Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Das Gesetz[22] enthält keine besonderen Bestimmungen für die nichteheliche Lebensgemeinschaft (konkubinat). Wo das Gesetz den Begriff des nahen Angehörigen verwendet, wird darunter überwiegend auch der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft verstanden. So haben die Partner einer nichtehelichen, darunter auch einer gleichgeschlechtlichen, Lebensgemeinschaft ein gegen... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der ökonomische Gehalt

Rn. 486 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Das hier angesprochene Bilanzierungsproblem hat seinen ökonomischen Grund in dem physikalischen Phänomen der Zeit und dem menschlichen Phänomen der Unsicherheit oder besser Unkenntnis über künftige Entwicklungen. Diese Unsicherheit über die Zukunft wird indes unentwegt durch die Gegenwart eingeholt, dh das unsichere Ereignis tritt ein oder d... mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 8 Der Pflichtteil des Kindes – Der gesetzliche Vertreter als Erbe

Rz. 131 Das Berliner Testament – mit oder ohne Jastrow‘sche Strafklausel – ist weithin bei Eheleuten beliebt. Es führt zur Enterbung der Kinder – auch der minderjährigen Kinder – beim Tod des erstversterbenden Elternteils. Beispiel Der Vater stirbt und hat seine Frau, die Mutter des gemeinsamen Kindes, zur alleinigen Erbin eingesetzt. Das gemeinsame Kind ist damit schlüssig b... mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / A. Allgemeines

Rz. 238 Die Verwaltung des einem Minderjährigen nachgelassenen Vermögens liegt grundsätzlich bei seinen Eltern als seinem gesetzlichen Vertreter (§ 1626 Abs. 1 BGB). Sie liegt bei einem Elternteil als gesetzlichem Vertreter, wenn z.B. der andere Elternteil verstorben ist (§ 1680 Abs. 1 BGB), so dass dieser die gesetzliche Vertretung und damit auch die Vermögenssorge hinsicht... mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 20 Die gesellschaftsrechtliche Eintrittsklausel in eine Personengesellschaft

Rz. 324 Der Tod eines haftenden Gesellschafters einer rechtsfähigen Personengesellschaft führt (seit dem 1.1.2024)[38] nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft, sondern gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB – gegebenenfalls in Verbindung mit § 105 Abs. 3 HGB n.F. – zum Ausscheiden dieses Gesellschafters aus der weiter fortbestehenden Gesellschaft. Sein Anteil an der Gesellschaft wäch... mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Seit der österreichischen Erbrechtsreform (1.1.2017)[26] hat der Lebensgefährte ein echtes gesetzliches Erbrecht. Dieser erbt nämlich unter bestimmten Voraussetzungen, wenn es kein Testament zu seinen Gunsten gibt (sog. außerordentliches Erbrecht). Voraussetzungen sind: mehr

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ZErb 07/2025, Keine Anwendb... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten um die Erbfolge nach der am 4.5.2023 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin, ihr am 21.6.2021 verstorbener Ehemann und ihr am 2.3.2022 verstorbener gemeinsamer Sohn, dessen einzige Kinder die Beteiligten zu 1 und 2 sind, schlossen am 12.3.1994 einen notariellen Erbvertrag, in dem die Erblasserin und ihr Ehemann sich gegenseitig zu Alleinerben und... mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Der Code Civil definiert in Art. 515–8 seit 1999[18] ausdrücklich die nichteheliche Lebensgemeinschaft, ohne diese jedoch weitergehend zu regeln. Unter "concubinage" versteht man eine tatsächliche Beziehung zwischen zwei als Paar zusammenlebenden Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts, die durch eine gewisse Stabilität und Kontinuität gekennzeichnet ist. Zivilrechtl... mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / A. Ausschlagung und Ausschlagungsfrist

Rz. 42 Die Ausschlagung der Erbschaft erfolgt durch Erklärung in öffentlich beglaubigter Form gegenüber dem Nachlassgericht; sie kann auch zur Niederschrift des Nachlassgerichts erfolgen (§ 1945 Abs. 1 BGB). Die Frist für die Ausschlagung beträgt sechs Wochen (§ 1944 Abs. 1 BGB). Sie beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder wenn ... mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / 1. Internationale Zuständigkeit nach der EUErbVO

Seit dem 17.8.2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (im folgenden EU-ErbVO)[3] in allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Irlands und Dänemarks).[4] Das Vereinigte Königreich, das zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied der EU gewesen ist, ist dem Abkommen ebenfalls nicht beigetreten.[5] Innerhalb der Staaten der EU wird mit dieser Verordnung nicht das materielle Erbrecht ve... mehr

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ZErb 07/2025, Der digitale ... / a. Die Erbteilungsanordnung

Auch nach österreichischem Recht unterliegt der digitale Nachlass – wie bereits gezeigt wurde[4] – der Gesamtrechtsnachfolge. Daraus folgt, dass das gesamte digitale Vermögen, sei es von oder ohne Wert, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht. Dies bedeutet, dass der digitale Nachlass von den Rechtswirkungen einer letztwilligen Verfügung auch umfasst ist. Mö... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Pflicht zur Veränderungsanzeige (§ 68 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Für den Fall der Änderung der für die Kindergeldzahlung erheblichen Verhältnisse statuiert § 68 Abs 1 S 1 EStG Alt 1 eine besondere Anzeigepflicht. Dies war erforderlich, weil § 153 Abs 1 AO sich nach hM nur auf Fälle bezieht, in denen die ursprüngliche Unrichtigkeit einer Erklärung nachträglich erkannt wird, und § 153 Abs 2 AO sich nur auf S... mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 15 Verwaltungsanordnungen des Erblassers (§ 1639 BGB)

Rz. 205 "Was das Kind von Todes wegen (…) erwirbt, haben die Eltern nach den Anordnungen zu verwalten, die durch letztwillige Verfügung … getroffen worden sind." (§ 1639 Abs. 1 BGB n.F.). Rz. 206 Bei der Zuwendung von Todes wegen handelt es sich um eine testamentarische oder erbvertragliche Zuwendung. Die Zuwendung kann auch von einem Elternteil stammen, setzt also keinen zuw... mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 27 Exkurs: Vermeidung von gerichtlichen Genehmigungen und Ergänzungspflegschaften

Rz. 418 Der Erblasser, der weiß, dass ein Minderjähriger voraussichtlich sein Erbe werden wird, kann das Erfordernis familiengerichtlicher Genehmigungen vermeiden, wenn er eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt.[84] Eine typische Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach dem Tod des Vollmachtgebers im Allgemeinen nicht zu Rechtsgeschäften über Nachlassbestandteile. Aber es k... mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / C. Das zugewandte Vermögen mit Bestimmung nach § 1638 Abs. 1 BGB

Rz. 277 Bei der Erbschaft (Alleinerbschaft, Miterbschaft) steht das Recht zur Annahme und Ausschlagung als erster Akt der Verwaltung der Zuwendung durch den Zuwendungspfleger gem. § 1638 BGB nicht den Eltern zu.[52] Der Begriff "Verwaltung" erstreckt sich nach Sinn und Zweck des § 1638 BGB auf die gesamte Vermögenssorge bezüglich des Erwerbs von Todes wegen und damit auch au... mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / E. Zuständigkeiten und Verfahren der Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 85 Die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte ist vor der örtlichen Zuständigkeit zu prüfen. Nur wenn die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte vorliegt, kann das im Inland örtlich zuständige Gericht bestimmt werden. Doch die internationale Zuständigkeit bestimmt sich regelmäßig nach der örtlichen Zuständigkeit, so dass dessen B... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steuersubjekt

Rn. 37 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Auch beim Steuersubjekt stellt sich die Frage, ob dieses identisch sein muss, die Steuerermäßigung also nur in den Fällen gewährt wird, in denen der mit ErbSt belastete StPfl auch die Einkünfte erzielt. Regelmäßig wird das Steuersubjekt identisch sein. Problematisch sind dagegen Fälle des mehrfachen Erwerbs, bei denen der Vermögensgegenstand... mehr

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ZErb 07/2025, Zur Frage meh... / 1 Gründe

I. Die am … 2022 verstorbene Erblasserin war in erster und einziger Ehe verheiratet gewesen mit dem am … 2019 vorverstorbenen B.B … Aus der Ehe sind die folgenden Kinder hervorgegangen: a) B.H.B., vorverstorben am … 2009 b) D.B., vorverstorben am … 2022 c) A.B., vorverstorben am … 1954 d) W.D., geb. B., (= Beteiligter zu 1) e) G.O., geb. B., vorverstorben am … 2022. Der vorverstorbe... mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / a. England und Wales

Anwendbares Recht Das englische internationale Privatrecht ist gesetzlich nicht normiert. Es folgt dem Prinzip der territorialen Nachlassspaltung. Für die Erbfolge in den unbeweglichen Nachlass (succesion to immovables) ist das jeweilige Belegenheitsrecht und für den beweglichen Nachlass (succession to moveables) ist das Recht des letzten Domizils des Erblassers einschlägig. F... mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / B. Der Zuwendungspfleger (§ 1811 BGB n.F.; § 1917 Abs. 2 BGB a.F.)

Rz. 252 Der Erblasser kann sich darauf beschränken, durch letztwillige Verfügung die Eltern (bzw. den Vormund) von der Verwaltung des dem Minderjährigen zugewandten Vermögens auszuschließen (§ 1638 Abs. 1 BGB). Dann erhält der Minderjährige einen "Zuwendungspfleger" (§ 1811 Abs. 1 BGB n.F.; früher § 1909 Abs. 2 BGB a.F.: "Ergänzungspfleger"), den das Familiengericht auswählt... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Zweck und allg Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 35b EStG ist eine Tarif- bzw Steuerermäßigungsvorschrift. Die ESt-Ermäßigung wird gem § 35b S 1 EStG auf Antrag gewährt. Die Vorschrift ordnet eine ESt-Ermäßigung für solche Einkünfte an, die im gleichen VZ und in den vorausgegangenen vier VZ als Wertbestandteil eines Erwerbes von Todes wegen bereits der ErbSt unterlegen haben und nach dem ... mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 19 Die Vererbung des Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters (§§ 705 ff. BGB n.F.)

Rz. 311 Das MoPeG[24] – in Kraft seit dem 1.1.2024 – hat im Wesentlichen die GbR einer Modernisierung unterzogen, während bei den Personenhandelsgesellschaften nur redaktionelle Anpassungen erfolgten.[25] Die Regelungen des BGB gelten gem. § 105 Abs. 3 HGB n.F. für die OHG und KG (für den persönlich haftenden Gesellschafter) entsprechend. Rz. 312 Eine nicht-rechtsfähige (Inne... mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / B. Vorteile durch Entzug der Verwaltung des Pflichtteils durch die Eltern

Rz. 163 Ist das minderjährige Kind enterbt, so steht ihm der Pflichtteil zu, wenn es um die Erbfolge nach den Eltern geht (§ 2303 BGB). Gleiches gilt, wenn die Erbschaft unter den Voraussetzungen des § 2306 BGB ausgeschlagen wurde. Es macht durchaus einen Unterschied, ob das Pflichtteil-Verlangen in Händen ruht, die mit einer gewissen Sachlichkeit handeln und so mehr "heraus... mehr

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ZErb 07/2025, Familienrecht

Die gesetzliche Erbfolge knüpft allein an die rechtliche Verwandtschaft an. In Zeiten moderner Familienkonstellationen und reproduktionsmedizinischer Möglichkeiten ergeben sich hieraus zunehmend komplexe Fragestellungen. I. Grundlagen der rechtlichen Abstammung Für die gesetzliche Erbfolge ist ausschließlich die rechtliche Abstammung maßgeblich (§§ 1924 ff. BGB). Mutter eines ... mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / bb. Materielles Recht

Der Familily Scotland Act 2006[35] hat verschiedene Versorgungsleistungen für nicht eheliche Lebenspartner (cohabitants) eingeführt. So kann der Längerlebende der Partner innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Partners einen Antrag bei Gericht auf Versorgung stellen.[36] Das setzt aber zum einen voraus, dass der verstorbene Partner sein Domizil in Schottland hatte und da... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anwendungsbereich

Rn. 11 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 In persönlicher Hinsicht können die Steuerermäßigung nach § 35b EStG nur natürliche Personen in Anspruch nehmen. KapGes können § 35b EStG nicht anwenden, da § 35b als Tarifvorschrift keine Vorschrift zur Ermittlung des Einkommens ist und damit nicht von der Verweisung des § 8 Abs 1 KStG erfasst ist (BFH BStBl II 1995, 207). Somit bleibt es i... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden: mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / a. Anwendbares Recht

Die EU-ErbVO gilt in Liechtenstein nicht. Das auf die Erbfolge anwendbare Recht bestimmt sich daher nach dem liechtensteinischen internationalen Privatrecht.[60] Art. 29 IPRG bestimmt, dass die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Personalstatut des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes zu beurteilen ist. Gem. Art. 10 IPRG ist die Staatsangehörigkeit entscheidend. Art. 29 ... mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / bb. Materielles Recht

Durch den Civil partnership and Certain Rights and Obligations of Cohabitants Act von 2010[40] haben Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Möglichkeit bekommen, nach dem Tod des Partners Ansprüche auf Übertragung von Vermögensgegenständen und auf Versorgung aus dem Nachlass zu erwirken. Das Gericht kann die Übertragung von Eigentum auf den anderen Partner anord... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kritische Würdigung

Rn. 7 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Bedeutung der Norm hat im Vergleich zu § 35 EStG aF zugenommen. Denn mit dem seit 2009 anzuwendenden ErbSt-Recht verfolgt der Gesetzgeber ein Hochsteuerkonzept, das im Bereich vererbter stiller Reserven ohne § 35b EStG die Gefahr von Doppelbesteuerungen mit einer höheren Insgesamtsteuerbelastung in sich trägt. So führt die Bewertung aller ... mehr

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ZErb 07/2025, Der digitale ... / I. Einleitung

Im ersten Teil dieses Aufsatzes wurde die bemerkenswerte Rechtsprechung des OLG Oldenburg, Urt. v. 30.12.2024 – 13 U 116/23 zur aktiven Nutzung eines Profils bei einem sozialen Netzwerk durch die Erben besprochen und diese Rechtsprechung auch aus österreichischer Perspektive untersucht. Es ist für die rechtsberatende Praxis begrüßenswert, dass das OLG Oldenburg anerkennt, das... mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / bb. Erbvertrag

Erbeinsetzung durch Erbvertrag Außer durch Testament kann die Erbeinsetzung des nichtehelichen Lebenspartners auch durch einen Erbvertrag erfolgen. Der Partner wird sog. "Vertragserbe", um ihm so die Erbschaft rechtlich zu sichern. Während Verfügungen in Form des Testaments jederzeit frei widerrufen werden können, ist das bei vertragsmäßigen Anordnungen im Erbvertrag nicht ei... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkünfte

Rn. 17 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Wortlaut des § 35b EStG ist ungenau, weil er auf "Einkünfte" abstellt. Einkünfte im einkommensteuerlichen Sinn unterliegen nicht der ErbSt. Erbschaftssteuerlicher Besteuerungsgegenstand ist die Bereicherung von Todes wegen (BFH BStBl II 2018, 593). Daher ist die Norm aus ihrem Sinn heraus so zu lesen, dass von dem Begriff Einkünfte alle ... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Lebensversicherung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Nach § 341f Abs. 1 Satz 1 ist die Deckungsrückstellung grds. nach der prospektiven Methode zu ermitteln. Die Deckungsrückstellung ergibt sich hierbei als versicherungsmathematischer Barwert der Leistungsverpflichtungen unter Abzug des versicherungsmathematischen Barwerts der künftigen Beiträge. Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Rechnungsgrundlagen zur Ermittlu... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen.... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Veräußerung gegen Leibrente

Rn. 452 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Eine Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung, die von der Lebensdauer einer (mehrerer) Person(en) abhängig ist. Wer zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet ist, hat die Rente im Zweifel für die Lebensdauer des Gläubigers zu entrichten (§ 759 BGB). Leibrenten sind in verschiedensten Erscheinungsformen denkbar, zB Leibrenten, d... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zeitliche Voraussetzungen

Rn. 39 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Gem § 35b S 1 EStG sind nur solche Einkünfte berücksichtigungsfähig, die im VZ, in dem die ESt-Schuld entsteht, oder in den vorangegangenen vier VZ der ErbSt unterlagen. Der Zeitpunkt, in dem ein Erwerb von Todes wegen der ErbSt unterlegen hat, ist identisch mit dem Entstehungszeitpunkt der ErbSt. Gem § 9 Abs 1 Nr 1 ErbStG entsteht die ErbSt ... mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / A. Abschluss eines Erbvertrags

Rz. 8 Für den Vertragsgegner des Erblassers gelten die allgemeinen Vorschriften (§§ 104 ff. BGB): Der beschränkt geschäftsfähige Minderjährige kann sich von seinem gesetzlichen Vertreter vertreten lassen; der geschäftsunfähige Vertragsgegner muss durch seinen gesetzlichen Vertreter vertreten werden. § 2274 BGB, wonach der Erblasser einen Erbvertrag nur persönlich schließen k... mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 14 Bestimmung eines Vormunds für den Minderjährigen (§ 1782 BGB)

Rz. 193 Für den Fall, dass beide Eltern sterben, erhält das minderjährige Kind einen Vormund (§ 1773 BGB). Eltern haben das Recht, die Person des Vormundes selbst auszuwählen; die Auswahl erfolgt durch letztwillige Verfügung (§ 1782 Abs. 1 BGB n.F.; früher § 1777 BGB a.F.). Es genügt auch die Form des gemeinschaftlichen Testaments (§ 2267 BGB). Vormundschaftsvereine können n... mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / 2

In Deutschland ist diese Lebensform geprägt von Selbstbestimmtheit, für die es keinen gesicherten rechtlichen Rahmen gibt. Das gibt Freiheit, birgt aber auch Konfliktpotenzial, insbesondere im Erbrecht. Andere europäische Länder haben hier teilweise Legalisierungen vorgenommen, um die vermögensrechtliche Stellung der Partner nach Beendigung der Lebensgemeinschaft durch Trenn... mehr

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13. Kapitel: Der Minderjähr... / A. Annahme und Ausschlagung

Rz. 625 Die Annahme der Nacherbschaft durch den Minderjährigen kann der gesetzliche Vertreter jederzeit nach dem Erbfall (§ 1946 BGB) für den Minderjährigen erklären. Die Annahme der Nacherbschaft kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen,[1] z.B. durch das Verlangen nach einem Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände (§ 2121 BGB). Durch die Annahme bewirkt der gesetzliche... mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 22 Testamentsvollstreckung über ein geerbtes einzelkaufmännisches Handelsgeschäft

Rz. 335 An einem einzelkaufmännischen Unternehmen ist eine verwaltende Testamentsvollstreckung nach h.M. nicht möglich. Der Einzelkaufmann haftet nämlich grundsätzlich unbeschränkt und unbeschränkbar mit seinem privaten und betrieblichen Vermögen, wohingegen ein Testamentsvollstrecker für den Erben nur Nachlassverbindlichkeiten begründen kann (§ 2206 BGB), für die der Erbe n... mehr

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6. Kapitel: Die erbrechtlic... / A. Die Anfechtung von Testamenten

Rz. 178 Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung solcher Art beseitigt wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht (§ 2081 Abs. 1 BGB). Die Anfechtungsgründe sind in § 2078 BGB genannt. Hervorzuheben ist hier: Ist d... mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Das materielle Erbrecht ist im Erbgesetz geregelt, das am 3.4.2003 in Kraft getreten ist.[64] Das kroatische Recht stellt den überlebenden Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft einem Ehepartner erbrechtlich gleich.[65] Voraussetzungen für das Vorliegen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind: mehr

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15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 50 Ein einzelkaufmännisches Handelsgeschäft im Nachlass des volljährig Gewordenen

Rz. 714 Ist der volljährig Gewordene durch Erwerb von Todes wegen Inhaber eines Handelsgeschäftes geworden, so kann er seine Haftung für bisher aufgelaufene Verbindlichkeiten auf das bei Eintritt in die Volljährigkeit vorhandene Vermögen beschränken (§§ 1629a Abs. 1, 1990 BGB). Er wird sich nur auf die Haftungsbeschränkung berufen, wenn er mit seinem Vermögen, das er seit de... mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / E. Besonderheiten beim Pflichtteil

Rz. 295 Die Zuwendungspflegschaft beginnt hinsichtlich der erbrechtlichen Zuwendung – auch des Pflichtteils – mit dem Entstehen des Pflichtteilsanspruchs, nicht erst mit der Bestellung eines Pflegers (§ 1811 BGB n.F.; früher § 1917 BGB a.F.), der insoweit die Vermögensverwaltung für den Minderjährigen anstelle des gesetzlichen Vertreters innehat (siehe Rdn 275).[61] Der Pfli... mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

In Dänemark haben die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft kein gesetzliches Erbrecht und keine Vorteile im Rahmen des Nachlassverfahrens. Nicht miteinander verheiratete Personen können durch Testament (erweitertes Testament von Zusammenlebenden – udvidet samlevertestamente) bestimmen, dass sie ganz oder teilweise einander in der Weise beerben und vererben wollen,... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bezeichnung des Adressaten

Rn. 60 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ein Steuerbescheid muss die Person bezeichnen, der er bekannt zu geben ist, um wirksam zu werden, §§ 122 Abs 1, 124 Abs 1, 155 Abs 1 AO. Das sind bei Zusammenveranlagung zur ESt beide Ehegatten. Der zusammengefasste Bescheid ist auch dann hinreichend bestimmt, wenn er an "Herrn und Frau" iVm dem Vor- und Zunamen des Ehemannes gerichtet ist, ... mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Gesetzliches Erbrecht

Voraussetzung für das gesetzliche Ehegattenerbrecht ist das Bestehen einer wirksamen Ehe mit dem Erblasser im Zeitpunkt des Todes. Seit dem 28.6.2017 ist Ehe i.S.d. Gesetzes eine Ehe zwischen zwei Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts.[15] Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft haben kein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht. Im Erbfall steht der überl... mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 18 Der Minderjährige als Erbe eines Einzelkaufmanns

Rz. 296 Ist der Minderjährige Alleinerbe, so werden seine Eltern als gesetzliche Vertreter darüber nachdenken, ob sie das Geschäft einstellen oder (in seinem Namen) weiterführen. Im letztgenannten Fall ist der Minderjährige dann Kaufmann. Die Entscheidung des gesetzlichen Vertreters bedarf keiner Genehmigung des Familiengerichts,[1] denn § 1645 BGB erfasst nur den Beginn ein... mehr