Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1.1 Allgemeines

Haben sich Ehegatten oder auch eingetragene Lebenspartner für ein Berliner Testament entschieden, dann sieht die Besteuerung wie folgt aus[1]: Der überlebende Ehegatte, der beim Berliner Testament als Vollerbe anzusehen ist, hat den gesamten Vermögensanfall vom erstversterbenden Ehegatten nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (aufgrund Erbanfall) und als Zwischenerwerb[2] zu versteuer...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1.2 Nachteile des Berliner Testaments

Wie unter Tz. 1.2.1 schon ausgeführt, ist das Berliner Testament zumindest bei höheren Vermögen nicht zu empfehlen.[1] Befindet sich im Vermögen ein Familienheim, so kann dieses aber steuerfrei vererbt werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG, sofern die entsprechenden Voraussetzungen eingehalten werden). [2] Nachteilig erweist sich das Berliner Testament zum einen dadurch, dass die ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2.2 Wiederverheiratungsklausel

Häufig nehmen die Ehegatten eine sog. Wiederverheiratungsklausel in ihr gemeinschaftliches Testament auf. Diese sieht vor, dass im Fall der Wiederverheiratung der Nachlass des Erstversterbenden sofort an die gemeinsamen Abkömmlinge fallen soll oder dass sich der überlebende Ehegatte mit den gemeinsamen Abkömmlingen bzw. mit anderen Verwandten nach den Grundsätzen der gesetzl...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.4 Steuergestaltung

Ist der Pflichtteilsberechtigte der Alleinerbe des Verpflichteten, so bleibt trotz des zivilrechtlichen Erlöschens des Pflichtteilsanspruchs erbschaftsteuerrechtlich sein Recht zur Geltendmachung des Pflichtteils als Folge der Regelung in § 10 Abs. 3 ErbStG bestehen. Erklärt der Berechtigte in einem solchen Fall gegenüber dem Finanzamt, er mache den Anspruch geltend, ist die...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.7 Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder im Erbfall

Wird eine geförderte Wohnung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich auf eine andere Person übertragen, kann die andere Person die Steuerermäßigung des Übertragenden nicht fortführen.[1] Bei einer Übertragung aufgrund eines Erbanfalls können die bereits durch den Erblasser angefangenen Steuerermäßigungen nach § 35c EStG fortgesetzt werden. Speziell gemeint sind ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.8 Auflösung der stillen Gesellschaft

Rz. 42 Für die Auflösung der stillen Gesellschaft kommen neben der Kündigung durch den stillen Gesellschafter, durch den Geschäftsinhaber oder den Privatgläubiger eines Gesellschafters[1] folgende weitere Auflösungsgründe in Betracht:[2] der Ablauf einer vereinbarten Frist[3] oder der Eintritt einer vereinbarten Bedingung; ist die stille Gesellschaft auf eine bestimmte Zeit e...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.1.1 Allgemeines

Grundsätzlich hat jeder Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartnerschaft die Möglichkeit, einseitig zu testieren. Dieses Testament ist dann auch wieder jederzeit frei widerruflich (§ 2253 BGB). Der Widerruf erfolgt ebenfalls durch Testament (§ 2254 BGB). Bei einem gemeinschaftlichen Testament erklären mehrere Erblasser gemeinschaftlich ihren letzten Willen. Gleichwohl verfü...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.1.2 Gemeinschaftliches Testament bei Ehegatten

Die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments ist nur Ehegatten (§ 2265 BGB) und den eingetragenen Lebenspartnerschaften möglich (§ 10 Abs. 4 LPartG). Hierbei muss die Ehe oder die Lebenspartnerschaft in diesem Zeitpunkt auch bestehen.[1] In einem solchen Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben ein. Dagegen können weder Verlobte, Geschwister noch Lebensa...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1.3 Steuergestaltungsmöglichkeiten

Zur steuerlichen Optimierung bzw. als Alternative zum Berliner Testament werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten angeboten. Ist es dem überlebenden Ehegatten finanziell möglich, so sollten Pflichtteile (in Höhe der persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG) an die Schlusserben ausgezahlt werden. Durch die persönlichen Freibeträge bei Kindern von 400.000 EUR ergibt sich h...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 1.1.2 Ausnahmen

§ 47 Abs. 3 GEG – Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes (...) (3) 1Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Pflicht nach Absatz 1 erst im Fall eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. 2Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 28... / 1 Bedeutung und Rechtsentwicklung

Rz. 1 Vereinbaren Ehegatten die "fortgesetzte Gütergemeinschaft" (Rz. 3), wird im Todesfall dem überlebenden Ehegatten zivilrechtlich ermöglicht, den gemeinschaftlichen Abkömmlingen ihren Anteil am Gesamtgut nicht sofort herausgeben zu müssen (Rz. 4). Steuerrechtlich ordnet § 28 EStG für diesen Fall an, dass alle in das Gesamtgut fallende Einkünfte dem überlebenden Ehegatten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 28... / 2.1 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rz. 3 Die fortgesetzte Gütergemeinschaft (§§ 1483ff. BGB) ist eine besondere Form des ehelichen Güterstands der Gütergemeinschaft. Bei der Gütergemeinschaft wird das eingebrachte und später erworbene Vermögen der Ehegatten als Gesamtgut gemeinschaftliches Vermögen.[1] Beim Tod eines Ehepartners wird die Gütergemeinschaft grds. beendet und der Anteil des verstorbenen Ehegatte...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 1.6.3 Benachrichtigung

Registerabfragen Die Bundesnotarkammer als Registerbehörde benachrichtigt im Sterbefall von Amts wegen die jeweilige Verwahrstelle einer registrierten Urkunde und das zuständige Nachlassgericht. Das Register kann darüber hinaus auch von Notaren und Gerichten im Einzelfall abgefragt werden.mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 6.2 Trans- und postmortale Vollmacht

Vorteile Eine Vollmacht kann der Vertretene auch für die Zeit nach seinem Tod erteilen. Sie hat mehrere Vorteile: Der Nachlass bleibt "handlungsfähig", auch wenn sich die Ermittlung der Erben oder die Bestellung eines Testamentsvollstreckers länger hinzieht. Ferner lässt sich so bei der Übertragung von Grundstücken eventuell die Erteilung eines Erbscheins vermeiden.[1] Allerd...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 1.6.4 Kosten

Gebühren Die Bundesnotarkammer erhebt für Eintragungen in das ZTR Gebühren i. H. v. 18 EUR je Registrierung. Die Registrierungsgebühr wird einmalig erhoben und deckt sämtliche Kosten der Registrierung, eventueller Berichtigungen, Ergänzungen und Folgeregistrierungen sowie der Benachrichtigungen im Sterbefall ab. Kostenschuldner ist der jeweilige Erblasser. Weitere Einzelheite...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 6.4 Löschung von Grundstücksrechten des Erblassers

Wohnungsrecht und Nießbrauch. Grundstückseigentümer, die ihre Immobilie zu Lebzeiten an die Abkömmlinge übergeben, sichern sich regelmäßig durch den Vorbehalt verschiedener Rechte an der Immobilie ab. Meist geht es um die Eintragung eines Wohnungs- oder Nießbrauchrechts, einer Reallast oder eines Leibgedinges. Wie können dann beim Tod der Übergeber die im Grundbuch eingetrage...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 5.1.1 Legitimation der Erben

Klärung der Rechte am Nachlass Die Erbschaft fällt, wie bereits erwähnt, automatisch an. Die Person des oder der Erben muss jedoch erst noch ermittelt werden. Diese Unsicherheit wird am deutlichsten beseitigt durch einen Erbschein: Er weist die Erben und – im Falle der Erbengemeinschaft – meist auch den Anteil der Miterben am Nachlass aus und bescheinigt deren etwaige Beschrä...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 1.3.1 Bindender Vertrag

Alternative zum Testament Ein Erbvertrag kann nur zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden.[1] Anders als beim gemeinschaftlichen Testament können auch nicht miteinander verheiratete Personen einen Erbvertrag schließen. Hinweis Erbnachweis beim Grundbuchamt Ein notarieller Erbvertrag hat im Erbfall auch praktische Vorzüge: Is...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 6.1 Nachweis der Erbfolge

Gesetzliche Regelung Der Nachweis der testamentarischen Erbfolge im Grundbuchverfahren ist immer wieder umstritten. Eigentlich ist die gesetzliche Regelung in § 35 Abs. 1 GBO klar: Der Nachweis der Erbfolge kann grundsätzlich nur durch einen Erbschein (oder ein Europäisches Nachlasszeugnis) geführt werden. Beruht jedoch die Erbfolge auf einer öffentlichen Verfügung von Todes we...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / Zusammenfassung

Überblick Erben werden durch die gesetzliche Erbfolge oder durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) berufen. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft wollen gut überlegt sein. Die Erteilung eines Erbscheins spielt im Grundbuchverkehr eine große Rolle, ist jedoch nicht immer nötig. Die postmortale Vollmacht gewinnt auch insoweit an Bedeutung. Gesetze, Vo...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 1.1 Wie wird man Erbe?

Regelung durch den Erblasser? Beim Tod eines Menschen geht dessen Vermögen als Ganzes auf einen oder mehrere Erben über.[1] Dieser Vermögensübergang kraft Gesetzes vollzieht sich automatisch: entweder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags [2] oder aber – falls eine derartige Regelung durch den Erblasser fehlt – im Wege der gesetzlichen Erbfolge.[3] Der Lebenspartner erbt ...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 4 Erbunwürdigkieit des Erben

Verlust der Erbrechte Ein Erbe [1] kann nach dem Tod des Erblassers rückwirkend seine Rechte verlieren, wenn er sich bei groben Verstößen als erbunwürdig erweist.[2] Für die Geltendmachung der Erbunwürdigkeit ist eine Anfechtungsklage [3] erforderlich. Die Rechtslage betreffend die Erbschaft im Falle einer Tötung des Erblassers durch dessen Erben ist vorrangig und abschließend i...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 5.1.5 "Stufenleiter" der Erbnachweise

Rangliste Bei den möglichen Erbnachweisen rangiert an erster Stelle der Erbschein, der mit seinen in §§ 2366, 2367 BGB aufgelisteten Wirkungen für den Rechtsverkehr den "stärksten" Nachweis entfaltet. Einen vergleichbaren gesetzten Rechtsschein vermitteln das Testamentsvollstreckerzeugnis und auch das Europäische Nachlasszeugnis. Als nahezu gleichwertiger Nachweis werden ein ...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 8.3 Besonderheiten des DDR-Rechts

Wie die Abweichungen in der Rechtsauffassung und -anwendung beider Staaten juristisch in den Griff zu bekommen sind, kann hier nicht näher dargelegt werden. Grundbesitzer in Erbengemeinschaft müssen aber auf folgende Besonderheit im DDR-Recht achten: Sonderregelung für Grundbesitz Die Vorschriften des Internationalen Privatrechts im EGBGB wurden durch das sog. Rechtsanwendungs...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 8.1 Einheitliches Erbrecht

Wieder BGB Im Gebiet der ehemaligen DDR gilt mit dem Zeitpunkt des Beitritts, also mit Wirkung ab 3.10.1990, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), modifiziert durch verschiedene Übergangsvorschriften.[1] Damit besteht seit diesem Zeitpunkt grundsätzlich ein einheitliches Erbrecht. Stichtag: 3.10.1990 Demgegenüber bleibt für erbrechtliche Vorgänge das bisherige Recht maßgebend, wenn...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 1.3.3 Anfechtung

Anfechtung durch Erblasser Jahresfrist Der Erblasser hat grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, sich von einem Erbvertrag einseitig zu lösen, der im Zusammenhang mit einer Verpflichtung des Erbvertragspartners steht. Eine davon ist die Anfechtung des Erbvertrags, insbesondere wegen Irrtums.[1] Sie kann nur binnen eines Jahres erfolgen.[2] Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt,...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 2 Minderjährige Erben

Erbfähigkeit Erbe kann jeder werden, der zur Zeit des Erbfalls lebt oder aber bereits gezeugt war.[1] Dementsprechend kann auch ein Minderjähriger erben. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Eltern kein Testament errichtet haben und nun ein Elternteil plötzlich und unerwartet verstirbt. Dann greift die gesetzliche Erbfolge ein mit der Folge, dass eine Miterbengemeinschaft be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2.2 Erwerb von Todes wegen

Rz. 26 Die Steuerermäßigung kommt nur in Betracht, wenn die Doppelbelastung mit ErbSt durch den Erwerb von Todes wegen entstanden ist.[1] Resultiert sie aus anderen erbschaftsteuerlichen Tatbeständen, ist die Steuerermäßigung nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 35b S. 1 EStG nicht anwendbar.[2] Die damit einhergehende Ungleichbehandlung wird aber als verfassungsgemäß eing...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3 Zeitlich

Rz. 30 Die ErbSt-Belastung muss innerhalb der letzten fünf Vz stattgefunden haben ("im Vz oder in den vorangegangenen vier Vz"). Hierbei ist die Entstehung der ErbSt maßgeblich, unabhängig davon, wann sie festgesetzt wird.[1] Die ErbSt entsteht bei Erwerben von Todes wegen stichtagsbezogen mit dem Tod des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Je nach Zeitpunkt des Erbfalls k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5 Berechnungsbeispiele

Rz. 44 Das folgende Beispiel veranschaulicht das Berechnungsschema. Es wird davon ausgegangen, dass der gesamte erbschaftsteuerpflichtige Erwerb begünstigt ist (z. B. für die Übertragung von Anteilen i. S. d. § 17 EStG).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.3 Ermäßigungsprozentsatz

Rz. 38 Berechnungsweise: Für die Ermittlung des Prozentsatzes ist die ErbSt (Rz. 39) durch eine modifizierte Größe des erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbs (Rz. 40) zu teilen und anschließend mit 100 zu multiplizieren. Rz. 39 ErbSt: § 35b S. 2 EStG stellt auf die festgesetzte ErbSt laut Steuerbescheid ab. Es geht nur um d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.1 Persönlich

Rz. 16 Die Doppelbelastung mit ESt und ErbSt muss sich nicht bei demselben Stpfl. vollziehen (z. B. beim erneuten Erwerb von Todes wegen). Es ist tatbestandlich und nach der überwiegenden Auffassung im Schrifttum keine Personenidentität erforderlich.[1]mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.2 Definition: versichertes Kind (einschließlich Altersgrenzen)

Rz. 11 Zu den Kindern i. S. d. § 45 gehören wegen des Verweises in Abs. 1 S. 2 auf § 10 Abs. 4: leibliche Kinder Kennzeichnend hierfür ist die biologische Abstammung. Die Anerkennung als leibliches Kind setzt bei einem unverheirateten Mann voraus, dass die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde (vgl. §§ 1594, 1600d BGB). Adoptivkinder Bei den Adoptivkindern ha...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.5 Anspruch auf Kryokonservierung (Abs. 4)

Rz. 19 Das TSVG (vgl. 2a) hat durch den neu eingefügten Abs. 4 für Versicherte einen Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe eröffnet, wenn wegen einer Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie die Kryokonservierung medizinisch notwendig erscheint, um eine zukünftige künstliche Befruchtung mithilfe der kry...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.6 Besonderheit: Schwersterkrankte Kinder (Fallgestaltung des Abs. 4)

Rz. 90 Mit dem "Gesetz zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder" aus dem Jahr 2002 hat der Gesetzgeber den Eltern von schwerstkranken Kindern mit einer nur kurzen Lebenserwartung einen Anspruch auf Kinderkrankengeld ohne zeitliche Befristung eingeräumt. Es wird gemäß Abs. 4 gezahlt, wenn das Kind an einer Erkrankung leidet, die progredient (fortschreitend...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.2.1 Abgrenzung Erbschaft – Vermächtnis

Zuwendung von "Hab und Gut" "Hab und Gut" Die Frage, ob durch eine unklare Umschreibung des Nachlasses oder Bezeichnung einzelner Nachlassgegenstände eine Erbeinsetzung oder nur eine Vermächtnisanordnung getroffen wird, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Dabei sollte die insbesondere von älteren Menschen verwendete ungenaue Formulierung "all mein Hab und Gut" möglichst ver...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.2.3 Vor- und Nacherbschaft

Unklare Verfügung Probleme entstehen gerade bei der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft.[1] Den letztwilligen Verfügungen fehlt es insoweit oft an der nötigen Klarheit und begrifflichen Genauigkeit. Die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft setzt nicht voraus, dass der Erblasser gerade diese Ausdrücke verwendet. Maßgebend ist, ob der Erblasser einen mindestens zweimaligen A...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.2.2 Ehegattentestament ohne Schlusserbeneinsetzung

Auslegung Eheleute, die sich gegenseitig zu Erben einsetzen, ohne diese Regelung mit einer Erbeinsetzung für den Tod des Längerlebenden von ihnen (Schlusserbeinsetzung) zu verbinden, bezwecken damit in der Regel, dass dem Überlebenden der Nachlass des Erstversterbenden zufällt und dass er über das Gesamtvermögen auch von Todes wegen frei verfügen kann.[1] Bei einem gemeinschaf...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.2.6 Beschränkung der Testierfreiheit

Bindungswirkung Der überlebende Ehegatte, der im gemeinschaftlichen Testament zum Alleinerben eingesetzt war, hat häufig den Wunsch und meist auch berechtigte Gründe, später noch einmal abweichend vom darin geäußerten Willen zu testieren. Doch hier bestehen Grenzen. Entscheidend ist die Auslegung des Testaments. So kann ein nach dem Tode seiner 1. Ehefrau durch ein gemeinschaf...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.4 Behindertentestament

Zugriff der Staatskasse droht Eltern eines behinderten Kindes sind bestrebt, das Kind auch nach ihrem Tod gut versorgt zu wissen. Hierfür ist eine geschickte Gestaltung ihrer letztwilligen Verfügung erforderlich. Denn grundsätzlich hat der Behinderte das im Erbgang nach seinen Eltern erworbene eigene Vermögen aufgrund des Nachrangs der Sozialhilfe für seinen Unterhalt einzuse...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.2.4 Gegenseitige Einsetzung ("Berliner Testament")

Ehegatten mit Kindern Eine gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten muss nicht notwendig wechselbezüglich (§ 2270 BGB) sein. Ehepartner mit Kindern wollen nicht selten Erbengemeinschaften zwischen den Kindern und dem überlebenden Elternteil vermeiden. Dann bietet sich die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags an, in dem sie sich das Vermögen zunächst...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.1.1 Form

Grundsatz Ein Testierender kann ein Testament entweder vor einem Notar beurkunden lassen ("öffentliches Testament", § 2232 BGB) oder aber handschriftlich errichten (§ 2231 BGB). Hierbei sind strenge Formvorschriften zu beachten. Gut in Form? Es ist eigentlich so einfach: Mit Stift und Papier kann jeder für den Fall des Todes sein Vermögen Personen oder Institutionen seiner Wahl...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.1.3 Bedingung

Verknüpfung mit ungewissem Ereignis Letztwillige Verfügungen können unter einer echten Bedingung verfasst werden, wenn der Wille des Erblassers erkennbar wird, die Wirksamkeit der Verfügung mit dem angegebenen, für ungewiss gehaltenen Umstand unmittelbar zu verknüpfen. Praxis-Beispiel Testament unter einer Bedingung "Dies Testament gilt nur bei einem Unfall oder sollte ich nich...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.2.5 Pflichtteilsstrafklausel

Schutz des überlebenden Ehegatten Pflichtteilsstrafklauseln (auch Pflichtteilsverwirkungsklauseln) in gemeinschaftlichen Testamenten verfolgen allgemein das Ziel, dem überlebenden Ehegatten den Nachlass möglichst ungeschmälert zu erhalten. Dabei will der Erblasser i. d. R. seinem Ehegatten auch und gerade die persönlichen Belastungen ersparen, die mit einer Auseinandersetzung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.1.2 Versterben eines Miterben

Ergänzende Auslegung Ob nach dem Tode eines vom Erblasser eingesetzten Miterben die Zuwendung an ihn ersatzlos entfällt, der Erbteil den übrigen Erben anwachsen oder Ersatzerbfolge eintreten soll, ist im Zweifel Gegenstand der ergänzenden Auslegung. Für die Annahme einer Ersatzberufung der Abkömmlinge des Zuwendungsempfängers ist wesentliches Kriterium, ob die Zuwendung dem Be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 3 Verschwundenes Testament

Unauffindbarkeit Nicht selten kann das vom Erblasser verfasste Testament bei Eintritt des Erbfalls nicht aufgefunden werden. Dies ist misslich für die wahren Erbberechtigten. Allerdings ist ein nicht mehr vorhandenes Testament nicht allein wegen seiner Unauffindbarkeit ungültig. Vielmehr können Form und Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden. Es besteht...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.1.4 Bestimmbarkeit des Erben

Wille eindeutig? Die Person des Erben muss vom Erblasser so bestimmt sein, dass sie allein aufgrund seiner in der letztwilligen Verfügung enthaltenen Willensäußerung festgestellt werden kann. Eine Auslegung anhand von Textteilen, die andere Personen verfasst haben, ist unzulässig.[1] Auch das "Jonglieren" mit Fachausdrücken kann zur Verwirrung beitragen und zur Unwirksamkeit d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Erholung und Entspannung al... / 1 Hintergründe

Schlafen ist einzigartig und ein Phänomen. Lange Zeit führte er ein tatsächliches "Schattendasein" und wurde in der Literatur als "kleiner Bruder des Todes bezeichnet". Dabei ist Schlaf genauso lebensnotwendig wie Essen, Trinken und Atmen. Dass Menschen nachts schlafen, hat etwas mit dem natürlichen Rhythmus zu tun. Ein Großteil der Vorgänge im Körper ist an den Wechsel von T...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Verkauf eines Erbanteil... / 4. Würdigung der Entscheidung

Die Entscheidung des BFH v. 26.9.2023 überzeugt. Sie ist für die Stpfl. erfreulich und bietet wichtige Ansätze für die Gestaltungsberatung. Verkauft ein Mitglied der Erbengemeinschaft rechtlich lediglich seinen Erbteil und nicht den darin enthaltenden Grundstücksanteil, beginnt die Haltefrist nicht erneut zu laufen. Ein separater Veräußerungstatbestand wird nicht ausgelöst. D...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Steuerklasse III (§ 38b Abs 1 Satz 2 Nr 3 und Satz 3 EStG)

Rz. 13 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zum Aufbau der Steuerklasse III > Lohnsteuertarif Rz 47. Hierher gehören ArbN, die nach § 1 Abs 1 oder 2 oder nach § 1a EStG unbeschränkt stpfl (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und Rz. 13/1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 De...mehr