Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Werkzeuggeld (§ 3 Nr 30 EStG)

Rz. 77 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mit dem Werkzeuggeld werden Leistungen des ArbG an den ArbN befreit, die dieser erbringt, weil der ArbN eigenes Werkzeug für Zwecke des ArbG einsetzt. Die Aufwendungen des ArbN wären > Werbungskosten, würden sie nicht ersetzt werden. Insofern handelt es sich um eine Vereinfachung des Lohnsteuerabzugs, die aber zu einem Vorteil des ArbN führt...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 22. Zuwendungen zur Wohnraumförderung (§ 3 Nr 59 EStG)

Rz. 234 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach § 3 Nr 59 EStG steuerfrei ist die Zusatzförderung nach § 88e des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und nach § 51f des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland und Geldleistungen, die ein Mieter zum Zwecke der Wohnkostenentlastung nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder einem Landesgesetz zur Wohnraumförderung erhält, soweit die Einkünfte dem Miet...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 17. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (§ 3b EStG)

Rz. 116 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Obwohl es sich bei den Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit um Erschwerniszuschläge handelt, bleiben sie nach § 3b EStG unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmter Höhe steuerfrei. Zu Einzelheiten und Kritik > Lohnzuschläge Rz 8ff. Rz. 117–119 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Randziffern einstweilen frei.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Berufskleidung (§ 3 Nr 31 EStG)

Rz. 52 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerfrei ist die Überlassung typischer Berufskleidung, auch wenn diese in das Eigentum des ArbN übergeht (vgl R 3.31 LStR). Hat der ArbN aus anderen als einzelvertraglichen Regelungen, zB durch Unfallverhütungsvorschriften, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, einen Anspruch auf typische Berufskleidung, ist auch die Barablösung dieses A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Sonstige multilaterale Vereinbarungen

Rz. 255 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Bundesrepublik Deutschland hat sich an einer Vielzahl von multilateralen Vereinbarungen beteiligt, die zum Teil die Gründung einer Organisation beinhaltet. Auch in diesem Zusammenhang sind Steuerbefreiungen vereinbart worden. Dies gilt zB für die > Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, das > Europäisches Hochschulinstitut, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (§ 3 Nr 24 EStG)

Rz. 155 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach dem BKGG wird Kindergeld als Sozialleistung an Personen gezahlt, denen kein Kindergeld nach dem EStG zusteht, die jedoch derart in das deutsche Arbeits- und Sozialrechtssystem eingegliedert sind, dass die Zahlung von Kindergeld für angemessen erachtet wird (> Kindergeld Rz 95 ff). Zu den steuerfreien Leistungen gehören neben dem Kinder...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Arbeitslosengeld und vergleichbare Lohnersatzleistungen (§ 3 Nr 2 EStG)

Rz. 121 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 2 EStG befreit eine Reihe von Leistungen zur Unterstützung bei einem Arbeitsplatzverlust sowie zur Überwindung der Arbeitslosigkeit, vor allem durch die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie der Existenzgründung. Vgl dazu insbesondere > Arbeitsförderung, > Insolvenzgeld, > Kurzarbeitergeld, > Wintergeld. Rz. 122 Stand: EL 134 – E...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 20. Wiedergutmachungsleistungen (§ 3 Nr 7 bis 8a EStG)

Rz. 230 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ausgleichsleistungen nach dem LAG, Leistungen nach dem Flüchtlingshilfegesetz, dem BVFG, dem Reparationsschädengesetz, dem Vertriebenenzuwendungsgesetz, dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz sowie Leistungen nach dem Entschädigungsgesetz und nach dem Ausgleichsleistungsgesetz sind steuerfrei nach § 3 Nr 7 EStG. Davon ausgenommen sind Zinsza...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr 12 EStG)

Rz. 149 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwandsentschädigung, die in einem Bundes- oder Landeshaushalt als solche ausgewiesen sind, bleiben in vollem Umfang steuerfrei nach § 3 Nr 12 Satz 1 EStG. Bis zur Höhe des Aufwands können darüber hinaus nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG andere Aufwandsentschädigungen an Personen gezahlt werden, die öffentliche Dienste leisten. Zu Einzelheiten > ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / G. Völkerrechtliche Verträge

I. Doppelbesteuerungsabkommen Rz. 248 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 DBA wurden von der Bundesrepublik Deutschland mit mehr als 90 Staaten geschlossen, um zu verhindern, dass Einkünfte sowohl in Deutschland als auch im anderen Staat besteuert werden. Dazu werden entweder ausländische Steuern in Deutschland angerechnet oder bestimmte Einkünfte von der Steuer freigestellt, dh von d...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 4.3 Schienenwege

Rz. 25 Schienenwege dienen dem öffentlichen Verkehr, wenn die darauf verkehrenden Eisenbahnen oder Straßenbahnen von der Allgemeinheit benutzt werden können und auch so benutzt werden. Entscheidend für die Frage, ob die Schienenwege dem öffentlichen Verkehr dienen ist, ob den Betreibern eine Betriebs- und Beförderungspflicht übertragen ist. Jedermann, der die Beförderungsbed...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 4.2 Wasserstraßen und Häfen

Rz. 23 Wasserstraßen (Binnen- und Seewasserstraßen) können natürliche (Flüsse und Seen) oder künstliche (z. B. Kanäle) Wasserläufe sein. Sie dienen dem öffentlichen Verkehr, wenn sie – ohne Beschränkung auf einen bestimmten, mit dem Verfügungsberechtigten in enger Beziehung stehenden Personenkreis – mit Wasserfahrzeugen befahrbar sind. Das Befahren mit Wasserfahrzeugen und d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.1 Unmaßgeblichkeit berufsrechtlicher Regelungen bei ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten

Rz. 103 Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind auch Umsätze aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit. Damit handelt es sich um Umsätze, die nicht in Leistungen aus der Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt bzw. den in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG genannten nichtärztlichen Heilberufen bestehen. Es handelt sich um Umsätze aus der Tätigkeit von nicht ausdrücklich im Gesetz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 15 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. b des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin neu gestaltet und § 4 Nr. 14 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Hintergrund dieser Neufassung ist eine stärkere Anpassung an die zugrunde liegenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften: Nach Art. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Liste der Berufe mit steuerfreien Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 112 Insbesondere folgende Tätigkeiten bzw. Berufe sind bislang als ähnliche heilberufliche Tätigkeiten i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG anerkannt: Rz. 113 Altenpfleger: Heilberufliche Leistungen von Altenpflegern/Altenpflegerinnen, denen die Erlaubnis nach § 1 Nr. 1 AltPflG erteilt worden ist oder nach § 29 AltPflG als erteilt gilt, sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei,...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 2 Grundbesitz, der dem Gottesdienst gewidmet ist (Nr. 1)

Rz. 11 Nach § 4 Nr. 1 GrStG ist von der Grundsteuer der Grundbesitz (§ 2 GrStG) befreit, der dem Gottesdienst (Rz. 12) einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (Rz. 13), oder einer jüdischen Kultusgemeinde (Rz. 13) gewidmet (Rz. 14) ist. Durch § 4 Nr. 1 GrStG i. d. F. das Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[1] wurde die bisherige Regelung in § 4 Nr. 5a...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 4.1 Straßen, Wege, Plätze

Rz. 21 Straßen, Wege und Plätze dienen dem öffentlichen Verkehr, wenn sie der Öffentlichkeit zugänglich sind. Hierfür muss der Grundbesitz ohne Beschränkung auf einen bestimmten, mit dem Verfügungsberechtigten in enger Beziehung stehenden Personenkreis benutzt werden können.[1] Der Grundbesitz muss rechtlich und tatsächlich zur Nutzung durch die Allgemeinheit zur Verfügung st...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG befreit heilberufliche Leistungen im Bereich der Humanmedizin von der USt. Mit der Steuerbefreiung sollen sowohl Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger vermieden werden, die zum Großteil Empfänger heilberuflicher Leistungen sind, als auch insgesamt die Kosten für die Heilbehandlung gesenkt werden.[1] Die in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG gen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.2 Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik oder Befunderhebung (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG)

Rz. 218 Leistungen von Zentren für ärztliche Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung als Einrichtungen des privaten Rechts unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG erfüllen. Die Befreiung setzt hiernach entweder eine Teilnahme an der ärztlichen Versorgung nach § 95...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Verträge im Bereich Verteidigung, Friedenssicherung und Rüstungskontrolle

Rz. 251 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Wichtige Verträge mit Steuerbefreiungen aus dem Bereich der Verteidigung, Friedenssicherung und Rüstungskontrolle sind das NATO-Truppenstatut sowie das dazu abgeschlossene Zusatzabkommen (> NATO und > Stationierungsstreitkräfte). Die Übereinkommen im Zusammenhang mit der > WEU (Westeuropäische Union) haben ihre Bedeutung verloren, weil die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Fünftes Vermögensbildungsgesetz

Rz. 240 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 ArbN erhalten nach dem 5. VermBG unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Nach § 13 Abs 3 des 5. VermBG handelt es sich dabei weder um eine stpfl > Einnahme iSd EStG noch um > Arbeitsentgelt im Sinne der > Sozialversicherung (> Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 110 ff). Rz. 241 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Randziffer e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 UStG 1967 und 1973

Rz. 11 § 4 Nr. 14 UStG geht im Wesentlichen auf die Neufassung der Vorschrift im UStG 1967 mWv 1.1.1968 zurück. Während nach § 4 Nr. 11 UStG 1951 die ärztlichen und ähnlichen Hilfeleistungen und die Umsätze von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nur steuerfrei waren, soweit sie gegenüber Einrichtungen der Sozialversicherung, der Kriegsopferversorgung und der Sozialhilfe erbrach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 UStG 1980

Rz. 13 Durch das UStG 1980 v. 26.11.1979[1] wurde § 4 Nr. 14 mWv 1.1.1980 wie folgt geändert: Die Steuerbefreiung wurde auf die Tätigkeit der klinischen Chemiker ausgedehnt. Damit sollte eine Wettbewerbsbenachteiligung dieser Unternehmer gegenüber Laborärzten vermieden werden.[2] Aus der Formulierung "und aus der Tätigkeit als klinischer Chemiker" ist zu folgern, dass die kli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Gemeinschaftspraxen

Rz. 179 Üben Ärzte oder Angehörige der übrigen Heilberufe i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ihre Tätigkeit im Rahmen einer BGB-Gesellschaft aus, z. B. Gemeinschaftspraxis von Ärzten, kann die Steuerbefreiung auch auf die Umsätze der Gesellschaft angewendet werden. Nach dem Beschluss des BVerfG v. 10.11.1999[1] kann z. B. auch ein in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.3 Liste der Berufe mit steuerpflichtigen Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 137 Folgende Berufsgruppen üben keine ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG aus, weshalb ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind: Rz. 138 Ärztepropagandist: Die Tätigkeit im Rahmen eines solchen Berufs ist nicht arztähnlich, sondern gewerblich.[1] Rz. 139 Augenoptiker: Diese besitzen keine Kassenzulassung nach § 124 SGB V, sondern nach § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.9 Art der Leistung, auf die sich die Zulassung, der Vertrag oder die Regelung nach dem SGB jeweils bezieht

Rz. 241 Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG sind sowohl im Bereich gesetzlicher Versicherungen steuerfrei, als auch bei Fehlen oder Vorliegen eines privaten Versicherungsschutzes. Die Steuerbefreiung für Einrichtungen i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa bis gg UStG wird nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2, zweiter Satzteil UStG jedoch jeweils auf den Bereich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Tätigkeit als Zahnarzt

Rz. 83 Zahnarzt oder Zahnärztin ist, wer aufgrund der Approbation nach dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) zur dauernden Ausübung der Zahnheilkunde berechtigt ist. Als Ausübung der Zahnheilkunde sind die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten anzusehen. Ausübu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10.2 Pauschalierung nach § 40 Abs 2 Satz 2 Nr 1 EStG

Rz. 161/3 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Pauschalbesteuerung gem § 40 Abs 2 Satz 2 Nr 1 EStG ist zulässig für geldwerte Vorteile, die im Zusammenhang mit den Fahrten zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG oder zu einem Sammelpunkt oder weiträumigen Tätigkeitsgebiet (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 3 EStG; > Reisekosten Rz 78 ff) stehen. Das betrifftmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 16. Zukunftssicherungsleistungen (§ 3 Nr 62 bis 63a EStG)

Rz. 110 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Beiträge des ArbG zur > Sozialversicherung sowie vergleichbare Leistungen sind steuerfrei nach § 3 Nr 62 EStG. Das gilt grundsätzlich nur, wenn sie Teil des steuerrechtlichen Arbeitslohns sind, nicht jedoch bei Arbeitsverhältnissen mit > Gesellschafter von Personengesellschaften, auch wenn arbeits- oder sozialrechtlich ein Arbeitsverhäl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Eng verbundene Umsätze

Rz. 196 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG neben den originären Leistungen der Krankenhausbehandlungen, der ärztlichen Heilbehandlungen sowie den diesen nahe stehenden Leistungen auch die damit "eng verbundenen Umsätze". Hierunter sind solche Umsätze zu verstehen, die für die betreffenden Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.6 Einrichtungen zur Geburtshilfe, für die Verträge nach § 134a SGB V gelten (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. ff UStG)

Rz. 238 Von Hebammen geleitete Einrichtungen zur Geburtshilfe, z. B. Geburtshäuser und Entbindungsheime, erbringen mit der Hilfe bei der Geburt und der Überwachung des Wochenbettverlaufs sowohl ambulante wie auch stationäre Leistungen. Werden diese Leistungen von Einrichtungen des privaten Rechts erbracht, unterliegen sie der Steuerbefreiung, wenn für sie gem. § 4 Nr. 14 Buc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.1 Leistungen der Tierärzte und Tierärztegemeinschaften für ihre Mitglieder

Rz. 180 Obwohl nicht (mehr) ausdrücklich geregelt, sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Tierarzt und die Umsätze von Gemeinschaften, deren Mitglieder Tierärzte sind, von der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ausgenommen. Rz. 181 Nach § 2 der Bundes-Tierärzteverordnung darf die Berufsbezeichnung "Tierarzt" nur führen, wer als Tierarzt bestellt oder zur Ausübung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Einrichtungen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 1 UStG)

Rz. 198 § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG unterscheidet für die Steuerbefreiung der genannten Leistungen subjektiv nach der Art der Einrichtung, die die betreffende Leistung erbringt. Die Steuerbefreiung – einer dem Grunde nach begünstigten Leistung (Krankenhausbehandlung usw.) – ist nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 1 UStG ohne weitere Voraussetzungen anwendbar, wenn die Leistung von ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Weitere völkerrechtliche Verträge

Rz. 250 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 In einer Vielzahl weiterer völkerrechtlicher Verträge sind Regelungen enthalten, die Einkünfte, die in Deutschland stpfl wären, von der Besteuerung befreien. Hierbei handelt es sich insbesondere um Verträge mit militärischem Hintergrund, um die Errichtung internationaler Organisationen sowie Verträge zur Zusammenarbeit. Eine Zusammenstellun...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 4 Grundbesitz, der dem öffentlichen Verkehr dient (Nr. 3a)

Rz. 19 Nach § 4 Nr. 3a GrStG sind die dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege und Plätze (Rz. 21), Wasserstraßen und Häfen (Rz. 23) und Schienenwege (Rz. 25) sowie die Grundflächen mit den Bauwerken und Einrichtungen, die diesem Verkehr unmittelbar dienen (Rz. 27), von der Grundsteuer befreit. Die Befreiung von der Grundsteuer setzt jeweils die tatsächliche Nutzung (Ben...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 4.4 Bauwerke und Einrichtungen

Rz. 27 Die Grundflächen, der dem öffentlichen Verkehr im vorstehenden Sinne (Rz. 21-25) unmittelbar dienenden Bauwerke und Einrichtungen, sind ebenfalls nach § 4 Nr. 3a GrStG von der Grundsteuer befreit. Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[1] hat der Gesetzgeber ausdrücklich entschieden, dass Bauwerke und Einrichtungen, die unmittelbar dazu erforderli...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 248 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 DBA wurden von der Bundesrepublik Deutschland mit mehr als 90 Staaten geschlossen, um zu verhindern, dass Einkünfte sowohl in Deutschland als auch im anderen Staat besteuert werden. Dazu werden entweder ausländische Steuern in Deutschland angerechnet oder bestimmte Einkünfte von der Steuer freigestellt, dh von der Steuer befreit. Zu Einzelh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Tätigkeit als Arzt

Rz. 44 Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind u.a humanmedizinische Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt. Es muss sich dabei nicht um eine freiberufliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG handeln. Arzt oder Ärztin ist, wer unter dieser Berufsbezeichnung aufgrund der Approbation nach der Bundesärzteordnung[1] die Heilkunde und da...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Anwendungsbereich

Rz. 245 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Seit dem VZ 2005 gilt für Zuwendungen an kapitalgedeckte > Pensionskassen sowie für Beiträge an eine Direktversicherung die Steuerbefreiung des § 3 Nr 63 EStG (> Betriebliche Altersversorgung Rz 83). Werden den Höchstbetrag übersteigende Beiträge oder Zuwendungen erbracht, unterliegen sie grundsätzlich dem individuellen LSt-Abzug, weil § 40...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.1 Krankenhäuser (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG)

Rz. 199 Krankenhäuser, die von Einrichtungen des privaten Rechts betrieben werden, unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG, wenn sie nach § 108 SGB V zugelassen sind, also Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Tätigkeit als Hebamme

Rz. 102 Hebamme i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ist, wer Geburtshilfe aufgrund einer Erlaubnis nach dem Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (HebG) unter der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger leisten darf. Die Hebamme betreut und berät Frauen während der Schwangerschaft, Geburt und des Wochenbettverlaufs. Sie überwacht den Geburtsv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.5 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz

Rz. 24 Durch Art. 10 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa des AmtshilfeRLUmsG[1] wird die Steuerbefreiung für Krankenhausbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. c UStG auf Einrichtungen erweitert, mit denen Versorgungsverträge nach § 73b bzw. § 73c SGB V bestehen. Des Weiteren wird durch Art. 10 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb des AmtshilfeRLUmsG die Steuerbefreiung im Bereich der ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10.1 Allgemeines

Rz. 161/1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Als > Sachbezüge im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte waren bis zum VZ 2018 nur die > Sammelbeförderung iSv § 3 Nr 32 EStG oder die Sachbezüge im Rahmen des § 8 Abs 2 Satz 11 EStG oder Abs 3 Satz 2 EStG (> Nahverkehrsbetriebe Rz 1) steuerfrei. Andere Leistungen, mit denen der ArbG den Aufwand für den We...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Tätigkeit als Heilpraktiker

Rz. 95 Neben (Zahn-)Ärzten und Psychotherapeuten dürfen Heilpraktiker als Angehörige der Heilberufe eigenverantwortlich körperliche und seelische Leiden behandeln. Die Tätigkeit als Heilpraktiker ist die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde am Menschen (ohne als Arzt "bestellt" zu sein) – ausgenommen Zahnheilkunde – durch den Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HeilprG .[1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Optionsmöglichkeit/Vorsteuerabzug

Rz. 262 Umsätze nach § 4 Nr. 14 UStG schließen den Vorsteuerabzug aus (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Weil dort der Bezug auf § 4 Nr. 14 UStG fehlt, kann der Unternehmer nach § 9 Abs. 1 UStG bei Umsätzen nach § 4 Nr. 14 UStG nicht zur Steuerpflicht optieren. Rz. 263 Ein teilweiser Vorsteuerabzug kann in Betracht kommen, wenn ein in § 4 Nr. 14 UStG genannter Unternehmer von der Steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Rechtsformneutralität

Rz. 42 Dass es auf die Rechtsform des Unternehmers als Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG nicht ankommt, hat auch der EuGH für Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL im Fall einer heilberuflichen Behandlungspflege durch eine einen ambulanten Pflegedienst betreibende Kapitalgesellschaft sowie einer Stiftung mit angestellten Diplom-Psychologen entsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.7 Hospize, mit denen Verträge nach § 39a Abs. 1 SGB V bestehen (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. gg UStG)

Rz. 239 Stationäre und teilstationäre Hospizleistungen fallen unter die Befreiungsvorschrift nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. gg UStG, sofern sie von Einrichtungen des Privatrechts erbracht werden, mit denen Verträge nach § 39a Abs. 1 SGB V bestehen. Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, haben nach § 39a Abs. 1 S. 1 SGB V im Rahmen der Verträge ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.10 Einrichtungen nach § 138 StVollzG (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. ii UStG)

Rz. 243 Die Umsätze von Krankenhäusern des Maßregelvollzugs, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts betrieben werden, sind gem. § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 1 UStG umsatzsteuerfrei. Einrichtungen des privaten Rechts, denen im Wege der Beleihung die Durchführung des Maßregelvollzugs übertragen wird und die nicht über eine Zulassung nach § 108 SGB V verfügen, sind mi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Eng mit der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens verbundene Leistungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. f UStG)

Rz. 255 Mit der Einfügung des § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG soll die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG um die Leistungen die der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens dienen auf Grundlage des Art. 132 Abs. 1 Buchst. c und g MwStSystRL ergänzt werden. Mit Leistungen zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die von Einrichtungen des öffentlichen Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Andere Einrichtungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 UStG)

3.2.2.1 Krankenhäuser (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG) Rz. 199 Krankenhäuser, die von Einrichtungen des privaten Rechts betrieben werden, unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG, wenn sie nach § 108 SGB V zugelassen sind, also Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt s...mehr