Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 1. Auskunft über die Schenkungen des Vorerben

Rz. 312 Die Durchsetzung eines Herausgabe- oder Bereicherungsanspruchs gegen den Beschenkten stellt den Nacherben oftmals vor erhebliche Probleme. Insbesondere dann, wenn der Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben eintritt, kann sich die Ermittlung der Person des Beschenkten sowie von Art und Umfang der Zuwendung schwierig gestalten. Die Rechtsprechung gewährt deshalb dem Nache...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / g) Ärztliche Schweigepflicht

Rz. 252 Führt eine solche Beweiswürdigung noch nicht zum Ergebnis, so ist ein Sachverständigengutachten zur Frage der Testierfähigkeit einzuholen. Im Rahmen der Beweisaufnahme wird sich i.d.R. die Frage stellen, inwieweit Aussagen des behandelnden Arztes (häufig des Hausarztes) herangezogen werden müssen. Rz. 253 Dabei kommt der Arzt als sachverständiger Zeuge gem. § 414 ZPO ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / d) Dauer der Wirksamkeit

Rz. 27 Eine Vollmacht gilt grundsätzlich weiter, wenn der Bevollmächtigte geschäftsunfähig wird[44] oder verstirbt. Da dies gerade im Hinblick auf das Versterben des Bevollmächtigten nicht ausnahmslos gilt, muss dies im Rahmen einer Vorsorgevollmacht ausdrücklich klargestellt werden. Die §§ 168 Abs. 1, 672 Abs. 1, 675 BGB begründen insoweit nur eine Zweifelsfallregelung. Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 5. Muster: Schriftsatz als Stellungnahme zu einer Beschwerde

Rz. 326 Muster 7.70: Schriftsatz als Stellungnahme zu einer Beschwerde Muster 7.70: Schriftsatz als Stellungnahme zu einer Beschwerde An das[207] Oberlandesgericht _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Das Nachlassgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Erbschein durch den Tod der in ihm als Nacherbin ausgewiesenen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Anwendbarkeit des § 2315 BGB

Rz. 135 Die Anwendbarkeit des § 2315 BGB setzt voraus, dass der Erblasser eine Zuwendung mit der Bestimmung gemacht hat, dass diese auf den Pflichtteilsanspruch anzurechnen ist. Zeitlich muss die Anrechnungsbestimmung gleichzeitig mit der Zuwendung dem Empfänger zugehen. Sie kann aber auch vorher für eine oder mehrere später folgende Zuwendungen erfolgen und auch von einer B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Allgemeines

Rz. 27 Von der Testierfähigkeit zu unterscheiden ist die Testierfreiheit des Erblassers. Diese kann z.B. dann eingeschränkt sein, wenn sich der Erblasser bereits in einem Erbvertrag oder in einem gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testament gebunden hat. Bei Vorliegen einer solchen bindenden Verfügung von Todes wegen sind alle späteren Verfügungen unwirksam, wenn sie der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / d) Verwahrungsbuch

Rz. 109 Über die in besondere amtliche Verwahrung genommenen letztwilligen Verfügungen ist ein besonderes Verwahrungsbuch zu führen, § 27 Abs. 4 und 5 AktO. Rz. 110 § 346 FamFG Verfahren bei besonderer amtlicher Verwahrung (1) Die Annahme einer Verfügung von Todes wegen in besondere amtliche Verwahrung sowie deren Herausgabe ist von dem Richter anzuordnen und von ihm und dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Muster: Antrag auf Löschung eines Nießbrauchsrechts

Rz. 149 Muster 10.7: Antrag auf Löschung eines Nießbrauchsrechts Muster 10.7: Antrag auf Löschung eines Nießbrauchsrechts An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Löschung des im Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Abt. II Nr. _________________________ zugunsten von Herrn _________________________ eingetragenen Nießbrauch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Muster: Mitteilung über den Verlust des Versicherungsscheins

Rz. 48 Muster 25.9: Mitteilung über den Verlust des Versicherungsscheins Muster 25.9: Mitteilung über den Verlust des Versicherungsscheins An die _________________________-Lebensversicherung Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ Versicherungsnehmer und versicherte Person: _________________________ Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich _________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Handelsregister und Er... / 3. Eintritt weiterer Personen in die EWIV

Rz. 68 Treten im Zusammenhang mit dem Tod eines Mitglieds andere Personen, bspw. dessen Erben, ein einzelner Erbe oder Vermächtnisnehmer, in die EWIV ein, so ist das neue Mitglied unter Angabe des Familien- und Vornamens sowie des Wohnsitzes zur Eintragung anzumelden, § 2 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 1 EWIV-AusfG. Die Anmeldung ist von den Geschäftsführern in vertretungsberechti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verzichtsverträge / b) Abfindung und Erbringung von Gegenleistungen

Rz. 24 Die Abfindung ist kein Entgelt für den Erbverzicht, sondern eine unentgeltliche Zuwendung.[71] Bei einem Verzicht gegen Abfindung ist es vernünftig, ausdrücklich auch die Erstreckung auf die Abkömmlinge anzuordnen, da andernfalls dieser Stamm vor den anderen Stämmen bevorzugt würde. Macht man den Erbverzicht von der Erbringung von Gegenleistungen abhängig, so dürfte hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Mitwirkungsverbote für den Notar

Rz. 178 Für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen verweist § 27 BeurkG auf allgemeine Vorschriften, die Mitwirkungsverbote enthalten. So ist gem. § 7 BeurkG die Beurkundung von Willenserklärungen insoweit unwirksam, als sie dem Notar, seinem jetzigen oder früheren Ehegatten oder einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / 23. Übertragungsverpflichtung aufgrund einer lebzeitigen Auflage

Rz. 164 Die Auflage in einem Schenkungsvertrag, dass der Beschenkte (und spätere Erblasser) den Schenkungsgegenstand spätestens bis zu seinem Tod an den Zweitbeschenkten weiterzugeben hat, ist als lebzeitige Weitergabeverpflichtung schuldrechtlicher Art wirksam und begründet nach dem Tod des Erstbeschenkten gem. § 1967 Abs. 2 BGB einen unmittelbaren Anspruch gegen die Erben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / dd) Erbrechtliche Rechtswahl

Rz. 28 Die EuErbVO unterscheidet zwischen dem anzuwendenden Erbstatut (Welches nationale Erbrecht ist auf einen konkreten Erbfall anzuwenden?) und dem Errichtungsstatut (Welche Art von Verfügungen von Todes wegen ist zulässig?). Das anzuwendende Erbstatut ist geregelt in Art. 21, 22 EuErbVO, das Errichtungsstatut in Bezug auf einen Erbvertrag in Art. 25 EuErbVO.[22] Rz. 29 Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Zuwendungsverzicht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Muster: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch Erbenmehrheit

Rz. 35 Muster 22.2: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch Erbenmehrheit Muster 22.2: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch Erbenmehrheit An das Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Einzelkaufmännisches Unternehmen unter der Firma _________________________, eingetragen im dortigen Handelsregister Abt. A Nr. _________________________ Im Handelsregister ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vermächtniserfüllung / 5. Muster: Wohnungsrecht, teilweise als Verschaffungsvermächtnis

Rz. 277 Muster 15.26: Wohnungsrecht, teilweise als Verschaffungsvermächtnis Muster 15.26: Wohnungsrecht, teilweise als Verschaffungsvermächtnis _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Wohnungsrechtsvermächtnis Meinem zweiten Ehemann, Herrn _________________________, wohnhaft in _________________________, wende ich im Wege des Vermächtnisses das lebenslange Wohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Schutz des Nacherben durch Nacherbenvermerk

Rz. 357 Damit Dritte nicht gutgläubig vom Vorerben auf der Grundlage von Grundstücksverfügungen erwerben können, zu denen der Vorerbe im Hinblick auf die Verfügungsbeschränkungen der §§ 2113 ff. BGB nicht berechtigt ist, sieht das Gesetz die Eintragung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch vor, sobald der Vorerbe als Rechtsnachfolger des Erblassers im Grundbuch eingetragen wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Voraussetzungen des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 88 Ein Pflichtteilsanspruch ist dann gegeben, wenn die Berechtigten nach der gesetzlichen Erbfolge Erben geworden wären, sie aber im konkreten Fall durch eine Verfügung von Todes wegen enterbt wurden. Handlungen des Berechtigten selbst, die zum Verlust des gesetzlichen Erbrechts führen, führen auch in der Regel zum Verlust des Pflichtteilsrechts (z.B. Erbverzicht, Erbaus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 wenden sich gegen die Zurückweisung eines nach der gesetzlichen Erbfolge beantragten Erbscheins. Das Nachlassgericht sei zu Unrecht von einer wirksamen testamentarischen Enterbung ausgegangen. Der Erblasser war mit der nachverstorbenen früheren Beteiligten zu 4 verheiratet. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 sind die gemeinsamen Kinder d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / V. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 22 Nach § 80 Abs. 2 S. 1 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts neben dem Stiftungsgeschäft (§ 81 BGB)[38] die Anerkennung durch die zuständige Behörde [39] des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 82 S. 1 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 191 Nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten können Dritte nach den allgemeinen Regeln anfechten.[111] Nach dem Tod des Längerlebenden können nur noch Dritte den Erbvertrag anfechten. Für diese Anfechtung gelten die §§ 2078 ff. BGB, die §§ 2281–2284 BGB sind hingegen nicht anwendbar, d.h. dass auch die Anfechtungserklärung sich nach § 2081 BGB richtet. Lediglich § 22...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / 1. Unterbrechung des Prozesses

Rz. 498 Stirbt eine Partei während eines laufenden Rechtsstreits (in erster oder zweiter Instanz), so wird dieser mit dem Tod unterbrochen, § 239 Abs. 1 ZPO. Der Erbe hat das Recht, den Rechtsstreit aufzunehmen und fortzuführen. War die Partei anwaltlich vertreten, so tritt die Unterbrechung nur auf Antrag ein, § 246 Abs. 1 ZPO. Ist der Rechtsstreit durch den Tod des Klägers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Muster: Antrag auf Eintragung der Erben des verstorbenen Erwerbers

Rz. 116 Muster 10.4: Antrag auf Eintragung der Erben des verstorbenen Erwerbers Muster 10.4: Antrag auf Eintragung der Erben des verstorbenen Erwerbers An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Erwerb der Eigentumswohnung in _________________________, _________________________ straße, eingetragen im Wohnungs-Grundbuch des Amtsgerichts ________________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Handelsregister und Er... / b) Muster: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Gesellschafters zum Handelsregister

Rz. 44 Muster 22.4: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Gesellschafters zum Handelsregister Muster 22.4: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Gesellschafters zum Handelsregister An das Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Offene Handelsgesellschaft unter der Firma _________________________, eingetragen im dortigen Handelsregister Abt. A Nr. __...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 167 Der geschiedene Übergeber hat drei Abkömmlinge. Einem dieser Abkömmlinge wendet er eine Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung zu. Ein weiterer Abkömmling, der ebenfalls bereits eine Ausstattung erhalten hat, ist am Vertrag beteiligt. Beim Tode des Übernehmers, desgleichen bei dessen Scheidung und bei Verfügung des Übernehmers über den Vertragsgegenstand, behält si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Beurkundungen vor Konsularbeamten

Rz. 62 Nur vor einem Konsularbeamten können im Ausland Beurkundungen vorgenommen werden, wozu der Konsularbeamte aber nur berechtigt, nicht aber verpflichtet ist (§ 10 KonsG). Die Beurkundung vor einem Konsularbeamten ersetzt in Deutschland die notarielle Beurkundung, § 10 Abs. 2 KonsG. Das hat zur Folge, dass gegenüber einem deutschen Grundbuchamt und einem deutschen Handel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbengemeinschaft / b) Haftungsbeschränkung, § 1629a Abs. 1 BGB

Rz. 187 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat das volljährig gewordene Kind die Möglichkeit, die Haftung für Verbindlichkeiten, die seine Eltern ihm gegenüber bei Ausübung der gesetzlichen Vertretung begründet haben, und für Verbindlichkeiten, die durch einen in der Zeit der Minderjährigkeit eingetretenen Erwerb von Todes wegen begründet wurden, auf den Bestand desjenigen Vermögens zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / f) Definition des Beteiligten-Begriffs im FamFG

Rz. 33 Das FamFG enthält eine gesetzliche Definition des Beteiligtenbegriffs.[11] In Antragsverfahren ist der Antragsteller Beteiligter, § 7 Abs. 1 FamFG. Nach § 7 Abs. 2 FamFG sind als Beteiligte hinzuzuziehenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung, § 2256 BGB

Rz. 296 Der Erblasser kann das Testament wieder aus der Verwahrung nehmen. Beim privatschriftlichen Testament hat die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung aber keine Widerrufswirkung – im Gegensatz zum beurkundeten Testament, § 2256 BGB. Rz. 297 Die Rücknahme eines notariellen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung durch den Betreuer ist nicht zulässig.[376] Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / a) Voraussetzungen für ein Hofzuweisungsverfahren

Rz. 335 Nur wenn nach dem Tod des Hofeigentümers kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft entstanden ist, der in den seit 1.4.1998 eingetretenen Erbfällen auch nichteheliche Kinder angehören können, ist ein Hofzuweisungsverfahren zulässig. Ist die Erbengemeinschaft auf der Grundlage einer Verfügung von Todes wegen entstanden, so findet das Zuweisungsverfahren nicht statt, § 13 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / 5. Wohngeldschulden

Rz. 120 Soweit Wohngeld gem. § 16 WEG vor dem Tod des Erblassers fällig wurde, ist es Erblasserschuld. Von der Rechtsprechung wird angenommen, auch das nach dem Tod des Erblassers fällig gewordene Wohngeld sei Erblasserschuld, bis sich der Erbe entschließt, Eigentümer zu bleiben.[120] Aber: Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / k) Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen

Rz. 61 Der Widerruf korrespektiver Verfügungen ist erschwert oder ausgeschlossen (§ 2271 BGB). Sobald diese Verfügungen unwiderruflich geworden sind, finden die erbvertraglichen Vorschriften der §§ 2281, 2287, 2288 BGB analoge Anwendung (§ 2271 Abs. 2 BGB).[82] Rz. 62 Mit dem Tod des erststerbenden Ehegatten tritt für den Überlebenden eine Bindung an seine wechselbezüglichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Erweiterte Rechtswahlmöglichkeiten

Rz. 96 Auch wenn mit der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt für die Mehrheit der Länder in der EU ein erheblicher Systemwechsel im IPR verbunden ist, wird dies durch die Möglichkeit gemildert, dass der Erblasser das Recht des Staates wählen kann, dessen Staatsangehörigkeit er zum Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt seines Todes besitzt (Art. 22 Abs. 1 EuErbVO)....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Muster: Zustimmung des Vermächtnisnehmers zu Aufhebungstestament

Rz. 152 Muster 4.11: Zustimmung des Vermächtnisnehmers zu Aufhebungstestament Muster 4.11: Zustimmung des Vermächtnisnehmers zu Aufhebungstestament _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Es erscheint Herr _________________________ – persönlich bekannt und zweifelsfrei geschäftsfähig. Er gibt folgende Zustimmungserklärung ab: In der Urkunde des Notars __________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 8. Wegfall des erbvertraglich Bedachten

Rz. 123 Hierzu der Beschl. des OLG Zweibrücken v. 4.3.1999:[149] Zitat "Ist der in einem Erbvertrag vertragsmäßig Bedachte vor Eintritt des Erbfalls verstorben, so kann eine frühere letztwillige Verfügung des Erblassers das Recht des Bedachten nicht beeinträchtigen und behält deshalb grundsätzlich ihre Wirkung. Etwas anderes gilt dann, wenn sich aus dem Erbvertrag der Wille de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 1 BGB

Rz. 348 Der Erbschaftsbesitzer ist auskunftspflichtig und damit nach § 2018 BGB derjenige, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Erbschaftsbesitzer in diesem Sinne kann auch ein Miterbe sein, der ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht für sich beansprucht; hinsichtlich der ihm nicht gebührenden Diff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Verfügungen unter Lebenden und erbvertragliche Bindung

Rz. 56 Nach den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts (§§ 145 ff. BGB) werden die vertraglich vereinbarten Anordnungen mit Vertragsabschluss bindend, d.h. unwiderruflich (pacta sunt servanda). Ein Erbvertrag führt somit sofort mit seinem rechtsgültigen Abschluss zu einer erbrechtlichen Bindung der Vertragsteile.[35] Im Gegensatz dazu tritt die Bindung an die in einem gemeins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Vermutung der Kenntnis

Rz. 393 Ein solches Einvernehmen bzw. die Kenntnis wird vermutet, wenn der Zuwendungsempfänger Kenntnis von der letztwilligen Verfügung erlangt hat, wobei es nicht darauf ankommt, ob eine solche Kenntnis bereits bei Errichtung der Verfügung von Todes wegen bestanden hat. Es genügt auch jede spätere Kenntniserlangung vor dem Erbfall. Rz. 394 Am Einvernehmen fehlt es, wenn wede...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 9. Beweiskraft eines notariellen Testaments im Prozess

Rz. 203 Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind (öffentliche Urkunden), begründen gem. § 415 ZPO, wenn sie über eine vor der Behörde oder der Urkundsperson abgegebene Erklärung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 9. Erbvertragsaufhebung; Muster

Rz. 157 Der Erbvertrag kann durch notariellen Vertrag aufgehoben werden, § 2290 BGB. Enthält ein Erbvertrag lediglich Verfügungen von Todes wegen und ist er auch mit keinem Rechtsgeschäft unter Lebenden in einer Urkunde verbunden, so kann er gem. § 2300 Abs. 2 BGB auch durch Rücknahme aus der Verwahrung beim Notar bzw. aus der besonderen amtlichen Verwahrung beim Amtsgericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / cc) Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 33 Der sachliche Anwendungsbereich der EuErbVO wird von Art. 1 EuErbVO bestimmt. Die EuErbVO beschränkt demnach den sachlichen Anwendungsbereich auf zivilrechtliche Aspekte der Rechtsnachfolge von Todes wegen (Abs. 1 S. 1) und nimmt die in Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 aufgezählten Angelegenheiten aus.[48] Insbesondere werden hiervon ausgenommen Fragen des Personenstands sowie d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / e) Muster: Beschwerde gegen die Ablieferungsanordnung

Rz. 139 Muster 7.23: Beschwerde gegen die Ablieferungsanordnung Muster 7.23: Beschwerde gegen die Ablieferungsanordnung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, lege ich hiermit namens und im Auftrag ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Testierunfähigkeit des Erblassers

Rz. 80 Nicht testierfähig sind Personen, die infolge Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage sind, die Bedeutung einer von ihnen abgegebenen Erklärung zu erkennen, § 2229 Abs. 4 BGB. Die Testierunfähigkeit ist ein Unterfall der Geschäftsunfähigkeit.[82] Für die Testierfähigkeit muss sich der Erblasser neben den allgemeinen V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / V. Testament geschiedener Ehegatten

Rz. 478 Sind die Ehegatten geschieden, haben einen gemeinsamen Abkömmling und ist ein Elternteil bereits vorverstorben und wurde dieser von dem Abkömmling beerbt, so stellt sich im Fall des Nachversterbens des Abkömmlings das Problem, dass der noch lebende Elternteil als gesetzlicher Erbe des nachverstorbenen Kindes in Betracht kommt, wenn dieses selbst bei seinem Tod keine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / 8. Anfechtungsverzicht

Rz. 470 Bei gegenseitigen Testamenten (und Erbverträgen) ist im Gegensatz zu den Anfechtungsrechten nach §§ 119 ff. BGB auch eine Anfechtung wegen Motivirrtums (§ 2078 Abs. 2 BGB) und sogar hinsichtlich sog. unbewusster Vorstellungen nach den dafür geltenden Sonderregelungen der §§ 2078–2083 BGB möglich.[557] Beim Anfechtungsverzicht im gegenseitigen Testament geht es um die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Muster: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Kommanditisten und Eintritt seiner Erben zum Handelsregister

Rz. 58 Muster 22.7: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Kommanditisten und Eintritt seiner Erben zum Handelsregister Muster 22.7: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Kommanditisten und Eintritt seiner Erben zum Handelsregister An das Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Kommanditgesellschaft unter der Firma _________________________, eingetra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / I. Stiftungen als Erben

Rz. 177 Es gibt kein "Sondererbrecht" für Stiftungen. Auch für letztwillige Verfügungen zugunsten von Stiftungen gilt die durch Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG gewährleistete Testierfreiheit, eingeschränkt durch das Pflichtteilsrecht und (wirtschaftlich betrachtet) durch das Erbschaftsteuerrecht, wobei ggf. wegen einer Steuerbegünstigung der Stiftung die Erbschaft- und/oder Schenkung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft

Rz. 37 Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[49] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Muster: Vereinbarung über die Verlängerung der Verjährungsfrist von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 269 Muster 15.25: Vereinbarung über die Verlängerung der Verjährungsfrist von Pflichtteilsansprüchen Muster 15.25: Vereinbarung über die Verlängerung der Verjährungsfrist von Pflichtteilsansprüchen Zwischen Frau _________________________ einerseits und andererseits wird Folgendes vereinbart: I. Am ________________________...mehr