Fachbeiträge & Kommentare zu Student

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Student / 6.3 Vorgeschriebenes Praktikum

Üben Studierende vor, während oder im Anschluss an das Studium ein vorgeschriebenes Praktikum aus, gelten hierfür besondere versicherungsrechtliche Regelungen.mehr

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Student / 4 Versicherungsbeginn und -ende

Die Versicherungspflicht des Studenten beginnt grundsätzlich mit Beginn des Semesters. Sofern die Einschreibung als Student erst nach Beginn des Semesters erfolgt, beginnt die Mitgliedschaft mit dem Tag der Einschreibung.[1] Die Versicherungspflicht endet grundsätzlich mit Ablauf des Semesters, für das sich Studenten zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben, wenn sie b...mehr

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Student / 2 Studentenwerk als Abrechnungszentrum

In einigen Städten vermitteln studentische Hilfswerke Aushilfsbeschäftigungen für Studenten und übernehmen für die Arbeitgeber die lohnsteuerlichen Pflichten. Dazu addieren sie die ausgezahlten Arbeitslöhne von sämtlichen Arbeitgebern des Studenten und ermitteln die Lohnsteuer nach der Monatstabelle. Dieses Verfahren ist zulässig und vermeidet regelmäßig einen Lohnsteuereinb...mehr

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Student / 3 Vorrang der Familienversicherung

Familienversicherte Studierende sind nicht in der studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Die Familienversicherung ist der Versicherungspflicht als Student vorrangig.[1] Studierende haben im Regelfall bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung des Vate...mehr

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Student / 2 Befreiung von der Versicherungspflicht

Studierende haben die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht, um sich über ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu versichern. Diese Möglichkeit für eine Befreiung besteht auch dann, wenn unmittelbar vor dem Eintritt der Versicherungspflicht als Student eine andere Krankenversicherungspflicht vorgelegen hat, z. B. als Arbeitnehmer.[1] Die Befreiung ha...mehr

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Student / 6.1 Kurzfristige Beschäftigung

Sofern ein Student während der Vorlesungszeit eine von vornherein auf max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage bzw. in einem landwirtschaftlichen Betrieb auf max. 15 Wochen oder 90 Arbeitstage im Kalenderjahr befristete sog. kurzfristige Beschäftigung ausübt, besteht für diese Beschäftigung in allen Sozialversicherungszweigen Versicherungsfreiheit. Die Höhe des Arbeitsentgelts sowi...mehr

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Student / 1.2.1 Verlängerungstatbestände für die KVdS

Art der Ausbildung Als Verlängerungstatbestände aufgrund der "Art der Ausbildung" werden neben dem Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zum Studium in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs auch die Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs (bei Abschluss mit der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang – sog. DSH-Prüfung) sowie der Besuch eines Studie...mehr

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Student / 1 Werkstudent

Arbeiten Studenten neben dem Studium weisungsgebunden für einen Arbeitgeber, sind sie in der Regel als Arbeitnehmer zu qualifizieren.[1] Dies hat zur Folge, dass für sie auch die entsprechenden Gesetze, wie z. B. das Arbeitszeitgesetz, das Bundesurlaubsgesetz etc. uneingeschränkt gelten.[2] Sozialversicherungsrechtlich können jedoch Privilegierungen für sogenannte "Werksstud...mehr

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Student / 3 Studentischer Praktikant

Neben einer Beschäftigung als Werkstudent oder als Teilnehmer eines dualen Studiengangs können Studenten auch als Praktikanten tätig sein. Im Gegensatz zum Werkstudenten, bei dem die Erwerbstätigkeit im Vordergrund steht, liegt der Schwerpunkt bei Praktikanten auf dem Sammeln beruflicher Erfahrung und dem Erlernen praktischer Fähigkeiten. Freiwillige Praktika werden eigenstä...mehr

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Befreiung von der Versicher... / 1.7 Studenten/Praktikanten

Wer durch die Einschreibung als Student oder durch die Aufnahme einer in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebenen berufspraktischen Tätigkeit[1] krankenversicherungspflichtig wird, wird auf seinen Antrag von dieser Versicherungspflicht befreit. Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht auf Antrag ist ausgeschlossen, wenn unmittelbar vor Eintritt der Krankenver...mehr

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Student / Zusammenfassung

Begriff Student ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) eingeschrieben (immatrikuliert) ist, um dort einem wissenschaftlichen Studium nachzugehen. Studenten stehen grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Versic...mehr

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Student / 1.1.5 Langzeitstudenten

Ob ein Studium oder die Beschäftigung im Vordergrund steht, ist unter Beachtung der Rechtsprechung besonders sorgfältig zu prüfen bei solchen Studierenden, die bereits die Regelstudienzeit überschritten haben. Um Arbeitgebern einen Anhaltspunkt für die versicherungsrechtliche Beurteilung solcher Personen zu geben, ist deshalb bei beschäftigten Studierenden mit einer ungewöhn...mehr

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Student / 1 Studentische Kranken- und Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung besteht für Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universitäten oder Fachhochschulen) immatrikuliert sind, Versicherungspflicht.[1] Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Studierende in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichern. Dazu müssen...mehr

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Student / 5 Beiträge der Studierenden (KVdS)

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bemessen sich ab dem 1.10.2024 nach dem BAföG-Satz i. H. v. 855 EUR (vorher: 812 EUR).[1] Für die Berechnung des monatlichen Krankenversicherungsbeitrags wird ein Beitragssatz i. H. v. 10,22 % (= 7/10 von 14,6 %[2]) sowie der Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zugrunde gelegt. Demnach ergibt sich ab dem...mehr

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Gesamteinkommen / 2.3.3 Einkommensgrenze bei Studenten

Bei der Feststellung des Gesamteinkommens im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung von Studenten, die eine mehr als geringfügige, aber nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V versicherungsfreie Beschäftigung ausüben (Werkstudenten), ist ebenfalls die allgemeine Einkommensgrenze des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Halbsatz 1 SGB V zu beachten. Bei einer auf Dauer angel...mehr

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Ferienjobber / 3 Beschäftigung von Studenten

Studenten sind in der Regel volljährig, sodass das JArbSchG keine Anwendung findet. Allerdings gibt es durchaus Studenten, die bereits mit 17 Jahren für ein Studium eingeschrieben sind. In diesen Fällen gelten dieselben Vorschriften wie für 17-jährige Schüler. Sofern der beschäftigte Student die – sozialversicherungsrechtlichen – Vergünstigungen in Anspruch nehmen will, müsse...mehr

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Student / 3 Steuerfreie öffentliche Beihilfen

Zahlungen aus öffentlichen Kassen ohne bestimmte Gegenleistung oder Arbeitnehmertätigkeit sind regelmäßig steuerfrei.[1]mehr

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Student / 6.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)

Üben Studierende neben dem Studium eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, ist diese kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei. In der Rentenversicherung gilt Versicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann aber gegenüber seinem Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen.[1]mehr

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Student / 6.4 Freiwilliges Praktikum

Sofern Studierende nicht vorgeschriebene Praktika ausüben, kommt es für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung auf den Umfang der Tätigkeit an. Grundsätzlich sind freiwillige Praktikanten als abhängig Beschäftigte zu behandeln. Findet das Praktikum nur im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung oder Werkstudententätigkeit statt, gelten die entsprechenden Regeln.mehr

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Student / Lohnsteuer

1 Studenten als Arbeitnehmer Studenten sind Arbeitnehmer, wenn sie über einen längeren Zeitraum eine entgeltliche Tätigkeit ausüben, z. B. während der Semesterferien oder im Rahmen eines Praktikums. Es gelten keine steuerlichen Besonderheiten. Der gezahlte Arbeitslohn unterliegt dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Grundsätzen. Lohnsteuerpauschalierung bei Aushilfen Handelt...mehr

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Student / 1.1.2 Aufbau-, Ergänzungs- und Zweitstudium

Zu den ordentlich Studierenden gehören auch solche Studierende, die bereits ein Diplom, Master- bzw. Magistergrad oder Staatsexamen abgelegt und damit einen berufsqualifizierenden Abschluss erreicht haben, das Studium aber in einem Aufbau- oder Ergänzungsstudium oder in einem Zweitstudium fortsetzen.[1] Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum Kreis der ordentlich Studierende...mehr

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Student / 4 Übernahme der Studiengebühren durch Arbeitgeber

Übernimmt der Arbeitgeber im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses arbeitsvertraglich die vom studierenden Arbeitnehmer geschuldeten Studiengebühren, ist aufgrund des ganz überwiegenden betrieblichen Interesses des Arbeitgebers kein Vorteil mit Arbeitslohncharakter anzunehmen. Ist der Arbeitnehmer Schuldner der Studiengebühren und werden diese vom Arbeitgeber übernomme...mehr

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Student / 1.2 30. Lebensjahr als Altersgrenze

Die Möglichkeit sich in der KVdS zu versichern besteht grundsätzlich längstens bis zum Ablauf des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.[1] Die Anzahl der Fachsemester ist für die KVdS seit 1.1.2020 nicht mehr relevant. Über die Altersgrenze (Vollendung des 30. Lebensjahres) hinaus wird die studentische Kranken- und Pflegeversicherung fortgeführt, wenn folgende G...mehr

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Student / 6.5 Werkstudent

Sind Studierende mehr als geringfügig tätig, können sowohl sie als auch ihr Arbeitgeber vom sog. "Werkstudentenprivileg" profitieren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei dessen Anwendung genießen Studierende in der Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung Versicherungsfreiheit. In der Rentenversicherung besteht weiterhin Versicherungspflicht.[1]mehr

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Student / Sozialversicherung

1 Studentische Kranken- und Pflegeversicherung In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung besteht für Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universitäten oder Fachhochschulen) immatrikuliert sind, Versicherungspflicht.[1] Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Studierende in der Krankenversicherun...mehr

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Student / 1.1.3 Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium

Allerdings liegt beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium grundsätzlich kein durchgehendes Fortbestehen der Zugehörigkeit zum Personenkreis der ordentlich Studierenden vor, wenn sich das Masterstudium nicht unmittelbar an das beendete Bachelorstudium anschließt. Für Beschäftigungen, die während eines solchen Unterbrechungszeitraums ausgeübt werden, kann daher keine Vers...mehr

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Student / Arbeitsrecht

1 Werkstudent Arbeiten Studenten neben dem Studium weisungsgebunden für einen Arbeitgeber, sind sie in der Regel als Arbeitnehmer zu qualifizieren.[1] Dies hat zur Folge, dass für sie auch die entsprechenden Gesetze, wie z. B. das Arbeitszeitgesetz, das Bundesurlaubsgesetz etc. uneingeschränkt gelten.[2] Sozialversicherungsrechtlich können jedoch Privilegierungen für sogenann...mehr

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Student / 1.1.1 Eingeschriebene Personen nach dem Hochschulabschluss

Personen, die nach ihrem Hochschulabschluss (z. B. Diplom, Staatsexamen, Master- bzw. Magistergrad) weiterhin eingeschrieben bleiben, gehören grundsätzlich nicht mehr zu den ordentlich Studierenden im Sinne der Sozialversicherung.mehr

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Student / 1.1.4 Immatrikulation für die Prüfungsvorbereitung bis zur Wiederholungsprüfung

Für Personen, die die Erste juristische Staatsprüfung abgelegt haben, besteht die Möglichkeit, die Prüfung zur Notenverbesserung zu wiederholen. Für die Dauer der Prüfungsvorbereitung bis zum Ablauf des Monats, in dem der Studierende vom Ergebnis der wiederholten Prüfung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, bleiben diese Personen an der Hochschule immatrikuliert. E...mehr

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Student / 1.2.2 Anrechnung von Hinderungsgründen

Zulässige Verlängerungstatbestände sind nur solche Hinderungsgründe, die vor Vollendung des 30. Lebensjahres liegen und ursächlich dafür waren, dass ein Studium bis zum Erreichen der Altersgrenze nicht abgeschlossen werden konnte. Erst danach auftretende oder noch fortbestehende Hinderungsgründe können eine Überschreitung der Altersgrenze nicht rechtfertigen.[1]mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.1.2 Schüler/Studenten

Auch Schüler und Studenten, die im Haushalt der Eltern leben, haben Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie BAföG-Leistungen erhalten oder nur wegen der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen nicht erhalten. Hingegen haben Auszubildende, die während der Ausbildung in einem Internat/Wohnheim oder beim Ausbildenden mit voller Verpflegung leben sowie Studenten und Schüler, die n...mehr

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Student / 1.1 Ordentlich Studierende

"Ordentlicher Studierender" ist, wer an einer Hochschule oder einer sonstigen der wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung dienenden Schule immatrikuliert ist und das Studium seine Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nimmt. Ausländische Studierende gehören nicht zu den ordentlichen Studierenden, wenn sie neben dem Besuch eines Studienkollegs zum Erlernen der deut...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 3.4 Studenten/Praktikanten

Versicherungsfreiheit besteht auch für Personen, die während ihres Studiums ein Praktikum[1] ableisten, das in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.[2] Praktikanten, die ein nicht vorgeschriebenes Praktikum (Vor- bzw. Nachpraktikum oder Zwischenpraktikum) ableisten, sind nur versicherungsfrei, wenn das Praktikum die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnt...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 1.1 Wirkung auf weitere Beschäftigungen

Die genannten Personenkreise sind auch dann versicherungsfrei, wenn sie neben ihrer versicherungsfreien Beschäftigung eine weitere, an sich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.[1] Das gilt nur eingeschränkt für Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben. Arbeitet ein Student in allen Beschäftigungen zusammengerechnet mehr als 20 Stunden in der W...mehr

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Werkstudent / 2.1.3 Beschäftigung am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden oder in den Semesterferien

Eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von über 20 Stunden schließt das Werkstudentenprivileg grundsätzlich aus. In Einzelfällen kann Versicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs jedoch auch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden eintreten. In Betracht kommen dafür Beschäftigungen am Wochenende sowie in den Abend- und Nachtstunden oder währ...mehr

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Werkstudent / 2.2 Einfluss auf die Familienversicherung

Auch wenn die Beschäftigung des Studenten selbst krankenversicherungsfrei ist, kann sie sich auf die kostenlose Familienversicherung des Studenten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auswirken. Um den Anspruch auf die Familienversicherung nicht zu verlieren, dürfen die monatlichen Einnahmen im Jahr 2026 regelmäßig insgesamt 565 EUR (2025: 535 EUR) nicht übers...mehr

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Praktikant / 1.1 Zwischenpraktikum

Ist der Student immatrikuliert, besteht unabhängig von der Höhe des erzielten Arbeitsentgelts und der wöchentlichen Arbeitszeit in dieser Beschäftigung als Praktikant Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.[1] Deshalb ist der Praktikant weiterhin als Student in der studentischen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V krankenversi...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 2.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Der Arbeitskammer des Saarlandes gehören alle in einem im Saarland gelegenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an. Dazu zählen auch Grenzgänger, die z. B. aus Frankreich ins Saarland pendeln. Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice tätig und liegt der vertraglich vereinbarte Leistungsort im Rahmen von Homeoffice ausschließlich oder überwiegend im Saarland, besteht ebenfalls eine ...mehr

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Werkstudent / 3 Befristung

Ein Arbeitsvertrag mit einem Studenten kann nur im Rahmen des § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) befristet werden. Der Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Studenten ist grundsätzlich formlos möglich.[1] Für eine wirksame Befristung ist es jedoch zwingend erforderlich, dass die Befristungsvereinbarung schriftlich getroffen wird.[2] Eine Befristung ohne Sa...mehr

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Werkstudent / 2.3 Ende des Werkstudentenprivilegs

Personen, die nach ihrem Hochschulabschluss (z. B. Diplom, Staatsexamen, Master- bzw. Magistergrad) weiterhin eingeschrieben bleiben, gehören grundsätzlich nicht mehr zu den ordentlich Studierenden i. S. d. Sozialversicherung. Damit endet auch das Werkstudentenprivileg. Maßgeblicher Zeitpunkt Die Hochschulausbildung i. S. d. Anwendung des Werkstudentenprivilegs endet nicht mit...mehr

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Werkstudent / Lohnsteuer

Vergütungen eines Werkstudenten Steuerlich gelten für Werkstudenten keine Besonderheiten. Der gezahlte Arbeitslohn unterliegt dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Grundsätzen.[1]mehr

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Werkstudent / 2.1.2 20-Stunden-Grenze

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht für Studierende, die neben ihrem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, Versicherungsfreiheit, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach als Studierende anzusehen sind. Es reicht somit nicht aus, wenn es sich bei dem Beschäftigten um einen formalrechtlichen Studenten handelt. Erforderlich für die Ver...mehr

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Werkstudent / 2 Arbeitsvertrag

Der Werkstudent ist ein "normaler" Arbeitnehmer, weshalb beim Abschluss eines Arbeitsvertrags sämtliche Bestimmungen beachtet werden sollten, die auch bei der Anstellung eines nicht studierenden Arbeitnehmers gelten.[1] In der Regel wird das Arbeitsverhältnis mit einem Werkstudenten befristet sein, daher ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu berücksichtigen. Gemä...mehr

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Werkstudent / 2.1.4 Beschäftigung während eines Urlaubssemesters

Lassen sich Studierende für ein oder mehrere Semester beurlauben, nehmen sie innerhalb dieses Zeitraums trotz fortbestehender Immatrikulation nicht am Studienbetrieb teil. Wird währenddessen eine Beschäftigung ausgeübt, ist die Versicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs regelmäßig ausgeschlossen, da das Erscheinungsbild als Student nicht gegeben ist.[1]mehr

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Familienversicherung / 7.1 Beginn/Ende der Versicherung

Die Familienversicherung steht in direkter Abhängigkeit zum Mitgliedschaftsverhältnis. Entsprechend teilt eine Familienversicherung das Schicksal der Mitgliedschaft des "Stammversicherten" und beginnt bzw. endet zu demselben Zeitpunkt.[1] Die Familienversicherung endet kraft Gesetzes auch rückwirkend, wenn der Wegfall der Voraussetzungen der Krankenkasse erst zu einem spätere...mehr

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Gesamteinkommen / 2.2.2 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können sämtliche Aufwendungen abgesetzt werden, die durch diese Einkunftsart entstanden oder veranlasst worden sind. Dazu gehören insbesondere Betriebskosten aller Art, Geldbeschaffungskosten, Versicherungsbeiträge und der Erhaltungsaufwand, soweit sich diese Ausgaben auf das Gebäude beziehen und der Einkommenserzielung in dieser ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe beim AG

Rz. 32 In diesem Fall stellt der Antragsteller den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe und Erteilung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe direkt beim AG. Diesen Antrag kann der Antragsteller mündlich oder schriftlich stellen. Rz. 33 Das AG kann ebenfalls Beratungshilfe gewähren (§ 3 Abs. 2 BerHG), wenn dem Rechtssuchenden sofort eine Auskunft erteilt werden kan...mehr

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Praktikant / 2 Berücksichtigung als Kind

Ein Kind wird bei seinen Eltern steuerlich auch dann berücksichtigt, wenn es für einen künftigen Beruf ausgebildet wird und es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat. Hierzu rechnen Maßnahmen zum Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind. Ein Praktikum zur Erreichung des Berufsziels erfüllt...mehr

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Praktikant / 2.2 Vor- oder Nachpraktikum

Leistet der Student vor Aufnahme des Studiums oder im Anschluss daran ein in der Studien- oder Prüfungsordnung nicht vorgeschriebenes Praktikum, gilt er als abhängig Beschäftigter, sofern Arbeitsentgelt gezahlt wird. Er ist in allen Zweigen sozialversicherungspflichtig. Versicherungsfreiheit liegt vor, wenn der Praktikant eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt. Da e...mehr

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Rentner / 3 Krankenversicherung der Rentner

Rentner sind in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund des Rentenbezugs aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert.[1] Allerdings müssen sie dafür eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. In dieser Krankenversicherung der Rentner ("KVdR") wird jedoch nicht versicherungspflichtig, wer hauptberufli...mehr