Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.3 Geschäfts- und strategische Risiken

Rz. 39 Unter strategischen Risiken versteht man die Gefahr, dass z. B. geschäftspolitische Entscheidungen, Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld oder auch die fehlende Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Umfeldbedingungen zu negativen Folgen für das Institut führen. Sie resultieren häufig aus strategischen Entscheidungen mit tendenziell langfristigen Auswirkungen, die...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.5 Vorgaben für die zweite Säule

Rz. 73 Bereits die älteren Vorschläge vom BCBS sowie von CEBS[1] fanden über die Bankenrichtlinie auf europäischer Ebene zu einem großen Teil Eingang in die nationalen Regularien. Von den nationalen Aufsichtsbehörden wurde ausdrücklich gefordert, das Ausmaß, in dem die Institute Liquiditätsrisiken ausgesetzt sind, sowie die Messung und Steuerung dieser Risiken, einschließlic...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Zinsänderungsrisiken

Rz. 20 Unter dem "Zinsänderungsrisiko" ("Interest Rate Risk", IRR) wird allgemein das bestehende oder künftige Risiko in Bezug auf die Erträge und Eigenmittel des Institutes infolge ungünstiger Änderungen der Zinssätze verstanden.[1] So besteht z. B. die Gefahr, dass die Wertpapiere im Handelsbuch an Wert verlieren, wenn sich die Zinssätze ändern. Das "Zinsänderungsrisiko im...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. IT-Governance

Rz. 1 Die IT-Governance ist die Struktur zur Steuerung sowie Überwachung des Betriebs und der Weiterentwicklung der IT-Systeme einschließlich der dazugehörigen IT-Prozesse auf Basis der IT-Strategie. Hierfür maßgeblich sind insbesondere die Regelungen zur IT-Aufbau- und IT-Ablauforganisation (vgl. AT 4.3.1 MaRisk), zum Informationsrisiko- sowie Informationssicherheitsma­nage...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Europäische Umsetzung von Basel II durch die Capital Requirements Directive (CRD)

Rz. 22 Auf europäischer Ebene war in diesem Zusammenhang die am 28. September 2005 vom Europäischen Parlament verabschiedete "Capital Requirements Directive" (CRD) von entscheidender Bedeutung. Mit deren Hilfe hat die EU-Kommission die Anforderungen von Basel II in europäisches Recht transformiert. Dieser Umsetzungsprozess betraf die Neufassung der Bankenrichtlinie[1] sowie ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4.1 Interne Schadensfalldatenbanken

Rz. 170 In Abhängigkeit von den jeweils verwendeten Verfahren der internen Steuerung kann insbesondere die Erfassung und Historisierung von Schadensfällen, die auf operationelle Risiken zurückgehen, eine ähnlich große Bedeutung wie die Ausfallhistorien im Kreditrisikobereich erlangen. Institute, die zur Eigenkapitalbemessung des operationellen Risikos frühzeitig fortgeschrit...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.1 Kapitalbedarf für Marktpreisrisiken

Rz. 90 Zur Berechnung des internen Kapitalbedarfes für Marktpreisrisiken inkl. der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch nutzen viele große Institute mittlerweile eigene Modelle. Die verschiedenen Verfahren zur Messung von Marktpreisrisiken (→ BTR 2.2 Tz. 2) und speziell von Zinsänderungsrisiken (→ BTR 2.3 Tz. 6) werden im Modul BTR 2 ausführlich beschrieben. Rz. 91 Unabhängig v...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.4 Kapitalbedarf für Kreditspreadrisiken im Anlagebuch

Rz. 106 Im Rahmen der achten MaRisk-Novelle wurden die EBA-Leitlinien zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB) und zum Kreditspreadrisiko im Anlagebuch ("Credit Spread Risk in the Banking Book", CSRBB)[1] national umgesetzt. In diesem Zusammenhang sind u. a. neue Anforderungen an den Umgang mit den Kreditspreadrisiken des Anlage...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.9 Statische und dynamische Bilanzannahme

Rz. 28 Die Durchführung von Stresstests kann bei normalem Geschäftsverlauf methodisch auf einer "statischen" oder auf einer "dynamischen" Bilanzannahme basieren. Rz. 29 Bei der statischen Bilanzannahme ("constant balance sheet assumption") wird die gesamte Bilanzgröße und -zusammensetzung durch die Annahme eines gleichförmigen (die Eigenschaften des Bestandsgeschäftes erhalte...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Bedeutung der Liquidität für die Kreditwirtschaft

Rz. 9 Die herausragende Bedeutung der Liquidität für die Kreditwirtschaft ist schon am Aufbau einer Bankbilanz gemäß der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) erkennbar. Denn anders als bei den Bilanzen eines Industrieunternehmens nach § 266 HGB erfolgt die Gliederung der Bankbilanz unter dem Aspekt der Kenntlichmachun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.1.1 Grundsätzliches

Rz. 46 Beim handelsrechtlichen Ergebnis stehen die Ertragskennzahlen ("Earnings Measures") im Fokus der Betrachtung. Sie sind ein Maß für die Veränderung der erwarteten zukünftigen Rentabilität des Institutes innerhalb eines bestimmten Zeitraumes aufgrund von Zinsschwankungen.[1] Mit den ertragsorientierten Verfahren werden also die negativen Auswirkungen der Zinsänderungen ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.2.2 Beispiele

Rz. 58 Zur Abschätzung von Barwertänderungen sind daher z. B. durationsbezogene Sensitivitätsmaße geeignet, auf die bereits an anderer Stelle eingegangen wird (→ BTR 2.2 Tz. 2). Dort finden sich auch Ausführungen zur Simulation von Zinsstrukturszenarien, die sich ebenso für das Barwertkonzept eignen[1], und zum Value-at-Risk-Konzept, das vor allem im Zusammenhang mit den Pos...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Nicht zufriedenstellende interne IRRBB-Systeme

Rz. 70 Die EBA beschäftigt sich in Abschnitt 4.4 ihrer Leitlinien auch mit jenen Kriterien, nach denen die zuständigen Aufsichtsbehörden bestimmen sollen, ob die von den Instituten implementierten internen IRRBB-Systeme nicht zufriedenstellend sind.[1] Gemäß Art. 84 Abs. 3 CRD können die zuständigen Aufsichtsbehörden in diesem Fall von einem Institut verlangen, die in Art. 8...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.6 Beispiel Kreditspreadrisiko im Anlagebuch

Rz. 187 Im Vergleich zum IRRBB sind die wenigen Anforderungen an die Risikobereitschaft hinsichtlich des CSRBB überschaubar. Insbesondere wird dafür keine Limitierung gefordert. So sollte sich die CSRBB-Risikobereitschaft des Institutes nach den Auswirkungen schwankender Kreditspreads auf die verschiedenen CSRBB-Messgrößen bemessen, also auf den wirtschaftlichen Wert ("Econo...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Betrieb von Software und zugehörige Unterstützungsleistungen

Rz. 144 Im Zuge der fünften MaRisk-Novelle wurde die Abgrenzung zwischen einer Auslagerung und dem sonstigen Fremdbezug von Leistungen im Bereich der Software und der zugehörigen Unterstützungsleistungen neu geregelt. Die Aufsicht trägt damit der zunehmenden Bedeutung der Informationstechnik (IT) als Basisinfrastruktur für sämtliche fachlichen und nicht-fachlichen Prozesse i...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Systematisierung von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken

Rz. 22 Als besondere Ausprägungen von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken gelten die folgenden Risiken:[1] Das "Terminrisiko" beschreibt die Gefahr, dass der Eingang von Geldern hinsichtlich Zuflusszeitpunkt oder -betrag in einer für die Bank ungünstigen Weise von der Erwartung abweicht, d. h. das Risiko einer durch Markthemmnisse oder die Gegenpartei verschuldeten, unpla...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse auf Gruppenebene

Rz. 95 Die Anforderungen an die Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken (Risikosteuerungs- und -controllingprozesse) auf Gruppenebene wurden im Zuge der zweiten MaRisk-Novelle vom September 2009 geschärft. Bis dahin war auf Gruppenebene lediglich ein "Verfahren zur Steuerung und Überwachung der wesentlichen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7. Steuerungsaspekte beider Perspektiven

Rz. 65 Gemäß AT 4.3.2 Tz.1 MaRisk sind die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse in eine gemeinsame Ertrags- und Risikosteuerung ("Gesamtbanksteuerung") einzubinden. Von Instituten wird erwartet, dass eine Einbindung in die Gesamtbanksteuerung konsistent über alle Risikoarten (inklusive Liquiditätsrisiken) und Perspektiven hinweg geschieht. Es ist deshalb nachvollziehba...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.2 Volumengewichtete durchschnittliche Laufzeit

Rz. 91 Hinsichtlich möglicher Annahmen zur durchschnittlichen Laufzeit hat eine Umfrage der BaFin zum "Standardzinsschock" vom September 2005 erste Anhaltspunkte geliefert. Demnach wird für Positionen mit unbestimmter Zinsbindung, wie z. B. Spar- und Sichteinlagen, in der Praxis eine volumengewichtete durchschnittliche Laufzeit unterstellt. Sie ist hinsichtlich ihrer erwarte...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 7.1 Entwicklung steuerungsrelevanter Nachhaltigkeitskennzahlen

Rz. 21 In Rz 1 ff. wurden die Entwicklung und die Rahmenbedingungen für eine integrierte Berichterstattung dargestellt. Die Relevanz von Impulsen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Steuerung des Geschäfts wurde angesprochen und soll in diesem Kapitel weiter vertieft werden. Ein konkretes Beispiel aus der Unternehmenspraxis ist der Umgang von BASF mit CO2-Emissio...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Einbeziehung in das Risikomanagement

Rz. 185 Betrachtet man den gesamten Auslagerungsprozess, der von der strategischen Grundsatzentscheidung über die Anbahnung und Implementierung bis hin zum Regelbetrieb reicht, so nimmt die "Analyse der Risiken" eine exponierte Stellung ein.[1] Erst durch deren Einbindung in den Auslagerungsprozess entfaltet die Risikoanalyse ihre volle Wirksamkeit. Zugleich trägt das Instit...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 38 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Konsultation 14/2020 (BA) zur Neufassung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 26. Oktober 2020

[…] ich lege Ihnen hiermit den angekündigten Entwurf der Neufassung des Rundschreibens 09/2017 (BA) für die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (im folgenden MaRisk) zur Konsultation vor. Die Überarbeitung ist zuvorderst auf Änderungen der internationalen Regelsetzung zurückzuführen. Mit der aktuellen MaRisk-Novelle werden die Leitlinien der EBA zu notleidenden und g...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.6 Verfahrensweisen bei Auslagerungen

Rz. 33 Gegenstand der Organisationsrichtlinien sind auch die Verfahrensweisen des Institutes im Hinblick auf Auslagerungsaktivitäten. Mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz[1] aus dem Jahr 2021 und der sechsten MaRisk-Novelle wurde die bisherige Systematik des § 25b KWG und des Moduls AT 9 im Hinblick auf die Anforderungen an Auslagerungen geändert. Die Regelungen bes...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Auslagerungen

Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis, die wiederholt Unklarheiten, aber auch Mängel in der Anwendung der aufsichtlichen Anforderungen bei Auslagerungsverhältnissen zu Tage gefördert haben, haben mich bewogen, einige Ergänzungen und Konkretisierungen im AT 9 vorzunehmen. Zunächst wird klargestellt, dass die Frage des Auslagerungstatbestands unabhängig von möglichen zivilrechtl...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Zusammenhang zum ICAAP, ILAAP und SREP (Tz. 2)

Rz. 52 2 Das Rundschreiben gibt zudem einen qualitativen Rahmen für die Umsetzung maßgeblicher Artikel der Richtlinie 2013/36/EU (Bankenrichtlinie – "CRD IV") zur Organisation und zum Risikomanagement der Institute vor. Danach sind von den Instituten insbesondere angemessene Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse ("Robust Governance Arrangements"), wirksame Verfahren zu...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.5 Auslagerungsrisiken und Drittparteirisiken

Rz. 43 Ein direkter Zusammenhang zu den operationellen Risiken besteht hinsichtlich der Risiken aus ausgelagerten Aktivitäten und Prozessen ("Outsourcing Risk"). Mangelhafte Leistungserbringung, schlecht vorbereitete Auslagerungen, insbesondere in Offshore-Regionen, unvollständige Kostenkalkulationen, Kontrollverluste und Abhängigkeiten sowie der irreversible Verlust von eig...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.1 Festlegung klarer Verantwortlichkeiten

Rz. 388 Das Institut hat für die Dokumentation, Steuerung und Überwachung wesentlicher Auslagerungen klare Verantwortlichkeiten festzulegen. Die Vorgabe betrifft die Governance und bezieht sich auf die im auslagernden Institut verbleibende sogenannte "Retained Organisation", welche die Schnittstelle des Institutes zum Auslagerungsunternehmen darstellt. In diesem Zusammenhang...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3.3 Optionsrisiko

Rz. 33 Die EBA erwartet eine Bestandsaufnahme aller Instrumente mit eingebetteten oder expliziten Optionen. Hinsichtlich der verhaltensabhängigen Optionen sollen das Volumen aller Hypothekendarlehen, Sichteinlagen, Sparguthaben und Einlagen, bei denen der Kunde optional von der Vertragslaufzeit abweichen kann, sowie der Bestand an Kreditzusagen mit einer zinssensitiven Inans...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Methodenverantwortung

Rz. 196 Die Aufsicht fordert die Wahrnehmung der Methodenverantwortung durch einen vom Markt und Handel unabhängigen Bereich. Ebenjener Bereich soll sich federführend um die Entwicklung und Qualität sowie die regelmäßige Überprüfung des Liquiditätstransferpreissystems kümmern. Auf diese Weise soll ein Interessenkonflikt vermieden werden, dem ein Bereich mit Positions- bzw. E...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Separate Bestimmung des CSRBB

Rz. 16 Die Bestimmung des CSRBB hat unbeschadet ihrer vom Institut vorgenommenen Zuordnung separat zu erfolgen (→ AT 2.2 Tz. 1). Auch diese Position ist den EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch entnommen worden. So fordert die EBA, dass die Institute das CSRBB und andere Risiken "in jedem Fall separat" bewerten, und nennt ausdrücklich ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Quantitative und qualitative Personalausstattung

Rz. 5 Die MaRisk enthalten keine Vorgaben, auf welche Weise das Institut eine angemessene quantitative und qualitative Personalausstattung sicherzustellen hat. Es liegt demnach grundsätzlich im Ermessen des Institutes, sinnvolle und sachgerechte Lösungen zu entwickeln, die dem übergeordneten Regelungszweck Rechnung tragen. Ergänzende Anforderungen bzw. Empfehlungen der BaFin...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Wesentliche Zinsänderungsrisiken

Rz. 117 Da die Ermittlung der wesentlichen Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen gefordert wird, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass jene Zinsänderungsrisiken in bestimmten Währungen vernachlässigt bzw. vereinfacht berücksichtigt werden können, die aus Sicht des Institutes nicht wesentlich sind. Grundsätzlich müssen sie dafür aber erst einmal ermittelt werden. Im ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der Adressenausfallrisiken

Rz. 1 Der Erfolg und die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der meisten Institute hängen wesentlich von der Beherrschung ihrer Adressenausfallrisiken ab. Der "Ausfall von Adressen" beschreibt für die überwiegende Zahl der Institute im Vergleich zu anderen Risikoarten die größte Gefahr potenzieller Verluste, wie in vielen Geschäftsberichten und Analysen nachzulesen ist. Zum S...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 7 § 25a Abs. 1 KWG fordert von allen Instituten die Einrichtung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation. Die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation hat allerdings nicht mehr nur die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Sie muss auch "betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten" Rechnung tragen. Der Zusatz, der auf Initiativ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der Risikoberichterstattung

Rz. 1 Die Institute müssen angemessene Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken und der damit verbundenen Risikokonzentrationen (Risikosteuerungs- und -controllingprozesse) einrichten (→ AT 4.3.2 Tz. 1). Die letzten Prozessschritte der "Überwachung und Kommunikation" der wesentlichen Risiken werden häuf...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11 Liquiditätsrisiken in Fremdwährungen (Tz. 11)

Rz. 303 11 Ein Institut, das wesentliche Liquiditätsrisiken in Fremdwährungen aufweist, hat zur Sicherstellung seiner Zahlungsverpflichtungen angemessene Verfahren zur Steuerung der Fremdwährungsliquidität in den wesentlichen Währungen zu implementieren. Hierzu gehören für die jeweiligen Währungen zumindest eine gesonderte Liquiditäts­übersicht, gesonderte Fremdwährungsstres...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1 Dokumentation der internen Risikotransfers

Rz. 121 Die internen Risikotransfers zwischen Anlage- und Handelsbuch sind zu dokumentieren, wobei die Vorgaben in Tz. 41 lit. c und Tz. 47 lit. a aus den EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch zu beachten sind (→ BTR 2.3 Tz. 9, Erläuterung). Demnach sollten die Positionen im Zusammenhang mit internen Risikotransfers zwischen dem Anlage-...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Inhalte der Risikostrategie

Rz. 159 In der Risikostrategie, die grundsätzlich auf eine Jahressicht fokussiert und häufig gemeinsam mit der operativen Geschäftsplanung erarbeitet wird, sind unter Berücksichtigung geschäftsstrategischer Vorgaben (→ AT 4.2 Tz. 1) nicht nur die "Ziele der Risikosteuerung" der wesentlichen Geschäftsaktivitäten, sondern auch die "Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele" darzus...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Berichterstattung in kürzerem Turnus

Rz. 6 Im Fokus der Risikoberichterstattung befinden sich alle vom Institut als wesentlich eingestuften Risikoarten. Auf die jeweiligen Besonderheiten der verschiedenen Risikoarten und der zugehörigen Unterkategorien wird an anderer Stelle ausführlich eingegangen (→ BTR). Vor diesem Hintergrund weist die deutsche Aufsicht darauf hin, dass eine vierteljährliche Risikoberichter...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Änderung von IT-Systemen

Rz. 8 Bei wesentlichen Veränderungen in den IT-Systemen sind ergänzend die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT)[1] zu beachten, mit deren Hilfe die MaRisk in den relevanten Bereichen weiter konkretisiert werden. Die Aufsicht erläutert darin auch, was sie unter angemessenen Änderungsprozessen von IT-Systemen versteht (→ AT 7.2 Tz. 3). Die MaRisk und die BAIT si...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.1.2 Beispiele

Rz. 50 Das einfachste Beispiel für ein ertragsorientiertes Verfahren ist die sogenannte "Zinsbindungsbilanz". Da die Festzinsvolumina auf beiden Seiten der Bilanz i. d. R. nicht exakt übereinstimmen, also insbesondere Festzinspositionen auf der Aktivseite auch variablen Positionen auf der Passivseite gegenüberstehen (sogenannte "offene Festzinspositionen"), entsteht auf der ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Risikodeckungspotenzial als interne Steuerungsgröße

Rz. 220 Die Bedeutung des Risikotragfähigkeitskonzeptes ist nicht auf die Gegenüberstellung der wesentlichen Risiken mit dem Risikodeckungspotenzial beschränkt. Das Risikodeckungspotenzial kann seine Funktion als zentrale interne Steuerungsgröße erst dann vollständig entfalten, wenn das Risikotragfähigkeitskonzept mit den geschäfts- und risikostrategischen Vorgaben der Gesch...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Wesentliche operationelle Risiken

Rz. 115 Die Institute haben den operationellen Risiken durch ein angemessenes Risikomanagement Rechnung zu tragen (→ BTR 4 Tz. 1). Hinsichtlich der Identifizierung und Beurteilung der operationellen Risiken sowie der Ursachenanalyse bei Schadensfällen (→ BTR 4 Tz. 3) besteht kein Vollständigkeitsanspruch. Die Institute haben sich in erster Linie mit den wesentlichen operatio...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Praktikable Ausgestaltung der Risikomessung

Rz. 67 Die Institute sollten die Zinsänderungsrisiken separat bewerten. Eine vergleichbare Anforderung existiert ebenfalls mit Bezug auf die Kreditspreadrisiken (→ BTR 5 Tz. 1, Erläuterung). Was darunter genau zu verstehen ist, scheint nicht ganz klar zu sein. Im Moment gehen alle Beteiligten davon aus, dass damit ggf. auf einen ergänzenden separaten Ausweis abgestellt wird....mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.5.3 Aktueller Stand

Rz. 79 Vom Grundsatz her hat sich die Vorgehensweise nicht geändert. Gemäß ihrem Mandat in Art. 98 Abs. 5a CRD IV hat die EBA auf Basis der Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht[1] und ihrer eigenen Leitlinien vom Juli 2018[2] am 20. Oktober 2022 der EU-Kommission ihre Entwürfe technischer Regulierungsstandards vorgelegt, in denen die aufsichtlichen Schockszena...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Diskrepanz zwischen Idealvorstellung und Realität

Rz. 147 Grundsätzlich liegt es im Eigeninteresse der Institute, die Berechnung von Liquiditätstransferpreisen voranzutreiben. Dies hat vor allem betriebswirtschaftliche Gründe, da mithilfe interner Transferpreise ein rentabilitätsorientiertes Liquiditätsrisikomanagement etabliert und folglich das Setzen falscher Anreize vermieden werden kann. Rz. 148 Die Schwierigkeit besteht...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Zusammenhang zum Management operationeller Risiken

Rz. 17 Die EBA fordert von den Instituten, ihre Kapazitäten zum Änderungsmanagement im Rahmen des allgemeinen Managements operationeller Risiken zu nutzen, um potenzielle Auswirkungen auf die Durchführung kritischer Operationen und auf deren Verbindungen und Abhängigkeiten untereinander zu bewerten.[1] Konkret erwartet die EBA von der Geschäftsleitung die Sicherstellung, das...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.5.2 Historische Entwicklung

Rz. 75 Schon den Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zum sogenannten "Standardzinsschock" der zweiten Säule von Basel II[1] entsprechend, sollten die zuständigen Behörden im Rahmen des SREP zumindest dann Maßnahmen ergreifen, wenn der wirtschaftliche Wert der Geschäfte des Anlagebuches ("Zinsbuchbarwert") eines Institutes bei einer plötzlichen und unerwartete...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / Nichtfinanzielles IKS

Internes Kontrollsystem, das auf die Steuerung und Überwachung der für ein Unternehmen bestehenden Regelungen zu nichtfinanziellen Informationen bzw. in Bezug auf die Erhebung und Validierung von qualitativen und quantitativen nichtfinanziellen Informationen ausgerichtet ist.mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.2 Zuordnung zu den Modulen der MaRisk

Rz. 29 In der folgenden Übersicht wird im Einzelnen dargestellt, welche Abschnitte bzw. Textziffern von der deutschen Aufsicht an welcher Stelle und auf welche Weise in die MaRisk überführt worden sind. Damit soll ein Auffinden der entsprechenden Kommentierung erleichtert werden. In den ersten drei Spalten sind die Nummerierung und die Überschriften der einzelnen Abschnitte ...mehr