Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Zeitnahe Risikoberichterstattung

Rz. 47 Bei der Risikoberichterstattung kommt es allerdings nicht nur darauf an, dass die Informationen nachvollziehbar und aussagefähig sind und auf vollständigen und genauen Daten beruhen. So stellt sich die Frage, ob man noch von aktuellen Daten sprechen kann, wenn diese zum Beginn der Berichterstellung zwar direkt aus den Systemen übernommen wurden, bis zur Vorlage des Ri...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.8.1 Festlegung der Risikostrategie

Rz. 198 Bei der Formulierung der Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie der Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele im Rahmen der Festlegung der Risikostrategie bzw. der Teilstrategien für die wesentlichen Risiken sind seit der siebten MaRisk-Novelle auch die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit und angemessen zu berücksichtigen. Mit Blick auf d...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12 Stresstests für wesentliche Risiken

Rz. 113 Bereits aus der Definition der wesentlichen Risikoarten folgt implizit, dass sich die Risikofaktoren je Risikoart zumindest teilweise voneinander unterscheiden müssen. Die EBA erwartet, dass die Stresstests zu einzelnen Risikoarten in einem angemessenen Verhältnis zu Art, Umfang und Komplexität der Geschäftsaktivitäten und der damit verbundenen Risiken stehen.[1] Sie...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10 Regelmäßige und anlassbezogene Durchführung von Stresstests

Rz. 106 Gefordert wird eine "regelmäßige" Durchführung der Stresstests für alle wesentlichen Risiken, die Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten widerspiegeln. Ein konkreter Turnus wird von der Aufsicht nicht explizit vorgegeben. Der vierteljährliche Gesamtrisikobericht muss die wesentlichen Informationen zu den Stresstestergebnissen enthalten (→ ...mehr

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§ 5 Praktische Herausforder... / 2.1 Priorisierung der Leistungsinformationen

Rz. 3 Es stellt sich die Frage nach der Auswahl der für das Unternehmen "richtigen" qualitativen sowie quantitativen Leistungsinformationen. Bei der Auswahl der Zielsetzungen und Prioritäten ist die Durchführung einer sog. Materialitätsanalyse bzw. Wesentlichkeitsanalyse [1] essenzieller Startpunkt.[2] Es ist ratsam – und für Unternehmen, die unter die einschlägige Berichters...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Ertragsorientierte und wertorientierte Perspektive

Rz. 10 Die Bestimmung der Kreditspreadrisiken im Anlagebuch (CSRBB) hat in Analogie zur Vorgehensweise bei den Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) aus beiden Perspektiven zu erfolgen. Das bedeutet, dass die Auswirkungen von Kreditspreadänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Institutes, einschließlich kreditspreadinduzierter Marktwertveränderungen für...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 29 Um die mit der eigenen Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken beurteilen und dafür angemessene Gegensteuerungsmaßnahmen initiieren zu können, müssen der Geschäftsleitung vor allem die wesentlichen Merkmale dieser Risiken bekannt sein. Dies ergibt sich nicht zuletzt durch den im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle eingefügten Zusatz hinsichtlich der ESG-Risiken (→ AT 3 T...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 § 25b KWG als zentraler Regelungsrahmen für Auslagerungen

Rz. 46 Nachdem § 25a Abs. 2 und 3 KWG a. F. mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz zum 1. Januar 2014 ohne inhaltliche Änderung in § 25b KWG überführt wurden, ist nunmehr § 25b KWG der zentrale gesetzliche Regelungsrahmen für die Auslagerungsaktivitäten der Institute. Die Regelung ist – ebenso wie die Vorgängervorschrift § 25a Abs. 2 und 3 KWG a. F. – gesetzestechnisch ungenau.[1] ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Bedarfsermittlung mithilfe von Kennziffern

Rz. 87 Mit gewissen Einschränkungen ist es auch möglich, einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf mithilfe ausgewählter (teilweise statischer) Kennziffern zu ermitteln. Neben den bereits erwähnten Liquiditäts- und Beobachtungskennzahlen können z. B. die folgenden Kennziffern zur Bestimmung verschiedener Ausprägungen des Liquiditätsrisikos herangezogen werden:[1] Zur Berechnung de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Regelmäßige Plausibilisierung der Ergebnisse

Rz. 50 Bei der geforderten regelmäßigen Plausibilisierung geht es im Grunde darum, die Abweichungen zwischen den betriebswirtschaftlich und handelsrechtlich ermittelten Ergebnissen nachzuvollziehen und allgemein zu erläutern. Aus handelsrechtlicher Sicht stehen die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) im Blickpunkt. Die betriebswirtschaftlich ermittelten Ergebn...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Softwarebezug

Rz. 196 Beim Bezug von Software sind die damit verbundenen Risiken angemessen zu bewerten. Der isolierte Bezug von Software ist i. d. R. als "sonstiger Fremdbezug von Leistungen" einzustufen. Allerdings sind mit dem Bezug von Software häufig auch Unterstützungsleistungen verbunden. Sofern die Software zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.2 Kapitalbedarf für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 96 Eine besondere Rolle spielen für viele (vor allem kleinere) Institute aufgrund ihres Schwerpunktes im Kredit- und Einlagengeschäft und der damit verbundenen volkswirtschaftlich wichtigen Fristentransformation die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch. Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch umfasst Risiken, die aus Bewegungen des marktweiten Zinsniveaus für ein Institut re...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.4 Ineinandergreifen der Prozesse

Rz. 282 Nachdem die Notwendigkeit der Überwachung von Liquiditätsrisiken bereits beleuchtet wurde (→ BTR 3.1 Tz. 4), rückt nunmehr deren Steuerung in den Vordergrund, für die i. d. R. die Treasury verantwortlich ist. Die enge Verbindung zwischen Liquiditätsrisikosteuerung und -überwachung führt dazu, dass sich die Anforderungen dieser beiden Textziffern teilweise überschneid...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Management der Liquiditätsrisiken (Tz. 1)

Rz. 1 1 Das Institut hat sicherzustellen, dass es seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Das Institut hat dabei, soweit erforderlich, auch Maßnahmen zur Steuerung des untertägigen Liquiditätsrisikos zu ergreifen. Es ist eine ausreichende Diversifikation der Refinanzierungsquellen und der Liquiditätspuffer zu gewährleisten, wobei auch die Auswirkungen von ESG-...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 2 Auf Basis ihres Gesamtrisikoprofils müssen die Institute sicherstellen, dass ihre wesentlichen Risiken – unter Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken – laufend durch das Risikodeckungspotenzial bzw. die Risikodeckungsmasse[1] abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist (→ AT 4.1 Tz. 1). Damit wird die Fortführung der Geschäftstätigkeit ermög...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Anforderungen an die Datenhaltung

Rz. 60 Das Institut hat die für eine angemessene Beurteilung, Steuerung und Überwachung von Risiken und für die Bereitstellung von Informationen relevanten Daten vorzuhalten. Hierunter fallen insbesondere Daten zu Sicherheiten und zur Beziehung zwischen der jeweiligen Sicherheit und der zugrunde liegenden Transaktion (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Es ist einleuchtend, dass...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.5 Nichtberücksichtigung von notleidenden Risikopositionen

Rz. 32 Grundsätzlich von der CSRBB-Messung ausgeschlossen werden hingegen die notleidenden Risikopositionen ("Non-Performing Exposures", NPE).[1] Insofern besteht zwischen der IRRBB-Messung und der CSRBB-Messung ein Unterschied, weil die notleidenden Risikopositionen (abzüglich Rückstellungen) als zinssensitive Instrumente grundsätzlich in die IRRBB-Messung einbezogen werden...mehr

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§ 5 Praktische Herausforder... / 3 Ausblick

Rz. 14 Viele Herausforderungen und eine Vielzahl an Fragestellungen im Kontext der Bereitstellung von Leistungsinformationen werden noch mehr Unternehmen (verpflichtend) betreffen (§ 9 Rz 62) sowie an Komplexität gewinnen. Die Gesamtherausforderung, transparente und aussagekräftige Leistungsinformationen zu berichten, ist Gegenstand vieler regulatorischer (Weiter-)Entwicklun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Anforderungen an die Risikoberichterstattung im Überblick

Rz. 5 Im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle hat die deutsche Aufsicht die Anforderungen an die Risikoberichterstattung an zentraler Stelle im damals neuen Modul BT 3 zusammengeführt. Dabei unterscheidet sie zwischen den allgemeinen Anforderungen an die Risikoberichterstattung (→ BT 3.1), bei denen es u. a. um die Qualität der Risikoberichte und der zugrunde liegenden Daten ge...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Gesamtbanksteuerung

Rz. 81 Unter dem Oberbegriff "Gesamtbanksteuerung" sind im Kontext der MaRisk die Prozesse zur Steuerung der wesentlichen Risiken und der damit verbundenen Risikokonzentrationen mit der Ertragssteuerung zu verknüpfen. Anknüpfungspunkte dazu finden sich an verschiedenen Stellen der MaRisk. So hat das Institut im Rahmen der Risikoinventur u. a. zu prüfen, welche Risiken die Er...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.4 Erfordernis eines Verrechnungssystems für Liquiditätskosten

Rz. 136 Durch sogenannte "Transferpreise" können Liquiditätskosten, -vorteile und -risiken der jeweiligen Geschäftsart zugeordnet werden, so dass Fehlanreize und damit zugleich Abweichungen vom übergeordneten Risikoappetit vermieden werden können. Implizite Liquiditätselemente in den Marktpreisen können ohne Transferpreise nicht sichtbar gemacht werden. Verzichtet man auf de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Behandlung von Zinsänderungsrisiken im SREP

Rz. 70 Außerdem sollten die zuständigen Behörden das Zinsänderungsrisiko, welches sich aus den zinssensitiven Positionen aus bilanzwirksamen und bilanzunwirksamen Geschäften im Anlagebuch ergibt ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB), einschließlich der Absicherungen für diese Positionen bewerten. Die ebenso erforderliche Bewertung des Kreditspreadrisikos im Anlag...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Unabhängigkeit der Risikocontrolling-Funktion

Rz. 2 Im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle wurde die Textziffer redaktionell angepasst. Nachdem zuvor lediglich eine Risikocontrolling-Funktion gefordert wurde, die für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken verantwortlich ist, wird nunmehr die Unabhängigkeit der Risikocontrolling-Funktion an sich hervorgehoben. Damit soll sichergestellt werden, dass die R...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.1 Anforderungen an angemessene Verfahren

Rz. 316 Sofern ein Institut wesentliche Liquiditätsrisiken in Fremdwährungen aufweist, müssen zur Sicherstellung der jederzeitigen Fähigkeit zur fristgerechten Begleichung seiner Zahlungsverpflichtungen angemessene Verfahren zur Steuerung der Fremdwährungsliquidität in den wesentlichen Währungen implementiert werden. Hierzu zählen für die jeweiligen Währungen zumindest eine ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 13.1 Einrichtung eines zentralen Auslagerungsbeauftragten bzw. zentralen Auslagerungsmanagements

Rz. 426 Die Institute haben für die Dokumentation, Steuerung und die Überwachung wesentlicher Auslagerungen klare Verantwortlichkeiten festzulegen (→ AT 9 Tz. 10). Dabei sind im Hinblick auf die organisatorische Ausgestaltung der Auslagerungsüberwachung grundsätzlich sowohl zentrale als auch dezentrale Lösungen denkbar. Die Institute mit einem zentralen Ansatz weisen dem Aus...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Einbindung in die Gesamtbanksteuerung

Rz. 222 Der ICAAP muss ein integraler Bestandteil des übergreifenden Managementrahmens eines Institutes sein. Gemäß AT 4.3.2 Tz. 1 sind die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse in eine gemeinsame Ertrags- und Risikosteuerung ("Gesamtbanksteuerung") einzubinden. Von den Instituten wird erwartet, dass eine Einbindung in die Gesamtbanksteuerung konsistent über alle Risiko...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.9 Betrachtungszeiträume

Rz. 241 Jedes Institut hat die Stresstests individuell zu definieren, wobei unterschiedlich lange Zeithorizonte zugrunde gelegt werden müssen. Die institutsindividuelle Definition der Stresstests schließt somit auch die Festlegung der von den Stresstests abgedeckten Zeithorizonte ein. Grundsätzlich sollte durch einen Stresstest zumindest jene Zeitspanne abgedeckt werden, inn...mehr

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§ 13 Green Bonds – Begebung... / 5 Markt grüner Anleihen

Rz. 14 Seitdem die Europäische Investitionsbank als erster Emittent in 2007 einen Climate Awareness Bond am Kapitalmarkt platziert hat, hat sich der Markt auf derzeit ca. 500 Mrd. USD weiterentwickelt. In 2022 gab es eine Schwächung des Green Bond Markts aufgrund der gestiegenen Zinsen,[1] was sich jedoch mit einer erwarteten Zinswende in 2024 wieder ändern könnte. Gleichwohl ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Relevante Daten

Rz. 11 Die Grundsätze des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht beziehen sich auf alle Daten, die für das Risikomanagement wesentlich sind. Die Grundsätze sollen auf sämtliche Daten angewendet werden, die für die Risikosteuerung eines Institutes notwendig sind. Die Anforderungen schließen auch die Modelle für die Ermittlung der Kapitalanforderungen nach der ersten Säule (z....mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Ausgestaltung der Berichterstattung über Marktpreisrisiken

Rz. 60 Die aggregierten Informationen sollten hinreichend detailliert sein, um die Geschäftsleitung in die Lage zu versetzen, die Sensitivität des Institutes in Bezug auf Änderungen der Marktbedingungen und anderer wichtiger Risikofaktoren zu bewerten. Die Berichte sollten als Grundlage für regelmäßige Kontrollen dienen, um festzustellen, ob das Institut gemäß seiner Strateg...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.8 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 47 Im Zuge der siebten MaRisk-Novelle wurden mit Blick auf die Organisationsrichtlinien – wie auch an zahlreichen anderen Textstellen der MaRisk – Anforderungen an den Einbezug von ESG-Risiken ergänzt. So haben die Organisationsrichtlinien nunmehr auch Regelungen zur Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken zu beinhalten. Dabei spezifizieren die MaRisk keine wei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5 TOP 5: Erwartungshaltung der Aufsicht zu ausgewählten Aspekten der ökonomischen Perspektive

a. Adressrisikomessung in der ökonomischen Perspektive Auf Grundlage ihrer bisherigen Aufsichtspraxis stellt die Aufsicht zwei Aspekte der Adressrisikomessung in der ökonomischen Perspektive heraus und formuliert ihre jeweilige Erwartungshaltung. Verluste aus Adressrisiken in der ökonomischen Perspektive: Die ökonomische Perspektive fordert zwingend eine ökonomische Ermittlung...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6 Bedeutung des Verrechnungssystems für den SREP

Rz. 159 Die EBA erwartet von den zuständigen Behörden ihren Leitlinien zum SREP zufolge auch eine Beurteilung, ob die Institute ein geeignetes "Liquiditätstransferpreissystem" ("Funds Transfer Pricing", FTP) eingerichtet haben und dabei bestimmte Aspekte berücksichtigt wurden. Insbesondere soll geprüft werden, ob das Liquiditätstransferpreissystem alle wichtigen Geschäftstät...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Definition und Arten von operationellen Risiken

Rz. 14 Operationelle Risiken sind verknüpft mit Menschen, die Fehler machen, mit IT-Systemen, die ausfallen, oder mit Naturkatastrophen, die Unheil anrichten.[1] Unter ihnen versteht man nach der gängigen Definition in Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch e...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.1.1 Einlagen von Finanzkunden

Rz. 87 Bei der Berücksichtigung von Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung sind Einlagen von "Finanzkunden" i. S. v. Art. 411 CRR (→ BTR 2.3 Tz. 7, Erläuterung) nicht zu modellieren und als täglich fällig anzunehmen. Nach Art. 411 Nr. 1 CRR bezeichnet ein "Finanzkunde" einen Kunden[1], der eine oder mehrere der in Anhang I CRD IV genannten Tätigkeiten als Haup...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8 Erlösquotensammlung (Tz. 7)

Rz. 164 7 Das Institut hat eine angemessene Erfassung der Erlöse aus der Abwicklung von Kreditengagements sowie der zugehörigen historischen Werte der Kreditsicherheiten in einer Erlösquotensammlung zu gewährleisten. Die Erkenntnisse aus der Erlösquotensammlung sind bei der Steuerung der Adressenausfallrisiken angemessen zu berücksichtigen. 8.1 Besicherungs- bzw. Restrisiken ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Modellinventar und Modellfunktionen

Rz. 43 Eine wichtige Voraussetzung für eine effektive Steuerung von Modellrisiken ist eine vollständige Übersicht der eingesetzten Modelle ("Modellinventar"), wenngleich dies in den MaRisk nicht explizit gefordert wird. Wie bereits ausgeführt, ist eine Abgrenzung zwischen Modellen i. S. d. MaRisk und eher einfachen Methoden aufgrund der allgemeinen Definition schwierig, wesh...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / IV. Neue Risikokategorien

Für bestimmte Risikokategorien existieren bislang in Deutschland keine umfassenden qualitativen Standards. Hierzu gehören neben dem bereits angesprochenen OpRisk insbesondere das Zinsänderungsrisiko (auf Gesamtinstitutsebene) und das Liquiditätsrisiko. In den Modulen BTR 1.3 und 1.4 befinden sich Anforderungen an die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und K...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4 Zeitnähe der Risikoberichterstattung (Tz. 4)

Rz. 46 4 Die Risikoberichte sind in einem zeitlich angemessenen Rahmen zu erstellen, der eine aktive und zeitnahe Steuerung der Risiken auf der Basis der Berichte ermöglicht, wobei die Produktionszeit auch von der Art und der Volatilität der Risiken abhängt. 4.1 Zeitnahe Risikoberichterstattung Rz. 47 Bei der Risikoberichterstattung kommt es allerdings nicht nur darauf an, das...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 41 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 10/2021 (BA) zur Neufassung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 16. August 2021

[…] ich freue mich, Ihnen nunmehr die finale Fassung der MaRisk vorlegen zu können, wie sie sich nach Abschluss des im Oktober 2020 angestoßenen Konsultationsverfahrens darstellt. Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen sowie der Diskussionen in den drei Sitzungen des Fachgremiums MaRisk am 12. und 19.02. sowie am 04.03.2021 sind noch für eine Reihe von strittigen Punkt...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.3 Umgang mit Auslagerungen

Rz. 119 Gemäß § 25b Abs. 1 Satz 3 KWG sind die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse in das Risikomanagement des Institutes einzubeziehen. Da die Strategien vom weiten Risikomanagementbegriff des § 25a Abs. 1 KWG erfasst werden, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Institute ihre Auslagerungsaktivitäten auch unter strategischen Gesichtspunkten angemessen berücksichtigen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Grenzen der Auslagerung für Kontrollbereiche und Kernbankbereiche

Rz. 248 Grundsätzlich können alle Aktivitäten und Prozesse ausgelagert werden, solange die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 KWG nicht beeinträchtigt wird (→ AT 9 Tz. 4). Im Zuge der fünften MaRisk-Novelle hat die BaFin die Anforderungen an die Auslagerung der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision aufgrund ...mehr

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§ 4 Quantitative und qualit... / 1 Einführung

Rz. 1 Um Nachhaltigkeitsleistung sichtbar und wirksam zu machen, braucht es qualitative und quantitative Informationen. Im Nachhaltigkeitsmanagement müssen verlässliche Zahlen erhoben, interpretiert und anschließend zur Steuerung genutzt werden. Indikatoren fassen Zahlen zusammen und sind die Voraussetzung dafür, dass Fortschritte überprüft, Politiken etabliert und systematis...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 81 Nachhaltigkeitsrisiken bzw. ESG-Risiken, d. h. Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("Environmental, Social and Governance"), können die Institute in allen Phasen des Kreditprozesses treffen, von der Kreditgewährung bis zur Überwachung (→ AT 2.2 Tz. 1). Insbesondere können ESG-Risiken die wichtigsten Kreditparameter beeinflussen. Durch ve...mehr

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§ 14A Anforderungen des Kap... / 5 Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen durch den Kapitalmarkt

Rz. 33 Unternehmensbewertungen können künftig ohne die Betrachtung der Nachhaltigkeitsleistung nicht mehr auskommen. Die Kapitalmarktteilnehmer müssen regelmäßig die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen bewerten, um mit Unterstützung dieser Informationen Entscheidungen mit Auswirkung auf die Gestaltung der jeweiligen Geschäftsbeziehung treffen zu können. So ziehen bspw. I...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BT Besonderer Teil

Rz. 1 Im besonderen Teil der MaRisk werden die geschäfts- und risikoartenübergreifenden Prinzipien des allgemeinen Teils für einzelne Themenbereiche konkretisiert und zum Teil deutlich ergänzt. Das betrifft die Anforderungen an die internen Kontrollverfahren, also das interne Kontrollsystem (→ BT 1) und die Interne Revision (→ BT 2). Die Vorgaben zur Risikoberichterstattung ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.2 Berücksichtigung von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten

Rz. 26 In jedem Fall sollten die Institute zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Vermögenswerte ("Assets Accounted at Fair Value") nicht ausschließen.[1] Diese Vorgabe betrifft also Vermögensgegenstände, für die sich grundsätzlich ein Marktpreis ermitteln lässt und dessen Änderung sich unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. im Eigenkapital niederschlägt (z. B. ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.4 Geschäfte in handelbaren Forderungen

Rz. 57 Handelbare Forderungen, wie z. B. der Handel in Schuldscheinen, stellen in der Liste der Handelsgeschäfte eine Besonderheit dar, da es bei der Frage der Qualifikation als Handelsgeschäft im Unterschied zu den ansonsten im Katalog aufgezählten Geschäften auf den Verwendungszweck ankommt. Forderungen sind dann als Handelsgeschäfte zu qualifizieren, wenn von Seiten des I...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.9 Marktliquiditätsrisiken

Rz. 39 Die Marktliquiditätsrisiken können, wie der Name schon zum Ausdruck bringt, als eine Art Mischform der Marktpreis- und der Liquiditätsrisiken verstanden werden. Darunter wird die Gefahr verstanden, dass Aktiva entweder bonitätsinduziert oder aufgrund mangelnder Marktliquidität nicht oder nur mit hinzunehmenden Abschlägen liquidiert werden können.[1] Auf die mögliche Z...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Rechtsgrundlage für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement (Tz. 1)

Rz. 3 1 Dieses Rundschreiben gibt auf der Grundlage des § 25a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikoma­nagements der Institute vor. Es präzisiert ferner die Anforderungen des § 25a Abs. 3 KWG (Risikomanagement auf Gruppenebene) sowie des § 25b KWG (Auslagerung). Ein angemessenes und wirksames Risikomanagem...mehr