Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Insolvenzverfahren / III. Eigenverwaltungsplanung – Zielsetzung des Verfahrens

Rz. 88 In der Praxis wird die höchste Hürde für den Antrag jedoch die nach § 270a Abs. 1 InsO erforderliche Eigenverwaltungsplanung sein. Der Antragsteller, der Erbe, hat einen Finanzplan für eine Periode von sechs Monaten ab Antragstellung vorzulegen (§ 270 Abs. 1 Nr. 1 InsO), nach welchem die Fortführung des Unternehmens und/oder die Deckung der Verfahrenskosten sichergest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mietrecht / II. Regelungsinhalt, § 563b Abs. 1 BGB

Rz. 67 Für die ab Eintritt in das Mietverhältnis entstehenden Mietforderungen haftet der Eintretende allein. Für die bis zum Tod entstandenen Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis haften die Erben und die Eintretenden im Außenverhältnis gemeinsam als Gesamtschuldner. Im Innenverhältnis haften nach § 563b Abs. 1 S. 2 BGB jedoch die Erben allein für Verbindlichkeiten, die b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mietrecht / III. Fortführung eines Handelsgeschäfts

Rz. 115 Fraglich in diesen Fällen ist, ob die Erbengemeinschaft ein fristloses Kündigungsrecht besitzt, wenn sie dort in dem gemieteten Objekt ein Handelsgeschäft fortführt. Auch hier steht den Betreibern des Handelsgeschäfts ein außerordentliches Kündigungsrecht zu,[170] denn Anknüpfungspunkt für die Kündigung ist nicht das Handelsgeschäft, sondern der Mietvertrag, den eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / IV. Unpfändbare Gegenstände

Rz. 72 Gemäß § 36 InsO fallen Gegenstände, die nicht der Pfändung unterliegen, grundsätzlich auch nicht in die Insolvenzmasse. Soweit die danach entsprechend beachtlichen Pfändungsschutzvorschriften der ZPO laufende Arbeits-, Renten- oder Lohnersatzeinkommen des Schuldners betreffen (wie §§ 850 ff. ZPO), spielen diese in der Nachlassinsolvenz keine Rolle, da laufende Arbeits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / 1. Ansprüche aus Arbeitsverhältnis

Rz. 80 Sofern der Erblasser noch aktiv im Arbeitsleben stand und als Arbeitnehmer beschäftigt war, fallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis in die Insolvenzmasse. Hierbei kann es sich etwa um Lohn- oder Gehaltsansprüche handeln, um noch ausstehende Lohnnebenleistungen, Prämien und sonstige Ansprüche oder um den Urlaubsabgeltungsanspruch. Kann der Urlaub wegen Beendigung des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 70 Treten beim Tod eines Mieters keine Mieter in das Mietverhältnis ein oder wird das Mietverhältnis nicht nach den Vorschriften des §§ 563, 563a BGB fortgesetzt, so wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt. Insoweit greift der Grundsatz der Universalsukzession ein und die Gesamtrechtsnachfolge nach §§ 1922 Abs. 1, 1967 Abs. 1 schließt sich an. Die Erben treten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Versicherungsrecht / 2. § 12 ARB 2008/2010

Rz. 53 In § 12 ARB 2008/2010 ist der "Wegfall des versicherten Interesses" versichert. § 12 Abs. 2 ARB 2008/2010 hat folgenden Wortlaut: Zitat "Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode fort, soweit der Beitrag am Todestag gezahlt war und nicht aus sonstigen Gründen ein Wegfall des Gegenstandes der Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit und Einführung von Langzeitkonten fo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Chefarzt-Dienstvertrag

Rz. 723 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.50: Chefarzt-Dienstvertrag Chefarzt-Dienstvertrag zwischen dem _________________________ (Krankenhausträger), vertreten durch _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ) _________________________ (Ort) – im Folgenden: Krankenhausträger – und Frau/Herr Dr. med. __...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Arbeitsrecht / VI. Gratifikationen

Rz. 40 Gratifikationen sind Sonderzahlungen, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt geleistet werden. Die Bezeichnungen sind sehr unterschiedlich: Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt, Jahresprämie, Anwesenheitsprämie.[57] Gleich wie diese Zahlung nun benannt wird, so setzt ihre Auszahlung voraus, dass es hierzu eine Vereinbarung gibt. Diese Voraussetzungen kann der Arbeitgeber in de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftpflichtversicherungen / aa) Personenschäden

Rz. 22 Personenschäden des Dritten (Tod, Körperverletzung und Gesundheitsbeschädigung) sind gedeckt, nicht jedoch die einer reinen Verletzung des Persönlichkeitsrechts (A1–7.9 AVB bzw. Ziff. 7.16 AHB).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Gesellschaftsrecht / III. KG

Rz. 99 Gemäß § 161 Abs. 2 HGB n.F. gelten beim Tod des persönlich haftenden Gesellschafters einer KG die Regelungen zur OHG entsprechend. Rz. 100 Damit scheidet gem. §§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB n.F. der verstorbene persönlich haftende Gesellschafter aus. Die KG wird somit von den verbleibenden persönlich haftenden Gesellschaftern nebst den Kommanditisten ohne die Erbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mietrecht / III. Eintritt in das Mietverhältnis

Rz. 40 Wer in das Rechtsverhältnis eintritt, regelt das Gesetz. Gemeinsam ist dem Kreis der Eintrittsberechtigten Personen, dass sie mit dem Verstorbenen einen gemeinsamen Haushalt gebildet haben müssen. Dieser muss dem Willen des Gesetzgebers nach zudem "auf Dauer angelegt" gewesen sein. Dies wird immer dann angenommen, wenn die Wohnung der Lebensmittelpunkt des gemeinsamen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / 7. Ansprüche aus (fortgesetzter) Gütergemeinschaft

Rz. 95 Eine Besonderheit bei der Zuordnung von Vermögenswerten zu der Insolvenzmasse ergibt sich, wenn der Erblasser verheiratet war und im Güterstand der Gütergemeinschaft (§§ 1415 ff. BGB) oder der fortgesetzten Gütergemeinschaft (§§ 1483 ff. BGB) lebte. Bei dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wie auch bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen der Ehegatt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Arbeitsrecht / VIII. Arbeitszeitkonten

Rz. 45 Zugriff hat die Erbengemeinschaft auch auf die vererblichen Arbeitszeitkonten, soweit sie Rechtsnachfolgerin des Arbeitnehmers geworden ist, § 1922 BGB.[62] 1. Flexible Arbeitszeit Rz. 46 Die Forderung nach flexiblen Arbeitszeiten führt zur Errichtung von Arbeitszeitmodellen. Die Ausgestaltung unterliegt dem individuellen Arbeitsrecht. Sie wird durch tarifvertragliche R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / C. Mittelalter

Rz. 6 Das Verwandtenerbrecht blieb auch nach der fränkischen Zeit bestehen, selbst wenn die alten Bindungen der Hausgemeinschaft und der Sippe zurückgingen.[16] Das germanische Recht kannte keine gewillkürte Erbfolge. Eine "Vergabung von Todes wegen" wurde erst nach und nach möglich, zunächst nur zugunsten der Kirche.[17] Verfügungen von Todes wegen wurden in der Form des "K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mietrecht / 5. Eintritt anderer Familienangehöriger, § 563 Abs. 2 S. 3 BGB

Rz. 45 Das Eintrittsrecht erstreckt sich auch auf Familienangehörige, mit denen der verstorbene Mieter einen gemeinsamen Haushalt führte. Der Begriff wird sehr weit interpretiert. Hierunter können fallen: der/die Verlobte, Verwandte und Verschwägerte.[63] Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen zugunsten der Personen gelten, die den Verstorbenen über einen längeren Zeitpu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mietrecht / 3. Eintritt des Lebenspartners, § 563 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 43 Nach § 563 Abs. 1 S. 2 BGB ist auch der Lebenspartner zum Eintritt in das Mietverhältnis berechtigt. Die Voraussetzungen ergeben sich aus §§ 1, 15 LPartG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / 5. Exkurs: Vererben von Gesellschaftsanteilen

Vor dem Hintergrund der kombinierten Anwendung von Erb- und Gesellschaftskollisionsrecht wird im Folgenden dargelegt, wie sich die Rechtnachfolge von Todes wegen aus der Perspektive eines deutschen und eines malaysischen Gerichts in Gesellschaftsanteile einer nach deutschem bzw. malaysischem Gesellschaftsrecht gegründeten Gesellschaft mit Sitz im Gründungsland, bzw. verlegte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / 1. Ehegattentestamente

Das Ehegattentestament stellt in Deutschland eine gängige Form der Nachlassplanung dar. Die Ehegatten setzen sich danach gegenseitig als Erben ein und können zusätzlich bestimmen, wer Erbe des zuletzt Verstorbenen werden soll. Die insofern getroffenen testamentarischen Verfügungen (wechselbezügliche Verfügungen, § 2270 BGB) können nach dem Willen der Testierenden für beide b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Öffentliches Recht / 1. Rechtsnachfolge in dingliche Verwaltungsakte

Rz. 25 Die Bauordnungen der Länder bestimmen, dass bauaufsichtliche Genehmigungen, Vorbescheide und sonstige Maßnahmen (bauordnungsrechtliche Verfügungen, soweit sie grundstücks- bzw. vorhabenbezogen sind) für und gegen den Rechtsnachfolger gelten.[49] Dabei übernimmt der Rechtsnachfolger die Rechte und Pflichten des Erblassers so, wie sie zum Zeitpunkt seines Todes bestande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Gesellschaftsrecht / III. Erbengemeinschaft und stille Gesellschaft

Rz. 267 Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft.[445] Ihr Wesen besteht darin, dass sie am Geschäftsverkehr nicht teilnimmt, sondern gem. § 230 Abs. 2 HGB allein der Inhaber des Handelsgeschäfts, an dessen Vermögen sich der stille Gesellschafter beteiligt hat. Rz. 268 Aus der Überschrift zum zweiten Buch des HGB ergibt sich, dass der Gesetzgeber die stille Gesellsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / b) Verhandlung vor einem malaysischen Gericht

Hinsichtlich der in Deutschland liegenden Immobilien kommt es gem. Sec. 4 (2) DA zu einer Verweisung auf deutsches Recht. Unabhängig davon, ob diese Verweisung auch das deutsche Internationale Privatecht umfasst, kommt es zu einer Anwendung des deutschen Erbrechts auf die in Deutschland liegenden Immobilien. Die Rechtsnachfolge von Todes wegen in das bewegliche Vermögen des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mietrecht / 1. Erklärung gegenüber dem Vermieter

Rz. 51 Schriftform ist für die Ablehnungserklärung nicht erforderlich, aber sowohl den Zugang als auch die entsprechende Abgabe der Erklärung muss der Eintretende beweisen.[71] Demzufolge empfiehlt sich die Schriftform allein schon zur Beweissicherung. Hilfreich ist es auch, einen Zugangsnachweis aufzubewahren. Die Erklärung muss allen Vermietern zugehen. Besteht der Vermiete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Auslandsberührung / VI. Durchführung einer Herabsetzungsklage im Inland

Rz. 177 In einigen europäischen Ländern (Frankreich,[386] Italien,[387] Kroatien,[388] Spanien, Luxemburg,[389] Portugal,[390] Schweiz,[391] Türkei[392]) entsteht die Stellung eines Pflichtteilsberechtigten (Noterben) nicht automatisch mit dem Tod des Erblassers und der testamentarischen Enterbung der zum Kreise der pflichtteilsberechtigten Personen. Vielmehr ist es in einig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / I. Vererbliches Recht, § 1 Abs. 1 ErbbauRG

Rz. 1 Kraft Gesetzes ist das Erbbaurecht als vererbliches Recht konzipiert, § 1 Abs. 1 ErbbauRG, womit sich das Erbbaurecht wesentlich von den Dienstbarkeiten unterscheidet.[1] Die Vererblichkeit unterliegt nicht der Disposition der Beteiligten, kann nicht durch Vereinbarung mit dinglicher Wirkung ausgeschlossen,[2] allenfalls durch weitere Bestimmungen begleitet werden.[3] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Steuerrecht / bb) Auflösungsklausel

Rz. 74 Verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung zur nicht rechtsfähigen BGB-Gesellschaft (siehe § 18 Rdn 5), wird die Gesellschaft mit dem Tode eines Gesellschafters aufgelöst. Für den Erblasser und die verbleibenden Gesellschafter ergibt sich eine gem. §§ 16, 34 EStG begünstigte Betriebsaufgabe.[89]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mietrecht / VI. Kündigungsrecht des Vermieters

Rz. 54 Der Vermieter muss nun nicht jeden Eintretenden akzeptieren. Die Grenzen werden dort gezogen, wo die Person des Eintretenden für den Vermieter eine Unzumutbarkeit darstellt.[76] 1. Form und Frist der Kündigung Rz. 55 Steht der Eintretende fest, hat der Vermieter die Möglichkeit, hierauf nach § 563 Abs. 4 BGB zu reagieren. Er kann seinerseits binnen Monatsfrist erklären,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / b) Sonderfall: Unternehmen im Nachlass

Rz. 43 Gehört ausnahmsweise ein Unternehmen zum Nachlass, so ist für dessen Bewertung der Fortführungswert maßgeblich, soweit eine positive Fortführungsprognose besteht, d.h. gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 InsO, wenn seine Fortführung in den nächsten 12 Monaten überwiegend wahrscheinlich ist. Rz. 44 Hinweis War das nachlasszugehörige Unternehmen bis zuletzt inhabergeführt, brin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Der Minderjährige in d... / 3. Seltene Notverwaltungsgeschäfte

Rz. 28 Anerkannt ist, dass jeder Miterbe notwendige Maßregeln ohne Mitwirkung der anderen Miterben treffen kann, um den Nachlass zu erhalten (§ 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB). Notverfügungen kann jeder Miterbe allein treffen; er handelt dabei für alle Miterben.[40] Das Notverwaltungsrecht kann der Minderjährige durch seinen gesetzlichen Vertreter ausüben. Er handelt zugleich als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Muster

Rz. 1205 Beschäftigte sind gem. Art. 14 DSGVO, § 33 BDSG über die Erhebung personenbezogener Daten zu informieren, sofern sie nicht bereits auf andere Weise Kenntnis hiervon erlangt haben. Es empfiehlt sich, in den Arbeitsvertrag einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen, um den datenschutzrechtlichen Pflichten gerecht zu werden. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm überneh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Arbeitsrecht / 2. Übergang auf die Erben

Rz. 11 Umstritten ist die Vererblichkeit eines Abfindungsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer vor dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses, aber nach dem Abschluss der Vereinbarung verstirbt. a) Vertragliche Ansprüche Rz. 12 Im Vordergrund steht die Frage, wann der Anspruch auf Abfindung entsteht oder entstanden ist. Jeder Fall ist gesondert zu betrachten und genau zu berück...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Bestattungsrecht / IV. Bestattung durch die öffentliche Hand

Rz. 44 In den Bestattungsgesetzen sind Bestattungsfristen enthalten, die überwiegend nur wenige Tage lang sind.[87] Kümmert sich nach dem Tod des Erblassers niemand um dessen Bestattung und kann von der Behörde keine bestattungspflichtige Person gefunden werden, übernimmt die öffentliche Hand die Bestattung. In der Regel wird ein bis zwei Wochen ermittelt. 1. Rechtsgrundlage ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Ausgleichung / XVIII. Ausgleichung von Vorempfängen in der Gestaltungspraxis

Rz. 84 Die Vorschriften über die Ausgleichung sind nach ihrem Sinn und Zweck nicht zwingender Natur und stehen somit zur Disposition der jeweiligen Interessensträger.[172] Der Erblasser hat die Möglichkeit, die gesetzliche Vermutung seines Willens, sein Vermögen gleichmäßig unter seinen Abkömmlingen zu verteilen, zu beseitigen. Dies ergibt sich aus § 2050 Abs. 1 BGB, in dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen / I. Wesen der Nachlassinsolvenz

Rz. 9 Die Nachlassinsolvenz ist ein Rechtsinstitut, das zur gerichtlich angeordneten treuhänderischen Verwaltung und Abwicklung eines Nachlasses dient. Das grundlegende Programm der treuhänderischen Nachlassabwicklung umfasst die Inbesitznahme, Sicherung, Inventarisierung, Bewertung, Verwertung und Verteilung des Nachlasses. Die Anordnung erfolgt unabhängig vom Willen des Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1511 Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlen Erholungsurlaub. Zweck des Urlaubs ist die gesetzlich gesicherte Möglichkeit für einen Arbeitnehmer, die ihm eingeräumte Freizeit selbstbestimmt zur Erholung zu nutzen. Nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG [3564] treffen die Mitgliedstaaten die erforder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Strafrecht / cc) Hehlerei/Geldwäsche – Auswirkung der Vortat des Erblassers

Rz. 41 Übersicht Hehlerei – § 259 StGB Vortaterfordernis: Diebstahl oder sonstige gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat Vortat muss von einem anderen begangen worden sein Tathandlung: Sich oder einem anderen verschaffen (z.B. ankaufen), absetzen, absetzen helfen Subjektiv: Vorsatz und Bereicherungsabsicht Geldwäsche – § 261 StGB Objektiver Tatbestand: Rechtswidrige Tat (§ 11 Abs. 5...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 5. Vollmacht

Rz. 136 Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt mit der Annahme. Die Annahme wird gegenüber dem Nachlassgericht erklärt, § 2202 Abs. 2 BGB. Naturgemäß kann dies erst nach dem Erbfall geschehen. Bis allerdings das Testamentsvollstreckerzeugnis vorliegt, kann es je nach Arbeitsweise des Nachlassgerichtes einige Zeit dauern. In der Zeit unmittelbar nach dem Erbfall sind all...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Auslandsberührung / a) Anknüpfung nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO (Allgemeine Kollisionsnorm)

Rz. 12 Aus deutscher Sicht (und aller ratifizierenden Vertragsstaaten der EuErbVO) wird gem. Art. 21 Abs. 1 EuErbVO für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen auf den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt[24] (für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. ab Rdn 60). Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mietrecht / II. Anwendungsbereich

Rz. 39 Entsprechend der systematischen Stellung der Norm findet § 563 BGB ausschließlich Anwendung auf Mietverhältnisse über Wohnraum. Das Mietverhältnis darf sich jedoch noch nicht in der Abwicklung befinden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Einziehung

Rz. 244 Eine Möglichkeit zum Eingriff in die Nachfolge an einem Gesellschaftsanteil stellt die Regelung der Einziehung dar. In diesem Fall regelt der Gesellschaftsvertrag, dass beim Tod eines Gesellschafters dessen Gesellschaftsanteil eingezogen werden kann. Wie bereits dargestellt (siehe oben Rdn 160), ist die "automatische" Einziehung unzulässig,[402] denn bei einer solchen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Arbeitsrecht / VII. Kündigungsschutzklage

Rz. 41 Die Erben treten in die Rechte und Pflichten des verstorbenen Arbeitgebers ein, § 1922 BGB. Dies bedeutet auch, dass sie Prozesse des Verstorbenen weiterführen können. Im Kündigungsrechtsstreit sind hierbei zwei Situationen zu unterscheiden: 1. Kündigung vor Tod des Arbeitnehmers Rz. 42 Stirbt der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist oder im Fall einer fristlose...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Auslandsberührung / c) Umfang der in Art. 21 EuErbVO angeordneten Verweisungen

Rz. 19 Sowohl die in Abs. 1 als auch die in Abs. 2 des Art. 21 EuErbVO angeordnete Verweisung folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit. Dabei ist es de facto unbeachtlich, dass Abs. 2 der Norm nicht von der gesamten, sondern nur von der Rechtsnachfolge von Todes wegen spricht. Erfasst werden soll also stets der gesamte Nachlass, wo auch immer sich einzelne Nachlassteile befin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Freistellungsauftrag

Rn. 25 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Es handelt sich ungeachtet der Bezeichnung als Auftrag um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung auf dem Gebiet des Steuerrechts, für deren Ausführung der Empfänger kein Entgelt verlangen darf; vgl BGH NJW 1997, 2753, Eisendick, FR 1998, 49 Tz 1; Hoffmann in Frotscher/Geurts, § 44a EStG Rz 25a (08/2021); Jachmann-Michel in Brand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mietrecht / 4. Eintritt der Kinder, § 563 Abs. 2 S. 1 BGB

Rz. 44 Eintrittsberechtigt sind ferner die leiblichen Kinder des Mieters. Auch die angenommenen Kinder nach §§ 1741 ff., 1767 ff. BGB gehören dazu.[62]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / IV. Zeitpunkt der Kündigung

Rz. 26 Die Kündigung kann zu jeder Zeit und an jedem Ort erfolgen. Die Kündigung kann somit auch an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag oder auch während des Urlaubs des Arbeitnehmers oder während einer Arbeitsunfähigkeit erklärt werden.[41] Rz. 27 Die Unzulässigkeit der Kündigung kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Kündigung zur Unzeit erfolgt. Al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / 9. Rückzahlung zu viel gezahlter Renten

Rz. 40 Nehmen die Erben Renten zugunsten des Erblassers nach dessen Tod entgegen, so haben sie diese nach den Regeln über eine ungerechtfertigte Bereicherung zu erstatten.[81] Bei dieser Verpflichtung handelt es sich um eine Nachlasserbenschuld, wenn die Rente auf einem Konto des Erblassers noch vor der Teilung des Nachlasses entgegengenommen wurde.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Versicherungsrecht / C. Die wichtigsten Versicherungszweige

Rz. 24 In den meisten Fällen dürfte es sinnvoll sein, bestehende Versicherungsverträge zunächst bis zur Beendigung der Erbengemeinschaft fortzusetzen. Etwas anderes gilt nur für diejenigen Versicherungszweige, die für die Erbengemeinschaft und die Nachlassverwaltung völlig sinnlos sind oder für solche Verträge, bei denen das versicherte Risiko mit dem Tod des Erblassers sofo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Verzicht auf Ausgleichungsansprüche

Rz. 49 Im Rahmen der Nachlassgestaltung kann ein Mandant Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen, etwa Anteile an seinem Unternehmen oder eine Immobilie. Mitunter wird dabei auch ein besonderes Engagement belohnt. Überträgt der zukünftige Erblasser Vermögen auf einen Abkömmling, sollen oft später andere Kinder keine Ausgleichungsansprüche geltend machen können. In Betracht kom...mehr