Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.1.1.2 Dauer der Zahlung

Besteht Anspruch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage, so bleibt dieser Anspruch nur erhalten, "solange für diese Kinder Kindergeld … ununterbrochen gezahlt wird oder … gezahlt würde". Praxis-Beispiel Ein Kind begann im Jahr 2004 ein Studium, das voraussichtlich bis 2009 andauert. Es besteht Anspruch auf Kindergeld und damit auch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst, d. h. i. S. d. Äquivalenztheorie verursacht sind (Rz. 11ff.). Da eine berufliche Verursachung vorliegen muss, liegt ein bestimmter, kausaler Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre vor. Dieser Zusammenhang muss jedoch nicht unbedingt auch ein zeitlicher Zusammenhang in dem Sinn sein, dass Werbungskosten...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.2 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 27 Die Anerkennung von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten setzt einen ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart voraus, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.[1] Dieser Zusammenhang besteht von dem Augenblick an, zu dem sich – etwa anhand objektiver Umstände – feststellen lässt, dass ein Stpfl. end...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.5 Renten wegen Todes

Rz. 7 Die Renten wegen Todes untergliedern sich in die kleine und große Witwen- oder Witwerrente, die Erziehungsrente, und die Waisenrente (zur Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten vgl. BSG, Urteil v. 1.6.2017, B 5 R 2/16). Die Rente wegen Todes bei Verschollenheit wird zwar in § 33 Nr. 4 SGB VI nicht ausdrücklich genannt, gehört aber dennoch zu den Renten weg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3.1 Tod der/des Versicherten in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes (Satz 1)

Rz. 48 Satz 1 betrifft die Situation, dass Versicherte vor Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes versterben. Nach Abs. 2 Satz 1 sind "mindestens" so viele Zuschlagsmonate zu berücksichtigen, wie an der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes – gerechnet ab Todeszeitpunkt (= Kalendermonat, in dem der Tod eingetreten ist) – fehlen. Rz. 49 Das setzt mit Blick auf Abs. 1 vo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3.2 Tod der/des Versicherten vor der Geburt des Kindes (Satz 2)

Rz. 54 Nach Abs. 2 Satz 2 sind für Kinder, die innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod der/des Versicherten geboren werden (vgl. hierzu §§ 1592, 1593 BGB), 36 Zuschlagsmonate zugrunde zu legen. Bei dieser Fiktion kommt es wie in den Fällen des Abs. 2 Satz 1 ebenfalls allein darauf an, dass das Kind zu einem bestimmten Zeitpunkt erzogen wird. Das kann der Geburtstag des Kindes s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.6 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes für das sog. Sterbevierteljahr

Rz. 20 Witwen bzw. überlebende Lebenspartner erhalten ebenso wie Witwer – nicht aber geschiedene Ehegatten bzw. frühere Lebenspartner – für eine Übergangszeit, die bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten reicht, Hinterbliebenenrente mit dem Rentenartfaktor 1,0, also in Höhe der Vollrente wegen Erwerbsminderung bzw. Altersrente des Versicherten (...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.5 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes – Unterhaltsersatzfunktion

Rz. 16 Witwenrenten und Witwerrenten sind Leistungen mit Unterhaltsersatzfunktion. Für Witwen- und Witwerrenten nach dem letzten und dem vorletzten Ehegatten bzw. überlebenden Lebenspartner (§ 46) gilt nach Ablauf des sog. Sterbevierteljahres (Rz. 15) der Faktor 0,25 bei der kleinen (§ 46 Abs. 1) und 0,55 bei der großen Rente (§ 46 Abs. 2 i. V. m. § 242a Abs. 2, 4 und 5), d....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Marfels, Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, EE 2020, 208. ders., Hinterbliebenenansprüche: Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, VK 2022, 177. Rz. 24 Zur Bewertung des Sterbevierteljahresbonus als Einkommen i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II und zu den Sonderregelu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 § 78a regelt, in welchem Umfang Witwen- und Witwerrenten (vgl. §§ 46, 243, 303) durch eine Kinderkomponente mittels eines Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten erhöht werden (BT-Drs. 14/4595 S. 49). Mit dem Zuschlag soll die Minderung der Renten für Witwen und Witwer (aufgrund der Reduzierung des Rentenartfaktors ab 1.1.2002 von 0,6 auf 0,55 in der allgemeinen Renten...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3.3 Zuschlagsbeginn bei Geburt des Kindes nach Ablauf der 300-Tage-Frist (Satz 3)

Rz. 57 Wird ein Kind der Witwe oder des Witwers mehr als 300 Tage nach dem Tod des Versicherten geboren, regelt Satz 3 einen letztlich von Satz 1 und Satz 2 abweichenden Beginn des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten. Ausschlaggebend ist insoweit die Geburt. Sinn der Regelung ist es, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass bei einer solch späten Geburt, das Kind i. d. R. n...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.1 Rentenartfaktor im Überblick

Rz. 9 Der Rentenartfaktor i. S. d. § 67 richtet sich nach der jeweiligen Rentenart. Er ist ein gesetzlich festgelegter Faktor für die Rentenberechnung in Abhängigkeit von der bezogenen Rente und bestimmt das Sicherungsziel der Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente. Der Rentenartfaktor berücksichtigt, dass die einzelnen Rentenarten von unterschiedlichen Sicherungsziele...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1.2 Rentenartfaktor nach Nr. 2

Rz. 20 Bei den übrigen Rentenarten (Rente wegen Berufsunfähigkeit, Witwenrente usw.) kommt ein Faktor hinzu, der das Verhältnis der Höhe dieser Renten zur Höhe der Altersrente bestimmt (BT-Drs. 11/4124 S 169 – vorgesehen noch in § 63). Dieser Faktor, der durch § 67 konkretisiert wird, berücksichtigt die unterschiedlichen Sicherungsziele der Renten und weist der jeweiligen Re...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.1 Gesetzliche Rentenversicherung und Alterssicherung der Landwirte

Rz. 3 Die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Alterssicherung der Landwirte dienen im Wesentlichen der Absicherung gegen das Risiko des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben. Dies kann durch Alter, Erwerbsminderung oder Tod erfolgen. Ein Leistungsanspruch nach diesen Vorschriften setzt regelmäßig voraus, dass die Eigenschaft als Versicherter bestand, ein Versicherungsfall e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.3 Zusätzliche persönliche Entgeltpunkte (Satz 3)

Rz. 32 Für die ersten 36 Erziehungsmonate – also im Allgemeinen für das erste Kind – erhöht sich die Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte (vgl. § 66) um 0,1010 je Monat (3,636), danach um jeweils 0,0505. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts mit Wirkung zum 24.7.2001 (BGBl. I S. 1598) wurde in Abs. 1 Satz 3 der Zuschlag persönlichen Entgeltpunkten ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.2 Ermittlung der Dauer (Satz 2)

Rz. 29 Satz 2 regelt die Bestimmung der Dauer. Die Dauer der Erziehung von Kindern bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres ergibt sich aus der Summe der Kalendermonate mit Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, die der Witwe oder dem Witwer zugeordnet worden sind, beginnend nach Ablauf des Monats der Geburt; bei Geburten am Ersten eines Monats jedoch vom Monat der G...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.3 Bezüge zum Fremdrentenrecht – § 22b Abs. 1 Satz 3 FRG

Rz. 12 § 22b Abs. 1 Satz 3 FRG ordnet an, dass bei der Anwendung von § 22b Abs. 1 Satz 1 Entgeltpunkte aus der Rente mit einem höheren Rentenartfaktor vorrangig zu berücksichtigen sind; die Vorschrift regelt damit die Lastenverteilung unter mehreren Rentenversicherungsträgern. Der Rentenartfaktor einer Rente wegen Alters ist regelmäßig höher als derjenige einer (dauerhaften)...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 22d Der Sterbevierteljahresbonus ist Einkommen i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II und mindert daher den Anspruch auf Bürgergeld. Gewährtes Bürgergeld neben einer Witwenrente, die auch den Sterbevierteljahresbonus beinhaltet, stellt daher eine nachrangige Leistung dar (§ 12a Satz 1 SGB II). Der Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 1...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.5 Zugangsfaktor – Rentenzuschläge und Rentenabschläge nach Abs. 5

Rz. 37 Abs. 5 führt den sog. Zugangsfaktor als zentralen Grundsatz der Rentenberechnung ein. Dabei beschreibt Abs. 5 nur Funktion und Sinn und Zweck des Zugangsfaktors, erst in Abs. 6 wird dann beschrieben, wie der Zugangsfaktor Eingang in die Berechnung des Monatsbeitrags nimmt. Korrespondierende Vorschrift zu Abs. 5 ist § 77. Abs. 5 beschreibt den Sinn des Zugangsfaktors; m...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.5 Kein Zuschlag bei Rente für das sog. Sterbevierteljahr

Rz. 41 Für die ersten 3 Monate nach dem Tod des Ehegatten beträgt der Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte 1,0 in der allgemeinen Rentenversicherung bzw. 1,3333 in der knappschaftlichen Rentenversicherung (vgl. § 67 Nr. 6, § 82 Nr. 7), d. h., der Witwe/dem Witwer steht während dieser Zeit Rente in Höhe der vollen Rente der/des Verstorbenen zu. Daher schließt § 78a A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.4 Rechtsfolge – Gutschrift im Rentenkonto des Versicherten

Rz. 32 Rechtsfolge ist die Ermittlung von Entgeltpunkte. Nach Abs. 2 erfolgt die Ermittlung der Zuschläge, indem die gezahlten Beiträge mit dem im Zeitpunkt der Zahlung maßgebenden Umrechnungsfaktor für die Ermittlung von Entgeltpunkten im Rahmen des Versorgungsausgleichs vervielfältigt werden (vgl. auch BT-Drs. 13/8011 S. 57). Rz. 33 Die zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Za...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.4.1 Altersrente, Rente wegen voller Erwerbsminderung (einschließlich Arbeitsmarktrente) und Erziehungsrenten – volle Lohnersatzfunktion

Rz. 13 Der Rentenartfaktor beträgt bei Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0. Renten wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2) sichern wie die Altersrenten den vollen Erwerbsausfall. Sie dienen nicht dem Schadensausgleich und gleichen nicht aufgehobenes Leistungsvermögen, sondern allein gesundheitlich bedingte Lohneinbußen aus. Dies gilt auch für die so...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei § 13 handelt es sich ungeachtet der Informationsfreiheit in Deutschland um die erste von 4 Regelungen der Einweisungsvorschriften, die hauptsächlich darauf abzielen, dass Bürger ihre sozialen Rechte nach dem Sozialgesetzbuch auch geltend machen können und deshalb den Betreuungsvorschriften zugerechnet werden. Die §§ 13 bis 15 sind behördliche Informationspflichten,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Normzweck ist es, der jeweiligen Rente – angelehnt an ihr versichertes Risiko und in Anlehnung an ihren Sicherungszweck – einen bestimmten Wert im Verhältnis zur Altersrente zuzuordnen. Der Rentenartfaktor bestimmt in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Sicherungszielen der einzelnen Rentenarten daher die Rentenhöhe (vgl. auch GRA der DRV zu § 67 SGB VI, Stand: 22.6...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.2.1 Ermittlungsgrundsätze – Beginn und Ende (Satz 1)

Rz. 18 Abs. 2 regelt den Beginn und das Ende des belegungsfähigen Gesamtzeitraums in Abhängigkeit von der zu berechnenden Rentenart. Der belegungsfähige Gesamtzeitraum beginnt mit der Vollendung des 17. Lebensjahres des Versicherten und endet entweder mit dem Kalendermonat vor Beginn der zu berechnenden Rente; das gilt für sämtliche Altersrenten (§§ 35ff., §§ 235 ff.), für Ren...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1.3 Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 21 Nach Satz 1 richtet sich der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Witwenrenten und Witwerrenten nach der Dauer der Erziehung von Kindern bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres. Rz. 22 In welchem Umfang Zuschlagsmonate zu berücksichtigen sind, richtet sich danach, wie lange ein oder mehrere Kinder bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres von der Witwe/dem Witwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 12 Einstellung des Verfahrens nach allgemeinen Bestimmungen [Rdn 1006]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 15 Akteneinsicht, Berechtigter [Rdn 156]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 1 Sicherheitsgurt, Ordnungswidrigkeit [Rdn 3430]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 8 Vollmacht des Verteidigers [Rdn 4043]

mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Todesfall

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Beerdigungskosten Trauerkleidung Kostenübernahme durch GmbH 1 So kontieren Sie richtig So kontieren Sie richt...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Todesfall / 4.3 Was beim Tod des Gesellschafter-Geschäftsführers für Todesanzeigen und Trauerbriefe gilt

Beim Tod des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH können z. B. die von der Gesellschaft getragenen Kosten für Todesanzeigen, von Trauerbriefen und von Kränzen als Betriebsausgaben abzugsfähig sein. Nicht dazu gehören aber die eigentlichen Beerdigungskosten, welche von den Erben zu tragen sind. Wenn die GmbH auch derartige Aufwendungen übernimmt, liegen in aller Regel ve...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Todesfall / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Beerdigungskosten Trauerkleidung Kostenübernahme durch GmbHmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Todesfall / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Wenn Aufwendungen für einen Todesfall abzugsfähig sind, können diese auf das Konto "Sonstige Aufwendungen" 4900 (SKR 03...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Todesfall / 4.2 Beerdigungskosten im Erbschaftsteuerrecht

Der Erbschaftsteuer unterliegt nur der Betrag, um den der Erbe bereichert ist. Für diese Erbfallkosten sieht § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG eine Pauschale von 10.300 EUR vor. Diese Pauschale gilt auch dann, wenn tatsächlich geringere Kosten angefallen sind. Macht der Erbe über diese Pauschale hinausgehende Kosten geltend, muss er diese im Einzelnen nachweisen.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Todesfall / 4 Beerdigungskosten: Wie die Kosten steuerlich eingestuft werden

Beerdigungskosten gehören grundsätzlich zu den Kosten der privaten Lebenshaltung und können daher nie im Rahmen eines Betriebsausgabenabzugs geltend gemacht werden. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um die Beerdigungskosten des Unternehmers selbst, die eines Gesellschafter-Geschäftsführers oder die eines Mitarbeiters handelt. Unter bestimmten Voraussetzung ist jedoch die ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Todesfall / 3 Kondolenzkosten: In voller Höhe abzugsfähig

Kondolenzkosten können unter gewissen Voraussetzungen als Betriebsausgaben abziehbar sein. Das ist beispielsweise der Fall beim Tod eines Geschäftspartners, Kunden, Lieferanten oder Mitarbeiters. Als Kondolenzkosten kommen z. B. in Betracht: Trauerkarten, Porto, Blumen oder Trauerkränze. Die dafür verauslagten Beträge kann der gebende Unternehmer zu 100 % als Betriebsausgaben abziehen...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Todesfall / 4.1 Wann liegen einkommensteuerlich außergewöhnliche Belastungen vor?

Wenn das Erbe geringer ist als die Beerdigungskosten, können – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – diese als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Beerdigungskosten aus rechtlichen Gründen übernommen werden müssen. Erben sind grundsätzlich verpflichtet, die Kosten der Beerdigung zu tragen. Außergewöhn...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Todesfall / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Todesanzeige für GmbH-Geschäftsführer durch GmbH

Der Gesellschafter-Geschäftsführer Meyer der X-GmbH ist verstorben. Die GmbH übernimmt die Kosten für die Todesanzeigen i. H. v. 595 EUR. Buchungsvorschlag: Praxis-Beispiel Wie ein Trauerkranz ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Saldierung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten für Zwecke der Optionsverschonung

Leitsatz Für Zwecke der Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG alte Fassung und § 13b ErbStG alte Fassung ist bei einem Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten von Todes wegen jeder übertragene Betrieb einzeln zu betrachten. Sachverhalt Der Kläger hat verschiedene wirtschaftliche Einheiten des Betriebsvermögens geerbt. Seine Klage richtet sich gegen die Saldierung dieser wir...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau... / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

ständiger Wechsel zwischen Ruhephasen in Alarmbereitschaft und Phasen maximaler körperlicher Belastung während der Einsätze, z. B. bei Bränden, Unfällen, Unwettern, Einsätze mit ständig variierenden neuen Arbeitssituationen und unterschiedlichen Geräten und Aggregaten bzw. Löschmitteln, erforderliche Kommunikation und Zusammenarbeit in Extremsituationen, Konfrontation mit traum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 2.1 Persönlich

Rz. 27 § 21 Abs. 1 S. 1 KStG formuliert keinen persönlichen Anwendungsbereich, sondern bezieht sich lediglich sachlich auf das Versicherungsgeschäft. Weil derartige Geschäfte regelmäßig speziellen versicherungsaufsichts- und bilanzrechtlichen Vorgaben unterliegen, wird der persönliche Anwendungsbereich wohl i. d. R. mit demjenigen von § 1 Abs. 1 VAG und § 341 Abs. 1 HGB über...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) KapErtrSt ist keine Nachlassverbindlichkeit

Im Wege eines Vermächtnisses erwarb A von seinem verstorbenen Vater einen Anteil an einer GmbH. Vor dem Tod des Vaters hatte die Gesellschafterversammlung eine Ausschüttung beschlossen, die i.H.v. 187.500 EUR auf den Vater entfiel und nach dessen Tod unter Einbehalt von KapErtrSt an A ausbezahlt wurde. Das FA setzte im ErbSt-Bescheid die Forderung mit dem Nennwert von 187.500...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) ErbSt: Feststellung der Ausgangslohnsumme

Streitig ist, wie Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG zu berechnen ist. Die Anzahl der Beschäftigten zur Feststellung der Ausgangslohnsumme i.S.d. § 13a Abs. 3 und 4 ErbStG ist zum jeweiligen Stichtag anhand der Lohn- und Gehaltslisten des Betriebes, gezählt nach Köpfen und nicht nach der Zahl der Stellen, zu ermitteln. Der GF einer GmbH i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterleitungsklauseln in S... / 2. Weiterleitungsklausel mit schuldrechtlicher Wirkung

Es bleibt die Möglichkeit der Vereinbarung einer Weiterleitungsklausel mit schuldrechtlicher Wirkung. Nach einer Ansicht verstoßen Weiterleitungsklauseln gegen § 2302 BGB, wonach ein Vertrag durch den sich jemand verpflichtet, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder nicht zu errichten, aufzuheben oder nicht aufzuheben, nichtig ist. Weiterleitungsklauseln sind nach d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterleitungsklauseln in S... / 3. Die Entscheidung des BGH

Sachverhalt: In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um ein Grundstück, dessen verstorbener Eigentümer über mehrere Kinder aus zwei Ehen verfügte. Hinsichtlich dieses Grundstücks hatte der am 3.3.2019 verstorbene Vaters des Erblassers mit diesem am 12.12.1995 ein als Hausübergabe beschriebene notarielle Vereinbarung getroffen. Darin verpflichtete sich der Erblasser für bes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterleitungsklauseln in S... / [Ohne Titel]

Dr. Rüdiger Werner, RA/FASt[*] Häufig wünschen vermögende Personen ihr Vermögen auf einen von ihnen bestimmten Dritten zu übertragen, der aber erst nachrangig nach einem zuerst Bedachten zur Nachfolge in das Vermögen berufen sein soll. In Betracht kommt hier insb. eine Zuwendung zunächst an den Ehegatten und anschließend an gemeinsame Nachkommen oder zunächst an Abkömmlinge u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterleitungsklauseln in S... / 1. Begriff und rechtliche Einordnung

Das BGB regelt die Schenkung mit Weitergabeverpflichtung nicht als eigenständigen Vertragstyp, sondern erwähnt lediglich in § 525 BGB die Schenkung unter Auflage. Dabei ist die Auflage eine diesem Rechtsgeschäft beigefügte Zwecknebenbestimmung, die eine Rechtsverpflichtung des Beschenkten zu einer Leistung zum Inhalt hat, und zwar eine Leistung aus dem Wert und auf der Grund...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung der die Optionsve... / II. Regelungen der Ländererlasse

Nach Ansicht der Finanzverwaltung hat die BFH-Entscheidung über den Einzelfall hinausgehende Ausstrahlungswirkung auf weitere erbschaftsteuerlichen Vorschriften in Zusammenhang mit den Optionsverschonungsmodellen. In diesem Zusammenhang hat die Finanzverwaltung Anpassungsbedarf hinsichtlich der Anwendung eines Teils der für die Optionsverschonung einschlägigen Vorschriften g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterleitungsklauseln in S... / 5. Schenkungsteuer

Aus schenkungsteuerlicher Sicht ist zu differenzieren: Wird der Erstbedachte durch den Schenkungsvertrag wirksam verpflichtet, seinen Ererb alsbald nach dem Empfang ganz oder teilweise an einen Dritten weiterzuleiten, liegt eine Schenkung unter Auflage vor. Soll der Beschenkte den Erwerb oder Teile des Erwerbs erst nach einer längeren Zeit der Innehabung und Nutzung in die Hän...mehr