Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 13 Testamentsvollstreckung / VI. Prozessführung in der Testamentsvollstreckung

Rz. 172 Die §§ 2212, 2213 BGB regeln das Prozessführungsrecht des Testamentsvollstreckers sowohl für Aktiv- als auch für Passivprozesse, wenn ein Recht für oder gegen den Nachlass geltend gemacht wird. Nicht unter diese Vorschriften fallen allerdings Prozesse, welche der Testamentsvollstrecker aus eigenem Recht, also z.B. auf Vergütung, führt,[316] bzw. Prozesse, welche sich...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Muster: Vor- und Nacherbschaft (befreite Vorerbschaft)

Rz. 212 Muster 3.7: Vor- und Nacherbschaft (befreite Vorerbschaft) Muster 3.7: Vor- und Nacherbschaft (befreite Vorerbschaft) Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, setze meine Ehefrau _________________________, geb. am _________________________, zu meiner alleinigen Erbin meines gesamten Vermögens ein. Die Alleinerbin ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Verfügungsmacht des Testamentsvollstreckers

Rz. 345 Unterliegt das betreffende Grundstück der Verwaltung des Testamentsvollstreckers, so hat ausschließlich er das Verfügungsrecht darüber (§§ 2205, 2211 BGB). Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so haben die Erben keine Verfügungsmacht, und zwar ab dem Erbfall und nicht erst ab der Annahme des Testamentsvollstreckeramtes.[331] Dem Grundbuchamt steht bezüglich der Befu...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Testamentsablieferungspflicht

Rz. 174 Nach § 2259 BGB ist jeder, der ein Testament in Besitz hat, verpflichtet, dieses unverzüglich, nachdem er von dem Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht abzuliefern. Abzuliefern sind alle nicht in Verwahrung des Nachlassgerichts befindlichen Schriftstücke in Urschrift, die sich äußerlich oder inhaltlich als letztwillige Verfügung des betreffe...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 3. Praktische Anwendung und Grenzen

Rz. 275 In der Praxis kommen Verschaffungsvermächtnisse bei Gesamthands- oder Miteigentum vor oder bei Herausgabevermächtnissen, bei denen ein Inbegriff von Gegenständen oder ein Bestand von Zubehörstücken herauszugeben ist. Die Erben oder sonstigen Bedachten können aber nicht unbegrenzt mit einem Verschaffungsvermächtnis belastet werden. Eine Grenze bildet insoweit die besc...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / H. Schiedsklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten

Rz. 51 Bei wechselbezüglichen Verfügungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gelten zu Lebzeiten beider die allgemeinen Regeln; jedoch ist eine nach dem Tod des erstversterbenden Ehepartners bzw. Lebenspartners angeordnete letztwillige Schiedsklausel nach bisher h.M. unwirksam, da dies die Rechte der Schlusserben – vergleichbar dem Fall einer nachträglich a...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 8. Muster: Anschreiben an Bestattungsberechtigte mit der Aufforderung zur Auskunft über den Verbleib der umgebetteten Urne

Rz. 38 Muster 26.14: Anschreiben an Bestattungsberechtigte mit der Aufforderung zur Auskunft über den Verbleib der umgebetteten Urne Muster 26.14: Anschreiben an Bestattungsberechtigte mit der Aufforderung zur Auskunft über den Verbleib der umgebetteten Urne An Frau _________________________ Sehr geehrte Frau _________________________, Ausweislich beiliegender Vollmacht vertret...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Zustimmung des vertraglich Bedachten

Rz. 100 Die Zustimmung des vertraglich Eingesetzten zu einer späteren Verfügung von Todes wegen gibt dem Erblasser seine Testierfreiheit wieder zurück. Die Zustimmung bedarf der notariellen Beurkundung, weil darin eine ganze oder teilweise Aufhebung des Erbvertrags zu sehen ist, §§ 2290, 2291 Abs. 4, 2276 BGB.[125] Unter Ehegatten/Lebenspartnern genügt die Form des gemeinsch...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Fortsetzung der Zwangsvollstreckung aus demselben Titel

Rz. 548 Hatte im Zeitpunkt des Todes des Schuldners die Zwangsvollstreckung bereits begonnen, so wird sie in seinen Nachlass fortgesetzt, § 779 Abs. 1 ZPO. Die Zwangsvollstreckung muss aus demselben Titel weiter betrieben werden, aus dem sie bereits gegen den Erblasser betrieben worden war. Eine Titelumschreibung gem. § 727 ZPO ist nicht erforderlich. Es kommt auch nicht dar...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Muster: Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Rz. 30 Muster 17.7: Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht Muster 17.7: Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht Ich bestimme meine beiden Kinder _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, zu meinen Erben zu jeweils gleichen Teilen...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / Literaturtipps

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Das Zuwendungsverbot in § 14 HeimG als Verbotsnorm

Rz. 374 Der Leitung, den Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeitern eines Heims ist es nach § 14 Abs. 5 HeimG [443] untersagt, sich von oder zugunsten von Heimbewohnern oder Bewerbern um einen Heimplatz Geld oder geldwerte Leistungen für die Erfüllung der Pflichten aus dem Heimvertrag über das nach § 5 HeimG vereinbarte Entgelt hinaus versprechen oder gewähren zu lassen, ausge...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 4. Muster: Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB

Rz. 277 Muster 17.25: Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB Muster 17.25: Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Antragsteller: _________________________ (Erbe) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ Antragsgegner: _________________________ (Pflichtteilsberechtigter) Prozessbevollmäch...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / V. Muster: Testament mit Vermächtnis für eine Stiftung

Rz. 230 Muster 16.4: Testament mit Vermächtnis für eine Stiftung Muster 16.4: Testament mit Vermächtnis für eine Stiftung … Hiermit widerrufe ich, _________________________, alle früheren Verfügungen von Todes wegen und vererbe meinen gesamten Nachlass an meine Ehefrau, _________________________. Für die am _________________________ errichtete und am _________________________ g...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / Literaturtipps

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§ 11 Erbenhaftung / a) Grundbuchberichtigung auf den Erben

Rz. 86 Will der Gläubiger gegen den Erben in ein Grundstück vollstrecken, das noch auf den Erblasser im Grundbuch lautet, so ist u.U. zuvor eine Grundbuchberichtigung erforderlich, bspw. wenn eine Zwangshypothek zu Lasten des Nachlassgrundstücks eingetragen werden soll. Vor ihrer Eintragung ist der Erbe nach § 39 GBO voreinzutragen. Wenn sich der Gläubiger vor oder nach erfo...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Allgemeines

Rz. 233 Die Tätigkeit des Nachlassverwalters entspricht in weiten Zügen der des Insolvenzverwalters: Er hat den Nachlass in Besitz zu nehmen, um daraus die Gläubiger zu befriedigen. Bis dies geschehen ist, hat er den Nachlass zu verwalten. Falls sich herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist, hat der Nachlassverwalter unverzüglich Nachlassinsolvenz anzumelden; gem. § ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / hh) Nachträgliche Vereinbarung bzw. Anordnung der Ausgleichungspflicht

Rz. 209 Eine Schenkung ist nur dann auszugleichen, wenn dies bei der Gewährung der Schenkung angeordnet wurde, § 2050 Abs. 3 BGB. Nachträglich kann der Erblasser einseitig durch Rechtsgeschäft unter Lebenden diese Anrechnungspflicht nicht mehr bestimmen. Dies geht nur durch Verfügung von Todes wegen, indem er ein Vermächtnis zu Lasten des Beschenkten und zugunsten der anderen...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Vertragsmäßigkeit – Wechselbezüglichkeit

Rz. 30 Vertragsmäßig bedacht sein kann neben dem Vertragspartner auch ein Dritter, und zwar sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person. Von der Vertragsmäßigkeit einer angeordneten letztwilligen Verfügung zu unterscheiden ist die Frage der Wechselbezüglichkeit (Korrespektivität). Korrespektiv können Verfügungen von Todes wegen nur sein, wenn mindestens zwei Pers...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 285 Muster 1.11: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pflichtteil Muster 1.11: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pfl...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Bankkonten und Vollmachten

Rz. 81 Zur Sicherung des Nachlasses gehört auch die Sicherung der vorhandenen Bankguthaben, d.h. die Information der kontoführenden Banken über die Annahme des Amtes, wobei insbesondere bei vorhandenen Gemeinschaftskonten häufig Probleme hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Anteils des Nachlasses am Kontoguthaben auftreten. Ferner ist zu klären, inwieweit noch Kontovo...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 7. Übernahmerecht

Rz. 140 Unter einem Übernahmerecht versteht man die Zuweisung eines bestimmten Nachlassgegenstands an einen Miterben mit der Bestimmung, dass dieser das Recht haben solle, den betreffenden Gegenstand zu übernehmen, und zwar entweder zum Verkehrswert oder zu einem vom Erblasser festgesetzten Übernahmepreis. Rz. 141 Das Übernahmerecht unterscheidet sich von der reinen Teilungsa...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / k) Grundbucheinsichtsrecht des Miterben wegen evtl. Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 74 OLG München: Ein berechtigtes Interesse eines Pflichtteilsberechtigten kann bejaht werden, wenn er nach dem Tod des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche prüfen will. Das gilt auch, wenn inzwischen der Erbe als Rechtsnachfolger eingetragen ist.[80]mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Muster: Antrag auf Bestellung eines besonderen Vollstreckungsvertreters

Rz. 552 Muster 11.37: Antrag auf Bestellung eines besonderen Vollstreckungsvertreters Muster 11.37: Antrag auf Bestellung eines besonderen Vollstreckungsvertreters An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Betreff: Antrag auf Bestellung eines besonderen Vollstreckungsvertreters gem. § 779 Abs. 2 ZPO in der Nachlasssache des am _______________________...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Grundsätzliches

Rz. 174 Nach § 2325 BGB kann derjenige, der zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählt, von den Erben als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird. Dem Wortlaut zufolge ergibt dies, dass zum realen Nachlass (= die zum Zeitpunkt des Todes noch vorhandenen Gegenstände...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / d) Abfindung der weichenden Erben

Rz. 328 Für diejenigen nach § 1922 BGB berufenen Miterben, die nicht Hoferben geworden sind (bei Erbfällen seit 1.4.1998 auch die nichtehelichen Kinder), tritt gem. § 4 S. 2 HöfeO an die Stelle des Hofes der Hofwert. Sofern der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen oder Rechtsgeschäft unter Lebenden nichts anderes bestimmt hat, erhalten diese Erben als Abfindung einen Ge...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 234 Unter einem Vermächtnis versteht man die Zuwendung eines Vermögensvorteils im Gegensatz zur Erbeinsetzung in der Weise, dass der Vermächtnisnehmer nicht in die Rechtsstellung des Erblassers, d.h. in alle Rechte und Pflichten (Von-Selbst-Erwerb) einrückt, sondern lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem/den Beschwerten auf Übertragung des Zugewandten e...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Verhältnis zwischen Leistung und Entgelt beim Erbvertrag

Rz. 385 Eine erbvertragliche Bindung zugunsten des Heimträgers kann ein "Versprechen" i.S.d. Leistungsbegriffs in § 5 HeimG sein. Deshalb kann ein Erbvertrag, in dem der Träger eines Altenheims zum – alleinigen – Vertragserben eingesetzt wird und dieser sich verpflichtet, den Erblasser bis zu seinem Tod unentgeltlich in seinem Heim aufzunehmen, zu versorgen und zu pflegen, n...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / bb) Vermächtnislösung

Rz. 443 Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den überlebenden Ehegatten zum unbeschränkten Vollerben einzusetzen, ihn jedoch im Falle der Wiederverheiratung mit einem Vermächtnis zu beschweren (aufschiebend bedingtes Vermächtnis). Dem überlebenden Ehegatten verbleibt als Vollerben weitestgehende Verfügungsfreiheit. Im Falle der Wiederverheiratung ist er verpflichtet, eine...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Schweigepflicht des Notars

Rz. 162 Der Notar unterliegt gem. § 18 Abs. 1 S. 1 BNotO der Verschwiegenheit. Davon kann nur der Auftraggeber selbst entbinden, im Falle seines Todes die Aufsichtsbehörde (§ 18 Abs. 1 S. 2 BNotO). Da E nicht mehr lebt, hätte die Aufsichtsbehörde (der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat) den Notar von seiner Verschwiegenheitspflicht zu ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Allgemeines

Rz. 91 Um die Frage der Haftung des Erben beantworten zu können, muss primär geklärt werden, ob die fragliche Verbindlichkeit eine Nachlassverbindlichkeit darstellt. Erblasserschulden sind eindeutige Nachlassverbindlichkeiten. Sie rühren vom Erblasser her und bestanden bereits ihm gegenüber (§ 1967 Abs. 2 S. 1 BGB). Deshalb ist der Erbe mit der Annahme der Erbschaft verpflic...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 7. Genehmigung der Niederschrift durch den Erblasser

Rz. 192 Über eine öffentlich beurkundete Verfügung von Todes wegen ist eine Niederschrift aufzunehmen, § 8 BeurkG, die den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden muss, § 13 Abs. 1 S. 1 BeurkG. Die Wirksamkeit einer notariellen Beurkundung nach § 13 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BeurkG erfordert u.a., dass die Beteiligten als formelles Zeichen i...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / cc) Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 449 Im Übrigen kann angeordnet werden, dass nicht mit dem Tod des überlebenden Ehegatten, sondern bereits mit dessen Wiederverheiratung der Nacherbfall eintritt. Nicht die Nacherbfolge ist hier bedingt, sondern deren Eintritt. Bei dieser Gestaltungsvariante ist zu überlegen, ob nicht zugunsten des überlebenden Ehegatten ein aufschiebend auf den Eintritt des Nacherbfalls ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / dd) Erbscheinsvorlage trotz notariellen Testaments

Rz. 85 Konkurrenz zwischen notariellem und eigenhändigem Testament OLG München:[93] Zitat Bei Konkurrenz zwischen einem öffentlichen und später eigenhändig errichteten Testament kann das Grundbuchamt regelmäßig schon dann auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen, wenn das eigenhändige Testament nicht offenbar ungültig, widerrufen oder für die Erbfolge bedeutungslos ist. Berecht...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Pflichtteilsberechtigung des eingetragenen Lebenspartners

Rz. 95 Der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist nach § 10 Abs. 6 LPartG pflichtteilsberechtigt, wenn die Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Erbfalls bestand (§ 10 Abs. 6 S. 1 LPartG)[67] und der überlebende Partner durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. § 10 Abs. 6 S. 2 LPartG bestimmt dabei, dass hinsichtlich des Pflichtteil...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ee) Außerordentliches Auseinandersetzungsverlangen

Rz. 84 Die Vorschrift des § 1629a BGB wahrt die Interessen von Gläubigern und des Rechtsverkehrs durch zwei Vermutungstatbestände (§ 1629a Abs. 4 BGB) und durch ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kindes, mit dem es seine Mitgliedschaft in einer Gesamthandsgemeinschaft (hier: Erbengemeinschaft) bzw. Personengesellschaft beenden kann. Rz. 85 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat d...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / f) Wegfall bzw. Störung der Geschäftsgrundlage

Rz. 48 Die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage und auch § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) finden grundsätzlich auf das Vermächtnisrecht keine Anwendung, vielmehr sind die Grundsätze über die (hypothetische) Auslegung von Verfügungen von Todes wegen heranzuziehen.[43] Allerdings dürfte für den Fall eines ergebnislosen Auslegungsversuchs doch in letzter Lin...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / VI. Muster: Schriftliche Ausschlagung durch den gesetzlichen Vertreter

Rz. 161 Muster 7.28: Schriftliche Ausschlagung durch den gesetzlichen Vertreter Muster 7.28: Schriftliche Ausschlagung durch den gesetzlichen Vertreter An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Am _________________________ ist der am _________________________ in _________________________ geborene, zuletzt in _________...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Selbsttötung der versicherten Person

Rz. 55 Nach § 161 Abs. 1 VVG wird der Versicherer von der Leistung frei, wenn die versicherte Person (ohne Vorliegen einen krankhaften Störung) Selbstmord begangen hat. Die ALB[48] relativieren dies zugunsten des Bezugsberechtigten. Den Lebensversicherer trifft danach nur noch eine eingeschränkte Leistungspflicht im Falle der Selbsttötung der versicherten Person. Rz. 56 Entsc...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 1. Eintragungserfordernis bei Personalgesellschaften

Rz. 3 Mit dem Tod des Erblassers gehen grundsätzlich auch seine Handelsunternehmen und gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen auf seinen bzw. seine Erben über. Je nach Rechtsform des betriebenen Handelsgeschäfts bzw. der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung einerseits und der Ausgestaltung des Gesellschafts-Rechtsverhältnisses andererseits kann der Rechtsübergang ganz unters...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / III. Auseinandersetzungszeugnis

Rz. 304 Nach § 36 GBO ist u.U. die Vorlage eines Erbscheins entbehrlich, wenn ein Miterbe im Rahmen der Erbteilung als Eigentümer oder Erbbauberechtigter eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks oder Erbbaurechts eingetragen werden soll. In einem solchen Fall genügt zum Nachweis der Rechtsnachfolge und der zur Eintragung des Eigentumsübergangs erforderlichen Erklärungen der...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VII. Unselbstständige Stiftung

Rz. 144 Vermehrt wird der "Stiftungsfachmann" auch auf die unkompliziert zu errichtende unselbstständige Stiftung angesprochen. Die unselbstständige Stiftung[167] (auch treuhänderische oder fiduziarische Stiftung genannt) unterscheidet sich von der Stiftung des Privatrechts dadurch, dass sie keine juristische Person ist. Der Stifter überträgt vielmehr einer bereits bestehende...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Grundsatz der gleichen Teilhabe von Kindern am Nachlass

Rz. 143 Die Ausgleichung von lebzeitig erhaltenen Vorempfängen in der Erbteilung ist in der Praxis von großer Bedeutung. Grund für die in den §§ 2050 ff. BGB geregelten Ausgleichungspflichten ist – ausgehend vom Grundsatz der erbrechtlichen Gleichbehandlung von Kindern in § 1924 Abs. 4 BGB[134] – der vom Gesetz vermutete Wille des Erblassers, seine Kinder an der Rechtsnachfo...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / m) Grundbucheinsicht für einen gesetzlichen Erben und Pflichtteilsberechtigten trotz entgegenstehenden Willens des testamentarischen Erben

Rz. 76 OLG Düsseldorf ZEV 2014, 218 :[82] Zitat 1. Prüft ein gesetzlicher Erbe und Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsberechtigter nach dem Tode des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche (hier: Kind des Erblassers mit Blick auf seine vom Wert des Grundstücks abhängig zu machende Entscheidung, Pflichtteils- oder gar Erbansprüche zu verfolgen)...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Geschäftsfähigkeit

Rz. 35 Für den Abschluss eines Erbvertrags auf der Seite des Erblassers ist nach § 2275 BGB im Allgemeinen unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich. Rz. 36 Häufig entsteht in Erbrechtsprozessen Streit über die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit des Erblassers. Dabei geht es immer wieder um die Frage, ob der behandelnde Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden i...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Auskunftsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 344 Führt der Erbschaftsbesitzer Geschäfte vor dem Erbfall oder auch danach, so kann sich eine Konkurrenz mit Auskunftsansprüchen nach §§ 666, 681 BGB ergeben. Die Verpflichtung gegenüber anderen Miterben zur Auskunft über den Bestand und Verbleib des Nachlasses kann unbeschadet eines etwaigen Erbschaftsbesitzers im Einzelfall auch deshalb bestehen, weil der in Anspruch ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / ee) Widerruflichkeit der Rechtswahl

Rz. 19 Wählte ein Ausländer für im Inland belegenes Grundeigentum deutsches Erbrecht, so stellte sich die Frage, nach welchem Recht sich der Widerruf dieser Rechtswahl bemaß. In Betracht kam das nach dem Heimatrecht des Erblassers zu ermittelnde Erbstatut oder das gewählte deutsche materielle Recht. Die h.M. stellte für die Frage der Wirksamkeit der Rechtswahl entsprechend d...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / VII. Muster: Ausschlagung durch den Erbeserben

Rz. 162 Muster 7.29: Ausschlagung durch den Erbeserben Muster 7.29: Ausschlagung durch den Erbeserben An das[92] Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Am _________________________ ist der am _________________________ in _________________________ geborene, zuletzt in _________________________ wohnhafte ___________________...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 4. Muster: Kündigung Wohnraummietvertrag

Rz. 63 Muster 6.7: Kündigung Wohnraummietvertrag Muster 6.7: Kündigung Wohnraummietvertrag Per Einschreiben An _________________________ Nachlassangelegenheit _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am _________________________ in _________________________ ver...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Muster: Einzelvollmacht – Transmortale Vollmacht und Schenkung

Rz. 159 Muster 2.7: Einzelvollmacht – Transmortale Vollmacht und Schenkung Muster 2.7: Einzelvollmacht – Transmortale Vollmacht und Schenkung Ohne Zwang und aus freiem Willen bevollmächtige ich Name: _________________________ Vorname: _________________________ Geburtsdatum: _________________________ Straße: _________________________ PLZ/Wohnort: _________________________ Tel.: ____...mehr