Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Vermächtnis als Besteuerungsgegenstand

Rz. 46 Der Vermächtnisnehmer erwirbt gem. § 2174 BGB (lediglich) eine gegen den Beschwerten gerichtete Forderung auf Leistung des vermachten Gegenstandes. Vermächtnisgegenstände können vielfältiger Natur sein. Im Wesentlichen ist zu unterscheiden zwischen Vermächtnisgegenständen, die sich tatsächlich im Nachlass befinden, und solchen, die der Beschwerte zur Vermächtniserfüll... mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Auseinandersetzung länger als ein Jahr ausgeschlossen

Rz. 128 Der Ausschluss der Auseinandersetzung kann gem. §§ 2042 Abs. 2; 2045 BGB für einen längeren Zeitraum als ein Jahr ausgeschlossen werden oder sein. Für diesen Fall gewährt § 2038 Abs. 2 S. 3 BGB jedem Miterben das Recht, "am Schluss jeden Jahres die Teilung der Reinerträge zu verlangen". Die Jahresfrist ist seit dem Erbfall zu berechnen, Rechtsgedanke aus § 188 Abs. 2... mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / b) Wirkung des Bezugsrechts

Rz. 89 Mit dem Tod des Versicherungsnehmers erwirbt der Bezugsberechtigte ein unentziehbares Recht auf die Versicherungssumme, soweit kein Schenkungswiderruf möglich ist. Zitat "Die Wirksamkeit und insbesondere die Rechtzeitigkeit des Zugangs von Änderungen der Bezugsberechtigung beim Versicherer ist häufig ein neuralgischer Punkt."[56] mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / g) Sonstige Zuwendungen des Erblassers

aa) Auflagen und Bedingungen Rz. 64 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG gilt auch dasjenige als vom Erblasser zugewendet, was aufgrund der Vollziehung einer Auflage durch den Auflagenbegünstigten erworben wird. Rz. 65 Der entscheidende Unterschied zwischen Auflage und Vermächtnis besteht – zivilrechtlich – darin, dass der Begünstigte einer Auflage keinen Anspruch gegen den Erben auf ... mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / II. Erbennachweis im Handelsregister

Rz. 152 Häufig wird ein Erbschein gerade auch für die notwendigen Änderungen im Handelsregister benötigt, die nach dem Tod eines eingetragenen Kaufmanns oder Gesellschafters einer Handelsgesellschaft erforderlich sind, um die Rechtsnachfolge auch im Außenverhältnis zu dokumentieren. Wird eine Firma nach dem Tode des Inhabers fortgeführt, so tritt der Erwerber nach §§ 27, 25 ... mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Weitergabeverpflichtung

Rz. 286 Die Versagung der Steuerbefreiung für den Fall, dass einer oder mehrere erwerbende Abkömmlinge den ihnen zugefallenen Anteil aufgrund einer entsprechenden Anordnung des Erblassers oder in Folge einer freien Vereinbarung im Zuge der Erbauseinandersetzung auf einen Dritten übertragen (müssen), gilt auch im Rahmen von § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG.[409] Rz. 287 Besondere Sch... mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / b) GbR

Rz. 33 War der Erblasser Gesellschafter einer GbR, wird die Gesellschaft nach derzeit noch geltendem Recht gemäß § 727 BGB mit dem Tod eines Gesellschafters aufgelöst. Die Erben treten daher nicht in die Gesellschafterstellung des Erblassers ein, sondern erhalten nur das Abfindungsguthaben. Für evtl. Schulden der Abwicklungsgesellschaft haftet der Erbe mit der erbrechtlichen... mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / VI. Durchführung einer Herabsetzungsklage im Inland

Rz. 171 In einigen europäischen Ländern (Frankreich,[376] Italien,[377] Kroatien,[378] Spanien, Luxemburg,[379] Portugal,[380] Schweiz,[381] Türkei[382]) entsteht die Stellung eines Pflichtteilsberechtigten (Noterben) nicht automatisch mit dem Tod des Erblassers und der testamentarischen Enterbung der zum Kreise der pflichtteilsberechtigten Personen. Vielmehr ist es in einig... mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Ausgleichung gemäß §§ 2050 ff. BGB

Rz. 113 Wenn ein Übergeber einem seiner Kinder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder durch sonstige Schenkung lebzeitig Vermögenswerte zuwendet und seine Vermögensnachfolge von Todes wegen entweder gar nicht oder durch ein Testament regelt, das mit der gesetzlichen Erbfolge im Wesentlichen im Gleichklang steht,[197] ist zu beachten, dass bei der Miterbenauseinandersetzu... mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 1. Kündigungsrechte der Bank

Rz. 55 Der Tod des Kreditnehmers als solcher berechtigt die Bank als Kreditgeber noch nicht zur Kündigung des Kreditverhältnisses, vielmehr sind in diesem Zusammenhang allenfalls die allgemeinen Grundsätze über die Kündigung aus wichtigem Grund anzuwenden. Ein solcher wichtiger Grund wird bei einer Ausschlagung der Erbschaft anzunehmen sein, da in dieser eine "wesentliche Ve... mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 9. Sonstige Steuerbefreiungen

Rz. 292 Steuerfrei sind im Übrigen auch die Zuwendung des Dreißigsten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG), Zuwendungen unter Lebenden, die dem angemessenen Unterhalt oder der Ausbildung des Bedachten dienen (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG) sowie der Verzicht auf einen infolge des Todes des Erblassers entstandenen (aber noch nicht geltend gemachten) Pflichtteilsanspruch (§ 13 Abs. 1 Nr. 11... mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / b) Treuhandlösung

Rz. 237 Bei der Treuhandlösung führt der Testamentsvollstrecker das Handelsgeschäft treuhänderisch und im eigenen Namen für die Erben fort. Er wird im Handelsregister eingetragen und tritt nach außen nicht als Testamentsvollstrecker, sondern als Inhaber auf. Dabei sind zwei Formen zu unterscheiden: zum einen die Verwaltungs- oder Ermächtigungstreuhand, zum anderen die Vollre... mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / E. Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte

Rz. 93 Die Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte – internationaler Entscheidungsdissens – ist nicht zu verwechseln mit dem Bestehen mehrerer Erbstatute nebeneinander. Gemeint ist im vorliegenden Fall also nicht die allein die abweichende Bestimmung des Erbstatuts aus ausländischer Sicht[217] mit der Folge von Einzelstatuten. Gemeint sind vielmehr die Fälle, in denen d... mehr

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FF 12/2023, Behandlung der ... / 1 Gründe:

A. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 25.9.1978 geschlossene Ehe des 1954 geborenen Antragstellers mit der 1953 geborenen früheren Ehefrau wurde auf den am 1.10.1997 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Familiengerichts vom 1.4.1998 rechtskräftig g... mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / b) Gesellschaftsanteil im Nachlass

Rz. 238 Der Nachlassverwalter ist nicht befugt, den Auflösungsantrag gem. § 133 HGB zu stellen. Der Nachlassverwalter ist auch nicht befugt, persönliche Mitgliedschaftsrechte eines Gesellschafter-Erben (einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) geltend zu machen; er hat auch an der Verfügung über ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Grundstück nicht mitzuwirken, damit ... mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / c) Würdigung der Vor- und Nachvermächtnislösung

Rz. 67 Unabhängig davon, ob vertreten wird,[109] dass durchaus eine Konkurrenz der Ansprüche auf Nachvermächtnis und Kostenersatz besteht bzw. diese Ansicht die dahingehende Gestaltung als "terra incognita" bezeichnet, räumt die Gegenansicht zumindest teilweise ein, dass die dahingehenden "Rechtsfragen keineswegs als geklärt" und insofern "Haftungsfragen nicht als sicher geb... mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / D. Auszug aus der ZPO

Rz. 4 § 305 Urteil unter Vorbehalt erbrechtlich beschränkter Haftung (1) Durch die Geltendmachung der dem Erben nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden wird eine unter dem Vorbehalt der beschränkten Haftung ergehende Verurteilung des Erben nicht ausgeschlossen. (2) Das Gleiche gilt für die Geltendmachung der Einreden, die im Falle der fortgeset... mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / a) Anknüpfung nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO (Allgemeine Kollisionsnorm)

Rz. 11 Aus deutscher Sicht (und aller ratifizierenden Vertragsstaaten der EuErbVO) wird gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen auf den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt[24] (für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. ab Rdn 57). Der Begriff des gewöhnlichen Aufentha... mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Stiftungsvermögen

Rz. 41 Die Stiftung muss bereits bei der Errichtung derart mit Vermögenswerten ausgestattet sein, dass "die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes gesichert erscheint" ("Lebensfähigkeitsprognose"), § 82 S. 1 BGB (bis 30.6.2023: § 80 Abs. 2 BGB a.F.).[63] Die Stiftungsaufsicht wird einer Stiftung regelmäßig bereits die Anerkennung versagen, wenn das vom Stift... mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / c) Vermächtnis/Auflage

Rz. 102 Der Auftraggeber beauftragt den Rechtsanwalt nicht immer mit dem Entwurf eines vollständigen, den gesamten Nachlass berücksichtigenden Testamentes. Gelegentlich kommt es vor, dass der Auftraggeber lediglich den Entwurf eines Vermächtnisses oder einer Auflage in Ergänzung oder Abänderung eines bereits bestehenden Testamentes wünscht. Der Abschluss einer Gebührenverein... mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Würdigung

Rz. 82 Dieser Gestaltung ist sicherlich zuzugestehen, dass sie das Bestehen einer Erbengemeinschaft zwischen den nicht behinderten Kindern und dem behinderten Kind vermeidet und daher einer der wesentlichen Nachteile der Vor- und Nacherbenlösung, nämlich die gesamthänderische Bindung des Nachlasses und die Mitsprache eines ggf. familienfremden Testamentsvollstreckers, umgeht... mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Voraussetzungen

Rz. 39 Die Regelung des § 1961 BGB steht im Zusammenhang mit § 1958 BGB. Ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, kann vor der Annahme der Erbschaft nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. Die Klage eines Nachlassgläubigers gegen den Erben vor der Erbschaftsannahme ist mangels passiver Prozessführungsbefugnis des zukünftigen Erben als unzulässig a... mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / c) Umfang der in Art. 21 EuErbVO angeordneten Verweisungen

Rz. 16 Sowohl die in Abs. 1 als auch die in Abs. 2 des Art. 21 EuErbVO angeordnete Verweisung folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit. Dabei ist es de facto unbeachtlich, dass Abs. 2 der Norm nicht von der gesamten, sondern nur von der Rechtsnachfolge von Todes wegen spricht. Erfasst werden soll also stets der gesamte Nachlass, wo auch immer sich einzelne Nachlassteile befin... mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Vererblichkeit des Einzelunternehmens

Rz. 121 Das Einzelunternehmen[108] ist vererblich (siehe §§ 22, 27 HGB).[109] Es unterliegt trotz der besonderen Zweckbestimmung der in ihm zusammengefassten Vermögenswerte der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge. Alle zum Unternehmen gehörenden Vermögensgegenstände (z.B. Grundstücke, Forderungen, Patente) gehen auf den Erben über. Die bilanzielle Zusammenfassung der Vermög... mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Surrogation (§ 2111 BGB)

Rz. 43 Um der Entwicklung zwischen Vor- und Nacherbfall gerecht zu werden, normiert § 2111 BGB drei Fallgruppen, nach denen Gegenstände in die Nacherbmasse fallen, die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht Gegenstand seines Vermögens waren. a) Erwerb aufgrund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts Rz. 44 Zu dieser Gruppe gehören nur Erwerbstatbestände aufgrund dieses Rec... mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / III. Vorsicht bei Ehescheidung und gemeinschaftlichem Testament

Rz. 72 Nach der Rechtsprechung des BGH[99] behalten über § 2268 Abs. 2 BGB fortgeltende wechselbezügliche Verfügungen auch nach Scheidung der Ehe ihre Wechselbezüglichkeit und können nicht gemäß § 2271 Abs. 1 S. 2 BGB durch einseitige Verfügung von Todes wegen aufgehoben werden. Praxishinweis Somit können wechselbezügliche Verfügungen, die nach § 2268 Abs. 2 BGB fortgelten, n... mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / I. Verzichtserklärung und Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 173 Das Familiengericht soll einem Scheidungsantrag nach § 133 FamFG stattgeben, wenn sich die Ehegatten über die dort bezeichneten Gegenstände dergestalt geeinigt haben, dass ein vollstreckbarer Schuldtitel herbeigeführt wurde. Dies wird regelmäßig durch Scheidungsfolgenvereinbarungen erzielt. Nach § 1933 S. 1 BGB verliert der Ehepartner sein gesetzliches Erbrecht erst ... mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Überblick

Rz. 244 Stiftungen werden im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) an mehreren Stellen angesprochen.[375] Besondere Steuertatbestände existieren für den Erwerb der Erstausstattung von Todes wegen und durch Rechtsgeschäft unter Lebenden. Dabei ist der Empfang einer unentgeltlichen Zuwendung grundsätzlich erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig.[376] Die Zuwendung eine... mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Voraus nach § 1932 BGB

Rz. 46 Damit der überlebende Ehegatte sein Leben nach dem Tod des Ehepartners in der bisherigen Umgebung fortführen kann, hat er kraft Gesetzes einen Anspruch auf die Haushaltsgegenstände und Hochzeitsgeschenke, soweit diese dem Erblasser gehört haben, § 1932 Abs. 1 BGB. Der Anspruch auf den Voraus setzt allerdings voraus, dass der überlebende Ehegatte gesetzlicher Erbe wurd... mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Alleinerben-Vermächtnis-Modell

Rz. 717 Angesichts der bisherigen Ausführungen erscheint es sinnvoll, Wertausgleiche – soweit sie im konkreten Fall unausweichlich oder vom Erblasser ausdrücklich gewünscht sind – aktiv zu gestalten und sie in Form von Vermächtnissen (§ 2174 BGB) ausdrücklich anzuordnen. Denn, wie gesehen, stellt die Erfüllung eines Vermächtnisses durch den beschwerten Erben kein Entgelt für... mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / h) Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 275 Der Tod eines Partners einer Partnerschaftsgesellschaft führt wegen § 9 Abs. 2 PartGG zu seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft. Hierdurch fällt der Abfindungsanspruch in den Nachlass und kann vom Testamentsvollstrecker geltend gemacht werden.[354] Rz. 276 Kann der Gesellschaftsanteil an der Partnerschaft nach § 9 Abs. 4 S. 2 PartGG vererbt werden, hängt die Fortsetz... mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / V. Rücktritt

Rz. 78 Ein Rücktritt vom abstrakten Verfügungsgeschäft ist nicht möglich und kann auch nicht vereinbart werden. Es ist weder ein schuldrechtlicher Vertrag, auf den die §§ 346 ff. BGB, noch eine letztwillige Verfügung, auf welche die §§ 2293 ff. BGB angewandt werden können.[177] Schuldrechtlich kann ein Rücktrittsrecht vereinbart werden.[178] Beim Rücktritt sind die empfangend... mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / b) Vollmachtslösung

Rz. 137 Bei der Vollmachtslösung führt der Testamentsvollstrecker das Handelsgeschäft als Bevollmächtigter der Erben. Die Erben haften dann persönlich und unbeschränkt. Der Erblasser kann die (widerrufliche) Vollmacht selbst mit Wirkung über seinen Tod hinaus erteilen oder die Erben durch Auflage zur Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den Testamentsvollstrecker verp... mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / II. Ziele der Unternehmenserbfolge

Rz. 6 Bei der Gestaltung eines Unternehmertestaments sind typischerweise folgende Ziele zu verwirklichen: mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Bedeutung für den Fristbeginn bei § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 33 Sofern bei der lebzeitigen Übertragung der Immobilie bereits absehbar ist, dass nach dem Tod des Übergebers Pflichtteilsansprüche gegen die Erben in Betracht kommen, sollte berücksichtigt werden, dass nach der derzeitigen höchstrichterlichen Rechtsprechung erhebliche Zweifel daran bestehen, ob bei Vorbehalt eines Wohnrechts die Zehn-Jahres-"Abschmelzungs"-Frist des § ... mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / h) Exkurs: Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Art. 5 EuErbVO

Rz. 28 Hat der Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen eine zulässige Rechtswahl ausgeübt, so können die Erben im Rahmen einer Vereinbarung vom zuständigen Gericht am letzten Wohnort des Erblassers abweichen. Dies ist in Form einer sogenannten Gerichtsstandsvereinbarung aller Erben möglich. Stimmt ein Erbe nicht zu, so ist die Vereinbarung nicht wirksam getroffen. Die ... mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 1. Allgemeines

Rz. 92 Unter einem Vermächtnis ist die Zuwendung eines Vermögensvorteils in einer Verfügung von Todes wegen ohne Erbeinsetzung (§ 1939 BGB) zu verstehen. Das Vermächtnis begründet keine unmittelbare Vermögensnachfolge. Es erfolgt also kein "Von-Selbst-Erwerb" des zugewandten Vermögensvorteils an den Vermächtnisnehmer. Dieser erlangt lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch... mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Gefahren des Berliner Testaments

Rz. 724 Beim Berliner Testament i.S.d. § 2269 BGB setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein; Schlusserben sind in der Regel die gemeinschaftlichen Kinder. Rz. 725 Abgesehen davon, dass diese Konstellation mit (zum Teil massiven) erbschaftsteuerrechtlichen Nachteilen verbunden ist, werden – da die Kinder für den ersten Erbfall enterbt sind – Pflichtteilsansprüch... mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 4. Auskunft und Rechnungslegung

Rz. 74 Der Bevollmächtigte ist Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüchen ausgesetzt. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um ein innerfamiliäres Gefälligkeitsverhältnis oder um ein entgeltliches Auftragsverhältnis handelt. Bei einem innerfamiliären Gefälligkeitsverhältnis besteht im Regelfall keine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht des Bevollmächtigten. Die umfangreiche Rech... mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / aa) Einführung

Rz. 149 Für die Nießbrauchbestellung an einem Grundstück ist die dingliche Einigung zwischen Erben und Vermächtnisnehmer gem. § 873 BGB sowie die Eintragung im Grundbuch zwingend verpflichtend. Im Gegensatz zum Grundstücksvermächtnis ist die Voreintragung des Erben im Grundbuch aufgrund § 39 GBO erforderlich. Des Weiteren muss der Erbe als Grundstückseigentümer beim Nießbrau... mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / II. Beschwerde gegen einen erteilten Erbschein

Rz. 133 Die Beschwerde gegen einen erteilten Erbschein ist unzulässig, da die Wirkungen des Erbscheins rückwirkend nicht mehr beseitigt werden können; und zwar aufgrund des öffentlichen Glaubens, mit dem dieser nach § 2366 BGB ausgestattet ist. Mit der h.M. ist eine Beschwerde gegen einen erteilten Erbschein deshalb als Antrag auf Einziehung des Erbscheins umzudeuten.[139] I... mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Ehebedingte Zuwendung

Rz. 96 Der Erblasser könnte dadurch, dass er den Nachlass an Personen verschenkt, die ihm genehmer sind als die an seinem Nachlass Pflichtteilsberechtigten, sein Vermögen zum Zeitpunkt seines Todes auf Null stellen. Rein rechnerisch ergäben sich dann keine Pflichtteilsansprüche mehr. Dem beugt § 2325 Abs. 1 BGB vor, indem der Wert der Schenkung dem Nachlass als sog. fiktiver... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Stichtagsprinzip

Rz. 114 Nach § 2311 Abs. 1 S. 1 BGB ist der für die Bewertung maßgebliche Zeitpunkt (Stichtag) der Tod des Erblassers.[297] Wertveränderungen nach dem Stichtag sind im Rahmen der Nachlassbewertung nicht zu berücksichtigten; sie dürfen sich auf die Höhe des Pflichtteilsanspruchs nicht auswirken.[298] Das Stichtagsprinzip bedeutet indes nicht, dass zukünftige Entwicklungen völ... mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / A. Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 1 Die Sorge des Erben ist berechtigt: Der Erbe haftet für die Schulden des Erblassers. Hinweis Dies gilt nur für vererbliche Verpflichtungen; höchstpersönliche Verpflichtungen erlöschen mit dem Tod. Beispiele sind der Dienstvertrag (§§ 611, 613 BGB) oder der Auftrag (§§ 662, 673 BGB), aber auch Geldstrafen und Geldbußen.[1] I. "Übergang" der Nachlassverbindlichkeiten auf d... mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / kk) Steuererstattungsanspruch

Rz. 192 Steuererstattungsansprüche des Erblassers sind gemäß § 10 Abs. 1 S. 3 ErbStG zu berücksichtigen, wenn sie rechtlich entstanden sind (§ 37 Abs. 2 der Abgabenordnung), also nur wenn der entsprechende Veranlagungszeitraum vor dem Tod des Erblassers endete.[272] Steuererstattungsansprüche, die das Todesjahr selbst betreffen, zählen hingegen nicht zum steuerlich relevante... mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / III. Haftungsdauer und -schuldner

Rz. 386 Für die Dauer der Haftung gibt es keine zeitliche Begrenzung. Dabei gilt aber folgende Differenzierung: mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Erbvergleich

Rz. 43 Auch sog. Erbvergleiche, also Einigungen unter den (tatsächlichen oder präsumtiven) Rechtsnachfolgern können der Besteuerung zugrunde zu legen sein. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass durch den Erbvergleich eine Ungewissheit über die tatsächlich bestehende Erbrechtslage beseitigt wird.[56] Dient der Vergleich demgegenüber lediglich einer einvernehmlichen Abänd... mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / j) Exkurs: Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F.

Rz. 30 Vor Einführung der EuErbVO war es jedem Ausländer gestattet, gem. Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F. für im deutschen Inland belegenes unbewegliches Vermögen, in der Form einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen, deutsches Recht zu wählen. Von dieser Rechtswahlmöglichkeit haben unzählige in Deutschland lebende Ausländer mit Inlandsimmobiliarvermögen regen Gebrauch gemacht... mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / a) Verschaffungsvermächtnis

Rz. 103 Der Erblasser vermacht einen nicht zum Nachlass gehörenden bestimmten Gegenstand und der Beschwerte ist nach dem Willen des Erblassers verpflichtet, den Gegenstand dem Bedachten zu verschaffen (§ 2170 BGB). Ist die Verschaffung nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen möglich, so kann sich der Beschwerte durch Entrichtung des Wertes befreien (§ 2170 Abs. 2 S. 2 B... mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Gläubiger des Vermächtnisanspruchs

Rz. 24 Vermächtnisnehmer selbst kann jede natürliche Person sein, auch der Erbe. Ebenso kann eine juristische Person oder eine Gesamthandsgemeinschaft – z.B. die BGB-Gesellschaft[55] – Gläubiger des Vermächtnisanspruchs werden. Selbst der noch nicht gezeugte Mensch kann gem. § 2178 BGB ab seiner Geburt die Gläubigerstellung einnehmen.[56] Der Erblasser hat des Weiteren die M... mehr