Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 11 Erbenhaftung / IV. Steuerforderungen

Rz. 190 Einkommensteuer: Einkommensteuerforderungen, die auf solche Einkünfte entfallen, die der Erblasser bis zu seinem Tode erzielt hat, sind zweifelsfrei Erblasserschulden und damit Nachlassverbindlichkeit.[216] Die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, sind Nachlassverbindlichkeiten.[217] Rz. 191...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / VI. Ausnahmen vom Grundsatz der Voreintragung des/der Erben im Wege der Grundbuchberichtigung

Rz. 20 Vom Grundsatz der Voreintragung der Erben gibt es die in § 40 GBO näher genannten Ausnahmen. Häufigster Fall ist der Verzicht auf die Voreintragung, wenn eine Rechtsübertragung eingetragen werden soll. Beispiel Ein Grundstück soll vermächtnisweise auf den Vermächtnisnehmer übertragen werden. Hier bedarf es der Auflassung zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer, aber gem. §...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Widerruf der Restschuldbefreiung

Rz. 674 Aus der Möglichkeit, dass auch noch nach dem Tod des Schuldners die ihm einmal gewährte Restschuldbefreiung innerhalb eines Jahres gem. § 303 InsO widerrufen werden kann, erwachsen für den Erben Haftungsrisiken, die er mit Hilfe eines Aufgebotsverfahrens gem. §§ 1970 ff. BGB minimieren kann.mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / d) Vorschusspflicht, Aufwendungsersatz

Rz. 76 Derjenige Miterbe, der für die anderen bei der Verwaltung tätig wird, kann für die entstehenden Aufwendungen einen Vorschuss (§ 669 BGB) oder nachträglich Aufwendungsersatz (§ 670 BGB) verlangen. Dies gilt auch, wenn der Miterbe zunächst ohne den erforderlichen Beschluss gehandelt hat, die Miterben seinen Maßnahmen jedoch später zugestimmt haben – oder in den Fällen d...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 7. Inhalt des Vorkaufsrechts

Rz. 251 Der Erblasser kann das Vorkaufsrecht auflösend oder aufschiebend bedingen oder befristen, §§ 158, 163 BGB. Denkbar wäre beispielsweise, dass das Vorkaufsrecht nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eingeräumt wird, beispielsweise für den ersten Verkaufsfall innerhalb von fünf Jahren nach dem Todeszeitpunkt des Erblassers oder auch für alle Verkaufsfälle innerhalb von ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 10. Erbvertragsaufhebung durch gemeinschaftliches Testament

a) Formerfordernis Rz. 159 Der unter Ehegatten geschlossene Erbvertrag kann in der Form des gemeinschaftlichen Testaments aufgehoben werden, § 2292 BGB, also auch in der Form des privatschriftlichen Testaments, § 2267 BGB. Da seit Geltung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, dem 1.8.2001, nach dessen § 10 Abs. 4 auch eingetragene Partner ein gemeinschaftliches Testament errichte...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 109 Die Eheleute M und F haben sich durch ein gemeinschaftliches Testament ohne Abänderungsklausel gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Schlusserben sind ihre beiden Söhne S1 und S2 zu gleichen Teilen. Ersatzschlusserben sind für S1 seine Tochter T und für S2 sein Sohn E. Nach dem Tod der Ehefrau F ist sich die Familie einig, dass Sohn S2 einmal alles erben soll, da S1...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 9. Fortbestand der gemeinschaftlichen Verfügung trotz Scheiterns der Ehe

Rz. 474 Ein in der Praxis oft übergangenes Problem ist die Vermutungsregelung des § 2268 Abs. 2 BGB, der die Frage regelt, ob im Falle der Erhebung der Klage auf Auflösung oder Scheidung der Ehe oder im Falle der Zustimmung zur Scheidung durch den Erblasser eine Verfügung wirksam bleiben soll.[573] Um hier eine mögliche Auslegung zu vermeiden, sollte sowohl positiv als auch ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Verlust des Anfechtungsrechts durch den Erblasser führt zum Verlust des Anfechtungsrechts Dritter

Rz. 350 LG Stuttgart, Beschl. v. 20.4.1999:[418] Zitat 1. Die Schlusserbeneinsetzung juristischer Personen in einem gemeinschaftlichen Testament kann grundsätzlich eine wechselbezügliche Verfügung sein. 2. Bei einem wechselbezüglichen Testament steht das Anfechtungsrecht entgegen §§ 2079, 2080 Abs. 3 BGB einem Dritten nur dann zu, wenn das Anfechtungsrecht des Erblassers zum Ze...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 7. Muster: Feststellungswiderklage gegen Erbenfeststellungsklage

Rz. 355 Muster 8.8: Feststellungswiderklage gegen Erbenfeststellungsklage Muster 8.8: Feststellungswiderklage gegen Erbenfeststellungsklage An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ zu Az. _________________________ Klageerwiderung und Feststellungs-Widerklage von – Beklagten/Widerkläger – Prozessbevoll...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 4. Notarielles Testament als Nachweis

Rz. 20 Je eine beglaubigte Abschrift einer die Erbfolge eindeutig regelnden notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen samt eines nachlassgerichtlichen Eröffnungsprotokolls genügen in analoger Anwendung von § 35 Abs. 1 S. 2 GBO als Nachweis der Erbfolge.[15]mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 3. Muster: Bestattungsvorsorgevertrag mit Leistungsverzeichnis

Rz. 16 Muster 26.3: Bestattungsvorsorgevertrag mit Leistungsverzeichnis Muster 26.3: Bestattungsvorsorgevertrag mit Leistungsverzeichnis Bestattungsvorsorgevertrag Herr/Frau _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________ – nachstehend Auftraggeber genannt – und Firma _________________________, Ansch...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / dd) Ärztliches Attest/amtliches Zeugnis über die Todesursache

Rz. 26 Auf Verlangen ist ein ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache vorzulegen. Soweit die versicherte Person infolge einer Krankheit verstorben ist, sollte das ärztliche Attest Beginn und Verlauf der Krankheit umfassen. (1) Muster: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache Rz. 27 Muster 25.6: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die To...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 10. Verzug

Rz. 306 Es gelten die allgemeinen Verzugsvorschriften. Verzug kann auch ohne Mahnung bei kalendermäßig berechenbarer Leistungszeit eintreten, § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB, z.B. bei Fälligkeit drei Monate nach Erbfall, nach der Bekanntgabe der betreffenden Verfügung von Todes wegen oder nach Erklärung der Vermächtnisannahme gegenüber dem Beschwerten. Es gelten natürlich auch die Vor...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / f) Anwachsung

Rz. 189 Fällt einer der eingesetzten Erben vor oder nach dem Erbfall weg, so regelt § 2094 BGB die Anwachsung unter den übrigen Erben. Rz. 190 Vor dem Erbfall kann der eingesetzte Erbe durch Tod oder Zuwendungsverzicht in Wegfall geraten. Nach dem Erbfall kann er durch Ausschlagung oder Erbunwürdigkeitserklärung wegfallen. Desgleichen dann, wenn er eine aufschiebende Bedingun...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 9. Mögliche Änderungen

Rz. 66 Im Rahmen einer letztwilligen Verfügung sollten Vorkehrungen in Bezug auf künftig möglicherweise eintretende Umstände getroffen werden. Beispielsweise sollte der überlebende Ehegatte auf Änderungen in Bezug auf die bedachte Person reagieren können (z.B. Abänderungsmöglichkeit, weil die bedachte Person in Vermögensverfall gerät). Es sollte entsprechend den Wünschen des...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen: Weitere einfache Verwahrung von letztwilligen Verfügungen

Rz. 67 KG, Beschl. v. 15.12.2016:[70] Zitat "Das Amtsgericht … ist für die weitere (einfache) Verwahrung der Verfügung von Todes wegen und ggf. sonstige Maßnahmen (…) gemäß § 343 Abs. 3 FamFG in der bis zum 16.8.2015 geltenden Fassung i.V.m. § 350 FamFG örtlich zuständig. Das folgt aus der entsprechenden Anwendung von Art. 229 § 36 EGBGB. Die Vorschrift gilt nicht nur für Verf...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Auslegung einer zu unbestimmten Pflichtteilsverwirkungsklausel beim Berliner Testament

Rz. 481 OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.11.2013 – 20 W 138/13:[536] Zitat "Die Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen führt bei einer allgemeinen Verwirkungsklausel in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament, durch die derjenige Schlusserbe, der mit den Testamentsbestimmungen nicht einverstanden ist, nur den Pflichtteil erhalten soll, nicht zum Verlust der...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / 6. Schiedsvereinbarung bei vorweggenommener Erbfolge

Rz. 33 Werden bei Schenkungs-, Ausstattungs- und Übergabeverträgen Schiedsvereinbarungen für alle aus dem Vertragsverhältnis und seiner evtl. Rückabwicklung entstehenden Streitigkeiten getroffen, so unterliegen die Vertragsparteien nicht nur zu Lebzeiten des Schenkers der Schiedsabrede, sondern nach seinem Tod auch seine Erben, weil auf sie als Gesamtrechtsnachfolger auch al...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Verbindung des Erbvertrags mit anderen Rechtsgeschäften unter Lebenden

Rz. 20 Wird der Erbvertrag äußerlich mit einem anderen Rechtsgeschäft verbunden, so verlieren die einzelnen Rechtsgeschäfte dadurch ihre Selbstständigkeit nicht. Ein Ehe- und Erbvertrag ist eine Verbindung eines Ehevertrags, der die güterrechtlichen Verhältnisse regelt (§§ 1408, 2276 Abs. 2 BGB), mit einem Erbvertrag unter Ehegatten. Beide Vertragstypen bleiben selbstständig...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / (2) Muster: Anforderung eines amtlichen Zeugnisses über die Todesursache

Rz. 28 Muster 25.7: Anforderung eines amtlichen Zeugnisses über die Todesursache Muster 25.7: Anforderung eines amtlichen Zeugnisses über die Todesursache An die Polizeistation _________________________ Az.: _________________________ Verkehrsunfall vom _________________________ in _________________________ um _________________________ Uhr tödlich verunglückter Unfallbeteiligter _...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Aufnahme der dinglichen Einigungserklärung des Erblassers in notarielle Urkunde

Rz. 216 Beim Vermächtnis über dingliche Rechte an Grundstücken, wie Nießbrauch oder Wohnungsrecht, kann die zu ihrer Entstehung konstitutiv erforderliche dingliche Einigung (§ 873 BGB) bezüglich des den Erblasser betreffenden Teils direkt in die notariell beurkundete Verfügung von Todes wegen aufgenommen werden. Die Einigungserklärungen beider Teile müssen hier – anders als ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / c) Muster: Widerruf des Auftrags gegenüber der Lebensversicherung

Rz. 83 Muster 25.14: Widerruf des Auftrags gegenüber der Lebensversicherung Muster 25.14: Widerruf des Auftrags gegenüber der Lebensversicherung per Einschreiben mit Rückschein An die _________________________-Lebensversicherung Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ Versicherte Person: _________________________ Auswe...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / c) Ausländisches notarielles Testament

Rz. 23 Auch bei einem ausländischen notariellen Testament ist in entsprechender Anwendung von § 35 Abs. 1 S. 2 GBO der Nachweis der Erbfolge durch die in öffentlicher Urkunde niedergelegte Verfügung von Todes wegen samt Eröffnungsniederschrift möglich. Ob eine öffentliche Urkunde vorliegt, hat das Registergericht in eigener Zuständigkeit zu prüfen, §§ 26, 29, 30 FamFG, § 438...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Höchstpersönliche Rechte

Rz. 146 Beschränkte dingliche Rechte für eine natürliche Person, die maximal auf Lebenszeit bestehen können und kraft Gesetzes nicht übertragbar sind, wie Nießbrauch (§§ 1030 ff. BGB), Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) und andere beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (§§ 1090 ff. BGB) sowie die Wohnrechtsreallast (§ 1105 BGB), erlöschen kraft Gesetzes mit dem Tod des Rechtsinhabe...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 4. Muster: Ausschlagung durch einen Bevollmächtigten

Rz. 147 Muster 7.26: Ausschlagung durch einen Bevollmächtigten Muster 7.26: Ausschlagung durch einen Bevollmächtigten An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Ausschlagung der Erbschaft Nachlasssache _________________________ Am _________________________ verstarb in _________________________, seinem letzten Wohnsitz, der _________________________. Der Erbla...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Anfechtungsberechtigte

Rz. 316 Anfechtungsberechtigt ist jeder, dem die Anfechtung der Verfügung unmittelbar zustatten kommt, also bspw. der gesetzliche Erbe, der Ersatzerbe, der Beschwerte bei Vermächtnisanordnung. Mehrere Anfechtungsberechtigte sind je einzeln anfechtungsberechtigt. Der Erblasser selbst hat kein Anfechtungsrecht, er kann das Testament widerrufen. Anders beim Erbvertrag: Dort hat...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / bb) Bankbelege

Rz. 22 Ein Nachweis der letzten Beitragszahlung ist nach älteren Verträgen auf Verlangen vorzulegen. In der Praxis wird dieser Nachweis nur noch dann verlangt, wenn der Versicherer in seiner Buchhaltung eine Lücke erkennt. Diese Fälle sind in der Praxis selten, sie dienen der Wahrung des Aufrechnungsrechts gem. § 35 VVG Rz. 23 Muster 25.4: Muster: Anforderung von Bankbelegen ...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 4. Beschränkung des Zuwendungsverzichts

Rz. 133 Von der betroffenen Zuwendung hängt ab, inwieweit der Zuwendungsverzicht beschränkt werden kann. So kann bspw. auf ein neben der Erbeinsetzung zugewendetes Vorausvermächtnis verzichtet werden, da es sich um zwei selbstständige Berufungsgründe handelt. Ferner kann auf die Zuwendung einzelner Gegenstände[250] oder Sachgesamtheiten verzichtet werden.[251] Rz. 134 Zulässi...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 2. Rechtswahl zugunsten eines mitgliedstaatlichen Rechts, Gerichtsstandsvereinbarung bei Rechtswahl und Zuständigkeit bei Rechtswahl, Art. 5 ff. EuErbVO

Rz. 169 Hat der Erblasser als Erbstatut das Recht eines Mitgliedstaats gemäß Art. 22 EuErbVO gewählt, können die betroffenen Parteien vereinbaren, dass ein Gericht dieses Mitgliedstaats zuständig sein soll, Art. 7 EuErbVO. Art. 7 EuErbVO Zuständigkeit bei Rechtswahl Die Gerichte eines Mitgliedstaats, dessen Recht der Erblasser nach Artikel 22 gewählt hat, sind für die Entsche...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Unterschiedlicher Umfang der beiden Ansprüche

Rz. 181 Ist der erbvertraglich bzw. in einem bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testament Bedachte zugleich auch Pflichtteilsberechtigter, so können mit den Ansprüchen nach § 2287 BGB auch Pflichtteilsergänzungsansprüche nach §§ 2325, 2326 BGB gegen den Erben oder gem. § 2329 BGB gegen den Beschenkten konkurrieren. Rz. 182 Unterschiede:mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Bindung beim Erbvertrag

Rz. 95 Der Erbvertrag hat, soweit Bindung besteht, gem. § 2289 BGB eine Beschränkung der Testierfreiheit des Erblassers zur Folge. § 2289 BGB hat insofern eine zentrale Bedeutung im Recht des Erbvertrags. Nach dieser Vorschrift hat die Errichtung eines Erbvertrages im Verhältnis zu anderen Verfügungen von Todes wegen die nachfolgend beschriebenen Wirkungen. Erbvertragliche V...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Drohender Beweisverlust bei hohem Alter eines Zeugen

Rz. 625 Das hohe Alter eines Zeugen (in dem vom OLG Nürnberg entschiedenen Fall: 84 Jahre) begründet die Besorgnis, dass das Beweismittel verloren geht, und rechtfertigt die Sicherung des Beweises durch ein selbstständiges Beweisverfahren. Fall des OLG Nürnberg:[771] Es ging um einen Zugewinnausgleichsanspruch, der vorprozessual von der geschiedenen Ehefrau verlangt wurde und ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / e) Muster: Widerruf des Schenkungsangebots gegenüber dem Bezugsberechtigten

Rz. 86 Muster 25.15: Widerruf des Schenkungsangebots gegenüber dem Bezugsberechtigten Muster 25.15: Widerruf des Schenkungsangebots gegenüber dem Bezugsberechtigten per Einschreiben Frau _________________________ Ihre Bezugsberechtigung aus dem Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ bei der _________________________-Lebensversicherung Versicherungsnehmer: ______...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Vertrag über Verjährungsfristen

Rz. 265 Gemäß § 202 BGB können Verträge über die Verjährung geschlossen werden. Gegenstand eines Vermächtnisses kann auch der Anspruch auf Abschluss eines verjährungsverlängernden Vertrages sein. Die Vereinbarung ist grundsätzlich nicht an eine Form gebunden.[207] Rz. 266 Vermächtnisweise kann bspw. bei angeordneter Alleinerbeinsetzung des überlebenden Ehegatten/Lebenspartner...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / XI. Einsichtsrecht in Behandlungsakten des Arztes

Rz. 178 Nach § 630g Abs. 3 S. 1 und 2 i.V.m. Abs. 1 BGB kann im Falle des Todes des Patienten der Erbe Einsicht in die Behandlungsakten des Arztes zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen und die nächsten Angehörigen hinsichtlich immaterieller Interessen nehmen. Nach § 630g Abs. 3 S. 3 BGB sind die Rechte allerdings ausgeschlossen, soweit der Einsichtnahme der ausdrückliche ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Verfahren

Rz. 91 Solange der Vorerbe Besitz an der Sache hat, steht ihm ein Trennungsrecht, bei wesentlichen Bestandteilen eines Nachlassgegenstandes zugleich ein Aneignungsrecht zu.[122] Dabei ist zu beachten, dass der Vorerbe auch nach dem Eintritt des Nacherbfalls – obwohl er aufhört, Erbe zu sein (§ 2139 BGB) – noch berechtigter Besitzer des Nachlasses ist. Denn nach einhelliger M...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Bestehen eines Scheidungs- oder Eheaufhebungsgrundes

Rz. 496 Als weitere Voraussetzung für den Ausschluss des Ehegattenerbrechts verlangt § 1933 BGB das Vorliegen eines Scheidungsgrundes (§§ 1565–1568 BGB). Die Ehe muss gescheitert sein; die Voraussetzungen des § 1565 BGB müssen für den Zeitpunkt des Erbfalls vorliegen.[581] Für die Prognose, ob zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen einer Scheidung der Ehe vorg...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Allgemeines

Rz. 176 Die Beurkundungsvorschriften für Verfügungen von Todes wegen finden sich teils im BGB, teils im BeurkG. In erster Linie sind es verfahrensrechtliche Vorschriften, teilweise beinhalten sie auch materielles Recht. Zunächst gelten die allgemeinen Regeln über die Beurkundung von Willenserklärungen nach §§ 6 ff. BeurkG. Darüber hinaus sind Besonderheiten geregelt in §§ 27...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / c) Haftungsbeschränkung zugunsten Minderjähriger

Rz. 270 § 1629a BGB sieht eine Haftungsbeschränkung zugunsten des Kindes vor. Die Interessen von Gläubigern und des Rechtsverkehrs werden durch zwei Vermutungstatbestände gewahrt (§ 1629a Abs. 4 BGB) und durch ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kindes, mit dem es seine Mitgliedschaft in einer Gesamthandsgemeinschaft (hier: Erbengemeinschaft) bzw. Personengesellschaft ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 14. Vermutete Kausalität

Rz. 430 Tatsächlich richtet sich das Verbot des § 14 Abs. 5 HeimG gegen die Annahme von Vermögensvorteilen nur dann, wenn ein Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Heimvertrag besteht. Allerdings ist nach h.M.[478] ein Zusammenhang zwischen der Vorteilszuwendung und dem Heimvertrag bis zum Beweis des Gegenteils zu vermuten, um Fälle unklarer Beweislage, wo die...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / ff) Genehmigungsvorbehalt nach § 1854 Nr. 8 BGB (§§ 1908i Abs. 2, 1804 BGB a.F.) bei Schenkung

Rz. 198 Genehmigungspflichtig sind trotz eines entsprechenden Wunsches des Betreuten Schenkungen, die über Gelegenheitsgeschenke hinausgehen, die nach den Lebensverhältnissen des Betreuten üblich sind.[265] In § 30 BtOG wurde geregelt, dass ein Berufsbetreuer kein Geld oder keine geldwerten Leistungen als Schenkung oder als Zuwendung aufgrund Verfügung von Todes wegen[266] an...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 2. Erklärungen des Vertragspartners

Rz. 174 Für die Erklärungen des Vertragspartners, die keine Verfügungen von Todes wegen sind, gelten die allgemeinen Anfechtungsvorschriften der §§ 119 ff. BGB, insbesondere die eingeschränkte Motivirrtumsanfechtung des § 119 Abs. 2 BGB. Damit gelten auch die Fristen der §§ 121, 124 BGB. Die Anfechtungserklärung kann formlos abgegeben werden; sie ist eine empfangsbedürftige ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 5. Ermittlung der Bezugsberechtigung

Rz. 30 Bei der Ermittlung der Bezugsberechtigung ist zunächst zu prüfen, ob diese widerruflich oder unwiderruflich festgelegt wurde. Den Regelfall bildet nach wie vor die widerrufliche Bezugsberechtigung, die dem Begünstigten nicht mehr als eine bloße Aussicht gibt. Sie erstarkt erst nach dem Tod der versicherten Person zum Vollrecht. Anders liegt der Fall bei der ausdrückli...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / III. Möglichkeit der gegenständlichen Beschränkung

Rz. 180 Auch kann es einen gegenständlich beschränkten Erbschein geben, § 352c FamFG, wenn auch hierfür nach Inkrafttreten der EuErbVO nur noch ein geringerer Bedarf besteht. Das örtlich zuständige Nachlassgericht wird einen Erbschein demnach grundsätzlich auch dann ausstellen, wenn die Rechtsnachfolge von Todes wegen einem ausländischen Recht unterliegt. Denkbar sind nach wie...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Auswirkungen auf wechselbezügliche testamentarische und erbvertragliche Verfügungen

Rz. 270 Da die Nichtigkeit einer wechselbezüglichen Verfügung gem. § 2270 Abs. 1 BGB die Unwirksamkeit der korrespondierenden Verfügung zur Folge hat, kann mit einer zuvor beschriebenen Feststellungsklage nicht nur auf das künftige Erb- und Pflichtteilsrecht des potenziellen Erben selbst Einfluss genommen werden, sondern auch die Verfügung des anderen Testators zu Fall gebra...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 5. Abweichende Teilung in Ausnahmefällen?

Rz. 121 Dass sich der einzelne Miterbe – und sei sein Anteil noch so klein – mit seinem Auseinandersetzungsanspruch nach § 2042 Abs. 1 BGB und der Möglichkeit, gem. § 753 BGB Grundvermögen in die Zwangsversteigerung zu bringen, gegenüber Familieninteressen an der Erhaltung langjährigen Familienbesitzes durchsetzen kann, ist immer wieder Gegenstand der Kritik an der gesetzlic...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Anfechtung der Ausschlagung wegen Irrtums über die Zugehörigkeit einzelner Verbindlichkeiten zum Nachlass (Irrtum über nicht bestehende Nachlassüberschuldung)

Rz. 240 Hierzu das KG in seinem Beschl. v. 16.3.2004:[263] Zitat 1. Ein Irrtum über die Zugehörigkeit von Rechten oder Verbindlichkeiten zum Nachlass kann gem. §§ 119 Abs. 2, 1954 Abs. 1 BGB zur Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses berechtigen, wenn er zur Vorstellung einer tatsächlich nicht bestehenden Übersch...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 146 Der Schenkungsbegriff des § 2325 Abs. 1 BGB deckt sich mit dem des § 516 Abs. 1 BGB. Danach sind zwei Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schenkung maßgebend: zum einen die objektive Bereicherung des Dritten und zum andern das Einigsein zwischen Erblasser und Zuwendungsempfänger über die objektive Unentgeltlichkeit der Zuwendung. Rz. 147 Entscheidend ist grundsätz...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Ausgleich von Aufwendungen unter Ehegatten

Rz. 138 Bei der Auseinandersetzung einer ursprünglichen Ehegattengrundstücksgemeinschaft ist zu fragen, wie höhere Aufwendungen eines Ehegatten für die Anschaffung, Bebauung und Unterhaltung des Grundstücks berücksichtigt werden können. Demjenigen Ehegatten, der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Grundstücks allein getragen hat, steht nach § 748 BGB ein Ausgleichsanspr...mehr