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Irland / b) Vermächtnis

Elke Worthmann
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Rz. 80

Das irische Recht sieht lediglich Vermächtnisse und keine Erbeinsetzungen vor. Grund hierfür ist, dass ein unmittelbarer Übergang des Vermögens auf bestimmte Personen (Erben) im irischen Recht wegen der Zwischenschaltung des personal representative nicht vorgesehen ist (vgl. dazu Rdn 165 ff.). Sprachlich wird zwischen legacy, d.h. der vermächtnisweisen Zuwendung von beweglichem Vermögen, und devise, das sich auf unbewegliches Vermögen bezieht, unterschieden.[118] Der Vermächtnisnehmer wird als legatee oder devisee bezeichnet. Die unterschiedliche Terminologie ist historisch zu erklären, denn früher wurden bewegliches und unbewegliches Vermögen unterschiedlich behandelt.

Die sog. universal legacy entspricht am ehesten der Erbenstellung nach deutschem Recht (siehe Rdn 82).

 

Rz. 81

Es werden verschiedene Arten von legacies (bzw. devises)[119] unterschieden.[120] Mit einer general legacy (generelles Vermächtnis) wendet der Testator dem Begünstigen eine bestimmte Geldsumme zu, z.B. 5.000 EUR. Die Zuwendung von Geld, sog. pecuniary legacy, ist die häufigste Form einer general legacy. Sie bezieht sich stets auf einen Geldbetrag. Ein specific legacy bezieht sich auf einen bestimmten Gegenstand, der aber erst im Todeszeitpunkt konkretisiert sein muss, z.B. "das Auto, das ich bei meinem Tod besitze". Der Unterschied zwischen general und specific legacy besteht darin, dass eine specific legacy ins Leere gehen kann, wenn der bestimmte Gegenstand im Todeszeitpunkt nicht mehr im Vermögen des Testators vorhanden ist (sog. ademption),[121] während dies bei einer general legacy nicht möglich ist. Dagegen unterliegt eine general legacy dem abatement (Herabsetzung), der eintritt, wenn das nach Erfüllung der specific legacies verbleibende Vermögen nicht ausreicht, um die Verbindlichkeiten zu...

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