Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / III. System der Erbschaftsteuer

Rz. 231 Besteuert wird der Reinnachlass, bei der Ermittlung des Nachlasses sind daher – wie seit 1.1.2005 im Rahmen und unter den Voraussetzungen von Art. 776bis C.G.I. auch bei lebzeitigen Schenkungen – Verbindlichkeiten im Rahmen der Art. 767 ff. C.G.I. abzuziehen, bei beschränkter Steuerpflicht allerdings nur die auf den in Frankreich belegenen Gegenständen ruhenden Verbi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / a) Der Fall

Rz. 42 Die Kläger machten Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, bei welchem die Ehefrau des Klägers zu 1) und Mutter der Kläger zu 2) und zu 3) als Fahrerin eines Pkw getötet wurde, nachdem sie nach links in eine bevorrechtigte Straße eingebogen und dort mit dem Kraftfahrzeug des Beklagten zu 1) zusammengestoßen war, dessen Haftpflichtversicherer die Bekl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 18 Beschuldigter, Begriff [Rdn 1150]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / 1. Erbunwürdigkeit

Rz. 143 In Sec. 120 ISA sind verschiedene Tatbestände der Erbunwürdigkeit (unworthiness to succeed) mit gestuften Sanktionen geregelt. Rz. 144 Eine Person, die des vollendeten oder versuchten Mordes oder des Totschlags an dem Erblasser schuldig ist, verliert sowohl die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge, die legal share und die Antragsberechtigung nach Sec. 117 ISA al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 2. Enterbung

Rz. 68 Gegenstück zur Erbeinsetzung ist die Enterbung. Diese kann entweder in einem sog. negativen Testament dadurch erfolgen, dass der Erblasser einen, mehrere oder alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausschließt, ohne andere Erben einzusetzen (§ 1938 BGB). Eine Enterbung der gesetzlichen Erben liegt allerdings auch dann vor, wenn der Erblasser den Nachlass vollständig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 903 Soweit der Schuldner als Abkömmling, Elternteil oder Ehegatte des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist, kommt er Pflichtteilsberechtigter nach § 2303 BGB in Betracht. Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall und ist übertragbar, § 2317 BGB. Rz. 904 Als beschränkt pfändbare Forderung ist der Pflichtteilsanspruch der Pf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / V. Testamentsvollstreckung

Rz. 75 Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes wegen eine oder mehrere handlungsfähige Personen zu Testamentsvollstreckern bestimmen (Art. 550 Abs. 1 und 2 ZGB). Die Ernennung kann auch unter einer Bedingung oder Befristung[130] erfolgen. Im Gegensatz zum deutschen Erbrecht (§ 2200 BGB) kann der Erblasser die Bestimmung des Testamentsvollstreckers nicht der Nachlassbehö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Grenzen der Anwendung a... / C. Die Gesetzesumgehung im internationalen Erbrecht

Rz. 28 Beispiel: Der ursprünglich französische, bei seinem Tode US-amerikanische Staatsangehörige Caron besaß eine an der Côte d’Azur belegene Eigentumswohnung. Er brachte diese in eine amerikanische Corporation ein, um die Entstehung von Pflichtteilen nach dem für in Frankreich belegene Immobilien geltenden französischen Erbrecht zu verhindern. Die Cour de Cassation [61] bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / a) Grundlagen

Rz. 153 Da der Nachlass mit dem Tod des Erblassers ohne weiteres auf den Erben übergeht (§ 1922 BGB), gibt es keinen erbenlosen Nachlass. Dies bedeutet nicht, dass es nicht Fälle gibt, in denen der Nachlass ohne tatsächliche Verwaltung ist, sei es, weil die Rechtslage unklar ist oder weil der Erbe die Erbschaft noch nicht angenommen hat oder weil der Erbe schlicht unbekannt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / e) Stiftung

Rz. 70 Es ist möglich, mit einem Testament die Gründung einer Stiftung anzuordnen, Art. 102 ErbG FBuH, Art. 104 ErbG RS, Art. 106 Abs. 2 ErbG BD BuH. Der gesetzliche Regelfall ist die Stiftung für wohltätige bzw. allgemein-nützliche Zwecke, für welche das Gesetz über Vereine und Stiftungen Bosnien und Herzegowinas[66] sowie das Gesetz über Vereine und Stiftungen der Föderati...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / II. Erbschein

Rz. 71 Der Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, die das Recht auf die Erbschaft bestätigt. Der Erbschein wird auf schriftlichen Antrag vom Notar sowohl für die testamentarischen als auch für die gesetzlichen Erben ausgestellt. Neben dem Antrag muss der Erbe die Sterbeurkunde sowie die Bescheinigung über den letzten Wohnsitz des Erblassers und das Dokument über die Annahme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 2. Sonderregelungen für das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 31 Die Vorschriften über die gesetzliche Erbfolge gelten nicht für einen Ehegatten des Erblassers, der mit diesem Erblasser in der Separation (gesetzliche Trennung von Tisch und Bett) lebte (Art. 9351 ZGB). Eine Ausnahme von der Regelung in Art. 931 § 1 ZGB ist Art. 940 ZGB. Der Ehegatte ist von der Erbfolge schon dann ausgeschlossen, wenn der Erblasser aufgrund Verschul...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russische Föderation / III. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 25 Wie dargestellt (siehe Rdn 19) ist der Ehegatte Erbe in der ersten Kategorie und erbt gleichberechtigt mit Kindern und Eltern des Erblassers. Gemäß Art. 1150 ZGB hat diese Erbenstellung keinen Einfluss auf die Ansprüche auf güterrechtliche Auseinandersetzung. Gemäß Art. 256 ZGB und Art. 33, 34 Familiengesetzbuch gilt, sofern ehevertraglich keine andere Regelung getrof...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 6. Wahl und Modifikation der Gütergemeinschaft

Rz. 171 Unterstellen die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse dem Güterstand der Gütergemeinschaft, umschreiben sie den Umfang des Gesamtgutes durch Wahl der Variante der allgemeinen Gütergemeinschaft möglichst weit und weisen sie das ganze Gesamtgut dem überlebenden Ehegatten zu, so kann der Nachlass des vorversterbenden Ehegatten auf die persönlichen Gebrauchsgegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Albanien / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 4 Das materielle Erbrecht ist im albanischen Zivilgesetzbuch vom 29.7.1994 geregelt.[2] Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Kinder und der Ehegatte des Erblassers. Sie erben grundsätzlich zu gleichen Teilen. Eheliche, nichteheliche, durch den Erblasser anerkannte außereheliche und adoptierte Kinder erben gleichberechtigt, Art. 361 ZGB. Ist eines der Kinder vor ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katalonien / VII. Die Testamentsvollstreckung

Rz. 84 Die Testamentsvollstreckung ist in Katalonien durch einige Besonderheiten gekennzeichnet. Wichtig ist die Regelung der Entlohnung: Die Vergütung beläuft sich auf 5 % des Nachlasses, sofern der Testamentsvollstrecker umfassend beauftragt ist; bis 2009 betrug die Vergütung 10 %. Im Falle einer auf einzelne Bereiche beschränkten Beauftragung beträgt die Vergütung dagegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / 2. Steuertatbestände

Rz. 174 Für die Erbschaftsbesteuerung ist steuerbarer Rechtvorgang der unentgeltliche Übergang des Vermögens von Todes wegen. Rz. 175 Steuergegenstand der Nachlasssteuer sind nur die in Luxemburg belegenen Immobilien. Dazu gehören auch Grundstücke im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft.[88] Bankkonten, Wertpapiere und Depots in Luxemburg eines nicht in Luxemburg Ansäs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / e) Auflage

Rz. 110 Die Auflage erlaubt dem Erblasser die Anordnung verschiedenster Verhaltensweisen gegenüber den Erben oder Vermächtnisnehmern. Möglicher Gegenstand der Auflage ist alles, was Inhalt einer Schuldverpflichtung sein kann.[188] Das Bundesgericht verlangt nicht zwingend einen Bezug der Auflage zu den dem Beschwerten durch Verfügung von Todes wegen zugewendeten Erbschaftsge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / b) Die Stellung des Vorerben

Rz. 95 Das Grundbild des Vorerben portugiesischen Rechts ist geprägt von dessen treuhänderischer Aufgabe, "den Nachlass" zu erhalten (conservar a herança, Art. 2286 CC), damit dieser bei seinem Tod dem Begünstigten (Nacherben) zufällt. Die Verwaltung des Nachlasses obliegt dem Vorerben entsprechend den für den Nießbrauch geltenden Regeln, soweit diese nicht dem Wesen der Vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 5. Steuertarif; Steuersätze (§ 19 ErbStG)

Rz. 286 Soweit die Bereicherung des Erwerbers die Freibeträge übersteigt, ist auf den Mehrbetrag Erbschaftsteuer zu zahlen. Der Erbschaftsteuersatz ist zunächst abhängig von der Steuerklasse (§ 15 ErbStG). Zur Steuerklasse I gehören neben dem Ehegatten und Lebenspartner des Zuwendenden insbesondere dessen Kinder und Enkelkinder. Dessen Eltern und Voreltern gehören im Fall de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / 11. Testamentsvollstreckung

Rz. 127 Nach Art. 700 Abs. 1 c.c. kann der Erblasser selbst einen oder mehrere Testamentsvollstrecker (auch einen Erben oder Vermächtnisnehmer) ernennen. Die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers kann er nicht einem Dritten, insbesondere nicht dem Nachlassgericht überlassen; er kann lediglich den Testamentsvollstrecker ermächtigen, andere Personen an seiner Stell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / e) Auskunft aus dem Testamentsregister

Rz. 92 Zugang zu den Daten des Testamentsregisters haben zu Lebzeiten des Erblassers nur der beurkundende Notar und die Notarkammer. Nach dem Tod des Erblassers, der stets durch eine Sterbeurkunde nachzuweisen ist, erteilt die Notarkammer auf Antrag eines Gerichts oder einer anderen Behörde, auf Antrag des Notars, der als Gerichtskommissar mit der Durchführung des Nachlassve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / 1. Ehegatte und Partner eines PACS

Rz. 234 Ehegatten (auch gleichgeschlechtliche) und Partner eines PACS sind nach Art. 796–0bis C.G.I. von der Erbschaftsteuer befreit. Bei der Schenkungsteuer beträgt bei Ehegatten und Partnern eines PACS der Steuersatz zwischen 5 % und 45 %, der Höchststeuersatz wird bei einem steuerpflichtigen Erwerb von 1.805.677 EUR erreicht. Der Ehegatte bzw. Partner eines PACS hat nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / 3. Form letztwilliger Verfügungen

Rz. 9 Portugal hat das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht vom 5.10.1961 zwar am 29.6.1967 gezeichnet, jedoch nicht ratifiziert. Hinsichtlich der Form letztwilliger Verfügungen gilt Art. 27 EuErbVO danach ist die Verfügung von Todes wegen wie auch ihr Widerruf oder ihre Änderung dann formgültig, wenn sie dem am Ort der Vorn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 2. Form und Inhalt

Rz. 163 Erbschaftsteuererklärungen und Übertragungserklärungen sind auf einem besonderen Formular abzugeben. Diese Formulare finden Sie unter folgenden Internetadressen: https://www.minfin.fgov.be/myminfin-web/pages/public/forms (Wallonische Region und Region Brüssel-Hauptstadt[141]) oder https://www.vlaanderen.be/belastingen-en-begroting/vlaamse-belastingen/erfbelasting/de-aa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / VI. Zentrales Testamentsregister

Rz. 71 Die Notarkammer Sloweniens führt seit 15.10.2007[195] ein zentrales Testamentsregister in Form einer Datenbank.[196] Das Testamentsregister enthält Daten[197] über in Form einer notariellen Niederschrift, von einem Rechtsanwalt errichtete sowie gerichtliche Testamente und Daten über bei einem Notar, Rechtsanwalt oder bei Gericht in Verwahrung gegebene Testamente (Art....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 50 Das Berufungsgericht war der Auffassung, dem Kläger stehe kein Anspruch aus übergegangenem Recht von Frau S. zu, weil deren Ansprüche gegen den Beklagten durch den Abfindungsvergleich erloschen seien. Rz. 51 Das angegriffene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Ohne Erfolg wandte sich die Revision allerdings gegen die Auffassung des Berufungsge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / II. Sonstige Steuern

Rz. 154 Neben der IHT kann die auf Wertsteigerungen erhobene Steuer (Capital Gains Tax – CGT), die in Großbritannien grundsätzlich auf alle Vermögenswerte – mit Ausnahme von englischem Geld, Kraftfahrzeugen, Haushaltsgegenständen von geringem Wert und dem als residence genutzten Wohnheim – ohne zeitliche Beschränkung durch bestimmte Spekulationsfristen erhoben wird, eine Rol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / II. Abwicklung von in Finnland belegenem Nachlass, wenn der Erblasser außerhalb Finnlands wohnt

Rz. 108 Das Nachlassinventar (siehe Rdn 81 ff.) ist nur in den Fällen zu errichten, in denen der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Finnland hatte.[33] Auf der Basis des Nachlassinventars wird die Erbschaftsteuer erhoben. Das Nachlassinventar ersetzt die Erbschaftsteuererklärung. Rz. 109 Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz außerhalb Finnlands, wird statt der Erricht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 1. Allgemeines

Rz. 67 Eine indirekte Einschränkung der Testierfreiheit, die in England weder durch Noterb- noch durch Pflichtteilsrechte beschränkt ist, ergibt sich aus dem Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975, aufgrund dessen die Gerichte im Einzelfall eine Versorgung naher Angehöriger aus dem Nachlass (sog. family provisions) anordnen können. Eine Besonderheit diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / 2. Erbvertrag

Rz. 41 Ein Erbvertrag[28] wird in notariell beurkundeter Form zwischen dem Erblasser und dem Vertragspartner geschlossen und kann folgende Vereinbarungen beinhalten: Der Erbvertrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / 6. Ergebnis

Rz. 224 Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass alle Gestaltungen,[368] mit denen Vermögen erst mit dem Tod des Vermögensinhabers und am Nachlass vorbei übertragen werden soll, mit Vorsicht zu behandeln sind. Abgesehen von den gesetzlich normierten patti di famiglia und atti di destinazione sind sie immer darauf zu prüfen, ob es sich nicht um Rechtsgeschäfte mortis causa han...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / a) Allgemeines

Rz. 230 Die italienische Rechtsordnung unterscheidet zwischen der einfachen Annahme (accettazione pura e semplice) und der Annahme unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung (accettazione con beneficio di inventario) als zwei grundlegend verschiedenen Rechtsgeschäften. Während Letztere unter der zusätzlichen Voraussetzung der rechtzeitigen Inventarerrichtung zu einer Trennun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Weißrussland (Republik Bela... / V. Eingeschränkte Vererbbarkeit von Grundstücken

Rz. 7 Eine vor allem aus der Perspektive des kontinentalen Rechts ungewöhnliche Regelung besteht in Bezug auf die eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit und Vererbbarkeit von auf dem Gebiet der Republik Belarus belegenen Eigentumsgrundstücken. Grundsätzlich können ausländische Rechtssubjekte kein Eigentum an einem Grundstück erwerben. Ausnahmsweise kann der Eigentumserwerb an ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / IV. Rentenabschläge

Rz. 18 Die Rente für langjährig Versicherte gem. §§ 36, 236 SGB VI ist vorgezogen nur gegen Abschlag zu erhalten. Für die Rente für schwerbehinderte Menschen gem. §§ 38, 236b SGB VI sind ebenfalls Abschläge vorgesehen. Wer eine Rente mit Abschlägen bezieht, behält diese, sie enden nicht und sie können auch nicht durch einen Wechsel in eine andere Rente abgewendet werden, § 34...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / 1. Die gesetzliche Verteilung

Rz. 88 Das niederländische Erbrecht beinhaltet eine gesetzliche Überlebendenregelung für verheiratete Personen mit Kindern. Wenn ein verheirateter Erblasser stirbt, werden der überlebende Ehegatte und die Kinder Erben. Der überlebende Ehegatte wird vom Gesetz jedoch weitgehend bevorzugt, weil er das alleinige Eigentum der Güter des Nachlasses erhält und den Kindern nur ein F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Island / 2. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 10 Neben Abkömmlingen erbt der Ehegatte ein Drittel. Durch Änderung des Ehegesetzes wurde im Jahr 2010 die Ehe geschlechtsneutral ausgestaltet. Die Regelungen über die Ehe erstrecken sich seither auch auf alte registrierte Partnerschaften.[7] Hinterlässt der Erblasser keine Abkömmlinge, erhält der Ehegatte die gesamte Erbschaft (Art. 3 Abs. 1 ErbG). Rz. 11 Erbt der überle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / IV. Lebenslanger Unterhalt

Rz. 76 Mit dem Vertrag[211] über die Leistung lebenslangen Unterhalts (Art. 557–563 SchGB)[212] überträgt eine Vertragspartei (Unterhaltsberechtigter) unter der aufschiebenden Bedingung ihres Todes ihr im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehendes[213] unbewegliches Vermögen oder Teile des unbeweglichen Vermögens[214] auf eine Person, die sich verpflichtet, Unterhalt an s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / I. Besonderheiten im Hinblick auf Grundstücke

Rz. 174 Materiell-rechtliche Besonderheiten, die die Vererbung von Grundstücken betreffen, existieren nicht. Insofern verbleibt es bei den allgemeinen erbrechtlichen Regelungen. Es gibt in Deutschland auch keine Regelungen, die den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer beschränken. Rz. 175 Allerdings sind verfahrensrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen: Da der Erbe G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nordmazedonien / D. Pflichtteilsrecht

Rz. 15 Den Kindern, einschließlich der angenommenen, und dem Ehegatten steht als Erben der ersten Ordnung ein Pflichtteil in Höhe der halben gesetzlichen Erbquote zu (Art. 30 Abs. 1, 31 Abs. 2 mazErbG). Die Eltern und Geschwister sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn sie arbeitsunfähig und bedürftig sind. In diesem Fall erhalten sie ein Drittel der ihnen kraft Gesetzes ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Montenegro / F. Nachlassabwicklung

Rz. 21 Der Nachlass geht – vorbehaltlich der Ausschlagung – mit dem Tod des Erblassers ipso iure auf die Erben über. Die Ausschlagung ist dem Gericht oder im Ausland einem Konsul gegenüber zu erklären. Die Ausschlagung muss bis zum Ende des erstinstanzlichen Nachlassverfahrens erklärt werden (Art. 131 Abs. 1 montErbG). Eine ausdrückliche Annahmeerklärung ist nicht erforderli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / V. Widerruf

Rz. 23 In den meisten Rechtsordnungen ist vorgesehen, dass sich bestimmte familiäre Ereignisse auch auf die Wirkungen oder gar den Bestand von Testamenten auswirken: So wird nach deutschem Recht eine gegenseitige Erbeinsetzung von Eheleuten gem. § 2077 BGB unwirksam, sobald der Erblasser gegen den zum Erben eingesetzten Ehegatten Scheidungsklage erhoben hat. Nach englischem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 2. Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt

Rz. 163 Gemäß Art. 36 Abs. 2 lit. a EuErbVO gilt jede Verweisung aufgrund Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers als Bezugnahme auf das Recht der Gebietseinheit, in der der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Konkret bedeutet dies, dass bei einer Verweisung aufgrund von Art. 21 EuErbVO (sei es unmittelbar, sei es aufgru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / I. Estnisches internationales Erbrecht

Rz. 1 Das estnische internationale Erbrecht ist im 5. Teil (§§ 24–29) des estnischen Gesetzes zum Internationalen Privatrecht[1] geregelt. Demnach wird für den gesamten Nachlass das Recht des letzten Wohnsitzstaates des Erblassers, unabhängig vom Ort des Vermögens, angewandt. Der Erblasser kann aber auch eine Rechtswahl treffen und testamentarisch oder im Erbvertrag festlege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Internationales Erbverf... / 1. Allgemeine Zuständigkeit Art. 4 EuErbVO

Rz. 16 Die EuErbVO enthält die Grundregeln der internationalen Zuständigkeit in Art. 4 und 10 EuErbVO: Hatte der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates, ist dieser Mitgliedstaat für den gesamten Nachlass ausschließlich zuständig, Art. 4 EuErbVO . Diese Zuständigkeitskonzentration soll einen Gleichlauf von for...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / a) Begriff

Rz. 64 Ein Testament ist die jederzeit widerrufbare Erklärung des Verstorbenen, an wen das zum Zeitpunkt seines Todes vorhandene aktive und passive Verlassenschaftsvermögen (Rechte und Pflichten) zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll. Der Verstorbene ändert damit die gesetzliche Erbfolge ab oder schließt die gesetzlichen Erben zur Gänze von der Rechtsnachfolge aus. Wider...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / d) Eingeschränkter Bieterkreis

Rz. 579 Bereits vor einer Teilungsversteigerung kann vereinbart werden, dass im Falle einer Aufhebung der Gemeinschaft eine Veräußerung und damit letztlich auch zwangsweise Veräußerung an Dritte zu unterbleiben hat (§§ 749 Abs. 2, 751, 753 BGB). Dies kann bei einer Erbengemeinschaft bereits zu Lebzeiten durch den Erblasser durch Verfügung von Todes wegen angeordnet werden (§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / 8. Der Erbvertrag

Rz. 27 Gemäß Art. 956 CCN sind – vorbehaltlich einer abweichenden Anordnung – sämtliche Rechtsgeschäfte ipso iure unwirksam, die sich auf eine noch nicht eingetretene Erbfolge beziehen. Das Gleiche gilt für Rechtsgeschäfte, durch die Rechte aus einer künftigen Erbfolge versprochen oder veräußert werden. Wegen des Grundsatzes der jederzeitigen Widerruflichkeit der testamentar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2025, Die Testament... / bb. OLG Köln – 2 Wx 39/23

Zutreffend hat hingegen das OLG Köln entschieden, dass die Einsetzung des Bruders des Ehemanns, der aus Dank für die Pflege der Ehefrau bedacht worden war, wechselbezüglich zur Erbeinsetzung des Ehemanns durch die vorverstorbene Ehefrau war, d.h. nach deren Tod auch für den Ehemann bindend war.[55] Schon der Wortlaut des Testaments, in dem der Dank für die Pflege ausdrücklic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / 5. Life interest

Rz. 161 Hatte der Erblasser an einem unbeweglichen Gegenstand nur ein life interest, fällt die Berechtigung am Grundbesitz nicht in den Nachlass, kann aber auch nicht weitervererbt werden. Denn die Berechtigung erlischt mit dem Tod des Berechtigten. Rz. 162 Hat der Erblasser dagegen testamentarisch etwa der Ehefrau den life interest an einer Immobilie zugewandt und angeordnet...mehr