Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Pensionszusage: Vorsichtsma... / Zusammenfassung

Überblick In vielen deutschen GmbHs genießen gerade die (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) im Hinblick auf ihre privilegierte Stellung eine besonders üppig ausgestaltete betriebliche Altersversorgung. Diese zugesagten Versorgungen lösen im Einzelfall ganz immense finanzielle Belastungen aus. Um diesen zu begegnen, wird in aller Regel eine Rückdeckungsversi... mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3 Der Zugewinnausgleich zu Lebzeiten der Ehegatten

Rz. 25 Der Grundgedanke des gesetzlichen Güterstandes ist, dass der Zugewinn, den die Ehegatten während der Ehezeit erzielt haben, ausgeglichen wird, wenn der Güterstand beendet wird. Gemäß § 1372 BGB wird der Zugewinn nach den Vorschriften der §§ 1373–1390 BGB ausgeglichen, wenn der Güterstand auf andere Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet wird. Die §§ 1373–1390... mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.2.2 Privilegierter Erwerb nach § 1374 Abs. 2 BGB

Rz. 71 Hat ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstandes Vermögen von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erworben, wird dieses Vermögen dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Dieser sogenannte privilegierte Erwerb ist in § 1374 Abs. 2 BGB geregelt. Der Sinn dieser Regelung besteht darin, solche Vermögensbestandteile ein... mehr

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Einziehung des GmbH-Anteils / Zusammenfassung

Begriff Die Einziehung ist ein Instrument, um eine Trennung mit dem aktuellen Inhaber der Geschäftsanteile, die eingezogen werden sollen, herbeizuführen. Die Einziehung zielt darauf ab, dem betreffenden Gesellschafter seinen Geschäftsanteil bzw. seine Geschäftsanteile zu entziehen. Dies kann freiwillig mit seiner Zustimmung geschehen. Der praktisch wesentlich relevantere Fal... mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.5 Tod des Mieters

Nach § 577 Abs. 4 BGB geht das Vorkaufsrecht im Fall des Todes des Mieters auf diejenigen Personen über, die nach § 563 Abs. 1 oder 2 BGB in das Mietverhältnis eintreten. Eintrittsberechtigte sind nach § 563 Abs. 1 BGB zunächst der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt hatte. § 563 Abs. 2 BGB regelt das Eintrittsrecht der Kinder d... mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d bis 138k AO:... mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.1 Überblick

Grundsätzlich unterscheidet man das dingliche, das schuldrechtliche und das gesetzliche Vorkaufsrecht. Das dingliche Vorkaufsrecht ist in den §§ 1094 ff. BGB geregelt und kann nur für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bestellt werden. Es lastet auf der Sache selbst. Insoweit handelt es sich dabei also um ein echtes Sachenrecht, das gemäß § 873 BGB durch dingliche Ein... mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.1.2 Dem Mieter überlassen

Voraussetzung des Vorkaufsrechts ist, dass nach Überlassung der Wohnräume an diesen Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll. Hieraus folgt, dass nur derjenige Mieter in den Genuss eines Vorkaufsrechts kommen kann, dem die Wohnräume bereits überlassen worden sind, bevor die Umwandlung in eine Eigentumswohnung vollendet ist. Allerdings schließt die ber... mehr

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DRK-TV / 2.5 Belohnungen und Geschenke (§ 5 DRK-TV)

Die Regelung in § 5 entspricht derjenigen des § 9 DRK-TV a. F., zu den Belohnungen und Geschenken hinzugefügt wurden jedoch "sonstige geldwerte Vorteile". Entsprechend § 3 Abs. 2 TVöD darf der Rotkreuz-Mitarbeiter Belohnungen und Geschenke nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen. Während nach der Regelung des TVöD die Zustimmung des Arbeitgebers grundsätzlich auch stills... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Anschaffungskosten, Aktivie... / 4 Beginn und Ende des Anschaffungszeitraums

Der Anschaffungszeitpunkt ist i. d. R. der Zeitpunkt des Übergangs des bürgerlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums. Ein Anschaffungsvorgang kann sich jedoch auf eine bestimmte Zeit vor und nach dem Anschaffungszeitpunkt erstrecken. Anschaffungskosten können innerhalb des gesamten Anschaffungszeitraums anfallen und sind zu aktivieren. Der Anschaffungsvorgang beginn... mehr

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Sterbegeld / 16 Sonstige Entgeltansprüche bei Tod des Beschäftigten

Im Falle des Versterbens eines Beschäftigten ist nicht nur das Sterbegeld an die Sterbegeldberechtigten sowie das Entgelt des Sterbemonats bis zum Sterbetag an die Erben auszuzahlen; vielmehr sollte seitens des Arbeitgebers geprüft werden, welche weiteren vermögensrechtlichen Ansprüche insbesondere der Erben bestehen. Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tode einer Person (Er... mehr

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Sterbegeld / 2 Allgemeines

Durch das Sterbegeld soll den Hinterbliebenen der/des Beschäftigten die Umstellung der Lebensführung auf die durch den Wegfall des Einkommens des Verstorbenen eingetretenen Verhältnisse erleichtert und ein Beitrag zu den im Zusammenhang mit dem Todesfall entstehenden besonderen Kosten, z. B. den Kosten der Beisetzung, geleistet werden. Sterbegeld gehört zu den Sozialbezügen.... mehr

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Sterbegeld / 4.2 Bestehendes Arbeitsverhältnis

Voraussetzung für den Anspruch auf Sterbegeld ist, dass zum Zeitpunkt des Todes des Beschäftigten ein Arbeitsverhältnis bestand[1] und dieses zum Zeitpunkt des Todes nicht ruht.[2] Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene vollbeschäftigt war. Eine Teilzeitbeschäftigung und damit auch eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV reicht aus. Auf di... mehr

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Sterbegeld / 4.1 Beschäftigter im Sinne des TVöD / TV-L

Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen Nachweis über den Sterbefall durch Vorlage einer Sterbeurkunde zu verlangen. Bei dem Verstorbenen muss es sich um einen Beschäftigten im Sinne des TVöD gehandelt haben. Voraussetzung für den Anspruch auf Sterbegeld ist stets, dass der Verstorbene vom Geltungsbereich des TVöD erfasst war. Hinterbliebene von Beschäftigten, die vom Geltungsber... mehr

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Sterbegeld / 16.2 Arbeitszeitkonten

Besteht ein Arbeitszeitkonto (§ 10 Abs. 1 bis 5 TVöD) bzw. ein Langzeitarbeitszeitkonto (§ 10 Abs. 6 TVöD), hat der Beschäftigte arbeitszeitrechtlich vorgearbeitet. Endet das Beschäftigungsverhältnis durch den Tod des Beschäftigten, so ist das Zeitguthaben zu errechnen und der sich hieraus nach der Versteuerung und Verbeitragung ergebende Nettobetrag an die Erben auszuzahlen... mehr

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Sterbegeld / 16.5 Altersteilzeit

Der Tod eines in Altersteilzeit befindlichen Beschäftigten ist ein sog. Störfall. Die Erben haben gem. § 11 Abs. 3 TV FlexAZ Anspruch auf eine etwaige Differenz zwischen den Bezügen, die der Beschäftigte erhalten hat, und dem Entgelt, das er ohne die Altersteilzeit erhalten hätte.[1] mehr

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Sterbegeld / 16.4 Urlaubsabgeltung

Es ist mit dem Unionsrecht (Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG) unvereinbar, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Beschäftigten endet.[1] Zur Vererblichkeit des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung siehe Beitrag "Urlaub", Gliederungspunkt 9... mehr

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Sterbegeld / 16.7 Auslagen

Vom verstorbenen Beschäftigten getätigte Auslagen sind an die Erben auszuzahlen, da auch dies ein nach § 1922 Abs. 1 BGB übergegangener vermögensrechtlicher Anspruch ist. mehr

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Sterbegeld / 1 Begriff

Das Sterbegeld ist eine tariflich geregelte soziale Leistung des Arbeitgebers. Mit dem Tod der/des Beschäftigten endet das Arbeitsverhältnis. Als Sterbegeld wird vom Arbeitgeber für die restlichen Kalendertage des Sterbemonats und für 2 weitere Monate das Tabellenentgelt des verstorbenen Beschäftigten an die Sterbegeldberechtigten gewährt. Das Sterbegeld ist in § 23 Abs. 3 TV... mehr

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Sterbegeld / 16.6 Reisekosten/Fahrtkosten

Die Auszahlung der dem Verstorbenen entstandenen Reise- und Fahrtkosten ist an die Erben vorzunehmen. Es handelt sich hierbei um einen vermögensrechtlichen Anspruch, der auf die Erben übergegangen ist. mehr

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Umweltschutz / 1.1 Schadensbeseitigung als laufender Erhaltungsaufwand (Grundsätze)

Aufwendungen für die Beseitigung von Umweltschäden an Wirtschaftsgütern, die der Erzielung von Einnahmen dienen, stellen regelmäßig Erhaltungsaufwand [1] dar. Das gilt auch für Aufwendungen, die den Grund und Boden betreffen, denn bei der Vermietung von Gebäuden gehört die damit verbundene Nutzungsüberlassung des Grund und Bodens zum Einkünftetatbestand des § 21 Abs. 1 EStG.[... mehr

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Sterbegeld / 16.3 Unständige Entgeltbestandteile

Die Entgelte für Überstunden, Mehrarbeit, Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaft sowie die Zeitzuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Arbeit am 24.12., 31.12. und an Samstagen , sind ebenso wie der Tagesdurchschnitt im Falle der Entgeltfortzahlung nach § 21 TVöD gem. § 24 Abs. 1 Satz 4 TVöD am Zahltag des 2. Kalendermonats, der auf ihre Entst... mehr

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Sterbegeld / 16.1 Gleitzeitguthaben

Verstirbt ein Beschäftigter, ist regelmäßig das Gleitzeitkonto nicht ausgeglichen. Da der Entgeltanspruch keine höchstpersönliche Leistung ist, gehört er nach dem Ableben des Beschäftigten zum Nachlass, steht also den Erben zu. Daraus wird gefolgert, dass auch ein Zeitguthaben auf dem Gleitzeitkonto an die Erben auszuzahlen ist. Eine Zeitschuld hingegen ist nicht von den Erbe... mehr

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Sterbegeld / 5.2 Teilzeitbeschäftigung

Ist ein Teilzeitbeschäftigter verstorben, berechnet sich das Sterbegeld aus dem gemäß § 24 Abs. 2 TVöD anteiligen Tabellenentgelt. Befand sich der Verstorbene in einer individuellen Zwischenstufe oder einer individuellen Endstufe, berechnet sich hiernach das Sterbegeld, d. h. dieses gilt als Tabellenentgelt. Verstirbt ein Beschäftigter in Altersteilzeit nach dem TV FlexAZ, be... mehr

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Sterbegeld / 5.4 Befristung, Kündigung, Auflösung des Arbeitsverhältnisses unerheblich

Der Anspruch auf Sterbegeld besteht auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung, einer Kündigung oder eines Auflösungsvertrags zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin geendet hätte, selbst wenn der aufgrund Vereinbarung oder Kündigung maßgebende Beendigungszeitpunkt nur kurz nach dem Ableben liegt. Eine nur anteilige Zahlung kommt nicht in Betracht.[1] Im Fall... mehr

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Sterbegeld / 7 Befreiende Wirkung einer Zahlung

Nach § 362 BGB erlischt ein Schuldverhältnis, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird. Oft gibt es mehrere Bezugsberechtigte, die untereinander zerstritten sind und alle Anspruch auf das Sterbegeld erheben. § 23 Abs. 3 TVöD legt bewusst keine Reihenfolge der Bezugsberechtigten fest, sodass der Arbeitgeber sich nach billigem Ermessen entscheiden kann, an w... mehr

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Personengesellschaft / 2.3 Übertragbarkeit

Die Personenbezogenheit zeigt sich auch daran, dass grundsätzlich der Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft nicht frei übertragbar ist. Eine Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der Mitgesellschafter möglich. Eine GbR wird, sofern nichts Gegenteiliges im Gesellschaftsvertrag vereinbart, nicht durch etwaige pe... mehr

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Sterbegeld / 14 Pfändbarkeit

Gemäß § 850a Nr. 7 ZPO ist das Sterbegeld, das vom Arbeitgeber gezahlt wird, unpfändbar. Da § 850a Nr. 7 ZPO in § 850d Abs. 1 ZPO nicht aufgeführt ist, ist auch eine Pfändung des Sterbegeldes durch Unterhaltsgläubiger nicht möglich. Weil der Sterbegeldanspruch nicht pfändbar ist, kann er auch nicht vom Sterbegeldberechtigten abgetreten (§ 400 BGB) oder verpfändet (§ 1274 Abs... mehr

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Sterbegeld / 17 Mitbestimmung

Die Auszahlung des Sterbegeldes ist eine bloße Anwendung des Tarifrechts und unterliegt somit nicht der Mitbestimmung des Personal- und Betriebrats. Anderes kann gelten, wenn abweichende Regelungen – aufgrund der Öffnungsklausel des § 23 Abs. 3 Satz 4 TVöD im kommunalen Bereich – vereinbart werden. Kein Verstoß gegen das Umlageverbot des § 41 BetrVG liegt vor, wenn der Betrie... mehr

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Sterbegeld / 4.4 Bezugsberechtigte

Bezugsberechtigte sind die Ehegattin/der Ehegatte, die Lebenspartnerin/der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder die Kinder. Sie stehen hinsichtlich ihrer Ansprüche auf Sterbegeld gleichrangig nebeneinander, es gibt also keine Rangfolge. Ehegattin/Ehegatte Die überlebende Ehegattin bzw. der überlebende Ehegatte haben Anspruch auf Sterbegeld. Überlebender... mehr

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Sterbegeld / 11 Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers bei Verschulden Dritter

Zu beleuchten gilt es die Frage von etwaigen Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers bei Verschulden eines Dritten am Tod der/des Beschäftigten. Muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung wegen Krankheit/Verletzung nach dem EFZG leisten und kann die/der Beschäftigte von einem Dritten Schadensersatz beanspruchen, so geht der Schadensersatzanspruch aufgrund gesetzlicher Regelung... mehr

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Sterbegeld / 18 Steuer-, Sozial- und Zusatzversorgungspflicht

Hinsichtlich der Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers ist R 19.9 der Lohnsteuer-Richtlinien zu beachten. Arbeitslohn, der nach dem Tod des Beschäftigten gezahlt wird, darf grundsätzlich unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlung nicht mehr nach den steuerlichen Merkmalen des Verstorbenen versteuert werden. Bei laufendem Arbei... mehr

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Sterbegeld / 4.3 Kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf Sterbegeld besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Todes ruhte. Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsleistung und Entgeltzahlung) suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht verlangen und nicht durchsetzen kann, wä... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-USA

Rz. 71 Das DBA-USA in der Fassung vom 3.12.1980 ist am 27.6.1986 in Kraft getreten.[1] Rz. 72 Das Änderungsprotokoll zum Abkommen vom 14.12.1998 trat am 14.12.2000 in Kraft[2] und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Es hat einzelne Regelungen des DBA abgeändert und zusätzliche Regelungen eingefügt. Das wesentliche Ziel Deut... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG, DBA Dänemark DBA-Dänemark

Rz. 126 Beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark vom 22.11.1995[1] handelt es sich – wie beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden – um ein "großes" Abkommen, in dem die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit der Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen sowie der Rechts- und Amtshilfe i... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Österreich

Rz. 28 Das Abkommen ist am 7.9.1955[1] in Kraft getreten. Es war auf alle am oder nach dem 1.1.2003 entstehenden Steuern in beiden Vertragsstaaten in der Fassung des Zusatzabkommens vom 15.10.2003, das am 17.9.2006 in Kraft trat[2], anwendbar. Rz. 29 Nachdem der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit Urteil vom 7.3.2007 das österreichische Erbschaftsteuergesetz für... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Frankreich

Rz. 138 Aufgrund der Vorschriften zum Ausschluss der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer zwischen dem Saarland und Frankreich auf der Grundlage des Saarvertrags vom 27.10.1956[1] bestehen im Verhältnis des Saarlands zu Frankreich bei Erwerben von Todes wegen bereits Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Diese haben aus deutscher Sicht nur Bedeutung für Per... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Griechenland

Rz. 22 Das Abkommen mit Griechenland vom 18.11.1910/1.12.1910[1] ist nur auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar, in denen der Erblasser die griechische oder deutsche Staatsangehörigkeit hat. Der Wohnsitz des Erblassers ist für die Angrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ohne Bedeutung. Die sachliche Anwendbarkeit beschränkt sich auf das durch Erbfall über... mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 9.3 Insolvenzvermerk

Eintragung im Grundbuch Falls Grundbesitz vorhanden, ist die Eröffnung im Grundbuch zu vermerken (Insolvenzvermerk, § 32 InsO). Auf diese Weise soll ein gutgläubiger Erwerb des Grundstücks[1] durch die Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in das Grundbuch verhindert und die Insolvenzmasse geschützt werden.[2] Dementsprechend kann im Insolvenzeröffnungsverfahren ei... mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / 1 Auszahlung der Arbeitsvergütung

Die Modalitäten der Auszahlung der Arbeitsvergütung ergeben sich unmittelbar aus dem zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Arbeitsvertrag bzw. anwendbaren Tarifvertrag. Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen. Bei der Vereinbarung einer Vergütung in Kryptowährung handelt es sich nicht um Geldleistungen, sondern um einen Sachbezug i. S. v. § 107 Abs.... mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 13.3 Auswirkungen der Rückbeziehung auf laufende Geschäfte

Ertragsteuerrechtlich gelten folgende Grundsätze:[1] Geschäftsvorfälle mit Dritten gelten als solche des Übernehmers.[2] Lieferungen und Leistungen zwischen der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Personengesellschaft oder dem Gesellschafter sind in ihren Gewinnauswirkungen zu neutralisieren.[3] Gesellschaftsrechtliche Leistungen an die Gesellschafter der übernehme... mehr

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Sozialklausel / 5 Mietverträge auf bestimmte Zeit

Bei Zeitmietverträgen mit einer wirksamen Befristungsabrede gem. § 575 BGB gilt die Sozialklausel nicht. War die Befristung von Anfang an unwirksam (unzulässig), läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit; die Sozialklausel ist anzuwenden. Kann ein (wirksam) auf bestimmte Zeit eingegangenes Mietverhältnis nach § 575a BGB vom Vermieter außerordentlich mit gesetzlicher Fris... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1.3 Honorargestaltung für die künftige Testamentsvollstreckung

Der Steuerberater hat keinen Anspruch darauf, dass das Honorar für die Testamentsvollstreckung vor dem Erbfall mit dem Mandanten festgelegt wird bzw. kann sich nicht sicher sein, falls eine solche getroffen wird, dass der Erblasser diese dann auch ausdrücklich in der letztwilligen Verfügung so niederlegt. Der Steuerberater kann/soll seinem Mandanten vermitteln, dass er das A... mehr

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Trennungsgeld / 9 Reisebeihilfen für Heimfahrten

Eine Reisebeihilfe wird grundsätzlich nur dann gewährt, wenn die Reise im maßgebenden Anspruchszeitraum beginnt, ansonsten verfällt der Anspruch. Die Reisebeihilfe stellt keine Vollerstattung der Reisekosten dar. Sie ist eine zusätzliche Fürsorgemaßnahme, die die trennungsbedingten Heimfahrten erleichtern soll.[1] Nach § 5 Abs. 1 TGV erhalten auf schriftlichen Antrag, z. B. a... mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 2.3 Abrechnung und Erstattung nach Abs. 3

Rz. 17 Gemäß Abs. 3 rechnet der Vertragszahnarzt die kieferorthopädische Behandlung abzüglich des Versichertenanteils mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab. Das bedeutet, dass der Versicherte seinen Anteil direkt an den Zahnarzt zu leisten hat. Der Abrechnungsanspruch des Vertragszahnarztes ist von vornherein um diesen Eigenanteil gekürzt. Eine Befreiung vom Eigenantei... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.4.1 Erbschaftsteuer

Der Steuerberater als Testamentsvollstrecker muss darauf achten, dass die Erbschaftsteuer so niedrig wie möglich ausfällt. Dabei spielt auch die Höhe der Abzugsfähigkeit der Testamentsvollstreckergebühr eine Rolle. Ausgangspunkt für die Abzugsfähigkeit ist § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, wonach die dem Erwerber "unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung der Verteilu... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3.2 Komplementäranteil an der KG bzw. OHG

Wird die Gesellschaft laut Gesellschaftsvertrag/Gesetz nur unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt, hat dies zur Folge, dass der gegen die Gesellschaft gerichtete Abfindungsanspruch durch den Testamentsvollstrecker zum Nachlass geltend gemacht wird. Wird die Gesellschaft aufgrund des Todes des Erblassers aufgelöst, wird der Erbe Mitglied der Abwicklungsgesellschaf... mehr

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Jansen, SGB IV § 59 Verlust... / 2.1 Verlust der Mitgliedschaft (Abs. 1)

Rz. 3 Die in Abs. 1 aufgezählten Fälle des Verlustes der Mitgliedschaft – Tod (Nr. 1), Erwerb der Mitgliedschaft in einem anderen Selbstverwaltungsorgan derselben Versicherungsträger oder mehrerer Krankenkassen (Nr. 2) und Eintritt der Unanfechtbarkeit eines Beschlusses nach Abs. 2 oder 3 (Nr. 3) – legen fest, wann die Mitgliedschaft vorzeitig endet. In den Fällen der Nr. 2 ... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.1 Fehlerhafte Inbesitznahme

Haben Erben oder Dritte einen Teil des Nachlasses wegen unterlassener Inbesitznahme beiseite geschafft, schuldet der Testamentsvollstrecker persönlich den Wertausgleich zur Masse. Bei Überlassung des Besitzes an Erben/Dritte (z. B. Hausrat an Ehefrau/Kinder und Wohnmöglichkeit im ererbten Haus), muss er eine schriftliche Vereinbarung mit diesen schließen, in geeigneter Form ... mehr