Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Urlaub / 4.10 Nachträgliche Umwandlung eines abgewickelten Urlaubs

Ein Urlaubsanspruch ist erfüllt und geht damit unter, wenn der Urlaub gewährt worden ist und der Beschäftigte den Urlaub genommen hat. Eine nachträgliche Umwandlung des abgewickelten Urlaubs ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für den Fall, dass während des Urlaubs ein Freistellungsgrund entsteht, etwa der plötzliche Tod des Vaters des Beschäftigten (§ 29 TV-L), wie auch fü... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.8 Schenkungsversprechen auf den Tod des Unternehmers

Rz. 158 Mit dem Schenkungsversprechen auf den Tod des Unternehmers soll das Interesse an der Mitarbeit im Unternehmen gefördert werden. Auf ein Schenkungsversprechen, welches unter der Bedingung erteilt wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt, finden nach § 2301 BGB die Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen Anwendung. Die Verfügung von Todes wegen sollte im E... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.6 Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 108 Die rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel ermöglicht beim Tod eines Gesellschafters den Eintritt von Nachfolgern außerhalb der Erbfolge und somit ohne Rücksicht auf die Erbenstellung. Der Nachfolger muss entweder im Gesellschaftsvertrag bereits mitgewirkt haben oder der Übernahme des Anteils mit allen verbundenen Rechten und Pflichten in sonstiger Weise zugestimmt hab... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.4 Gewillkürte Erbfolge

Rz. 60 Im Rahmen der gewillkürten Erbfolge kann der Erblasser bereits zu Lebzeiten seine Erben bestimmen und damit die gesetzliche Erbfolge ausschließen. Die gewillkürte Erbfolge ist in der Praxis durch Testament nach § 2064 BGB oder Erbvertrag nach § 1941 BGB möglich. Durch einen Erbvertrag kann der Erblasser einen Erben einsetzen sowie Vermächtnisse und Auflagen anordnen. ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.3.2 Rücktritts- und Widerrufvorbehalte

Rz. 124 Auch hier geht es darum, bestimmte Konstellationen zu vermeiden. Praxis-Beispiel Vorbehalt von Rücktritts- und Widerrufsrechten Unternehmer U traut seinem einzigen Sohn S nicht zu, die Unternehmensleitung nach seinem Tod zu übernehmen. U möchte eine Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie. Er behält sich daher vor, die Übertragung rückgängig zu machen, sofern S ver... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Spezialregelungen für die Unternehmensnachfolge

Rz. 90 Die Unternehmensnachfolge selbst unterliegt im Grundsatz nur wenigen gesetzlichen Bestimmungen und ist damit offen für eine auf den Einzelfall zugeschnittene Lösung. Verschiedene Normen gilt es aber zu beachten. Das betrifft zunächst vor allem das Recht der Handelsfirma. Wer ein bestehendes Handelsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen erwirbt, darf nach § 22 Ab... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.2 Grundsätzliche Unterscheidung der Modelle

Rz. 122 Die Gestaltungsmodelle differenzieren danach, ob die Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten oder auf den Tod des Unternehmers erfolgen soll. Damit verbunden ergibt sich die Unterscheidung, ob die Nachfolge durch Rechtsgeschäft oder durch Verfügung von Todes wegen geregelt wird. Ferner sind verschiedene zeitliche Abfolgen möglich: Die Nachfolge kann sofort zu einem bestim... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.3.3 Gleichverteilung unter den Erben

Rz. 125 Bei allen Gestaltungsmodellen sollte die wertmäßige Verteilung des Vermögens unter den Erben beachtet werden, um nachträgliche Belastungen durch mögliche Ausgleichsansprüche zu vermeiden. Praxis-Beispiel Unternehmensnachfolge bei 4 Erbberechtigten U ist Inhaber eines mittelständischen Bauunternehmens. Er verwaltet zudem Immobilien für seine Kunden, weil er sämtliche Ba... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.1 Überblick

Rz. 48 Für die Unternehmensnachfolge gibt es kein spezielles Erbrecht. Grundkenntnisse des gesetzlichen Erbrechts sind unerlässlich, da neben den zivilrechtlichen Möglichkeiten und Auswirkungen auch das gesetzliche Erbrecht für die Unternehmensnachfolge von großer Bedeutung ist.[1] Viele der zu treffenden Maßnahmen erklären sich nur aus den Besonderheiten des Erbrechts. Darü... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.5 Rechtsgeschäftliche Eintrittsklausel

Rz. 105 Eine Eintrittsklausel gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Während die einfache Eintrittsklausel die Möglichkeit aller Erben regelt, in die Personengesellschaft einzutreten, können bei einer qualifizierten Eintrittsklausel nur bestimmte Erben in die Personengesellschaft eintreten. Aufgrund der Eintrittsklausel kommt es beim Tod des Gesellschafters nicht automatisch... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2 Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 50 Nach § 1922 BGB geht mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) mit allen Rechten und Pflichten über (Universalsukzession). mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.2.1 Zielsetzung einer gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeregelung

Rz. 111 Im Gegensatz zu den Anteilen an einer Personengesellschaft sind die Anteile an einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG).Entsprechend wird der Bestand der Kapitalgesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters nicht beeinflusst. Rz. 112 Nachfolgeklauseln bei Kapitalgesellschaften kommt daher – im Vergleich zu Nachfolgeklauseln bei Pe... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.7 Gestaltungsmöglichkeit bei Versorgungsleistungen

Rz. 193 Hat der Vermögensübergeber neben dem nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG begünstigten Vermögen im Rahmen des Übertragungsvertrags oder der Verfügung von Todes wegen weiteres nicht begünstigtes Vermögen übertragen (z. B. Grund-, Wertpapiervermögen), ist für die Zuordnung der Versorgungsleistungen die konkrete Vereinbarung im Übertragungsvertrag maßgebend. Dabei wird es grund... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7 Pflichtteile

Rz. 73 Mögliche Bestandteile der gesetzlichen Erbfolge sind die Pflichtteile nach den §§ 2303ff. BGB. Grundsätzlich kann der Erblasser im Rahmen der gewillkürten Erbfolge frei verfügen, wem er etwas von seinem Vermögen zukommen lassen möchte. Dieses Prinzip wird zugunsten der nächsten Verwandten durch die Pflichtteilsregeln durchbrochen. Diese stehen lediglich einem begrenzt... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6 Erbenhaftung

Rz. 72 Der Erbe haftet aufgrund des Grundsatzes der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB für die Nachlassverbindlichkeiten persönlich und uneingeschränkt. Das gilt ebenso für alle Mitglieder der Erbengemeinschaft, die für die Nachlassverbindlichkeiten nach § 2058 BGB als Gesamtschuldner haften. Jeder einzelne Erbe kann für die gesamten Nachlassverbindlichkeiten persönlich u... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.2 Errichtung und Beendigung

Rz. 232 Die Errichtung einer Familienstiftung durch Übertragung von Vermögen von Todes wegen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) oder zu Lebzeiten (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG) ist erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig. Als stpfl. Erwerb gilt gem. § 10 Abs. 1 ErbStG die Bereicherung der Stiftung, soweit sie nicht steuerfrei ist. Das ErbStG enthält zahlreiche Steuerbefreiungen (§ 13 Abs.... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.2.3 Einziehungsklausel

Rz. 114 Gegenstand einer Einziehungsklausel ist eine Regelung, nach der beim Tod eines Gesellschafters die Kapitalgesellschaft die auf die Erben übergegangenen Anteile innerhalb einer bestimmten Zeit einziehen kann.[1] Eine Einziehung von Geschäftsanteilen einer GmbH ist gem. § 34 Abs. 1 GmbHG nur zulässig, wenn die Einziehungsklausel und die jeweiligen Voraussetzungen, unte... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.4.2.3 Großerwerb: Abschmelz- und Erlassmodell

Rz. 290 Regel- und Optionsverschonung sind ausgeschlossen, wenn der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens des aktuellen Erwerbs (zuzüglich des Werts der Erwerbe begünstigten Vermögens von derselben Person innerhalb von zehn Jahren) den Betrag von 26 Mio. EUR übersteigt (§ 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG). Die früheren Erwerbe sind dabei mit ihrem früheren Wert zu berücksichtigen... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3 Gesetzliche Erbfolge

Rz. 51 Die gesetzliche Erbfolge richtet sich gem. §§ 1924ff. BGB nach dem Grad der Verwandtschaft zum Erblasser. Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, Erben zweiter Ordnung die Eltern und deren Abkömmlinge, Erben dritter Ordnung die Großeltern und deren Abkömmlinge, Erben vierter Ordnung die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Alle übrigen Verwandten sind... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.5.1 Vor- und Nachteile einer gleitenden Unternehmensnachfolge

Rz. 141 Beim gleitenden Unternehmensübergang erfolgt die Übertragung, indem nach und nach mehr Verantwortung auf den Nachfolger übergeht. Dadurch ist eine optimale Gewöhnung der Kunden bzw. Nutzung von Erfahrungen des Alteigentümers möglich. Praxis-Beispiel Gleitender Unternehmensübergang U möchte anlässlich seines 55. Geburtstags seiner einzigen Tochter T, die gerade ihr BWL-... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5 Erbengemeinschaft

Rz. 68 Mehrere gleichberechtigte Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Ohne Nachlassplanung und bei fehlender letztwilliger Verfügung geht das Vermögen des Erblassers beim Erbfall durch Gesamtrechtsnachfolge automatisch auf seine gesetzlichen Erben über. Das bedeutet, dass die Erbengemeinschaft in Gestalt aller Erben nur gemeinsam über die Nachlassgegenstände verfügen kann. J... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.1 Begriff

Rz. 194 Unter einer vorweggenommenen Erbfolge wird üblicherweise die jedenfalls teilweise unentgeltliche Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als Erben in Aussicht genommene Empfänger verstanden.[1] Sie richtet sich im Grundsatz nicht nach Erbrecht, sondern nach den Regelungen bezüglich Rechtsg... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.3 Grunderwerbsteuer

Rz. 281 Bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge, insbes. der lebzeitigen Übertragung von Gesellschaftsanteilen, steht i. d. R. die ertrag- und schenkungsteuerliche Beurteilung im Fokus, während die GrESt in den Hintergrund rückt. Die GrESt kann sich aber aufgrund der hohen GrESt-Sätze in den Bundesländern von bis zu 6,5 % (Nordrhein-Westfalen) ggf. erheblich auf die Nac... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.9 Vermächtnis

Rz. 78 Mit einem Vermächtnis nach § 1939 BGB kann der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag einer bestimmten Person einen Vermögensvorteil oder einen einzelnen Vermögensgegenstand zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen. Dies ermöglicht die gezielte Zuwendung eines einzelnen Vermögensgegenstands, eines Unternehmens oder einer Beteiligung aus dem Nachlass unabhängig vom ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.2 Erfordernis einer geregelten Unternehmensnachfolge

Rz. 3 Die Regelung der Unternehmensnachfolge[1] ist ein interaktiver Prozess, der Verbindungen insbes. zwischen folgenden Akteuren herstellt[2]: Unternehmer, Unternehmen, Banken, Geschäftspartner, Mitarbeiter, Nachfolger, Familie, Finanzamt. Rz. 3a Der Unternehmer kann die Fortführung des Unternehmens entweder durch Familienmitglieder (familieninterne Unternehmensnachfolge) oder durc... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.4 Keine Versorgungsleistungen aufgrund eines Vermächtnisses

Rz. 189 Aufgrund eines Vermächtnisses bezogene wiederkehrende Zahlungen sind bei vorherigem Verzicht auf das Pflichtteilsrecht nicht nach § 22 Nr. 1a EStG steuerbar.[1]. Zwar kann sich der Vermögensübergeber im Fall einer Vermögensübergabe von Todes wegen Versorgungsleistungen i. S. v. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG auch für bestimmte dritte Personen vorbehalten. Ein solcher Vorbeh... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.1 Erbschaft-/Schenkungsteuer

Rz. 205 Im Mittelpunkt der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge steht i. d. R. die ErbSt bzw. SchenkSt, bei der es sich um eine Stichtagssteuer handelt (§ 9 Abs. 1 ErbStG). Da der Erbfall nicht planbar ist, ist im Regelfall einer lebzeitigen Schenkung der Vorzug zu geben, um deren Art, Umfang und Zeitpunkt steuerlich optimiert mit dem ErbStG zu strukturieren. Rz. 205a Das E... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.2 Fortsetzungsklausel

Rz. 97 Fortsetzungsklauseln werden bei Personengesellschaften vereinbart, wenn die Gesellschafter erreichen möchten, dass der versterbende Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter fortgeführt wird. Der Anwendungsbereich von Fortsetzungsklauseln bleibt auch nach dem MoPeG begrenzt, da eine Fortsetzung weiterhi... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Unternehmensnachfolge – Grundlagen eines Unternehmertestaments

Zusammenfassung Regelmäßig treffen bei einem Unternehmertestament komplexe Fragen des Erb-, Gesellschafts- und Steuerrechts aufeinander. Damit die Unternehmensnachfolge gelingt, ist daher eine sorgfältige Planung und Gestaltung erforderlich. Bedeutung und Zweck des Unternehmertestaments Rund 90 % aller Unternehmen in Deutschland sind Familienunternehmen, die zusammen mehr als ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.6 Zukunftssicherungsleistungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV)

Rz. 97 Die Zahlungen eines Arbeitgebers an die in § 19 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG genannten Stellen, betreffen als Arbeitslohn stpfl. Leistungen des Arbeitgebers zugunsten seines Arbeitnehmers für dessen Zukunftsicherung. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV gehören zum Arbeitslohn Ausgaben, die ein Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.13 Zahlung von Arbeitslohn an Erben oder Hinterbliebene eines verstorbenen Arbeitnehmers

Rz. 125a Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören zum Arbeitslohn auch Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen. Es handelt sich um Arbeitslohn, der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zufließt, und um Einnahmen, die nach einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis anfallen. Erhalten die Erben des Arbeitne... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
aaaasdasda
Mpox / 1 Vorkommen und Verbreitung

Mpox wird ausgelöst durch das Monkexpox-Virus (MPXV), ein DNA-Virus aus der Gattung der Orthopox-Viren, zu der auch das klassische menschliche Pockenvirus (Variola) und das Kuhpockenvirus gehört. MPXV werden entsprechend ihrer Genetik in "Kladen" eingeteilt. Dabei sind bisher für die humanen MPXV-Infektionen in Zentralafrika die Klade I und in Westafrika, Europa und den USA ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.1.3 Einschränkung: Inländischem Recht vergleichbar

Rz. 9 An die sich nach ausländischem Recht richtenden familienrechtlichen Beziehungen ist zwar grundsätzlich anzuknüpfen, für die Anwendung und Übertragung auf die Vorschriften des SGB ist aber zusätzliche Voraussetzung, dass dieses Rechtsverhältnis einem deutschen Rechtsverhältnis entspricht (3. Prüfungsschritt). Die Vorschrift bezweckt daher die Begrenzung sozialrechtliche... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.2 Aufteilung von Witwenrenten (Abs. 2)

Rz. 14 Für die Fälle der anzuerkennenden mehreren Ehegatten zum Zeitpunkt des Todes des/der Rentenansprüche vermittelnden Berechtigten sieht Abs. 2 die endgültige Aufteilung des Rentenanspruchs an die mehreren Witwen oder Witwer vor. Der Rentenanspruch (als Stammrecht) ist aus der Versicherung des Verstorbenen zu berechnen (vgl. § 63 SGB VI und Komm. dort), sodass die Auftei... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Einkommensteuerliche Rechts... / 1. Allgemeines

Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Alleinerben oder (bei mehreren Erben) auf die Erbengemeinschaft über. Der Nachlass wird Gesamthandsvermögen des oder der Erben (§ 1922 BGB). Handelt es sich um mehrere Erben, wird die Erbengemeinschaft bis zu ihrer Auseinandersetzung (§ 2042 BGB) wie eine Bruchteilsge... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Einkommensteuerliche Rechts... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Verstirbt der Eigentümer einer vermieteten Immobilie, geht das Eigentum an der Immobilie auf den oder die Erben über. Die aus dem Objekt erzielten Einkünfte sind dem Erblasser bis zum Todestag und danach dem oder den Erben zuzurechnen. Der den Erblasser noch betreffende Steuerbescheid ist dem oder den Erben als Gesamtrechtsnachfolger (§ ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Einkommensteuerliche Rechts... / 2. Zurechnung von Einkünften

Tritt der Erbfall ein, geht das Vermögen des Erblassers mit seinem Tod im Ganzen auf den Erben über, d.h. ihn treffen nun die Rechtsfolgen, wenn er das übernommene Vermögen weiterhin zur Erzielung von Erträgen nutzt, wenn er es einer anderweitigen Nutzung zuführt oder wenn er es veräußert. Geht das Vermögen auf mehrere Erben über, entsteht eine Erbengemeinschaft mit gemeinsch... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Behn, Die Neuregelung des Internationalen Privatrechts und das Sozialrecht, RV 1986, 213. Eichenhofer, Die Stellung polygamer Ehen im deutschen Sozialrecht, SGb 1986, 136. ders., Ausländische Vaterschaftsfeststellung und inländische Kindergeldberechtigung, IPRax 1998, 352. ders., Sozialrechtliche Folgen ausländischer Arbeitskämpfe, NZA-BEilage 2006, 67. ders., Neue intern... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.4 Beginn und Ende der Familienversicherung

Rz. 80 Die Familienversicherung ist streng akzessorisch von der Mitgliedschaft einer anderen Person (Stammversicherter). Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine pflichtige oder freiwillige Mitgliedschaft handelt. Auch die fingierte Mitgliedschaft als Rentenantragsteller (§ 189) ist eine Mitgliedschaft, welche die Familienversicherung vermitteln kann. Aufgrund der Akzessori... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.2.2 Sonderfall Verstorbene (Abs. 5)

Rz. 17 Die DSGVO gilt nach deren EG 27 ausdrücklich nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener. Die Mitgliedstaaten der EU können hierzu aber nationale Vorschriften erlassen. § 35 Abs. 5 ist eine derartige nationale Regelung für die Verarbeitung von Sozialdaten Verstorbener. Sie dürfen nach Satz 1 grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen der §§ 67 ff. SGB X (2. Kap... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Stille Gesellschaft / 1.6 Ende der Gesellschaft

Die stille Gesellschaft endet vor allem mit der Zweck-/Zielerreichung oder deren Unmöglichwerden [1] dem Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen wurde, durch eine Kündigung des Stillen oder des Inhabers[2] durch den Tod des Inhabers des Handelsgeschäfts oder durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei einem Gesellschafter. Wichtig Tod des Stillen Verstirbt hingegen der Stille,... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Stille Gesellschaft / 1.1.2 Gesellschaftsvertrag

Wie bei jeder Personengesellschaft erfolgt die Gründung durch Abschluss eines Vertrags – dem Gesellschaftsvertrag. Dessen wesentlicher Inhalt ist die Verpflichtung des stillen Gesellschafters, sich am Handelsgewerbe zu beteiligen, indem er eine bestimmte Vermögenseinlage in das Vermögen des Inhabers zu leisten hat. Als Einlage kommt neben einem Geldbetrag auch eine Sacheinla... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Kommanditgesellschaft / 1.5 Veränderungen im Bestand der KG

Das Recht der KG leitet sich in weiten Teilen aus der Rechtsform der OHG bzw. einer GbR ab.[1] Die dortigen Bestimmungen gelten für den Ein- oder Austritt eines KG-Gesellschafters analog, weshalb an dieser Stelle hierauf verwiesen wird. Für eine KG gilt aber die folgende Besonderheit: Durch den Tod eines Kommanditisten wird die KG nicht aufgelöst.[2] Vielmehr geht sein KG-Ant... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.3 Lieferung ohne Umsatzsteuer

Rz. 91 Gerade die Lieferung an den Wiederverkäufer ohne Entstehung von USt ist typisch dafür, dass ein Nichtunternehmer der Lieferer ist. Nichtunternehmer pflegen freilich selten neue Gegenstände zu liefern, vielmehr trennen sie sich im Allgemeinen nur gelegentlich von ihren gebrauchten Gegenständen. Bereits in Rz. 74 wurde dargestellt, dass § 25a UStG aber keine Qualifikati... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 09/2024, Zur Frage der kostenlosen Grundbuchberichtigung nach einem Sterbefall

Leitsatz Die Gebührenprivilegierung nach Nr. 14110 KV-GNotKG setzt den rechtzeitigen Eingang eines Umschreibungsantrags innerhalb der Zwei-Jahres-Frist beim zuständigen Grundbuchamt voraus, ohne dass es auf dessen Vollzugsreife ankommt. OLG Bamberg, Beschl. v. 23.5.2024 – 10 Wx 13/24 1 Gründe I. Die Beschwerde und die ihr vorangegangene Erinnerung wenden sich gegen den Kostenansa... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 09/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Berchtold/Karmanski/Richter (Hrsg.)Prozesse in SozialsachenVerfahren | Beitrag | Leistung3. Auflage, 2024Nomos, ISBN 978-3-8487-6375-7, 149 EUR Di... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 09/2024, Keine Unwirks... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Erbeinsetzung des Beteiligten zu 1 in einem mit der Erblasserin mehrere Jahre vor ihrer Eheschließung geschlossenen Erbvertrag aufgrund der späteren Scheidung unwirksam geworden ist. Der Beteiligte zu 2 ist Sohn der Erblasserin und ihr einziges Kind. Die Erblasserin und der Beteiligte zu 1 schlossen am 29.5.1995, als sie noch nicht m... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Besteuerung beim überlebenden Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 155 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die Besteuerung der Leistungen bei dem überlebenden Ehegatten/Lebenspartner ist unerheblich, zu welchen Einkünften die Leistungen aus dem übertragenen Altersvorsorgevermögen bei dem verstorbenen Zulageberechtigten geführt hätten, da mit der Übertragung des Altersvorsorgevermögens ein neues Anrecht begründet wird. Bei dem überlebenden Eh... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
zfs 09/2024, Zulässigkeit e... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob die Bekl. dem Kl. als Rechtsnachfolger seiner verstorbenen Mutter auf von ihm per E-Mail und Telefax eingereichte Anträge Behandlungskosten zu erstatten hat. Die Bekl. ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die aufgrund ihrer Satzung Fürsorgepflichten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen und bei Maßnahmen zur Früherkennung von Kra... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 09/2024, Das Sterben als Teil des Mietvertrags?

Der Tod eines Mieters ist kein ungewöhnliches oder seltenes Ereignis. In einer alternden Gesellschaft wird dies sogar häufiger vorkommen. Dennoch stellt sich die Frage, ob das Sterben eines Mieters als vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache i.S.v. § 538 BGB gewertet werden kann, mithin durch den Tod ausgelöste Verschlechterungen der Mietsache in die Risikosphäre des Vermiete... mehr