Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 1. Auskunft über die Schenkungen des Vorerben

Rz. 312 Die Durchsetzung eines Herausgabe- oder Bereicherungsanspruchs gegen den Beschenkten stellt den Nacherben oftmals vor erhebliche Probleme. Insbesondere dann, wenn der Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben eintritt, kann sich die Ermittlung der Person des Beschenkten sowie von Art und Umfang der Zuwendung schwierig gestalten. Die Rechtsprechung gewährt deshalb dem Nache... mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / g) Ärztliche Schweigepflicht

Rz. 252 Führt eine solche Beweiswürdigung noch nicht zum Ergebnis, so ist ein Sachverständigengutachten zur Frage der Testierfähigkeit einzuholen. Im Rahmen der Beweisaufnahme wird sich i.d.R. die Frage stellen, inwieweit Aussagen des behandelnden Arztes (häufig des Hausarztes) herangezogen werden müssen. Rz. 253 Dabei kommt der Arzt als sachverständiger Zeuge gem. § 414 ZPO ... mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Beweislast

Rz. 361 Die Beweislast für die Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit trifft denjenigen, der sich darauf beruft.[428] mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / aa) Allgemeines

Rz. 54 Das Errichtungsstatut behandelt die Frage nach der kollisionsrechtlichen Bestimmung der materiellen Wirksamkeit von Verfügungen von Todes wegen. Die Verfügung von Todes wegen ist in Art. 3 Abs. 1 lit. d EuErbVO legal definiert als: Zitat ein Testament, ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag; Die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen sind in den Art. 24 ff... mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / d) Dauer der Wirksamkeit

Rz. 27 Eine Vollmacht gilt grundsätzlich weiter, wenn der Bevollmächtigte geschäftsunfähig wird[44] oder verstirbt. Da dies gerade im Hinblick auf das Versterben des Bevollmächtigten nicht ausnahmslos gilt, muss dies im Rahmen einer Vorsorgevollmacht ausdrücklich klargestellt werden. Die §§ 168 Abs. 1, 672 Abs. 1, 675 BGB begründen insoweit nur eine Zweifelsfallregelung. Die... mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 5. Muster: Schriftsatz als Stellungnahme zu einer Beschwerde

Rz. 326 Muster 7.70: Schriftsatz als Stellungnahme zu einer Beschwerde Muster 7.70: Schriftsatz als Stellungnahme zu einer Beschwerde An das[207] Oberlandesgericht _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Das Nachlassgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Erbschein durch den Tod der in ihm als Nacherbin ausgewiesenen... mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Anwendbarkeit des § 2315 BGB

Rz. 135 Die Anwendbarkeit des § 2315 BGB setzt voraus, dass der Erblasser eine Zuwendung mit der Bestimmung gemacht hat, dass diese auf den Pflichtteilsanspruch anzurechnen ist. Zeitlich muss die Anrechnungsbestimmung gleichzeitig mit der Zuwendung dem Empfänger zugehen. Sie kann aber auch vorher für eine oder mehrere später folgende Zuwendungen erfolgen und auch von einer B... mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 2. Deutsch-türkischer Konsularvertrag

Rz. 5 Der deutsch-türkische Konsularvertrag enthält folgende erbrechtliche Kollisionsregel: Zitat § 14 der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags (Nachlassabkommen) (1) Die erbrechtlichen Verhältnisse bestimmen sich in Ansehung des beweglichen Nachlasses nach den Gesetzen des Landes, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte. (2) Die erbrechtlichen Verhältnisse in A... mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Allgemeines

Rz. 27 Von der Testierfähigkeit zu unterscheiden ist die Testierfreiheit des Erblassers. Diese kann z.B. dann eingeschränkt sein, wenn sich der Erblasser bereits in einem Erbvertrag oder in einem gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testament gebunden hat. Bei Vorliegen einer solchen bindenden Verfügung von Todes wegen sind alle späteren Verfügungen unwirksam, wenn sie der ... mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / d) Verwahrungsbuch

Rz. 109 Über die in besondere amtliche Verwahrung genommenen letztwilligen Verfügungen ist ein besonderes Verwahrungsbuch zu führen, § 27 Abs. 4 und 5 AktO. Rz. 110 § 346 FamFG Verfahren bei besonderer amtlicher Verwahrung (1) Die Annahme einer Verfügung von Todes wegen in besondere amtliche Verwahrung sowie deren Herausgabe ist von dem Richter anzuordnen und von ihm und dem ... mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Muster: Antrag auf Löschung eines Nießbrauchsrechts

Rz. 149 Muster 10.7: Antrag auf Löschung eines Nießbrauchsrechts Muster 10.7: Antrag auf Löschung eines Nießbrauchsrechts An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Löschung des im Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Abt. II Nr. _________________________ zugunsten von Herrn _________________________ eingetragenen Nießbrauch... mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 3. Eintritt weiterer Personen in die EWIV

Rz. 68 Treten im Zusammenhang mit dem Tod eines Mitglieds andere Personen, bspw. dessen Erben, ein einzelner Erbe oder Vermächtnisnehmer, in die EWIV ein, so ist das neue Mitglied unter Angabe des Familien- und Vornamens sowie des Wohnsitzes zur Eintragung anzumelden, § 2 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 1 EWIV-AusfG. Die Anmeldung ist von den Geschäftsführern in vertretungsberechti... mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / b) Abfindung und Erbringung von Gegenleistungen

Rz. 24 Die Abfindung ist kein Entgelt für den Erbverzicht, sondern eine unentgeltliche Zuwendung.[71] Bei einem Verzicht gegen Abfindung ist es vernünftig, ausdrücklich auch die Erstreckung auf die Abkömmlinge anzuordnen, da andernfalls dieser Stamm vor den anderen Stämmen bevorzugt würde. Macht man den Erbverzicht von der Erbringung von Gegenleistungen abhängig, so dürfte hi... mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Mitwirkungsverbote für den Notar

Rz. 178 Für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen verweist § 27 BeurkG auf allgemeine Vorschriften, die Mitwirkungsverbote enthalten. So ist gem. § 7 BeurkG die Beurkundung von Willenserklärungen insoweit unwirksam, als sie dem Notar, seinem jetzigen oder früheren Ehegatten oder einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seite... mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 23. Übertragungsverpflichtung aufgrund einer lebzeitigen Auflage

Rz. 164 Die Auflage in einem Schenkungsvertrag, dass der Beschenkte (und spätere Erblasser) den Schenkungsgegenstand spätestens bis zu seinem Tod an den Zweitbeschenkten weiterzugeben hat, ist als lebzeitige Weitergabeverpflichtung schuldrechtlicher Art wirksam und begründet nach dem Tod des Erstbeschenkten gem. § 1967 Abs. 2 BGB einen unmittelbaren Anspruch gegen die Erben ... mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / dd) Erbrechtliche Rechtswahl

Rz. 28 Die EuErbVO unterscheidet zwischen dem anzuwendenden Erbstatut (Welches nationale Erbrecht ist auf einen konkreten Erbfall anzuwenden?) und dem Errichtungsstatut (Welche Art von Verfügungen von Todes wegen ist zulässig?). Das anzuwendende Erbstatut ist geregelt in Art. 21, 22 EuErbVO, das Errichtungsstatut in Bezug auf einen Erbvertrag in Art. 25 EuErbVO.[22] Rz. 29 Ar... mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Zuwendungsverzicht

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Muster: Mitteilung über den Verlust des Versicherungsscheins

Rz. 48 Muster 25.9: Mitteilung über den Verlust des Versicherungsscheins Muster 25.9: Mitteilung über den Verlust des Versicherungsscheins An die _________________________-Lebensversicherung Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ Versicherungsnehmer und versicherte Person: _________________________ Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich _________________... mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 5. Muster: Wohnungsrecht, teilweise als Verschaffungsvermächtnis

Rz. 277 Muster 15.26: Wohnungsrecht, teilweise als Verschaffungsvermächtnis Muster 15.26: Wohnungsrecht, teilweise als Verschaffungsvermächtnis _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Wohnungsrechtsvermächtnis Meinem zweiten Ehemann, Herrn _________________________, wohnhaft in _________________________, wende ich im Wege des Vermächtnisses das lebenslange Wohn... mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Schutz des Nacherben durch Nacherbenvermerk

Rz. 357 Damit Dritte nicht gutgläubig vom Vorerben auf der Grundlage von Grundstücksverfügungen erwerben können, zu denen der Vorerbe im Hinblick auf die Verfügungsbeschränkungen der §§ 2113 ff. BGB nicht berechtigt ist, sieht das Gesetz die Eintragung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch vor, sobald der Vorerbe als Rechtsnachfolger des Erblassers im Grundbuch eingetragen wi... mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Voraussetzungen des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 88 Ein Pflichtteilsanspruch ist dann gegeben, wenn die Berechtigten nach der gesetzlichen Erbfolge Erben geworden wären, sie aber im konkreten Fall durch eine Verfügung von Todes wegen enterbt wurden. Handlungen des Berechtigten selbst, die zum Verlust des gesetzlichen Erbrechts führen, führen auch in der Regel zum Verlust des Pflichtteilsrechts (z.B. Erbverzicht, Erbaus... mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Muster: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch Erbenmehrheit

Rz. 35 Muster 22.2: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch Erbenmehrheit Muster 22.2: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch Erbenmehrheit An das Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Einzelkaufmännisches Unternehmen unter der Firma _________________________, eingetragen im dortigen Handelsregister Abt. A Nr. _________________________ Im Handelsregister ... mehr

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ZErb 07/2023, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 wenden sich gegen die Zurückweisung eines nach der gesetzlichen Erbfolge beantragten Erbscheins. Das Nachlassgericht sei zu Unrecht von einer wirksamen testamentarischen Enterbung ausgegangen. Der Erblasser war mit der nachverstorbenen früheren Beteiligten zu 4 verheiratet. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 sind die gemeinsamen Kinder d... mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Beurkundungen im Ausland

aa) Keine Beurkundung deutscher Notare im Ausland Rz. 61 In einem vom Kammergericht entschiedenen Fall wollte ein deutscher Notar die Generalvollmacht eines in Den Haag lebenden deutschen Staatsbürgers in Den Haag nach deutschem Recht notariell beurkunden. Der Notarsenat des Kammergerichts[55] lehnte dieses Begehren des Notars ab. Das Urteil des Kammergerichts ist keine Überr... mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Gestaltung der Wiederverheiratungsklausel bei der Einheitslösung

Rz. 440 Im Falle des Todes des Erstversterbenden verschmilzt bei der Einheitslösung das Vermögen des Überlebenden mit dem Vermögen des Erstversterbenden zu einer Vermögensmasse. Es bestehen u.a. folgende Möglichkeiten, für den Fall der Wiederverheiratung Vorsorge zu treffen: aa) Vor- und Nacherbenregelung Rz. 441 Wird lediglich formuliert, dass im Falle der Wiederverheiratung d... mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Widerrufstestament, § 2254 BGB

Rz. 289 Das Widerrufstestament unterliegt den allgemeinen Formerfordernissen eines Testaments, es bedarf aber nicht derselben Form wie das widerrufene Testament. Ein notariell beurkundetes Testament kann durch ein privatschriftliches, ein privatschriftliches durch ein notarielles widerrufen werden. Der Widerrufswillen ist erforderlichenfalls durch Auslegung zu ermitteln.[370] mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 11. Steuerliche Folgen

Rz. 53 Der Erbverzicht selbst ist grundsätzlich erbschaftsteuerneutral, da die Erbteilserhöhung keine Schenkung für die verbleibenden Erben darstellt. Die Zahlung, die für einen Erbverzicht als Abfindung erfolgt, wird erbschaftsteuerlich wegen § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Demzufolge kann der Wert des Erbverzichts nicht vom Wert der Abfindung abgezo... mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Vollmachterteilung des Erblassers an seinen Alleinerben

Rz. 195 Eine Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers wird.[210] Denn bei der transmortal erteilten Vollmacht wird der Erbe bzw. werden die Erben nach dem Tod des Vollmacht- und Auftraggebers seinerseits bzw. ihrerseits Vollmacht- und Auftraggeber. Vollmachtgeber und Bevollmächtigter können aber nicht personenidentisch sein. In einem solche... mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 6. Muster: Auskunftsklage gegen Hausgenossen

Rz. 380 Muster 9.25: Auskunftsklage gegen Hausgenossen Muster 9.25: Auskunftsklage gegen Hausgenossen An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen Auskunft und eidesstattlicher Versicherung. Namens un... mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / dd) Kürzungsrecht bei Untervermächtnis

Rz. 131 Das Kürzungsrecht steht im Falle der Anordnung eines Untervermächtnisses nach § 2188 BGB auch dem mit dem Untervermächtnis belasteten Hauptvermächtnisnehmer zu. Allerdings kann der Erblasser sowohl das Kürzungsrecht des Erben als auch das des Hauptvermächtnisnehmers durch Verfügung von Todes wegen modifizieren, §§ 2324, 2188 BGB. mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / aa) Erblasserschulden

Rz. 110 Zu den Erblasserschulden zählen alle Verbindlichkeiten, die der Erblasser vor seinem Tod eingegangen ist. Dies sind zunächst alle Schulden des Erblassers, wie bspw. unbezahlte Rechnungen, Darlehen, Bankschulden oder Beitragsrückstände. Hierbei ist darauf zu achten, in welcher Höhe die Schulden den Erblasser selbst treffen und inwieweit er die Schulden auf andere abwä... mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / e) Muster: Klage gegen Miterben auf Aufwendungsersatz

Rz. 84 Muster 12.2: Klage gegen Miterben auf Aufwendungsersatz Muster 12.2: Klage gegen Miterben auf Aufwendungsersatz An das Amtsgericht – Zivilabteilung – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen – Beklagte – w... mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 370 Unter Enterbung versteht man den Ausschluss eines gesetzlichen Erben durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge. Die Enterbung kann grundsätzlich durch ein sog. Negativ-Testament (§ 1938 BGB) oder durch ein Positiv-Testament (§ 1937 BGB) erreicht werden. Rz. 371 Ein negatives Testament beinhaltet den ausdrücklichen Erbausschluss gesetzlicher Erben mit der Folge,... mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Muster: Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 167 Muster 3.2: Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments Muster 3.2: Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments Gemeinschaftliches Testament Wir, die Eheleute _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene _________________________, geboren am _________________________ in __________... mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 6. Zustimmung des Vermächtnisnehmers zu anderweitigen Verfügungen

a) Formerfordernis: Notarielle Beurkundung Rz. 151 Der vertragsmäßig bedachte Vermächtnisnehmer kann gegenüber dem Erblasser seine Zustimmung zu einem abweichenden Testament geben, § 2291 BGB. Die Zustimmungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2291 Abs. 2 BGB, weil darin eine (zumindest teilweise) Aufhebung des Erbvertrags liegt. Mit Zugang der Zustimmung an den E... mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Hypothetisches Erbstatut

Rz. 24 Die Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung ist nach dem Recht zu beurteilen, das im Zeitpunkt der Verfügung auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden wäre, sog. Errichtungsstatut.[33] mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 7. Herausgabe des Erlangten durch Beauftragten

Rz. 124 Nach dem Tod des Beauftragten (bspw. Bevollmächtigten) geht der Herausgabeanspruch nach § 667 BGB als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben über. mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Tätigkeitsfelder des Notars

Rz. 403 Der Notar ist mit § 14 HeimG i.d.R. befasst bei mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 2. Vorteile gegenüber Erbverzicht

Rz. 79 Im Unterschied zum Erbverzicht erhöhen sich die Pflichtteilsansprüche der anderen Pflichtteilsberechtigten nicht.[178] Der Verzichtende wird also bei der Berechnung des Erbteils, welcher für die Bestimmung des Pflichtteils ausschlaggebend ist, berücksichtigt. Dadurch wird im Ergebnis eine – regelmäßig ungewollte – Begünstigung anderer Pflichtteilsberechtigter vermiede... mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Ablieferungspflicht

Rz. 128 Soweit sich ein Testament nicht in amtlicher Verwahrung befindet, ist der Besitzer nach § 2259 Abs. 1 BGB verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er vom Tod des Erblassers erfahren hat, an das Nachlassgericht abzuliefern. mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Testamentsvollstreckung bzw. die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers bildet eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit, die dem Erblasser auch nach seinem Tod noch die Möglichkeit bietet, auf die Verwaltung des Nachlasses im Ganzen oder in Teilen Einfluss zu nehmen bzw. die Art und Weise sowie den Zeitpunkt der Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Erben zu st... mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 1. Allgemeines

Rz. 5 Nach der BGH-Rechtsprechung geht es um eine Missbrauchskorrektur.[11] Dabei wird eine Abwägung vorgenommen zwischen den Erbaussichten des (Vertrags-) oder Testaments-Erben und den Interessen des Erblassers an einer gerechtfertigten Verfügung zu seinen Lebzeiten. Weiter muss eine objektive Beeinträchtigung der Position des Vertragserben hinzukommen.[12] Voraussetzungen ... mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / III. Muster: Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 107 Muster 5.4: Pflichtteilsverzichtsvertrag Muster 5.4: Pflichtteilsverzichtsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind Herr Unternehmer U und seine Ehefrau F. Ferner sind seine Kinder S, T1 und T2 erschienen. Sie schließen mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgenden Erbvertrag [216] und Pflichtteilsverzichtsvertrag I. Erbvertrag 1. Ic... mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 204 Der Übergeber ist im gesetzlichen Güterstand verheiratet und hat mehrere Abkömmlinge. Einem seiner Abkömmlinge überträgt er ein Grundstück nebst von ihm bewohntem Einfamilienhaus, wobei er sich den Nießbrauch im gesetzlichen Umfange vorbehält. Nach dem Tode des Übergebers soll das Nießbrauchsrecht seinem Ehegatten zustehen. Der Übernehmer übernimmt anstelle des Überg... mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Mitgliedschaft an einer Personengesellschaft

Rz. 196 Beim Tod eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft wird die Gesellschaft nach der gesetzlichen Regelung aufgelöst (§ 727 BGB). Damit wandelt sich die Gesellschaft kraft Gesetzes in eine Liquidationsgesellschaft um. Die Erben werden Mitglieder der Liquidationsgesellschaft mit den nachstehenden Folgen: mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 7. Beschränkung eines Abkömmlings in guter Absicht

Rz. 154 Eine Beschränkung eines vertraglich bedachten Abkömmlings in guter Absicht durch späteres Testament lässt das Gesetz in § 2289 Abs. 2 BGB zu. Insofern kann der Erbvertrag bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2338 BGB auch später geändert werden. mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Allgemeines

Rz. 100 Vertragliche Regelungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge haben häufig Schenkungscharakter. Je nach Art und Umfang der vom Übernehmer geschuldeten Gegenleistungen überwiegt der unentgeltliche oder der entgeltliche Teil des Geschäfts. Liegt demgemäß eine Schenkung, gemischte Schenkung oder Schenkung unter einer Auflage vor, so haften dem Erwerb des Übernehmers d... mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 4. Pflichtteilsverzicht und Ehegatte

Rz. 98 Hat der Ehegatte lediglich auf seinen Pflichtteil verzichtet, nicht aber auf sein Erbrecht, so bleibt es bei der erbrechtlichen Lösung. Dementsprechend erhöht sich der Erbteil um ¼ aufgrund § 1371 Abs. 1 BGB. Wird der Ehegatte Erbe oder Vermächtnisnehmer aufgrund einer Verfügung von Todes wegen, so kann er neben diesem Erwerb nichts mehr beanspruchen,[207] es sei denn... mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Allgemeines

Rz. 263 Mit dem Tod seines Schuldners fehlt dem Gläubiger vorerst der Anspruchsgegner, wenn nicht feststeht, wer Erbe geworden ist. Aus Sicht des Gläubigers ist daher auf die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft hinzuwirken, um einen Adressaten für die Forderung zu haben. Neben der bestehenden Forderung hat der Rechtsanwalt gegenüber dem Gericht auch darzulegen, warum die Er... mehr

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§ 11 Erbenhaftung / I. Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 2 Die gesetzlichen Regeln über die Erbenhaftung befassen sich mit den passiven Vermögenswerten, die der Erblasser hinterlässt bzw. die mit seinem Tod entstanden sind. Es geht hier um die Rechtsnachfolge in Schuldverhältnisse auf der Schuldnerseite. 1. Drei Interessengruppen Rz. 3 Dabei sind die widerstreitenden Interessen von drei Gruppen zu regeln: (1) Die Gläubiger des Er... mehr