Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

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Ende der Organschaft in Insolvenzfällen (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 2.8 Abs. 12 UStAE . Bei einer Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG liegt zwischen Organträger und Organgesellschaft bzw. Organgesellschaften ein einheitliches Unternehmen vor. Die Organschaft setzt die finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers vo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Steuerschuldner bei Erbbaurechten (Abs. 2) – entfällt ab 1.1.2025

Rz. 35 [Autor/Stand] Nach derzeit noch bis einschließlich 31.12.2024 geltendem Recht ist derjenige, dem ein Erbbaurecht, ein Wohnungserbbaurecht oder ein Teilerbbaurecht zugerechnet wird, auch Schuldner der Grundsteuer für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks (§ 10 Abs. 2 GrStG). Die Regelung ist im geltenden Recht notwendig, weil bei der Belastung eines Gr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Steuerschuldner der Grundsteuer (Abs. 1)

I. Grundstückseigentümer Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 10 Abs. 1 GrStG ist Steuerschuldner derjenige, dem der Steuergegenstand zuzurechnen ist. Steuergegenstände bei der Grundsteuer sind zum einen der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Nr. 1 GrStG; s. § 2 GrStG Rz. 25 ff.) und zum anderen Grundstücke (§ 2 Nr. 2 GrStG; s. § 2 GrStG Rz. 75 ff.). Die Zurechnung regelt § 39...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Mehrere Steuerschuldner als Gesamtschuldner (Abs. 3) – ab 1.1.2025: Abs. 2

Rz. 40 [Autor/Stand] Wird der Steuergegenstand mehreren gemeinsam zugerechnet sind diese Gesamtschuldner (§ 10 Abs. 3 GrStG – ab 1.1.2025: Abs. 2). Die Vorschrift ist nur einschlägig, wenn nicht die Gemeinschaft selbst, z.B. bei einer Gesamthandsgemeinschaft oder einer Erbengemeinschaft, steuerpflichtig ist (§ 3 Satz 2 Halbs. 2 BewG). Daher ist auch bei mehreren Beteiligten ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundstückseigentümer

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 10 Abs. 1 GrStG ist Steuerschuldner derjenige, dem der Steuergegenstand zuzurechnen ist. Steuergegenstände bei der Grundsteuer sind zum einen der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Nr. 1 GrStG; s. § 2 GrStG Rz. 25 ff.) und zum anderen Grundstücke (§ 2 Nr. 2 GrStG; s. § 2 GrStG Rz. 75 ff.). Die Zurechnung regelt § 39 AO für alle Steuergeset...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] In jedem Steuergesetz gibt es eine Bestimmung, die festlegt, wer Steuerschuldner ist. § 10 GrStG regelt dies für die Grundsteuer. Die Regelung ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Nur dem Steuerschuldner gegenüber kann als Inhaltsadressat die Grundsteuer festgesetzt werden. Davon ist die Frage zu unterscheiden, wer im Innenverhältnis, z.B. nach eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftlicher Eigentümer

Rz. 20 [Autor/Stand] § 10 Abs. 1 GrStG stellt allein auf die steuerliche Zurechnung des Steuergegenstandes ab. Wurde die wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes (Steuergegenstand) bei der Feststellung des Einheitswerts abweichend von § 39 Abs. 1 AO dem wirtschaftlichen Eigentümer (vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO) zugerechnet, ist dieser Steuerschuldner. Rz. 21 [Autor/Stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Stand] § 10 GrStG blieb bis zur Grundsteuerreform [2] seit 1973 unverändert. Die Vorschrift geht auf § 7 GrStG 1951 zurück und fasst die dortigen Regelungen zusammen. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 GrStG 1951 war der Eigentümer oder der Berechtigte Steuerschuldner. Das galt nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 GrStG 1951 bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auch dann, wenn die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 30 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sind neben dem Grund und Boden auch die dazu gehörenden Gebäude[2], und die Betriebsmittel[3] einzubeziehen, und zwar auch dann, wenn sie, z.B. bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden oder bei der Verpachtung dem Pächter gehören (§ 34 Abs. 4 BewG). Für die Bewertung nach dem 1.1.202...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Rechtsbehelfe

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Zurechnung des Einheitswerts (ab 1.1.2025: Grundsteuerwerts) erfolgt im Grundsteuermessbescheid durch das dafür zuständige Finanzamt. Dieser Bescheid enthält eine bindende Festlegung des Steuerschuldners, von dem die Gemeinde bei der späteren Festsetzung der Grundsteuer nicht abweichen kann. Ist die Zurechnung unzutreffend, muss derjenige, dem das Gr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Ausführung der Leistung

Rz. 21 Um zu einer umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung zu kommen, muss der Umsatz, der auf einem Vertrag beruht, der vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung abgeschlossen worden ist, nach Inkrafttreten der Änderung ausgeführt worden sein. Die USt entsteht dem Grunde und der Höhe nach in jedem Fall nach den Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anzu...mehr

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Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Hotelappartements

Leitsatz Die Zuordnung zum Unternehmensvermögen kann auch durch Option im notariellen Kaufvertrag erfolgen. Sachverhalt Die Klägerin, eine Ehegatten-GbR, erwarb mit notariellem Bauträgervertrag vom 22.9.2015 ein eingerichtetes Hotelappartement mit Pkw-Stellplatz zum Zwecke der Vermietung. Das Appartement wurde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses renoviert, die Renovierungsa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Einigung über die Zerlegung

Rz. 60 [Autor/Stand] Aufgrund der gegenüber dem vor 1974 geltenden Recht vereinfachten gesetzlichen Zerlegungsmaßstäbe, hat es der Gesetzgeber schon damals für erforderlich gehalten, ein alternatives Zerlegungsergebnis für die Gemeinden zu ermöglichen.[2] Einigen sich die Gemeinden mit dem Steuerschuldner über die Zerlegungsanteile, so sind diese nach § 22 Abs. 1 Satz 3 GrSt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Änderung des Zerlegungsergebnisses

Rz. 54 [Autor/Stand] Die Möglichkeit der Einigung der Gemeinden mit dem Steuerschuldner über das Zerlegungsergebnis besteht nach § 22 Abs. 1 Satz 3 GrStG wie bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft auch bei Grundstücken. Nach § 22 Abs. 3 Satz 2 GrStG i.d.F. des GrStRefG können sich die Gemeinden mit dem Steuerschuldner auf Zerlegungsanteile einigen, wenn die Zerlegung bei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IIV. Mindestbetrag (Abs. 2)

Rz. 78 [Autor/Stand] Beträgt der auf eine Gemeinde entfallende Zerlegungsanteil weniger als 25 EUR, so ist dieser Anteil der Gemeinde zuzuweisen, der nach § 22 Abs. 1 GrStG der größte Zerlegungsanteil zusteht. Der Schwellenwert wurde seit dem GrStG 1973 nicht an die veränderten Kostenverhältnisse angepasst. § 22 Abs. 4 GrStG i.d.F. des GrStRefG sieht unverändert einen Mindes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Zerlegungsstichtag ohne Änderung des Einheitswerts/Grundbesitzwerts (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Grundlagen für die Zerlegung können sich auch ohne Fortschreibung oder Nachfeststellung des Einheitswerts bzw. Grundsteuerwerts ändern. Das Gesetz sieht hier unter bestimmten Voraussetzungen eine Neuermittlung der Zerlegungsanteile vor.[2] Änderungen nach § 23 Abs. 2 GrStG betreffen sowohl Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch Grundstücke.[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 20 [Autor/Stand] Eine Zerlegung des Steuermessbetrags war bereits im GrStG 1951 geregelt. §§ 17–19 GrStG und §§ 35-36 GrStDV normierten das Zerlegungsverfahren. Nach § 19 GrStG 1951 war der Steuermessbetrag nach dem Verhältnis zu zerlegen, in dem die Teile des maßgebenden Einheitswerts, die auf die einzelnen Gemeinden entfallen, zueinander stehen. Im materiell-rechtliche...mehr

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Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens auf Telekommunikationsdienstleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2021 sind die Regelungen zum Reverse-Charge-Verfahren um einen weiteren Anwendungsfall ergänzt worden. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen auch Telekommunikationsdienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen der Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger. Die Finanzverwaltung hat rechtzeitig vor Inkrafttreten der Regelung zu den Anwend...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 2.1 Allgemeine Angaben

Als Art des Unternehmens (Zeilen 12–15) sind die wesentlichen, typischen Tätigkeitsbereiche anzugeben; diese können unterschiedlich sein, z. B. Bauunternehmen/Vermietung. Hinweis Organschaft Wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organs...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 3.1 Rechtliche Grundlagen der Dauerfristverlängerung

Die Dauerfristverlängerung ist auf der Grundlage von § 18 Abs. 6 UStG im Einzelnen in den §§ 46–48 UStDV und Abschn. 18.4 UStAE geregelt. Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Vorauszahlungen[1] um 1 Monat zu verlängern.[2] Auch in Neugründungsfällen [3] kann Dauerfristverlängerung gewährt werden.[4] Auf diese Fri...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 2.2.10 Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Zeile 48 Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft [1] werden grundsätzlich folgende Umsätze ausgeführt: Eine innergemeinschaftliche Lieferung des 1. Lieferers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands beginnt[2], ein innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegens...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 77 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 77) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 1.4 Voranmeldungszeitraum

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.[1] Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.[2] Maßgebend dafür, ob die Grenze von 7.500 EUR überschritten wurde, ist allein die eigene Steuerschuld des Unternehmers. Umsätze, für die sein Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerschuld des Leistungsempfängers

Leitsatz Der Anwendung von § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG steht nicht entgegen, dass neben dem Unternehmer oder der juristischen Person eine weitere Person Empfänger der Leistung ist, wenn der Unternehmer (oder die ihm gleichgestellte juristische Person) Schuldner des vollen Entgeltbetrages ist und der weitere Leistungsempfänger nicht zum Kreis der in § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG gena...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Rechtliche Stellung des Erben

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Mit dem Tode einer Person, des Erblassers, geht deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB). Als Gesamtrechtsnachfolger tritt der Erbe in die Rechtsposition des Erblassers ein. Steuerlich gehen auch die Steuerschulden und Steuerforderungen auf den Erben über (§ 45 AO); er wird – wie vor ihm der Erblasser – selbst Steuer...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Die Statthaftigkeit des Einspruchs

Rz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist insbesondere gegeben gegen Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten (vgl § 347 Abs 2 AO), auf die die AO Anwendung findet (§ 347 Abs 1 Nr 1 AO; > Verwaltungsakt). Dazu gehören besonders Steuerbescheide iSd § 155 AO über veranlagte > Einkommensteuer und > Kirchensteuer einschließlich der Festsetzung einer anderen Zuschlagste...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen während der Corona-Pandemie

Leitsatz Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums, BMF, Schreiben v. 19.3.2020, IV A 3 – S 0336/19/10007 :002, BStBl 2020 I S. 262, betreffend "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)" (BMF-Corona) gilt auch für Steuerrückstände aus der Zeit vor der Pandemie. Die Rückstände brauchen nicht die Folge der Pandemiebetro...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bestimmung des Inhaltsadressaten einer Prüfungsanordnung; Festsetzungs­verjährung; Treu und Glauben

Leitsatz 1. Zur Inhaltsbestimmung eines Verwaltungsakts ist zwar der erklärte Wille der Behörde zu erfassen und nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften; allerdings ist ein in seinem Ausspruch eindeutig an einen bestimmten Adressaten gerichteter Bescheid insofern keiner Auslegung zugänglich. 2. Eine Außenprüfung, die aufgrund einer gegenüber dem Steuerpflichtigen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Duldungspflicht des Rechtsnachfolgers gemäß § 15 AnfG

Leitsatz 1. Wird die Zahlungsverjährung gegenüber dem Steuerschuldner durch den Erlass eines Duldungsbescheids unterbrochen, beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Duldungsbescheid erlassen wurde, eine neue Zahlungsverjährungsfrist. 2. Die Fristen der §§ 3 ff. AnfG sind nicht in § 15 AnfG hineinzulesen; es genügt, wenn die jeweilige Frist durch Erlass eines Duldung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhebung der Umsatzsteuersä... / 2 Ausführung des Umsatzes maßgeblich

Für die Entstehung der Umsatzsteuer und die zutreffende Anwendung des Steuersatzes kommt es darauf an, wann die Leistung ausgeführt worden ist. Die Anwendung des maßgeblichen Steuersatzes ist dabei unabhängig davon, ob der Unternehmer seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) oder nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung) besteuert, von Bedeutung ist ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerabzug auf Lizenzgebühren bei beschränkter Steuerpflicht

Kommentar Werden Rechte überlassen, die in ein inländisches Register eingetragen sind, kann dies zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften führen. Das BMF legt dar, wie in diesem Fall der Steuerabzug auf die Lizenzgebühren geregelt ist. Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte durch Rechteüberlassung Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte können dadurch entstehen, dass Rechte übe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Senkung der Umsatzsteuersät... / 2 Leistungszeitpunkt entscheidet über Steuersatz

Änderungen des UStG sind nach § 27 Abs. 1 Satz 2 UStG auf die ab dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschrift ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen auch insoweit anzuwenden, als die Umsatzsteuer dafür – z. B. bei Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen, Vorschüssen – in den Fällen der Istversteuerung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4, Buchs...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Behandlung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen (zu § 3 Abs. 13–15 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2019 sind unionsrechtlich harmonisierte Regelungen in Kraft getreten, die die Behandlung von sog. Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen vereinheitlichen und vereinfachen sollten. Nach knapp 2 Jahren und 2 Vorentwürfen hat die Finanzverwaltung nun eine bundeseinheitliche Interpretation der Rechtsvorschriften vorgestellt. Die rechtliche Problematik Zum 1.1.2019 s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / 3 Anmerkung

Eine sog. disquotale Einlage kann zu bösen Überraschungen führen, wenn dann unerwartet Schenkungssteuer anfällt. Fraglich ist, wer in diesem Falle Bedachter und Steuerschuldner ist: die Gesamthand oder die Gesellschafter als Gesamthänder. Relevant erscheint in diesem Zusammenhang neben der einschlägigen BFH Rechtsprechung insbesondere die vertragliche Gestaltung und Nutzung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2020, Schenkungsteu... / 3 Anmerkung

Eine sog. disquotale Einlage kann zu bösen Überraschungen führen, wenn dann unerwartet Schenkungssteuer anfällt. Fraglich ist, wer in diesem Falle Bedachter und Steuerschuldner ist: die Gesamthand oder die Gesellschafter als Gesamthänder. Relevant erscheint in diesem Zusammenhang neben der einschlägigen BFH Rechtsprechung insbesondere die vertragliche Gestaltung und Nutzung ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Begriff der Werklieferung (zu § 3 Abs. 4 UStG)

Kommentar Das Umsatzsteuerrecht kennt als Grundtatbestände der Leistung nur die Lieferung und die sonstige Leistung. Enthält ein einheitlicher Vorgang sowohl Elemente der Lieferung als auch der sonstigen Leistung, muss abgegrenzt werden, ob der Vorgang als Werklieferung oder als Werkleistung einzuordnen ist. Entgegen der (historischen) Definition der Werklieferung hatte der ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abgeltungswirkung bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem (1)

Leitsatz 1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und kein die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt. 2. Dies gilt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1.2 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 2 Die Regelung des § 40 AO ist verfassungsgemäß.[1] Sie dient der Steuergerechtigkeit. Denn es wäre mit dem Grundsatz der Lastengleichheit unvereinbar, wenn illegal oder sittenwidrig erzieltes Einkommen oder Vermögen unversteuert bliebe.[2] Der Umstand, dass die praktische Durchsetzung der Steuerpflicht in den Fällen des § 40 AO vielfach auf besondere Schwierigkeiten stö...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Irrtümliche Annahme des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b UStG:

Leitsatz rückwirkender Vorsteuerabzug durch rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich Wird der Leistungsempfänger zuerst irrtümlich als Steuerschuldner nach § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren) behandelt, erhält der Leistungsempfänger nach erfolgter Rechnungsberichtigung mit Umsatzsteuerausweis rückwirkend den Vorsteuerabzug, obwohl in der ursprünglichen Rechnung kein Umsat...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zuwendungsgegenstand bei mehrmonatiger Reise mit zugebuchten Leistungen

Leitsatz Mehrere Steuerfälle erfordern grundsätzlich entweder eine Festsetzung in getrennten Steuerbescheiden oder – bei körperlicher Zusammenfassung in einem Schriftstück – die genaue Angabe, welche Lebenssachverhalte (Besteuerungstatbestände) dem Steuerbescheid zugrunde liegen, sowie eine gesonderte Steuerfestsetzung für jeden einzelnen Lebenssachverhalt (Steuerfall). Norm...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Grundsteuer – Einführung / A. Systematische Einordnung und Rechtfertigung der Grundsteuer

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Grundsteuer zählt zu den ältesten Formen der direkten Besteuerung. Ihre Ursprünge können bis in die Antike zurückverfolgt werden.[2] Damals entstand der Grundgedanke, Abgaben an den Ertrag des Grund und Bodens zu knüpfen. Im Mittelalter gab es weitere Abgaben (Naturalien oder Geld), die allein an den Besitz von Grund und Boden anknüpften. Gemeint war ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Selbstanzeigen korrekt abrechnen

Selbstanzeigen nach § 371 AO sind ein Dauerbrenner. Viele Steuerberater haben sich jedoch wenig mit der gesetzlichen Vergütung im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige auseinandergesetzt. Dies hat zur Folge, dass häufig auf Vergütungsvereinbarungen nach § 4 StBVV zurückgegriffen wird, die im schlimmsten Fall der gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Dabei werden...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Grundsätzliches

Rz. 51 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Erstattungsberechtigt ist derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist (§ 37 Abs 2 AO), nicht wer tatsächlich gezahlt hat. Entscheidend ist, wessen Schuld nach dem – für das FA erkennbaren – Willen des Zahlenden im Zeitpunkt der Zahlung getilgt werden sollte. Rz. 52 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Beim LSt-Abzug ist im Verhältnis ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Individueller Lohnsteuer-Abzug oder Pauschalversteuerung

Rz. 45 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Soweit Zuwendungen des ArbG aus Anlass von Betriebsveranstaltungen (zum Begriff > Rz 2 ff) zum > Arbeitslohn gehören (> Rz 10 ff) und den Freibetrag von 110 EUR (> Rz 20 ff) übersteigen, unterliegen sie dem LSt-Abzug nach allgemeinen Vorschriften. Die Zuwendungen werden als > Sonstige Bezüge besteuert (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.2ff LStR). An...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Zahlung ohne rechtlichen Grund (§ 37 Abs 2 Satz 1 AO)

Rz. 29 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 LSt ist ohne rechtlichen Grund gezahlt, wenn bei der Zahlung ein Zahlungsanspruch des FA nicht oder nicht mehr besteht. Für seine Entstehung kommt es nicht darauf an, ob der Erstattungsanspruch festgesetzt ist oder nicht (> Rz 13 ff). Rz. 30 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei einer > Pauschalierung der Lohnsteuer entsteht der Erstattungsanspruch d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Steuer kann aus Rechtsgründen (> Rz 9 ff) oder aus Billigkeitsgründen zu erstatten sein. Ein Erstattungsanspruch aus Rechtsgründen setzt einen gesetzlich umschriebenen Tatbestand voraus, aufgrund dessen die Finanzbehörde erstatten muss. Erstattungsansprüche aus Billigkeitsgründen können gegeben sein, wenn und soweit das Gesetz die Erstat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Entscheidungs... / 1. Die Erbschaftssteuer

Das OLG Frankfurt verweist im Leitsatz auf die Erbschaftssteuer, die der Erbe ggf. verlangen könne. Das OLG Frankfurt, nicht der BGH, erwähnt ausdrücklich die Bezahlung der Erbschaftssteuer und ist hier in Gesellschaft mit wichtigen Stimmen im Schrifttum.[41] Dass die Erbschaftssteuer hier ohne weiteres der Dauervollstreckung nach § 2209 BGB zugeschlagen wird, überrascht jed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Entscheidungs... / 2. Die nachlassbezogenen jährlichen Ertragssteuern des Erben nach dem Erbfall

Die Ertragssteuern, die bis zum Erbfall noch in der Person des Erblassers entstanden und Erblasserschulden sind, hat Dauervollstrecker schon im Rahmen seiner Abwicklungsaufgaben mit Nachlassmitteln zu bezahlen.[56] Wie ist es jedoch für die Ertragsteuern ab dem Erbfall, die nach dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge tagegenau und gesetzlich zwingend beim Erben entstehen?[5...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Rückwirkung des BMF-Schreibens betreffend "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2" vom 19.3.2020

Leitsatz 1. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzbehörden das BMF-Schreiben betreffend "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2" vom 19.03.2020 nicht auf Vollstreckungsmaßnahmen anwenden, die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens durchgeführt worden sind. 2. Steuerschuldner, gegen die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 21 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die Methode der Anrechnung in § 34c Abs 1 EStG ist nicht unbegrenzt. Folgende Grenzen und Beschränkungen sind zu beachten:mehr