Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Definition der schädlichen Verwendung

Rn. 30 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Wird über das geförderte Altersvorsorgevermögen in einer Weise verfügt, die nicht den Regelungen des AltZertG entspricht, liegt eine schädliche Verwendung des Altersvorsorgevermögens vor. Rn. 31 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Folgende Sachverhalte werden als schädliche Verwendung qualifiziert: Eine Kapitalauszahlung oder eine Teilkapitalauszahlung...mehr

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ZErb 02/2025, Wirksamkeit v... / 1. Keine direkte Anwendung von § 2302 BGB

§ 2302 BGB schützt die Freiheit, seinen Nachlass durch Verfügung von Todes wegen zu regeln. Jenseits von Erbvertrag und gemeinschaftlichem Testament soll jegliche erbrechtliche Bindung nicht möglich sein. Damit sind schuldrechtliche Verträge, die unter Umgehung des Erbrechts erbrechtlich binden, aber auch erbrechtliche Auflagen erfasst, die den Beschwerten verpflichten, eine...mehr

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ZErb 02/2025, Wirksamkeit v... / I. Der zu entscheidende Fall

Bei dem auf den ersten Blick verwirrenden Sachverhalt ging es um eine Übertragung von Grundeigentum vom Vater (V) auf seinen Sohn (E), wobei dieses "spätestens bei dessen Tod" (des E) an dessen Abkömmlinge (Kl1, Kl2 und Bekl2) "weitergeleitet" werden sollte. Die erste Übertragung auf E erfolgte mittels notariell beurkundeter "Hausübergabe", wobei der E sich verpflichtete, spä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Auszahlung des Altersvorsorgevermögens an den überlebenden Ehegatten/Lebenspartner (§ 93 Abs 1 S 4 Buchst c EStG)

Rn. 68 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Auszahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen an den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner ist dann steuerunschädlich möglich, wenn die Ehegatten/Lebenspartner im Zeitpunkt des Todes des Zulageberechtigten nicht dauernd getrennt gelebt haben, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mitwirkung des StPfl (§ 92a Abs 3 S 1–8 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der StPfl muss nach § 92a Abs 3 S 1 EStG die Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Wohnung offenlegen. Während der Ansparphase muss der StPfl diesen Sachverhalt dem Anbieter, während der Auszahlungsphase muss der StPfl diesen Sachverhalt der zentralen Stelle mitteilen. Die Mitteilungspflichten gehen bei Tod des StPfl auf den Rechtsnachf...mehr

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ZErb 02/2025, Wirksamkeit v... / 1. Die "Weiterleitungsfälle" – Schenkung unter Auflage

Der Wunsch des Erblassers, den Weg seines Vermögens über mehrere Generationen zu bestimmen, kann bei Rechtsgeschäften unter Lebenden durch eine Schenkung unter Auflage erreicht werden, § 525 BGB. Der Beschenkte ("Erstbegünstigte") wird dabei zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bei dem Eintritt bestimmter Voraussetzungen (Tod, Scheidung, Insolvenz etc.) zur Weiterleitung des ü...mehr

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FF 02/2025, Die Abwehr der ... / a) Langes Getrenntleben

Dass der Ehegatte den Zugewinn erst nach der Trennung erzielt hat, kann für sich genommen grundsätzlich kein Umstand sein, der die Teilung des Zugewinns grob unbillig macht. Denn das, was als Zugewinn zu teilen ist, wird nach Stichtagen errechnet. Wie es erworben wurde, ist egal – und genauso egal ist, wann genau es erworben wurde. Relevant ist nur, dass es am Stichtag für d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerunschädliche Verfügungen über das Altersvorsorgekapital (Abgrenzung zu den steuerschädlichen Verfügungen)

Rn. 50 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Es gibt eine Vielzahl steuerunschädlich durchzuführender Verfügungen über das angesparte Altersvorsorgekapital (vgl BMF 25.10.2023, BStBl I 2023, 1726 Rz 197ff). Diese sind insbesondere: Rn. 51 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Auszahlung des Altersvorsorgekapitals in Form einer gleichbleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente ist keine st...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / b. Umfang der Übertragbarkeit des nicht genutzten doppelten allgemeinen Freibetrags

In diesem Zusammenhang interessiert zudem, ob und wie sich die Sonderregelung des IRS auf unter Ehegatten übertragene Freibeträge auswirkt. aa. Übertragung des doppelten allgemeinen Freibetrags auf den Ehegatten Stirbt ein Ehegatte vor dem Ende der Sunset Clause am 1.1.2026 und nutzt er den doppelten allgemeinen Freibetrag nicht aus, so kann der überlebende Ehegatte den doppel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anteilige Übertragung des Wohnförderkontos bei einer Scheidung (§ 92a Abs 2a S 1 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Wird iRd Vermögensausgleichs entschieden, dass eine geförderte Wohnung ganz oder teilweise auf den Ehegatten übergeht, entsteht dem Grunde nach eine schädliche Verwendung iSd § 92 Abs 3 EStG. Dann muss nach § 92a Abs 3 S 5 EStG eine Versteuerung des Wohnförderkontos im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs erfolgen. Rn. 91 Stand: EL 179 – ET: 02/2...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 1. Beschränkter Ehegattenfreibetrag gem. Art. 10 Abs. 6 DBA (limited spousal exemption)

Wie bereits ausgeführt findet die (unbegrenzte) Steuerbefreiung der Marital Deduction nur Anwendung, wenn der Zuwendungsempfänger die US-Staatsangehörigkeit hat. Um steuerliche Folgen der Nichtgewährung der Marital Deduction bei letztwilligen Zuwendungen an einen Ehegatten ohne US-Staatsangehörigkeit abzufedern, sieht Art. 10 Abs. 6 DBA einen an den allgemeinen Freibetrag an...mehr

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ZErb 02/2025, Wirksamkeit v... / 3. Einordnung

Damit hat der BGH sich der wohl h.M. in der Literatur angeschlossen, die diese schuldrechtlichen Weitergabeklauseln für wirksam hält. Dementsprechend ist die Entscheidung weitestgehend begrüßt worden, da sie nun die Kautelarpraxis absichert.[54] Im Ergebnis ist dem BGH beizupflichten, allerdings nicht in der Begründung. Die Konstruktion des BGH (eigener Anspruch des Zweitbegü...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 1. Federal Estate Tax (Nachlasssteuer)

Unbeschränkt nachlasssteuerpflichtig sind Erblasser, die entweder US-Staatsbürger (U.S. citizen) oder US-Gebietsansässige (U.S. resident) waren (IRC § 2001(a)). US-Gebietsansässiger ist, wer zum Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz in den USA hat, also sich ohne Wegzugsabsicht (wenn auch nur für eine kurze Zeit) in den USA aufhält.[15] Beschränkt nachlasssteuerpflichtig sind i...mehr

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FF 02/2025, Die Abwehr der ... / 2. Restriktive Interpretation der Unerträglichkeits-Formel

Bei der Unerträglichkeits-Prüfung gehen Rechtsprechung und überwiegendes Schrifttum nun davon aus, dass ein Ergebnis, das nach den gesetzlichen Vorgaben errechnet worden ist, als solches dem Gerechtigkeitsgefühl niemals unerträglich widersprechen kann – denn: Dieses Ergebnis ist ja vom Gesetz gewollt. Der Gesetzgeber hat – so die dieser These zugrundeliegende Überlegung – im ...mehr

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AGS 02/2025, Kostenfestsetz... / II. Voraussetzungen der Kostenfestsetzung

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 103 Abs. 1 ZPO kann der Anspruch auf Erstattung von Prozesskosten nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. Ein solcher Titel muss gem. § 704 ZPO eine zumindest vorläufig vollstreckbare Kostengrundentscheidung enthalten. Der BGH hat ausgeführt, dass das für vorläufig vollstreckbar erklärte Urt. des OL...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Abfindung einer Kleinbetragsrente, weitere Ausnahme von der schädlichen Verwendung nach § 93 Abs 3 EStG

Rn. 90 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Diese Regelung dient der Verfahrensökonomie. Der Anbieter des Altersvorsorgeprodukts soll nicht gezwungen sein, dauerhaft eine Minirente auszuzahlen. Daher ist es eine unschädliche Verwendung, wenn zu Beginn der Auszahlungsphase eine Kapitalabfindung erfolgt, um den Kleinbetragsrentenanspruch abzufinden. Diese Hinweise werden oben (s Rn 74ff...mehr

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AGS 02/2025, Ermittlung des... / II. Einzusetzendes Vermögen

1. Allgemeines Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2. Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nu...mehr

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ZErb 02/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin (im Folgenden: die Erbin) im Wege der Zwangsvollstreckung auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses in Anspruch. Die Erbin ist durch rechtskräftiges Teil-Anerkenntnisurteil des LG Memmingen vom xx.07.2023 zur Auskunftserteilung über den Nachlass des am xx.xx.2019 verstorbenen Erblassers durch Vorlage eines notariellen N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anteilige Übertragung des Wohnförderkontos während der Auszahlungsphase (§ 92a Abs 2a S 2 und 3 EStG)

Rn. 93 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In diesem Lebenssachverhalt hat der StPfl bereits die Entscheidung getroffen, ob er die Zahlung des Auflösungsbetrages oder die Zurückführung des Wohnförderkontos durch die Verminderungsbeträge wünscht. Diese Entscheidung greift zunächst auch für den übernehmenden Ehegatten/Lebenspartner. Bis zum VZ 2013 einschließlich konnte die Entscheidung...mehr

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AGS 02/2025, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2024 - Teil 2: Teile 4 bis 7 VV

Über die Entwicklung der Rspr. im Jahre 2024 zum §§-Teil des RVG wurde in AGS 2025, 4 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der zu den Teilen 4–7 VV in 2024 ergangenen Rspr. Der Stand des Beitrags ist Anfang/Mitte Februar 2025. Hinweismehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.4.2 Ermittlung des Vervielfältigers

Die Höhe des Vervielfältigers hängt von der Dauer des Nießbrauchsrechts ab. Bei einem Nießbrauchsrecht, welches auf eine bestimmte Zeit beschränkt ist, ermittelt sich der Vervielfältiger nach § 13 Abs. 1 BewG. Hiernach ist der Vervielfältiger aus der Tabelle 9a (zu § 13 BewG) zu entnehmen. Praxis-Beispiel Beispiel 1 Vater V wendet seiner Tochter T den Nießbrauch an einem vermie...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.1.2 Steuerrechtliche Behandlung beim Nießbrauchsverpflichteten

Die nießbrauchsverpflichtete Person, welche den belasteten Vermögensgegenstand erworben hat, muss diesen grundsätzlich entweder nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG als Schenkung unter Lebenden der Erbschaftsteuer unterwerfen oder als Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Gleichzeitig kann die belastete Person die Belastung mit dem Kapitalwert bei der Ermittlung ihrer...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 1.1 Allgemeines

Der Nießbrauch zählt zu den Dienstbarkeiten und ist in den §§ 1030 – 1089 BGB geregelt. Nach § 1030 BGB kann eine Sache in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen zu ziehen. Bei einem Nießbrauch erfolgt eine Trennung von Eigentum und Nutzungsrecht. Praxis-Beispiel Beispiel 1 Großmutter GM wendet ihrem Enk...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.1.1 Steuerrechtliche Beurteilung beim Nießbrauchsberechtigten

Wird einer Person der Nießbrauch zu Lebzeiten unentgeltlich eingeräumt (sog. Zuwendungsnießbrauch), dann erfüllt dies als Schenkung unter Lebenden den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Zu einer Besteuerung kommt es dabei nur, wenn eine Bereicherung des Bedachten gegeben ist. Ein unentgeltlicher Erwerb ist gegeben, soweit er nicht rechtlich abhängig ist von einer den Er...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / Zusammenfassung

Überblick Nießbrauchsgestaltungen nehmen in der Beratungspraxis einen hohen Stellenwert ein. Der Nießbrauch eignet sich zum einen hervorragend zur Altersabsicherung, häufig wird aber auch der überlebende Ehegatte mit einem Nießbrauch (Vermächtnisnießbrauch) abgesichert. Ein Nießbrauch kann an einer Sache (§§ 1030 – 1067 BGB), an einem Recht (§§ 1068 – 1084 BGB) oder an einem ...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.6 Besonderheiten

a) Ausfall von Rentenzahlungen Wird für eine von Todes wegen erworbene Leibrente nach § 23 Abs. 1 ErbStG die jährliche Besteuerung des Jahreswerts gewählt und fallen die Rentenzahlungen später wegen der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Verpflichteten aus, kann eine abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer für die Ablösung der Jahressteuer nach § 23 Abs. 2 ErbStG i...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.5 Vor- und Nachteile der jährlichen Besteuerung

Stellt der Nießbrauchsberechtigte den Antrag auf die jährliche Versteuerung, so kann sich dies für ihn als nachteilig erweisen, aber ggf. auch Vorteile bringen. Vorteile Die berechtigte Person kann die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer aus den Erträgen des Nießbrauchsrechts entrichten. Erhöhen sich die Erträge, so hat dies keinen Einfluss auf die einmal festgesetzte Steuer. Von d...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.3 Jahresversteuerung und Freibeträge

Allgemeines Entscheidet sich der Nießbrauchsberechtigte für eine jährliche Versteuerung nach dem Jahreswert, so ist fraglich, wie die ihm zustehenden Freibeträge (persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG und besonderer Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG) zu berücksichtigen sind. Ist die nießbrauchsberechtigte Person der Ehegatte, so rechnet auch die steuerfreie Zugewinnau...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 6.2 Erwerb eines Familienheims von Todes wegen bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern

Steuerbefreit ist gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG der Erwerb von Todes wegen eines Familienheims durch den Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden: Erwerb von Todes wegen unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, Verschaffung Eigentum/Miteigentum an einem bebauten Grundstück i. S.des § 181 Abs. 1 Nr. 1 –...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 6.3 Erwerb eines Familienheims von Todes wegen bei Kindern

Steuerbefreit ist gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG der Erwerb von Todes wegen eines Familienheims durch Kinder oder Kinder verstorbener Kinder; jedoch keine Urenkel. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden: Erwerb von Todes wegen durch Kinder oder Kinder verstorbener Kinder, Verschaffung Eigentum/Miteigentum an einem bebauten Grundstück i. S. d. § 181 Abs. 1 Nr...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 13 Vermögensrückfall nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG

Fallen Vermögensgegenstände, welche die Eltern den Abkömmlingen ehemals geschenkt haben, von Todes wegen zurück, so sieht die Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG dafür die Steuerfreiheit des Rückfalls vor. Neben den Eltern – hierunter fallen auch Adoptiv- und Stiefeltern[1]- gilt die Vorschrift auch für die Voreltern, d. h. den Großvater bzw. die Großmutter. Die Steuerb...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 7 Die Befreiung einer Schuld gegenüber dem Erblasser (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG)

Wird ein Erwerber von einer Schuld gegenüber dem Erblasser befreit, so ist dieser Erwerb nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG steuerfrei. Voraussetzung hierfür ist: Die Schuld ist entweder durch Gewährung von Mitteln zum Zweck des angemessenen Unterhalts begründet worden oder die Schuld ist zur Ausbildung des Bedachten begründet worden oder der Erblasser hat die Befreiung mit Rücksich...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 16 Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen (§ 13 Abs. 1 Nr. 13 ErbStG)

Erfüllen Pensions- und Unterstützungskassen i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG die für eine Befreiung von der Körperschaftsteuer erforderlichen Voraussetzungen, so bleiben Zuwendungen an diese gem. § 13 Abs. 1 Nr. 13 ErbStG ebenfalls erbschaftsteuerbefreit. Wichtig Anwendungsfälle für die Befreiungsvorschrift Die Steuerbefreiung hat nur Bedeutung für Zuwendungen an eine Pensions-...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 8 Erwerbe von erwerbsunfähigen Eltern oder Voreltern (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG)

§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG befreit einen Erwerb, der Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern oder auch Großeltern des Erblassers anfällt, sofern die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Der Erwerb übersteigt zusammen mit dem übrigen (eigenen) Vermögen des Erwerbers nicht den Betrag von 41.000 EUR und der Erwerber ist infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen und unter Berücksicht...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 5 Das Dreißigste (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Nach der Vorschrift des § 1969 BGB ist ein Erbe verpflichtet, den Familienangehörigen des Erblassers, welche zur Zeit des Todes des Erblassers zu dessen Hausstand gehören und die von ihm Unterhalt bezogen haben, für die ersten 30 Tage nach dem Eintritt des Erbfalls in demselben Umfang wie der Erblasser es getan hat, Unterhalt zu gewähren sowie die Benutzung der Wohnung und d...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 9 Ansprüche nach dem Lastenausgleichsgesetz und nach ähnlichen Gesetzen (§ 13 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG)

Steuerbefreit sind auch die Ansprüche nach den folgenden Gesetzen in der jeweils geltenden Fassung: Ansprüche aus dem Lastenausgleichsgesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7a ErbStG); Ansprüche nach dem Flüchtlingshilfegesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7b ErbStG); Ansprüche nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7c ErbStG); Ansprüche nach dem Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten ...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 21 Zuwendungen an politische Parteien (§ 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG)

Werden Zuwendungen an politische Parteien i. S. des § 2 Parteiengesetz vorgenommen, so bleiben diese nach § 13 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. a ErbStG steuerbefreit. Das Gleiche gilt nun auch für Vereine ohne Parteiencharakter (kommunale Wählervereinigungen). Voraussetzung ist, dass der Zweck des Vereins ausschließlich darauf gerichtet ist, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 11.2 Anwendungsfälle

Die Vorschrift kommt dabei für Erwerbe von Todes wegen als auch bei Schenkungen unter Lebenden zur Anwendung.[1] Es handelt sich um einen Freibetrag.[2]mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 18 Anfälle an Gebietskörperschaften (§ 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG)

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG sind Anfälle an den Bund, den Ländern oder an inländische Gemeinden steuerfrei. Der Anfall kann durch Zuwendung unter Lebenden sein, aber auch von Todes wegen erfolgen. Bei dieser Befreiungsvorschrift gibt es keine Wertbegrenzung. Unter diese Befreiung fällt auch der Erwerb, den der Fiskus aufgrund des § 1936 BGB als gesetzlicher Erbe erhält.[1...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 1 Allgemeines zu den Steuerbefreiungen des § 13 ErbStG

Eine Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen im Zeitpunkt der Steuerentstehung vorliegen.[1] Treten die Voraussetzungen erst danach ein, kommt die entsprechende Steuerbefreiung nicht zur Anwendung. Zeitpunkt der Steuerentstehung ist bei einer Schenkung unter Lebenden der Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 17 Übliche Gelegenheitsgeschenke (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG)

Die am häufigsten vorkommende Befreiungsvorschrift dürfte wohl die für übliche Gelegenheitsgeschenke gem. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sein. Als Gelegenheitsgeschenke sind hierbei Geschenke anzusehen, welche aus einem bestimmten Anlass gemacht werden. Ein solcher Anlass kann dabei z. B. zum Geburtstag, zu einer abgeschlossenen Prüfung oder auch zur Hochzeit gegeben sein. Die Be...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 2.5 Besonderheiten

Die Befreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG stellt einen Freibetrag dar und keine Freigrenze. Besteuert wird also nur der Erwerb, der den steuerfrei bleibenden Betrag übersteigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Anwendung der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Vater V wendet seiner Tochter T am 1.2.2023 Hausrat (Möbel) mit einem Wert i. H. v. 60.000 EUR zu.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.5 Erträge aus Versicherungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG)

Rz. 307 Der beschr. Steuerpflicht unterliegen bestimmte Erträge aus Versicherungen. Anknüpfungstatbestand für die beschr. Steuerpflicht ist auch hier, dass der Leistende der Erträge (Versicherungsunternehmen) im Inland ansässig ist (Rz. 290). Der Umfang der erfassten Einkünfte und damit der beschr. Steuerpflicht wird durch Verweis auf § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG geregelt. Rz. 308...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4.1 Splitting bei Verwitweten

Rz. 23 Das Splittingverfahren ist nach § 32a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG auch bei einem verwitweten Stpfl. für den Vz anzuwenden, der dem Kj. folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist. Weitere Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung gem. § 26 Abs. 1 EStG erfüllt waren (sog. Verwitweten- oder Gnaden-Splitting), d. h. der Stpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.1 Überblick über den Regelungsinhalt

Rz. 1 § 32a EStG enthält in Abs. 1 den Grundfreibetrag, mit dem das sächliche Existenzminimum steuerfrei gestellt wird, und die Formel zur Berechnung des Grundtarifs der tariflichen ESt, ausgehend von der Bemessungsgrundlage zu versteuerndes Einkommen, in Abs. 5 die Vorschriften zum Splittingverfahren bei zusammenveranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 2 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4.2 Splitting nach Auflösung der Ehe

Rz. 27 Ist eine Ehe, für die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorgelegen haben, im Vz aufgelöst worden (Scheidung, Aufhebung, Nichtigkeitserklärung) und ist der Stpfl. im selben Vz eine neue Ehe eingegangen, für die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 S. 1 EStG ebenfalls vorliegen, so kann nach § 26 Abs. 1 S. 2 EStG für die aufgelöste Ehe das Wahlrecht zwischen Einze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 7.1 Einzelheiten zu den die Nachversteuerung auslösenden Umständen des § 19a Abs. 4 EStG

Rz. 51 Nr. 1 des § 19a Abs. 4 EStG: Die in dieser Nr. genannten Vorgänge, insbesondere Weiterübertragungen der Vermögensbeteiligungen, setzen jeweils einen Rechtsträgerwechsel bezüglich des Vermögensgegenstands voraus. D. h. im Umkehrschluss sollten Nießbrauchsbestellungen, bei denen es zivil-, aber auch steuerrechtlich nicht zu einem Wechsel der Inhaberschaft an den Vermöge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 8 Arbeitgeberhaftung (§ 19a Abs. 4a EStG)

Rz. 55a Die Nachversteuerungstatbestände des § 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 EStG, die grundsätzlich den Arbeitnehmer belasten würden, kann der Arbeitgeber vermeiden, wenn er spätestens mit der, dem betreffenden Ereignis folgenden LSt-Anmeldung unwiderruflich erklärt, bei Eintritt des in § 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG genannten Ereignisses für die betreffende LSt zu haften. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2 Arbeitnehmer

Rz. 10 Der in § 19a EStG angesprochene Arbeitnehmer wird in dieser Norm nicht definiert. Aufgrund des zum 1.4.2017 eingeführten § 611a BGB und des Umstands, dass diese Norm ein Gesetz im formellen Sinn ist, ist dessen Auslegung vorrangig. Ergänzend hierzu sind die nachrangigen materiellen Normen der § 1 LStDV sowie R 19.1 LStR 2023 und H 19.0 LStH 2024 zur Auslegung heranzuz...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.3 Vertretung für Mutterschutz, Elternzeit

Auch die Vertretung für Mutterschutz und Elternzeit bildet einen Unterfall zur Fallgruppe Ziffer 5.2.4. § 21 BEEG regelt diesbezüglich einige Besonderheiten: Die Dauer der Befristung muss grundsätzlich kalendermäßig bestimmt sein. Eine Zweckbefristung "bis zur Rückkehr der Schwangeren an ihren Arbeitsplatz" nach den allgemeinen Grundsätzen ist seit der Änderung des § 21 Abs. 3 ...mehr