Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.7.1 Allgemeines

Die Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff BGB) entsteht, wenn mehreren Personen die Erbschaft zugewendet wird, sie also in die Rechtstellung der verstorbenden Person eintreten. Nicht zur Erbengemeinschaft gehören Personen, denen ledglich ein Vermächtnis zugewendet wird; diese erhalten "lediglich" einen schuldrechtlichen Anspruch auf Erfüllung des durch Vermächtnis angeordneten.[1] P... mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.7.2 Steuerliche Folgen

Erbschaftsteuer Der Erbengemeinschaft kommt nach dem ErbStG keine partielle Steuerfähigkeit zu. Wer Steuerpflichtiger ist, ist in § 2 ErbStG festgelegt. Die Erbengemeinschaft ist dort nicht genannt. Steuerpflichtige sind vielmehr die an der Erbengemeinschaft Beteiligten. Allerdings lässt es § 31 ErbStG zu, dass die Miterben gemeinsam eine Steuererklärung abgeben dürfen, die al... mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.1 Grunderwerbsteuergesetz

Nach dem Grunderwerbsteuergesetz entsteht die Steuer in der Regel nach § 1 Nr. 1 i. V. m. 14 GrEStG mit dem Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages, z. B. Kaufvertrag, der einen Anspruch auf Übereignung des Eigentums begründet. Nicht entscheidend ist zunächst, ob es zu einer Übereignung des Grundvermögens kommt; maßgebend für die Besteuerung ist allein die Begründung der s... mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Einführung

Die Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen auf das Steuerrecht verdeutlicht beispielsweise die Frage, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt oder nicht. Die Beantwortung ist abhängig von den schuldrechtlichen Regelungen. Praxis-Beispiel Gegenleistung beim Darlehen Bei einem Darlehen zählen zum Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer die Zinszahlungen, während die Rückzahlung der Dar... mehr

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Güterrecht / 4 Auflösung der Zugewinngemeinschaft durch Tod

Rz. 247 Auch wenn die Realität jeder dritten Ehe anders aussieht, wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen (§ 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dementsprechend wird der Güterstand im Normalfall durch den Tod eines Ehegatten beendet. Wie der Ausgleich des Zugewinns bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Tod funktioniert, ist in § 1371 BGB geregelt. § 1371 BGB schafft eine Verbin... mehr

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Güterrecht / 3.2.2.1 Von Todes wegen erworben

Rz. 75 Der ersten Alternative des § 1374 Abs. 2 BGB ist dasjenige Vermögen zuzuordnen, welches ein Ehegatte nach der Eheschließung aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge erhält. Grundsätzlich gehört jeglicher Vermögenserwerb, der seinen Ursprung in den Vorschriften des Erbrechts hat, unter diese Begrifflichkeit subsumiert; insbesondere also dasjenige Vermögen, welc... mehr

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Güterrecht / 18.4.2 Ausschluss des Zugewinnausgleichs nur für den Fall der Scheidung

Rz. 344 Eine sinnvolle Alternative zur Gütertrennung ist oftmals die Variante, dass vereinbart wird, den Zugewinnausgleich nur für den Fall der Scheidung auszuschließen. Diese Vorgehensweise birgt den Vorteil, dass der Zugewinnausgleich im Todesfall (§ 1371 BGB) und auch der Freibetrag des § 5 Abs. 1 ErbStG unberührt bleibt. Empfehlung: Es könnte wie folgt formuliert werden[1... mehr

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Vertragliches Güterrecht / 3.4.2 Ausschluss des Zugewinnausgleichs nur für den Fall der Scheidung

Rz. 19 Eine sinnvolle Alternative zur Gütertrennung ist oftmals die Variante, dass vereinbart wird, den Zugewinnausgleich nur für den Fall der Scheidung auszuschließen. Diese Vorgehensweise birgt den Vorteil, dass der Zugewinnausgleich im Todesfall (§ 1371 BGB) und auch der Freibetrag des § 5 Abs. 1 ErbStG unberührt bleibt. Empfehlung: Es könnte wie folgt formuliert werden[1]... mehr

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Güterrecht / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb... mehr

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Güterrecht / 4.2 Die güterrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 2 und 3 BGB

Rz. 253 Im Gegensatz zu der sog. erbrechtlichen Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB beinhalten die Absätze 2 und 3 des § 1371 BGB die sog. güterrechtliche Lösung der Frage des Zugewinns nach dem Tode des einen Ehegatten. Rz. 254 Voraussetzung für die Anwendung des § 1371 Abs. 2 BGB ist, dass der überlebende Ehegatte weder gesetzlicher Erbe noch durch Testament bedacht ist. Ihm darf ... mehr

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Güterrecht / 15.2.2.2 Ersatzansprüche nach § 1478 BGB

Rz. 316 Wird die Ehe vor Durchführung der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft geschieden, kann jeder Ehegatte gemäß § 1478 Abs. 1 BGB verlangen, dass ihm der Wert dessen zurückerstattet wird, was er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat. Was als in die Gütergemeinschaft eingebracht anzusehen ist, bestimmt sich nach Abs. 2 dieser Vorschrift. Demnach gelten die Gegenst... mehr

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Güterrecht / 8 Beendigung der Gütertrennung

Rz. 262 Die Gütertrennung endet durch den Tod eines Ehegatten, durch Scheidung oder Aufhebung der Ehe oder durch einen Ehevertrag, wenn damit ein anderer Güterstand vereinbart wird. mehr

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Güterrecht / 4.1 Die erbrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 251 Die erbrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB kommt zum Tragen, wenn der überlebende Ehegatte entweder Erbe oder Vermächtnisnehmer des verstorbenen Ehegatten ist. In welcher Form der überlebende Ehegatte dabei erbt, ist irrelevant. Die Vor- und Nacherbschaft stehen insoweit der Vorerbschaft gleich.[1] Bei der Frage, ob der überlebende Ehegatte als Vermächtnisnehmer a... mehr

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Güterrecht / 14 Beendigung der Gütergemeinschaft

Rz. 294 Die Gütergemeinschaft kann nicht formfrei beendet werden. Für die Beendigung der Gütergemeinschaft existieren – neben der Beendigung durch den Tod eines Ehegatten – drei Möglichkeiten, die nachfolgend dargestellt werden. Keinen Einfluss auf die Gütergemeinschaft haben die Trennung der Ehegatten oder die Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines der Ehegatten. 14.1 Be... mehr

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Güterrecht / 3.5.1 Entstehung der Ausgleichsforderung

Rz. 186 Die Ausgleichsforderung entsteht nach § 1378 Abs. 3 Satz 1 BGB mit der Beendigung des Güterstandes unmittelbar kraft Gesetzes. Aus welchem Grund der Güterstand beendet wird, ist dabei egal, sei es durch Ehevertrag, die Rechtskraft einer die Ehe oder den Güterstand beendenden gerichtlichen Entscheidung oder durch Tod eines Ehegatten. Empfehlung: Mit Blick auf die Fälli... mehr

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Güterrecht / 3.2.2 Privilegierter Erwerb nach § 1374 Abs. 2 BGB

Rz. 71 Hat ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstandes Vermögen von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erworben, wird dieses Vermögen dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Dieser sog. privilegierte Erwerb ist in § 1374 Abs. 2 BGB geregelt. Der Sinn dieser Regelung besteht darin, solche Vermögensbestandteile einer Aus... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Prokura / 5 Einzelheiten der Prokura

Die Prokura ist jederzeit widerruflich, nicht übertragbar und erlischt nicht durch den Tod des Inhabers des Handelsgeschäftes (§ 52 HGB). Auch das Erlöschen der Prokura muss zum Handelsregister angemeldet werden. Die Prokura kann jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden § 52 Abs. 1 HGB). Das zugrunde liegende Rechtsverhältnis, z. B. der Arbeitsvertrag kann dabei ungekün... mehr

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Güterrecht / 3 Der Zugewinnausgleich zu Lebzeiten der Ehegatten

Rz. 25 Der Grundgedanke des gesetzlichen Güterstandes ist, dass der Zugewinn, den die Ehegatten während der Ehezeit erzielt haben, ausgeglichen wird, wenn der Güterstand beendet wird. Gemäß § 1372 BGB wird der Zugewinn nach den Vorschriften der §§ 1373–1390 BGB ausgeglichen, wenn der Güterstand auf andere Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet wird. Die §§ 1373–1390... mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines Testaments

Leitsatz 1. Für die Kenntnis von dem Erwerb im Sinne von § 170 Abs. 5 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) ist der rechtsgültige Erwerb maßgebend. Die Anlaufhemmung gilt für den jeweiligen Erwerb aufgrund eines bestimmten Rechtsgrunds. Lediglich im Hinblick auf diesen Rechtsgrund ist ihre Wirkung mit der einmal erlangten Kenntnis verbraucht. 2. Maßgebender Zeitpunkt, zu dem ein testamentarisch eingesetzter Erbe sichere Kenntnis im Sinne von § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO von seiner Erbeinsetzung hat, ist der Zei... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Mitarbeiterinnen in den Wec... / 1 Zahlen, Daten und Fakten

Im Fehlzeitengeschehen zeigen sich bereits Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Der Krankenstand liegt bei den Frauen mit 6,7 % etwas höher als bei den Männern mit 6,4 %. Frauen waren im Jahr 2023 mit einer AU-Quote von 67,0 % auch häufiger krankgemeldet als Männer (61,5 %).[1] Frauen leiden häufiger als Männer unter Muskel-Skelett-Erkrankungen, wie Arthrose und Osteopor... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Partnerschaftsgesellschaft / 5.2 Austritt

Scheidet ein Partner aus der PartG aus, bleibt diese weiterhin bestehen. Das gilt zumindest, solange noch mindestens 2 Partner in der PartG verbleiben. Der Anteil des Ausscheidenden wächst den verbleibenden Partnern zu.[1] Als Gründe für einen Austritt kommen in Betracht: Der Tod eines Partners, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Partner, die Kündigung durch einen Part... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Todesfall

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Der Tod eines Menschen wird idR durch einen Arzt (> Ärzte) festgestellt, der darüber eine Bescheinigung ausstellt. Dem zuständigen Standesamt ist dies spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen, woraufhin es eine Sterbeurkunde ausstellt. Das Bestattungsrecht der Länder regelt, wer verpflichtet ist, den Leichnam zu bestatten. Über... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tod des Arbeitnehmers

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Bestattung, > Freibeträge für Versorgungsbezüge Rz 9, > Rechtsnachfolger, > Renteneinkünfte, > Sterbegeld, > Steuerklassen, > Todesfall, > Versorgungsbezüge. Über Bezüge aufgrund letztwilliger Anordnung > Arbeitslohn Rz 121 f und > Letztwillige Verfügung. Zu den Bezügen für die Vollstreckung von Testamenten > Testamentsvollstrecker. mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Todeserklärung

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Todeserklärung ist ein richterlicher Beschluss, wonach ein verschollener Mensch rechtlich als verstorben (> Todesfall) anzusehen ist. Wann eine verschollene Person für tot erklärt werden darf, ergibt sich aus dem Verschollenheitsgesetz idF vom 31.08.2015 (BGBl 2015 I, 1474). Zu den Folgen einer Todeserklärung > Familienstand Rz 3/5, > Kinderfre... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 670 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Kommt es zu einer Rückzahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen, ohne dass die Voraussetzungen des AltZertG erfüllt sind (schädliche Verwendung), sind die erhaltenen Zulagen und die nach § 10a Abs 4 EStG gesondert festgestellten Beträge zurückzuzahlen (Rückzahlungsbetrag). Gleiches gilt bei einer schädlichen Verwendung nach Auszahlungs... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Ausgleich für entgangenes Erbe

Rn. 71 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Dient eine zeitlich befristete Rente dem Zweck, einem weichenden Erben einen Ausgleich für sein entgangenes Erbe oder seinen Pflichtteilsanspruch zu verschaffen, ist die Rente ebenso vererblich wie nach dem Todesfall der Erbanteil oder der Pflichtteilsanspruch, an deren Stelle die Rente getreten ist. In einem solchen Fall ist die Rente als Z... mehr

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ZErb 06/2025, Der digitale ... / a. Postmortales Persönlichkeitsrecht

Der BGH stützt das postmortale allgemeine Persönlichkeitsrecht ausschließlich auf Art. 1. Abs. 1. GG.[61] Im österreichischen Recht ergibt sich das postmortale Persönlichkeitsrecht aus § 17a ABGB. § 17a ABGB lautet wie folgt: Zitat Wahrnehmung der Persönlichkeitsrechte § 17a (1) Persönlichkeitsrechte sind im Kern nicht übertragbar. (2) In den Eingriff in ein Persönlichkeitsrecht ... mehr

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ZErb 06/2025, Anwendung ges... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) sowie seine beiden Geschwister schlossen mit ihrem Vater (V) am … 2014 einen notariell beurkundeten Vertrag zur vorweggenommenen Erbfolge, mit dem V ihnen zum 1.5.2014 jeweils 23,33 % seiner Anteile an der … GmbH (GmbH) übertrug. An den übertragenen Geschäftsanteilen behielt sich V den lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch vor. Ein... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bezüge der Bundestagsabgeordneten

Rn. 565 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 11 AbgG erhalten Bundestagsabgeordnete eine monatliche Abgeordnetenentschädigung (vgl Art 48 Abs 3 GG), deren Höhe sich an den Monatsbezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6) orientiert. Ab 01.07.2024 beträgt die Entschädigung EUR 11 227,30 brutto im Monat. Der Präsident des Bundestages un... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 652 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Vorschrift wurde mit dem AVmG v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 20.12.2001 (StÄndG 2001, BGBl I 2001, 3794) sowie durch das AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) geändert. § 22 Nr 5 EStG regelt die nachgelagerte Besteuerung für Versorgungsleistungen aus kapitalg... mehr

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ZErb 06/2025, Der digitale ... / b. Vereinbarung der Unvererblichkeit

Sowohl nach deutschem[74] als auch nach österreichischem Recht[75] ist die Gesamtrechtsnachfolge zwingend. Daraus folgt, dass die Gesamtrechtsnachfolge durch Vereinbarung der Parteien nicht ausgeschlossen werden kann. Vom vertraglichen Ausschluss der Gesamtrechtsnachfolge ist jedoch die Vereinbarung zu unterscheiden, dass ein Vertragsverhältnis nicht vererblich sein soll.[76... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 5 EStG, Rechtsverordnung für besondere Fälle

Rn. 206 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 5 EStG wird die Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten, die vor dem 01.01.1955 zu laufen begonnen haben, und aus Renten, deren Dauer von der Lebenszeit mehrerer Personen oder einer anderen Person als des Rentenberechtigten abhängt, sowie aus Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind,... mehr

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ZErb 06/2025, Zu den Voraus... / 1 Gründe

I. Der am … 08.2021 verstorbene Erblasser war zweimal verheiratet gewesen. Aus einer ersten (1969 geschlossenen und 1999 geschiedenen) Ehe sind drei Kinder hervorgegangen, nämlich die Beteiligten zu 1), der Beteiligte zu 3) sowie ein weiterer Bruder, der Zeuge L. P.-W., geb. K.. Die zweite Ehe (geschlossen 2000) des Erblassers mit der Beteiligten zu 2) ist kinderlos geblieben.... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.6 Vorzeitige Beendigung des Anspruchs

Rz. 64 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld erlischt vorzeitig mit dem Tod der (werdenden) Mutter. Voraussetzung des Anspruchs ist nämlich die Mitgliedschaft der schwangeren Frau bzw. Mutter in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem Tod endet diese Mitgliedschaft (§§ 190 Abs. 1, 191 Nr. 1 SGB V bzw. § 24 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 KVLG 1989).[1] Ein vorzeitiges Anspruchsende ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.5 Vorzeitige Beendigung des Anspruchs

Rz. 60 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld erlischt vorzeitig mit dem Tod der (werdenden) Mutter. Voraussetzung des Anspruchs ist nämlich die Mitgliedschaft der schwangeren Frau bzw. Mutter in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem Tod endet diese Mitgliedschaft (§§ 190 Abs. 1, 191 Nr. 1 SGB V).[1] Ein vorzeitiges Anspruchsende tritt auch dann ein, wenn die Schwangersc... mehr

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ZErb 06/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Breyer/Najdecki Beck'sches Formularbuch GmbH-Recht 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-66301-7, 159 EUR Die be... mehr

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ZErb 06/2025, Der digitale ... / 3. Die Vererbung des digitalen Nachlasses

Das digitale Vermögen ist grundsätzlich vererblich, unabhängig davon, ob den digitalen Inhalten ein wirtschaftlicher Wert beigemessen wird oder nicht.[41] Der digitale Nachlass fällt auch nach österreichischem Recht unter die Gesamtrechtsnachfolge.[42] Eine Ausnahme gilt lediglich für digitale Vermögenswerte mit höchstpersönlichem Charakter, wie beispielsweise medizinische D... mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.1 BGH v. 14.3.1990 – XII ZR 62/89 FamRZ 1990, 603:

Wertsteigerung ererbten Vermögens durch Verringerung des Nießbrauchwerts während der Ehe im Zugewinnausgleich Leitsatz:[17] Die Wertsteigerung von Nachlassvermögen, die während des Güterstandes durch das allmähliche Absinken des Werts eines vom Erblasser angeordneten lebenslangen Nießbrauchs eintritt, unterliegt nicht dem Zugewinnausgleich. Orientierungssatz: Die Wertsteigerung,... mehr

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ZErb 06/2025, Der digitale ... / 1. Besonderheiten des österreichischen Erbrechts und des österreichischen Verlassenschaftsverfahrens

Die Einantwortung ist ein zentraler Begriff im österreichischen Erbrecht. Sie bezeichnet den konstitutiven Akt, durch den der Erbe die Erbschaft erwirbt. Der präsumtive Erbe, der die Erbschaft erlangen will, muss in einem österreichischen Verlassenschaftsverfahren eine sog. Erbantrittserklärung[15] abgeben und erwirbt dieser die Erbschaft erst durch die Einantwortung.[16] Di... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Besteuerung bei Eigenheimrentenverträgen, § 22 Nr 5 S 4–6 EStG

Rn. 675 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem Eigenheimrentengesetz v 29.07.2008 (BGBl I 2008, 1509) hat der Gesetzgeber in die steuerlich geförderte Zusatzversorgung auch die Möglichkeit der Bildung selbstgenutzten Wohneigentums aufgenommen (sog Wohn-Riester), da er davon ausgeht, dass ein mietfreies Wohnen im Alter für viele Bürger einen der Rentenzahlung vergleichbare Form d... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Ausnahmsweise Anpassung des Rentenfreibetrags, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 6 und 7 EStG

Rn. 121 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abweichend von der grundsätzlichen Festschreibung des Rentenfreibetrages gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 4 und 5 EStG für die gesamte Zeit des Rentenbezugs ist der Rentenfreibetrag neu zu bestimmen bzw anzupassen, wenn sich der Jahresbetrag der Rente ändert, wobei allerdings regelmäßige Rentenanpassungen nicht bereits zu einer ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Abgekürzte Leibrenten

Rn. 76 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei einer abgekürzten oder temporären Leibrente handelt es sich zwar grds um eine Leibrente, die mit dem Tod des Begünstigten endet. Darüber hinaus ist die Laufzeit der Rente aber noch von einer von vornherein vereinbarten Frist abhängig, nach deren Ablauf die Leibrente ebenfalls endet. Dies ergibt sich auch aus der Legaldefinition in § 55 A... mehr

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ZErb 06/2025, Voraussetzung... / 1 Gründe

I. Der Kläger nimmt den Beklagten auf Rückzahlung von Testamentsvollstreckervergütung in Anspruch, die der Beklagte als Testamentsvollstrecker für den Nachlass der X (nachfolgend: Erblasserin) vereinnahmt hat. Die Erblasserin verstarb am xx.xx.2018. Ihr Ehemann ist am xx.xx.2019 nachverstorben. Aus der Ehe gingen der Kläger sowie seine Geschwister […] hervor. Die Ehegatten sch... mehr

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zfs 06/2025, Anforderungen ... / Leitsatz

Das in einer Sprachnachricht unmittelbar nach dem Tod eines Tieres übermittelte Eingeständnis eines Tierarztes gegenüber dem Halter, der Ausgang der Behandlung tue ihm "furchtbar leid", stellt weder ein konstitutives noch ein deklaratorisches Anerkenntnis dar. OLG Dresden, Beschl. v. 6.1.2025 – 4 U 1192/24 mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Abgrenzung zu abgekürzten Leibrenten

Rn. 70 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Zeitrente ist abzugrenzen von der abgekürzten Leibrente. Eine abgekürzte Leibrente ist zwar ebenfalls zeitlich begrenzt. Darüber hinaus endet sie aber auch mit dem Tod des Bezugsberechtigten (vgl § 55 Abs 2 EStDV; BFH BFH/NV 2011, 1496 zu Erwerbsminderungsrente; BFH BStBl II 1986, 261). Zur Besteuerung abgekürzter Leibrenten, s Rn 76 ff. mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Zurechnung von Rentenzahlungen im Sterbemonat, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 9 EStG

Rn. 129 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Hintergrund der Regelung des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 9 EStG ist, dass es bei nachschüssig gezahlten Renten häufig vorkommt, dass nach dem Tod des Rentenberechtigten die Rentenzahlung für den Sterbemonat noch auf das bekannte Konto des Verstorbenen erfolgt. Nach zivilrechtlichen Grundsätzen wäre diese nachschüssig gezahlte Re... mehr

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ZErb 06/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über Pflichtteilsansprüche des Klägers gegen die Beklagte als Alleinerbin nach (… .). Der Vater des Klägers und Ehemann der Beklagten verstarb am 7.3.2020. Die Beklagte war die zweite Ehefrau des Erblassers, vorher war der Erblasser mit der Mutter des Klägers verheiratet gewesen. Der Erblasser lebte mit der Mutter des Klägers zusammen in den Vereinigte... mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.2 BGH v. 30.5.1990 – XII ZR 75/89 FamRZ 1990, 1217:

Vermögensermittlung im Zugewinnausgleich nach Ehescheidung: Einbeziehung von Altenteilspflichten und Verpflichtungen gegenüber Dritten; Abzinsungsmöglichkeit für derartige Verbindlichkeiten Leitsatz: Ist Vermögen, das ein Ehegatte mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zugunsten und auf Lebenszeit des Übergebers mit einem Leibgedinge (Altenteil) belastet, so unterli... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zeitrenten

Rn. 69 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zeitrenten sind wiederkehrende Bezüge, die sich allerdings nicht auf eine Lebenszeit, sondern auf eine von vornherein festgelegte Dauer beziehen. Die vollständige Steuerbarkeit derartiger Renten ergibt sich aus § 22 Nr 1 S 1 EStG (sonstige wiederkehrende Bezüge). Eine Anwendung der günstigeren Besteuerung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG kom... mehr

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ZErb 06/2025, Der digitale ... / a. Das Urteil (Instagram)

Der verstorbene Ehemann der Klägerin hatte ein Benutzerkonto bei Instagram. Nach seinem Tod nutzte die Klägerin den Account zunächst weiter, bis die Beklagte (Meta Platforms, Inc. – in der Folge als "Meta" bezeichnet) als Betreiberin des Netzwerks "Instagram") den Account in einen "Gedenkzustand" versetzte. In diesem Zustand war ein Einloggen nicht mehr möglich. Die Klägerin... mehr