Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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zfs 03/2025, Zur Bemessung des Hinterbliebenengeldes beim Tod eines erwachsenen Kindes

BGB § 823 § 844; StVG § 7 § 9 § 10 § 17; StVO § 3 § 4 § 25 Leitsatz Das Überschreiten einer Fahrbahn erfordert von einem Fußgänger erhöhte Sorgfalt. Da eine Fahrbahn in erster Linie dem Fahrzeugverkehr dient, hat der Fahrzeugführer grundsätzlich Vorrang. Ein Fahrzeugführer muss nicht allein in Kenntnis eines am Fahrbahnrand befindlichen Fußweges seine Geschwindigkeit reduzieren... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erwerb von Todes wegen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Ermäßigung gilt nur, wenn es sich beim zu begünstigenden Erwerb um einen Erwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 ErbStG handelt.[2] Für Schenkungen unter Lebenden (§ 7 ErbStG) gilt die Ermäßigung nach § 27 ErbStG nicht. Die Vorschrift enthält eine von § 1 Abs. 2 ErbStG abweichende Bestimmung.[3] Demgegenüber kann der Ersterwerb auch ein Erwerb durch Schenk... mehr

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FoVo 03/2025, Pfändbarkeit ... / 2 II. Aus der Entscheidung

Kein Pfändungsschutz nach § 850b ZPO Entgegen der Auffassung des LG fällt das Guthaben aus dem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag nicht in analoger Anwendung von § 850b Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 ZPO i.V.m. § 36 Abs. 1 InsO wegen Unpfändbarkeit nicht in die Insolvenzmasse. Auch wenn ein Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag grundsätzlich eine einer Sterbegeldversicherung entsprechen... mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / I. Unterschiede zum herkömmlichen Insolvenzverfahren

Im herkömmlichen Verfahren beabsichtigt ein mittelloser Schuldner mithilfe des Insolvenzverfahrens eine Entschuldung herbeizuführen. Anders im Fall des Nachlassverfahrens. Hier gibt es auch nicht mehr den "klassischen" Schuldner; vielmehr stehen oft die Erben am schuldenrechtlichen Abgrund. § 1922 BGB regelt die sog. Universalsukzession,[1] die Gesamtrechtsnachfolge im Fall ... mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / 2. Sanktionen und Kostenersatzansprüche

Als leistungsrechtliche Reaktion auf zurechenbare Pflichtverletzungen von Sozialhilfeempfängern finden sich sowohl im SGB II als auch im SGB XII normierte Sanktionsmöglichkeiten.[16] Bewirkt der Sozialhilfeempfänger seine eigene Teilhabe am Nachlass bzw. wirkt er daran mit, kann eine solche Rechtsgestaltung ein entsprechendes Risiko darstellen und muss deshalb bei dessen Eff... mehr

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FoVo 03/2025, Pfändbarkeit ... / Leitsatz

1. Ansprüche des Schuldners auf Auszahlung von im Rahmen eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrags verwahrter Gelder sind grundsätzlich pfändbar und gehören zur Insolvenzmasse. 2. Sie stehen weder nur bedingt pfändbaren Bezügen noch Ansprüchen aus Lebensversicherungen gleich, die nur auf den Todesfall abgeschlossen sind und deren Versicherungssumme 5.400 EUR nicht übersteigt... mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / VII. Besondere Rechtsprechung und Verfahrensweisen

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ZErb 03/2025, Kosten im Zus... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist testamentarisch eingesetzte Miterbin nach der im Jahr 2017 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin war Alleinerbin ihres im selben Jahr vorverstorbenen Ehemanns. Die Eheleute hatten in einem Testament aus dem Jahr 2004 verschiedene Familienmitglieder angeführt, die nach dem Tod des letztverstorbenen Ehegatten Erben oder V... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Weitergabe der Begünstigung (Abs. 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] § 13d Abs. 2 ErbStG stellt sicher, dass die Begünstigung im Fall der Weitergabe dem nachfolgenden Erwerber zugutekommt, also demjenigen, der frei über den Gegenstand verfügen kann.[2] Derselbe Rechtsgedanke wie in § 13d Abs. 2 ErbStG ist auch in den Vorschriften über die Übertragung eines Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Sätze 2 bis 4 und § 13 Abs. 1 Nr... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begünstigter Personenkreis

Rz. 2 [Autor/Stand] Begünstigt sind nur Erwerbe von Personen der Steuerklasse I (s. § 15 Abs. 1 ErbStG; s. § 15 Rz. 20). Das gilt sowohl für den früheren Erwerb als auch für den begünstigten Erwerb. Beide Erwerbe müssen in die Steuerklasse I fallen.[2] Maßgeblich für die Beurteilung ist die beim begünstigten Erwerb geltende Rechtslage.[3] Da § 15 Abs. 1 ErbStG seit Jahren un... mehr

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ZErb 03/2025, Keine Pflicht... / 1 Gründe

I. Die Klägerin verlangt aus ihr abgetretenem Recht der Zeugin L. von dem beklagten Notar Schadensersatz aufgrund der Beurkundung eines Übertragungsvertrags vom 8.3.2013, mit dem der inzwischen verstorbene Vater der Zeugin M. sein Grundvermögen V.-straße N01 und N02 in G. an diese gegen Einräumung eines Nießbrauchs- und Wohnrechts übertrug. Sie wirft dem Beklagten vor, durch ... mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / aa. Gestaltungselemente

Herzstück sind dabei jeweils die angeordnete Dauertestamentsvollstreckung und die darin präzise ausgestalteten Verwaltungsanordnungen an den Testamentsvollstrecker. Dadurch kann die effektive Nachlassteilhabe des Sozialhilfeempfängers erreicht werden. Zum einen geschieht dies insbesondere mittels der Verfügungsbeschränkungen durch die angeordnete Testamentsvollstreckung gem.... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erwerb

Rz. 35 [Autor/Stand] Voraussetzung für eine Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG ist ein Erwerb. Anders als nach § 28 Abs. 1 ErbStG, wonach nur Erwerbe von Todes wegen begünstigt sind, ist es für die Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG unbeachtlich, ob es sich um einen Erwerb von Todes wegen oder um eine Schenkung unter Lebenden handelt[2] und in welchem Verwandtschaftsverhältnis d... mehr

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ZErb 03/2025, Keine Umdeutu... / 1 Gründe

I. Die Kl. nahm den Bekl. wegen einer Amtspflichtverletzung als Notar auf Schadensersatz in Anspruch. Der verwitwete Vater der Kl. (im Folgenden: Erblasser) setzte diese in einem notariellen Testament vom 14.12.2005 als Hofes- und Alleinerbin ein. Er war Eigentümer eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks, bei dem es sich um einen Hof im Sinne der Höfeordnung handelt. A... mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / bb. Vereinbarkeit mit den guten Sitten gem. § 138 Abs. 1 BGB

Im Mittelpunkt der Diskussion um die Effektivität der angeordneten Vor- und Nacherbschaft mit Dauertestamentsvollstreckung steht die Frage der Vereinbarkeit mit den guten Sitten und darin insbesondere die Wirksamkeit von Verfügungen von Todes wegen zugunsten von erwerbsfähigen Leistungsempfängern nach dem SGB II.[58] Während das sog. Behindertentestament nach gefestigter Rec... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kommunale Meldebehörde

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die nach Landesrecht für das Meldewesen zuständige Meldebehörde teilt dem > Bundeszentralamt für Steuern die zur automatisierten Bildung von > Lohnsteuerabzugsmerkmale erforderlichen Daten und deren Änderungen im Melderegister im Wege der > Elektronische Kommunikation mit (vgl § 39e Abs 2 Satz 2 EStG). Übermittelt werden unter Angabe der > Id... mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / 1

Tod, Erbschaft, Schulden und Insolvenz liegen oft näher beieinander, als man vermuten möchte. Das Nachlassinsolvenzverfahren bietet hier einen Ausweg. Vorliegender Beitrag soll das Verfahren – in der gebotenen Kürze – vorstellen und einige wichtige Entscheidungen hierzu auflisten. mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / 9

Auf einen Blick Der vorliegende Beitrag zeigte in Grundzügen die Besonderheiten eines Nachlassinsolvenzverfahrens auf. Vom Beginn über die Unterschiede zu einem herkömmlichen Verfahren bis hin zu Sonderfällen, etwa des Todes der natürlichen Person im regulären Insolvenzverfahren, sollte alles für die Praxis und die notwendige Arbeit abgebildet sein. Während der Ablauf des Ve... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Mehrfache Besteuerung desselben Vermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Steuerermäßigung setzt nach § 27 Abs. 1 Satz 1 ErbStG voraus, dass dasselbe Vermögen mehrfach nach dem ErbStG besteuert wurde. Aus § 27 Abs. 3 ErbStG folgt, dass die Steuer für den Ersterwerb auch tatsächlich entrichtet sein muss.[2] Für die Steuerbegünstigung dem Grunde nach ist unerheblich, wenn das erworbene Vermögen nur zum Teil dem Vermögen ents... mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Besonderer Verpflichtungsgrund (Übergabevertrag, letztwillige Anordnung)

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die wiederkehrenden Leistungen müssen auf einem besonderen Verpflichtungsgrund beruhen, der sie von normalem Unterhalt unterscheidet (> Rz 91). Bei der unentgeltlichen Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen ergibt sich die besondere Verpflichtung des Stpfl zivilrechtlich idR aus einem Übertragungs- oder Versorgungsvertrag. Das ... mehr

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zfs 03/2025, Zur Bemessung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung der Klägerin ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. In der Sache hat sie keinen Erfolg. 1. Die Klägerin hat keine weiteren Ansprüche gegen die Beklagten gem. § 844 Abs. 3 BGB, § 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG als Gesamtschuldner gem. § 421 BGB, § 115 Abs. 1 S. 4 VVG. a) Ein Fall höherer Gewalt lieg... mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / I. Untersuchungsgegenstand der Arbeit

Eine "dogmatische Betrachtung effektiver Gestaltungsmöglichkeiten vor und nach dem Erbfall" beinhaltet nicht nur den Blick auf die Gestaltung des Erblassers zur Beteiligung des Sozialhilfeempfängers am Nachlass,[2] sondern auch die eigens bewirkte Teilhabe durch rechtsgeschäftliches Agieren des Sozialhilfeempfängers selbst. Mit effektiven Gestaltungsmöglichkeiten sind solche... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Ende der Stundung

Rz. 29 [Autor/Stand] Verstößt der Erwerber gegen die Lohnsummen- oder Behaltensregelung (zu Einzelheiten s. § 13a Rz. 161 ff.) für die Begünstigung des Betriebsvermögens, endet auch die Stundung nach § 28 Abs. 1 Satz 5 ErbStG und die verbleibende Steuer wird sofort fällig.[2] Allerdings hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, für verbleibendes begünstigtes Vermögen erneut ... mehr

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ZErb 03/2025, Keine Umdeutu... / 2 Anmerkung

Notarhaftung bei Erbverzichtsbeurkundung mit vollmachtlosen Vertreter – keine Umdeutung 1. Zwei Monate, nachdem der verwitwete Erblasser eine seiner beiden Töchter notariell als Alleinerbin eingesetzt hatte, schloss dieser mit seinen beiden Töchtern eine als Pflichtteilsverzichtsvertrag bezeichnete Vereinbarung. In dieser verzichtete die nicht als Erbin eingesetzte Tochter ge... mehr

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FF 03/2025, Sorgerechtsüber... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beteiligte zu 4. (im Folgenden Kindesvater) wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Übertragung des Sorgerechts für die vorliegend betroffenen, derzeit neun- und fünfjährigen Kinder, auf die Beteiligte zu 5. (im Folgenden Kindesmutter) allein. Die Kinder leben seit der Trennung der Eltern im Oktober 2020 bei der Kindesmutter. Die Eltern sind mittlerwei... mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage des... / Leitsatz

1. Hält ein Sachverständiger die Einvernahme von Kontaktpersonen des Erblassers zur Beurteilung der Testierfähigkeit für erforderlich, muss das Nachlassgericht den Sachverständigen zur Befragung der Zeugen zuziehen und ihm Gelegenheit geben, selbst Fragen an die Zeugen zu stellen (Anschluss an: OLG München, Beschl. v. 14.1.2020 – 31 Wx 466/19). 2. Dem Nachlassgericht fehlt di... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Rechtsfolgen

Rz. 46 [Autor/Stand] Liegen die Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 ErbStG vor, hat der Erwerber einen Rechtsanspruch auf Stundung der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer bis zu zehn Jahre. Einen Anspruch auf eine bestimmte Stundungsdauer hat er zwar nicht.[2] Das Finanzamt muss jedoch gute Gründe im Rahmen seiner Ermessensausübung haben, um von dem begründeten Stun... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Festsetzung von Stundungszinsen (§§ 234, 238 AO)

Rz. 52 [Autor/Stand] Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 ErbStG und § 28 Abs. 3 Satz 3 ErbStG sind die §§ 234, 238 AO anzuwenden. Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 ErbStG wird die Steuer im ersten Jahr der Stundung nicht verzinst, ab dem zweiten Jahr der Stundung werden Zinsen festgesetzt. Nach § 28 Abs. 3 Satz 3 ErbStG erfolgt die Stundung der Steuer nur beim Erwerb von Immobilienvermögen von To... mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / 2. Gestaltungsmöglichkeiten vor dem Erbfall

Gestaltungsmöglichkeiten vor dem Erbfall können unilateral – d.h. aus den eigenständigen Möglichkeiten des Erblassers – und bilateral, also im Zusammenwirken mit dem Sozialhilfeempfänger, erfolgen. Wegweisende Ausgangspunkte sind stets die Testierfreiheit sowie der erbrechtliche Typenzwang und numerus clausus. Letztere sind als erbrechtliche Prinzipien anzuerkennen, was sich... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Antrag

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG erfolgt ebenfalls nur auf Antrag (s. Rz. 20 ff. gelten entsprechend). Eine Begründung des Antrags ist zwar grundsätzlich nicht erforderlich. Allerdings muss der Erwerber darlegen und ggf. nachweisen, dass er die Steuer nur durch Veräußerung des begünstigten Vermögens aufbringen kann. Da die Stundung nur beim Erwerb vo... mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / 1. Bedeutsame Zuordnung von erbfallbezogenen Mitteln als sozialhilferechtliches Einkommen oder Vermögen

Seit dem 1.1.2024 unterfallen gem. § 11a Abs. 1 Nr. 7 SGB II bzw. § 82 Abs. 1 Nr. 9 SGB XII einmalige Einnahmen aus Erbschaften, Vermächtnissen und Pflichtteilszuwendungen nicht mehr dem sozialhilferechtlichen Einkommen, sondern dem Vermögen. Damit hat der Gesetzgeber nicht nur für eine Vereinheitlichung hinsichtlich der Qualifikation des Zuflusses solcher erbfallbezogenen M... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnzwecke

Rz. 20 [Autor/Stand] Eine Vermietung zu Wohnzwecken setzt eine Wohnung i.S.d. § 181 Abs. 9 BewG voraus. Darunter wird eine baulich abgetrennte, in sich geschlossene Wohneinheit mit selbständigem Zugang verstanden, die über eigene Nebenräume wie Küche, Bad bzw. Dusche und Toilette verfügt und eine Mindestwohnfläche von 23 qm aufweist.[2] Die Überlassung von Räumen für betreut... mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / B. Literatur

Wevers Bericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts"[110] hat sich erneut mit wichtigen Entscheidungen und Literaturbeiträgen zum Nebengüterrecht befasst. Beide Beiträge – der eben genannte und der vorliegende – treffen angesichts der Materialfülle eine unterschiedliche Auswahl und mögen sich daher in gew... mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage des... / 2 Anmerkung

Im Erbscheinsverfahren ist oft die Feststellung der Testierfähigkeit des Erblassers Gegenstand einer Beweisaufnahme. Vorliegende Entscheidung äußert sich dabei zu drei Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten: (1.) Wer ist für die Anordnung und Durchführung der Beweisaufnahme zuständig ist; (2.) wer besitzt die zur Feststellung nötige Sachkunde und (3.) wie ist die Bewei... mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch von N. des AG Wermelskirchen, Bl. … , ist als Eigentümerin die Erblasserin verzeichnet. Zur Nachlasspflegerin für die unbekannten Erben ist die Beteiligte zu 1) bestellt worden. Mit Vertrag vom 18.4.2024 (UVZ-Nr. …) verkaufte die Beteiligte zu 1) den Grundbesitz mit Wirkung und auf Rechnung des Nachlasses an die Beteiligten zu 2) und 3). Abschnitt VI der Urkund... mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / aa. Wirksamkeit der Annahme einer Erbschaft zulasten der Allgemeinheit

Eine nachteilige Wirkung durch die Annahme einer Erbschaft kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter i.S.v. § 2306 Abs. 1 Hs. 1 BGB beschwert oder beschränkt ist.[21] Nimmt der Sozialhilfeempfänger eine solche Erbschaft an, kann er aufgrund der Beschränkungen und Beschwerungen nicht frei über den Nachlass verfügen. Dementsprechend... mehr

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ZErb 03/2025, Eintragung ei... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte ist seit dem 00.00.1987 aufgrund Auflassung vom 00.00.1987 als Eigentümerin des im Beschlusskopf bezeichneten Grundbesitzes eingetragen. Ihre Mutter, Frau W. M. W., verstarb laut einem mit der Beschwerde in einfacher Kopie vorgelegten Erbschein des AG Heinsberg (Bl. 132) am 00.00.2003 und wurde von der Beteiligten beerbt. Weiter heißt es dort: Zitat Nacherbfolg... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Mittelbarer Zusammenhang ausreichend

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der BFH legt dem WK-Begriff das Veranlassungsprinzip zugrunde (> Rz 12, 15). WK sind somit nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (BFH 161, 290 = BStBl 1990 II, 817 mwN; BFH 189, 151 = BStBl 1999 II, 778 mwN; GrS 1/06, BFH 227, 1 = ... mehr

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zfs 03/2025, Wirksamkeit ei... / 2 Aus den Gründen:

„… II. … Die angegriffenen Kündigungsregeln in Nr. 10.2 Abs. 2 und 4 AUB 2000 und AUB 2008 sind nicht nach den §§ 307 bis 309 BGB unwirksam. Dementsprechend stehen dem Kl. auch keine Ansprüche auf Auskunft und Beseitigung, auf Zahlung von Abmahnkosten oder Rechtshängigkeitszinsen zu. [Auslegung der Kündigungsregelung] [16] 1. Gegenüber den Klauseln in Nr. 10.2 AUB 2000 und AUB... mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 10 Zuführung von Vermögen/Ausstattung anderer Körperschaften

Vor Zeilen 63–70 Besondere Regeln gelten, wenn die Mittel nicht unmittelbar für die begünstigten Zwecke eingesetzt, sondern dem Vermögen der Körperschaft zugeführt werden. Die zur Prüfung der Zulässigkeit einer solchen Maßnahme erforderlichen Angaben sind in den Zeilen 63–70 zu machen. Erläuterungen hierzu sind in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 222–224, enthalten. Zeile ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Vollmacht / 2.4 Erlöschen der Vollmacht

Das Erlöschen der Vollmacht richtet sich in erster Linie nach ihrem Inhalt. Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht befristen oder unter einer auflösenden Bedingung erteilen. Die befristete Vollmacht erlischt demnach mit Fristablauf, die Spezialvollmacht mit der Ausführung des Rechtsgeschäfts. Im Übrigen kann die Vollmacht jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist eine emp... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.6 Ausschluss der Verlustnutzung beim Einbringenden (§ 20 Abs. 6 S. 4 i. V. m. § 2 Abs. 4 S. 1 UmwStG)

Rz. 412a Nach § 20 Abs. 6 S. 4 UmwStG ist § 2 Abs. 4 UmwStG entsprechend anzuwenden. § 2 Abs. 4 S. 1 UmwStG soll verhindern, dass durch die Ausnutzung der Rückwirkungsfiktion die Regelungen über den Untergang von Verlusten, Zins- und EBITDA-Vorträgen auf der Ebene des übertragenden Rechtsträgers umgangen werden.[1] Rz. 412b Eine Umgehung könnte sonst insbesondere dadurch erfo... mehr

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Haftung und Versicherung se... / 1.6 Sicherheit für den Chef

Was für die Firma gilt, muss auch für den Chef gelten. Ohne seine Arbeitskraft, ohne entsprechende Ideen stagniert der Geschäftsbetrieb meist. Deshalb muss er Vorsorge treffen, damit Familie und Lebenswerk nicht durch plötzlich eintretende Berufsunfähigkeit oder gar Tod gefährdet sind. Selbstständigkeit heißt auch: Selbst für die Absicherung sorgen. Wenn Sie bisher als Arbeit... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
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Haftung und Versicherung se... / 2.6 Dread-Disease Versicherung

Eine solche Versicherung leistet sobald eine vorher vertraglich definierte Krankheit diagnostiziert wurde. Sie realisiert im Leistungsfall keine monatliche Rente wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern die Einmalzahlung einer Versicherungssumme. Dadurch erhält man trotz der ggf. schweren gesundheitlichen Einschränkungen ausreichende finanzielle Freiheit, um sich zum ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Ausgeschiedener Eigentümer / Zusammenfassung

Begriff Bei einem Sondereigentumsverkauf scheidet der Veräußerer zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch aus der Eigentümergemeinschaft aus. Im Fall der Zwangsversteigerung des Sondereigentums erfolgt der Eigentümerwechsel durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung. Stirbt ein Eigentümer, erfolgt der Eigentümerwechsel durch Eintritt des Erbfalls (Tod des Erblass... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 1.2 Normzweck

Rz. 2 Zweck der Vollzeitpflege ist die Kompensation des Entwicklungsdefizits des Kindes oder des Jugendlichen in der eigenen Familie durch die Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie. Die Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen gehört neben der Heimerziehung (§ 34) zu den klassischen Hilfetypen der Jugendhilfe. In Vollzeitpflege werden Kinder und Jugendliche u... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 5 Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Erziehung nicht gewährleistet sein. Wie bei allen anderen Hilfearten auch ist Kernvoraussetzung die Geeignetheit und Notwendigkeit der Maßnahme i. S. der in § 27 Abs. 1 aufgestellten Voraussetzungen mit Doppelfunktion (zu den Voraussetzungen insoweit vgl. auch bei Nellissen, in: S... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs

Rz. 2 § 23 GrEStG stellt bei der Anwendung des Grunderwerbsteuergesetzes 1983 in seiner ursprünglichen Fassung und der nachfolgenden, durch das JStG 1997, das StEntlG 1999/2000/2002 sowie das StÄndG 2001 geänderten Rechtsvorschriften des Gesetzes auf die "Verwirklichung des Erwerbsvorgangs" ab. Aus dem in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff "Erwerbsvorgang" wird deutlich... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Tabellarischer Überblick über länderspezifische Besonderheiten

Im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten hat Deutschland im Bereich der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung nicht regelmäßig die Regelung des OECD-MA in den DBA vereinbart. Vielmehr wurde in der Vergangenheit häufig – aus sozialpolitischen Gründen – ein Besteuerungssystem vereinbart, das ausgewanderten Deutschen eine ähnliche Belastung wie im Inland bedingen sollte. Seit 2... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4 Betroffene Personen

Unter den betroffenen Personenkreis fällt nicht nur der den Anspruch erarbeitete Arbeitnehmer (Ruhegehaltsempfänger) selbst, sondern auch andere Begünstigte wie z. B. Witwen, Lebenspartner und Waisen. Mit dieser Frage beschäftigt sich z. B. die Konsultationsvereinbarung mit Österreich.[1] Ausgangspunkt: Nach Artikel 19 Abs. 2 DBA Österreich dürfen "Ruhegehälter, die von einem... mehr