Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.5 Haftung des Minderjährigen

Rz. 9 § 1629a BGB (Beschränkung der Minderjährigenhaftung) (1) Die Haftung für Verbindlichkeiten, die die Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht oder sonstige vertretungsberechtigte Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht durch Rechtsgeschäft oder eine sonstige Handlung mit Wirkung für das Kind begründet haben, oder die aufgrund eines während der Minderjährigk... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Unwirksame Pflichtteilsentziehung macht Enterbung nicht unwirksam

Zusammenfassung Ist eine Pflichtteilsentziehung unwirksam, z. B. wegen Verzeihung durch den Erblasser, so führt dies nicht automatisch zur Unwirksamkeit einer im gleichen Testament verfügten Enterbung. Entziehung des Pflichtteils wegen groben Undanks In dem vom OLG entschiedenen Fall hatte ein Vater seinen 3 Kindern durch testamentarische Verfügung den Pflichtteil wegen groben... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 6.3.5 Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 149 Im Steuerrecht, das sich weitgehend an wirtschaftlichen Verhältnissen orientiert, ist der wirtschaftliche Sinn der Vorschrift besonders bedeutungsvoll. Deswegen spielt die wirtschaftliche Betrachtungsweise, auch wenn in der AO eine dem § 1 StAnpG entsprechende Regelung fehlt, bei der Auslegung von Steuernormen eine bedeutende Rolle. Ihr Ziel besteht darin, Rechtsnorm... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.3 Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

Rz. 23 § 745 ZPO (Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft) (1) Im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen den überlebenden Ehegatten ergangenes Urteil erforderlich und genügend. (2) Nach der Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft gelten die Vorschriften der §§ 743, 744 mit der Maßgabe, dass an die... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Beteiligte am Revisionsverfahren

Rz. 2 § 122 FGO regelt nicht, wer kraft Gesetzes am Revisionsverfahren beteiligt ist, sondern nur, wer daran beteiligt sein kann. Nur die am Klageverfahren Beteiligten (mit Ausnahme des nach Abs. 2 Beigetretenen) können am Revisionsverfahren beteiligt sein, sie müssen es aber nicht. Ein gewillkürter Parteiwechsel ist nicht möglich. Ein neuer Beteiligter kann auch nicht im We... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
aaaasdasda
Warum sollte der Umgang mit... / Zusammenfassung

Überblick Atemschutzgeräte sind Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), die den Träger vor dem Einatmen von Schadstoffen aus der Umgebungsatmosphäre oder vor Sauerstoffmangel schützen. Atemschutzgeräte werden z. B. in Bereichen benötigt, in denen nicht genügend Sauerstoff vorhanden ist oder die Gefahr besteht, dass dieser durch den Eintrag von Luftschadstoffen verdrängt wird, Luf... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.4 Maschinelle Fehlerprüfung

Rz. 15 Von den für eine rechtswirksame Antragstellung erforderlichen Mindestangaben sind die Angaben abzugrenzen, die von der zentralen Stelle benötigt werden, um die Zulage im vollautomatisierten Massenverfahren ermitteln zu können. Die automatische Verarbeitung ist in besonderem Maße auf vollständige und richtige Angaben angewiesen und bedarf exakter Vorgaben, welche Berec... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Erbrechtliche Angelegenheiten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Allgemeines / 1. Einführung

Rz. 3 Um besser zu verstehen, wie die Abrechnung in Familiensachen erfolgt, wird ein kurzer Überblick über das Familienverfahrensgesetz geben. Leser, die sich schon auskennen, können ab Rdn 28 weiterlesen. Das FamFG [4] hat rund 500 Paragrafen und ist wie folgt gegliedert: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Streit oder Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis

Rz. 271 Eine Einigungsgebühr kann nur entstehen, wenn durch die Mitwirkung des Rechtsanwalts an einem wirksamen Vertrag Streit oder zumindest Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beendet wird. Dies bedeutet, dass für die Mitwirkung an rechtsbegründenden Verträgen die Einigungsgebühr nicht entstehen kann, es sei denn, zumindest eine Partei hat sich zuvor einer Rechtspositio... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 7. Abgrenzung Beratung zur Geschäftsgebühr

Rz. 85 Seit Einführung des RVG ist das Entwerfen einer Urkunde nicht mehr im Gesetzeswortlaut erwähnt, wobei sich aus der Gesetzesbegründung kein Hinweis ableiten lässt, dass die Geschäftsgebühr Nr. 2300 für den Entwurf einer Urkunde oder eine einseitige Willenserklärung (nicht wechselseitiger Erbvertrag!) wie z.B. ein Testament, nicht mehr gelten sollte.[77] Das OLG Nürnber... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / f) Regelung nur bestimmter Gegenstände durch Ehevertrag, § 100 Abs. 2 GNotKG

Rz. 123 Soll nur ein bestimmter Gegenstand durch Ehevertrag geregelt werden, so gilt dessen Wert, § 100 Abs. 2 S. 1 GNotKG. In der Praxis kommt der modifizierte Zugewinnausgleich recht häufig vor. Hier werden beispielsweise oft Geschäfts-, Gesellschafts- oder Erbanteile aus dem zukünftigen Zugewinnausgleich ausgeklammert. § 100 Abs. 2 S. 1 GNotKG kommt aber nicht generell be... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Auszüge aus dem Kostenverzeichnis des FamGKG

Rz. 77 Nachfolgend werden wichtige Regelungen im FamGKG zur Höhe der Gerichtskosten abgedruckt. Rz. 78 mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / c) Anwendungsbereich des § 100 Abs. 1 GNotKG

Rz. 111 Bewertet werden nach § 100 Abs. 1 GNotKG z.B.: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Gütertrennung

Rz. 148 Wird ein Ehevertrag im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung "als Mittel zu Zweck" getroffen, um z.B. den Güterstand zu beenden, damit ein Zugewinnausgleich berechnet werden kann, so wird in der Praxis teilweise bei der Wertberechnung abweichend von der Regelung des § 100 GNotKG ein deutlich niedrigerer Wert angesetzt. Rz. 149 Das OLG Frankfurt a.M. setzt in solch... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.3.3 Rentensplitting bei Tod eines Ehegatten vor Erfüllung der Voraussetzungen nach § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2

Rz. 27 Bei Vorliegen der in § 120a Abs. 2 genannten persönlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen besteht auch dann Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings, wenn ein Ehegatte/Lebenspartner stirbt, bevor die in § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen vorliegen. In diesen Fällen kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner das Rentensplitting allein herbeiführe... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.1 Tod des begünstigten Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 4 Eine Aussetzung der Rentenkürzung aufgrund des Rentensplittings i. S. v. Abs. 1 Satz 1 kommt nur in Betracht, wenn der durch das Rentensplitting (insgesamt) begünstigte Ehegatte/Lebenspartner verstorben ist und für die Zeit nach Bestandskraft des Rentensplittings (§ 120a Abs. 9) bis zu seinem Todesmonat keine angemessenen Rentenleistungen in Anspruch genommen hat. Der T... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1 Aussetzung des Rentensplittings bei Tod eines Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 3 § 120b, der die Aussetzung des Rentensplittings bei Tod eines Ehegatten/Lebenspartners vor Empfang angemessener Rentenleistungen zum Inhalt hat, ergänzt die für das Rentensplitting in § 120a geregelten Grundsätze. Nach § 120b Abs. 1 besteht Anspruch auf Aussetzung der Rentenkürzung bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen: Tod des Ehegatten/Lebenspartners, der durch d... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.3 Aussetzung der Rentenkürzung bei Tod des (insgesamt) begünstigten Lebenspartners

Rz. 14 Nach Satz 2 gilt die Vorschrift für einen Anspruch auf eine nicht aufgrund des Rentensplittings gekürzten Rente für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Die Aussetzung der Rentenkürzung bei Tod eines Lebenspartners ist in § 120b geregelt. § 120b ist anzuwenden, wenn der durch das Rentensplitting (insgesamt) begünstigte Lebenspartner verstorben i... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.5 Tod des Antragstellers

Rz. 14 Abs. 5 regelt, wie zu verfahren ist, wenn entweder der antragstellende Ehegatte/Lebenspartner oder der antragstellende rentenberechtigte Hinterbliebene vor Abschluss des Abänderungsverfahrens verstorben ist. Nach Abs. 5 Satz 1 endet das Abänderungsverfahren grundsätzlich mit dem Tod des Antragstellers. Die Fortsetzung des Verfahrens ist zulässig, wenn ein anderer Antr... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120b Tod eines Ehegatten vor Empfang angemessener Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 34 AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 12 Abs. 1 AVmEG) eingefügt worden. § 120b wurde durch Art. 4 Nr. 7 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700) neu gefasst und an die in § 37 VersAusglG verortete Härteregelung zum Versorgungs... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aussetzung des Rentensplittings bei Tod eines Ehegatten/Lebenspartners Rz. 3 § 120b, der die Aussetzung des Rentensplittings bei Tod eines Ehegatten/Lebenspartners vor Empfang angemessener Rentenleistungen zum Inhalt hat, ergänzt die für das Rentensplitting in § 120a geregelten Grundsätze. Nach § 120b Abs. 1 besteht Anspruch auf Aussetzung der Rentenkürzung bei Vorliegen d... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.3 Antrag auf Aussetzung der Rentenkürzung

Rz. 6 Nach dem Wortlaut des Abs. 1 Satz 1 erfolgt die Aussetzung der durch das Rentensplitting bedingten Rentenkürzung auf Antrag. Antragsberechtigt ist nach Abs. 2 der Vorschrift ausschließlich der überlebende Ehegatte/Lebenspartner, der durch das Rentensplitting (insgesamt) belastet worden ist. Ein Tätigwerden der Rentenversicherungsträger "von Amts wegen" ist somit grundsä... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.2 Keine angemessenen Rentenleistungen aus dem Rentensplitting

Rz. 5 Voraussetzung für die Aussetzung der durch ein Rentensplitting herbeigeführten Rentenkürzung i. S. v. Abs. 1 Satz 1 ist darüber hinaus, dass an den verstorbenen (insgesamt) begünstigten Ehegatten/Lebenspartner nicht länger als 36 Monate Rentenleistungen erbracht worden sind. Abs. 1 Satz 1 bezieht sich somit ausschließlich auf die Dauer des Versichertenrentenbezuges des ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.4 Kein Ausschlussgrund

Rz. 7 Abs. 1 Satz 2 (angefügt mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das 4. SGB IV ÄndG v. 22.12.2011, BGBl. I S. 3057) schließt die Aussetzung einer Rentenkürzung i. S. v. Abs. 1 Satz 1 aus, wenn ein Rentensplitting gemäß § 120a Abs. 3 Nr. 3 vom überlebenden Ehegatten/Lebenspartner allein herbeigeführt worden ist. Abs. 1 Satz 2 ist selbst in den Fällen anzuwenden, in denen der über... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern (§ 120a) orientiert sich am Versorgungsausgleich nach dem Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700), der seit dem 1.7.1977 i. d. R. nach Auflösung einer Ehe sowie seit dem 1.1.2005 nach Aufhebung einer nach dem LPartG begründeten eingetragenen Lebenspartnerschaft durchzuführen ist. ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 34 AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 12 Abs. 1 AVmEG) eingefügt worden. § 120b wurde durch Art. 4 Nr. 7 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700) neu gefasst und an die in § 37 VersAusglG verortete Härteregelung zum Versorgungsausgleich angepasst... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.3 Zeitpunkt der Wirksamkeit der Aussetzung der Rentenkürzung

Rz. 12 Die Aussetzung der durch ein Rentensplitting bedingten Rentenkürzung erfolgt nach Abs. 3 (i. d. F. des VASTrRefG v. 3.4.2009, BGBl. I S. 700, in Kraft ab 1.9.2009) mit Wirkung für die Zukunft, und zwar ab dem 1. Tag des Monats, der auf den Monat der Antragstellung folgt.[1] Rz. 13 Abs. 3 entspricht auch hinsichtlich des Zeitpunkts der Wirksamkeit der Aussetzung der Ren... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.2 Rechtsfolgen der Aussetzung des Rentensplittings

Rz. 8 Bei Vorliegen der in Abs. 1 Satz 1 genannten Voraussetzungen wird die Rente des durch ein Rentensplitting (insgesamt) belasteten Ehegatten/Lebenspartners nicht mehr aufgrund des nach §§ 76c, 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 grundsätzlich zu berücksichtigenden Abschlags an Entgeltpunkten gekürzt. Soweit einem überlebenden Ehegatten/Lebenspartner nach durchgeführtem Einzelsplittin... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 2.1 Erklärungsfristen zum Rentensplitting

Rz. 6 Eine gemeinsame Erklärung der Ehegatten/Lebenspartner zur Durchführung eines Rentensplittings i. S. v. § 120a Abs. 1 kann frühestens 6 Monate vor der voraussichtlichen Erfüllung der in § 120a Abs. 3 Nr. 1 oder 2 genannten Anspruchsvoraussetzungen abgegeben werden (Abs. 1 Satz 1). Erklärungen, die zu einem früheren Zeitpunkt beim Rentenversicherungsträger eingehen, sind... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.4.1 Rentenabfindung als Ausschlussgrund

Rz. 37 Soweit ein Ehegatte/Lebenspartner stirbt, bevor die in § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen für einen Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings vorliegen, kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner das Rentensplitting gemäß § 120a Abs. 3 Nr. 3 allein herbeiführen (vgl. Komm. zu RZ 27 bis 31); für Todesfälle ab 1.1.2008 gilt dies nur, solange die... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.2 Durchführung des Rentensplittings unter Lebenspartnern

Rz. 4 Nach Satz 2 HS 1 gelten die in § 120a enthaltenen Grundsätze für die Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Dabei gelten nach Satz 3 der Vorschrift als Eheschließung die Begründung einer Lebenspartnerschaft, als Ehe eine Lebenspartnerschaft und als Ehegatte ein Lebenspartner. Anspruch auf Durchfü... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.1.2 Erklärung des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 13 Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern besteht nach § 120a Abs. 3 Nr. 3 auch, wenn ein Ehegatte/Lebenspartner stirbt, bevor die Voraussetzungen nach § 120a Abs. 3 Nr. 1 oder 2 vorliegen. In diesen Fällen kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner das Rentensplitting durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung allein herbeiführ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.9.1 Splittingauskünfte

Rz. 62 Ehegatten/Lebenspartner haben bereits vor Erfüllung der in § 120a Abs. 3 genannten Voraussetzungen Anspruch auf Beratung (§ 14 SGB I) hinsichtlich der Auswirkungen eines Rentensplittings. Im Rahmen eines umfassenden Auskunfts- und Beratungsverfahrens erhält jeder Ehegatte/Lebenspartner zunächst von dem für ihn jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger (§ 127) eine... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8.2 Anspruch auf Erziehungsrente nach Rentensplitting

Rz. 56 Mit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) v. 14.6.1976 (BGBl. I S. 1421) zum 1.7.1977 findet bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt, durch den die in der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) erworbenen Anrechte auf Versorgung wegen Alters und Invalidität zwischen den Eheg... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit dem Inkrafttreten des Altersvermögensergänzungsgesetzes v. 21.2.2001 (BGBl. I S. 403) zum 1.1.2002 besteht für Ehegatten bei Vorliegen der in Abs. 2 bis 4 der Vorschrift genannten Voraussetzungen die Möglichkeit anstelle der traditionellen Altersversorgung (Versichertenrente und Hinterbliebenenrente) ein Rentensplitting unter Ehegatten zu wählen. Hierbei werden di... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.2 Persönliche Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Rentensplittings

Rz. 17 Die Opition eines Rentensplittings unter Ehegatten wurde durch das Altersvermögensergänzungsgesetz v. 21.2.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 ins Rentenrecht eingeführt. Seit dem 1.1.2002 besteht somit in der gesetzlichen Rentenversicherung für Ehegatten, die in einer rechtsgültigen Ehe leben, bei Vorliegen der in § 120a Abs. 1 bis 4 genannten Voraussetzun... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen für Renten

Rz. 3 Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben nach Abs. 1 der Vorschrift Anspruch auf Rente, wenn sie die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllen und die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Im Einzelnen ergeben sich die Anspruchsvoraussetzungen für Renten wegen Alters aus §§ 35 bis 38, 4... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.3 Zeitpunkt des Anspruchs auf Durchführung eines Rentensplittings

Rz. 24 Die Anspruchsvoraussetzungen für die Durchführung eines Rentensplittings ergeben sich für Ehegatten/Lebenspartner, die zu ihren Lebzeiten eine gemeinsame Erklärung zum Rentensplitting abgegeben haben, aus § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2. Für überlebende Ehegatten/Lebenspartner, die nach dem Tod des anderen Ehegatten/Lebenspartners ein Rentensplitting allein herbeiführen wol... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8.3 Beginn der Minderung/Erhöhung von Versichertenrenten

Rz. 57 Gemäß § 76c Abs. 1 wird ein durchgeführtes Rentensplitting bei der Berechnung von Versichertenrenten durch Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten berücksichtigt. Ein bestandskräftig durchgeführtes Rentensplitting (§ 120a Abs. 7 und 9, § 77 SGG) wirkt sich somit erhöhend oder mindernd auf den Zahlbetrag der an die Ehegatten/Lebenspartner zu zahlenden Versichertenre... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.1.1 Gemeinsame Erklärung der Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 6 Die gemeinsame Erklärung von Ehegatten/Lebenspartnern zur Durchführung eines Rentensplittings ist an keine gesetzlich bestimmte Form gebunden. Es reicht hierbei vielmehr aus, wenn der übereinstimmende Wille beider Ehegatten/Lebenspartner zum Rentensplitting eindeutig erkennbar ist. Da die Träger der Deutschen Rentenversicherung allerdings auch für Erklärungen i. S. v. ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.4 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten als zusätzliche Voraussetzung

Rz. 31 § 120a Abs. 4 beinhaltet eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für die Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern; danach besteht der Anspruch nur, wenn am Ende der Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) in den Fällen des § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 bei beiden Ehegatten/Lebenspartnern und im Fall von § 120a Abs. 3 Nr. 3 beim überlebenden Ehegatten/Lebensp... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 2.2 Widerruf von Erklärungen zum Rentensplitting

Rz. 18 Erklärungen zum Rentensplitting können nach Abs. 2 Satz 1 von einem oder beiden Ehegatten/Lebenspartnern bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Rentensplitting gemäß § 120a Abs. 9, § 77 SGG durchgeführt ist, widerrufen werden; hierbei handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht der Ehegatten/Lebenspartner. Dritte, wie z. B. Bevollmächtigte (§ 13 SGB X), Erben oder hinte... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Abs. 1 der Vorschrift sind für einen Anspruch auf Versicherten- oder Hinterbliebenenrente wartezeitrechtliche, versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen zu erfüllen. Im Einzelnen ergeben sich die Anspruchsvoraussetzungen für Altersrenten aus §§ 35 bis 38, 40, 235 bis 238, für Renten wegen Erwerbsminderung aus §§ 43, 45, 240 und für Renten wegen Todes... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 120c wurde durch Art. 1 Nr. 34 AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 12 Abs. 1 AVmEG) eingefügt. Die darin enthaltenen Regelungen wurden dem bis zum 31.8.2009 geltenden § 10a des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) v. 21.2.1983 (BGBl. I S. 105) insoweit nachempfunden, als sie auch das Abänderungsverfahren zum ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.2 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit

Rz. 4 Nach § 35 Satz 1 Nr. 2 setzt ein Anspruch auf Regelaltersrente grundsätzlich die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voraus. Die allgemeine Wartezeit umfasst 5 Jahre (§ 50 Abs. 1 Satz 1); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 60 Kalendermonate. Nach § 51 Abs. 1 und 4 werden auf diese Wartezeit Kalendermonate mit Beitragszeiten (echte und fiktive Pflichtbeitragszeiten sowi... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.3 Schutzfristen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Zeiten, in denen Versicherte wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der jeweiligen Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt haben, sind nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 grundsätzlich als Anrechnungszeiten anzuerkennen. Dies gilt für Zeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres und nach Voll... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8.1 Zusätzliche Wartezeitmonate aus einem Splittingzuwachs

Rz. 55 Gemäß § 52 Abs. 1a wird dem Ehegatten/Lebenspartner, der nach bestandskräftiger Durchführung eines Rentensplittings (§ 120a Abs. 7 und 9, § 77 SGG) einen Splittingzuwachs i. S. v. § 120a Abs. 8 erhalten hat, auf die Wartezeit die volle Anzahl an Monaten angerechnet, die sich ergibt, wenn die Entgeltpunkte aus dem Splittingzuwachs durch die Zahl 0,0313 geteilt werden. ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 120c, der die Abänderung einer bestandskräftigen Entscheidung zum Rentensplitting bei wesentlicher Wertänderung oder Erfüllung einer Wartezeit regelt, wurde den bis zum 31.8.2009 geltenden Regelungen zur Abänderung von rechtskräftigen Entscheidungen zum Versorgungsausgleich gemäß § 10a VAHRG nachgebildet, soweit diese auch für das Rentensplitting unter Ehegatten/Lebe... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.9.2 Probeberechnungen und Splittingbescheid

Rz. 65 Ein Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern nach § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2, kann sich bei laufendem Bezug von Versichertenrenten nur für einen der Beteiligten positiv auswirken; die Gesamtversorgung der Ehegatten/Lebenspartner wird nach Durchführung eines Rentensplittings – bei identischen Zugangsfaktoren (§ 77) – gleich hoch sein; soweit den Berechnungen der V... mehr