Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.1.10 Diese Angaben müssen in Rechnungen enthalten sein

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 2.8 Vorsteuervergütungsverfahren

Ein im Inland ansässiger Unternehmer kann sich Umsatzsteuerbeträge, die er in einem anderen EU-Staat gezahlt hat, auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstatten lassen.[1] Der Antrag muss nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern bis spätestens zum 30.9. des Folgejahres vorgelegt werden.[2] Darin ist auch die Rechnun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften

Tz. 61 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 5 Abs. 2 KStG können auch beschränkt steuerpflichtige Körperschaften eine Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erhalten (vgl. EuGH vom 27.01.2009, BStBl II 2010, 440). Beschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die weder Sitz noch Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch inländische Einkünfte i. S. d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Berufsverband

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Berufsverbände sind Vereinigungen von natürlichen Personen oder von Unternehmen, die allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle und wirtschaftliche Interessen des Berufsstandes oder Wirtschaftszweiges wahrnehmen. Es müssen die allgemeinen wirtschaftlichen Belange aller Angehörigen eines Berufes. Dieser Zwec...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage

Tz. 18 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Vgl. zunächst Rz. 17 zur Anwendbarkeit des sog. Reverse-Charge-Verfahrens. Zudem steht auch auslandsansässigen Künstler eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a (bei entsprechender Bescheinigung) oder b UStG grundsätzlich offen. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer als Entgelt (§ 10 Abs. 1 UStG, Anhang 5) ist der von dem/den auslän...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Auswirkungen für die Ertragsteuern

Tz. 4 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für ertragsteuerliche Zwecke gilt Folgendes: Verluste, die in den betreffenden Veranlagungszeiträumen erwirtschaftet werden, bei denen aber die Besteuerungsfreigrenze des § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) nicht überschritten wird, können nicht im Rahmen des Verlustabzugs bei einer Körperschaftsteuerveranlagung (s. § 10d EStG, Anhang 10) noch als Gew...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.1.2 Angabe von Steuernummer oder USt-IdNr.

Eine ordnungsgemäße Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn muss eine Angabe der Steuernummer oder der USt-IdNr. des leistenden Unternehmers enthalten.[1] Nur eine der beiden Angaben ist zwingend erforderlich. Bei Angabe der Steuernummer reicht die 8-stellige Nummer (123/45678); die Angabe der Finanzamtsnummer bzw. des Länderschlüssels ist entbehrlich. Besonderheiten Innergemeinsc...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / 5

Auf einen Blick Bei einer Scheidung sind häufig auch Entscheidungen über Grundstücke zu treffen. Das GrEStG befreit Grundstückserwerbe durch den früheren Ehegatten oder durch den früheren Lebenspartner des Veräußeres, wenn sie im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft erfolgen. Ausschlaggebend ist’die Einbeziehung d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei einem Gewerbebetrieb kraft Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 GewStG (Anhang 7) beginnt die Gewerbesteuerpflicht in dem Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Annahme eines Gewerbebetriebs erforderlich sind (R 2.5. (1) GewStR). Bei einem Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG, Anhang 7) beginnt die Gew...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuersatz

Tz. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Insoweit keine Steuerbefreiung vorliegt, bemisst sich (auch im Reverse-Charge-) Fall der Steuersatz nach allgemeinen Grundsätzen. Die Steuerermäßigung für ausübende Künstler (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG) hängt nicht davon ab, ob von Zuschauern oder Zuhörern eine "Eintrittsberechtigung" verlangt wird, greift also auch bei Leistungserbrin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.5 Kleinbetragsrechnung

Sofern der Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer 250 EUR nicht übersteigt, kann eine Kleinbetragsrechnung ausgestellt werden.[1] Diese muss nur folgende Angaben enthalten:[2] Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsausstellers, Ausstellungsdatum, Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands der Lieferung oder Art und Umfang der sonstigen Leistung, Entgelt und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beförderungen von behinderten Personen erfüllen die Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 AO (Anhang 1b) dann, wenn eigens hierfür Spezialfahrzeuge mit Hebe-, Halte- oder Schutzvorrichtungen eingesetzt werden und die Beförderung dieses Personenkreises mit anderen Verkehrsmitteln unzumutbar ist. Allerdings ist die Beförderung behinderter Jugendlicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Einnahmen aus einem Betrieb gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 7b EStG)

Rn. 155 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ergänzend zur StPfl nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG führte das StSenkG einen KapSt-Abzug für die mit Gewinnausschüttungen vergleichbaren Leistungen der BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit einschließlich der vGA ein. Die Steuerbefreiung bei Bezügen, für die das Einlagekonto als verwendet gilt, ist auch hier zu beachten. Zu Einzelheiten s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rn. 31 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bei der Bestimmung der wesentlichen Grundlagen eines luf Betriebs ist jedoch zu beachten, dass der Begriff "wesentliche Grundlage" normspezifisch unterschiedlich auszulegen ist. Im Anwendungsbereich des § 14 EStG gehören zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen alle WG, die entweder für die Führung des luf Betriebs von ihrer Funktion her wesent...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Begünstigte Zuwendungsempfänger sind die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreiten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3). Dazu gehören die eingetragenen und nichteingetragenen Vereine, Kapitalgesellschaften, die rechtsfähigen wie nichtrechtsfäh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Körperschaftsteuerbescheid

Tz. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Körperschaftsteuerbescheid setzt die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag fest und enthält die Besteuerungsgrundlagen für den betreffenden Veranlagungszeitraum.So unterliegt bei einem darüber hinaus steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein der Gewinn des einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Kö...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Umsatzsteuer

Tz. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für Krankenhäuser ist generell die Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 14 UStG (Anhang 5) von Bedeutung. § 4 Nr. 14a UStG (Anhang 5) regelt die Umsatzsteuerbefreiung von ärztlichen Heilbehandlungen, § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG (Anhang 5) befasst sich mit der Umsatzsteuerbefreiung von Krankenhäusern. § 4 Nr. 14 UStG (Anhang 5) befreit s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Gewerbeverlust

Tz. 44 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ergibt sich nach den Hinzurechnungen und Kürzungen ein Fehlbetrag (Verlust), ist dieser im Rahmen einer Verlustfeststellung festzustellen. Der festgestellte Fehlbetrag kann dann mit den maßgebenden Gewerbeerträgen der Folgejahre im Rahmen der Mindestbesteuerung verrechnet werden (§ 10a Satz 1 und 2 GewStG, Anhang 7). Ein Verlustrücktrag in d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Besonderheiten für steuerbefreite Körperschaften

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei steuerbefreiten Körperschaften gilt die Körperschaftsteuerbefreiung nicht für die inländischen Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG, Anhang 3). Mit dem Kapitalertragsteuerabzug gilt für die Einkünfte, die dem Steuerabzug unterworfen wurden, die Körperschaftsteuer als abgegolten (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG, Anhang...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / III. Vermögensauseinandersetzung

Entgeltliche/teilentgeltliche Übertragungen[11] inländischer Grundstücke[12] oder bestimmter Beteiligungen mit inländischem Grundbesitz zwischen den früheren Ehegatten[13] oder früheren Lebenspartnern sind gem. § 3 Nr. 5 oder 5a GrEStG [14] nach der Scheidung (genau ab dem Tag des Eintritts der Rechtskraft) nur dann grunderwerbsteuerfrei, [15] wenn sie im Rahmen der Vermögensa...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / VIII. Weitere fiktive Grundstückswerbe

§ 1 GrEStG bezieht weitere fiktive Grundstückserwerbe in die Grunderwerbsteuer ein. Grds. ist davon auszugehen, dass § 3 Nr. 5 und 5a GrEStG alle Tatbestände des § 1 GrEStG erfasst (soweit der sachliche Bereich reicht).[41] § 1 Abs. 2b GrEStG fingiert einen Grundstücksübergang von einer Kapitalgesellschaft auf eine fiktiv neue Kapitalgesellschaft. Die personenbezogenen Steue...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / VI. Grundstücke von Kapitalgesellschaften

Überträgt eine GmbH ein Grundstück auf einen früheren nicht beteiligten Ehegatten, scheidet m.E. eine Befreiung nach § 3 Nr. 5 GrEStG aus, da an den Erwerbsvorgang nicht (auch nicht "mittelbar") auf beiden Seiten die früheren Ehegatten beteiligt sind. Gleiches gilt, wenn das Grundstück auf einen an der GmbH beteiligten früheren Ehegatten übertragen wird oder wenn ein frühere...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Umsatzsteuerbescheid

Tz. 15 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Umsatzsteuer kennt keine Freistellung für steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen. Gemeinnützige Einrichtungen haben lediglich bei den Befreiungsvorschriften (z. B. § 4 Nr. 18 UStG, Anhang 5) oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG) gewisse Begünstigungen. Der Umsatzsteuerbescheid wird für den untern...mehr

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ZErb 10/2024, Und wie groß ist Ihr Grundstück?

Das Familienheim ist offenbar nach wie vor eines der Lieblingsthemen der finanzgerichtlichen Rechtsprechung. Kaum eine Vorschrift des ErbStG ist Gegenstand so vieler Entscheidungen wie § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a) bis c) ErbStG. Welche Vorgänge beim Erwerb des Familienheims von Todes wegen begünstigt sind (nur der Erwerb von Eigentum und Miteigentum) und welche beim Erwerb du...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freistellungsbescheid

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine ohne bzw. ohne nennenswerten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Einnahmen ≤ 45 000 EUR) müssen regelmäßig alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Bei dem dreijährigen Turnus handelt es sich um eine Kannvorschrift (AEAO zu § 59, Nr. 3, Anhang 2), welcher ggf. auch verkürzt werde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Norminhalt

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zu den Einkünften aus LuF gehören nach § 14 EStG auch Gewinne, die bei der Veräußerung eines luf Betriebs, einesTeilbetriebs oder eines Anteils an einem luf BV erzielt werden. Das gilt auch für die Aufgabe eines luf Betriebs bzw luf Teilbetriebs, da die Aufgabe einer Veräußerung gleichsteht (§ 14 S 2 EStG iVm § 16 Abs 3 S 1 EStG). Die – aus h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 39 Der Unternehmer hat die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG nachzuweisen. Dieser Nachweis ist eindeutig und leicht nachprüfbar zu führen.[1] Rz. 40 Der Nachweis ist keine materiell-rechtliche Voraussetzung der Steuerbefreiung [2]. Rz. 41 Wird eine Nicht-Unionsware, die sich in einem Nichterhebungsverfahren befindet, geliefert, setzt die Nachweisp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Rz. 6 Steuerfrei nach der Vorschrift ist einzig die Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert. Somit bezieht sich die Befreiung nur auf Warenlieferungen, nicht auf sonstige Leistungen. Rz. 7 Die Lieferung muss erfolgen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 4c [Steuerbefreiung der ruhenden Lieferung über einen Online-Marktplatz]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 4c UStG regelt die Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert. Somit handelt es sich um die Steuerbefreiung der ruhenden Lieferung, die ein liefernder Unternehmer (Online-Versa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Abgrenzung zu anderen Steuerbefreiungen

Rz. 36 Wird eine Nicht-Unionsware, die sich zollrechtlich in einem Nichterhebungsverfahren befindet, im Zusammenhang mit einer Lieferung aus dem Inland in das Drittlandsgebiet ausgeführt, ist diese Lieferung nicht nach § 4 Nr. 4b UStG steuerfrei. Die Lieferung kann unter den Voraussetzungen des § 6 UStG steuerfrei sein. Rz. 37 Wird eine Nicht-Unionsware, die sich zollrechtlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 4b UStG ist steuerfrei (mit Vorsteuerabzug) die einer Einfuhr vorangehende Lieferung von Gegenständen, wenn der Abnehmer oder dessen Beauftragter den Gegenstand der Lieferung einführt. Dies gilt entsprechend für Lieferungen, die den vorbezeichneten Lieferungen vorausgegangen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer eindeutig und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einer Einfuhr vorangehende Lieferung

Rz. 13 Nach § 4 Nr. 4b S. 1 UStG ist die einer Einfuhr vorangehende Lieferung (Einfuhrlieferung) von der Umsatzsteuer befreit. D.h., es muss sich um die Lieferung eines Gegenstands handeln, der zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht den Tatbestand der Einfuhr [1] erfüllt hat bzw. diesen erst später erfüllt. Steuerbar ist nach dem mWv 1.1.2004 neu gefassten § 1 Abs. 1 Nr. 4 US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Gegenstände (Waren) in zollrechtlichem Nichterhebungsverfahren

Rz. 25 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG gilt für alle Lieferungen von Nicht-Unionswaren, die sich in einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren befinden. Die Befreiung ist nicht auf den Warenkatalog der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4a Buchst. a UStG [1] beschränkt. Auch gilt keine Beschränkung hinsichtlich der Aufmachung der eingelagerten Gegenstände. Sie können au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.4 Einzelfälle des Unterlassens oder Duldens

Rz. 83 Abfindungen: Vergütungen eines Kunden, die einem Kfz-Vermittler für die Gestattung des vorzeitigen Widerrufs des Vermittlungsauftrags gezahlt werden, sind Entgelte für eine sonstige Leistung des Vermittlers.[1] Rz. 84 Ablösebeträge: Duldet ein Sportverein die Mitwirkung eines Spielers in der Mannschaft eines anderen Sportvereins, ist der Ablösebetrag Entgelt für eine ne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 4c UStG regelt die Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert. Somit handelt es sich um die Steuerbefreiung der ruhenden Lieferung, die ein liefernder Unternehmer (Online-Versandhändler) bei Nutzung einer elektronischen Schnittstelle (Online...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter Fälle

Rz. 14 Abtretung von Forderungen Eine sonstige Leistung kann auch die Abtretung von Forderungen darstellen, soweit sich die Abtretung im Rahmen eines Leistungsaustauschs vollzieht. Eine Abtretung (Übertragung) einer Forderung kann sich aber auch im Rahmen einer Leistungsbeistellung vollziehen, wenn die werthaltige Forderung im Rahmen des Factorings auf einen Dritten übertrage...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Einfuhr durch Abnehmer oder dessen Beauftragten

Rz. 22 Eine Lieferung ist nach § 4 Nr. 4b S. 1 UStG nur unter der Voraussetzung steuerfrei, dass der Abnehmer der Lieferung oder dessen Beauftragter den Gegenstand der Lieferung einführt. Abnehmer i. S.d. § 4 Nr. 4b UStG ist derjenige, mit dem der liefernde Unternehmer das Umsatzgeschäft (das der Lieferung zugrundeliegende Verpflichtungsgeschäft) abgeschlossen hat, also demg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 4c UStG beruht auf Art. 1 Nr. 3 der RL (EU) 2019/1995[1], mit dem Art. 136a neu in die MwStSystRL neu eingefügt wurde. Die Vorschrift bestimmt: Wird ein Steuerpflichtiger gemäß Art. 14a Abs. 2 MwStSystRL behandelt, als ob er Gegenstände erhalten und geliefert hätte, befreien die Mitgliedstaaten die Lieferung dieser Gegenstände an diesen Steuerpflichtigen von de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 8 § 4 Nr. 4b UStG beruht auf Art. 155, 156 Abs. 1 Buchst. a und c und 161 MwStSystRL. Verstöße gegen diese Vorschriften sind nicht erkennbar. Nach Art. 155 MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit (Kannvorschrift), unbeschadet der übrigen Steuerbefreiungen vorbehaltlich der Konsultation des Mehrwertsteuerausschusses gem. Art. 398 MwStSystRL Sondermaßnahmen zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 § 4 Nr. 4b UStG war durch das Steueränderungsgesetz 2003 (StÄndG 2003) v. 15.12.2003 neu in das Gesetz aufgenommen worden, und zwar mWv 1.1.2004. Rz. 7 Die Gründe für die Steuerbefreiung ergeben sich aus der amtlichen Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für das StÄndG 2003.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 5 Der Mehrwertsteuer unterliegen nach Art. 2 Abs. 1 Buchstabe c MwStSystRL "Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger als solcher im Gebiet eines Mitgliedstaats gegen Entgelt erbringt". Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL definiert den grundsätzlichen Begriff der Dienstleistung wie folgt: „(1) Als Dienstleistung gilt jeder Umsatz, der keine Lieferung von Gegenständen ist. … Gemäß A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Besondere Verfahren (Nichterhebungsverfahren)

Rz. 29 Neben den Zollverfahren (in die Waren nach dem UZK übergeführt werden können) "Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr" und "Ausfuhr" können Waren in "besondere Verfahren" übergeführt werden.[1] Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG gilt auch für alle Lieferungen von Waren, die sich in einem solchen besonderen Zollverfahren (Nichterhebungsverfahren) befinden. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 62 Bei wirtschaftlicher Betrachtung schließen sonstige Leistungen mitunter unselbstständige Lieferungsvorgänge als Nebenleistungen ein. Es kommt auch der umgekehrte Fall vor, dass Lieferungen sonstige Leistungen einschließen. Unselbstständige Nebenleistungen im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs liegen vor, wenn sie für den Abnehmer keinen eigenen Zweck...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Abgrenzung sonstiger Leistungen

Rz. 53 Üben Personen oder Zusammenschlüsse Tätigkeiten aus und ist es strittig, ob diese Tätigkeit zu einem steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG führt, wird in aller Regel eher die Frage der Unternehmereigenschaft (selbstständig; mit Einnahmeerzielungsabsicht, nachhaltige Tätigkeit) oder die Verknüpfung mit einer konkreten Gegenleistung (Leistungsaustausch) Gegensta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Nicht-Unionswaren

Rz. 26 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG gilt ihrem Sinn entsprechend nur für Lieferungen von Nicht-Unionswaren, da ansonsten keine auf eine Lieferung folgende Einfuhr denkbar ist. Waren, die sich im Zollgebiet der Union befinden, haben zollrechtlich entweder den Status von Unionswaren oder den Status von Nicht-Unionswaren. Für alle im Zollgebiet der Union befindliche...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Kommanditanteilen in erst kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbHs

Leitsatz 1. Der nach § 1 Abs. 2a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Kommanditgesellschaft aufgrund einer Einbringung der Anteile der Kommanditisten an dieser Gesellschaft in eine Vorrats-GmbH kann nach § 6a Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit sein. 2. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist n...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerbefreiung für Haarwurzeltransplantationen bei Haarausfall (Alopezie)

Leitsatz 1. Ein therapeutischer Zweck im umsatzsteuerrechtlichen Sinne kann auch dann vorliegen, wenn eine Haarwurzeltransplantation nicht auf die Ursachen des Haarausfalls einwirkt, sondern lediglich ihre Folgen beseitigt. 2. Bei hereditärer und vernarbender Alopezie besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass ein behandlungsbedürftiger Zustand vorliegt. 3. Die Diagnose e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.2 Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UmwStG

Rz. 71 Voraussetzung für die gewinnneutrale Spaltung zu Buchwerten ist, dass die Anforderungen des § 11 Abs. 2 UmwStG erfüllt sind. Daneben gelten die besonderen, weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 2 (Teilbetriebsvoraussetzung) und des § 15 Abs. 2 UmwStG. Die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UmwStG erlauben die Steuerneutralität der Spaltung, "soweit" sie erfüllt sin...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Die Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine zu diesem Zweck neu gegründete Kapitalgesellschaft kann nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbegünstigt sein. 2. Kann die Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG in diesem Fall umwandlungsbedingt nicht eingehalten werden, steht dies der Begünstigung nicht entgegen. 3. Die Nachbehaltensfrist des ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaft- und Schenkungste... / 3.6 Wegfall der Steuerbefreiung

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 5 ErbStG fällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt. Anwendungsfälle sind z. B. die Veräußerung oder die Vermietung bzw. Verpachtung des Grundstücks. Die bisherige Steuerfestsetzung wird nun rückwirkend geändert. ...mehr