Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Zahlungsdauer

Rz. 559 Nach § 1612 Abs. 3 Satz 2 wird für den Monat, in dem der Unterhaltsgläubiger verstirbt, der volle Unterhalt – noch – geschuldet, obwohl der Unterhaltsanspruch mit Tod des Berechtigten erlischt. Rz. 560 Praxistipp Die Regelung des § 1612 Abs. 3 Satz 2 ist entsprechend auf den Eintritt der Volljährigkeit bzw. Erreichen der nächsten Altersstufe bei dynamisierten Unterhal... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Vereinbarungen zur Kapitalabfindung

Rz. 940 Auch wenn solche Voraussetzungen zur Zahlung eines Kapitalbetrages nur im Ausnahmefall gegeben sein werden, können die Beteiligten eine Kapitalabfindung anstelle der Zahlung von Unterhalt einvernehmlich vereinbaren. Nicht nur im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen werden häufig derartige Vereinbarungen getroffen, die einen Unterhaltsverzicht unter... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Zweck

Rz. 214 [Autor/Zitation] Die zugesagte Leistung muss einem Versorgungszweck dienen und an eines der in § 1 Abs. 1 BetrAVG genannten Ereignisse, nämlich Alter, Invalidität oder Tod, anknüpfen (Heger/Weppler in HdJ, Abt. III/7 Rz. 6 [3/2012]; Grottel/Johannleweling in Beck BilKomm.13, § 249 HGB Rz. 168). Werden dem Zusageempfänger mehrere Leistungen zugesagt, also sowohl Alters... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Nachehelicher Unterhaltsanspruch

Rz. 7 In § 1578 BGB a.F. hieß es wörtlich: Zitat Der allein für schuldig erklärte Mann hat der geschiedenen Frau den standesgemäßen Unterhalt insoweit zu gewähren, als sie ihn nicht aus den Einkünften ihres Vermögens und, sofern nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten gelebt hatten, Erwerb durch Arbeit der Frau üblich ist, aus dem Er... mehr

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ZErb 10/2023, Zur erbschaft... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist, soweit sie überhaupt den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 S. 3 FGO genügt, zumindest unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor. 1. Der behauptete Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung liegt nicht vor. a) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn die für die Beurteilung des Str... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Fortfall des Zusammenhangs

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Zuständigkeit des Strafsachenzusammenhangs für das Ermittlungsverfahren erlischt – im Gegensatz zu der örtlichen Zuständigkeit nach § 388 AO (s. § 388 Rz. 65) –, wenn dieser (z.B. durch Wohnsitzwechsel oder Tod eines Tatbeteiligten) wegfällt[2]. Beispiel Im Beispiel in Rz. 23 hat die FinB Y die Ermittlungen gegen S und B übernommen. Währenddessen zieh... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1707 In der Rentenversicherung gibt es für nach dem 30.6.1977 geschiedene Ehegatten keine Hinterbliebenenrente mehr, so dass die Hinterbliebenenrente nur noch bei Altfällen von Bedeutung ist. Im Zusammenhang mit der Scheidungsreform, dem 1. EheRG (Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14.6.1976) [1846] wurde die soziale Sicherung der Geschiedenen durch d... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Unentgeltlicher Erwerb

Rz. 250 [Autor/Zitation] Bei Schenkung oder Erwerb von Todes wegen (Erbschaft, Vermächtnis) liegt ein unentgeltlicher Erwerb vor (so auch in Deutschland, Rz. 134). Ebenso unentgeltlich sind Zuwendungen (§ 202 Abs. 1 öUGB), worunter Vermögensmehrungen bei der übernehmenden Gesellschaft verstanden werden, die als gesellschaftsrechtliche Vorgänge durch Gesellschafter, verbundene... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Erblasser ist Antragsgegner

Rz. 877 Ist der Erblasser im Scheidungsverfahren Antragsgegner, muss er, dies ist dritte Voraussetzung bei einverständlichem Scheidungsverfahren, dem – zulässigen – Scheidungsantrag wirksam zugestimmt haben. Die Zustimmung kann durch einen Bevollmächtigten oder durch den Erblasser selbst erfolgt sein. Es genügt, dies schriftlich zu tun. Auch wenn § 134 FmFG die Zustimmung zur... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen

Rz. 363 [Autor/Zitation] Mit der Begrifflichkeit der "vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen" wird eine Bezugnahme zur Altersversorgungsverpflichtung hergestellt. Demzufolge muss die entsprechende Verpflichtung einer Altersversorgungsverpflichtung (wirtschaftlich) vergleichbar sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Verpflichtung einen Versorgungscharakter sowi... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundidee

Rz. 706 [Autor/Zitation] Der beizulegende Wert von Ausleihungen und anderen Forderungen wird idR mithilfe eines Ertragswerts bestimmt. Basis des Ertragswerts sind die vereinbarten Zahlungen – Zins und Tilgung. Die Laufzeit von Ausleihungen wird durch vertraglich vereinbarte oder gesetzlich vorgeschriebene Erfüllungstermine bestimmt; sind Raten- oder Teilzahlungen vereinbart, ... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Rückforderung von Unterhalt

Rz. 1026 Freiwillig gezahlte Leistungen über die Verpflichtungen hinaus, die nachehelich gezahlt werden, können grundsätzlich nicht zurückverlangt werden. Die Rückforderung von überzahltem Unterhalt betrifft in der Regel deshalb unfreiwillige Leistungen wegen überhöhter Titulierung des Unterhaltsanspruchs. Rz. 1027 Entspricht die Titulierung nicht oder nicht mehr der Rechtsla... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Dauerschuldverhältnisse

Rz. 284 [Autor/Zitation] Die erläuterten Grundsätze gelten auch für drohende Verluste aus sonstigen schwebenden Geschäften, insbes. aus Dauerschuldverhältnissen wie Miet-, Pacht-, Leasing-, Darlehens-, Arbeits-, Dienst-, Sukzessivlieferungs- sowie Versicherungsverträge (Hartung, BB 1988, 2138; Euler, ZfbF 1990, 1036, 1054). Sind künftige Leistungen und Gegenleistungen nicht m... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Erblasser ist Antragsteller

Rz. 870 Ist der Verstorbene der Antragsteller des Scheidungsverfahrens gewesen, muss das Verfahren, dies ist erste Voraussetzung, vor seinem Ableben rechtshängig geworden sein. Es muss also der Scheidungsantrag dem Ehegatten zugestellt worden sein, §§ 124, 133 FamFG i.V.m. § 253 ZPO.[864] Die Einreichung – und auch Zustellung – lediglich eines auf ein Scheidungsverfahren bez... mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / bb. Statusgedanke im Erbrecht

Gegen eine Ausweitung des § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB auf manche der oben benannten Personengruppen (z.B. Schwiegerkinder, familienfremde Pflegepersonen) könnte zudem der dem gesetzlichen Erbrecht zugrunde liegende Gedanke des Familienerbrechts sprechen. Flankiert von den verfassungsrechtlichen Wertungen des Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG begünstigt das Erbrecht hier bei... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Gewillkürte Erbfolge

Rz. 886 Anders stellt sich die Situation im Falle gewillkürter Erbfolge dar, §§ 2077, 2268 BGB . Die Frage der Fortgeltung des testamentarischen Willens des Erblassers bedarf danach der Auslegung, und zwar in der folgenden Reihenfolge:[878] mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Salvatorische Klauseln

Rz. 388 Im Hinblick auf eine evtl. Unsicherheit darüber, ob die gewählte Regelung zum Trennungsunterhalt einer – gerichtlichen – Nachprüfung standhält, empfiehlt es sich, salvatorische Klauseln für Vereinbarungen zu verwenden. Dies gilt insbesondere, wenn neben der Unterhaltsregelung weitere, unabhängig vom Unterhalt für die Beteiligten wichtige vergleichsweise Regelungen ve... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Fruchtgenuss

Rz. 439 [Autor/Zitation] Das Fruchtgenussrecht ist eine Personaldienstbarkeit und in §§ 509 bis 520 öABGB geregelt. Das Zivilrecht umschreibt den Fruchtgenuss als ein "Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkungen zu genießen" (ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 183). Jede fremde unverbrauchbare, unbewegliche oder bewegliche Sache kann Gegenstand... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Beistand und Rücksichtnahme

Rz. 55 Jeder Ehegatte hat im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft auf die berechtigten Interessen des Anderen Rücksicht zu nehmen. Eine solche Rücksichtnahme ist selbstverständlich und kann in seiner Allgemeinheit nicht – ausschließliche – Vereinbarung der Ehegatten sein. Es kann jedoch Konstellationen geben, in welchen die Rücksichtnahme auf die Interessen des anderen Eh... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Pflichtteilsverzicht und § 1586b BGB

Rz. 959 Welche Auswirkungen ein Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvertrag gem. § 2346 BGB auf die Rechte aus § 1586b BGB hat, ist außerordentlich umstritten. Weite Teile der Literatur gehen davon aus, dass ein Erbverzichtsvertrag ebenso wie ein Pflichtteilsverzichtsvertrag die Haftung des Erben des unterhaltspflichtigen Ehegatten entfallen lasse. Etwas anderes soll danach nu... mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / 3. Schuldrechtliche Lösung

Alternativ zu den erörterten erbrechtlichen Ausgleichsmöglichkeiten wird teilweise auch vorgeschlagen, die familiären Pflegeleistungen allein über das Schuldrecht auszugleichen.[55] Als mögliche Anknüpfungspunkte werden dabei das Arbeits- sowie das Bereicherungsrecht genannt, denen es – anders als dem Erbrecht – obliegen würde, beim Auseinanderfallen von Leistung und Gegenlei... mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 12. Steuerentlastung 2017/2018

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 4. Außerkrafttreten nach § 56 FamFG

Rz. 407 Die einstweilige Anordnung tritt nach § 56 Abs. 1 bei Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung außer Kraft, es sei denn, das Gericht hat einen früheren Zeitpunkt bestimmt. Erforderlich ist dafür die Rechtskraft einer anderweitigen Regelung in der betreffenden Unterhaltssache. Dies hat der Gesetzgeber nunmehr in § 56 Abs. 1 S. 2 FamFG eindeutig angeordnet, um einen ... mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Lohnsteuertabellen

Rz. 992 Steuerklasse I: a) Ledige b) Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete, wenn die Voraussetzungen für Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind c) beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind Steuerklasse II: wie Steuerklasse I und wenn der Freibetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist, § 24b EStG Steuerklasse III: a) Verheiratete, beide unb... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 995 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ... mehr

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Vorwort

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss rund 142.800 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Zahl der Scheidungen gegenüber 2020 um knapp 1.100 oder 0,7 % gesunken. Bereits im Vorjahr war sie um 3,5 % zurückgegangen. Seit 2012 ist die Zahl der Scheidungen jährlich gesunken, mit Ausnahme eines leichten Ansti... mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG)

Rz. 860 ▪ Begriff Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, liegt eine außergewöhnliche Belastung i.S.v. § 33 Abs. 1 EStG vor. Im Gegensatz zu den Sonderausgaben sind die Fälle der außergewöhnlichen Belastu... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Unterhalt für Vergangenheit und Zukunft

Rz. 266 Nach § 1360a Abs. 3 BGB sind die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltenden Vorschriften der §§ 1613 bis 1615 BGB entsprechend anwendbar. Dies bedeutet: (1) Nach § 1613 Abs. 1 BGB kann Familienunterhalt für die Vergangenheit nur ab Auskunftsaufforderung, Verzug oder Rechtshängigkeit verlangt werden. Sonderbedarf kann innerhalb eines Jahres nach seinem Entstehen... mehr

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AGS 10/2023, In diesem Heft

Es zeichnet sich ab, dass im Jahr 2024 eine Anhebung der Gebührenbeträge vorgenommen werden soll. Gleichzeitig sollen auch noch weitere Änderungen des RVG erfolgen. Volpert (S. 433 ff.) berichtet hierüber. Einen Bericht über die letzte Gebührenreferentenkonferenz gibt Jennifer Witte (S. 444 ff.). Zur Frage, wie der Gebührenrahmen für eine Hauptverhandlungsterminsgebühr auszufü... mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / 3. Handlungsbedarf

Vorsorgevollmachten sind im Zweifel auszulegen und daher weiter wirksam, auch wenn sie die alten Paragrafen und die Worte "zum Wohl" enthalten. Sollte eine Vorsorgevollmacht bisher ausführlich formuliert sein und auch das Wohl-Erfordernis enthalten haben, sollte dies für die Zukunft geändert werden. Nach hier vertretener Ansicht sollte eine Paragrafennennung (mit den neuen P... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriff, Bedeutung und Gestaltungsform der Eröffnungsbilanz

Rz. 58 [Autor/Zitation] § 193 Abs. 1 öUGB entspricht inhaltlich § 242 Abs. 1 HGB. Der Zweck der Eröffnungsbilanz liegt in der Feststellung der Vermögens- und Ertragslage zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit (vgl. Rz. 26 f.). Die Eröffnungsbilanz ist Ausgangspunkt für die nachfolgend zu erstellenden JA und bildet die Grundlage für die Erfolgsermittlung, womit impliziert w... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 63 [Autor/Zitation] Die Eröffnungsbilanz ist zu Beginn des Unternehmens aufzustellen. Der Stichtag der Eröffnungsbilanz fällt grds. mit dem Zeitpunkt des Beginns der Buchführungspflicht zusammen (§ 238 Rz. 157 ff.). Maßgeblich ist grds. der erste buchungspflichtige Geschäftsfall bei Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit (vgl. Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, § 193... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen

Rz. 396 [Autor/Zitation] Aufstockungszahlungen bei Altersteilzeit sind anders als in der Handelsbilanz nicht mit dem vollen Barwert anzusetzen, sondern zeitratierlich anzusammeln. Erfüllungsrückstand und Aufstockungszahlungen sind also gleichlaufend zu bewerten (vgl. BFH v. 30.11.2005 – I R 110/04, BStBl. II 2007, 251; BMF v. 28.3.2007 – IV B 2 - S 2175/07/0002, BStBl. I 2007... mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / bb. Verhältnis zum Pflichtteilsrecht

Entscheidet man sich für ein Pflegevermächtnis, so müsste auch dessen Verhältnis zum Pflichtteilsrecht geklärt werden. Für die geltende Ausgleichungslösung weist § 2316 Abs. 1 BGB dem Ausgleichungsberechtigten die Hälfte seines Ausgleichungserbteils zu, wenn er nicht als gesetzlicher Erbe berufen ist, aber einen Pflichtteil geltend machen kann. Maßgeblicher Kritikpunkt hiera... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Inhalt des zivilrechtlichen Nießbrauchs

Rz. 182 [Autor/Zitation] Durch den Nießbrauch wird eine Person (Nießbraucher) berechtigt, die Sache desjenigen, der den Nießbrauch gewährt (Besteller), zu nutzen. Der Nießbrauch ist grds. nicht übertragbar (§ 1059 BGB; zu Gesamtrechtsnachfolge, Unternehmensübertragung bei juristischen Personen und Personengesellschaften s. § 1059a BGB). Mit dem Tod des Nießbrauchers erlischt ... mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 11. Erbschaftsteuerreform 2016

Rz. 56 Nachdem das BVerfG[48] die bisherigen Regelungen zur Erbschaftssteuer in Hinblick auf die unterschiedliche Behandlung von Betriebsvermögen und anderen Vermögensgegenständen beanstandet hatte, hat der Bundestag ein Erbschaftssteuerreformgesetz beschlossen. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen, der am 8.9.2016 hierzu tagt. Die Eckpunkte der Regelungen se... mehr

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AGS 10/2023, Auslagenentsch... / II. Ausnahmecharakter der Absehensentscheidung

Zur Kosten-/Auslagenentscheidung führt der BGH aus: Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last (§ 467 Abs. 1 StPO). Der Senat sehe jedoch nach § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO davon ab, ihr die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen. Die Voraussetzungen dieser Vorschrift seien gegeben. Im Revisionsverfahren sei dafür maßgeblich, ob das Rechtsmittel des ... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 7. Salvatorische Klauseln

Rz. 849 Salvatorische Klauseln können sinnvoll sein, helfen nicht manchen Fällen aber nicht weiter. Gerade in ehevertraglichen Vereinbarungen kommt es häufig zu "Gesamtlösungen", bei denen das Nachgeben einer der Beteiligten auf einem Gebiet zu einem Entgegenkommen des anderen Beteiligten auf einem anderen Gebiet führt. Hier kann eine mangelnde individuelle Anpassung wegen d... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Die salvatorische Klausel

Rz. 2156 In sog. salvatorischen Klauseln kann festgelegt werden, ob und inwieweit einzelne Teile der Vereinbarung der Beteiligten bei Nichtdurchführung, Änderung oder Unwirksamkeit gleichwohl gelten sollen. Ist eine Verknüpfung nicht notwendig, empfiehlt sich gleichwohl die Feststellung dieser Tatsache und darüber hinaus eine Formulierung, die den Ersatz einer unwirksamen Ver... mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei: mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) ABC der Rückstellungen

Rz. 312 [Autor/Zitation] Abbruchkosten: Bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten für Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (§ 249 Rz. 210) ist der erforderliche Betrag verursachungsgemäß in den Jahren anzusammeln, in denen die Gebäude genutzt werden (Rz. 238). Die Ansammlung kann je nach Nutzung linear, progressiv, degressiv oder leistungsbezogen erfolgen... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung zu entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen

Rz. 108 [Autor/Zitation] Als "entgeltlich erworben" gelten Vermögensgegenstände, deren Wert am Markt durch einen entgeltlichen Erwerbsvorgang objektiv bestätigt wurden (sog. Marktobjektivierung bzw. Markttest; vgl. Anzinger in HHR, § 5 EStG Rz. 1830 [12/2021]; Hennrichs in MünchKomm. BilR, § 248 HGB Rz. 43; Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht9, 90). Durch den ent... mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 3.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 23 Aktien: In der Regel stellen Wertpapiere – wenn sie nicht als Beteiligung einzustufen sind – kein notwendiges Betriebsvermögen dar. [1] Aktien können aber dann notwendiges Betriebsvermögen darstellen, wenn sie die geschäftlichen Beziehungen des Unternehmens zur Gesellschaft, an der es Anteile hält, fördern oder sichern.[2] Auf Aktien von Zuckerfabriken trifft dies zu, ... mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.9 Keine Erbschaftsteuer für Zugewinnausgleichanspruch bei Tod

Die Zugewinnausgleichsforderung gilt nicht als Erwerb von Todes wegen i. S. d. ErbStG und unterliegt somit nicht der Erbschaftsteuer.[1] Die folgenden Ausführungen sind in der Praxis – in Bezug auf die Erbschaftsteuer – nur in den Fällen relevant, in denen das ererbte Vermögen inkl. Schenkungen in den letzten zehn Jahren vor dem Anfall der Erbschaft über den erbschaftssteuerl... mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.8 "Oder-Konto"

Das Oder-Konto ist ein Gemeinschaftskonto für mehrere verfügungsberechtigte Inhaber und wird gerne von Ehepartnern gewählt, weil jeder unabhängig vom anderen Geld abheben oder überweisen kann. Nach dem Tod eines Kontomitinhabers bleiben die Befugnisse des anderen Kontoinhabers unverändert bestehen. Im Todesfall werden Gemeinschaftskonten vom Finanzamt genau geprüft. Verstirb... mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.3 Vermögensübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch

Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung, d. h. mit Eintritt der wirtschaftlichen Bereicherung.[1] Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung der Immobilie gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den Schenker an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Der bewährte Nießbrauch kann ein echtes "Steuerspa... mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Steuerpflichtige Vorgänge und steuerpflichtiger Erwerb

Die steuerpflichtigen Vorgänge sind abschließend geregelt.[1] Relevant sind vor allem der Erwerb von Todes wegen[2] (Erbanfall[3], Vermächtnis[4] und geltend gemachter Pflichtteilsanspruch[5]). Für die Erbschaftsteuer ist der Vermögensanfall aber nur relevant, wenn und soweit er sich für den Empfänger wirtschaftlich günstig auswirkt, ihm also einen Vermögensvorteil (zahlen-/... mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.7 Übergang des Familienwohnheims im Erbfall

An Ehepartner (eingetragenen Lebenspartner) kann für den Fall des Todes das selbst genutzte Familienwohnheim steuerfrei zugewendet werden.[1] Allerdings muss der Erblasser darin bis zum Tod gewohnt haben bzw. muss an der Selbstnutzung aus zwingenden Gründen verhindert gewesen sein (Pflegefall mit Pflegestufe III). Auf den Wert und die Größe der Immobilie kommt es dabei nicht... mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.5 Mängelbeseitigungskosten als Nachlassverbindlichkeit

Für den Abzug als Nachlassverbindlichkeit gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG ist erforderlich, dass die Verbindlichkeiten neben ihrem rechtlichen Bestand den Erblasser im Zeitpunkt des Todes wirtschaftlich belastet haben, er also davon ausgehen musste, die Verpflichtungen unter normalen Umständen selbst erfüllen zu müssen. Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln oder zum Abbruch... mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6 Beratungskosten nach Erbanfall – Steuerliche Folgen

Steuerberatungskosten für die von den Erben in Auftrag gegebene Erstellung der Erbschaftsteuererklärung oder der Erklärung zur gesonderten Feststellung sind abzugsfähige Nachlassregelungskosten.[1] Kosten eines Gutachtens für die Ermittlung des gemeinen Wertes beim Grundbesitz, beim Betriebsvermögen und bei nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften sind nur abzugsfähi... mehr