Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Das Modell resultiert aus der ursprünglichen Intention von Altersteilzeit, nämlich Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und freie Stellen (vorzeitig) zur Nachbesetzung zu schaffen. Dieses Bedürfn...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / 1. Erdbestattung

Rz. 18 Eine Erdbestattung kann in der Regel in einem Reihen- oder einem Wahlgrab erfolgen.[35] Bei einem Reihengrab erfolgt die konkrete Zuteilung durch den Friedhofsträger und eine Verlängerung der Ruhezeit ist in der Regel nicht möglich.[36] Ein Wahlgrab wird zu Lebzeiten durch den Erblasser oder nach dessen Tod von dem Totenfürsorgeberechtigten ausgewählt – die Ruhezeit k...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / c) Geltendmachung der Dürftigkeitseinrede in der Zwangsvollstreckung

Rz. 75 Wird trotzdem durch den Gläubiger in das Eigenvermögen des Erben vollstreckt, ist die Geltendmachung der Dürftigkeitseinrede in der Zwangsvollstreckung mit der Vollstreckungsgegenklage analog gem. §§ 781, 784 und 785 ZPO vorzunehmen.[101] Rz. 76 Bestehen Steuerforderungen der Finanzbehörden, ist die Einrede nur im Zwangsvollstreckungsverfahren geltend zu machen.[102] D...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / II. Haftung für Arbeitsentgelt

Rz. 65 Führt eine Erbengemeinschaft ein Unternehmen fort, so haftet sie für die entsprechenden Nachlassverbindlichkeiten, § 1967 BGB. Nach § 1967 Abs. 2 BGB haften die Erben u.a. für die vom Erblasser herrührenden und die den Erben treffenden Verbindlichkeiten. Rz. 66 Rückständige Lohnzahlungsverpflichtungen sind vererblich, womit die Erbengemeinschaft auf Seiten des Arbeitge...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / h) Exkurs: Gerichtsstandsvereinbarung gem. Art. 5 EuErbVO

Rz. 31 Hat der Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen eine zulässige Rechtswahl ausgeübt, so können die Erben im Rahmen einer Vereinbarung vom zuständigen Gericht am letzten Wohnort des Erblassers abweichen. Dies ist in Form einer sog. Gerichtsstandsvereinbarung aller Erben möglich. Stimmt ein Erbe nicht zu, so ist die Vereinbarung nicht wirksam getroffen. Die Gericht...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / IV. Aufhebungsvertrag

Rz. 78 Möchte die Erbengemeinschaft Arbeitsverhältnisse nicht weiterführen, so steht es ihr frei, den Arbeitnehmern den Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen anzubieten. Diese kommen nur wirksam zustande, wenn auch die Arbeitnehmer zu einem solchen Abschluss bereit sind und dieser der Schriftform des § 623 BGB genügt. Der gesamte Vertragsinhalt muss folglich durch die Unter...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / 1. Einleitung

Rz. 55 Grundsätzlich ist der Widerruf der Vollmacht jederzeit möglich.[82] Das Recht zum Widerruf geht auf den oder die Erben über, § 1922 BGB. Dies ist inzwischen allgemein anerkannt, was es aber nicht immer war. Umstritten waren besonders Sachverhalte, bei denen der Bevollmächtigte nach dem Erbfall eine Schenkung an sich selbst vornehmen wollte. Anlässlich eines Falles, in ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / b) Teilungsanordnung

Rz. 71 Die Teilungsanordnung ändert grundsätzlich nicht die Erwerbsreihenfolge der Nachlassgegenstände aus steuerlicher Sicht. Die Gegenstände gelangen auch bei Vorliegen einer Teilungsanordnung zunächst in das Gesamthandeigentum der Erbengemeinschaft und bei Ausführung der Teilungsanordnung in das Eigentum des jeweils begünstigten Miterben. Allerdings kann das Ergebnis der ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / aa) Fortsetzungsklausel

Rz. 73 Wie im Kapitel zum Gesellschaftsrecht beschrieben, wird die Personengesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters entweder mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt (siehe § 18 Rdn 64) oder im Falle der nicht rechtsfähigen BGB-Gesellschaft aufgelöst (siehe § 18 Rdn 5). Soweit die Fortsetzung sich nicht bereits aus der gesetzlichen Regelung ergibt, kann sie d...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / j) Exkurs: Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F.

Rz. 33 Vor Einführung der EuErbVO war es jedem Ausländer gestattet, gem. Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F. für im deutschen Inland belegenes unbewegliches Vermögen in der Form einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen deutsches Recht zu wählen. Von dieser Rechtswahlmöglichkeit haben unzählige in Deutschland lebende Ausländer mit Inlandsimmobiliarvermögen regen Gebrauch gemacht. ...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / b) Rechtsstellung des ausscheidenden Miterben

Rz. 133 Die formale Erbenstellung des Ausscheidenden bleibt auch nach dem Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft im Übrigen unberührt.[168] Dem Miterben steht mit der Abschichtung jedoch kein Vorkaufsrecht nach § 2034 BGB und kein Verwaltungs- und Verfügungsrecht i.S.d §§ 2038 ff. BGB zu. Der Ausgeschiedene haftet unbeschränkt gem. § 2058 BGB.[169] Der ausgeschiedene Miterbe ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuerklassen

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Höhe der Lohnsteuer (als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer bei Angestellten) richtet sich notwendigerweise nach der Höhe des Arbeitslohnes und im Übrigen nach der lohnsteuerlichen Steuerklasse. Arbeitnehmer werden daher für Zwecke der Lohnsteuer/Einkommensteuer sowie der Annexsteuern (Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) in Steuerklas...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Arbeitsrecht spielt eine nicht unerhebliche Rolle, wenn der Erblasser selbst Arbeitgeber war und die Erbengemeinschaft seine Aufgaben übernimmt. Das Arbeitsrecht spielt umgekehrt aber auch dann eine Rolle, wenn ein Arbeitnehmer verstirbt. In diesem Fall kann die Erbengemeinschaft Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Lohn, Abfindungen oder auch Urlaubsabgeltung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Mittelzuführungen, die nicht der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen

Tz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die nachfolgenden Mittelzuführungen i. S. v. § 62 Abs. 3 Nr. 1–4 AO (Anhang 1b) unterliegen nicht der zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) und können dem Vermögen zugeführt werden. Die Aufzählung in § 62 Abs. 3 Nr. 1–4 AO (Anhang 1b) ist abschließend. Unter Sachzuwendungen, die ihrer Natur nach zum Vermögen gehören...mehr

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§ 20 Mietrecht / 1. Form und Frist der Kündigung

Rz. 55 Steht der Eintretende fest, hat der Vermieter die Möglichkeit, hierauf nach § 563 Abs. 4 BGB zu reagieren. Er kann seinerseits binnen Monatsfrist erklären, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzen möchte, so dass er das Mietverhältnis kündigt. Es gilt sodann die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 573d Abs. 2 BGB. Treten mehrere Personen in das Mietverhältnis ein, so...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / c) Zu beachtende Besonderheiten

Gem. Sec. 12 WA wird ein Testament im Zuge einer Heirat grundsätzlich widerrufen (mit Ausnahmen). Daher sollte ein Passus aufgenommen werden, dass die Verfügungen auch bei einer späteren Eheschließung gültig bleiben, oder eine Neuregelung für diesen Fall getroffen werden. Im Ausland errichtete Testamente werden gem. Sec. 27 WA anerkannt und zur Testamentseröffnung in Malaysia...mehr

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§ 6 Haftung / 1. Ehegatte einer normalen Gütergemeinschaft ist Erblasser

Rz. 314 Wurde Gütergemeinschaft vereinbart und verstirbt einer der Ehegatten, gehört der Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut gem. § 1482 BGB zum Nachlass, sofern keine fortgesetzte Gütergemeinschaft vereinbart wurde.[613] Die Erbfolge richtet sich gem. § 1482 S. 2 BGB nach den allgemeinen Vorschriften. Gleiches gilt für Vorbehalts- und Sondergut, die ebenfalls zum...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Löschen/Vernichten der Personalakte

Rz. 1202 Der Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, die Personalakte auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses aufzubewahren. Die im Eigentum des Arbeitnehmers stehenden Originalunterlagen sind diesem auszuhändigen. Eine Pflicht zur Fortführung der Personalakte besteht aber nur insoweit, als spezialgesetzliche Bestimmungen dies vorsehen. Solche Bestimmungen sind § 257 H...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 5. Prozesskosten(hilfe)

Rz. 17 Auch bei einem Rechtsstreit des Erblassers vor seinem Absterben gehören die Prozesskosten zu den Nachlassverbindlichkeiten. Der Erblasser kann aber auch für die Rechtsstreitkosten eine Beschränkung auf den Nachlass hinterlegen.[25] Bei einem vom Erben aufgenommenen Rechtsstreit hat dieser den Haftungsbeschränkungsvorbehalt gem. § 780 ZPO aufgrund der Kosten in den Urt...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) § 1 Wartezeit

Rz. 673 Eine Wartezeit kann, muss aber nicht vorgesehen werden. Sie wirkt sich insbesondere aus, wenn eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt ist. Erst nach Ablauf der Wartezeit entsteht der Anspruch auf die Versorgungsleistung. D.h. bei Invalidität innerhalb der ersten drei Jahre nach Erteilung der Versorgungszusage oder bei Tod des Arbeitnehmers in diese...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 2. Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 145 Soweit eine rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel bewirken soll, dass mit Hilfe des Gesellschaftsvertrages die Mitgliedschaft beim Tode eines Gesellschafters auf einen am Gesellschaftsvertrag nicht beteiligten Dritten automatisch übergeht und diesem daraus ein unentziehbares Recht erwächst,[223] wird sie durch die Rechtsprechung als unwirksam angesehen.[224] Dies resu...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / c) Aufnahme von Vindikationslegaten und Singularsukzession

Rz. 149 In einem internationalen Erbfall kann es bei Anwendung fremden Rechts unter Umständen dazu kommen, dass beispielsweise in einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen erbrechtliche Anordnungen getroffen werden, welche dem deutschen Sachenrecht schlichtweg nicht bekannt sind. Denkbar ist zum Beispiel, dass der Erblasser ein sog. Vindikationslegat,[329] also ein Vermä...mehr

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§ 6 Haftung / I. Gründe für die gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 58 Die Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung hat u.a. ihren Grund darin, dass die Nachlassgläubiger durch den Tod ihres Schuldners nicht benachteiligt werden sollen.[121] Die Gläubiger sollen sich weiterhin zur Begleichung ihrer Forderungen nur an eine Person halten können. Der auf den einzelnen Miterben entfallende Haftungsanteil hat daher vor allem Bedeutung für ...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / V. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 60 Gemäß § 315 InsO richtet sich die örtliche Zuständigkeit für Nachlassinsolvenzverfahren in der Regel nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers. § 315 S. 1 InsO normiert eine ausschließliche örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit seines Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte, welcher durch den Wohnsitz bestimmt wird (...mehr

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§ 20 Mietrecht / III. Regelungsinhalt, § 563a Abs. 2 BGB

Rz. 64 Den überlebenden Mietern steht nach § 563a Abs. 2 BGB ein Recht zur außerordentlichen Kündigung mit der gesetzlichen Frist gem. § 573d Abs. 1 BGB zu, ohne dass die Kündigung weiter begründet werden muss. Sie muss jedoch der Form – Schriftform – des § 568 BGB genügen. Die Kündigung kann auch bei einem Mietverhältnis ausgesprochen werden, das für eine bestimmte Zeit eing...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / III. Zusammenfassung

Rz. 36 Sollte der vorletzte Gesellschafter einer Personengesellschaft infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen durch Kündigung, Tod etc.[48] ausscheiden und sollten sich dadurch unter Vollbeendigung der Gesellschaft und Übergang aller Aktiva und Passiva alle Gesellschaftsanteile in der Hand des verbleibenden Gesellschafters befinden, so haftet diese...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 2. Besonderheiten bei Doppelstaatlern/Mehrstaatlern

Rz. 63 Besitzt ein Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist bei der Bestimmung des Erbstatuts auf die Staatsangehörigkeit abzustellen, mit welcher der Erblasser am engsten verbunden war.[134] Besaß der Erblasser neben einer weiteren Staatsangehörigkeit auch die deutsche, so geht diese bei der Bestimmung des Erbstatuts stets vor.[135] Zu beac...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / a) Ausgesprochene Rück- oder Weiterverweisung auf das Recht eines Mitgliedstaates

Rz. 55 Verweist das Recht eines Drittstaates, also eines Staates, welches die EuErbVO nicht ratifiziert hat, so wird dieser im Recht des Drittstaates ausgesprochene Renvoi angenommen. Bei diesem Verweis kann es sich um einen Rückverweis oder auch um einen Weiterverweis handeln.[122] Praktische Relevanz für den Anwendungsbereich der lit. a des Abs. 1 ist, dass das Kollisionsr...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 3. Steuerrechtliche Folgen

Rz. 67 Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG ist das einem Vermächtnisnehmer Zugewandte für den Erben als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Sein steuerpflichtiger Erwerb ist also um das Vermächtnis gemindert. Steuerschuldner ist gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG der Erwerber. Problematisch kann es für Erben sein, wenn das Vermächtnis ausgekehrt wird, der Vermächtnisnehmer die Steuer aber ...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / bb) Anwendbares materielles Recht bei Vorliegen einer letztwilligen Verfügung

Hat der Erblasser vor seinem Tod eine letztwillige Verfügung errichtet, so bestimmt sich das anwendbare Recht in Ermangelung von Statutory Laws nach den Prinzipien des Common Law. Insofern ist ebenfalls zwischen beweglichem und unbeweglichem Nachlassvermögen zu unterscheiden und es kommt zu einem Gleichlauf mit der Rechtslage ohne letztwillige Verfügung.[28]mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / aa) Missglückte Nachfolge

Rz. 154 Von einer missglückten Nachfolge spricht man, wenn der durch die qualifizierte Nachfolgeklausel bestimmte Nachfolger nicht Erbe des verstorbenen Gesellschafters wird. Einen solchen Fall hatte der BGH am 25.5.1987[235] zu entscheiden. Beispiel Der Erblasser hatte mit seiner Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Erb...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 7. Einkommensteuer

Rz. 23 Die bis zum Tode erzielten Einkommensteuerforderungen gehören auch zu den Erblasserschulden.[31] Jedoch gehören die zu versteuernden Einkünfte, die nach dem Erbfall entstehen, zu den Eigenverbindlichkeiten des Erben und sind folglich keine Nachlassverbindlichkeiten. Hierbei hängt der Steuersatz von den steuerrechtlichen Befindlichkeiten des Erben ab. Bei einer Anordnu...mehr

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§ 23 Steuerrecht / 3. Grundlagenbescheide

Rz. 97 Grundlagenbescheide sind nach der Legaldefinition des § 171 Abs. 10 AO Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide oder andere Verwaltungsakte, die für die Festsetzung einer Steuer bindend sind. Die Einkünfte der Erbengemeinschaft sind durch Bescheide zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a ...mehr

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§ 1 Grundlagen / B. Wesen und Zweck

Rz. 8 Dem deutschen Erbrecht ist der Grundsatz des Vonselbsterwerbs immanent: Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben im Wege der Universalsukzession über, es sei denn, dass der Erbe sich innerhalb der Ausschlagungsfrist hiervon befreit.[23] Gemäß § 1967 Abs. 1 BGB werden auch sämtliche mit dem Nachlass verbundenen Verbindlichkeiten auf...mehr

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§ 6 Haftung / VIII. Haftung für Verbindlichkeiten der GbR

Rz. 333 Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)[647] stellt das Gesetz dem nachrückenden Erben eines Gesellschafters einer rechtsfähigen (!) GbR ein Mittel zur Beschränkung seiner Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft zur Verfügung.[648] Rz. 334 Gemäß § 724 Abs. 1 BGB n.F. [649] kann jeder anteilsübernehmende Erbe ...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / d) Rechtsstellung des Nachlassverwalters

Rz. 102 Der Nachlassverwalter ist eine mitwirkende Partei kraft Amtes und wird durch das Nachlassgericht beaufsichtigt gem. §§ 1975, 1961, 1962, 1915, 837 Abs. 1 BGB.[129] Er ist zudem im Prozess gesetzlicher Prozessstandschafter. Dadurch verliert der Erbe die aktive und auch passive Prozessführung gem. § 1984 Abs. 1 BGB. Unterbrochene Prozesse durch den Tod des Erblassers w...mehr

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§ 20 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 113 § 580 BGB gleicht in weiten Teilen den Regeln des § 564 BGB. Insoweit wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen (siehe Rdn 70 ff.). § 580 BGB ist eine Regelung, die kein zwingendes Recht enthält und demzufolge dispositiv ist.[166] Davon wird in Leasingverträgen gerne Gebrauch gemacht, um so die Debatte, ob § 580 BGB für Leasingverträge überhaupt anzuwenden ist,[16...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / V. Erbschein/gegenständlich beschränkter Erbschein

Rz. 155 Mit Einführung der EuErbVO zum 17.8.2015 wurde § 2369 BGB a.F., in welchem der Fremdrechtserbschein bis dahin geregelt war, aufgehoben. Für Altfälle gilt er jedoch gem. Art. 229 § 36 EGBGB weiterhin[338] und besitzt somit noch immer Praxisrelevanz. Im Übrigen wird es auch in Zukunft Fallkonstellationen geben, in denen sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach aus...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / f) Fehlender Hoferbe

Rz. 102 Ist kein Hoferbe nach den Vorschriften der Höfeordnung vorhanden, vererbt sich der Hof nach den allgemeinen Vorschriften. § 10 HöfeO ist anwendbar, wenn entweder kein Hoferbe der gesetzlichen Hoferbenordnungen lebt oder keiner von ihnen wirtschaftsfähig ist. Der Ehegatte, für den die Wirtschaftsfähigkeit nicht gegeben sein muss, scheidet als Hoferbe bei Vorliegen der...mehr

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§ 7 Ausgleichung / XIX. Ausgleichung und Teilungsanordnung

Rz. 89 Hat ein Abkömmling zu Lebzeiten einen ausgleichungspflichtigen Vorempfang erhalten, dann führt dies im Erbfall zu einer Veränderung seines Teilungsquotienten. Ordnet der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung von Todes wegen eine Teilungsanordnung an (§ 2048 BGB), führt dies bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft dazu, dass der Berechtigte der Teilungsa...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / C. Herauslösen der Immobilie aus dem Nachlass durch das Handeln der Erbengemeinschaft

Rz. 34 Die bestehende Gesamthandsgemeinschaft endet durch die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Der Begriff der Auseinandersetzung ist dabei weit zu verstehen und umfasst neben der Verteilung des Nachlasses auch alle vorbereitenden Handlungen, die der Nachlassverteilung nach den gesetzlichen Vorschriften und etwaigen Anordnungen des Erblassers in dessen Verfügungen v...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / 2. Offene Handelsgesellschaft (oHG)

Rz. 63 Nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB scheidet ein Gesellschafter mit seinem Tod aus der Gesellschaft aus. Den Erben verbleibt nur ein Abfindungsanspruch.[79] Dieser ist im Fall der Nachlassinsolvenz durch den Insolvenzverwalter geltend zu machen.[80] Diese gesetzliche Folge ist gesellschaftsvertraglich durch Nachfolgeklauseln abdingbar. Rz. 64 Sofern die Gesellschaft mit dem Er...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / V. Anknüpfungssubjekt nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 60 Auch wenn in der Praxis die Fälle, in welchen der Erblasser vor dem 17.8.2015 verstorben ist, inzwischen fast zur Ausnahme gehören, so ist die Beschreibung der alten Rechtslage noch immer von Praxisrelevanz. Typische Fälle, in welchen die alte Rechtslage von Bedeutung ist, sind langwierige und langjährige Gerichtsverfahren oder aber Anträge auf Einziehung von Erbschei...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / a) Insolvenzgläubiger

Rz. 97 Insolvenzgläubiger sind gemäß § 38 InsO alle persönlichen Gläubiger, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung begründete Vermögensansprüche gegen den Schuldner haben. In Nachlassinsolvenzverfahren können nach § 325 InsO nur Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden, so dass hier alle Insolvenzgläubiger zugleich Nachlassgläubiger sind. Keine Insolvenzgläubiger s...mehr

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§ 25 Strafrecht / dd) Betrug

Rz. 55 Beispiel 17 Sohn S des Erblassers E vernichtet dessen einziges Testament, in dem er S enterbt und dessen Bruder B als Alleinerben eingesetzt hat. S erwirkt anschließend die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins. Dass es sich hierbei um eine mittelbare Falschbeurkundung handelt, ist bereits oben festgestellt worden (siehe Rdn 22 f.). Zurückgehend auf eine Entsch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerpflichtiger

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuer schuldet (> Steuerschuldner), für eine Steuer haftet (zB iRd > Haftung für Lohnsteuer), eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen (zB als > Arbeitgeber), eine > Steuererklärung abzugeben (vgl > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 35 ff), Sicherheit zu leisten (zB bei > Stundung von Lohn...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / 5. § 74 SGB XII

Rz. 50 Im Rahmen der Diskussion um gestörte Familienverhältnisse findet sich häufig ein Verweis auf Ansprüche nach § 74 SGB XII: "Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen." Aber auch sonst kommt ein Anspruch nach § 74 SGB XII in Betracht, wenn eine Person z.B. bestattungsp...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / b) Anknüpfung gem. Art. 21 Abs. 2 EGBGB

Rz. 16 Neben der Anknüpfung an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt gem. Art. 21 Abs. 1 EGBGB sieht Art. 21 Abs. 2 EuErbVO die Anknüpfung an eine mögliche engere Verbindung einer Person zu einem anderen Staat als den des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes vor. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass es sich hierbei um eine Ausweichklausel handelt, welche nur subsidiär anzuwenden...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Haftung des Arbeitgebers

Rz. 1024 Auch die Haftung des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern weist Besonderheiten im Vergleich zu den allgemeinen Grundsätzen des BGB auf.[2395] Bei Personenschäden ist der Haftungsausschluss des § 104 SGB VII zu beachten.[2396] Ausgeschlossen ist danach insbesondere die Haftung des Arbeitgebers[2397] für Arbeitsunfälle, die zur Verletzung oder zum Tod des Arbei...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / 2. Gutachtenauftrag

Rz. 8 Der nach § 5 Abs. 1 S. 2 InsO bestellte Sachverständige wird durch das Insolvenzgericht mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt. Formell umfasst der Gutachtenauftrag dabei i.d.R. die zur Feststellung der Begründetheit des Insolvenzantrags erforderlichen Fragen, welche allein in § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO normiert sind. Im Standardfall umfasst der Gutachtenauftr...mehr