Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 3 Der Erbfall / J. Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens (§ 27 ErbStG)

Rz. 175 Wird dasselbe Vermögen innerhalb von zehn Jahren durch mehrere Personen der Steuerklasse I (siehe § 5 Rdn 12) nacheinander von Todes wegen erworben und unterfallen diese Vermögensübergänge jeweils der Erbschaftbesteuerung, gewährt § 27 ErbStG eine Tarifermäßigung. § 27 ErbStG regelt also nicht – wie § 14 ErbStG – mehrere Erwerbe durch eine Person innerhalb von zehn J... mehr

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§ 3 Der Erbfall / (1) Geltendmachung im Steuerrecht

Rz. 13 Unter "Geltendmachung" des Pflichtteils i.S.d. Erbschaftsteuerrechts ist das ernstliche Verlangen auf Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs zu verstehen, regelmäßig gegenüber dem Erben.[10] Ein bloßes Auskunftsverlangen reicht für die Geltendmachung grundsätzlich nicht aus. Eine Stufenklage mit Leistungsantrag oder eine Leistungsklage stellt hingegen eine steuerauslösen... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Generierung von Abschreibungspotenzial

Rz. 84 Bei einer entgeltlichen Immobilienübertragung handelt es sich einkommensteuerlich um einen Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang. Entsprechendes gilt in Höhe des tatsächlich steuerlich zu berücksichtigenden Werts der Gegenleistung bei teilentgeltlichen Überlassungen. Rz. 85 Bei vermieteten Grundstücken kann der Erwerber in Höhe des Entgelts Anschaffungskosten gem. § 9... mehr

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§ 3 Der Erbfall / (1) Steuerbarkeit der Abfindung

Rz. 24 Eine Abfindung, die für einen Verzicht auf die Geltendmachung des zivilrechtlich mit dem Erbfall entstandenen Pflichtteilsanspruchs bezahlt wird, tritt an dessen Stelle und stellt beim Berechtigten einen steuerbaren Erwerb von Todes wegen dar, § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Eine Erfüllung des Abfindungsanspruchs ist für dessen Besteuerung unbeachtlich. Treffen die Parteien ... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 201 Während für Erwerbe von Todes wegen die Abzugsfähigkeit der Kosten, die dem Erwerber im Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, in § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG gesetzlich geregelt ist (siehe § 3 Rdn 146 ff.), fehlt für Schenkungen eine entsprechende Regelung. Aufschluss dazu gibt der " Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.3.2... mehr

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§ 3 Der Erbfall / I. Zivilrecht

Rz. 61 Der Nachlass geht im Wege der Universalsukzession auf den oder die Erben über, § 1922 BGB. Kenntnis der Erben oder gar eine Annahmehandlung ist dazu nicht erforderlich. Will der Erbe den Anfall der Erbschaft nicht, kann er diesen mit ex tunc-Wirkung durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis von dem Erbanfall bzw. ab Bekanntga... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VIII. Gütergemeinschaft

Rz. 169 Vereinbaren Ehegatten (bzw. Lebenspartner, § 7 LPartG) den Güterstand der Gütergemeinschaft i.S.d. § 1415 BGB, ist in der Bereicherung des weniger vermögenden Ehegatten wegen ihrer subjektiven Unentgeltlich kein schenkungsteuerpflichtiger Erwerb zu sehen.[137] Bei Zuwendungen von Todes wegen oder unter Lebenden an nur einen Ehegatten besteht nach Ansicht der Finanzve... mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / dd) Kriterien zur Bestimmung des Auffangtermins

Rz. 16 Bei der Bestimmung des Fälligkeitstermins ist neben dem Versorgungsinteresse des Längerlebenden und dem notwendigen Auffangtermin steuerlich Folgendes zu beachten: Rz. 17 Erbschaftsteuerlich greift bei einer mehr als einem Jahr hinausgeschobenen Fälligkeit die Regelung des § 12 Abs. 3 BewG, wonach der Wert des Steuervermächtnisses mit einem jährlichen Zinssatz von 5,5 ... mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Zuwendung des Dreißigsten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 135 Der Erbe ist verpflichtet, Familienangehörigen des Erblassers, die zur Zeit des Todes des Erblassers zu dessen Hausstand gehörten und von ihm Unterhalt bezogen haben, in den ersten 30 Tagen nach dem Eintritt des Erbfalls in demselben Umfang, wie der Erblasser es getan hat, Unterhalt zu gewähren und die Benutzung der Wohnung und der Haushaltsgegenstände zu gestatten, ... mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / II. Grundsatz der Steuerfreiheit der Erbauseinandersetzung

Rz. 74 Sind Nachlassimmobilien vorhanden, können sich bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften neben erbschaftsteuerlichen und einkommensteuerlichen Fragen auch solche nach der Grunderwerbsteuer stellen. Die Erbauseinandersetzung stellt bezüglich vorhandener Nachlassgrundstücke grundsätzlich einen grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand dar. Allerdings ist der Erwe... mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / K. Sonstige sachliche Steuerbefreiungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 16–18 ErbStG)

Rz. 141 Steuerbefreit sind lebzeitige Zuwendungen und Erwerbe von Todes wegen von steuerbegünstigten Körperschaften (insbesondere gemeinnützigen Stiftungen) sowie Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, sofern die Verwendung zu dem bestimmten Zweck gesichert ist, § 13 Abs. 1 Nr. 16, 17 ErbStG. Rz. 142 Die Befreiung f... mehr

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§ 7 Berücksichtigung früher... / A. Normzweck des § 14 ErbStG

Rz. 1 Die Freibeträge (siehe § 5 Rdn 1) und die Steuersätze (siehe § 5 Rdn 13) sind mit dem jeweils einzelnen Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden verbunden. Für jeden Erwerb wird ein Freibetrag gewährt und der progressive Steuertarif angewendet. Ohne die Vorschrift des § 14 ErbStG könnte der Steuerpflichtige die steuerlichen Folgen seines Erwerbs frei ... mehr

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§ 3 Der Erbfall / I. Zivilrecht

Rz. 76 Zivilrechtlich entsteht die Forderung des Vermächtnisnehmers mit dem Erbfall, § 2176 BGB. Die Erbschaftsteuerpflicht entsteht gem. §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG auch mit dem Tod des Erblassers. Für die Erbschaftbesteuerung beim Vermächtnisnehmer ist es grundsätzlich unbeachtlich, wann der Anspruch fällig ist bzw. ob oder inwieweit der Anspruch erfüllt wird.... mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 4. Gutachterkosten

Rz. 106 Die Kosten für das Gutachten trägt stets der Steuerpflichtige, also auch in dem Fall, in dem der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (erst) im finanzgerichtlichen Verfahren gelingt. Bei einer Grundstücksschenkung sind die Kosten im vollen Umfang abzugsfähig, wenn sie im Rahmen der Verpflichtung zur Abgabe der Schenkungsteuererklärung bzw. Feststellungserklärung an... mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 2. Zuwendungsnießbrauch

Rz. 93 Im Rahmen des Erwerbs von Todes wegen kann der Erbe einer zu Wohnzwecken fremdvermieteten Immobilie i.S.d. § 13d ErbStG dazu verpflichtet sein, einem Dritten ein Nutzungsrecht, insbesondere einen Nießbrauch, hieran einzuräumen. Bei Letzterem handelt es sich um einen sog. Zuwendungsnießbrauch. Regelmäßig wird ein solcher dem längerlebenden Ehegatten vermächtnisweise ei... mehr

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§ 9 Entstehung der Steuer (... / 2. Pflichtteil und Ausschlagung

Rz. 10 Beim Pflichtteil kommt es erst mit dessen Geltendmachung zu einem Erwerb i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG und damit zur Entstehung der Erbschaftsteuer i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (siehe § 3 Rdn 12 ff.). Wird eine Abfindung für einen Verzicht auf den zivilrechtlich mit dem Tod des Erblassers gem. § 2317 Abs. 1 BGB entstandenen, aber noch nicht geltend gemachten... mehr

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FF 04/2025, Aktuelle Rechts... / B. Art. 8 EMRK

In einer schon im Jahr 2023 ergangenen, aber noch nicht besprochenen Entscheidung des EGMR hat dieser eine Menschenrechtsbeschwerde eines Vaters gegen die erfolgte Umgangsregelung für unzulässig erklärt, obwohl weder das Amts- noch das Oberlandesgericht das verfahrensbetroffene Kind angehört hatten.[1] Der Grund für die Nichtannahme war, dass trotz dieses offensichtlichen Ve... mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / III. Vererbung des Familienheims an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG)

Rz. 22 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG sind Erwerbe von Todes wegen steuerfrei, mit denen mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / V. Selbstnutzung durch den Erblasser

Rz. 27 Der Erblasser muss wenigstens eine Wohnung auf dem bebauten Grundstück bis zu seinem Tode, aber ohne Mindestnutzungsdauer, zu eigenen Wohnzecken genutzt haben[26] oder zuletzt an einer Selbstnutzung aus objektiv zwingenden Gründen gehindert gewesen sein. Rz. 28 Nach Ansicht der Finanzverwaltung reicht in diesem Zusammenhang der Auszug aufgrund zwischenzeitlich eingetre... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 4. Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern im Rahmen der (Neu-)Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 59 Regelmäßig übertragen Eltern Immobilien aus zunächst rein erbschaftsteuerlichen Motiven unter Nießbrauchsvorbehalt auf Kinder. Soll eine solche Überlassung dann später im Lichte zwischenzeitlicher Verteilungsüberlegungen korrigiert werden, stellen sich neben schenkungsteuerlichen insbesondere auch grunderwerbsteuerliche Fragen. Rz. 60 Erhält das vormals beschenkte Kind... mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / A. Versorgungsinteresse vs. Steuerinteresse beim Berliner Testament

Rz. 1 Häufig wird in der Praxis bei Ehegatten/Lebenspartnern im Rahmen der Vermögensnachfolgegestaltung von Todes wegen das gemeinschaftliche Testament gewählt. Auf zivilrechtlicher Ebene machen die Wechselbezüglichkeit (§§ 2270, 2271 BGB) und die damit einhergehende Bindungswirkung die gemeinsame Verfügung kautelarrechtlich und forensisch interessant. Die Alleinerbenstellun... mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / 1. Allgemeines

Rz. 4 Alternativ kommt – als flexible Regelung – die Anordnung eines sog. Supervermächtnisses in Betracht.[1] Dessen zivilrechtliche Wirksamkeit – eine etwaige Unwirksamkeit ist steuerlich grundsätzlich unschädlich (siehe dazu Rdn 29) – ist zwischenzeitlich von der Rechtsprechung anerkannt.[2] Als zivilrechtlicher Einstieg in das Thema kann die Regelung des § 2065 Abs. 2 BGB... mehr

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§ 3 Der Erbfall / 8. Entstehung der Erbschaftsteuer

Rz. 51 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG entsteht die Erbschaftsteuer für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (erst) mit dem Zeitpunkt seiner Geltendmachung (siehe Rdn 130). Hinsichtlich des Abzugs des Pflichtteils als Nachlassverbindlichkeit (siehe § 9 Rdn 10) wirkt dessen Geltendmachung hingegen auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer gegenüber ... mehr

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§ 3 Der Erbfall / I. Erbunwürdigkeit

Rz. 173 Die Erbunwürdigkeit wird durch Anfechtung des Erbschaftserwerbs geltend gemacht, § 2339 Abs. 1 BGB, und fingiert den Anfall als nicht erfolgt, § 2344 Abs. 1 BGB. Die Erbschaft fällt (mit dem Eintritt des Erbfalls) demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Erbunwürdige zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte § 2344 Abs. 2 BGB. Rz. 174 Wie die Anfechtung eine... mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / A. Zweck und Erscheinungsformen

Rz. 1 Das Instrument der Testamentsvollstreckung ermöglicht es dem Erblasser, die über seinen Tod hinaus fortwirkende vermögensrechtliche Herrschaft sicherzustellen. Der Testamentsvollstrecker soll "als Werkzeug" des Erblassers die tatsächliche Erfüllung des letzten Willens des Verstorbenen gewährleisten. Erscheinungsformen der Testamentsvollstreckung sind mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Zugewinnehen

Rz. 151 Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen der Eheleute/Lebenspartner am Vermögen, § 1363 Abs. 2 BGB. Wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet, gehört die Ausgleichsforderung i.S.d. § 1378 BGB nicht zum schenkungsteuerpflichtigen Erwerb, § 5 Abs. 2 i.V.... mehr

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ZErb 04/2025, Die Nachlasst... / 6

Auf einen Blick Der mit einer Vor- und Nacherbschaft mit Dauertestamentsvollstreckung flankierte Pflichtteilsverzicht eines Sozialhilfeempfängers bietet sich aus zahlreichen Gesichtspunkten an. Der Verzichtende stellt so seine Teilhabe am Nachlass sicher, zugleich wird der gestalterisch gefährliche Pflichtteil ausgeschaltet. Dies führt nicht nur dazu, dass sowohl eine entspr... mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / E. Anzeigefrist

Rz. 10 Die Anzeige muss binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall des Erwerbs oder von dem Eintritt der Verpflichtung erfolgen, § 30 Abs. 1 ErbStG. Voraussetzung ist, dass die Steuer gem. § 9 ErbStG entstanden ist (siehe § 9 Rdn 1 ff.). Wurde ein Pflichtteil (noch) nicht geltend gemacht (siehe § 3 Rdn 12 ff.) oder liegt lediglich ein Schenkun... mehr

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§ 3 Der Erbfall / II. Einkommensteuer des Erblassers

Rz. 179 Die Einkommensteuerpflicht einer natürlichen Peron beginnt mit der Geburt (bzw. dem Zuzug ins Inland) und endet mit dem Tod (bzw. dem Wegzug ins Ausland). Einkünfte, die der Erblasser erzielt hat (z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte), sind ab diesem Stichtag beim Erben bzw. bei der Erbengemeinschaft zu versteuern. Es wird nicht etwa eine (anteil... mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung zur Steuerbefreiung für Familienheime wurde durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.2009 eingeführt und stellt eine Erweiterung der bereits seit dem durch das Jahressteuergesetz 1996[2] eingeführten geltenden Privilegierung für lebzeitige Zuwendungen im Zusammenhang mit Familienwohnheimen unter Ehegatten/Lebenspartnern dar, § 13 Abs... mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / IV. Behaltensfristen

Rz. 81 Hat der Erwerber ein gem. § 13d ErbStG privilegiertes Grundstück von Todes wegen oder lebzeitig erhalten, trifft ihn keine Behaltensverpflichtung, wie etwa beim Familienheim (siehe Rdn 34 ff.), und auch keine Verpflichtung zur weiteren Vermietung zu Wohnzwecken, etwa bei einer Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter. Rz. 82 Nach Ansicht der Finanzverwaltung ka... mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / cc) Fälligkeitstermin

Rz. 15 § 6 Abs. 4 ErbStG greift hingegen nicht, wenn der Erblasser einen fixen Termin als "Auffangtermin" anordnet, an dem das Vermächtnis durch den längerlebenden Ehegatten spätesten zu erfüllen ist. Dieser wird so bestimmt, dass ihn der Längerlebende wahrscheinlich noch erlebt, da ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO durch die Finanzverwal... mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / 7. Unwirksamkeit des Vermächtnisses?

Rz. 29 Vereinzelt wird – trotz Anerkennung durch die Zivilrechtsprechung[31] – die Frage der (zivilrechtlichen) Unwirksamkeit von Steuervermächtnissen – etwa im Rahmen des Zwecks i.S.d. § 2156 BGB – diskutiert (siehe Rdn 6). Allerdings werden auch unwirksame Verfügungen von Todes wegen bei der Erbschaftbesteuerung steuerlich anerkannt (siehe § 4 Rdn 38 ff.). Nach Ansicht des... mehr

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§ 3 Der Erbfall / 4. Nacherbenausschlagung vor dem Nacherbfall, § 2142 Abs. 1 BGB

Rz. 67 Ein Nacherbe kann als Erbe des Erblassers die Erbschaft gem. § 2142 Abs. 1 BGB auch schon vor Eintritt des Nacherbfalls ausschlagen. Eine hierfür geleistete Abfindung stellt einen erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen vom Erblasser dar, § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Die Besteuerung des Erwerbs richtet sich analog zu § 7 Abs. 2 ErbStG nach § 6 Abs. 2 ErbStG.[53] mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / V. Zum Nachlass gehöriges Grundstück

Rz. 85 Das übertragungsgegenständliche Grundstück muss (steuerlich) zum Nachlass gehört haben bzw. dem Erblasser zuzurechnen gewesen sein. Ausreichend ist, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes einen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang i.S.d. § 1 GrEStG verwirklicht hat. Er braucht also nicht bereits zivilrechtlicher Eigentümer gewesen sein. Zum Nachlass i.S.... mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / bb) Steuerliche Folgen der Ausgleichungen

Rz. 18 Die Miterbenausgleichung der §§ 2050 ff. BGB ist steuerlich relevant. Die Ausgleichspflichten mindern zwar nicht den Erbteil, jedoch den erbschaftsteuerbaren Wert des Erwerbs des ausgleichspflichtigen Abkömmlings.[10] Anders als bei Teilungsanordnungen (siehe Rdn 21 ff.) oder Vorausvermächtnissen (siehe Rdn 33 ff.) liegen keine schuldrechtlichen, auf Auseinandersetzun... mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 3. Behaltensfrist

Rz. 14 Anders als bei dem Erwerb eines Familienheims von Todes wegen gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG fällt bei einer ehebedingten Zuwendung unter Lebenden die Steuerbefreiung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn (unentschuldigt) gegen eine Behaltensfrist verstoßen wird. Ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO liegt vor (die St... mehr

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§ 3 Der Erbfall / (2) Verzicht auf den geltend gemachten Pflichtteilsanspruch gegen Abfindung

Rz. 34 Erhält der Pflichtteilsberechtigte eine Abfindung für den Verzicht auf den geltend gemachten Pflichtteilsanspruch, ist dieser Verzicht – wie die Erfüllung selber auch (siehe Rdn 35 ff.) – steuerneutral. Dies gilt aber nur dann, wenn der Pflichtteilsanspruch und die Abfindungshöhe gleichwertig sind. Kommt es zu einer wertmäßigen Abweichung, liegt eine steuerbare gemisc... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VI. Vorbehaltsnießbrauch bei Ehegatten

Rz. 109 Im Rahmen der lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt kann es bei der Beteiligung von Ehegatten zu zwei steuerschädlichen Konstellationen kommen: Rz. 110 Wird eine im Alleineigentum eines Ehegatten stehende fremdvermietete Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des Veräußerers und seines Ehegatten als Gesamtberechtigte i.S.d. ... mehr

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§ 3 Der Erbfall / 6. Bezüge bzw. Versorgung für Hinterbliebene

Rz. 204 Erhalten Hinterbliebene – unabhängig von einem etwaigen Erwerb von Todes wegen vom Erblasser – Bezüge, unterliegen solche Einkünfte als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 EStG grundsätzlich der Lohnbesteuerung. In Betracht kommen Witwen- und Waisengelder, Beamtenpensionen und betriebliche Hinterbliebenenrenten. Gemäß § 19 Abs. 2 EStG steht für s... mehr

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§ 3 Der Erbfall / 2. Bestattungskosten, Grabdenkmalkosten

Rz. 141 Die angefallenen Bestattungskosten und Grabdenkmalkosten können – ebenso wie der andere Erwerbsaufwand – in voller Höhe gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abgezogen werden, wenn alle tatsächlichen Kosten zusammen den Pauschbetrag i.H.v. 10.300 EUR übersteigen (siehe Rdn 156 ff.). Der abzugsfähige Aufwand ist nicht – wie im Rahmen des § 1968 BGB – auf die standesgemäßen Ko... mehr

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§ 3 Der Erbfall / (1) Bemessungsgrundlage: Nennwert der Forderung

Rz. 35 Nach Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs besteht – jedenfalls in der geltend gemachten Höhe – kein steuerlicher Spielraum für Vereinbarungen der Beteiligten.[31] Für die Besteuerung des Erwerbs beim Pflichtteilsberechtigen ist die Bereicherung gem. § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 1 BewG, d.h. der Nennwert der Geldforderung, maßgeblich.[32] Hinweis Eine fü... mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 2. Erbschaftsteuerrecht

Rz. 34 Liegt ein Vorausvermächtnis vor, wirkt sich dies erbschaftsteuerrechtlich werterhöhend als selbstständiger Erwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG beim begünstigten Miterben aus. Entsprechendes gilt für den Fall, dass ein Miterbe vom Erblasser beabsichtigt schlechter gestellt werden soll, etwa durch die vorausvermächtnisweise Zuweisung von Verbindlichkei... mehr

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§ 7 Berücksichtigung früher... / F. Berücksichtigung von Vorerwerben i.S.d. § 14 ErbStG beim Berliner Testament

Rz. 10 Erhält der Schlusserbe eines Berliner Testaments nach dem Letztversterbenden das gesamte Vermögen beider Ehegatten, wird der Erwerb ausschließlich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Letztversterbenden besteuert. Entsprechend sind auch nur die Vorerwerbe in diesem Verhältnis relevant für eine Zusammenrechnung i.S.d. § 14 ErbStG. Gemäß § 15 Abs. 3 ErbStG ist auf Ant... mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 2. Angemessenheitsgrenze i.H.v. 200 qm Wohnfläche

Rz. 26 Bei einem Erwerb von Todes wegen durch Abkömmlinge ist die Befreiung – aus Gründen der Angemessenheit – auf eine Wohnfläche der selbstgenutzten Wohnung des Erblassers von höchstens 200 qm begrenzt. Hinweis Dabei handelt es sich um einen Freibetrag und nicht (nur) um eine Freigrenze. In letzterem Fall würde bei einer Wohnfläche von 201 qm gar kein Steuerprivileg gewährt... mehr

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§ 9 Entstehung der Steuer (... / 4. Weitere Sonderregelungen

Rz. 12 In § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. c, d, e, g und j ErbStG finden sich weitere Sonderregelungen, die den Entstehungsstichtag beim Erwerb von Todes wegen zeitlich verschieben. Dies gilt etwa für Erwerbe infolge Vollziehung einer vom Erblasser angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung einer vom Erblasser gesetzten Bedingung i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG. Danach entsteht die Er... mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 2. Grundstückserwerb durch Teilung des Gesamtguts der fortgesetzten Gütergemeinschaft, § 3 Nr. 7 GrEStG

Rz. 97 Der Erwerb eines zum Gesamtgut gehörigen Grundstücks durch Teilnehmer an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft im Sinne der §§ 1483 ff. BGB zur Teilung des Gesamtguts ist gem. § 3 Nr. 7 S. 1 GrEStG von der Grunderwerbsbesteuerung ausgenommen. Den Teilnehmern an der fortgesetzten Gütergemeinschaft stehen ihre Ehegatten/Lebenspartner gleich, § 3 Nr. 7 S. 2 GrEStG. Rz. 9... mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / VIII. Steuerstundung

Rz. 95 Liegt ein zu Wohnzwecken genutztes Grundstück vor, kann – auch wenn ein Vorbehaltsnießbrauch vereinbart wurde[101] – die auf diesen Erwerb, d.h. im Erbfall und im Schenkungsfall, entfallende Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer auf Antrag bis zu zehn Jahre – gedeckelt auf die Dauer der Wohnnutzung – gestundet werden, § 28 Abs. 3 ErbStG. Hinweis Von der bisherigen Stund... mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / a) Privilegierter Personenkreis

Rz. 93 Sofern im Erbfall die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG für den Grundstückserwerb von Todes wegen nicht greift oder im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG nicht steuerbefreit ist, kommt die personenbezogene Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 GrEStG in Betracht. Die Steuerbefre... mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Einkommensteuererstattungsansprüche

Rz. 5 Steuererstattungsansprüche des Erblassers aus dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr), in den der Todeszeitpunkt des Erblassers fällt, sind bei der Ermittlung der Bereicherung zu berücksichtigen, auch wenn sie rechtlich erst nach dem Tod des Erblassers – erst mit Ablauf dieses Kalenderjahres, in das der Todeszeitpunkt fällt, § 25 Abs. 1 EStG – entstanden sind, § 10 Abs... mehr