Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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ZErb 04/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bayer/Harke Moderne Familienstrukturen 2024 Nomos, ISBN 978-3-7560-1520-7, 49 EUR In der Reihe der Schriften zum Notarrecht ist der Tagungsband de... mehr

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ZErb 04/2025, Zugang der Er... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über den Zugang zu einem Benutzerkonto des sozialen Netzwerks I … Die Beklagte betreibt I … Über das Netzwerk können die Nutzer miteinander internetbasiert über die Server der Beklagten kommunizieren und Inhalte teilen. Für die Nutzung des Netzwerks ist nach einer Registrierung die Eingabe von Kontozugangsdaten erforderlich. Die Klägerin ist die Ehefrau... mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / V. Auflagen

Rz. 153 Auch für Auflagen, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, gilt § 6 Abs. 4 ErbStG, der die Gleichstellung mit der Nacherbschaft anordnet. Sieht eine Auflage im Rahmen eines Berliner Testaments vor, dass ein Abkömmling, der nach dem Erstversterbenden seinen Pflichtteil nicht geltend macht, hierfür nach dem Tod des Letztversterbenden eine Abfindung erhalten... mehr

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ZErb 04/2025, Die Nachlasst... / 2. Vorteilhafter Gestaltungsweg gegenüber den unilateralen Gestaltungsmöglichkeiten

a. Vorteile werden etwa deutlich, wenn Erblasser gemeinschaftlich von Todes wegen verfügen und beabsichtigen, die entsprechenden Anordnungen erst mit dem Tod des länger Lebenden in Kraft treten zu lassen. Methodisch wird dies dadurch umgesetzt, dass der länger Lebende als befreiter Vorerbe und der Sozialhilfeempfänger als Nacherbe eingesetzt werden. Erst für den Schlusserbfa... mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 1. Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 1 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sind Schenkungen und Erwerbe von Todes wegen schenkung- bzw. erbschaftsteuerpflichtig, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes bzw. der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber (Erbe bzw. Beschenkte) zur Zeit der Entstehung der Steuer ein Inländer ist. Für eine unbeschränkte Steuerpflicht reicht es also aus, wenn d... mehr

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ZErb 04/2025, Schuldrecht

Anspruch des Käufers auf Löschung eines (aufgegebenen) WohnungsrechtsLG Lübeck, Urt. v. 9.8.2024 – 10 O 297/23 Das LG sprach der Klägerin als Käuferin einer Immobilie den Anspruch auf Löschung gegenüber den Beklagten als Berechtigte eines über das Grundbuch gesicherten Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) zu, die das Wohnungsrecht uneingeschränkt aufgegeben hatten. Ein Abfindungsanspr... mehr

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ZErb 04/2025, Unzulässigkei... / 1 Gründe

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 67 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung ein... mehr

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§ 3 Der Erbfall / III. Gütergemeinschaft

Rz. 106 Liegt beim Erbfall der – selten vereinbarte – Güterstand der Gütergemeinschaft i.S.d. §§ 1415–1518 BGB vor und wird die Gütergemeinschaft beim Tod eines Ehegatten/Lebenspartners gem. §§ 1483 ff. BGB mit den gemeinschaftlichen Abkömmlingen fortgesetzt, wird der Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut gem. § 4 Abs. 1 ErbStG erbschaftsteuerlich so behandelt, als ... mehr

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§ 3 Der Erbfall / L. Doppelbesteuerung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer

Rz. 206 Zum erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen (durch Erbe, Vermächtnis etc.) können Nachlassgegenstände gehören, durch deren weitere Verwendung durch den Erwerber eine diesen betreffende Einkommensteuer ausgelöst wird. In Betracht kommen Nachlassgegenstände, die zu einem Betriebsvermögen gehören, und Anteile (als wesentliche Beteiligungen) an Kapitalgesellsch... mehr

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§ 9 Entstehung der Steuer (... / 1. Aufschiebende Bedingung, Betagung und Befristung

Rz. 4 Die Steuer entsteht für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristung Bedachten sowie für zu einem Erwerb gehörende aufschiebend bedingte, betagte oder befristete Ansprüche mit dem Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung oder des Ereignisses, § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ErbStG. In § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ErbStG sind zwei Fallgruppen... mehr

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§ 3 Der Erbfall / 3. Grundstückserwerb durch Vermächtnis, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. §§ 2147 ff. BGB

Rz. 220 Der Erwerb eines Grundstücks auf Grundlage eines Vermächtnisses unterfällt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbschaftbesteuerung und ist entsprechend der Prävalenz der Erbschaftsteuer gegenüber der Grunderwerbsteuer gem. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Rz. 221 Die Steuerbefreiung greift auch für den Erwerb eines Nachlassgrundstücks aufgrund Vorausvermächt... mehr

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ZErb 04/2025, Die Nachlasst... / II. Effektive Typenkombination

Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft mit Dauertestamentsvollstreckung muss mit dem Pflichtteilsverzicht nicht nur valide kombiniert werden, sondern der verzichtende Sozialhilfeempfänger muss auch tatsächlich effektiv am Nachlass teilhaben. Gerade für letzteren Gesichtspunkt ist eine Bindungswirkung des Erblassers an die begünstigenden Anordnungen rechtsgestalterisch notw... mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / a) Zivilrecht

Rz. 10 Zivilrechtlich ergibt sich die Disposition des Beschwerten über die Fälligkeit des Steuervermächtnisses aus der Auslegungsregel des § 2181 BGB. Danach wird die Leistung im Zweifel mit dem Tode des Längerlebenden fällig, wenn die Zeit der Erfüllung des Vermächtnisses seinem freien Belieben überlassen ist. Es kann also das angesprochene Spannungsfeld zwischen dem Versor... mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / X. Nutzungsrecht und Familienheim

Rz. 53 Weder die dem Ehegatten lebzeitige Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts an einer ansonsten steuerbefreiten Immobilie noch eine entsprechende (z.B. vermächtnisweise) Zuwendung eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen an den überlebenden Ehegatten oder die Abkömmlinge sind von § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG erfasst. In dem Fall... mehr

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§ 3 Der Erbfall / II. Steuerrecht

Rz. 172 Die sich aus einer Anfechtung ergebende Rechtslage (Wirkung für die Vergangenheit) schlägt auf die Erbschaftbesteuerung durch. Die wirksame Anfechtung einer Verfügung von Todes wegen stellt – wie die Ausschlagung auch (siehe Rdn 61) – ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar; ein bestandskräftiger Steuerbescheid ist mithin zu ändern. Ein auf Grundl... mehr

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§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / III. Berechnung der Kürzung

Rz. 7 Der den Versorgungsfreibetrag reduzierende Kapitalwert der lebenslänglichen Bezüge des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners ist gem. § 14 BewG zu berechnen (siehe § 1 Rdn 9 ff.). Der Kapitalwert, der einem Kind auf bestimmte Zeit zustehenden Versorgungsbezüge, errechnet sich nach § 13 Abs. 1 BewG. Rz. 8 Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist bei der Berechnung von den j... mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / bb) Fälligkeit im freien Belieben des Längerlebenden

Rz. 13 Da mithin eine Fälligkeit des vom Erstversterbenden angeordneten Vermächtnisses erst zum Zeitpunkt des Todes des belasteten Letztversterbenden jedenfalls steuerlich an § 6 Abs. 4 ErbStG scheitert, kommt eine Anordnung i.S.d. § 2181 BGB in Betracht. Um dem angesprochenen Versorgungsinteresse des Längerlebenden gerecht zu werden, kann die Zeit der Erfüllung des Vermächt... mehr

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§ 3 Der Erbfall / II. Erblasserschulden (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 111 Erblasserschulden i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG sind "vom Erblasser herrührende" Verbindlichkeiten. Abzugsberechtigt sind nur die Erben, da nur diese universalsukzessiv in die Verpflichtungen eintreten, §§ 1922, 1967 BGB. Unbeachtlich ist der Rechtsgrund, auf dem die Verbindlichkeiten beruhen. In Betracht kommen vertragliche wie auch gesetzliche Ansprüche. Ihre Bew... mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / II. Erbschaftsteuerrecht

Rz. 37 Besondere erbschaftsteuerliche Folgen ergeben sich aus der Katastrophenklausel nicht. Anders ist dies bei einem zeitnahen nacheinander Versterben der Ehegatten zu beurteilen. Erbschaftsteuerlich finden dann grundsätzlich zwei steuerbare Erwerbe statt, wobei hier die Entlastungsregelung des § 27 ErbStG bei Mehrfacherwerb desselben Vermögens innerhalb kurzer Zeit greift... mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 1. Tatbestand

Rz. 24 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG sind Erwerbe von Todes wegen steuerfrei, mit denen mehr

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§ 3 Der Erbfall / 4. Grundstückserwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. §§ 2303 ff. BGB und aufgrund Verzichts auf einen noch nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruch, § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG

Rz. 228 Der Pflichtteilsanspruch als Geldanspruch ist grunderwerbsteuerlich grundsätzlich nicht relevant. Wird allerdings ein – steuerlich geltend gemachter [195] – Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch nicht in bar, sondern an Erfüllung statt i.S.v. § 364 Abs. 1 BGB durch Leistung eines Grundstücks erfüllt, greift die Befreiung i.S.d. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG... mehr

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§ 3 Der Erbfall / I. Zivilrecht

Rz. 170 Gemäß § 2078 Abs. 1 BGB kann eine letztwillige Verfügung angefochten werden, soweit der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, dass er die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben haben würde. Das Gleiche gilt, soweit der Erblasser zu der Verfügung durch... mehr

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§ 3 Der Erbfall / b) Berechnung des Zugewinns

Rz. 89 Der konkrete Zugewinnausgleichsanspruch ist zu berechnen, um die Höhe des steuerbefreiten Erwerbs zu ermitteln, so sind z.B. latente Steuerlasten (fiktive Spekulationsteuer bei Immobilienvermögen im Endvermögen) – wie im Zivilrecht auch – zu berücksichtigen.[71] Ein nicht erlassener, während der Ehe erworbener Pflichtteilsanspruch ist Bestandteil des Anfangsvermögens,... mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / J. Zuwendungen an erwerbsunfähige Personen (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG)

Rz. 137 Erhalten Eltern (auch Adoptiv- und Stiefelten sowie Großeltern) lebzeitig oder von Todes wegen Vermögensgegenstände, bleibt dieser Erwerb gem. § 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG steuerfrei, sofern der Erwerb zusammen mit dem übrigen Vermögen des Erwerbers 41.000 EUR nicht übersteigt und der Erwerber infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen und unter Berücksichtigung seine... mehr

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ZErb 04/2025, Erbschaftsteuerrecht

Überblick über wichtige Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht enthält eine Vielzahl von Steuervergünstigungen. Systematisch ist zwischen den sog. sachlichen Steuerbefreiungen und den persönlichen Steuerbefreiungen zu differenzieren. In sachlicher Hinsicht sollen beispielhaft die wichtigsten praxisrelevanten Befreiungstatbes... mehr

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§ 3 Der Erbfall / 4. Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 199 Erbfälle unterliegen grundsätzlich nicht der Einkommensteuer. Dies gilt auch, wenn Kapitalvermögen von Todes wegen übergeht. Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 EStG werden aus dem Überschuss der Einnahmen (§ 8 EStG) einerseits und der Werbungskosten (§ 9 EStG) andererseits ermittelt. Rz. 200 Die Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden) werden vom... mehr

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§ 9 Entstehung der Steuer (... / I. Grundsatz

Rz. 3 Die Erbschaftsteuer entsteht bei Erwerben von Todes wegen i.S.d. § 3 ErbStG grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers, § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Dies gilt insbesondere für den Erwerb durch Erbanfall und durch Vermächtnis. Für die Entstehung der Steuer ist grundsätzlich unbeachtlich, dass der Vermächtnisanspruch zu diesem Zeitpunkt regelmäßig noch nicht erfüllt ist (siehe... mehr

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§ 3 Der Erbfall / I. Allgemeines

Rz. 211 Gehört Grundvermögen zum Nachlass, bleibt der Grundstückserwerb von Todes wegen gem. § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei, auch wenn der Erwerb z.B. mit einer Auflage belastet ist. Die Regelung soll eine Doppelbesteuerung mit Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer vermeiden, wobei eine Prävalenz der Erbschaftsteuer gegenüber der Grunderwerbsteuer besteht.[176] Rz. 2... mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / VI. Selbstnutzung durch den Erwerber

Rz. 31 Der Erwerber muss die Wohnung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, d.h. innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall, zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmen, insbesondere also die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken aufnehmen. Angemessen ist regelmäßig ein Zeitraum von sechs Monaten. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Erwerber darlegen und gla... mehr

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§ 3 Der Erbfall / 7. Vermögensübergang auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG

Rz. 234 Als Erwerb von Todes wegen vom Erblasser gilt auch der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG. Ein solcher Erwerb ist grundsätzlich grunderwerbsteuerfrei, § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG. Erfolgt der Erwerb allerdings unter einer Auflage greift die Befreiung insoweit nicht.[199] Die Grunderwerbsteuerbefreiung greift auch bei Z... mehr

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AGS 04/2025, Die Reform ist... / 2. Festgebühren, Mindest- und Höchstgebühren (GKG, FamGKG, GNotKG – Tabelle A): Lineare Anhebung um 9 Prozent

Die Fest-, Mindest- und Höchstgebühren sind um 9 Prozent erhöht werden. Erfasst von der Erhöhung sind auch diejenigen Festgebühren des GNotKG, die eine Entsprechung im GKG oder im FamGKG haben, um insoweit einen Gleichlauf in den Gerichtskostengesetzen beizubehalten. Außerdem sind die Fest- und Höchstgebühren in Nachlasssachen um 9 Prozent angehoben worden. Hiervon sind insbes... mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 1. Erbschaftsteuerliche Anerkennung dem Grunde nach

Rz. 104 Ein (außer-)gerichtlicher Erbvergleich schlägt – wie ein rechtskräftiges Gerichtsurteil – auf die Erbschaftbesteuerung durch. Erbschaftsteuerlich ist so zu verfahren, als hätte der Erblasser entsprechende Regelungen durch Verfügung von Tode wegen getroffen.[99] Dies gilt insbesondere – sofern keine erhebliche Abweichung von den testamentarischen Verfügungen des Erbla... mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 2. Familienheim

Rz. 6 Als Familienheim i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG gilt ein bebautes Grundstück, soweit darin eine Wohnung gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. In der Wohnung muss sich der Mittelpunkt des familiären Lebens befinden.[4] Die Finanzverwaltung stellt bei der Beurteilung der Verhältnisse zum Stichtag auf die tatsächliche Nutzung ab.[5] Eine Anmeldung nach dem M... mehr

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ZErb 04/2025, Die Nachlasst... / 2. Genehmigungsfähigkeit

Eine Prüfung durch das Betreuungs- bzw. Familiengericht erfolgt zweitstufig. Auf der ersten Stufe ist die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts zu prüfen, auf der zweiten Stufe wird das Rechtsgeschäft im Lichte des Willens bzw. Wohls des Betreuten bzw. Mündels untersucht. a. Zwar wird uneinheitlich beurteilt, ob die materiell-rechtliche Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts generell betr... mehr

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§ 3 Der Erbfall / 2. Grundstückserwerb durch Erbanfall, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB

Rz. 216 Grunderwerbsteuerpflichtig ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG grundsätzlich der Übergang des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung bedarf. Danach stellt der Erwerb eines Grundstücks durch Erbanfall i.S.d. § 1922 BGB einen grunderwerbsteuerbaren Erwerb dar, der allerdings gem. § 3 N... mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / VII. Behaltensfrist

Rz. 34 Anders als bei einer ehebedingten Zuwendung des Familienheims i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG steht ein Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 5 ErbStG) und die Abkömmlinge (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 5 ErbStG) unter einem Nachbesteuerungsvorbehalt. Der Steuerbescheid ist in diesen Fällen wegen eines Ereignisses, das steuerliche Wir... mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / B. Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG)

Rz. 7 Für die Wertermittlung im Erb- und im Schenkungsfall (d.h. für die Bewertung von Aktiva und Passive) ist gem. § 11 ErbStG grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer i.S.d. § 9 ErbStG (siehe § 9 Rdn 1 ff.) maßgebend. Die Erbschaftsteuer entsteht bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tode des Erblassers, § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die Schenkungsteue... mehr

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§ 3 Der Erbfall / G. Schlusserbenerwerb beim gemeinschaftlichen Testament (§ 15 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 166 Erhält der Schlusserbe eines Berliner Testaments nach dem Letztversterbenden das gesamte Vermögen beider Ehegatten/Lebenspartner, wird der Erwerb ausschließlich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Letztversterbenden besteuert. Rz. 167 Liegen den überlebenden Ehegatten/Lebenspartner bindende wechselseitige Verfügungen i.S.d. §§ 2269 ff. BGB vor, ist gem. § 15 Abs. 3... mehr

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§ 3 Der Erbfall / a) Behandlung bei weichenden Erbprätendenten

Rz. 161 Wird einem Erbprätendenten vergleichsweise das Alleinerbrecht gegen Abfindungszahlung an einen anderen Erbprätendenten zuerkannt, stellt die Abfindungszahlung nach alter Rechtlage beim weichenden Erben keinen Erwerb von Todes wegen dar. Dem lag die Auffassung des BFH zugrunde,[142] dass es sich bei § 3 ErbStG um eine abschließende Aufzählung von Erwerben von Todes we... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Ende der Mitgliedschaft

Tz. 27 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Mitgliedschaft in einem Verein kann enden durch Tod, durch Austritt bzw. Kündigung, durch Ausschluss eines Mitgliedes. 7.2.1 Tod Tz. 28 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Mitgliedschaft in einem Verein endet bei natürlichen Personen mit dem Tod. Ist eine juristische Person Mitglied in einem Verein, endet die Mitgliedschaft mit der Vollbeendigung ... mehr

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§ 3 Der Erbfall / a) Steuerbarkeit der Abfindung

Rz. 68 Eine Abfindung, die dem Erben für die Ausschlagung gewährt wird, ist vom Ausschlagenden wie ein Erwerb vom Erblasser als Erwerb von Todes wegen zu versteuern, § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. mehr

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ZErb 04/2025, Sozialrecht

Der sozialrechtliche Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten § 74 SGB XII gewährt einen eigenen sozialrechtlichen Leistungsanspruch auf Übernahme der Kosten einer (würdigen) Bestattung. Dieser Leistungsanspruch steht demjenigen zu, der nach den zivilrechtlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Tragung der Beisetzungskosten verpflichtet ist. Der Leistungsanspr... mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / II. Erbschaftsteuerrecht

Rz. 34 Der Pflichtteil spielt beim gemeinschaftlichen Testament als steuerlichen Gestaltungsmittel eine zentrale Rolle. Insbesondere nach dem ersten Erbfall können so die erbschaftsteuerlichen Nachteile der Alleinerbenstellung des längerlebenden Ehepartners teils erheblich entschärft werden. In diesem Zusammenhang ist bei der Formulierung von Pflichtteils- und Pflichtteilsst... mehr

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§ 3 Der Erbfall / I. Der Pflichtteil im Zivilrecht

Rz. 1 Das Pflichtteilsrecht sichert nahen Angehörigen eine gesetzliche Teilhabe am Nachlass eines Erblassers (§§ 2303 ff. BGB). Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten/Lebenspartner eines Erblassers haben einen Anspruch auf Geldzahlung gegen den/die Erben, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind (§ 2048 BGB). Der Pflichtteilsanspr... mehr

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§ 3 Der Erbfall / N. Umsatzsteuer und Erbfall

Rz. 236 Zuwendungen von Todes wegen (insbesondere Erbschaft und Vermächtnisse) sind keine entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und damit grundsätzlich nicht umsatzsteuerbar. Das gilt auch insoweit, als bei einer Erbauseinandersetzung Abfindungen an Miterben gezahlt werden müssen, da diese ebenfalls kein Entgelt darstellen, das für U... mehr

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§ 3 Der Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 87 Wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch Tod eines Ehegatten/Lebenspartners beendet, wird zwischen der sog. erbrechtlichen und der güterrechtlichen Lösung differenziert: mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 118 Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten sind steuerfrei, § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG. Die Vorschrift findet keine Anwendung auf Erwerbe von Todes wegen und gilt nur für laufende Zuwendungen. Eine einmalige Zuwendung ist also von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.[129] Dies gilt etwa für die Schenkung eines gr... mehr

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§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / I. Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 ErbStG wird – neben dem Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG – dem überlebenden Ehegatten/Lebenspartner (nur) im Erbfall ein besonderer Versorgungsfreibetrag bis zu einer Höhe von 256.000 EUR gewährt. Danach steht dem überlebenden Ehegatten im Erbfall grundsätzlich ein Freibetrag i.H.v. 756.000 EUR zur Verfügung (und nicht nur i.H.v. 500.000 ... mehr

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§ 19 Steuergestaltung durch... / C. Steuerliche Wirkung der Adoption

Rz. 5 Das adoptierte Kind wird steuerlich dem leiblichen Kind völlig gleichgestellt. Die Adoption entwickelt ihre steuerliche Wirkung erst mit wirksamer Zustellung des familiengerichtlichen Beschlusses. Verstirbt die annehmende Person vorher, greift (noch) die alte Steuerkasse. Die steuerlichen Folgen können im Einzelfall schon vorher greifen, wenn die Annahme nach dem Tod d... mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / B. Anzeigepflichtige Erwerber

Rz. 2 Bei Erwerben von Todes wegen gem. § 3 ErbStG, also insbesondere ist der Erwerber anzeigepflichtig, § 30 Abs. 1 ErbStG. Rz. 3 Bei einem Rechtsgeschäft unter Lebenden gem. § 7 ErbStG, also insbesondere ... mehr