Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Subjektidentität zwischen dem Schuldner der ausländischen und der deutschen Steuer

Rn. 15 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 34c EStG setzt für die Anrechnungs- (§ 34c Abs 1 EStG) und die Abzugsmethode (§ 34c Abs 2, 3 EStG) voraus, dass der Schuldner der ausländischen und der deutschen Steuer grundsätzlich (Ausnahme: Zugriffsbesteuerung nach §§ 7ff AStG) identisch ist (BFH v 05.02.1992, I R 9/90, BStBl II 1992, 607;BFH v 02.03.2016, I R 73/14, BStBl II 2016, 887...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Organschaft

Leitsatz Bei einer Organschaft bezieht der Organträger die Eingangsleistung, so dass es für § 13b Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 UStG auf die Außenumsätze des Organkreises ankommt. Normenkette § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 13b UStG Sachverhalt Der Kläger, ein Einzelunternehmer, war Mehrheitsgesellschafter der X-GmbH (GmbH). Die GmbH erbrachte Bauleistungen an Schwestergesellschaften ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Freibetrag bei unterjähriger Begründung einer GmbH & atypisch Still

Leitsatz 1. Nimmt eine GmbH im laufenden Jahr eine natürliche Person als atypisch stillen Gesellschafter auf, so ist der für Einzelunternehmen und Personengesellschaften geltende Freibetrag von 24.500 € in dem an die GmbH als Geschäftsherrn zu adressierenden, die GmbH & atypisch Still betreffenden Gewerbesteuermessbescheid zu berücksichtigen. 2. Der GmbH selbst steht der Frei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Haftung nach § 71 AO als Gehilfe zur Steuerhinterziehung

Leitsatz Eine haftungsauslösende Gehilfentätigkeit kann vorliegen, wenn der Außendienstmitarbeiter eines Großhändlers einem bestimmten Kunden das auf seinen Namen lautende Barverkaufskonto als "zweite Einkaufsmöglichkeit" für den Bedarf der von diesem betriebenen Gaststätte zur Verfügung gestellt hat, der Kunde diese Möglichkeit mehrfach nutzt und diesen Wareneinkauf unverbu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer "Kontoleihe"

Leitsatz 1. Die Anfechtung gläubigerbenachteiligender Rechtshandlungen wegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des Insolvenzverfahrens gemäß § 191 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO i.V.m. §§ 1 ff. AnfG erfolgt durch Duldungsbescheid. 2. Der Erlass von Duldungsbescheiden kann gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO die Zahlungsverjährung gegenüber dem Steuerschuldner unterb...mehr

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Tabaksteuer: Steuerschuldner kann nicht zugleich Haftungsschuldner nach § 71 AO sein

Leitsatz 1. Im Haftungsrecht nach der AO gilt der Grundsatz, dass sich Steuerschuldnerschaft und Haftung gegenseitig ausschließen. 2. Wer als Besitzer von in Deutschland unversteuerten Zigaretten zur Entrichtung der Tabaksteuer nach § 23 Abs. 1 Satz 2 TabStG verpflichtet ist, kann für diese Steuer nicht zugleich durch Haftungsbescheid nach § 71 AO in Anspruch genommen werden....mehr

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Abzug gezahlter Kirchensteuer

Leitsatz Kirchensteuerbeträge, für die der Arbeitgeber in Haftung genommen wurde und die der Arbeitnehmer aufgrund eines Rückgriffsanspruchs an den Arbeitgeber zurückgezahlt hat, können vom Arbeitnehmer nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Sachverhalt Der Kläger erzielt als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Rahmen eine...mehr

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Erbschaftsteuerfestsetzung gegen unbekannte Erben

Leitsatz 1. Die Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben ist zulässig, wenn hinreichend Zeit zur Verfügung stand, die Erben zu ermitteln. 2. Für eine Erbenermittlung, die keine besonderen Schwierigkeiten aufweist, ist ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Erbfall in der Regel angemessen. Jedenfalls nach Ablauf von drei Jahren und fünf Monaten ist es auch bei besond...mehr

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Änderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft

Leitsatz 1. Für Erwerbsvorgänge vor Inkrafttreten der Änderungen in § 1 Abs. 2a GrEStG durch das Steueränderungsgesetz 2015 wird zur Berücksichtigung mittelbarer Strukturen auf allen Beteiligungsebenen durch Kapital- und Personengesellschaften gleichermaßen durchgeschaut (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Hat die Finanzbehörde nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG die Besteu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Nachforderung im Pauschalierungswege

Rz. 60 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Stellt der ArbG (zB durch innerbetriebliche Kontrolle) oder das FA (zB bei einer > Außenprüfung oder einer > Lohnsteuer-Nachschau) fest, dass in einer größeren Zahl von Fällen LSt und weitere Steuerabzüge nachzuerheben sind, weil der LSt-Abzug nicht vorschriftsmäßig vorgenommen worden und die Steuerabzüge insoweit nicht angemeldet worden sin...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Nachforderung bei Nichtabgabe einer Lohnsteueranmeldung

Rz. 70 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Hat der ArbG für rückständige LSt keine Anmeldung abgegeben und keine Pauschalbesteuerung beantragt, kann das FA die ausstehenden Steuerabzüge im Wege einer > Schätzung ermitteln und darüber einen Steuerbescheid (vgl § 155 AO) erlassen (> R 41a.1 Abs 4 Satz 3 LStR; im Einzelnen > Rz 70/1). Der nach § 41a Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG zu verwirklich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Begrifflich ist die Nachforderung von der Rückforderung und der Haftung zu unterscheiden. Rz. 2 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Eine Nachforderung ist gegeben, wenn beim LSt-Abzug durch den ArbG im > Steuerabzugsverfahren zu wenig LSt einbehalten worden ist und dieser Betrag beim ArbN (> Rz 5 ff) oder beim ArbG als Steuerschuldner (> Rz 55 ff) vom ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Nachforderung beim Arbeitgeber

Rz. 55 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zu einer Übersicht über die zur Verfügung stehenden Verfahren und das Verhältnis von ArbG/ArbN und FA > Steuerabzugsverfahren . Zum Arbeitsrecht > Rz 58. Rz. 56 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ein praktischer Hinweis: Einer sich abzeichnenden Nachforderung von LSt/SolZ/KiSt (Steuerabzüge) durch das FA kann der ArbG ausweichen, indem er über die nac...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Verfahrenskonkurrenzen

Rz. 72 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Bei der Nachforderung von Steuerabzügen im LSt-Anmeldungsverfahren wird der ArbG als Steuerschuldner behandelt (> Rz 66) und deshalb ein Nachforderungs-(Steuer-)bescheid erlassen. Rz. 73 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Am Erlass eines Schätzungsbescheids im LSt-Anmeldungsverfahren (> Rz 71) ist das FA nicht durch die mögliche Alternative gehindert...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nachforderung durch Veranlagung zur Einkommensteuer (§§ 25, 46 EStG)

Rz. 49 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Eine Korrektur des LSt-Abzugs ist stets zulässig, wenn der ArbN zur ESt veranlagt wird (§§ 25, 46 EStG). Bei der Veranlagung ermittelt das FA die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, ohne an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen gebunden zu sein, die für den Steuerabzug ergangen sind (im Einzelnen > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.2.3 Gemischt-genutzte Gegenstände

Rz. 34 Bei einheitlichen Gegenständen, die sowohl zur Ausführung von Umsätzen im unternehmerischen Bereich als auch für nichtunternehmerische Zwecke verwendet werden (sog. gemischt-genutzte Gegenstände), hat der Unternehmer nach Ansicht des EuGH[1] das Wahlrecht, den nichtunternehmerisch genutzten Teil eines Gegenstands seinem Unternehmen zuzuordnen oder nicht. Dieses Wahlre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3.1 Sicherungsübereignung

Rz. 201 Durch die Sicherungsübereignung wird bezweckt, den Schuldner (Sicherungsgeber) wie einen Pfandgläubiger zu sichern. Anders als bei der Pfandbestellung bleibt jedoch der Sicherungsgeber (Schuldner) in den weitaus meisten Fällen im Besitz des Sicherungsgegenstands. Aufgrund der Sicherungsabrede ist der Sicherungsnehmer (Gläubiger) verpflichtet, die dem Eigentümer sonst...mehr

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EuGH-Vorlage zur Organschaft

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist die in Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG für die Mitgliedstaaten vorgesehene Ermächtigung, in ihrem Gebiet ansässige Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zus...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vergnügungssteuer

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Gemeinden sind berechtigt, auf die im Gemeindegebiet veranstalteten Vergnügungen Steuern zu erheben. Näheres regeln die einzelnen Bundesländer in Kommunalabgabengesetzen und auf dieser Grundlage die Gemeinden, etwa in eigenen Vergnügungssteuersatzungen. Vergnügungen können z. B. folgende Veranstaltungen sein: Tanzbelustigungen gewerblicher Art, Ko...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Die Nichtentrichtung der Steuer im Fälligkeitszeitpunkt

Rz. 52 Der Tatbestand des § 26b UStG steht in seinem zweiten Bestandteil im unmittelbaren Zusammenhang mit den in § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 4 S. 1 oder 2 UStG genannten Pflichten zur Bezahlung der geschuldeten USt oder zur Zahlung der Vorauszahlung bei Fälligkeit. Die "Nichtzahlung" der in einer Rechnung ausgewiesenen und angemeldeten Steuer wird erst relevant, wenn ein best...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 6 Haftungsschuldner ist die Organgesellschaft. Eine Voraussetzung der Haftung ist das Bestehen, die steuerliche Anerkennung eines Organverhältnisses.[1] Die Vorschrift enthält keine Begriffsbestimmung für die Organschaft. Vielmehr ging bereits der historische Gesetzgeber davon aus, dass die jeweiligen Steuergesetze entsprechende Begriffsbestimmungen enthalten, soweit die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 1.2 Art der Haftung

Rz. 5 Die Vorschrift sieht eine Haftung der Organgesellschaft für bestimmte Steuern des Organträgers, nicht dagegen eine Haftung des Organträgers für Steuern der Organgesellschaft vor.[1] Der Haftungsanspruch gegen die Organgesellschaft steht neben dem Steueranspruch gegen den Organträger als dem Steuerschuldner. Es handelt sich um eine persönliche Haftung[2], die nicht gege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3.2 Ermessensausübung

Rz. 21 Die Inanspruchnahme der Organgesellschaft kann dann ermessensfehlerhaft sein, wenn die Steuern eindeutig aus anderen Bereichen des Organkreises stammen (vom Organträger, seinen Gesellschaftern, anderen Organgesellschaften) und die Organgesellschaft keine wirtschaftlichen Vorteile aus der Gestaltung (z. B. Vermögensübertragungen auf sie, Steuervorteile) gezogen hat. Da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Seinem Inhalt nach betrifft § 73 AO die haftungsrechtliche Inanspruchnahme von abhängigen Organgesellschaften. Diese haften für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist. Organträger kann eine Kapitalgesellschaft, eine sonstige Körperschaft, eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen sein. Organges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsbehelfe über die Erfassung des Erbbauberechtigten

Rz. 177 [Autor/Stand] Steuerschuldner bei der Grundsteuer ist grundsätzlich derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Einheitsbewertung zugerechnet worden ist. Eine Ausnahme gilt ua. für das Erbbaurecht. Nach § 10 Abs. 2 GrStG v. 7.8.1973 ist Schuldner der Grundsteuer im Falle eines Erbbaurechts der Erbbauberechtigte auch für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erbbaurecht und Grundsteuer

Rz. 170 [Autor/Stand] Schuldner der Grundsteuer im Falle eines Erbbaurechts ist der Berechtigte. Das gilt einerseits für den Grund und Boden und andererseits auch für die darauf ggf. stehenden Gebäude (§ 10 Abs. 2 GrStG). Steuerschuldner der Grundsteuer ist also nur eine Person, und zwar nicht der Eigentümer des Grund und Bodens (Erbbauverpflichteter), sondern der Erbbaubere...mehr

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Bedarfsbewertung – Unterzeichnung der Feststellungserklärung durch Testamentsvollstrecker

Leitsatz Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger als Testamentsvollstrecker zur Unterzeichnung der Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts für ein Grundstück befugt war. Sachverhalt A verstarb und wurde je zu 1/4 durch B, C, D und E beerbt. Zum Nachlass gehörte eine Eigentumswohnung. Mit Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – wurde Kläger K zum Testam...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Steuern und zu Unrecht gewährte Steuervorteile sind der Haftungsgegenstand. Anders als nach § 69 AO wird also nicht für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gehaftet. Insbesondere erfasst sie nicht die steuerlichen Nebenleistungen wie z. B. die Hinterziehungszinsen.[1] Als Steuervorteile sind Steuererstattungen und Steuerverkürzungen anzusehen, die durch die T...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 5 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 10 Die Haftung wird nach Anhörung des Haftungsschuldners[1] durch Haftungsbescheid[2] geltend gemacht. Der Bescheid ist zu begründen.[3] Der Erlass eines Haftungsbescheids liegt ebenso im Ermessen der Finanzbehörde wie die Entscheidung der Frage, welcher bzw. welche von mehreren Haftungsschuldnern in Anspruch genommen werden sollen. Haftet von mehreren Haftungsschuldnern...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Täterschaft oder Teilnahme an einer Steuerhinterziehung[1] oder einer Steuerhehlerei[2] führt nicht nur zur Strafbarkeit, sondern kann auch bewirken, dass der Täter oder Teilnehmer für die durch sein Verhalten eingetretene Minderung des Steueraufkommens haften muss. Die Vorschrift, die durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Modernisierung des Steuerverfahrens v. 18.7....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 2 Haftungsschuldner

Rz. 4 Haftungsschuldner kann mit Ausnahme des Steuerschuldners[1] jeder sein, der eine Steuerhinterziehung[2] oder Steuerhehlerei[3] begeht. Im Fall der Aufteilung der Steuerschuld von zusammen veranlagten Gesamtschuldnern nach §§ 268, 278 AO kommt eine Haftung nach § 71 AO insoweit in Betracht, als gegen den Steuerschuldner nicht vollstreckt werden kann.[4] Haftungsschuldn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Das Vertretungsrecht basiert auf dem in allen Rechtsgebieten geltenden allgemeinen Grundsatz, dass sich der Vertretene das Verhalten seines Vertreters zurechnen lassen muss.[1] Erlangt der Vertretene aus einem rechtswidrigen Verhalten des Vertreters steuerliche Vorteile, so sollen ihm diese wieder entzogen werden. Er soll, wenn er schon Vorteile erlangt, auch die mit d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 4 Haftungsumfang

Rz. 8 Eine Haftung tritt für die verkürzten Steuern bzw. die zu Unrecht gewährten Steuervorteile, beide gem. § 370 Abs. 4 AO, sowie für die Hinterziehungszinsen nach § 235 und ab 1.1.2017 auch für die Zinsen nach § 233a AO ein, soweit diese nach § 235 Abs. 4 AO auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden.[1] ein. Für andere Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis[2] ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 3 Haftungsvoraussetzungen

Rz. 6 Eine der in §§ 34, 35 AO bezeichneten Personen muss bei Ausübung ihrer Obliegenheiten Täter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung (vgl. Rz. 8) gewesen sein oder eine leichtfertige Steuerverkürzung begangen haben (vgl. Rz. 9) und muss hierdurch Steuerschuldner oder Haftender geworden sein (vgl. Rz. 12). Die in § 34 AO oder § 35 AO bezeichnete Person muss also selbst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 3.3 Steuer- oder Haftungsschuld der Person i. S. v. §§ 34, 35 als Folge

Rz. 12 Die Haftung des Vertretenen nach § 70 AO ist davon abhängig, dass die unter §§ 34, 35 AO fallende Person aufgrund ihrer Tat Steuerschuldner oder Haftender geworden ist. Die Haftung soll also nur ein Einstehenmüssen neben einem anderen bedeuten. Nur wenn auch gegen die veranlassende Person ein Steuer- oder Haftungsanspruch besteht, soll eine Haftung des Vertretenen ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 1.2 Art der Haftung

Rz. 3 Die Vorschrift enthält einen eigenen steuerrechtlichen Tatbestand (vgl. Rz. 1), aufgrund dessen eine unbeschränkt persönliche Haftung in Form der Nebenhaftung des Haftenden neben dem Steuerschuldner eintritt.[1] § 71 AO ist keine Sanktionsnorm.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 6 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 21 Die Haftung wird nach Anhörung des Haftungsschuldners[1] durch Haftungsbescheid gemäß § 191 AO geltend gemacht. Der Bescheid ist zu begründen.[2] Die Haftungsinanspruchnahme selbst liegt ebenso im Ermessen der Finanzbehörde wie die Entscheidung, welcher von mehreren Haftungsschuldnern in Anspruch genommen werden soll. Der Vertretene kann als einer von mehreren Haftun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 2.3.1 Rechtspflicht

Rz. 25 Über die Verwaltung des der Duldungspflicht unterlegenen, verwalteten Vermögens hinaus muss die gesetzliche Pflicht bestehen, aus den verwalteten Mitteln (Vermögen, Vermögensteile, Nutzungen) die Steuer für den Leistungspflichtigen zu entrichten. Träger der Zahlungspflicht ist der Leistungspflichtige (Steuerschuldner, Haftungsschuldner). Der Verwalter hat daneben eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 6 Geltendmachung der Haftung

Rz. 51 Die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners geschieht durch Haftungsbescheid. Sein Erlass liegt im Ermessen der Finanzbehörde. Der Haftungsbescheid ist nach § 121 Abs. 1 AO zu begründen. Dies erfordert eine Aufgliederung der Steuern nach Steuerart und Zeitraum sowie Angaben über die gegenständliche und wertmäßige Beschränkung der Haftung, damit der in Anspruch genommen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.4.2 Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 12 Die Duldungspflicht ist akzessorisch [1], setzt also das Bestehen einer Steuerschuld oder einer Haftungsschuld voraus. Da § 77 AO die Duldung für eine Steuer fordert, scheidet eine Duldung für steuerliche Nebenleistungen[2] aus. Aus der Akzessorietät folgt auch, dass gegen die Duldungspflicht alle Einwendungen geltend gemacht werden können, die dem Steuerschuldner geg...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Rechnung ohne Leistungsbeschreibung

Leitsatz Ein Abrechnungsdokument ist keine Rechnung und kann deshalb auch nicht mit der Folge einer Ausübungsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug rückwirkend berichtigt werden, wenn es wegen ganz allgemein gehaltener Angaben (hier "Produktverkäufe") nicht möglich ist, die abgerechnete Leistung eindeutig und leicht nachprüfbar festzustellen. Normenkette § 14 Abs. 2 Satz 2 und ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Notwendiger Inhalt eines Feststellungsbescheids nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG

Leitsatz 1. Zu den gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG gehört der Zeitpunkt der Steuerentstehung (Stichtag). Anzugeben ist das genaue Datum. Wird ein unzutreffendes Datum genannt, ist der Feststellungsbescheid rechtswidrig. 2. Erwirbt eine neu errichtete Kirchengemeinde durch staatliche Anerkennung den Status einer Körperscha...mehr

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Umsatzsteuerliche Behandlung von In-App-Käufen

Leitsatz Die Grundsätze der sogenannten Ladenrechtsprechung sind auch auf In-App-Käufe aus Spielen auf mobilen Endgeräten (insbesondere Smartphones) anwendbar. Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerliche Behandlung von sogenannten In-App-Käufen in den Jahren 2012 bis 2014. Die Klägerin ist eine in Deutschland ansässige GmbH, die Spiele-Apps für mobile Endg...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Dingliche Wirkung eines Grundsteuermessbescheids

Leitsatz Der notwendige Inhalt eines Grundsteuermessbescheids – der Grundsteuermessbetrag, der Einheitswert und die Steuermesszahl – bindet auch den Rechtsnachfolger (sog. dingliche Wirkung des Grundsteuermessbescheids). Wird eine Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags nach einer Zurechnungsfortschreibung des Einheitswerts durchgeführt, beschränkt sich die Neuveranlagung ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung bei Beförderungsleistungen (zu § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.3.2 Abs. 4 und Abschn. 4.3.3 Abs. 8 UStAE . Die Beförderung von Gegenständen kann – soweit sie in Deutschland steuerbar ist – unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG steuerfrei sein. Notwendig ist dafür eine drittlandsgrenzüberschreitende Warenbewegung. Wichtig Die Beförderung muss sich entweder unmittelbar auf G...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
"Ausländische Werklieferung" an Eheleute

Leitsatz Ein unternehmerisch tätiger Ehegatte wird auch dann (alleiniger) Steuerschuldner für die Werklieferung eines ausländischen Unternehmers, wenn er die Leistung zusammen mit seiner nichtunternehmerisch tätigen Ehefrau empfangen hat. Sachverhalt Gestritten wurde um die Frage, ob für die Errichtung eines Einfamilienhauses durch eine in Österreich ansässige Baufirma der im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.5.2 Personengesellschaften

Rz. 12 Werden die ausl. Einkünfte von einer Personengesellschaft bezogen, sind die Gesellschafter anrechnungsberechtigt. Die Anrechnung von ausl. Steuer vollzieht sich auf der Ebene der Gesellschafter bei deren individueller Steuerfestsetzung. Der Betrag der anzurechnenden Steuer ist in die gesonderte Feststellung nach § 180 AO aufzunehmen und dort auf die Gesellschafter zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.5.4 Steuereinbehalt durch einen Dritten

Rz. 17 Die erforderliche Identität der Stpfl. liegt vor, wenn die Steuer von einem Dritten einbehalten wird (Steuerabzug an der Quelle)[1], nicht jedoch, wenn ein Dritter die Steuer als Stpfl. zu zahlen hat und die Steuer bei dem Inländer lediglich auf die ausl. Steuer angerechnet wird (z. B. KapESt-Anrechnung). Rz. 18 Übernimmt der (ausl.) Vertragspartner des Stpfl. die ausl...mehr

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Zur Rückwirkung und zu den Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung

Leitsatz 1. Die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim Vorsteuerabzug gilt unabhängig davon, ob die Berichtigung zum Vorteil oder zum Nachteil des Leistungsempfängers wirkt. 2. Auch der Stornierung einer Rechnung nebst Neuausstellung einer sie ersetzenden Rechnung kann eine solche Rückwirkung zukommen. 3. Eine Rechnung ist auch dann "unzutreffend" i.S. des § 31 Abs. 5 Sa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Haftung des Fiskalvertreters und weitere Risiken

Rz. 41 Die Fiskalvertretung darf nach § 22a Abs. 1 UStG nur dann begründet werden, wenn der vertretene ausländische Unternehmer nur steuerfreie Umsätze ausführt und auch keine Vorsteuer abziehen kann. Eine unmittelbare Haftung aus einer Zahlungsverpflichtung wird sich damit für den Fiskalvertreter nach den Grundsätzen der Fiskalvertretung nicht ergeben. Rz. 42 Die Frage der H...mehr