Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 3. Entstehung der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Steuerentstehung ist allgemein in § 9 ErbStG geregelt. Bei einer lebzeitigen Stiftungserrichtung entsteht die Schenkungsteuer mit Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Das bedeutet, dass die Steuer frühestens im Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsaufsicht entstehen kann, da die Übertragung des im Stiftungsgeschäft zugesagten Vermögens...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / f) Anknüpfungstatbestände

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / V. Muster: Klage des Erbvertrags-Vermächtnisnehmers auf Beseitigung einer Grundschuld

Rz. 198 Muster 21.15: Klage des Erbvertrags-Vermächtnisnehmers auf Beseitigung einer Grundschuld Muster 21.15: Klage des Erbvertrags-Vermächtnisnehmers auf Beseitigung einer Grundschuld An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Grundsatz

Rz. 150 Ein Nacherbenrecht hindert die Teilungsversteigerung auf Antrag eines – auch nicht befreiten – Vorerben nicht.[119] Eine Zwangsvollstreckung i.S.d. § 2115 BGB liegt hier nicht vor, denn es geht nicht um die Geltendmachung einer Verbindlichkeit gegen den Vorerben, sondern um die Durchsetzung des auch dem Mitvorerben zustehenden Rechts auf Aufhebung der Erbengemeinscha...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / d) Muster: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis

Rz. 93 Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinanders...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 10 Ob der Erblasser eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet hat, muss durch Auslegung der letztwilligen Verfügung unter Heranziehung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze ermittelt werden. Dabei kommt dem Wortlaut keine entscheidende Bedeutung zu.[8] Die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft setzt nicht voraus, dass der Erblasser diese Begriffe verwendet hat.[9] Auch in dem...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / XIII. Zuwendungsverzicht eines Schlusserben

Rz. 460 Haben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner nach § 2265 BGB bzw. § 10 LPartG ein gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament errichtet und ist durch den Tod des Erststerbenden von ihnen eine Bindung für den Überlebenden eingetreten, so führt die sich aus der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen ergebende Bindungswirkung dazu, dass der überlebende Ehegatte bzw...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / dd) Einzelfälle der Rechtsprechung

Rz. 59 Im Einzelnen ist ein lebzeitiges Eigeninteresse in der Rechtsprechung bisher in folgenden Fällen bejaht worden:mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Muster: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Gesellschafters und des Eintritts der Erben als Kommanditisten zum Handelsregister

Rz. 48 Muster 22.6: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Gesellschafters und des Eintritts der Erben als Kommanditisten zum Handelsregister Muster 22.6: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Gesellschafters und des Eintritts der Erben als Kommanditisten zum Handelsregister An das Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Offene Handelsgesellschaft un...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Erweiterte Prüfungskompetenz

Rz. 63 Bei der Vorlage von beglaubigten Abschriften der Verfügungen von Todes wegen samt Eröffnungsniederschrift gehen die Prüfungskompetenzen des Grundbuchamts weiter als bei der Vorlage eines Erbscheins. Das Grundbuchamt hat Formgültigkeit und Inhalt der ihm vorgelegten Verfügung zu prüfen. Es kann aber keine eigenen Ermittlungen anstellen, weil das Grundbuchverfahren ein ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Verfahren auf Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 41 Nach § 2368 S. 1 BGB ist für die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses das Nachlassgericht zuständig. Funktionell ist innerhalb des Nachlassgerichts stets der Richter zuständig, und zwar für die Erteilung, die Einziehung (§ 16 Nr. 6, 7 RPflG) und sinngemäß auch für die Kraftloserklärung.[105] Er prüft gem. § 2368 S. 2 i.V.m. §§ 2358 ff. BGB die Voraussetzunge...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (6) Fall aus der Rechtsprechung: Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments (bzw. eines Erbvertrags)

Rz. 197 OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.7.1999:[147] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2, S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitpunkt der neuen Eheschließung, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Wiederverheiratung irrtümlich nicht mehr ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Testierfähigkeit nach §§ 2229, 2275 BGB

Rz. 139 Bevor im Einzelnen mit der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen begonnen wird, ist zu prüfen, ob der Erblasser zum einen testierfähig und zum anderen in seiner Testierfreiheit nicht eingeschränkt ist. Rz. 140 Eine Definition der Testierfähigkeit enthält das Gesetz nicht. Das OLG Frankfurt hat wie folgt entschieden: Zitat "Unter der Testierfähigkeit ist die Fähigke...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Anfechtbarkeit einseitiger Verfügungen

Rz. 342 Für diejenigen Erklärungen des Erblassers im Erbvertrag, die den Charakter einseitiger Verfügungen von Todes wegen haben, bedarf es der Anfechtung nicht, weil sie vom Erblasser nach den allgemeinen Vorschriften des Testamentsrechts widerrufen werden können. Für die Anfechtung solcher Verfügungen von Todes wegen durch Dritte gelten die allgemeinen Testamentsanfechtung...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 9. Mietverhältnis

Rz. 126 Beim Tod des Mieters treten nach § 563 BGB der überlebende Ehegatte, Kinder oder andere Familienangehörige oder Lebenspartner, die mit dem Mieter im gemeinsamen Haushalt gelebt haben, mit Wirkung ab dem Erbfall in das Mietverhältnis des Erblassers ein, hilfsweise gem. § 564 BGB dessen Erben. Das bedeutet, dass das Mietverhältnis mit dem Tode des Mieters nicht von sel...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Zweck

Rz. 210 Dem Anliegen des Erblassers, eine Vertrauensperson mit der Abwicklung seines Nachlasses zu beauftragen, kann auch mit einer Vollmacht entsprochen werden, die entweder bereits zu Lebzeiten erteilt wird und über den Tod hinaus gilt, oder aber mit einer Vollmacht, die erst mit dem Tod wirksam wird. Im ersteren Fall spricht man von einer transmortalen Vollmacht, im zweit...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 100 Ab dem Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft an den Vorerben steht dem Nacherben eine Anwartschaft auf den Erwerb der Erbschaft zu. Dieses Recht ist grundsätzlich vererblich, es sei denn, der Wille des Erblassers steht dem entgegen (§ 2108 Abs. 2 S. 1 BGB). Rz. 101 In dem Muster wird die Nacherbfolge durch den Eintritt einer Bedingung (Verheiratung) oder den Ablauf eine...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / ff) Hinzuerwerb

Rz. 69 Grundsätzlich unterfällt auch nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten erworbenes Vermögen (der "Hinzuerwerb") der Bindungswirkung des § 2271 Abs. 2 BGB.[154] Im Einzelfall kann die Auslegung jedoch zu einem anderen Ergebnis führen. Die Wechselbezüglichkeit der Einsetzung der Kinder des vorverstorbenen Ehegatten aus dessen erster Ehe als Schlusserben entfällt nich...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / d) Passive Sterbehilfe durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen

Rz. 245 Stellt der behandelnde Arzt im Einvernehmen mit dem Betreuer bzw. Bevollmächtigten fest, dass der Patient in einer Patientenverfügung lebenserhaltende Maßnahmen konkret abgelehnt hat und die Verfügung auf die aktuelle Behandlungssituation zutrifft und somit seinem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht, so sind die lebensverlängernden Maßnahmen zu...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) § 314 BGB

Rz. 142 Zum einen können Sonderregelungen für den Fall des Todes des Darlehensnehmers vereinbart sein, zum anderen gilt § 314 BGB, wonach vertragliche Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen bei berechtigten Interessen eines Vertragsteils angepasst und/oder durch Kündigung beendet werden können. Unter die gesetzlichen Voraussetzungen kann auch der Tod des Darlehensnehme...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Bewertung aller Umstände

Rz. 357 Entscheidend für die Bewertung der Verfügung von Todes wegen ist deren Gesamtcharakter, für den sowohl Inhalt und Wirkungen als auch der Beweggrund des Erblassers und der verfolgte Zweck maßgebend sind.[420] Nach der Rechtsprechung des BGH kann die Zuwendung schon dann gültig sein, wenn neben einer erotischen Beziehung zu einem Partner auch andere achtenswerte Bewegg...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 6. Neuregelung der Formalien einer transmortalen Vollmacht

Rz. 107 Mit Ablauf des 31.12.2022 trat das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) außer Kraft. Als Nachfolgeregelung trat zum 1.1.2023 im Zusammenhang mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) [107] an seine Stelle. Neu geregelt wurden zum 1.1.2023 die Rechtsnatur und die Rechtsfolgen betreuungsbehördlicher Beglaubigungen von Un...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Verjährung bei Erbfällen vor dem 1.1.2010

Rz. 65 Der ordentliche Pflichtteilsanspruch verjährt grundsätzlich in drei Jahren (§ 2332 Abs. 1 BGB a.F.). Diese dreijährige Verjährungsfrist gilt auch für den Pflichtteilsrestanspruch nach §§ 2305, 2307 Abs. 1 S. 2 BGB, den Ausgleichsanspruch nach § 2316 BGB und den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach §§ 2325, 2329 BGB. Spätestens verjähren Pflichtteils- und Pflichtteilser...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / (1) Muster: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache

Rz. 27 Muster 25.6: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache Muster 25.6: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache An das Klinikum _________________________ Patient _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________. Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich ___________________...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Erschwernis der Löschung höchstpersönlicher Rechte

Rz. 147 Auch ein dingliches Recht, das mit dem Tod des Rechtsinhabers erloschen ist, kann nach § 23 GBO, wenn Rückstände von Leistungen nicht ausgeschlossen sind (wie bspw. beim Nießbrauch), nicht ohne weiteres unter Vorlage eines Unrichtigkeitsnachweises gelöscht werden. In solchen Fällen ist grundsätzlich die Bewilligung der Erben erforderlich (§§ 19, 29 GBO in notariell b...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / G. Checkliste: Beratung bei einem Stiftungsprojekt – wichtige Fragen und wesentliche Punkte

Rz. 221 Die Beratung in einem Stiftungsprojekt lässt sich ob der Vielfalt der möglichen Ansätze kaum standardisieren. Eine Standardberatung ist regelmäßig auch weder angemessen, noch wird sie in diesem Bereich von Mandanten geschätzt. Sind die potenziellen Stifter natürliche Personen, befassen sie sich bei einem Stiftungsprojekt immer auch mit ihrem Tod und der Zeit danach. ...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / bb) Konsequenzen für die Kautelarpraxis

Rz. 32 Da nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten der nacheheliche Unterhaltsanspruch gegen die Erben gem. § 1586b Abs. 1 BGB beim Verzichtenden untergeht, sollte in der Vereinbarung über einen nachehelichen Unterhalt klarstellend erläutert werden, ob die Unterhaltspflicht mit dem Tod des Erblassers erlöschen soll, ob sie z.B. bis zur Grenze des fiktiven Pflichtteils nach § ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / dd) Reichweite des Errichtungsstatuts, Art. 26 EuErbVO

Rz. 67 Nach Art. 26 Abs. 1 EuErbVO gehören zur materiellen Wirksamkeit nach den Art. 24, 25 EuErbVO insbesonderemehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit des Schenkers eines Grundstücks

Rz. 626 Das OLG Koblenz hatte über folgenden Fall zu entscheiden:[773] Die Parteien sind Geschwister. Die verwitwete und unter Betreuung stehende Mutter übertrug die ihr gehörende Eigentumswohnung unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts auf die Beklagte, die Schwester des Klägers. Diese sagte ihrerseits für den Fall von Krankheit oder Gebrechlichkeit Pflegedienste in ihrem Ha...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Muster: Antrag an das Nachlassgericht zur Erzwingung der Testamentsablieferungspflicht

Rz. 177 Muster 9.12: Antrag an das Nachlassgericht zur Erzwingung der Testamentsablieferungspflicht Muster 9.12: Antrag an das Nachlassgericht zur Erzwingung der Testamentsablieferungspflicht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des am _________________________ verstorbenen Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in ___________...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / V. Checkliste: Grundbuchberichtigungsantrag

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 11. Fall zur dinglichen Surrogation bei der Erbengemeinschaft als Kettensurrogation (§ 2041 BGB) aus der BGH-Rechtsprechung

Rz. 254 Fall Nach einer Reihe von Erbgängen – beginnend im Jahr 1902 – wird im Jahr 1992 ein Grundbuchberichtigungsanspruch aufgrund dinglicher Surrogation geltend gemacht. In der Revision beim BGH hatte der Kläger Erfolg; beide Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.[229]mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Eintragung des verstorbenen Erwerbers ist unschädlich

Rz. 113 Anders ist es allerdings, wenn der Erwerber nach Erklärung der Auflassung stirbt. Erfährt das Grundbuchamt davon nichts (es braucht deswegen keine Ermittlungen anzustellen), so kann es, ohne dass es deshalb eine Rechtsverletzung begeht, den verstorbenen Erwerber noch als Eigentümer im Grundbuch eintragen. Wird der Tod dem Grundbuchamt jedoch noch vor der Eintragung be...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Vorsorge im Übergabevertrag

Rz. 77 Da der Typus des Übergabevertrags gesetzlich nicht geregelt ist, passen insbesondere die allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts nicht auf jeden Fall der Leistungsstörung. Insbesondere ist es häufig schwierig, festzustellen, welche Leistungen im Rahmen eines Übergabevertrags im Verhältnis synallagmatischer Verknüpfung stehen und welche nur einseitig sind. Es ist dah...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / VIII. Rücknahme von Erbverträgen aus der besonderen amtlichen Verwahrung

Rz. 238 Nach § 2300 Abs. 2 BGB können entsprechend der Rechtslage beim gemeinschaftlichen Testament (§§ 2272, 2256 Abs. 1 BGB) auch Erbverträge aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen werden, sofern sie lediglich Verfügungen von Todes wegen enthalten. Die Rückgabe kann allerdings nur an alle Vertragschließenden gemeinsam erfolgen. Erfolgt die Rücknahme, ...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / b) Muster: Anmeldung des Eintritts der Miterben in die Gesellschaft zum Handelsregister

Rz. 46 Muster 22.5: Anmeldung des Eintritts der Miterben in die Gesellschaft zum Handelsregister Muster 22.5: Anmeldung des Eintritts der Miterben in die Gesellschaft zum Handelsregister An das Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Offene Handelsgesellschaft unter der Firma _________________________, eingetragen im dortigen Handelsregister Abt. A Nr. ________...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / I. Einführung

Rz. 1 Mit dem Tod eines Menschen wird sein Vermögen fürsorgebedürftig. Das BGB geht von dem Grundsatz aus, dass die Abwicklung des Erbfalls Sache der Beteiligten und ein Tätigwerden des Nachlassgerichts nur in besonderen Fällen erforderlich ist. Eine generelle Pflicht des Nachlassgerichts zum Tätigwerden anlässlich eines Erbfalls besteht nicht.[1] Dies ist ein Ausdruck der P...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / V. Muster: Erklärung der Ausschlagung zu Protokoll des Nachlassgerichts

Rz. 160 Muster 7.27: Erklärung der Ausschlagung zu Protokoll des Nachlassgerichts Muster 7.27: Erklärung der Ausschlagung zu Protokoll des Nachlassgerichts Vor dem Rechtspfleger _________________________ findet sich ein:[91] der _________________________, wohnhaft _________________________, ausgewiesen durch Personalausweis, und erklärt: Am _________________________ ist der am ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 1. Allgemeines

Rz. 139 Der Erbvertrag hat, soweit Bindung besteht, gem. § 2289 BGB eine Beschränkung der Testierfreiheit des Erblassers zur Folge. § 2289 BGB hat insofern eine zentrale Bedeutung im Recht des Erbvertrags. Nach dieser Vorschrift hat die Errichtung eines Erbvertrags im Verhältnis zu anderen Verfügungen von Todes wegen die nachfolgend beschriebenen Wirkungen.mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Freie Verfügungsmöglichkeit des Überlebenden

Rz. 87 Ist dem überlebenden Ehegatten beim gemeinschaftlichen Testament die Möglichkeit offengehalten, durch letztwillige Verfügung einen anderen Schlusserben als den vorgesehenen einzusetzen, so rechtfertigt diese Möglichkeit allein noch nicht das Verlangen eines Erbscheins, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer solchen weiteren Abänderungsverfügun...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / VI. Klage im Urkundenprozess bei Geldvermächtnis

Rz. 234 Bei einem Geldvermächtnis kommt zur Beschleunigung der Sache eine Klage im Urkundenprozess nach §§ 592 ff. ZPO in Betracht. Das Vermächtnis muss immer auf einer Verfügung von Todes wegen beruhen, insofern liegt immer eine Urkunde vor, und zwar gleichgültig ob als notarielles oder privatschriftliches Testament. Lediglich die Beweiskraft ist unterschiedlich: § 415 ZPO ...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / aa) Lebzeitiges Eigeninteresse

Rz. 56 Ob ein lebzeitiges Eigeninteresse oder andere Gründe vorliegen, die eine den Vertragserben beeinträchtigende lebzeitige Verfügung des späteren Erblassers trotz seiner erbvertraglichen Bindung billigenswert und gerechtfertigt erscheinen lassen, hat der Tatrichter aus der Sicht eines objektiven Beobachters in Anbetracht der gegebenen Umstände zu beurteilen, und dabei si...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Fehlende Testierfreiheit des Erblassers

Rz. 75 Der Erblasser könnte in seiner Testierfreiheit insofern eingeschränkt gewesen sein, als er einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament mit seinem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner errichtet hatte. Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament (§ 2270 BGB) können nach dem Tod des zuerst sterbenden Ehegatten/Lebenspartners zu einer B...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / ee) Anfechtbarkeit einseitiger Verfügungen

Rz. 201 Für diejenigen Erklärungen des Erblassers im Erbvertrag, die den Charakter einseitiger Verfügungen von Todes wegen haben, bedarf es der Anfechtung nicht, weil sie nach den allgemeinen Vorschriften des Testamentsrechts widerrufen werden können. Für die Anfechtung solcher Verfügungen von Todes wegen durch Dritte gelten die allgemeinen Testamentsanfechtungsvorschriften ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments

Rz. 344 OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.7.1999:[411] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2 S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitpunkt der neuen Eheschließung, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Wiederverheiratung irrtümlich nicht mehr a...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 1. Personen und Güterstände

Rz. 5 Um sich in jeder Phase der Bearbeitung des Mandats einen schnellen Überblick über die an dem Verfahren beteiligten Personen machen zu können, sollte man sich zunächst bei der Personenerfassung eine Art Familienstammbaum des Mandanten bzw. des Erblassers zeichnen. Weiter ist der Familienstand des Erblassers zu erfassen (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden). Anhand...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 11. Fall aus der BGH-Rechtsprechung zur dinglichen Surrogation bei der Erbengemeinschaft als Kettensurrogation (§ 2041 BGB)

Rz. 134 Sachverhalt: Nach einer Reihe von Erbgängen – beginnend im Jahr 1902 – wird im Jahr 1992 ein Grundbuchberichtigungsanspruch aufgrund dinglicher Surrogation geltend gemacht. In der Revision beim BGH hatte der Kläger Erfolg; beide Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.[148]mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / b) Weitere Beschränkungsmöglichkeiten

Rz. 86 Als weitere Beschränkungen kommen in Frage:mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Berichtigung des Grundbuchs bei Pflichtteilssanktionsklausel im Berliner Testament

Rz. 90 Hatten sich Eltern gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben eingesetzt und im gemeinschaftlichen Erbvertrag bestimmt, dass ein Kind bei Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden auch nach dem Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten soll, so muss gegenüber dem Grundbuchamt auch der Nachweis des Nichteintritts der auflösenden B...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 9. Erlöschen des Vorkaufsrechts

Rz. 255 Als beschränktes dingliches Recht kann das Vorkaufsrecht jederzeit durch Einigung und Eintragung aufgehoben werden, § 875 BGB. Zu seiner Löschung im Grundbuch ist die Löschungsbewilligung des Vorkaufsberechtigten (= Vermächtnisnehmer) gem. § 19 GBO (in notariell beglaubigter Form, § 29 GBO) und ein Antrag gem. § 13 Abs. 1 GBO entweder des Vorkaufsberechtigten oder de...mehr