Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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FF 05/2024, Volladoption mi... / 2. Sonderregelung Stiefkindadoption

Eine Sonderregelung gilt insbesondere für die Stiefkindadoption beziehungsweise die Adoption eines Kindes des Partners bei eheähnlichem Zusammenleben gemäß Art. 178 Nr. 2 (1) Cc. Die internationale Adoption ist in einem eigenen Gesetz aus dem Jahre 2007 geregelt, das durch Gesetz 26/2015 vom 28.7.2015 grundlegend reformiert wurde. Denn letzteres reformierte nicht nur das Rech...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelungsgegenstand und -zweck des § 109 BewG

Rz. 27 [Autor/Stand] Wie schon dargelegt (oben, Rz. 8 ff.), ist § 109 BewG durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 [2] vollständig neu gefasst worden. Die Änderungen sollen den Vorgaben des BVerfG in dessen Beschluss v. 7.11.2006 – 1 BvL 10/02 [3] Rechnung tragen (vgl. oben, Rz. 4 und 8). Ihnen liegen die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 geschaffenen neuen Prämiss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Abschlag bei fehlendem Volleigentum

Rz. 144 [Autor/Stand] Beim BFH[2] ist ein Verfahren anhängig, bei dem über die Frage zu entscheiden ist, ob bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück für Erbschaftsteuerzwecke vom anteiligen Verkehrswert des Grundstücks ein zusätzlicher Marktanpassungsabschlag vorgenommen werden darf. In dem Fall ist streitig, ob bei einer Übertragung eines Miteigentumsa...mehr

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ZErb 05/2024, Zum Streitwer... / 1 Gründe

I. Der Kläger ist der Sohn des am … 2022 verstorbenen CC (Erblassers). Gemeinsam mit seiner Ehefrau, der Beklagten, errichtete der Erblasser am 3.12.2006 ein gemeinsames und notariell beurkundetes Testament, in welchem sie sich gegenseitig zu befreiten Vorerben und die drei Kinder des Erblassers einschließlich des Klägers zu Nacherben zu je ⅓ einsetzten. Nach dem Tod des Erbla...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 58 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 BewG betrifft nur mehr die Bewertung des Betriebsvermögens von gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen. Die Bewertung von Anteilen am Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist demgegenüber in § 109 Abs. 2 BewG geregelt (vgl. dazu unten, Rz. 121 ff.). Rz. 59 [Autor/Stand] Die Anwendung des § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Anlaufhemmung der Feststellungsfrist

Rz. 100 [Autor/Stand] Die Feststellung der Bedarfswerte unterliegt, wie jede gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, der Feststellungsverjährung.[2] Die Wertfeststellungserklärungen sind Steuererklärungen i.S.d. § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO (§ 153 Abs. 5 BewG i.V.m. § 181 Abs. 1 Satz 2 AO); d.h.: Wurde eine solche Erklärung – durch das zuständige Feststellungsfinanzamt[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einheitliche und gesonderte Feststellung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Gegenüber mehreren Beteiligten nach § 154 Abs. 1 Satz 1 BewG erfolgt nach § 154 Abs. 1 Satz 2 BewG eine gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO). Nimmt man diese Vorschrift wörtlich, ist – für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 (§ 205 Abs. 9 BewG[2]) – jede für Zwecke des ErbStG oder GrEStG bedeutsame Bedarfsbewertung e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendung der Norm

Rz. 24 [Autor/Stand] Satz 2 setzt, ausdrücklich anknüpfend an § 1 Abs. 1 Nr. 1 – 3 ErbStG, tatbestandlich den erbschaft-/schenkungsteuerbaren Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft voraus (s. Rz. 19). Man akzeptiert damit zwar, dass solche Personengesellschaften zivilrechtlich sowohl von Todes wegen (§ 3 ErbStG) als auch durch Schenkung unter Lebenden (§ 7 ErbStG) b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Wertfeststellung bei Erbengemeinschaft (Abs. 3)

Rz. 50 [Autor/Stand] § 154 Abs. 3 BewG wurde korrespondierend mit den Änderungen der §§ 151 Abs. 2 Nr. 2 und 155 Satz 2 BewG, durch das ErbStRG 2009 kodifiziert (s. Rz. 1). Die genannten Normen gelten für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 (§ 205 Abs. 1 BewG). Der Gesetzesbegründung zufolge soll es sich jedoch um lediglich klarstellende Korrekturen handeln. Folgerichtig...mehr

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ZErb 05/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte Ziff. 2 wendet sich mit der Beschwerde gegen den Beschl. des AG – Nachlassgericht – Bad Säckingen v. 25.7.2023. Mit dem angegriffenen Beschluss hat das AG die zur Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Tatsachen als festgestellt erachtet, wonach die Beteiligten Ziff. 1 und Ziff. 3 Miterben zu je ½ nach K geworden sind. Den Erbscheinsantrag der Beteiligten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Hinzuerwerb verfügbaren Vermögens (Abs. 4 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 37 [Autor/Stand] Der Erwerber darf nicht innerhalb von zehn Jahren nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer gem. §§ 11, 9 ErbStG weiteres Vermögen von Todes wegen oder durch Schenkung erwerben, das verfügbares Vermögen i.S.d. § 28a Abs. 2 ErbStG darstellt. Nach dem Gesetzeswortlaut ist es unerheblich, von wem der Nacherwerb stammt und wie hoch der Nacherwerb ist. So ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Die Gegenstände des Erwerbs der Gesellschaft

Rz. 51 [Autor/Stand] § 2a Satz 2 ErbStG setzt nicht nur voraus, dass eine rechtsfähige Personengesellschaft in steuerbarer Weise bereichert wurde. Tatbestandlich zu klären ist auch, was sie hierdurch erworben hat. Um welche ihr zustehenden Wirtschaftsgüter es sich im Einzelfall handelt, richtet sich regelmäßig nach der zivilrechtlichen Rechtslage (§ 39 Abs. 1 AO); eine hierv...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Richterliche Würdigung

Rz. 36 Begehrt ein Kläger von dem Beklagten Schadensersatz – z.B. aus einem Verkehrsunfall –, hat er hinsichtlich des den Anspruch begründenden Geschehensablaufes (der haftungsbegründenden Kausalität) den Vollbeweis nach § 286 ZPO zu führen. Zur Frage, inwieweit das schädigende Ereignis den behaupteten Schaden ausgelöst hat, kommt ihm jedoch die Beweiserleichterung des § 287...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / 5. Verkehrsunfall

Rz. 12 Für einen Anspruch aus § 7 Abs. 1 StVG braucht der Kläger nicht mehr vorzutragen, als dass er beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs, dessen Halter der Beklagte ist, geschädigt worden ist. Beispiel Ein betrunkener Fußgänger wird auf der Landstraße von einem Pkw überfahren und kommt dabei zu Tode. Die polizeiliche Ermittlung hat den Unfallverlauf nicht klären können: War der...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / J. Beweislast

Rz. 219 Die Frage nach der Beweislast stellt sich zum einen, wenn es zu bestimmen gilt, wer für eine streitige Behauptung Beweis anzutreten hat, Beweisführungslast. [537] Der Beweispflichtige ist gegebenenfalls vom Gericht gemäß § 139 ZPO zum Beweisantritt aufzufordern. Er hat den Kostenvorschuss zur Ladung von Zeugen und Sachverständigen zu entrichten. Zum anderen ist zu klär...mehr

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Jansen, SGB VI § 204 Nachza... / 2.4 Antragsfrist

Rz. 6 Die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen setzt gemäß § 204 Abs. 1 Satz 1 eine Antragstellung voraus, dessen Wirkungsvoraussetzungen sich aus §§ 9 bis 12 SGB X und § 16 SGB I (analog) ergeben. Danach ist der Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen an keine besondere Form gebunden (Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens gemäß § 9 SGB X); er kann somit vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 204 Nachza... / 2.5 Nachzahlung bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente

Rz. 11 Nach § 204 Abs. 2 Satz 3 steht die Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente innerhalb der Antragsfrist der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Dienstzeiten bei einer internationalen Organisation nicht entgegen. Dies gilt sowohl für Renten wegen Erwerbsminderung als auch für Alters- und Hinterbliebenenrenten. Für Renten wegen Erwerbsminderung hat d...mehr

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Jansen, SGB VI § 204 Nachza... / 2.1 Berechtigter Personenkreis

Rz. 2 Nach dem Wortlaut des § 204 Abs. 1 Satz 1 sind Deutsche zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen berechtigt, wenn sie aus den Diensten einer zwischen- oder überstaatlichen Organisation ausgeschieden sind, der Dienst auf Veranlassung oder im Interesse der Bundesrepublik Deutschland geleistet worden ist, ihnen für diese Dienstzeiten eine lebenslange Versorgung oder Anwart...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 4. Schenkung auf den Todesfall, todesbedingtes Ausscheiden von Gesellschaftern

Rz. 56 Die Schenkung auf den Todesfall zeichnet sich gem. § 2301 BGB dadurch aus, dass das erteilte Leistungsversprechen nur dann seine Wirksamkeit entfalten soll, wenn der Beschenkte den Schenker überlebt. Die Hauptanwendungsfälle von § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG liegen im Bereich des Anteilsübergangs bei Personen- bzw. Kapitalgesellschaften. Insoweit arbeiten § 3 Abs. 1 Nr. 2 S....mehr

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Umgang mit ausgeschiedenen ... / 2.4 Tod eines Vorstandsmitglieds

Mit dem Tod eines Vorstandsmitglieds enden dessen Vereinsmitgliedschaft und die Organstellung automatisch. Damit ist auch die Haftung für die Zukunft ausgeschlossen. Kommt es jedoch zu Ansprüchen des Vereins gegen das Vorstandsmitglied aus der Vergangenheit, handelt es sich um Erblasserschulden. Diese müssen die Erben gegen sich gelten lassen, wenn sie die Erbschaft nicht au...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / II. Erwerbe von Todes wegen

Rz. 33 Die steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen ergeben sich aus § 3 ErbStG, der insoweit eine abschließende Aufzählung enthält. 1. Erwerb durch Erbanfall a) Gesetzliche und testamentarische Erbfolge Rz. 34 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB). Dessen Umfang bestimmt sich nach zivilrechtlichen Maßstäben...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 4. Zuwendung unter Ehegatten von Todes wegen, § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG

a) Begriff des Familienheims Rz. 326 Als Familienheim kommen grundsätzlich dieselben Objekte in Betracht wie auch für Übertragungen unter Lebenden. Allerdings genügt hier nicht allein die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken durch die Eheleute/Lebenspartner. Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4d ErbStG kommt vielmehr nur in Betracht, "soweit der Erblasser … bis zum Erbfall ei...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 5. Übertragung des Familienheims an Kinder von Todes wegen, § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG

a) Begriff des Familienheims Rz. 335 Die Definition des Begriffs "Familienheim" in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG deckt sich im Wesentlichen mit der in Nr. 4b, allerdings mit dem Unterschied, dass Erwerber nicht der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner ist, sondern Kinder bzw. die Kinder verstorbener Kinder. Der Erwerb durch Enkelkinder ist grundsätzlich nicht begünstigt. Eine ...mehr

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§ 6 Ertragsteuerliche Folge... / E. Gestaltungsmöglichkeiten der Nachfolge von Todes wegen unter ertragsteuerlichen Gesichtspunkten – Beispiele

I. Alleinerben-Vermächtnis-Modell Rz. 66 Angesichts der bisherigen Ausführungen erscheint es sinnvoll, Wertausgleiche – soweit sie im konkreten Fall unausweichlich oder vom Erblasser ausdrücklich gewünscht sind – aktiv zu gestalten und sie in Form von Vermächtnissen (§ 2174 BGB) ausdrücklich anzuordnen. Denn, wie gesehen, stellt die Erfüllung eines Vermächtnisses durch den be...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / b) Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben

Rz. 127 Stirbt der Vorerbe, wird der Nacherbe Erbe (des ursprünglichen Erblassers). Er erhält aber seinen Erwerb nicht unmittelbar vom Erblasser sondern vom Vorerben. Dies vollzieht § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG auch steuerlich nach. Steuerbefreiungen, Steuerklasse, Freibetrag und Steuersatz folgen daher grundsätzlich dem Verhältnis des Nacherben zum Vorerben. Nur auf Antrag wird d...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / III. Anteilsschenkung/Anteilsübertragung von Todes wegen

Rz. 125 Grundsätzlich sind die Befreiungsvorschriften nach § 3 Nr. 2 bzw. Nr. 6 GrEStG auch auf Fälle der Anteilsübertragung anwendbar. Dies ermöglicht beispielsweise folgende Gestaltung: Beispiel 1 V ist alleiniger Gesellschafter der X-GmbH. Diese ist vermögensmäßig nicht beteiligte Komplementärin der grundstückshaltenden X-GmbH & Co. KG, deren mit 100 % am Vermögen beteilig...mehr

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Sicherheit im Verein / 6.3 Diabetes-Tod auf Klassenfahrt: Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Fundstelle: Landgericht Mönchengladbach (LG), Urteil v. 15.02.2024, Az.: 23 KLs 6/23 Nach dem Tod einer zuckerkranken Schülerin bei einer Studienfahrt nach London im Juni 2019 hat das LG zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen verurteilt. Das LG wollte ursprünglich kein Strafverfahren gegen die beiden aufsichtsführenden Lehrerinnen durchfüh...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / 1. Relevante Erwerbsvorgänge

Rz. 48 Abgesehen von grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerben, bei denen der maßgebende Wert im Sinne von § 8 GrEStG einen Betrag von 2.500 EUR nicht übersteigt, bildet den – jedenfalls im Bereich der Vermögensnachfolge – wesentlichsten Befreiungstatbestand die Regelung des § 3 Nr. 2 GrEStG, der zufolge Grundstückserwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebende...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / 2. Missbrauchsprävention

Rz. 97 § 5 Abs. 3 GrEStG regelt einen Ausschluss der Anwendbarkeit der Begünstigungen nach Abs. 1 und Abs. 2 für als missbräuchlich eingestufte Gestaltungen bzw. Sachverhaltsentwicklungen. Das Gesetz spricht insoweit von einer "Verminderung des Anteils des Veräußerers am Vermögen der Gesamthand" innerhalb von zehn Jahren nach dem – an sich begünstigten – Grundstücksumsatz. G...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 2. Wegzug vor nicht mehr als fünf Jahren

Rz. 10 Für die unbeschränkte Steuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG ist – wie gesehen – die Staatsangehörigkeit des Erblassers oder des Erwerbers ohne Belang. Demgegenüber knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1b und c ErbStG an die Staatsangehörigkeit der Beteiligten an. Rz. 11 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG gelten solche deutsche Staatsangehörige...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 4. Vor- und Nacherbschaften gleichgestellte Gestaltungen

Rz. 132 Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, sind vergleichsweise häufig anzutreffen. Z.B. könnte ein Ehemann seine Frau als Alleinerbin einsetzen, den elterlichen Familienstammsitz aber seinem einzigen Bruder vermachen. Die Ehefrau braucht das Vermächtnis aber zu Lebzeiten nicht zu erfüllen, es soll erst mit ihrem dem Tod fällig werden. Nach § ...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / a) Gesetzliche und testamentarische Erbfolge

Rz. 34 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB). Dessen Umfang bestimmt sich nach zivilrechtlichen Maßstäben. Gelangen mehrere Personen gemeinsam zur Erbfolge (Miterben), so wird nicht etwa die Erbengemeinschaft insgesamt besteuert, sondern vielmehr jeder einzelne Miterbe (Erbanfallsteuer). Die gesamthänderis...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 8. Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 66 Die Erbschaftsteuer entsteht bei den Erwerben von Todes wegen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Für diejenigen Fälle, in denen die Bereicherung des Erwerbers erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt, sind im Gesetz entsprechende spätere Steuerentstehungszeitpunkte vorgesehen; vgl. insoweit § 9 Abs. 1 Nr. 1a–1j ErbStG (insbesonder...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 1. Grundsätzliches

Rz. 316 Das Gesetz sieht insgesamt drei unterschiedliche begünstigte bzw. befreite Übertragungsvarianten vor: die erste entspricht im Wesentlichen dem bis Ende 2008 geltenden Recht und regelt die Übertragung des Familienheims zwischen Ehegatten unter Lebenden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG). Die zweite Variante betrifft ebenfalls Erwerbsvorgänge zwischen Ehegatten, allerdings ni...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 1. Verträge zugunsten Dritter

Rz. 118 Vermögensvorteile, die aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben werden, gelten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG als Erwerbe von Todes wegen (vgl. Rdn 58 f.). Wesentliche Anwendungsfälle der Vorschrift sind Auflaufleistungen aus Lebensversicherungen. Hat allerdings der Erwerber die Prämien der Versicherung s...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 5. Vermächtnisgleicher Erwerb

Rz. 57 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG gelten alle Erwerbe, auf die die für Vermächtnisse geltenden Vorschriften des BGB Anwendung finden, als Erwerbe von Todes wegen. Hierzu zählen insbesondere auch gesetzliche Vermächtnisse wie der sog. Voraus und[77] der Dreißigste.[78]mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / VI. Zeitpunkt der Feststellung des Umfangs der persönlichen Steuerpflicht

Rz. 27 Für die Beantwortung der Frage, ob eine persönliche Steuerpflicht vorliegt, kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) an. Dies ist bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich der Zeitpunkt des Todes des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), bei Schenkungen die Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Von diesen Grundregel...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / b) Teilungsanordnung und Vermächtnis

Rz. 46 In der zivilrechtlichen Praxis sind im Wesentlichen zwei Arten der Zuwendung von Todes wegen anzutreffen, nämlich die Erbeinsetzung und die Vermächtnisanordnung. Werden Erbeinsetzung und Vermächtnisanordnung miteinander kombiniert, kann auch ein Vorausvermächtnis i.S.d. § 2150 BGB vorliegen. Will der Erblasser einzelnen Miterben bestimmte Vermögensgegenstände gegenstä...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / II. Vermächtnisse

Rz. 123 Auch Vermächtnisse unterliegen als Erwerbe von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbschaftsbesteuerung. Für Vermächtnis-Erwerbe gilt daher die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 GrEStG.[190] Im Unterschied zu lebzeitigen Schenkungen enthält das Gesetz für Erwerbe von Todes wegen jedoch keinerlei Einschränkungen der Steuerfreiheit im Hinblick auf etw...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / d) Behaltensfrist

Rz. 333 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 2 ErbStG steht die Steuerbefreiung des Familienheims unter einem Nachsteuervorbehalt. Der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner ist daher verpflichtet, das erworbene Familienheim für die Dauer von zehn Jahren, beginnend mit dem Erbfall, zu behalten und die Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht aufzugeben. Die Aufgabe der Selbstnutzu...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 5. Bewertung noch nicht fälliger Lebensversicherungsansprüche

Rz. 193 Anders als gewöhnliche Schadens-, Haftpflicht-, Kranken- und andere Risikoversicherungen, bei denen der Versicherungsnehmer bis zum Eintritt des Versicherungsfalles nur eine Art Anwartschaft besitzt, stellen kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen auch schon vor Eintritt des Versicherungsfalls einen realisierbaren Vermögenswert dar.[282] Vor diesem Hintergru...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 3. Geltendgemachter Pflichtteil

Rz. 53 Als Erwerb von Todes wegen gilt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG auch der Erwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ 2303 ff. BGB), und zwar der Höhe nach begrenzt auf den Betrag, in dem der Anspruch geltend gemacht wird.[69] Geltend gemacht ist der Pflichtteil, wenn der Berechtigte eindeutig zu erkennen gibt (ausdrücklich oder konkludent), dass er ...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / V. Vermögensrückfall an Eltern und Voreltern

Rz. 311 Wenn Eltern ihre Kinder und Großeltern ihre Enkel beerben, können zur Erbschaft auch Vermögensgegenstände gehören, die sie selbst dem Kind oder dem Enkel geschenkt haben. Derartige Rückerwerbe von Todes wegen bleiben nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG steuerfrei. Rückschenkungen sind nicht befreit.[475] Rz. 312 Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass sich Erwerb u...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 6. Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 58 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG gelten auch solche Vermögensvorteile als Erwerbe von Todes wegen, die der Empfänger auf der Grundlage eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages zugunsten Dritter erhält. In diesem Zusammenhang spielen insbesondere Lebensversicherungen, bei denen der Erwerber als Bezugsberechtigter benannt ist, eine wesentliche Rolle. Rz. 59 Eine Steuerpfl...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / VI. Erwerbe zur Teilung einer fortgesetzten Gütergemeinschaft

Rz. 81 Schließlich enthält § 3 Nr. 7 GrEStG eine Befreiungsvorschrift für den Erwerb zum Gesamtgut gehöriger Grundstücke durch Teilnehmer an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft, wenn diese Erwerbe zur Teilung des Gesamtguts erfolgen. Nach § 3 Nr. 7 S. 2 GrEStG stehen auch hier Ehegatten bzw. Lebenspartner den Teilnehmern an der fortgesetzten Gütergemeinschaft gleich. Rz. 8...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Umgang mit ausgeschiedenen ... / 2 Wie und wann endet das Vorstandsamt?

Das Vorstandsamt kann auf verschiedene Art und Weise enden: Freiwillig Die Amtszeit laut Satzung ist abgelaufen. Der Vorstand tritt (freiwillig) vom Amt zurück. Unfreiwillig Das Vorstandsmitglied wird abberufen, beziehungsweise abgewählt. Ein Vorstand wird aus dem Verein ausgeschlossen. Zeitweise/vorübergehende Hinderung an der Amtsausübung Tod des Vorstandsmitglieds 2.1 Kann ein Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen / 2.3.1 Entnahmehandlungen und gleichwertige Vorgänge

Wirtschaftsgüter, die zur Zeit der Aufnahme in das Betriebsvermögen zulässigerweise zum Betriebsvermögen gerechnet worden sind, bleiben grundsätzlich so lange Betriebsvermögen, bis sie durch eine eindeutige, unmissverständliche (ausdrückliche oder schlüssige) Entnahmehandlung des Steuerpflichtigen Privatvermögen werden.[1] Der sachliche betriebliche Zusammenhang wird durch ei...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / b) Umfang der Begünstigung

Rz. 329 Auch im Bereich von § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG erfolgt keine Angemessenheitsprüfung. Begünstigt sind daher Familienheime jeglicher Größenordnung. Rz. 330 Soweit ein Familienheim steuerfrei erworben wird, sind die mit diesen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Schulden und Lasten gemäß § 10 Abs. 6 ErbStG nicht abzugsfähig, können als Nachlassverbindlichkeiten als...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / a) Vermächtnis als Besteuerungsgegenstand

Rz. 42 Der Vermächtnisnehmer erwirbt gem. § 2174 BGB (lediglich) eine gegen den Beschwerten gerichtete Forderung auf Leistung des vermachten Gegenstandes. Vermächtnisgegenstände können vielfältiger Natur sein. Im Wesentlichen ist zu unterscheiden zwischen Vermächtnisgegenständen, die sich tatsächlich im Nachlass befinden, und solchen, die der Beschwerte zur Vermächtniserfüll...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / c) Weitergabeverpflichtung

Rz. 337 Die Versagung der Steuerbefreiung für den Fall, dass einer oder mehrere erwerbende Abkömmlinge den ihnen zugefallenen Anteil aufgrund einer entsprechenden Anordnung des Erblassers oder in Folge einer freien Vereinbarung im Zuge der Erbauseinandersetzung auf einen Dritten übertragen (müssen), gilt auch im Rahmen von § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG.[504] Rz. 338 Besondere Sch...mehr