Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Rechtliche Einordnung

Rz. 10 Die Regeln über den gegenseitigen Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB finden auf den Erbvertrag keine Anwendung, weil die Verfügung des Erblassers keine schuldrechtliche Verpflichtung darstellt, sondern eine Verfügung von Todes wegen. Der Erbvertrag steht mit der Gegenleistung in einem Entgeltlichkeitszusammenhang. Man spricht von einem "synallagmatischen Vertrag ohne oblig...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 6. Anteil an einer Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 207 § 9 Abs. 1 PartGG stellt die Regel auf, dass auf das Ausscheiden eines Partners und die Auflösung der Partnerschaft die §§ 131–144 HGB entsprechend anzuwenden sind, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes geregelt ist. Daneben finden subsidiär gem. § 1 Abs. 4 PartGG die Vorschriften des BGB über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Anwendung. Für die ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Beweislast

Rz. 361 Die Beweislast für die Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit trifft denjenigen, der sich darauf beruft.[428]mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Grenze der Testierfreiheit

Rz. 356 Verstößt der Inhalt einer Verfügung von Todes wegen gegen die guten Sitten, so ist sie nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB). Die dem Erblasser gewährte Testierfreiheit findet hier ihre Grenze. Grundsätzlich ist der Erblasser befugt, ohne nähere Gründe von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen; das Pflichtteilsrecht sichert die nahen Angehörigen. Allerdings kommt in den gesetzl...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 1. Grundsätzliches

Rz. 4 Der Erbverzicht ist ein erbrechtlicher abstrakter Verfügungsvertrag mit negativem Inhalt,[10] indem er unmittelbar den Berufungsgrund für die Erbschaft beseitigt, also bereits die Entstehung eines Erb- und/oder Pflichtteilsrechts von vornherein verhindert.[11] § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB zufolge gilt der Verzichtende für die Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge als vor dem ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit erbrechtlicher Auswirkung

Rz. 142 Familienrechtliche Auskunftsansprüche können indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht haben: Rz. 143 1. Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung Rz. 144 a) Auskunftsanspruch aus der gegenseitigen allgemeinen Beistands- und Rücksichtnahmepflicht Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen V...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Eigenhändigkeit

Rz. 155 Für das eigenhändige Testament gilt der allgemeine Grundsatz: Die Beweislast für die Echtheit und Eigenhändigkeit trägt derjenige, der Rechte aus der Urkunde herleiten will.[193] Rz. 156 Liegen – gegebenenfalls sogar erst nach Einvernahme von Zeugen – keine besonderen Umstände vor, die gegen eine eigenhändige Errichtung eines privatschriftlichen Testaments sprechen, g...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / aa) Allgemeines

Rz. 36 Das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht ergibt sich nunmehr aus den Art. 21 ff. EuErbVO. Die bislang maßgebliche Norm des Art. 25 EGBGB gilt demgegenüber nur noch dann, wenn der Anwendungsbereich der EuErbVO nicht eröffnet ist, und verweist für diesen Fall wiederum auf die EuErbVO.mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 25 Nach dem Tod des Erblassers hatten seine Kinder eine Feuerbestattung mit Beisetzung auf dem örtlichen Friedhof veranlasst. In seinem Testament hatte der Erblasser eine Feuerbestattung mit Ausstreuen der Asche angeordnet.mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Vorlage von Unterlagen

Rz. 19 Der Anspruchsberechtigte hat neben der Anzeige an den Versicherer gem. § 7 ALB 2021 folgende Unterlagen einzureichen: aa) Versicherungsschein Rz. 20 Der vorzulegende Versicherungsschein ist mehr als nur eine schriftliche Bestätigung des Versicherungsschutzes. Gemäß § 8 Abs. 2 ALB 2021[9] handelt es sich um ein Legitimationspapier gem. § 4 Abs. 1 VVG, § 808 BGB, das den ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / g) Muster: Stufenklage gegen befreiten Vorerben: Auskunftserteilung, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

Rz. 269 Muster 14.44: Stufenklage gegen befreiten Vorerben: Auskunftserteilung, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 14.44: Stufenklage gegen befreiten Vorerben: Auskunftserteilung, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An das Landgericht _______________________...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 191 Der Erblasser kann für den Fall, dass der Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt, einen anderen als Erben einsetzen (Ersatzerbe). Ein Wegfall vor Eintritt des Erbfalls erfolgt beispielsweise durch den Tod des zunächst eingesetzten Erben vor dem Tod des Erblassers, durch die Erklärung eines Erbverzichts oder den Eintritt einer auflösenden Bedingung vor ...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 3. Folgen des Erbverzichts

Rz. 16 Durch die Vereinbarung eines Erbverzichts scheidet der Verzichtende (Verwandter oder Ehegatte) lediglich aus der gesetzlichen Erbfolge aus, d.h., er kann ohne weiteres durch Verfügung von Todes wegen Erbe werden.[55] Die Wirkung des Erbverzichts wird nur gegenüber dem Erblasser entfaltet.[56] Der Verzichtende wird nach der in § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB kodifizierten Vorve...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / cc) Scheidung und Wiederheirat

Rz. 504 Lassen sich Eheleute, die ein gemeinschaftliches Testament errichtet haben, sich scheiden und heiraten sie danach einander wieder, so kann ein gemeinschaftliches Testament, das sie vor der Scheidung errichtet hatten, auch nach der Wiederheirat weiterhin Geltung haben.[595]mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. Sittenwidrigkeit eines Geliebtentestaments: Berücksichtigung von Umständen nach Testamentserrichtung bei Beurteilung der Sittenwidrigkeit

Rz. 363 Ein Geliebtentestament ist auch dann regelmäßig nicht als sittenwidrig gem. § 138 Abs. 1 BGB anzusehen, wenn es zu Miteigentum der Geliebten und der Ehefrau an dem von der Ehefrau bewohnten Haus führt.[430]mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Ausgestaltung des Innenverhältnisses

Rz. 116 Um seine Interessen optimal berücksichtigt zu wissen und um der Gefahr des Missbrauchs der Vollmacht entgegenzuwirken, bedarf auch das zugrunde liegende Innenverhältnis bzw. das sog. Grundverhältnis einer sorgfältigen Regelung.[173] Wenngleich Vollmacht und Grundverhältnis voneinander unabhängig sind, bestimmen sich alle Rechte und Pflichten wegen der Ausübung der Vo...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / cc) Erbverträge, Art. 25 EuErbVO

Rz. 60 Art. 25 EuErbVO regelt die Zulässigkeit, materielle Wirksamkeit und Bindungswirkung von Erbverträgen. Dabei unterscheidet Art. 25 EuErbVO zwischen einseitigen (Abs. 1) und mehrseitigen (Abs. 2) Erbverträgen. Das nach Art. 25 EuErbVO bestimmte Recht ist unwandelbar.[78] Rz. 61 Der Begriff des Erbvertrages ist in Art. 3 Abs. 1 lit. b EuErbVO legal definiert: Zitat eine Ver...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Einsicht in das Grundbuch

Rz. 48 Nach § 12 GBO ist die Einsicht des Grundbuchs jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Dieses Einsichtsrecht erstreckt sich auf Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, und auch auf noch nicht erledigte Eintragungs- und Löschungsanträge. Der Testamentserbe hat sein berechtigtes Interesse i.d.R. mit je einer begl...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Einseitiges Testament und Eheauflösung

aa) Rechtskräftige Scheidung Rz. 497 Mit Rechtskraft der Scheidung wird eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam, § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB, es sei denn, dass anzunehmen ist, der Erblasser hat die Verfügung auch für diesen Fall getroffen, § 2077 Abs. 3 BGB. § 2077 BGB erweitert damit die Fälle der Unwirksamkeit eines Testaments...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Auflösung der Ehe

Rz. 502 § 2268 BGB verweist auf § 2077 BGB und damit auf die Aufhebung der Ehe (§ 1313 S. 2 BGB), die Auflösung im Falle der Wiederverheiratung nach zu Unrecht erfolgter Todeserklärung (§ 1319 Abs. 2 S. 2 BGB) sowie die Scheidung (§ 1564 S. 2 BGB). Für diese Fälle ordnet § 2268 Abs. 1 BGB die Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments an.mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Stiftung & Co. (KG)

Rz. 78 Bei der an die GmbH & Co. (KG) angelehnten Stiftung & Co. (KG) übernimmt die Stiftung die Rolle der Komplementärin. Über ihre Führungsrolle als Komplementärin der Gesellschaft ist die Stiftung bei der Stiftung & Co. KG in der Lage, nach dem Tod des Stifters eine Art Garantie für die Durchsetzung dessen Willens zu übernehmen. Die Stiftung dient hier in Zusammenwirkung ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 93 Erblasser E wurde von seiner Tochter T als gesetzliche Alleinerbin beerbt. Der Nachlasswert beträgt netto 10.000 EUR. E hat seiner Lebensgefährtin L an seiner Lebensversicherung das Bezugsrecht eingeräumt. Sie erhält nach seinem Tod daraus 100.000 EUR. E hatte während der Vertragslaufzeit insgesamt 5.000 EUR an Prämien eingezahlt. T möchte wissen, ob und ggf. in welch...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Gestaltung der Wiederverheiratungsklausel bei der Einheitslösung

Rz. 440 Im Falle des Todes des Erstversterbenden verschmilzt bei der Einheitslösung das Vermögen des Überlebenden mit dem Vermögen des Erstversterbenden zu einer Vermögensmasse. Es bestehen u.a. folgende Möglichkeiten, für den Fall der Wiederverheiratung Vorsorge zu treffen: aa) Vor- und Nacherbenregelung Rz. 441 Wird lediglich formuliert, dass im Falle der Wiederverheiratung d...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 5. Muster: Klage auf Grundbuchberichtigung in Prozessstandschaft

Rz. 155 Muster 12.6: Klage auf Grundbuchberichtigung in Prozessstandschaft Muster 12.6: Klage auf Grundbuchberichtigung in Prozessstandschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen: Grundbuchbe...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / I. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bei der Errichtung einer privatnützigen Stiftung steht regelmäßig die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Fokus. Die Vermögensübertragung durch den Stifter unterliegt bei einer Zuwendung von Todes wegen gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG und einer lebzeitigen Schenkung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. 1. Steuerbefreiungs- und Verschonungsregeln Als ste...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Widerrufstestament, § 2254 BGB

Rz. 289 Das Widerrufstestament unterliegt den allgemeinen Formerfordernissen eines Testaments, es bedarf aber nicht derselben Form wie das widerrufene Testament. Ein notariell beurkundetes Testament kann durch ein privatschriftliches, ein privatschriftliches durch ein notarielles widerrufen werden. Der Widerrufswillen ist erforderlichenfalls durch Auslegung zu ermitteln.[370]mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Verlust führt nicht zur Ungültigkeit

Rz. 274 Als Grundsatz gilt: Gemäß § 352 FamFG ist zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts grundsätzlich die Urschrift der Urkunde vorzulegen, auf die das Erbrecht gestützt wird.[353] Allerdings können aus einem verloren gegangenen Testament Rechte abgeleitet werden, denn für die Gültigkeit einer einmal wirksam errichteten letztwilligen Verfügung kommt es nicht auf die...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / Literaturtipps

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 15. Muster: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs

Rz. 85 Muster 21.5: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs Muster 21.5: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 11. Steuerliche Folgen

Rz. 53 Der Erbverzicht selbst ist grundsätzlich erbschaftsteuerneutral, da die Erbteilserhöhung keine Schenkung für die verbleibenden Erben darstellt. Die Zahlung, die für einen Erbverzicht als Abfindung erfolgt, wird erbschaftsteuerlich wegen § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Demzufolge kann der Wert des Erbverzichts nicht vom Wert der Abfindung abgezo...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Vollmachterteilung des Erblassers an seinen Alleinerben

Rz. 195 Eine Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers wird.[210] Denn bei der transmortal erteilten Vollmacht wird der Erbe bzw. werden die Erben nach dem Tod des Vollmacht- und Auftraggebers seinerseits bzw. ihrerseits Vollmacht- und Auftraggeber. Vollmachtgeber und Bevollmächtigter können aber nicht personenidentisch sein. In einem solche...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 6. Muster: Auskunftsklage gegen Hausgenossen

Rz. 380 Muster 9.25: Auskunftsklage gegen Hausgenossen Muster 9.25: Auskunftsklage gegen Hausgenossen An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen Auskunft und eidesstattlicher Versicherung. Namens un...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Muster: Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 167 Muster 3.2: Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments Muster 3.2: Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments Gemeinschaftliches Testament Wir, die Eheleute _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene _________________________, geboren am _________________________ in __________...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Hypothetisches Erbstatut

Rz. 24 Die Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung ist nach dem Recht zu beurteilen, das im Zeitpunkt der Verfügung auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden wäre, sog. Errichtungsstatut.[33]mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / dd) Kürzungsrecht bei Untervermächtnis

Rz. 131 Das Kürzungsrecht steht im Falle der Anordnung eines Untervermächtnisses nach § 2188 BGB auch dem mit dem Untervermächtnis belasteten Hauptvermächtnisnehmer zu. Allerdings kann der Erblasser sowohl das Kürzungsrecht des Erben als auch das des Hauptvermächtnisnehmers durch Verfügung von Todes wegen modifizieren, §§ 2324, 2188 BGB.mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / aa) Erblasserschulden

Rz. 110 Zu den Erblasserschulden zählen alle Verbindlichkeiten, die der Erblasser vor seinem Tod eingegangen ist. Dies sind zunächst alle Schulden des Erblassers, wie bspw. unbezahlte Rechnungen, Darlehen, Bankschulden oder Beitragsrückstände. Hierbei ist darauf zu achten, in welcher Höhe die Schulden den Erblasser selbst treffen und inwieweit er die Schulden auf andere abwä...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / e) Muster: Klage gegen Miterben auf Aufwendungsersatz

Rz. 84 Muster 12.2: Klage gegen Miterben auf Aufwendungsersatz Muster 12.2: Klage gegen Miterben auf Aufwendungsersatz An das Amtsgericht – Zivilabteilung – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen – Beklagte – w...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 370 Unter Enterbung versteht man den Ausschluss eines gesetzlichen Erben durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge. Die Enterbung kann grundsätzlich durch ein sog. Negativ-Testament (§ 1938 BGB) oder durch ein Positiv-Testament (§ 1937 BGB) erreicht werden. Rz. 371 Ein negatives Testament beinhaltet den ausdrücklichen Erbausschluss gesetzlicher Erben mit der Folge,...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 6. Zustimmung des Vermächtnisnehmers zu anderweitigen Verfügungen

a) Formerfordernis: Notarielle Beurkundung Rz. 151 Der vertragsmäßig bedachte Vermächtnisnehmer kann gegenüber dem Erblasser seine Zustimmung zu einem abweichenden Testament geben, § 2291 BGB. Die Zustimmungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2291 Abs. 2 BGB, weil darin eine (zumindest teilweise) Aufhebung des Erbvertrags liegt. Mit Zugang der Zustimmung an den E...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 7. Herausgabe des Erlangten durch Beauftragten

Rz. 124 Nach dem Tod des Beauftragten (bspw. Bevollmächtigten) geht der Herausgabeanspruch nach § 667 BGB als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben über.mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Tätigkeitsfelder des Notars

Rz. 403 Der Notar ist mit § 14 HeimG i.d.R. befasst beimehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 2. Vorteile gegenüber Erbverzicht

Rz. 79 Im Unterschied zum Erbverzicht erhöhen sich die Pflichtteilsansprüche der anderen Pflichtteilsberechtigten nicht.[178] Der Verzichtende wird also bei der Berechnung des Erbteils, welcher für die Bestimmung des Pflichtteils ausschlaggebend ist, berücksichtigt. Dadurch wird im Ergebnis eine – regelmäßig ungewollte – Begünstigung anderer Pflichtteilsberechtigter vermiede...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Ablieferungspflicht

Rz. 128 Soweit sich ein Testament nicht in amtlicher Verwahrung befindet, ist der Besitzer nach § 2259 Abs. 1 BGB verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er vom Tod des Erblassers erfahren hat, an das Nachlassgericht abzuliefern.mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 204 Der Übergeber ist im gesetzlichen Güterstand verheiratet und hat mehrere Abkömmlinge. Einem seiner Abkömmlinge überträgt er ein Grundstück nebst von ihm bewohntem Einfamilienhaus, wobei er sich den Nießbrauch im gesetzlichen Umfange vorbehält. Nach dem Tode des Übergebers soll das Nießbrauchsrecht seinem Ehegatten zustehen. Der Übernehmer übernimmt anstelle des Überg...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Testamentsvollstreckung bzw. die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers bildet eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit, die dem Erblasser auch nach seinem Tod noch die Möglichkeit bietet, auf die Verwaltung des Nachlasses im Ganzen oder in Teilen Einfluss zu nehmen bzw. die Art und Weise sowie den Zeitpunkt der Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Erben zu st...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 1. Allgemeines

Rz. 5 Nach der BGH-Rechtsprechung geht es um eine Missbrauchskorrektur.[11] Dabei wird eine Abwägung vorgenommen zwischen den Erbaussichten des (Vertrags-) oder Testaments-Erben und den Interessen des Erblassers an einer gerechtfertigten Verfügung zu seinen Lebzeiten. Weiter muss eine objektive Beeinträchtigung der Position des Vertragserben hinzukommen.[12] Voraussetzungen ...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / III. Muster: Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 107 Muster 5.4: Pflichtteilsverzichtsvertrag Muster 5.4: Pflichtteilsverzichtsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind Herr Unternehmer U und seine Ehefrau F. Ferner sind seine Kinder S, T1 und T2 erschienen. Sie schließen mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgenden Erbvertrag [216] und Pflichtteilsverzichtsvertrag I. Erbvertrag 1. Ic...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Allgemeines

Rz. 263 Mit dem Tod seines Schuldners fehlt dem Gläubiger vorerst der Anspruchsgegner, wenn nicht feststeht, wer Erbe geworden ist. Aus Sicht des Gläubigers ist daher auf die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft hinzuwirken, um einen Adressaten für die Forderung zu haben. Neben der bestehenden Forderung hat der Rechtsanwalt gegenüber dem Gericht auch darzulegen, warum die Er...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / I. Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 2 Die gesetzlichen Regeln über die Erbenhaftung befassen sich mit den passiven Vermögenswerten, die der Erblasser hinterlässt bzw. die mit seinem Tod entstanden sind. Es geht hier um die Rechtsnachfolge in Schuldverhältnisse auf der Schuldnerseite. 1. Drei Interessengruppen Rz. 3 Dabei sind die widerstreitenden Interessen von drei Gruppen zu regeln: (1) Die Gläubiger des Er...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Mitgliedschaft an einer Personengesellschaft

Rz. 196 Beim Tod eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft wird die Gesellschaft nach der gesetzlichen Regelung aufgelöst (§ 727 BGB). Damit wandelt sich die Gesellschaft kraft Gesetzes in eine Liquidationsgesellschaft um. Die Erben werden Mitglieder der Liquidationsgesellschaft mit den nachstehenden Folgen:mehr