Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1.1 Wichtige Aufgaben und Pflichten

Erfahrungsgemäß besprechen Mandanten mit dem Steuerberater auch ihre Sorgen, wenn es um ihre Nachfolge im Unternehmen geht oder den Sinn eines Erbvertrags. Der Steuerberater kann seinem Mandanten alle Begriffe erläutern, die er selbst von Berufs wegen aufgrund des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes kennen muss. Der Steuerberater darf auch alle mit dem zukünftigen Erbfall ... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.3.1 Wesentliche Grundsätze

Für Steuern, die sich aus der Verwaltung des Nachlasses ergeben, sind nur die Erben Steuerschuldner (§ 38 AO), nicht der Testamentsvollstrecker. Die durch die Verwaltung des Nachlasses verwirklichten Steuertatbestände führen zu Einkünften, die allein dem Erben zugerechnet werden – auch wenn die Erträge dem Nachlass zufließen. Dementsprechend obliegt es den Erben, die aus dem... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 39 Cordes, Wohngeldrechtliche Probleme in der Praxis der Sozialämter, ZfF 2002, 145. Gerlach, Der Ausschluss der Empfänger von Transferleistungen vom Wohngeld nach dem WoGG, ZFSH/SGB 2007, 719. Hänlein, Wohngeld für die Erben? Zur Rückforderung nach dem Tode weitergezahlter Sozialleistungen, JuS 1992, 559. Hartmann, Änderungen des Wohngeldrechts in den Jahren 2000 bis 2002,... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1.2 Haftungsfallen

Für die nicht zur Rechtsberatung zugelassenen Steuerberater gilt ohne Einschränkung, dass die Erstellung und Formulierung eines Testaments bzw. Erbvertrags inkl. Testamentsvollstreckungsauftrag allein Aufgabe des Notars oder eines Rechtsanwalts ist.[1] Bei einem Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz tritt im Haftungsfall die Berufshaftpflichtversicherung nicht ein. Ei... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.1 Amtsübernahme

Wenn der Erbfall eingetreten und das Testament in Händen des Steuerberaters ist, muss er dieses unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).[1] Die Ablieferungspflicht für Testamente gem. § 2259 BGB ist ein Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der Nachlassbeteiligten. Abzuliefern sind ältere Testamente auch dann, wenn die in ihnen festgelegte Erbfolge ... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Zweck der Testamentsvollstreckung und Folgen

Die Testamentsvollstreckung, geregelt in §§ 2197 ff. BGB, beruht vor allem auf dem Interesse des Erblassers am künftigen Schicksal seines Vermögens. Die mit der Testamentsvollstreckung verbundene sachkundige, fremdnützige und unparteiische Willensvollstreckung dient der Absicherung von Nachfolgegestaltungen und der Verwirklichung der Zielvorstellungen des Erblassers gem. § 22... mehr

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Sauer, SGB IX § 139 Begriff... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Begriff des Vermögens und des geschützten Vermögens wird für die Leistungen der Eingliederungshilfe zum 1.1.2020 aus dem SGB XII übertragen. Zum Vermögen gehört grundsätzlich das gesamte verwertbare Vermögen. Verwertbar ist ein Vermögensgegenstand nur, wenn er durch Veräußerung, Beleihung oder auf andere Weise in Geld umgewandelt werden kann und weder rechtliche no... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.1.1 Beginn

Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt mit der Annahme nach § 2202 Abs. 1 BGB.[1] Diese ist gegenüber dem Nachlassgericht des Erblassers unbedingt, unwiderruflich und unbefristet in privatschriftlicher Form zu erklären oder zu Protokoll zu geben. Der Steuerberater sollte gleichzeitig mit der Annahme den Antrag auf Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses (§ 2368 BG... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Besonderheiten

Jeder Testamentsvollstrecker muss den Nachlass bis zur Aushändigung/Auseinandersetzung notwendigerweise verwalten ("abwickeln", s. Tz. 2.1.). Davon zu unterscheiden ist die Verwaltungsvollstreckung eines Testaments nach § 2209 Satz 1 Halbs. 1 BGB. Diese beschränkt sich ausschließlich auf die Verwaltung des Nachlasses.[1] Andere Aufgaben hat der Testamentsvollstrecker nicht. ... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Braunschweig, Beschluss v. 11.2.2025, 10 W 2/25 : Geschäftswert für das Verfahren über die Ernennung oder Entlassung eines Testamentsvollstreckers beträgt jeweils 10 % des Werts des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden. BGH, Beschluss v. 15.1.2025, IV ZR 166/24 : Die Auskunftspflicht gegenüber dem Pflichtteilsberechtig... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 15 Zur Erlangung günstigerer Freibeträge mittels Adoption vgl. die Ausführungen zu § 15 ErbStG Rz. 17, 19 und 45 ff. Rz. 16 Da die Freibeträge erwerbsbezogen sind, bietet es sich an, möglichst mehrere Erwerbsvorgänge zu generieren. Deshalb kann durch eine rechtzeitige Schenkung an bestimmte Personen in 10-Jahreszeiträumen immer wieder ein neuer Freibetrag genutzt werden. R... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Rechtslage für Erwerbe ab dem 25.6.2017

Rz. 8e Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) hat der Gesetzgeber die Judikate des EuGH aufgegriffen. Die europarechtswidrige Optionsregelung des § 2 Abs. 3 ErbStG , die erst 2011 als Folge der EuGH-Entscheidung Mattner eingefügt wurde, wurde zurückgenommen. Diese Rückabw... mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs

Leitsatz Der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) auf eine nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 GrEStG steuerbare Anteilsvereinigung steht nicht entgegen, dass der vorausgegangene Erwerb der Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft nicht steuerbar war. Normenkette § 1 Abs. 3 Nr. 1, § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG Sachverhalt Der Kläger war Alleingesellschafter einer grundbesitzenden GmbH. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 14.6.2016 übertrug er einen Geschäftsanteil von ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 Die Tarifbegrenzung gilt nur für den Erwerb von begünstigtem Vermögen.[1] Für nicht begünstigtes Vermögen gilt demnach der normale Steuertarif (ohne Entlastungsbetrag). Die Tarifbegrenzung gilt für alle steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen[2] und Schenkungen unter Lebenden.[3] Bei der Erbersatzsteuer von Familienstiftungen[4] kommt ohnehin immer die Steuerklasse ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 19 Abs. 1 ErbStG bestimmt die auf den jeweiligen Erwerb anzuwendenden Steuersätze und ist damit die zentrale Tarifnorm des ErbStG. Es handelt sich um einen einheitlichen Steuertarif, d. h. er gilt über alle Vermögensarten, für Fälle der beschränkten und der unbeschränkten Steuerpflicht und für Schenkungen, genauso wie für Erwerbe von Todes wegen. § 19 ErbStG stellt somit... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG

Rz. 9 Zunächst ist in den Fällen unbeschränkter Steuerpflicht für Ehegatten und für Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ein Freibetrag von 500.000 EUR vorgesehen, ergänzt um einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 EUR nach § 17 ErbStG. Zur rückwirkenden Anwendbarkeit der erhöhten Freibeträge für eingetragene Lebenspartner vgl. oben Rz... mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / a) Sachverhalt

Die T-GmbH wurde jahrzehntelang vom Vater V allein gehalten. Die Söhne S1 und S2 wurden frühzeitig zu Geschäftsführern ernannt und erhielten jeweils 30 % der Anteile. V plante, den Söhnen i.R. eines Vermächtnisses jeweils 20 % der restlichen Anteile zu übertragen. Nach dem Tod des Vaters erhielt jedoch nur S1 die Anteile von 40 % aufgrund innerfamiliärer Konflikte. S2 beschl... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Nachlasspflegschaft / Zusammenfassung

Begriff Der Tod des Mieters beendet das Mietverhältnis nicht, sondern hat den Wechsel der Mietvertragspartei zur Folge. Seine Rechtsnachfolger treten in das Mietverhältnis ein und wird mit den Erben fortgesetzt. Ist der Erbe unbekannt, so hat das Nachlassgericht (das ist das Amtsgericht am Wohnort des Mieters) auf Antrag des Vermieters einen Nachlasspfleger zu bestellen. Gle... mehr

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ZErb 05/2025, Auf zum Notar... / III. Das Problem

Privatschriftliche Testamente sind oft missverständlich und unklar. Vielfach werden die Bedachten nicht eindeutig benannt oder man weiß prima vista nicht so recht, wer Erbe sein soll und wer Vermächtnisnehmer. Oder man weiß nicht, welches von mehreren gleich datierten oder zum Teil gar nicht mit einem Datum versehenen Testamenten nun gelten soll, u.v.m. Das bedauernswerte Ger... mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / c) Abgrenzungen

Grenzfälle sind Ereignisse, deren Eintritt wahrscheinlich, aber nicht sicher, ist. Ein Beispiel ist, ab einem bestimmten Alter eine Brille zu benötigen. Eindeutig kein Risiko wird durch eine Sterbeversicherung versichert, denn der Tod ist gewiss. Der Zeitpunkt des Todes ist dagegen nicht gewiss. Insofern ist eine Lebensversicherung, mit der das Risiko des Todes vor einem bes... mehr

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ZErb 05/2025, § 65 Abs. 4 F... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten sich darum, ob das Nachlassgericht des AG X. für die Erteilung eines Erbscheins nach § 343 FamFG zuständig ist, nachdem der zuletzt in Y. wohnhaft gewesene Erblasser in einem Hospiz in X. verstorben ist. Der Erblasser wohnte seit 2012 in Y. Die Wohnung wurde in Y. erst nach dem Tod des Erblassers aufgelöst. Der Erblasser war nicht verheiratet und ki... mehr

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ZErb 05/2025, Auf zum Notar... / II. Ehegattentestamente

Bei Testamenten unterscheidet man bekanntlich zwischen einseitigen Testamenten und Ehegattentestamenten. Ein Ehegattentestament ist nur wirksam, wenn beide Eheleute dort Verfügungen treffen. Ist das nicht der Fall, handelt es sich um ein Einzeltestament.[31] Es genügt, wenn ein Ehegatte das Testament schriftlich niederlegt und der andere dann mitunterschreibt, zweckmäßigerweis... mehr

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zfs 05/2025, Ausschluss der... / 1 Aus den Gründen:

„… 2. Die C. als VN hat auch Anspruch auf die Versicherungsleistung. Nachdem die Bekl. die … Umstände des Suizids des Ehemanns der Kl. und dessen Vorgeschichte, die sie in der Klageerwiderung … nicht in Abrede genommen hat, ist streitig nur, ob die Tat entsprechend Ziffer 3.3 der Bedingungen "in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der... mehr

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ZErb 05/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier Insolvenzrecht 5. Auflage, 2025 Luchterhand, ISBN 978-3-472-09832-4, 219 EUR Der umfangreiche und umfassende Kommentar... mehr

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zfs 05/2025, Widerruf des S... / Leitsatz

1. Der dem Lebensversicherer anlässlich der Einräumung eines widerruflichen Bezugsrechts stillschweigend erteilte Auftrag zur Übermittlung des Schenkungsangebots an den Begünstigten kann nach dem Tode des VN auch von dem Nachlasspfleger als Vertreter dessen gesetzlicher Erben widerrufen werden. (Rn 6) 2. Ein Vorbringen zum Bestehen von zur Aufrechnung gestellten Unterhaltsans... mehr

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zfs 05/2025, Widerruf des S... / 1 Aus den Gründen:

Die Parteien streiten um die Berechtigung an einer Todesfallleistung aus einer von dem Erblasser abgeschlossenen Lebensversicherung; als Bezugsberechtigte waren "die Erben der versicherten Person" bestimmt, was hier mangels abweichender Anhaltspunkte die im Zeitpunkt des Todes des Versicherten als Erben berufenen Personen meint (vgl. Schneider, in: Prölss/Martin, VVG 31. Auf... mehr

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ZErb 05/2025, Zugang der Er... / 2 Anmerkung

Die aktive Weiternutzung von Instagram-Konten verstorbener Influencer ist vererblich und dennoch sollten Influencer nach wie vor Vorsorge treffen 1. Entscheidung des OLG Oldenburg: Instagram-Konto darf aktiv weitergenutzt werden Die mittlerweile rechtskräftig gewordene Entscheidung des OLG Oldenburg beantwortet die vom BGH[1] ausdrücklich offengelassene Frage nach der aktiven ... mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 9.1 LG Frankfurt/M., Beschl. v. 4.2.2025 – 2-04 O 29/25

Der Ehefrau steht als Alleinerbin ihres verstorbenen Ehemannes ein Anspruch auf Herausgabe seines kryokonservierten Keimmaterials gegen die Klinik zu, um in Spanien eine von den Eheleuten geplante IVF-Behandlung durchführen zu lassen, wenn der Ehemann seine Einwilligung in die Verwendung seines kryokonservierten Keimmaterials nach seinem Tod erklärt hat. (red. LS) mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / cc) Sterbeversicherung

Anders als bei Lebensversicherung, bei der nicht das Leben in Gänze, sondern nur für bestimmte Zeitabschnitte versichert werden kann, versichert die Sterbeversicherung kein Risiko, denn der Tod ist allen gewiss. Deshalb ist die sogenannte Sterbeversicherung nur bedingt eine Versicherung im engeren Sinn, sondern eher eine auf einen "Sterbeversicherer" ausgelagerte Vermögensvo... mehr

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AGS 05/2025, Gebührenerhöhu... / II. Anfall der Gebührenerhöhung

1. Gesetzliche Regelung Nach Nr. 1008 VV erhöht sich die Verfahrensgebühr für jede weitere Person um den Satz von 0,3, wenn Auftraggeber in derselben Angelegenheit mehrere Personen sind. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind und ob und inwieweit eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV zu berechnen ist, beurteilt sich nach der jeweiligen Sachlage. 2. Vor dem Tod der Beklagten zu... mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / dd) Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung deckt die sonst nicht gedeckten Personen- und Sachschäden des Fahrers bei selbstverschuldeten Unfällen, somit Schäden, die nicht von gegnerischen Haftpflichtversicherungen und eigenen Kasko-, Unfall- oder Krankenversicherungen gedeckt werden. Es handelt sich deshalb um eine Restschadensversicherung, mit der vor allem Schmerzensgeld, Verdienstausf... mehr

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ZErb 05/2025, Zur Frage ein... / 2 Anmerkung

Die Erblasserin, Frau I. K., hat mit ihrem vorverstorbenen Ehemann, Herrn P. K., am … 2016 vor der Notarin L. in S. zur Urkundenrollen-Nummer … /2016 eine gemeinschaftliche letztwillige Verfügung errichtet. In dieser bestimmten sich die Ehegatten zu Alleinerben des jeweils Vorverstorbenen, zur Schlusserbin in widerruflicher Weise ihre Enkeltochter E. … , geboren am … 1999, d... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.2 Auswirkungen in Bezug auf das Recht der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung – SGB VI/SGB VII

Rz. 14 Auch im Hinblick auf die Regelungsmaterie des SGB VI ergeben sich durch den Bezug von Elterngeld Besonderheiten, wobei für die rentenrechtliche Betrachtungsweise weniger der Bezug von Elterngeld als solcher, sondern vielmehr die damit ebenfalls einhergehende Betreuung und Erziehung von Relevanz ist. Denn Kindererziehungszeiten begründen nach § 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VI i.... mehr

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AGS 05/2025, Fragen und Lös... / I. Verfahrensgebühr

Für das im Auftrag des Klägers erfolgte Einreichen der Klageschrift (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV) hat Rechtsanwalt A gem. Nr. 3100 VV eine 1,3-Verfahrensgebühr nach einem Gegenstandswert von 25.000,00 EUR verdient. Nach dem Tod des K hat sich der Anwaltsvertrag mit dessen Alleinerben E fortgesetzt, ohne dass es insoweit eines ausdrücklichen Auftrags des E bedurft hätte.[1] Damit hat ... mehr

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AGS 05/2025, Fragen und Lös... / I. Verfahrensgebühr

Das zu Lebzeiten des Klägers erfolgte Einreichen der Klageschrift beim Prozessgericht hat die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV ausgelöst. Mit dem Tod des Klägers, der von insgesamt vier Miterben beerbt worden ist, hat Rechtsanwalt A nunmehr vier weitere Auftraggeber i.S.d. Nr. 1008 VV. Denn die aus der Ehefrau des K und den gemeinsamen drei Kindern des Ehepaars bestehen... mehr

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ZErb 05/2025, Auf zum Notar... / IV. Fazit

Ungeachtet des Scharfsinns, den die Oberlandesgerichte in den oben erörterten Entscheidungen (III 1.-23.) in puncto Gesetzesanwendung und Ermittlung des vielfach widersprüchlichen Erblasserwillens an den Tag legen, bleibt das mulmige Gefühl, dass das Gericht den Text des Testaments anders interpretiert hat, als es vom Verfasser der letztwilligen Verfügung gemeint war. Fest st... mehr

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ZErb 05/2025, Auf zum Notar... / I. Ausgangslage: Die formalen Fallstricke

Wir erinnern uns: Privatschriftliche Testamente müssen datiert[2] und eigenhändig[3] verfasst (also nicht mit Schreibmaschine[4] oder per Computer![5]) und unterschrieben[6] werden. Die Unterschrift muss erkennbar vom Testator stammen. Sie muss auch räumlich zum Text gehören. Das bedeutet: Die Unterschrift muss sich entweder auf demselben Blatt befinden wie die letzte Seite ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5.1 Unvermögen der Eltern zur Betreuung

Rz. 92 Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen wird nach § 1 Abs. 4 nur erweitert, wenn die Eltern ihr Kind nicht betreuen können. Die genannten Verwandten und Angehörigen sind nur berechtigt, Elterngeld zu beziehen, wenn es den Eltern unmöglich ist, das leibliche oder angenommene Kind zu betreuen (Ersatzberechtigte). Ob eine Betreuung unmöglich ist, muss ggf. durch die... mehr

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ZErb 05/2025, Abschied von ... / 3. Fazit und Verabschiedung der "Rheinischen Tabelle"

Die Vergütungsempfehlungen des DNotV 2025 stellen einen wichtigen Fortschritt[33] zur Bemessung der angemessenen Vergütung des Testamentsvollstreckers in den Fällen dar, in denen der Erblasser von der ihm durch den Gesetzgeber eigentlich zugedachten Regelungsbefugnis[34] keinen Gebrauch gemacht hat. Die wesentlichen Anmerkungen der AGT – insbesondere zur Anpassung der Tabell... mehr

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AGS 05/2025, Gebührenerhöhu... / III. Bedeutung für die Praxis

Die vom OLG Frankfurt behandelte Gebührenrechtsfrage kommt in der Praxis recht häufig vor. Dennoch herrscht bei vielen Praktikern, so auch bei dem Rechtspfleger des LG Hanau hier, Unsicherheit darüber, ob eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV angefallen ist. Deshalb sollen hier die wichtigsten Probleme behandelt werden. 1. Anfall der Gebührenerhöhung a) Gesetzliche Regelung Na... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Landwirtschaftliche Nutzung

Rz. 29 [Autor/Stand] Unter Landwirtschaft in weiterem Sinne ist die Bearbeitung und Ausnutzung des Grund und Bodens zur Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse, deren unmittelbare Verwertung durch den Verkauf oder Selbstverbrauch sowie ihre mittelbare Verwertung zur Zucht und Haltung von Vieh zu verstehen. Die landwirtschaftliche Nutzung umfasst neben den Betriebsformen Ackerbau,... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Betriebswohnung (Abs. 8)

Rz. 245 [Autor/Stand] Nach § 160 Abs. 8 BewG handelt es sich bei Betriebswohnungen um Wohnungen, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen bestimmt sind, aber nicht zum Wohnteil rechnen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich dabei um Gebäude oder Gebäudeteile des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, die dessen Arbeitnehmern und deren Familienangehörig... mehr

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ZErb 05/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

A. Die Klägerin macht gegen den Beklagten einen Pflichtteilsanspruch im Wege der Stufenklage geltend. Sie ist die nichteheliche Tochter des am 5.8.2017 verstorbenen Erblassers. Mit Testament vom 7.2.2017 setzte der Erblasser den Beklagten – seinen eingetragenen Lebenspartner – zu seinem Alleinerben ein. Die Klägerin, die im Jahr 2017 Kenntnis vom Erbfall erlangte, leitete am 5... mehr

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Land- und Forstwirte / 14 Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften

Als ehrenamtliche Tätigkeit ist steuerfrei nach § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG die Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften durch juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (§ 24 Abs. 2 UStG) mit höchstens drei Vollarbeitskräften zur Überbrückung des Ausfalls des Betriebsinhabers oder dessen voll... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.4 Einschränkung bei unentgeltlich erworbenen Anteilen

Rz. 301 Die Regelung für unentgeltlich erworbene Anteile in § 17 Abs. 2 S. 6 Buchst. a) EStG (zum Begriff des unentgeltlichen Erwerbs vgl. Rz. 154ff.) ist nicht nur auf den unentgeltlichen Erwerb unter Lebenden, sondern auch auf den Erwerb von Todes wegen anwendbar. Danach ist ein Verlustabzug nicht möglich, soweit er aus Anteilen stammt, die innerhalb der letzten fünf Jahre ... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 12.1 TVÜ-Länder

§ 13 Abs. 1 TVÜ-L Mit § 22 TV-L wurden die Regelungen zum Entgelt im Krankheitsfall neu gefasst. Hieraus folgt zunächst, dass in Potsdam keine Übergangsregelung für die zuvor vom Anwendungsbereich des § 71 BAT erfassten Angestellten getroffen worden ist. Hinweis Die §§ 71 bis 73 BAT galten nicht im Tarifgebiet Ost. Die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversich... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 10.3.1.1 Anspruchsvoraussetzungen für die kinderbezogenen Entgeltbestandteile

Im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder Für im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder werden die kinderbezogenen Entgeltbestandteile des BAT/BAT-O oder MTArb/MTArb-O in der für Oktober 2006 zustehenden Höhe als Besitzstandszulage fortgezahlt, solange für diese Kinder Kindergeld nach dem EStG oder nach dem BKGG ununterbrochen gezahlt wird oder ohne Berücksichtigung der §... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.5 Versorgungsleistungen aufgrund einer Verfügung von Todes wegen

Rz. 89 Versorgungsleistungen können auch dann vorliegen, wenn das Vermögen im Weg der Verfügung von Todes wegen (Testament, Vermächtnis) übergeht[1] und die Vereinbarung zu Lebzeiten des Erblassers als vorweggenommene Erbfolge gegen Versorgungsleistungen zu beurteilen wäre, z. B. wenn das nach dem gesetzlichen Erbrecht an sich dem überlebenden Ehegatten zumindest z. T. zuste... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3 Renten wegen Todes

2.3.3.3.1 Witwen- und Witwerrente Rz. 44 Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, erhalten nach § 46 Abs. 1, 2 SGB VI auf Antrag eine Witwen- oder Witwerrente, wenn der/die Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt hatte. Im Fall der Wiederheirat wird die Witwen- oder Witwerrente gewährt, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für n... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.3.2 Bezüge nach dem Europaabgeordnetengesetz

Rz. 189 Die Bezüge aufgrund des Europaabgeordnetengesetzes v. 6.4.1979 [1] entsprechen denen aufgrund des AbgG. Es werden gewährt: eine Entschädigung (§ 9 EuAbgG), die der Abgeordnetenentschädigung (Rz. 187) entspricht. Diese Entschädigung ist stpfl. nach § 22 Nr. 4 EStG. Freifahrtberechtigungen und Erstattung von Fahrtkosten (§ 10 EuAbgG) sowie freie Inanspruchnahme von Leistu... mehr