Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erbrechtliche Anordnungen

Rn. 67 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn, der nach dem Tode des ArbN gezahlt wird, ist bei seinen Erben nach deren steuerlichen Merkmalen zu erfassen, s Rn 27ff. Erfolgen nach dem Tod des ArbG Zahlungen durch dessen Rechtsnachfolger an den ArbN, so sind diese Beträge, wenn sie auf dem Dienstverhältnis beruhen, beim ArbN als Arbeitslohn zu erfassen und unterliegen nicht d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2023, Geltung eines... / Leitsatz

1. Bei Testamenten, welche die letztwillige Verfügung mit einem am Tag der Errichtung oder in einer bestimmten Situation (Reise etc.) eintretenden Ereignis konditional verknüpfen, ist der Wille des Erblassers dahin zu erforschen, ob eine echte Bedingung für die Gültigkeit des Testaments i.S.d §§ 158 Abs. 1, 2074 BGB vorliegt oder ob es sich lediglich um die Mitteilung eines ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Familienrecht / A. Muster: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen

Rz. 1 Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihre Ehe befindet sich in der Krise oder Sie überlegen aus unterschiedlichen Gründen, ob ein Ehevertrag für Sie sinnvoll sein könn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Erbrecht / III. Checkliste

Rz. 18 Häufig gibt es Streit über die Zusammensetzung des Nachlasses. Hier kann die Erstellung einer ausführlichen Liste helfen: & Aktivnachlass Zum Aktivnachlass zählen alle vermögensrechtlichen Positionen des Erblassers am Todestag. Beispiele:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Leistungsanwärter: nur Hinterbliebenenversorgung zugesagt (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 63 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wenn die Kasse nur Hinterbliebenenversorgung gewährt, galt gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b S 2 Hs 2 EStG in seiner bis vor 2018 geltenden Fassung Zitat "als Leistungsanwärter jeder ArbN oder ehemalige ArbN des Trägerunternehmens, der am Schluss des Wj, in dem die Zuwendung erfolgt, das 27. Lebensjahr vollendet hat und dessen Hinterbliebene ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Erbrecht / I. Muster: Testamentserrichtung

Rz. 3 Muster 7.2: Testamentserrichtung Muster 7.2: Testamentserrichtung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie wollen ein Testament errichten, die wesentlichen Inhalte haben wir schon einmal miteinander besprochen. Nunmehr möchte ich Ihnen wichtige Informationen zur Erstellung eines Testaments an die Hand geben. Formfragen: Sie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsnachfolge

Rn. 27 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Stirbt der ArbN, so endet seine StPfl gemäß § 2 Abs 1 EStG. Der ESt-Veranlagung für ihn ist dann der Zeitraum vom 01.01. des Todesjahres bis zum Todestag zugrunde zu legen, § 25 Abs 2 EStG. Rn. 28 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der noch vom Erblasser bezogene Arbeitslohn wird auch bei dessen Einkommensermittlung erfasst. Nach durchgeführter ESt-V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Familienrecht / F. Muster: Grundzüge des Zugewinnausgleichs

Rz. 9 Muster 6.6: Grundzüge des Zugewinnausgleichs Muster 6.6: Grundzüge des Zugewinnausgleichs _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt es zwei Anlässe zur Durchführung des Zugewinnausgleichs: Im Falle des Todes eines Ehegatten hat der überlebende Ehegatte als gesetzlicher Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2023, Testamentsaus... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Testamentsvollstreckervergütung. Am … 2017 verstarb die Erblasserin B. G. Ihr wesentlicher Nachlass bestand aus Kunstgegenständen, darunter Bilder von M. B. Nach dem Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils betrug der Nachlasswert 32.937.205,52 EUR entsprechend dem Nachlassverzeichnis (Anlage B1). In ihrem notariellen Testament vom 30.8.2011 (Anlage ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betriebliche Altersversorgung

Rn. 11 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Pensionskasse hat Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (vgl § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG) zu gewähren; insoweit gelten die zur Direktversicherung gemachten Ausführungen (Höfer, s § 4b Rn 18ff) entsprechend. Rn. 12 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Pensionskasse gewährt insoweit keine betriebliche Altersversorgung, wie sie die Rückdeckungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 151 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für den Begriff des Arbeitslohns ist es gleichgültig, ob es sich um laufende – dazu s § 39b Rn 20 (Mues) – oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht. Arbeitslohn sind gemäß § 19 Abs 1 Nr 2 EStG auch Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sowie andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen. Witwen u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fremdvergleich, Üblichkeit, Erdienbarkeit, Finanzierbarkeit

Rn. 78 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ob die einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Pensionszusage gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, wird auch anhand eines Fremdvergleichs geprüft. Maßstab ist, ob die Zusage einem Geschäftsführer, der an der KapGes nicht beteiligt ist (Fremdgeschäftsführer), in dieser Form gewährt würde. Ist dies nicht der Fall, so wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Übertragung von Treuhandvermögen durch Schenkung und Erbschaft

Rn. 71 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 I.R.v. Treuhandverhältnissen kann Erbschaft- und Schenkungsteuer i. d. R. nicht anfallen. Diese Steuer trifft insbesondere den Erwerb von Todes wegen, die Schenkung unter Lebenden sowie die Zweckzuwendungen (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ErbStG). Die Entstehung der Steuerpflicht setzt voraus, dass der Erwerber bereichert ist. Das ist bei Treuha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ott, Kapitalrückzahlung und Kapitalverlust bei Anteilen iSd § 17 EStG, FS Klaus Korn (2005), 105; Völlmeke, Der Auflösungsgewinn oder -verlust gemäß § 17 EStG, DStR 2005, 2024; Früchtl/Proschka, Die einkommensteuerliche Behandlung von Erlösen aus der Liquidation von KapGes nach dem SEStEG, BB 2007, 2147; Preetz, Entstehung des Auflösungsverlusts gemäß § 17 EStG, GmbHR 2007, 102...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unentgeltlicher Erwerb

Rn. 116 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unentgeltlicher Erwerb ist der Erwerb von Todes wegen (zB durch Erbanfall oder Vermächtnis) oder die Schenkung unter Lebenden (zB durch vorweggenommene Erbfolge). Erforderlich ist ein Rechtsträgerwechsel ohne Gegenleistung (BFH vom 25.02.2009, IX R 26/08, BStBl II 2009, 658).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 1. Begriff und Zulässigkeit der ergänzenden Auslegung

Die einfache oder erläuternde Auslegung soll dem wirklichen, im Testament zum Ausdruck gebrachten Willen des Erblassers zur Geltung verhelfen. Die ergänzende Testamentsauslegung zielt hingegen darauf ab, eine lückenhafte letztwillige Verfügung zu vervollkommnen.[81] Die ergänzende Testamentsauslegung führt zu Rechtsfolgen, die im Testamentswortlaut weder ausdrücklich noch de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2023, Die Auslegung... / a. Formgültige letztwillige Verfügung

§ 2084 BGB kann einem Erblasserwillen nicht zum Erfolg verhelfen, wenn nicht feststeht, ob überhaupt eine mit Rechtsbindungswillen verfasste letztwillige Verfügung oder nur ein unverbindlicher Wunsch, eine Bitte, vorliegt.[131] Dies kann etwa dann problematisch sein, wenn sich aus einem Brief nicht hinreichend sicher entnehmen lässt, ob darin eine letztwillige Verfügung selb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Erbrecht / II. Erläuterungen

Rz. 11 An der Vorlagepflicht eines Erbscheins gegenüber Banken hat sich leider auch durch die Entscheidung des BGH, Urt. v. 8.10.2013 – XI ZR 401/12, praktisch nicht wirklich etwas geändert. Für Erbfälle, die sich allein im deutschen Inland abspielen, bleibt es auch nach Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung zum 17.8.2015 (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO) da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Erbrecht / II. Erläuterungen

Rz. 14 & 1. Häufig wird übersehen, dass Pflichtteilsergänzungsansprüche nicht nur dem enterbten gesetzlichen Erben zustehen, sondern auch von dem durch Verfügung von Todes wegen eingesetzten Erben geltend gemacht werden können, wenn dieser zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört. Rz. 15 & 2. Zum Erbrecht des nichtehelichen Abkömmlings und umgekehrt: Weiterhin sind Geburte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Entstrickungstatbestände nach Einführung des SEStEG

Rn. 36 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Wegzugsbesteuerung wurde in § 6 AStG idF des SEStEG neu geregelt. Nach § 6 AStG kommt es auch ohne Veräußerung der Anteile zu einer Besteuerung nach § 17 EStG, insbesondere in folgenden Fällen: die Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland durch eine natürliche Person, die mindestens zehn Jahre unbeschränkt stpfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2023, Auslegung ein... / Leitsatz

1. Nach dem Wortlaut des vorliegenden Testaments gilt die bevorzugte Erbeinsetzung für den Fall des gleichzeitigen Ablebens. Wird eine solche Formulierung gewählt, dann spricht dies dafür, dass die Erblasser damit nur den Fall des zeitgleichen Versterbens regeln wollten. 2. In der Rechtsprechung werden Formulierungen, die auf das gleichzeitige Versterben der Testierenden Bezu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 3. Umstände außerhalb der Testamentsurkunde

Der Richter darf sich bei der Auslegung des Testaments grundsätzlich nicht auf eine Analyse des Wortlauts beschränken, sondern hat alle ihm zugänglichen Umstände außerhalb der Testamentsurkunde zu berücksichtigen und auszuwerten, die zur Ermittlung des Erblasserwillens dienlich sein können.[46] Liegen mehrere Testamente vor, so muss bei der Auslegung die Gesamtheit der Testam...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines und Begriff der lebenslänglich laufenden Leistungen (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 24 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Hinsichtlich des BA-Abzugs für Zuwendungen des Trägerunternehmens ist danach zu unterscheiden, ob die Unterstützungskassen "lebenslänglich laufende Leistungen" (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 EStG) oder "keine lebenslänglich laufenden Leistungen" (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) gewähren. Da sich die Zuwendungsmöglichkeiten für lebenslänglich laufende Leistunge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Pflicht zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz

Rn. 4 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Pflicht, eine Eröffnungsbilanz zu Beginn eines Handelsgewerbes aufzustellen, gilt zunächst für die Neugründung eines kaufmännischen UN. Darüber hinaus ist eine Eröffnungsbilanz z. B. auch aufzustellen bei Übernahme eines bestehenden Handelsgewerbes unter Lebenden bzw. von Todes wegen oder für den Fall, dass durch den Eintritt eines Gesells...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2023, Die Auslegung... / a. Vorliegen einer Lücke im Testament

Eine planwidrige Lücke in der letztwilligen Verfügung liegt vor, wenn für eine Situation oder einen Umstand eine Regelung fehlt, die der Erblasser bei Kenntnis der Sachlage geregelt hätte, aber irrtümlich und unbewusst nicht geregelt hat.[92] Die ergänzende Testamentsauslegung dient also der Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens.[93] Eine vom Erblasser gewollte Unvo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2023, Die Auslegung... / c. Einzelfälle

Beim Vorversterben des Bedachten, der nicht Abkömmling ist, findet § 2069 BGB keine, auch keine analoge Anwendung.[113] Eine ergänzende Auslegung kommt aber in Betracht, wenn sich im Testament ein Anhalt dafür findet, dass die Abkömmlinge des Bedachten als Ersatzerben oder Ersatzvermächtnisnehmer berufen sind. Bei der Einsetzung naher Angehöriger, des Lebenspartners oder des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff der Versorgungsbezüge

Rn. 392 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den nach § 19 Abs 2 EStG anteilig steuerfreien Versorgungsbezügen gehören solche, die aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Verbänden von Körperschaften oder die in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & Zu 2. Da der Vergleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewirkt, gilt für ihn die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Die Schriftform wird ersetzt durch die Form des gerichtlichen Protokolls (§§ 126 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 179 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den anderen Bezügen und Vorteilen iSd § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG gehören vor allem die Beiträge des ArbG für Versicherungen der ArbN für Alter und Invalidität sowie Tod, § 2 Abs 2 Nr 3 LStDV, nicht jedoch bei Arbeitslosigkeit zum Arbeitslosengeld. Die Zukunftssicherungsleistungen sind gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, soweit der ArbG hierz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begriff des Leistungsempfängers (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 u 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Leistungsempfänger iSd Anlage 1 (zu § 4d Abs 1 EStG) ist gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 Hs 1 EStG Zitat "jeder ehemalige ArbN des Trägerunternehmens, der von der Unterstützungskasse Leistungen erhält." Das Gesetz nennt seit dem StÄndG 1992 nur noch ehemalige ArbN und nicht auch aktive ArbN. Es soll dadurch ein Missbrauch durch das Verme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Zuordnung der Deckungskapitalzuwendung pro Leistungsempfänger

Rn. 50 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 1 EStG iVm Anlage 1 zu § 4d Abs 1 EStG stellt auf das erreichte Alter des jeweiligen Leistungsempfängers ab. Das Trägerunternehmen muss folglich die Deckungskapitalzuwendungen pro Leistungsempfänger festlegen (Individualisierung). Eine Dokumentation der Zuordnung der Zuwendungen erleichtert es, dem Gebot der Ind...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Persönlicher Geltungsbereich

Tz. 11 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Es ergibt sich aus dem Gebot der Besteuerung nach der wirtsch Leistungsfähigkeit und fand seinen Vorläufer deshalb schon in § 8 Nr 1 KStG 1920 (RGBl 1920, 393), dass eine stlich irrelevante Einkommensverwendung auch die stliche BMG nicht mindern darf. Zuwendungen iSd § 10 Nr 1 KStG sind bereits von ihrem Charakter her keine (die wirtsch Leist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2023, Die Auslegung... / b. Andeutung des Erblasserwillens in der letztwilligen Verfügung

Die Auslegung dient der Ermittlung des erklärten Willens des Erblassers. Es ist daher nicht ausreichend, dass überhaupt ein formgültiges Testament des Erblassers vorliegt, um im Wege der Auslegung seinem vorhandenen Testierwillen zum Erfolg zu verhelfen. Erforderlich ist vielmehr nach herrschender Meinung, dass der vorhandene Erblasserwille in der Testamentsurkunde selbst ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig/Förster, Problembereiche bei der Veräußerung von Anteilen an KapGes bei wesentlicher Beteiligung (§ 17 EStG), DB 1997, 594; Paus, Änderungen bei der Besteuerung wesentlicher Beteiligungen, NWB 1999, 2945, Fach 3, 10 864; Crezelius, Die Rückbezüglichkeit in § 17 Abs 1 S 1 EStG, DB 2003, 230; Fohler/Greitemann, Die verdeckte Treuhand an GmbH-Anteilen, DB 2005, 2488; Prinz/v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 6.3.1 "Sparverträge"

Soweit aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen während der Ansparphase oder nach Beginn der Auszahlungsphase eine Auszahlung außerhalb der nach § 93 EStG und des AltZertG zulässigen Zahlungen erfolgt, liegt eine schädliche Verwendung vor. Regelmäßig wird es sich hierbei um eine Auszahlung anlässlich einer Kündigung des Vertrags handeln. Ob es sich um eine schädliche Verwen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 6.2 Unschädliche Auszahlungen

Die förderunschädlichen Auszahlungen werden durch § 93 EStG und die entsprechenden Vorschriften aus dem AltZertG definiert. Hierbei handelt es sich um folgende Auszahlungen[1]: Monatlichen Leistungen Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen gleichbleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente, eines Auszahlungsplans mit gleichbleibenden oder steigenden Raten und unmitt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 6.4.1 Sparverträge

Rückzahlung der Förderung Im Fall einer schädlichen Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen müssen die auf den schädlich verwendeten Betrag entfallenden Altersvorsorgezulagen und die nach § 10a Abs. 4 EStG gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden. Dieses Verfahren vermeidet eine rückwirkende Änderung der alten Steuerbescheide. Die ZfA ermitte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 6.4.2 Wohn-Riester

Im Gegensatz zu den rechtlichen Folgen einer schädlichen Verwendung bei Sparverträgen wird beim "Wohn-Riester" auf die Rückforderung der steuerlichen Förderung verzichtet.[1] Stattdessen erfolgt eine Versteuerung des in das Wohnförderkonto eingestellten Betrags (Auflösungsbetrag). Dieser Auflösungsbetrag ist in vollem Umfang nach § 22 Nr. 5 Satz 1, 4 EStG zu versteuern.[2] T...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 6.5 Exkurs: Das Brexit-Steuerbegleitgesetz

Mit dem Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG)[1] wurde der fachlich notwendige Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuer- und Finanzmarktrechts geregelt, der sich aus dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU („Brexit”) ergibt. Dies betrifft auch den Bereich der schädlichen Verwendung bei der geförderten Altersvorsorge. Die steuerliche F...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 6.3.2 Wohn-Riester

Zu einer schädlichen Verwendung kommt es, wenn der Steuerpflichtige die Selbstnutzung der geförderten Wohnung nicht nur vorübergehend aufgibt. Dies gilt entsprechend, wenn der Steuerpflichtige das Eigentum an der geförderten Wohnung verliert. Eine nur vorübergehende und damit unschädliche Aufgabe der Selbstnutzung kann regelmäßig bis zu einem Zeitraum von einem Jahr angenomm...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erbschaftsteuer-Ermäßigung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 In bestimmten Fällen kann die ESt ermäßigt werden, wenn Einkünfte sowohl mit ESt als auch mit > Erbschaftsteuer belastet sind. Dadurch soll ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass bei der ErbSt die latente Belastung mit ESt nicht berücksichtigt wird. Die zurzeit gültige Regelung ist durch das Erbschaftsteuer-Reformgesetz vom 24.12.2008 (B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erben

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mit dem Erbfall gehen Rechte und Pflichten auf den oder die Erben über; zu übernommenen Einkunftsquellen des Erblassers, zu Versorgungsbezügen, zur Weiterleitung von > Arbeitslohn an Miterben und besonders zur Rechtsposition des Erben > Rechtsnachfolger (vgl auch AEAO zu §§ 45und 122). Prozesskosten zur Abwehr von Ansprüchen, die sich gegen e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit in Sonderregelungen sowie in Einzelsteuergesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach §§ 18ff AO (§ 17 AO). Dies gilt nicht nur für die Steuerfestsetzung, sondern auch für das Erhebungsverfahren, dh zB für den Erlass eines > Abrechnungsbescheid (BFH 263, 483 = BStBl 2020 II, 31; EFG 2018, 1685). D...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Alleinstehend

Rz. 9 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Alleinstehend sind nur solche Stpfl, die nicht die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 EStG für die Anwendung des > Splitting (> Ehegattenbesteuerung Rz 1) erfüllen. Das sind nicht verheiratete Stpfl oder > Dauernd getrennt lebende Ehegatten oder Verheiratete, deren Ehegatte nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Im Heiratsjahr kommt eine zeitant...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Hinweise zum Verfahren

Rz. 20 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern wird der Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abgezogen, wirkt sich also ebenso wie zB der > Altersentlastungsbetrag auf die Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte aus (> Einkünfte Rz 3, ergänzend > Einkommen Rz 1). Für den LSt-Abzug bedarf es keiner Feststellung des Entlastungsbetrags als Freibe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Aufbau und Bezug einer Altersversorgung für Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Gegen Lebensrisiken kann sich der ArbN auf unterschiedliche Weise absichern, die weitgehend staatlich gefördert werden. Neben der in diesem Stichwort behandelten Basisvorsorge in Form der gesetzlichen > Sozialversicherung (> Rz 10 ff) gibt es weitere staatlich geförderte Wege, um für die Zukunft selbst oder mit Hilfe des ArbG vorzusorgen. Der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung zu § 3 Nr 62 EStG

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die gesetzliche Sozialversicherung ist für die Masse der ArbN die grundlegende Form der Zukunftssicherung (> Rz 1). Sie besteht aus der Rentenversicherung (GRV), der Krankenversicherung (GKV), der Pflegeversicherung (GPflV) und der Arbeitslosenversicherung (GAV). Zur Unfallversicherung (GUV) > Rz 57 ff. Zu ihren Trägern > Sozialversicherung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erbbaurecht/Erbbauzinsen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Erbbaurecht ist in dem Gesetz über das Erbbaurecht (ErbbauRG) geregelt (früher ErbbaurechtsVO). Es gibt dem Berechtigten das veräußerliche und vererbliche dingliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines (idR fremden) Grundstücks für eine bestimmte Zeitdauer ein Bauwerk zu haben. Verbreitet ist die Vereinbarung eines Erbbaurechts für ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Entwicklungshelfer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Entwicklungshelfer iSd Entwicklungshelfergesetzes (EhfG) sind Deutsche iSv Art 116 GG oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der > Europäische Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich für eine ununterbrochene Zeit von mindestens einem Jahr gegenüber einem anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes (> Rz 2) verpflic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4.5 Objektives bzw. selbstständiges Verfahren

Rz. 32 Kann wegen einer Straftat keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, so kann die Einziehung gem. § 76a Abs. 1 StGB in einem selbstständigen Verfahren angeordnet werden. Die selbstständige Anordnung kommt in Betracht, wenn die Voraussetzungen der Einziehung vorliegen, aber wegen der Straftat (s. Rz. 21) aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, z. B. bei...mehr