Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Einkommensteuer

Rz. 57 Die Rechtsnachfolge des oder der Erben in die Unternehmerstellung des Erblassers hat zur Folge (vgl. bereits unter Rdn 6 ff.), dass diese in die Unternehmerstellung des Erblassers, ggf. als Mitunternehmer nachfolgen.[130] Das hat Konsequenzen insb. für die Qualifizierung der laufenden Einkünfte, die die Miterben aus dem ererbten Unternehmen ziehen. Eine Rückwirkung de... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung beim übernehmenden Unternehmen (§ 5 Abs 7 S 1–3 iVm S 5 EStG)

Rn. 336 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 5 Abs 7 S 1 EStG sind übernommene Verpflichtungen, die beim ursprünglich Verpflichteten (dem übertragenden Unternehmen) Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterlegen haben, zu den auf die Übernahme folgenden Abschlussstichtagen bei dem Übernehmer und dessen Rechtsnachfolger so zu bilanzieren, wie sie beim ursp... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Erlöschen dinglicher Rechte

Rz. 66 Dingliche Rechte können zudem außerhalb des Grundbuchs, d.h. ohne Löschung (Eintragung eines Löschungsvermerks im Grundbuch) erlöschen, z.B. in folgenden Fällen: Rz. 67 mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Der Begriff des Altenteils

Rz. 3 Das Altenteil wird vielfach gesetzlich erwähnt, jedoch nicht legal definiert (Art. 96 EGBGB, § 49, § 9 EGZVG, § 850b Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 23 Nr. 2 lit. g GVG).[4] Das Altenteil wird regional unterschiedlich auch als Leibgeding, Leibzucht oder Auszug bezeichnet. Rechtsgeschichtlich hat es seine Grundlage als vorwiegend in ländlichen Gebieten vertragliches Rechtsinstitut,... mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / I. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 327 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Handelsvertretervertrag Handelsvertretervertrag Zwischen der Firma in: _________________________ (nachfolgend: "Unternehmer") und _________________________ (nachfolgend: "Handelsvertreter") in: _________________________ wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters (1) Der Unternehme... mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Stichtag

Rz. 57 Stichtag für die Feststellung und Bewertung des Endvermögens ist die Beendigung des Güterstandes (§ 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei Scheidung wird jedoch der Stichtag gem. § 1384 BGB auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages [99] vorverlegt (§§ 167, 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO, 124 Satz 2 FamFG). Die Ausgleichsforderung entsteht zwar erst gem. § 1378 Abs. 3 Satz 1 BG... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Treuepflichten

Rz. 137 Der Gesellschaftszweck ist ferner prägend für die den Gesellschaftern aus dem Gesellschaftsverhältnis erwachsenden Pflichten. Alle gesellschaftsvertraglichen Pflichten, gleich ob diese ausdrücklich im Vertrag geregelt oder konkludent aus dem Gesellschaftszweck abgeleitet sind, setzen voraus, dass sie dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Eine Gesellschafter... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Schutz der anderen Vertragspartei, Art. 13 Rom I-VO/Art. 12 EGBGB

Rz. 18 Im Interesse des Schutzes des gutgläubigen Rechtsverkehrs schränkt Art. 13 Rom I-VO die Wirkungen des Art. 7 EGBGB in erheblicher Weise ein.[50] Nach dem Wortlaut kann sich bei einem Vertragsschluss zwischen Personen, die sich in demselben Staat befinden, eine natürliche Person, die nach dem Recht dieses Staates rechts-, geschäfts- und handlungsfähig wäre, nur dann au... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Zivilrecht

Rz. 54 Im Mittelstand findet sich verbreitet nach wie vor die Unternehmensform des Einzelunternehmens. Diese "Rechtsform" kann man ohne Weiteres als nachfolgeuntauglich bezeichnen. Dies gilt zunächst aus haftungsrechtlicher Sicht. Rz. 55 Zwar ist es möglich, die erbrechtliche Erbenhaftung durch Ausschlagung (§§ 1945, 1953 BGB) auszuschließen oder auf den Nachlass zu beschränk... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 12. Erlöschen des Vorkaufsrechts

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / VIII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer typischen Unterbeteiligung

Rz. 370 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.3: Gesellschaftsvertrag einer typischen Unterbeteiligung Gesellschaftsvertrag einer typischen Unterbeteiligung zwischen _________________________ – nachfolgend der "Hauptbeteiligte"– und _________________________ – nachfolgend der "Unterbeteiligte" – § 1 Unterbeteiligung (1) Der Hauptbeteiligte ist Gesellschafter der ... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Einschränkung des Abfindungsanspruchs

Rz. 874 Ob im Einzelfall vereinbarte Abfindungsklauseln in Gesellschaftsverträgen zulässig sind, hängt auch von ihrer Ausgestaltung im Einzelnen ab. Insb. Buchwertklauseln können zu einer Beschränkung des Abfindungsanspruchs führen, die grds., nicht aber ausnahmslos, zulässig ist.[1187] Ob eine Beschränkung des Abfindungsanspruchs im Einzelfall hinzunehmen ist, hängt nach de... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Gestaltung der Rechtsnachfolge in Anteile an Personengesellschaften

Rz. 66 Die Rechtsnachfolge in Anteile an Personengesellschaften ist auf unterschiedlicher Grundlage möglich. Denkbar ist zunächst die Rechtsnachfolge auf erbrechtlicher Grundlage, die voraussetzt, dass der Gesellschaftsanteil durch eine erbrechtliche Nachfolgeklausel vererblich gestellt wird. Daneben kommt eine Rechtsnachfolge in den fortbestehenden Anteil jedoch auch auf ein... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Stimmrechtsvollmacht

Rz. 354 Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Satzung kann allerdings den Kreis derjenigen, die bevollmächtigt werden können, begrenzen (vgl. Rdn 230).[1187] Unwiderruflichen, das Stimmrecht des Vollmachtgebers verdrängenden Stimmrechtsvollmachten steht das Verbot der Stimmrechtsabspaltung entgegen.[1188] Zulässig sind "unwiderrufliche" Vollmachten n... mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / I. Sicht der Gesellschaft

Rz. 498 Angesichts der Bewertung im Zugewinn können Unternehmen oder deren Inhaber in ernsthafte Liquiditätskrisen geraten, wenn der Zugewinn für das betriebliche Vermögen gezahlt werden muss. Aus diesem Grunde wurden Überlegungen zur Herausnahme des Betriebsvermögens aus dem Zugewinn angestellt. Probleme bereitet ferner die Verfügungsbeschränkung des § 1365 BGB. Bei größere... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Güterstandsklauseln

Rz. 210 Ein weiterer typischer Satzungsbestandteil in Mehrpersonengesellschaften sind sog. Güterstandsklauseln. Bei verheirateten Gesellschaftern ist es i.d.R. nicht sinnvoll, dass der Geschäftsanteil bei Scheidung der Ehe des Gesellschafters in den Zugewinnausgleich fällt. Zum einen würde über mögliche Zugewinnausgleichsforderungen nicht nur ein Mitgesellschafter in erhebli... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Erbfolgenachweis bei Offenkundigkeit?

Rz. 15 Literatur und Gerichtspraxis halten einen Erbnachweis auch bei Offenkundigkeit für entbehrlich und schließen dies aus § 29 Abs. 1 S. 2 GBO.[23] Allerdings sind die Fälle, in denen die Offenkundigkeit rechtssicher bestehen soll, kaum auf einen Nenner zu bringen: Zum Nachweis der Nacherbfolge etwa soll die Sterbeurkunde des Vorerben selbst dann nicht genügen, wenn Nache... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Bezeichnung des Berechtigten

Rz. 15 Die Richtigstellung der Bezeichnung des Berechtigten, die seine Identität unverändert lässt, ist ebenfalls kein Fall des Abs. 1 S. 1. Sie erfolgt von Amts wegen, wobei das Strengbeweisverfahren nach § 29 Abs. 1 GBO nicht gilt.[44] Rz. 16 Beispiele:[45] Reine Namensberichtigungen (z.B. wegen Heirat, Scheidung, Adoption, Änderung des Geschlechts nach dem TSG [46]), Änderu... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Berechtigter

Rz. 145 Berechtigter der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit muss eine individuell bestimmte – natürliche oder juristische – Person sein. Auch jur. Personen des öff. Rechts, wie Anstalten, Stiftungen und Körperschaften, insbes. Gemeinden können Träger sein.[510] Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit für eine jur. Person setzt nicht zwingend voraus, dass das Recht, z.... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Testierfähigkeit

Rz. 110 Fraglich ist der Einwand der fehlenden Testierfähigkeit des Erblassers. Hat der beurkundende Notar mit Zweifelsvermerk beurkundet, weil schon er sich nicht von der vollen Testierfähigkeit überzeugen konnte, kann m.E. das GBA ohne weiteres auf Vorlage des Erbscheins bestehen. Die Geschäftsfähigkeit lässt sich im nachlassgerichtlichen Verfahren einfacher und für die Be... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Sammelbuchung

Rz. 22 Bei der gleichzeitigen Eintragung mehrerer Rechte in derselben Abteilung ist Abs. 1 S. 2 grundsätzlich verletzt, wenn bei der Eintragung mehrerer selbstständiger Rechte in einer Abteilung nicht jeder Vermerk für sich, sondern nur der letzte Vermerk unterzeichnet ist. Etwas anderes gilt bei der sog. Sammelbuchung, bei der mehrere materiell-rechtlich selbstständige Eintr... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 117 Ggf. kann es angezeigt sein, bereits im Rahmen der Rechtsformwahl auch über eine mögliche Weitergabe der Gesellschaftsbeteiligung im Wege der Schenkung oder von Todes wegen nachzudenken. Sowohl bei der Personen- als auch bei der Kapitalgesellschaft unterliegen Erbschaft- oder Schenkungsvorgänge der Besteuerung (§§ 1, 7 ErbStG). Rz. 118 Was den Erwerb von Gesellschafts... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Gesetzlicher Güterstand des BGB

Rz. 95 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363–1390 BGB) hält die Vermögen der Ehegatten bzw. eingetragener Lebenspartner[240] völlig getrennt (§ 1363 Abs. 2 S. 1 BGB). Nach Beendigung der Ehe erfolgt ein Zugewinnausgleich (§§ 1371 ff. BGB). Jeder Ehegatte hat allein die uneingeschränkte Verfügungsmacht über sein bei Eheschließung vorhandenes und nachher... mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / VII. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 53 Gerade im Hinblick auf die Frage, welche Verfügungen wechselbezüglich sein sollen oder nicht (siehe auch § 3 Rdn 34 ff.), kommt der Belehrungspflicht des Beraters immense Bedeutung zu. Der Mandant, als juristischer Laie, ist in aller Regel nicht in der Lage, wechselbezügliche von nicht wechselbezüglichen testamentarischen Anordnungen zu unterscheiden. Die Belehrung ha... mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / E. Folgerungen für die Kautelarpraxis

Rz. 64 Das Ausgleichsverbot der alten Rechtsprechung für den Trennungsfall wurde den Vorstellungen der Beteiligten häufig nicht gerecht. Die Konsequenzen der Rechtsprechung des BGH zur konkludent begründeten Innengesellschaft waren und sind auch noch nach den Urteilen vom 9.7.2008 im Einzelfall nicht leicht zu prognostizieren. Die hierdurch bedingte Rechtsunsicherheit belegt... mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Familienstiftung und Familie des Stifters

Rz. 655 Die Familienstiftung ist der Prototyp der privatnützigen Stiftung.[798] Dabei ist allerdings weder die privatnützige Stiftung im Allgemeinen noch die Familienstiftung im Speziellen eine besondere Rechtsform der Stiftung, sondern eine Anwendungsform.[799] Das Charakteristikum der Familienstiftung, das sie von anderen Stiftungen unterscheidet, liegt in ihrem familiären... mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / I. Ausgleichsverbot

Rz. 6 In seiner bis zu den Urteilen vom 9.7.2008[16] ständigen Rechtsprechung lehnte der BGH es grundsätzlich ab, nach der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in die Vermögenszuordnung der Partner einzugreifen. Die Rechtsprechung unterschied dabei nicht, ob die Lebensgemeinschaft durch Trennung oder durch Tod geendet hatte.[17] Hauptmotiv dieser Rechtsprechung... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Auslegung

Rz. 115 Das GBA hat das Testament in eigener Verantwortung auszulegen, auch wenn es sich um die Klärung rechtlich schwieriger Fragen handelt.[210] Bei der Auslegung ist zunächst der Erblasserwille zu erforschen. Diese Auslegung hat Priorität gegenüber Auslegungsregeln.[211] Bei der Auslegung sind auch andere, dem GBA vorliegende öffentliche Urkunden zu berücksichtigen.[212] F... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Besondere Staatsverträge betreffend Personenstandsurkunden

Rz. 378 Für Personenstandsurkunden gibt es eine Reihe mehrseitiger und bilateraler Staatsverträge, die den Verzicht auf eine Legalisation und andere dem Echtheitsnachweis dienende Förmlichkeiten vorschreiben, so dass solche Urkunden ohne weiteres gem. § 438 Abs. 2 ZPO einer legalisierten Urkunde gleichstehen. Rz. 379 Zu nennen ist zum einen das Pariser CIEC-Übereinkommen über... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Zivilrecht

Rz. 832 Ein Nachteil der einfachen Nachfolgeklausel ist die Zersplitterung der Beteiligungen der Altgesellschafter im Fall mehrerer Erben und die fehlende Kontrolle der Mitgesellschafter über die Person des/der Erben. Abhilfe bietet die sog. qualifizierte Nachfolgeklausel, die die Nachfolge in den Komplementär- oder Kommanditanteil auf einen oder mehrere Erben beschränkt. De... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Firmenbestattung

Rz. 534 In der Praxis wird seit Jahrzehnten eine Form der missbräuchlichen Verwendung der GmbH in der Krise oder Insolvenz beobachtet, die man als (strafrechtlich relevante) "Firmenbestattung" oder "organisierte Firmenbestattung" bezeichnet.[1818] In diesen Fällen wollen sich die Gesellschafter einer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckenden GmbH durch Veräußerung der Ge... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Änderung des gesetzlichen Leitbilds der GbR

Rz. 28 Das Leitbild des historischen Gesetzgebers von der nicht rechtsfähigen Gelegenheitsgesellschaft wird durch das neue Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, rechtsfähigen Außengesellschaft ersetzt.[73] Die in den §§ 705–740c BGB n.F. enthaltenen Neuregelungen sind konsequent an der rechtsfähigen Außen-GbR ausgerichtet. Dies ermöglicht es, die Außen-GbR als Grundfo... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gegenstand des Nießbrauches

Rz. 177 Der Nießbrauch stellt eine besonders ausgestaltete Dienstbarkeit dar, kraft deren der Berechtigte den belasteten Gegenstand umfassend nutzen darf.[695] Der Nießbrauch tritt in der Praxis vor allem in folgenden Konstellationen auf:[696] mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / II. Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Rz. 66 Gemäß § 2338 BGB ist eine Pflichtteilsbeschränkung möglich, wenn sich ein Abkömmling in solchem Maße der Verschwendung ergeben hat oder in einem solchem Maße überschuldet ist, dass sein späterer Erwerb des Nachlasses erheblich gefährdet erscheint. Das Gestaltungsziel des § 2338 BGB ist es, Gläubiger des betroffenen Abkömmlings von dessen Nachlassbeteiligung abzuhalten ... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Einzelne Rechte

Rz. 20 Für die (siehe Rdn 1 ff.) zeitlich beschränkbaren Rechte gilt im Einzelnen: mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Nachweis der Testamentsvollstreckung für die Grundbucheintragung

Rz. 15 Der Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG gilt für die amtswegige Eintragung des Testamentsvollstreckervermerks nur eingeschränkt, da die Eintragung nur mit der ihrerseits antragsgebundenen Eintragung des Erben im Grundbuch erfolgt. Das GBA hat im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung des Erben zu prüfen, ob Testamentsvollstreckung angeordnet ist und diese die Verfüg... mehr

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§ 5 Weiterbenutzung/Mitbenu... / C. Absicherung schon zu Lebzeiten beider Partner

Rz. 7 Wie ein Urteil des BGH vom 30.4.2008[3] lehrt, besteht erheblicher Gestaltungsbedarf auch für den Fall, dass der Alleineigentümer der gemeinsam bewohnten Immobilie wegen gesundheitlichen Verfalls in ein Pflegeheim eingewiesen und unter Betreuung durch eine dritte Person gestellt wird. Rz. 8 Dem vorgenannten BGH-Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Mann und ei... mehr

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Prof. Ulrich Keller/Dr. Jör... / VII. Bezugnahme auf die Bewilligung

Rz. 113 Nach § 44 Abs. 2 GBO ist von den Bezugnahmemöglichkeiten der §§ 874, 885 Abs. 2,[255] § 1115 Abs. 1 Hs. 2 und Abs. 2 BGB, § 14 Abs. 1 ErbbauRG, §§ 7 Abs. 3, 32 Abs. 2 S. 1 WEG [256] Gebrauch zu machen (siehe § 44 GBO Rdn 27 ff.); beim Leibgeding kann sogar hinsichtlich der Art der einzelnen Rechte einschließlich des Gemeinschaftsverhältnisses der Berechtigten auf die ... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (3) Erbschaftsteuer

Rz. 104 Rspr.[192] und Finanzverwaltung[193] sehen in einer qualifizierten Nachfolgeklausel eine erbschaftsteuerlich grds. unbeachtliche dinglich wirkende Teilungsanordnung, sodass der Gesellschaftsanteil trotz Sondererbfolge erbschaftsteuerlich allen Miterben entsprechend der Erbquote zuzurechnen ist. Dennoch können nach § 13a Abs. 5 ErbStG nur die qualifizierten Erben die ... mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Zivilrechtliche Überlegungen

Rz. 3 Zivilrechtlich gibt es zahlreiche Gestaltungsüberlegungen, die einen Anwendungsbereich für die stille Gesellschaft eröffnen. Rz. 4 Ausgangspunkt ist zunächst der Begriff "stille Gesellschaft", der auf das wesentliche Motiv der Geheimhaltung hindeutet. Sowohl aufseiten des stillen Gesellschafters als auch aufseiten des Geschäftsinhabers kann ein Interesse daran bestehen,... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Vorlegung von Briefen und anderen Urkunden (Abs. 1)

Rz. 2 Grundsätzlich ist das Grundbuchamt nur in den gesetzlich ausdrücklich vorgesehen Fällen ermächtigt, die Besitzer von Urkunden zur Vorlage anzuhalten. Eine solche Ermächtigung enthält Abs. 1 für das Löschungsverfahren. In diesem Verfahren kann der Besitzer von Briefen sowie von Urkunden der in den §§ 1154, 1155 BGB bezeichneten Art (z.B. Abtretungserklärungen, Überweisu... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Maßnahmen des Gesetzgebers

Rz. 56 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber ist der ihm vom BVerfG[2] auferlegten Verpflichtung durch das ErbStRG 2009 v. 24.12.2008 [3] nachgekommen. Hierdurch haben die sich mit den Wertansätzen befassenden Regelungen im Ersten Abschnitt des Zweiten Teils unter D. des BewG (§§ 95 bis 109 BewG) einschneidende Änderungen erfahren. Im Einzelnen wird hierzu auf die Erläuterungen Vor §... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 178 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.4: Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH (2) Der Satzungssitz der Gesellschaft ist _________________________. (3) Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist _________________________. § 2 Gegenstan... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Materielle und relative Gesellschafterstellung

Rz. 295 Die materielle Gesellschafterstellung, also die Mitgliedschaft in der GmbH wird durch den Geschäftsanteil vermittelt und kommt somit dem zu, der Geschäftsanteile an der GmbH hält.[972] Hiervon zu unterscheiden ist die relative Gesellschafterstellung im Verhältnis zur Gesellschaft. Hierfür sind nicht die dem materiellen Recht zu entnehmenden Anknüpfungspunkte maßgebli... mehr

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FF 01/2024, Das Abstammungs... / 1

Prof. Dr. Philipp Reuß Schnitzler/FF: Das Abstammungsrecht ist seit langem in der Diskussion. Die Bundesregierung will im Familienrecht wichtige Änderungen umsetzen und dies nicht nur im Unterhaltsrecht, sondern auch im Abstammungsrecht. Es wurden bereits viele Vorarbeiten zu dem neuen Abstammungsrecht geleistet, u.a. 2017/2018 durch eine Kommission. Ein Eckpunktpapier des BM... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung der Firma berechtigt, wenn einer oder mehrere... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH

Rz. 1262 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.115: Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH Satzung der Firma _________________________ GmbH mit dem Sitz in _________________________ § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH. (2) Sitz der Gesellschaft ist _________________________. § 2 Gegenstand des Untern... mehr

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Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe... mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 5. Gesonderte Feststellung bei sog. Policendarlehen

Nach § 9 der VO zu § 180 Abs. 2 AO stellt das für die Einkommensbesteuerung des Versicherungsnehmers zuständige FA die Steuerpflicht der außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den in den Beiträgen enthaltenen Sparanteilen gesondert fest, wenn und soweit für die Beiträge zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall die Voraussetzungen für den Sonderausgab... mehr

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Beurkundung von erb- und familienrechtlichen Vereinbarungen in der Schweiz

Zusammenfassung Ein Pflichtteilsverzicht kann in der Schweiz kostengünstig notariell beurkundet werden. Für güterrechtliche Vereinbarungen gilt dies nur dann, sofern die Ehe bis zum 28.1.2019 geschlossen und seither keine Rechtswahl getroffen wurde. Einführung Eheverträge sind zu einer interessengerechten Regelung der Vermögensverhältnisse von Familienunternehmern nahezu unver... mehr