Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.5 Rentenbezugszeiten ohne Zurechnungszeit

Rz. 14 Nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht konnte eine Zurechnungszeit (bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres eines Versicherten) bei Berechnung von Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder von Erziehungsrenten nur berücksichtigt werden, wenn ein Versicherter mindestens eine der folgenden Anrechnungsvoraussetzungen nachweisen konnte: 36 Kalendermonate mit P... mehr

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Verjährung erbrechtlicher A... / 6 Tabellarische Übersicht von erbrechtlichen Verjährungsregelungen

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Verjährung erbrechtlicher A... / 5 Zugewinnausgleich des enterbten Ehegatten (§ 1371 Abs. 2 BGB)

Auch in den Fällen, in denen der Ehegatte aufgrund einer Verfügung von Todes wegen enterbt worden ist, steht ihm ein Zugewinnausgleich zu. Die Regelverjährung beträgt drei Jahre und die Verjährungshöchstfrist 30 Jahre (§ 199 Abs. 3a BGB) . Hinweis Die Verjährungsfristen für den Zugewinnausgleich unterscheiden sich daher hinsichtlich der Höchstfrist ganz wesentlich, je nach de... mehr

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Ehegatten / 4.3 Güterstand der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft kann nur durch Ehevertrag zwischen den Ehegatten vor oder während der Ehe vereinbart werden[1] und kommt in der Praxis kaum vor. Das Vermögen beider Ehegatten wird gemeinschaftliches Vermögen und Gesamtgut [2]: Am Gesamtgut entsteht eine Gemeinschaft beider Ehegatten zur gesamten Hand, wobei beide Eigentümer werden.[3] Zu dem Gesamtgut gehö... mehr

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Ehegatten / 4.1 Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Jeder Ehegatte behält sein Vermögen in seinem Eigentum und verwaltet es selbstständig.[1] In der Verwaltung seines Vermögens ist jeder Ehegatte insoweit eingeschränkt, als er eine Verpflichtung, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen, nur mit Zustimmung seines Ehegatten eingehen kann. Eine ohne solche Zustimmung des anderen Ehegatten eingegangene Verpflichtung kann er nur m... mehr

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Steuerkanzleimanagement: Fü... / 3 Effektives Führen dank Selbstmanagement

Die Herausforderungen für Steuerkanzleien sind so grundsätzlicher Natur, dass sie auf der Ebene der Führung und nicht des Managements angegangen werden müssen. Doch was bedeutet Führung eigentlich? Im Kern ist Führung nichts weiter als die Menge der Fähigkeiten und Eigenschaften, andere dazu zu bringen, jemandem zu folgen. Führungspersönlichkeiten haben die Eigenschaft, ihr T... mehr

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Ehegatten / 4.2 Güterstand der Gütertrennung

Der Güterstand der Gütertrennung tritt ein bei ehevertraglichem Ausschluss des gesetzlichen Güterstands ohne ausdrückliche Vereinbarung der Gütertrennung[1] ehevertraglicher Aufhebung des gesetzlichen Güterstands ohne ausdrückliche Vereinbarung eines anderen Güterstands[2] Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Ehevertrag[3] Aufhebung der Gütergemeinschaft, ohne dass im aufhebende... mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 3. Zeitliche Begrenzung der Vollmachten

Rz. 46 Die Daten der getätigten Geschäfte sind besonders genau zu überprüfen, wenn die Vollmacht zeitlich begrenzt ist. Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht, z.B. bei absehbarer Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt, bis zu einem bestimmten Datum befristen. Auch kommt es vor, dass Vollmachten mit dem Tod enden sollen, obwohl dies für einen Vertragspartner nicht überprüfbar is... mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VII. Tod des Bevollmächtigten

Rz. 205 Führt der Tod zum ewigen Schweigen des Bevollmächtigten, lebt der Auskunftsanspruch des § 666 BGB gleichwohl weiter.[183] Die Erben haben nach Kräften die verfügbaren Informationsquellen aufzubereiten und Rechenschaft abzulegen. Sind die Erben aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage, muss hierfür notfalls eine Nachlassverwaltung beantragt werden. mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 4. Exkurs: Gemeinschaftskonto

Rz. 49 Nicht nur unter Ehegatten, sondern auch in anderen Lebensgemeinschaften oder engen persönlichen Beziehungen ist es ein zu beobachtender Trend, statt einer gegenseitigen Bevollmächtigung Gemeinschaftskonten zu errichten. Der einfachen Handhabung im Alltag steht die Gefahr im Notfall gegenüber: Wird einer der Kontoinhaber pflegebedürftig und ist nicht mehr in der Lage z... mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / II. Diskreter Missbrauch der Vollmacht

Rz. 12 Der überaus häufigste Fall ist der unerkannte Missbrauch der Vollmacht, für den der Bevollmächtigte alleine zur Verantwortung gezogen wird. In rechtlicher Hinsicht hat der Bevollmächtigte alles das, was er in auftragsgemäßer Ausübung der Vollmacht erlangt hat, gem. § 667 BGB herauszugeben. Ist sein Handeln nicht mehr vom Auftrag erfasst, handelt er rechtsgrundlos und ... mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 3. Schenkung durch den Vollmachtgeber

Rz. 177 Zwischen dem Vollmachtgeber und seinem Bevollmächtigten darf man regelmäßig ein bestehendes Vertrauensverhältnis voraussetzen. Fließt Geld vom Vollmachtgeber zum Bevollmächtigten, werden im Streit zwischen den Erben des Vollmachtgebers und dem Vertreter um die angebliche Schenkung fast immer die gleichen Vorwürfe erhoben: Die Erben bezichtigen den Bevollmächtigten de... mehr

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Literaturverzeichnis

Ante, Der Zugangsnachweis bei Einwurf-Einschreiben, NJW 2020, 3487 Bartsch, Auskunftsansprüche der Erben gegen die Bank im Erbfall, ZErb 1999, 20 ff. Böhr, Beweislastprobleme bei der Schenkung, NJW 2001, 2059 Bühler, Vollmachtserteilung zur Vermeidung einer Betreuerbestellung – Möglichkeiten und Grenzen einer Vorsorgevollmacht, FamRZ 2001, 1585 ff. Damrau/Tanck (Hrsg.), Praxisko... mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / E. Exkurs: Sicherungsmaßnahmen zwischen Erbfall und Legitimation

Rz. 60 Gerade bei Bankvollmachten besteht das Grundproblem darin, dass der Erbe sich nach dem Erbfall gegenüber der Bank nicht so schnell legitimieren kann wie der Bevollmächtigte die Konten abräumen kann. Grundsätzlich ist die Bank verpflichtet, die Anweisungen des Bevollmächtigten auszuführen.[44] Dabei kommt es nicht darauf an, ob bei der Bank eine Außenvollmacht erteilt w... mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / c) Bedingte Vollmacht

Rz. 32 Bei einer bedingten Vollmacht ist zu überprüfen, ob die Bedingung eingetreten ist. Die sog. postmortale Vollmacht gilt erst nach dem Tod, sie ist also nur in Verbindung mit einem Sterbenachweis, i.d.R. der Sterbeurkunde, wirksam. Problematischer sind bedingte Vorsorgevollmachten,[21] die z.B. Formulierungen enthalten wie: Zitat "Die Vollmacht ist nur in Verbindung mit ei... mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Banken

Rz. 100 Die Banken haben den Erben umfassend Auskunft über die Kontenbewegungen zu erteilen, so lange sie hierzu in der Lage sind. Die reguläre Aufbewahrungsfrist für Kontenbelege beträgt gem. § 257 Abs. 4 HGB sechs Jahre. Da das Kreditinstitut in aller Regel die Unterlagen über einen längeren Zeitraum (meist über zehn Jahre) aufbewahrt, ist es auch über diesen Zeitraum hina... mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 3. Klage auf Herausgabe gegen den Bevollmächtigten

Rz. 108 Neben Zahlungsklagen spielen Klagen auf Herausgabe in der Mandatspraxis eine bedeutsame Rolle. Insbesondere kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über die dingliche Berechtigung an Pkws von Personen, die ihr Fahrzeug krankheitsbedingt nicht mehr fahren können und den Gebrauch Dritten überlassen. Diese tragen in aller Regel vor, dass sie für den Vollmachtgeber Chauf... mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / V. Nichtgebrauch der Vollmacht

Rz. 43 Neben dem eigennützigen Vertreterhandeln, das meistens unter anwaltlicher Hilfe auf den Prüfstand gestellt wird, kann auch die Untätigkeit eines Bevollmächtigten zum Schaden des Vertretenen sein. Gerade im Bereich der Vermögensverwaltung wird man oft die Frage stellen, ob die Passivität des Bevollmächtigten, die zum Vermögensverlust führte, eine Haftung wegen Vertragsv... mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / IV. Erben

Rz. 30 Mit dem Tod des Vollmachtgebers treten die Erben in seine Rechtsposition ein und sind daher grundsätzlich zum Widerruf der Vollmacht berechtigt. Neben dem mangelnden Wissen, wer Bevollmächtigter war, haben die Erben regelmäßig ein Zeitproblem, weil eine Legitimation z.B. in Form eines Erbscheins manchmal erst nach Monaten vorliegt und in dieser Zeit zum Schaden des Na... mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 3. Banken

Rz. 16 Sofern die Bankverbindungen des Vollmachtgebers bekannt sind, können die Banken entsprechend angeschrieben und um Mitteilung von bestehenden Vollmachten gebeten werden. Im Erbfall geht mit dem Tod des Kunden auch dessen aus der Geschäftsverbindung mit der Bank herrührender Auskunftsanspruch gem. §§ 675, 666 BGB gegen die Bank auf den Erben über. Die Bank kann sich also... mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Benachrichtigungspflicht

Rz. 64 Die Benachrichtigungspflicht umfasst einzelne Informationen, die u.U. schon vor Tätigwerden des Bevollmächtigten für den Vollmachtgeber von Bedeutung sein können. Ist der Bevollmächtigte z.B. vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage, für den Vollmachtgeber tätig zu werden, obwohl dieser sich darauf verlässt, ist dies eine "erforderliche Nachricht", deren unterla... mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / c) Herausgabeansprüche

Rz. 97 Die Herausgabe von Sachen des Vollmachtgebers hat gem. § 269 Abs. 1 BGB grundsätzlich am Wohnort des Schuldners, also des Bevollmächtigten zu erfolgen. Dies kann allerdings problematisch sein, wenn der Bevollmächtigte weit entfernt wohnt. Rz. 98 Beispiel Der Bevollmächtigte B war für seinen in Köln lebenden Vater V Vorsorgebevollmächtigter und hat sich um dessen Vermög... mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / V. Verjährung

Rz. 200 Die Verjährung des Anspruchs auf Auskunft und Rechenschaft gem. § 666 BGB unterliegt gem. § 195 BGB der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt gem. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit Entstehung des Anspruchs. Da Auskunft und Rechenschaft nur auf Verlangen zu erteilen sind, handelt es sich um einen sog. verhaltenen Anspruch,[174] der zwar jederz... mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / I. Mitteilung an die Bank

Rz. 63 Da nach ganz herrschender Meinung der Vertretene das Risiko eines Vollmachtsmissbrauchs trägt, trifft die Bank grundsätzlich keine Prüfungspflicht, ob die Ausübung der Vollmacht im Innenverhältnis gedeckt ist. Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung nur, wenn sich bei der Bank bei redlicher Rücksichtnahme auf die Belange des Vollmachtgebers begründete Zweifel an de... mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / a) Rechtsprechung zugunsten des Vollmachtgebers

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§ 3 Beschaffung von Informa... / III. Auskunftsklage

Rz. 136 Wird die Auskunft verweigert oder nur unzureichend erteilt, sollte zügig Klage erhoben werden. Bei allen Risiken des Auskunftsanspruchs birgt jede zeitliche Verzögerung das zusätzliche Risiko einer ungenauen oder gar unmöglichen Information. Hier spielen insbesondere die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen eine Rolle. Wenn z.B. Buchungsunterlagen und Bankbelege n... mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VI. Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers

Rz. 43 Sofern der Bevollmächtigte im Besitz von Sachen des verstorbenen Vollmachtgebers ist oder war, trifft ihn zusätzlich die Auskunftspflicht[43] nach § 2027 Abs. 1 BGB, die gem. § 260 Abs. 1 BGB auch die Erstellung eines Bestandsverzeichnisses beinhaltet. Beispiele mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / VI. Testamentsvollstrecker

Rz. 45 Der Testamentsvollstrecker ist nach Annahme des Amtes im Rahmen seiner allgemeinen Verwaltungsbefugnis gem. § 2205 S. 1 BGB berechtigt, bestehende Vollmachten zu widerrufen, wenn die letztwillige Verfügung dem nicht entgegensteht.[38] Rz. 46 Auf Seiten des Bevollmächtigten ist daher immer genau zu prüfen, ob die Testamentsvollstreckung überhaupt das Recht zum Widerruf ... mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / b) Erbengemeinschaft ist bis auf die Rückforderung auseinandergesetzt

Rz. 120 Leichter sind dagegen die Fälle zu handhaben, in denen bis auf den Rückforderungsanspruch der Erbengemeinschaft der Nachlass schon geteilt und sämtliche Nachlassverbindlichkeiten gezahlt wurden. Rz. 121 Beispiel Die drei Söhne A, B, und C werden gesetzliche Erben zu je ⅓ nach Ihrer verwitweten Mutter. Ein Jahr nach dem Tod – das Nettovermögen von 30.000 EUR wurde unte... mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / II. Antrag auf Nachlasssicherung durch Kontensperrung

Rz. 66 Bis feststeht, wer Erbe geworden ist, kann das Nachlassgericht im Wege der Nachlasssicherung gem. § 1960 Abs. 1 BGB einzelne Nachlassgegenstände vor dem Zugriff Dritter sichern.[49] Weil das Nachlassgericht insoweit von Amts wegen rechtspolizeiliche Aufgaben wahrnimmt, reicht im Prinzip eine Anregung aus. Bei der chronischen Überlastung der meisten Nachlassgerichte sol... mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 1. Erfüllung durch Herausgabe an den Vollmachtgeber

Rz. 158 Ein gewissenhafter und ehrlicher Bevollmächtigter wird alles, was er aus dem Auftrag erlangt hat, dem Vollmachtgeber herausgeben. Ein vorausschauender Bevollmächtigter wird sich dies auch quittieren lassen, wenn er damit rechnen muss, dass die Erben des Vollmachtgebers eines Tages sein Handeln einer kritischen Überprüfung unterziehen werden. Dann ist dem Einwand der ... mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / A. Allgemeines

Rz. 1 Es ist die herausfordernde Aufgabe des Rechtsanwalts, den Sachverhalt zu ermitteln, auf dessen Grundlage Ansprüche geprüft werden sollen. Dies gilt besonders bei einem vermuteten Vollmachtsmissbrauch, weil Unterlagen nicht oder nur sehr bruchstückhaft vorhanden sind. Gerade Erben ohne besondere Nähe zum Erblasser haben hier regelmäßig ein großes Problem. Informationen, ... mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 5. Unterhaltsleistung

Rz. 200 Handelt es sich beim Bevollmächtigten um ein Kind des Vollmachtgebers, kann er versuchen, regelmäßige Barabhebungen zu eigenen Gunsten als Unterhaltszahlung des Elternteils zu deklarieren. Rz. 201 Beispiel Bevollmächtigter B ist seit längerer Zeit arbeitslos und erhält, weil er keine Arbeit sucht, kaum Leistungen der Arge. Er lebt bei seinem demenzkranken Vater, einem... mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 3. Herausgabe von Sachen, die der Bevollmächtigte erworben hat

Rz. 86 Der Vollmachtgeber kann vom Bevollmächtigten gem. § 667 BGB alle Sachen herausverlangen, die er in Ausführung des Auftrags erlangt hat. Rz. 87 Beispiel Der Bevollmächtigte hat den gebrechlichen Vollmachtgeber bei sich in seiner Wohnung aufgenommen und auf dessen Kosten ein Krankenbett angeschafft. Nach dem Tod des Vollmachtgebers können die Erben die Herausgabe des Kra... mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / I. Recherche

Rz. 6 Ein Vollmachtgeber, der anwaltliche Beratung sucht, wird in der Regel alle Informationen über die erteilten Vollmachten bereithalten können bzw. die fehlenden oder abhanden gekommenen Unterlagen leicht besorgen können.[3] Die Erben wissen zwar in den meisten Fällen, wer bevollmächtigt wurde und im Verdacht steht, eigenmächtig gehandelt zu haben, gleichwohl sind Kopien d... mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / 1. Widerruf durch Alleinerben/Erbengemeinschaft

Rz. 32 Wer als Rechtsanwalt einen Alleinerben oder eine Erbengemeinschaft[22] vertritt, kann für den oder die Erben als Gesamtrechtsnachfolger gem. § 1922 BGB ohne rechtliche Probleme den Widerruf der Vollmacht erklären.[23] Rz. 33 Es besteht allerdings das praktische Problem, dass die Erbenstellung meist nicht so schnell nachgewiesen werden kann wie der Erbe sich das wünscht... mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / a) Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt

Rz. 116 Falls die Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist, kann der Miterbe die Leistung nur an alle Erben fordern. Dies geschieht gem. § 2039 S. 2 BGB durch Hinterlegung[62] oder Ablieferung an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer. Rz. 117 Beispiel Die vier Töchter A, B, C und D werden gesetzliche Erben zu je ¼ nach Ihrer verwitweten Mutter. Nach dem Tod s... mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Zustandekommen des Auftragsverhältnisses

Rz. 7 Voraussetzung für die Annahme eines Auftrags ist aber ein Vertragsschluss, der notfalls bewiesen werden muss. Da Auftragsverhältnisse meist von einer persönlichen Nähe der Parteien geprägt sind und aufgrund der Vertrauensstellung, die der Bevollmächtigte zumindest beim Vertretenen hatte, sind schriftliche Auftragsverträge eine Seltenheit. Auch in den gängigen Formulars... mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 3. Auftragsrecht bei unverheirateten Paaren

Rz. 18 Ob die Ausnahmen vom Auftragsrecht für Eheleute auch bei unverheirateten Paaren gelten, ist umstritten. Das OLG Düsseldorf[18] hat in Abänderung des untergerichtlichen Urteils entschieden, dass auch in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die gleichen Grundsätze wie für Eheleute anwendbar seien und deshalb kein Auftrag im Rechtssinne bestünde. Zumindest im konkreten... mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 5. Auftragsrecht zwischen Eltern und Kindern

Rz. 24 Nach einer Scheidung durch Trennung oder Tod ist oft zu beobachten, dass Kinder dem überlebenden Elternteil als Partnerersatz dienen, auch zur Regelung wirtschaftlicher Belange. Rechtfertigt dieses "besondere Vertrauensverhältnis" eine Privilegierung des Kindes, das bevollmächtigt wird? Die bisherige klare Linie der Rechtsprechung hat dies stets verneint. Daher gibt e... mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Außergerichtliches Vorgehen

Rz. 113 Wenn das Wissen über den rechten Gebrauch der Vollmacht fehlt, bedarf es der unverzüglichen Aufklärung durch den beauftragten Rechtsanwalt. Insoweit wird das Auskunftsverlangen regelmäßig kurz nach oder zusammen mit dem Widerruf der Vollmacht an den Bevollmächtigten zu richten sein. Insofern gilt das oben Gesagte (siehe § 2 Rdn 1). Nur in Ausnahmefällen wird man das ... mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / 2. Widerruf durch einen Miterben

Rz. 35 Erbengemeinschaften sind häufig Konfliktgemeinschaften, die auch in der Frage des Widerrufs einer Vollmacht zerstritten sein können. Dies gilt umso mehr, wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft Bevollmächtigter ist und sich erwartungsgemäß gegen die Absetzung wehrt. Die nach wie vor überwiegend vertretene Auffassung[26] seit dem Reichsgericht[27] gibt jedem Miterben ei... mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 3. Verwirkung durch Zeitablauf

Rz. 192 An eine Verwirkung des Auskunftsrechts ist dann zu denken, wenn der Vollmachtgeber längere Zeit keine Auskunft verlangt hat, und der Bevollmächtigte berechtigterweise davon ausgehen durfte, dass auch in Zukunft keine Auskunft verlangt werde.[166] Andererseits steht es jedem frei, die Geltendmachung seiner Rechte bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nicht geltend zu ma... mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / a) Fehlende Geschäftsfähigkeit

Rz. 28 Bei fehlender Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers im Zeitpunkt der Vollmachtserteilung fehlt es an einer Willenserklärung, so dass die Vollmacht unwirksam ist. Gerade im Bereich der Vorsorgevollmachten kommt es nicht selten vor, dass geistig hinfällige Menschen noch zur Unterschrift unter eine Vollmacht gebracht werden, um eine Betreuung zu verhindern. Unleserliche ... mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / d) Anhörung/Parteivernehmung des Bevollmächtigten

Rz. 167 Es gibt zudem noch eine prozessuale Möglichkeit, mit der sich ein redlicher Bevollmächtigter vom Vorwurf, er habe vereinnahmte Gelder nicht ausgekehrt, entlasten kann: Da Streitigkeiten um den richtigen Gebrauch der Vollmacht überwiegend familiäre Streitigkeiten sind, neigen viele Gerichte dazu, einen frühen ersten Temin zu bestimmen, zu dem das persönliche Erscheinen... mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / b) Erteilung von Untervollmachten

Rz. 41 Zum anderen ist immer zu fragen, inwieweit eine Generalvollmacht auch zur Erteilung von Untervollmachten befugt. Ist dies im Rahmen einer Vorsorgevollmacht nicht ausdrücklich zugestanden, ist das im Zweifel auch nicht gewollt, weil es dem Vollmachtgeber gerade darauf ankommt, dass der Bevollmächtigte, dem er vertraut, persönlich seine Angelegenheiten wahrnimmt.[40] And... mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 4.3 Versicherungen – Altersvorsorge

Jeder Partner muss Vorsorge treffen, also auch eigene Versicherungen abschließen, damit er bei Tod seines nicht ehelichen Partners nicht in wirtschaftliche Not gerät (s. a. Tz. 6.5) z. B. durch Begründung einer Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht oder durch die freiwillige Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Rentenversicherung, falls er nicht aufgrund seiner Tätig... mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 3.2.1 Mietvertrag mit beiden Partnern

Bei einem von den Partnern gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrag haften beide dem Vermieter als Gesamtschuldner für die Miete[1] und müssen sich daher intern auch über eine Kündigung verständigen. Eine Kündigungserklärung muss von beiden Partnern gegenüber dem Vermieter erfolgen, damit sie Wirksamkeit entfaltet. Haben die Mieter einen Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen, find... mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 5 Erbrechtliche Situation

Stirbt ein Partner der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, hat der andere Partner kein gesetzliches Erbrecht. Um den Partner zu beerben, ist also eine Verfügung von Todes wegen (Testament) gem. § 2064 ff. BGB erforderlich oder ein Erbvertrag gem. §§ 2274 ff. BGB (mit Rücktrittsvorbehalt).[1] Auch die Festsetzung eines Vermächtnisses[2] zugunsten des anderen kommt in Betracht... mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 3.2.2 Mietvertrag mit einem Partner

Ist ein Partner Mieter und will er den anderen Partner der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft in seine Wohnung aufnehmen, muss der Vermieter hierzu seine Erlaubnis zu erteilen. Der Vermieter kann die Zustimmung zur Aufnahme eines Lebensgefährten nur aus wichtigem Grund verweigern. Es kommen dabei nur wichtige Gründe in Betracht, die in der Person des aufzunehmenden Partners ... mehr