Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Muster: Vereinbarung über die Verlängerung der Verjährungsfrist von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 269 Muster 15.25: Vereinbarung über die Verlängerung der Verjährungsfrist von Pflichtteilsansprüchen Muster 15.25: Vereinbarung über die Verlängerung der Verjährungsfrist von Pflichtteilsansprüchen Zwischen Frau _________________________ einerseits und andererseits wird Folgendes vereinbart: I. Am ________________________...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / I. Allgemeines

Rz. 223 Die nachfolgenden Muster gehen auf Praxisfälle zurück und sind jeweils mit den zuständigen Behörden abgestimmt worden. Vor allem die "Verewigung des Stifterwillens" auch für die Zeit nach dem Tod des Stifters erfordert eine sehr sorgfältig gestaltete Stiftungssatzung, die einerseits den Stifterwillen ausreichend konkret festschreibt, andererseits aber in der Zukunft ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Ausgangssituation

Rz. 18 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen zu treffen braucht, sondern dass auch zwei oder mehr Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird.[12] Er gewinnt auch zunehmende Bedeutung für geschiedene E...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Muster: Beschwerde gegen Einziehungsanordnung (bei noch nicht erfolgter Einziehung eines Erbscheins)

Rz. 323 Muster 7.69: Beschwerde gegen Einziehungsanordnung (bei noch nicht erfolgter Einziehung eines Erbscheins) Muster 7.69: Beschwerde gegen Einziehungsanordnung (bei noch nicht erfolgter Einziehung eines Erbscheins) An das Amtsgericht _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. In der Nachlasssache _________________________, verstorben am ____________...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Muster: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch Alleinerben

Rz. 28 Muster 22.1: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch Alleinerben Muster 22.1: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch Alleinerben An das Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Einzelkaufmännisches Unternehmen unter der Firma _________________________, eingetragen im dortigen Handelsregister Abt. A Nr. _________________________ Im Handelsregister ist ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 4. Begriff der Beeinträchtigung

a) Schutz des vertragsmäßig Bedachten Rz. 144 Geschützt wird das Recht des vertragsmäßig Bedachten. Würde die anderweitige Verfügung von Todes wegen diese Rechtsstellung mindern, beschränken, belasten oder gegenstandslos machen, so ist eine Beeinträchtigung gegeben. Ob eine nur wirtschaftliche Beeinträchtigung ausreicht, ist umstritten. Es dürfte auf die nachteilige Veränderu...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einführung

Rz. 68 Bei der Errichtung eines Testaments sind neben den materiellen Gestaltungsmöglichkeiten eine Reihe objektiver und subjektiver Kriterien zu beachten. So ist bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung zu bedenken, dass die getroffene Regelung möglicherweise erst Jahre später oder gar Jahrzehnte nach ihrer Errichtung zum Tragen kommt. Das heißt, dass der Berater be...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 95 Für alle FG-Verfahren und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten. Dabei entscheidet das Nachlassgericht nach pflichtgemäß...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 18. Rückforderung einer Schenkung (als Nachlassverbindlichkeit) wegen Verarmung des Schenkers

Rz. 148 Der u.a. für das Schenkungsrecht zuständige X. Zivilsenat des BGH hat in zwei Urteilen vom 25.4.2001 zur Vererblichkeit und zur Abtretbarkeit des Rückforderungsanspruchs des Schenkers nach § 528 BGB Stellung genommen.[155] Nach dieser Vorschrift kann der Schenker, soweit er nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreite...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / g) Die Gefährdung der Rechte der wirklich Berechtigten

Rz. 94 Das Grundbuchamt, bei dem ein Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs unter Vorlage je einer beglaubigten Abschrift der Verfügung von Todes wegen und der Eröffnungsniederschrift gestellt wird, kann nur bei entsprechenden Anhaltspunkten für eine Unwirksamkeit der Verfügung von Todes wegen die Vorlage eines Erbscheins verlangen. Vor Vollzug des Antrags muss es keine ande...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Ausnahme: Auflösung der EWIV

Rz. 66 Wird die EWIV ausnahmsweise durch den Tod eines Mitglieds bei entsprechender Bestimmung des Gesellschaftsvertrags oder aufgrund Gesellschafterbeschlusses aufgelöst, so ist die Auflösung von den Abwicklern in vertretungsberechtigter Zahl zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, § 2 Abs. 3 Nr. 4, § 3 Abs. 1 EWIV-AusfG. Zur Eintragung in das Handelsregister sind ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Aufforderungsschreiben an den vom Vorerben Beschenkten: Auskunftserteilung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

Rz. 324 Muster 14.47: Aufforderungsschreiben an den vom Vorerben Beschenkten: Auskunftserteilung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 14.47: Aufforderungsschreiben an den vom Vorerben Beschenkten: Auskunftserteilung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An Frau _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche V...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Zu Lebzeiten beider Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 102 Die Ehegatten/Lebenspartner können das gemeinschaftliche Testament in einem gemeinschaftlichen Widerrufstestament widerrufen, §§ 2253, 2254 BGB, § 10 LPartG. Rz. 103 Sie können ihr gemeinschaftliches Testament auch zerreißen, § 2255 BGB.[127] Eine solche Vernichtung muss aber dem Willen beider Ehegatten/Lebenspartner entsprechen. Diese Form des Widerrufs kann jedoch e...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / e) Zustimmung der potenziell beeinträchtigten Schlusserben

Rz. 49 § 2287 BGB gibt dem Bedachten einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschenkten. Dass das Einverständnis des Bedachten mit einer ihn beeinträchtigenden lebzeitigen Verfügung im Grundsatz geeignet ist, diesen Anspruch auszuschließen, ist unstreitig.[91] Nach der Rechtsprechung des BGH[92] sind die zu § 2289 BGB entwickelten Grundsätze auch im Rahmen des § 2287 BGB...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / dd) Aufrechterhaltungswille – § 2268 Abs. 2 BGB

Rz. 505 Für die Fälle der Eheauflösung und die ihr gleichgestellten Fälle wird das Alles-oder-nichts-Prinzip des § 2268 Abs. 1 abgemildert. Die Verfügungen bleiben insoweit wirksam als anzunehmen ist, dass sie auch für einen solchen Fall getroffen sein würden. Die Aufrechterhaltung ist also keine Folge einer Umdeutung; die Verfügung bleibt vielmehr von vornherein wirksam.[59...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / c) Formvorschriften

Rz. 48 Zwingend vorgeschrieben ist notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragschließenden, § 2276 Abs. 1 BGB ("Simultanbeurkundung"). Eine Trennung des Vertrags in Vertragsangebot und Vertragsannahme ist damit ausgeschlossen. Auf den Beurkundungsvorgang finden die Vorschriften über die Errichtung eines öffentlichen Testaments entsprechende Anwendung, §...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / I. Einleitung

Rz. 84 Da der Erblasser aufgrund seiner Testierfreiheit die Möglichkeit hat, alle seine nächsten Angehörigen zu enterben, sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für diesen Personenkreis ein Pflichtteilsrecht vor. Der Aufnahme eines solchen Pflichtteilsrechts durch den Gesetzgeber lag der Gedanke zugrunde, dass den Erblasser eine über seinen Tod hinausgehende Sorgfaltspflich...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 5. Bindungswirkung, Wechselbezüglichkeit und Abänderungsmöglichkeit

Rz. 428 Sinn und Zweck des Ehegattentestaments ist es, dass die gemeinschaftlichen Verfügungen wechselbezüglich angeordnet werden und dass diese dann nach dem Tod des Erstversterbenden gem. § 2271 Abs. 2 BGB ganz oder teilweise Bindungswirkung entfalten. Eine Bindungswirkung kann jedoch nur hinsichtlich der sog. wechselbezüglichen Verfügungen entstehen. Gemäß § 2270 Abs. 3 B...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Der Vonselbsterwerb

Rz. 2 Die Erben als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, § 1922 BGB (Universalsukzession), werden mit Eintritt des medizinischen Todes des Erblassers Inhaber aller vermögensrechtlichen Positionen, die dieser innehatte, gleichgültig, ob sie oder Einzelne von ihnen Kenntnis vom Tod des Erblassers oder gar vom Berufungsgrund haben. Entscheidend ist auch nicht, ob die Erben die...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Grundbuchmäßiger Vollzug

Rz. 111 Um die vom Erblasser abgegebene Auflassungserklärung durch Eigentumsumschreibung auf den Erwerber in das Grundbuch vollziehen zu können, bedarf es weder der vorherigen Eintragung der Erben des Veräußerers noch deren Eintragungsbewilligung oder Zustimmung (§ 40 Abs. 1 GBO). Sollten zwischenzeitlich die Erben des Veräußerers im Grundbuch eingetragen worden sein, so gen...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Auskunftsanspruch des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten über Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Erben des Verpflichteten

Rz. 103 Dem unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten steht beim Tode des Verpflichteten gegenüber den Erben ein Auskunftsanspruch über den Bestand des Nachlasses und ausgleichungspflichtige Zuwendungen des Erblassers zu. Die Auskunft hat sich auch auf einen bei der Bemessung der Haftungsgrenze des § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB zu berücksichtigenden, dem geschiedenen Ehegatten...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Erlöschen höchstpersönlicher Rechte

Rz. 3 Höchstpersönliche dingliche Rechte wie der Nießbrauch an einem Grundstück (§§ 1030 ff. BGB), eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§§ 1090 ff. BGB), ein Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) oder eine Wohnungsreallast (§ 1105 BGB) gehen mit dem Tod des Rechtsinhabers nicht auf dessen Erben über, sondern erlöschen. Die Grundbuchberichtigung führt in einem solchen Fall zur Lö...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Auskunft über die Schenkungen des Vorerben

Rz. 494 Die unentgeltliche Verfügung des Vorerben über Mittel der Erbschaft stellt einen Verstoß gegen § 2113 Abs. 2 BGB dar, soweit es sich nicht um eine Anstandsschenkung handelt oder die Maßnahme ausnahmsweise einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht. Mit dem Eintritt des Nacherbfalls ist eine solche Verfügung absolut unwirksam. Zu Gunsten des Beschenkten kann jedoch d...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Allgemeines

Rz. 287 Die Testierfreiheit in Konsequenz angewandt, beinhaltet das Recht des Erblassers, ein einseitiges Testament oder einzelne Anordnungen darin jederzeit – bis zu seinem Tod – zu widerrufen oder zu ändern, § 2253 BGB. Eine Verpflichtung, testamentarische Anordnungen nicht zu widerrufen, wäre nichtig, § 2302 BGB, im Sinne eines gesetzlichen Verbots nach § 134 BGB. Rz. 288...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB

Rz. 44 § 2270 Abs. 2 BGB enthält eine Auslegungsregel, die allerdings nur dann Anwendung findet, wenn die Auslegung keine Klarheit über den Verknüpfungswillen gebracht hat. Im Rahmen der Auslegung des gemeinschaftlichen Testaments muss der gesamte Inhalt der Erklärungen einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes g...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Nach dem Erbfall während der Testamentsvollstreckung entstehende Steuer

Rz. 199 Für die erst nach Beginn der Testamentsvollstreckung fällig werdende (entstehende) Steuer trifft den Testamentsvollstrecker bei der reinen Auseinandersetzungsvollstreckung grundsätzlich keine unmittelbar steuerliche Pflicht. Auch bei der Dauertestamentsvollstreckung ist der Testamentsvollstrecker für nach dem Erbfall entstehende Steuern i.d.R. nicht zuständig. Die Ab...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Erbverzicht

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Muster: Aufnahme des Rechtsstreits durch den Erben auf Klägerseite mit Antrag auf Haftungsbeschränkungsvorbehalt (§ 780 ZPO)

Rz. 519 Muster 11.36: Aufnahme des Rechtsstreits durch den Erben auf Klägerseite mit Antrag auf Haftungsbeschränkungsvorbehalt (§ 780 ZPO) Muster 11.36: Aufnahme des Rechtsstreits durch den Erben auf Klägerseite mit Antrag auf Haftungsbeschränkungsvorbehalt (§ 780 ZPO) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ zu Az. _________________________ Aufnahme eines unt...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Muster: Feststellungsklage (Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments)

Rz. 286 Muster 8.5: Feststellungsklage (Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments) Muster 8.5: Feststellungsklage (Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _______________...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Schutz des vertragsmäßig Bedachten

Rz. 144 Geschützt wird das Recht des vertragsmäßig Bedachten. Würde die anderweitige Verfügung von Todes wegen diese Rechtsstellung mindern, beschränken, belasten oder gegenstandslos machen, so ist eine Beeinträchtigung gegeben. Ob eine nur wirtschaftliche Beeinträchtigung ausreicht, ist umstritten. Es dürfte auf die nachteilige Veränderung der rechtlichen Position des vertr...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Grundbuchrechtliche Erfordernisse

Rz. 87 Der Voreintragung des Erben bedarf es nicht, § 40 Abs. 1 GBO. Allerdings muss der Erblasser schon im Grundbuch voreingetragen sein, § 39 GBO. Zu erbringen ist lediglich der Erbnachweis nach § 35 GBO, also entweder Vorlage einer Ausfertigung des vom Nachlassgericht erteilten Erbscheins oder beglaubigter Abschriften der die Erbfolge regelnden notariell beurkundeten Verf...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / I. Praktische Bedeutung von Erbschaftsverträgen

Rz. 239 Erbschaftsverträge nach § 311b Abs. 5 BGB (bis 31.12.2001: § 312 BGB) spielen in der erbrechtlichen Gestaltungspraxis eine äußerst untergeordnete Rolle, obwohl mit ihnen Pflichtteilsverzichte abgesichert werden können. Außerdem ermöglichen sie eine vorweggenommene Erbauseinandersetzung bzw. ein vorweggenommenes Ausscheiden eines künftigen Miterben aus einer in der Zu...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 In einem gemeinschaftlichen "Berliner" Testament haben sich Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und die beiden gemeinschaftlichen Kinder je hälftig zu Schlusserben eingesetzt. Nach dem Tod der Ehefrau nimmt der überlebende Ehemann die Alleinerbschaft an und heiratet mehrere Jahre später ein zweites Mal. Von dem Anfechtungsrecht analog §§ 2281, 2079 BGB macht er keinen ...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Eine offene Handelsgesellschaft besteht aus drei Gesellschaftern. Im Gesellschaftsvertrag ist vereinbart, dass beim Tod eines Gesellschafters dessen Erben – entweder alle oder einzelne – oder ein oder mehrere Vermächtnisnehmer, die jeweils der Erblasser in einer Verfügung von Todes wegen bestimmen kann, nicht als persönlich haftende Gesellschafter eintreten, sondern un...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 5. Zustimmung des vertraglich Bedachten

Rz. 149 Die Zustimmung des vertraglich Eingesetzten zu einer späteren Verfügung von Todes wegen gibt dem Erblasser seine Testierfreiheit wieder zurück. Die Zustimmung bedarf der notariellen Beurkundung, weil darin eine ganze oder teilweise Aufhebung des Erbvertrags zu sehen ist, §§ 2290 Abs. 4, 2276 BGB.[105] Unter Ehegatten genügt die Form des gemeinschaftlichen Testaments,...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / I. Schutzzweck des § 2287 BGB

Rz. 2 Die Bindungswirkung eines Erbvertrags gilt zunächst nur insofern, als der Erblasser keine abweichende Verfügung von Todes wegen mehr errichten kann, § 2289 BGB. Im Grundsatz bleibt der Erblasser aber trotz seiner Bindung an den Erbvertrag berechtigt, über sein Vermögen – und dereinstigen Nachlass – frei unter Lebenden zu verfügen. Geschützt werden muss der vertragsmäßi...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / cc) Trennungslösung (Vor- und Nacherbschaft)

Rz. 71 Die Begriffe "Vorerbe" und "Nacherbe" in einem privatschriftlichen Testament lassen u.U. trotzdem eine Auslegung für Vollerbschaft und Schlusserbenstellung zu.[96] Setzen sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben ein und bestimmen zugleich, dass Nacherben nach dem Tod des Letztversterbenden ihre Kinder sein sollen, ist von der Anordnung...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Fehlende Rechtsscheinwirkung

Rz. 70 Weil im Gegensatz zum Erbschein bzw. dem ENZ dem notariellen Testament bzw. dem Erbvertrag und der Eröffnungsniederschrift nicht die inhaltliche Richtigkeitsvermutung nach § 2365 BGB und auch nicht die Rechtsscheinwirkung nach § 2366 BGB zukommen, gehen, wenn der Unrichtigkeitsnachweis auf die bezeichnete Weise geführt wird, die Prüfungskompetenzen des Grundbuchamts w...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / e) Muster: Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 469 Zusätzlich zu der einfachen Pflichtteilsklausel (siehe Rdn 468) bietet sich folgende Formulierung an: Muster 3.24: Pflichtteilsstrafklausel Muster 3.24: Pflichtteilsstrafklausel Abkömmlinge, die in diesem Fall keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen, erhalten dann ein Vermächtnis in Höhe des Werts ihres gesetzlichen Erbteils am Nachlass des Erstversterbenden ohne Be...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 16. Muster: Mitteilung an das Mahngericht zur Unwirksamkeit des Mahn-/Vollstreckungsbescheids

Rz. 90 Findet der Nachlasspfleger Mahn- oder Vollstreckungsbescheide, die erst nach dem Tode des Erblassers zugestellt worden sind, sind die entsprechenden Mahngerichte zu unterrichten. Rz. 91 Muster 6.18: Mitteilung an das Mahngericht zur Unwirksamkeit des Mahn-/Vollstreckungsbescheids Muster 6.18: Mitteilung an das Mahngericht zur Unwirksamkeit des Mahn-/Vollstreckungsbesch...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / c) Muster: Aufhebungstestament nach Zustimmung durch den Vermächtnisnehmer

Rz. 153 Muster 4.12: Aufhebungstestament nach Zustimmung durch den Vermächtnisnehmer Muster 4.12: Aufhebungstestament nach Zustimmung durch den Vermächtnisnehmer Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, errichte folgendes Testament: Am _________________________ habe ich in der Urkun...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Gesellschaftsrechtliche Situation

Rz. 319 Nach § 727 BGB wird mit dem Tod eines BGB-Gesellschafters die Gesellschaft aufgelöst. Haben die Gesellschafter jedoch die Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern vereinbart, so bleibt die Gesellschaft bestehen, der Gesellschaftsanteil des verstorbenen Gesellschafters wächst den verbliebenen nach § 738 BGB an. Welche schuldrechtlichen Ansprü...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 5. Steuerliche Folgen

Rz. 102 Obwohl der Pflichtteilsanspruch mit dem Tod des Erblassers kraft Gesetzes entsteht, erfasst die Erbschaftsteuer diesen Anspruch nur, wenn er tatsächlich geltend gemacht wird. Rz. 103 Ferner kommt es darauf an, wann der Pflichtteilsverzicht erklärt wird. Wird der Verzicht auf den Pflichtteil zu Lebzeiten des Erblassers erklärt und eine Abfindung vereinbart, liegt eine ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / IV. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 133 Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit greift § 34 Abs. 1 und 2 IntErbRVG die Fälle auf, in denen die EuErbVO der Sache nach nicht nur die internationale, sondern auch die örtliche Zuständigkeit festlegt. § 34 Abs. 3 S. 1 IntErbRVG bestimmt die örtliche Zuständigkeit in Anlehnung an die allgemeine internationale Zuständigkeitsregel des Art. 4 EuErbVO und knüpft an ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / B. Feststellungsinteresse

Rz. 2 Der Erbe muss sein Erbrecht bei einer Vielzahl von Gelegenheiten nachweisen können – bei der Bank, beim Grundbuchamt, bei Versicherungen. In nahezu allen Fällen wird dieser Nachweis geführt mittels eines vom Nachlassgericht erteilten Erbscheins (§§ 2353 ff. BGB) oder einer beglaubigten Abschrift einer notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen samt nachlassgerich...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Ausgangssituation

Rz. 9 Wenn nur ein Vertragsteil eine Verfügung von Todes wegen trifft, der andere Vertragsteil aber nicht, so spricht man vom einseitigen Erbvertrag. Diese Art von Erbverträgen wird häufig in der Form geschlossen, dass sich ein Teil verpflichtet, den Erblasser lebenslang zu pflegen, und dieser dafür den anderen vertraglich zum Erben einsetzt oder ihm eine sonstige Zuwendung ...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 1. Sondererbfolge in den Kommanditanteil

Rz. 53 Der Tod eines Kommanditisten führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft, § 177 HGB. Mehrere Erben des verstorbenen Kommanditisten treten nicht in Erbengemeinschaft, sondern kraft Sondererbfolge als Gesellschafter mit der ihrer Erbquote entsprechenden Beteiligungsquote bezogen auf den Anteil des Erblassers in die KG ein.[51] Diese Rechtsprechung wurde im Jahr 1956 vom ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 2. Deutsch-türkischer Konsularvertrag

Rz. 5 Der deutsch-türkische Konsularvertrag enthält folgende erbrechtliche Kollisionsregel: Zitat § 14 der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags (Nachlassabkommen) (1) Die erbrechtlichen Verhältnisse bestimmen sich in Ansehung des beweglichen Nachlasses nach den Gesetzen des Landes, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte. (2) Die erbrechtlichen Verhältnisse in A...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 7. Wünsche des Erblassers

Rz. 62 Bei der Vermögensnachfolgeplanung sind sodann die Wünsche des Erblassers zu ermitteln. Der Wille des Mandanten ist maßgeblich für die spätere Gestaltung – sowohl bei einer Vermögensübergabe unter Lebenden als auch bei der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen. In der Regel stehen bei einer Verfügung von Todes wegen zum einen die Familienbindung im Vordergrund und...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / bb) Rechtsnatur der Schiedsklausel

Rz. 17 Die Bestimmung der Rechtsnatur der Schiedsklausel bereitet erhebliche Schwierigkeiten, weil das Gesetz dazu schweigt. Das Reichsgericht hat diese Frage in seiner Entscheidung offen gelassen und lediglich die Zulässigkeit einer solchen Schiedsklausel bejaht.[25] Nach Ansicht Kohlers [26] handelt es sich bei einer Schiedsklausel um eine Auflage, wenn der Erblasser dem Sc...mehr