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Irrtümliche Annahme des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b UStG:

Dipl.-Finanzwirt Arthur Röck
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Leitsatz

rückwirkender Vorsteuerabzug durch rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich

Wird der Leistungsempfänger zuerst irrtümlich als Steuerschuldner nach § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren) behandelt, erhält der Leistungsempfänger nach erfolgter Rechnungsberichtigung mit Umsatzsteuerausweis rückwirkend den Vorsteuerabzug, obwohl in der ursprünglichen Rechnung kein Umsatzsteuerausweis erfolgte (entgegen der Verwaltungsauffassung).

 

Sachverhalt

Im Fall 11 K 324/19 bezog die klagende S.A. mit Sitz in Luxemburg Leistungen von Unternehmern mit Sitz in Deutschland. Übereinstimmend gingen die Beteiligten davon aus, dass die Leistungen am Sitz der S.A. der luxemburgischen Umsatzbesteuerung unterliegen und die S.A. Steuerschuldner nach § 13b UStG sei. Die Leistenden fakturierten ihre Leistungen mit 0 % Steuer oder ohne Steuerausweis mit Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren.

Im Fall 11 K 323/19 bezog der klagende Unternehmer mit Sitz in Deutschland Transportleistungen von einer S.A. mit Sitz in Luxemburg. Übereinstimmend gingen die Beteiligten davon aus, dass die Leistungen am Sitz des deutschen Leistungsempfängers der deutschen Umsatzsteuer unterliegen und der deutsche Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b UStG sei. Die S.A. fakturierte ihre Leistungen ohne Steuerausweis mit Hinweis auf die Steuerschuld des deutschen Leistungsempfängers.

Tatsächlich befand sich in beiden Fällen die Geschäftsleitung der S.A. und damit ihr umsatzsteuerlicher Sitz in Deutschland (vgl. § 10 AO). Die Leistungen unterfallen daher in beiden Fällen der deutschen Umsatzbesteuerung. Steuerschuldner sind die jeweils Leistenden. Die Leistenden erteilten deshalb neue Rechnungen mit deutschem Steuerausweis. Die klagenden Leistungsempfänger begehren die rückwirkende Berücksichtigung der Vorsteuern ...

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    Niedersächsisches FG 11 K 323/19
    Niedersächsisches FG 11 K 323/19

    rechtskräftig Entscheidungsstichwort (Thema) Rückwirkende Rechnungsberichtigung in Fällen des § 13b UStG Leitsatz (redaktionell) Gehen Leistender und Leistungsempfänger irrtümlich von der ...

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