ihm steht ein Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens seines Miterbenrechts zu. Dem steht nicht entgegen, dass ein Urteil im streitigen Verfahren nur zwischen den Parteien wirkt und keine Bindungswirkung...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. Muster: Klage auf Feststellung des Erbrechts nach erfolgter Testamentsanfechtung

Rz. 353 Muster 8.6: Klage auf Feststellung des Erbrechts nach erfolgter Testamentsanfechtung Muster 8.6: Klage auf Feststellung des Erbrechts nach erfolgter Testamentsanfechtung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / e) Muster: Stufenklage gegen nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

Rz. 267 Muster 14.42: Stufenklage gegen nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 14.42: Stufenklage gegen nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An das Landgericht _________...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / bb) Stundensatz

Rz. 161 Der Stundensatz bemisst sich nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte.[117] Die Höhe des Stundensatzes richtet sich demnach unter Würdigung der genannten Umstände am Einzelfall.[118] Dementsprechend hat das Nachlassgericht – im Beschwerdeverfahren das an seine Stelle tret...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Alleinerziehende / 1 Tarif

Da Alleinerziehende regelmäßig einzeln veranlagt werden, findet der Grundtarif Anwendung. Das gilt auch für eheähnliche Gemeinschaften. Den Splittingtarif können Alleinerziehende nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie verwitwet sind, der Ehegatte im Vorjahr verstorben ist und im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Ehegatten-Veranlagung erfüllt waren.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nießbrauchsgestaltungen bei... / a) Der Streitfall

Im Streitfall hatten die Steuerpflichtigen ein eigengenutztes Einfamilienhaus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich unter Vorbehalt des Nießbrauchs bis zum Tod des Längstlebenden auf ihre drei volljährigen Kinder übertragen. Aufgrund eines geplanten Umzugs schlossen die Steuerpflichtigen mit ihren drei Kindern eine privatrechtliche Vereinbarung, wonach beim Ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzierungskosten: Besond... / 3.1.1 Anwendungsbereich

Besonderheiten gelten bei Finanzierungen unter Einsatz von Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sind. Seit Inkrafttreten des StÄndG 1992[1] sind solche Lebensversicherungen grundsätzlich steuerlich nicht mehr begünstigt, wenn die Ansprüche daraus während der Dauer des Versicherungsvertrags im Erlebensfall der Tilgung oder Sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung / 1.2.7 Übergang im Erbwege

Wird ein Betrieb durch Erbfolge übertragen, ist dies keine Veräußerung i. S. d. § 16 EStG. Mit dem Tod des Erblassers geht der ganze Betrieb im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB). Beim Erblasser entsteht kein Gewinn, der Erbe führt den Betrieb mit den bisherigen Buchwerten weiter. Handelt es sich um mehrere Erben, begründen diese damit ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Finanzierungskosten / 3.2 Keine Finanzierungskosten

Nicht zu den Finanzierungskosten gehören z. B.: Beträge, die zur Tilgung einer Schuld gezahlt werden,[1] Finanzierungsgarantiekosten gehören in Abhängigkeit von der vertraglichen Gestaltung zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens oder denjenigen des Gebäudes;[2] im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Schiffsfonds gehören sie regelmäßig zu den Anschaffungskosten des ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 204 Erricht... / 2.1.6 Renten-Dokumentation

Rz. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 erlaubt die Verarbeitung von Daten über Entschädigungsfälle, in denen Rentenleistungen oder Leistungen bei Tod erbracht werden. Dadurch sollen Erkenntnisse über den Rentenverlauf und zur Verbesserung der Prävention und der Maßnahmen zur Teilhabe gewonnen werden. Hierfür dürfen nach Abs. 2 Satz 3 nur Daten nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 12 erhoben wer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 3.3.12.4 Wahlen

Rz. 972 Die Wahlen in der Generalversammlung sind erfahrungsgemäß oftmals ein heikles Thema. Die Praxis lehrt: Läuft alles reibungslos und planmäßig ab, d. h. ist sich die Versammlung über einen Kandidaten beispielsweise einstimmig einig, wird hierzu auch nichts hinterfragt. Dann wird zudem zur Beschleunigung des Verfahrens meistens offen abgestimmt. Besteht allerdings Strei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.8.2.5 Vertretungsregelungen

Rz. 514 In der Praxis der Wohnungsgenossenschaften kann sich das Problem ergeben, dass vor allem während des Urlaubs oder ggf. aufgrund von Erkrankungen einzelner Vorstandsmitgliedern eine eG u. U. nicht vertreten werden kann. Besteht der Vorstand im Fall einer Gesamtvertretung z. B. nur aus zwei Mitgliedern und ist in der Satzung keine Vertretung der Genossenschaft durch ei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.7.5.1 Überblick

Rz. 460 Der Anstellungsvertrag zwischen der Genossenschaft und dem Vorstandsmitglied kann aus verschiedenen Gründen enden. In der Praxis spielen vor allem folgende Beendigungsgründe eine Rolle:[1] Ablauf der vereinbarten Befristung, Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Rz. 461 Al...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 2.5.1 Gesetzliche Anforderungen

Rz. 664 Das Genossenschaftsgesetz enthält keine Vorschrift zur Wahl von Ersatzmitgliedern für den Aufsichtsrat.[1] Eine solche rechtliche Regelung, die analog im Genossenschaftsrecht angewendet werden kann, findet sich aber im Aktiengesetz (§ 101 Abs. 3 Satz 2 AktG). Ein Ersatzmitglied wird danach aufschiebend bedingt gewählt, d. h. es wird erst dann Mitglied des Aufsichtsra...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 2.7 Gerichtliche Bestellung eines Notaufsichtsrats

Rz. 671 Eine Bestellung eines oder mehrerer Aufsichtsratsmitglieder durch das Amtsgericht (§§ 29 BGB, 104 AktG analog) kommt nur in dringenden Fällen in Betracht.[1] Praxis-Beispiel Gegen ein Vorstandsmitglied einer Wohnungsgenossenschaft hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue zulasten des Wohnungsunternehmens eingeleitet. Das Vors...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.12.1 Überblick

Rz. 600 Das Vorstandsamt kann aus unterschiedlichen Gründen beendet werden. In der Praxis spielen vor allem folgende Beendigungsgründe eine Rolle: Ablauf der Bestelldauer, Widerruf der Bestellung, Amtsniederlegung. Als weitere Gründe zur Beendigung des Vorstandsamts kommen die Fälle der Auflösung[1] sowie der Verschmelzung der Genossenschaft[2], der Tod des Vorstandsmitglieds so...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 2.14.1 Überblick

Rz. 760 Ebenso wie im Fall der Beendigung des Amtes eines Vorstandsmitglieds[1] kann auch das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds aus unterschiedlichen Gründen enden. In der Praxis spielen auch hier vor allem folgende Beendigungsgründe eine Rolle: Ablauf der Bestelldauer Widerruf der Bestellung Amtsniederlegung Als weitere Gründe zur Beendigung des Aufsichtsratsamts kommen die Fäll...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.8.1.2 Wesentliche Aufgaben des Vorstands

Rz. 479 Zu den wesentlichen einzelnen Aufgaben des Vorstands im Rahmen seiner Leitungsverantwortung gehören (vgl. § 23 Abs. 2 MS): Rz. 480 Geschäftsführung/ Ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb Die Geschäftsführung durch den Vorstand umfasst alle notwendigen Maßnahmen und Handlungen zur Leitung der eG und des Unternehmens.[1] Der Vorstand hat die notwendigen personellen, sachliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Nießbrauch als Instrument der Unternehmensnachfolge

Zusammenfassung Dem Nießbrauch begegnet man häufig im Zusammenhang mit der Übertragung einer Immobilie. Dieser eignet sich bei solider vertraglicher Gestaltung jedoch auch im Bereich der Unternehmensnachfolge als flexibles Gestaltungsinstrument und kann auch steuerliche Vorteile bieten. Der Nießbrauch als beschränkt dingliches Nutzungsrecht Bei einem Nießbrauch handelt es sich...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Kürzung von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund einer steuer­pflichtigen Ersatzleistung

Leitsatz Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen. Normenkette § 33 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, § 23 Abs. 3 TV-L Sachverhalt Die Klägerin erhielt im Streitjahr (2017) aufgrund des Ablebens ihrer Mutter – auch ohne ihre Erbin geworden zu sein – gemäß § 23 Abs. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 11 Rücklagen

Mittel des Vereins sind zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke einzusetzen unabhängig davon, aus welchen seiner Tätigkeitsbereiche sie stammen. Das Bilden von Vermögen durch Vereine verstößt vom Prinzip her gegen die Gemeinnützigkeit. "Zeitnah" bedeutet die Verausgabung der Mittel im Jahr der Vereinnahmung, spätestens jedoch bis Ablauf des zweiten Folgejahres. Als Ausnahme v...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.1.3 Sonderfall – Rückausgleich nach § 37 VersAusglG

Rz. 34 Ist ein Versorgungsausgleich durchgeführt, bezieht daraufhin der ausgleichspflichtige Ehegatten eine gekürzte Rente und verstirbt nach Durchführung des Versorgungsausgleichs der ausgleichsberechtigte Ehegatte, sieht § 37 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG (= vgl. zur bis zum 31.12.2008 gültigen Vorgängervorschrift insoweit § 4 VersorgAusglHärteG) unter den Voraussetzungen von §...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 7 § 264 beinhaltet eine Ermittlungsvorschrift für Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten beim Versorgungsausgleich, wenn für Rentenanwartschaften Werteinheiten ermittelt worden sind. Zum Versorgungsausgleich im Beitrittsgebiet (Entgeltpunkte/Ost) vgl. § 264a. § 86 und § 265a Abs. 2 – mit Wirkung zum 1.9.2009 durch das VAStrRefG aufgehoben – bezogen sich auf knappschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tod eines Abkömmlings (Abs. 2)

Rz. 21 [Autor/Stand] § 4 Abs. 2 Satz 1 ErbStG ordnet für die Besteuerung ebenfalls abweichend vom Zivilrecht an, dass der Anteil eines anteilsberechtigten Abkömmlings am Gesamtgut bei dessen Tod zu seinem Nachlass gehört. Der Erwerb ist nach § 4 Abs. 2 Satz 2 ErbStG von demjenigen zu versteuern, dem der Anteil zufällt. Für die Besteuerung ist das Verhältnis des Erwerbers zum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners (Abs. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Vorschrift setzt das Vorliegen einer fortgesetzten Gütergemeinschaft nach den §§ 1483 ff. BGB voraus. Der Hinweis auf die §§ 1483 ff. BGB hat zur Folge, dass § 4 ErbStG auf Gütergemeinschaften ausländischen Rechts nicht anwendbar ist.[2] Dem steht auch nicht die Entscheidung des BFH vom 4.7.2012[3] entgegen, weil die Eheleute in dem zugrunde liegende...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / dd) Investitionsklausel bei Erwerben von Todes wegen (§ 13b Abs. 5 ErbStG)

Rz. 227 [Autor/Stand] Der Zweck der in § 13b Abs. 5 ErbStG neu geschaffenen Investitionsklausel besteht darin, unbillige Härten beim Erwerb von Todes wegen abzumildern (vgl. § 13b ErbStG Rz. 195), indem (nicht begünstigtes) Verwaltungsvermögen unter den dort genannten Voraussetzungen rückwirkend in begünstigtes Vermögen umqualifiziert werden kann. Dazu muss der Erwerber inne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkünfte bis zum Erbfall

Rn. 2855 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die persönliche StPfl erlischt mit dem Tod des Erblassers. Die bis zu seinem Tod erzielten Einkünfte versteuert noch der Erblasser (BFH vom 21.05.1970, IV 344/64, BStBl II 1970, 747), die Steuererklärung wird für ihn von seinen Erben abgegeben. Für die Frage, welche Einkünfte noch in der Person des Erblassers erzielt wurden, kommt es auf d...mehr