Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Rechnung: Wie richtig fakturiert wird und wann der Vorst ... / 2.8 Vorsteuervergütungsverfahren

Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Willner, Wolfgang Macht
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Ein im Inland ansässiger Unternehmer kann sich Umsatzsteuerbeträge, die er in einem anderen EU-Staat gezahlt hat, auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstatten lassen.[1] Der Antrag muss nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern bis spätestens zum 30.9. des Folgejahres vorgelegt werden.[2] Darin ist auch die Rechnungsnummer anzugeben.[3]

In einem Streitfall hat der deutsche Unternehmer anstelle der Rechnungsnummer eine "Referenznummer" angegeben. Das BZSt hat daraufhin die Vorsteuererstattung versagt. Der BFH hat nun folgende Rechtsfrage an den EuGH vorgelegt:[4]

  1. Kann anstelle der Rechnungsnummer auch die Referenznummer einer Rechnung, die als zusätzliches Ordnungskriterium neben der Rechnungsnummer auf einem Rechnungsbeleg ausgewiesen ist im Vorsteuervergütungsverfahren angegeben werden?
  2. Falls nein, kann ein Vergütungsantrag noch berichtigt werden, indem die Referenznummer durch die eigentliche Rechnungsnummer ersetzt wird, wenn die Antragsfrist (30.09. des Folgejahres) bereits abgelaufen ist?

Der EuGH hat geurteilt, dass an den Begriff der "Rechnungsnummer" für das Vorsteuervergütungsverfahren die gleichen Anforderungen wie im Bereich des Vorsteuerabzugs zu stellen sind. Somit genügt eine "Referenznummer" nicht den Anforderungen.

Gleichzeit hat der EuGH entschieden, dass auch ohne "ordnungsgemäße" Rechnungsnummer ein Vorsteuervergütungsantrag vorgelegt wurde. Ist dieser vor Ablauf der Antragsfrist eingegangen, kann der Mangel an die Rechnungsnummer innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch das BZSt noch beseitigt werden.

 
Kontrolle von Eingangsrechnungen
  • Wurde die abgerechnete Lieferung oder Leistung tatsächlich erbracht?
  • Stimmen Rechnungsaussteller und Zahlungsempfänger überein?
  • Ist die vom Rechnungssteller angegebene Kontoverbindung korrekt?
  • Stimmen Lieferschein und Rechnung überein?
  • Stimmen die Steuersätze (steuerfrei – mit Hinweis -/7 %/19 %)?

    Wurden steuerfreie Umsätze umsatzversteuert?

  • Ist die Betriebsstätte, von der/an die geliefert wurde, richtig bezeichnet (Inland/Ausland)?
  • Gibt es ein Rechnungsdatum?
  • Gibt es eine Rechnungsnummer?
  • Sind diverse Teilrechnungen (einzelne Dokumente) in einem Sammeldokument zusammengefasst?
  • Ist die ausgeführte Leistung zutreffend bezeichnet?
  • Ist die Umsatzsteuer zu hoch ausgewiesen (z. B. 20 %, nur 19 % sind abzugsfähig)?

Checkliste 2: Überprüfung einer Eingangsrechnung

 
Umsatz Notwendige Angaben Konsequenz bei Nichtbeachtung
Export (EU) USt-IdNr. des Rechnungsempfängers Entfall der Steuerbefreiung
Export (Drittland) Zollbeleg ist nicht vorhanden Entfall der Steuerbefreiung
Schlussrechnung Hinweis auf die Voraus- bzw. Anzahlungen Zusätzlich (nochmalige) Umsatzversteuerung der Anzahlungen in der Schlussrechnung
Bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Hinweis: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"

kein USt-Ausweis
Zweite Versteuerung des Umsatzes beim Leistenden
Differenzgeschäfte

Je nach Geschäft der Hinweis: "Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung"

"Kunstgegenstände/Sonderregelung" oder

"Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung"
Formeller Mangel
Reiseleistungen

Hinweis:

"Sonderregelung für Reisebüros"
Formeller Mangel
Gutschrift

Bezeichnung des Abrechnungsbelegs mit

"Gutschrift"
Umsatzsteuer aus dem gesamten Rechnungsbetrag

Checkliste 3: Sonderregelungen

[1] § 18g UStG.
[2] Abschn. 18g.1 Abs. 3 UStAE.
[3] Abschn. 18g.1 Abs. 5 UStAE.
[4] BFH, Urteil v. 13.2.2019, XI R 13/17; EuGH, Urteil v. 17.12.2020, C-346/19.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    2.978
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    2.955
  • Nachforderungszinsen
    1.617
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    1.455
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    1.174
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    1.163
  • Werkzeuge, Abschreibung
    1.061
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    1.059
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    941
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    889
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    868
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    825
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    736
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    670
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    614
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    611
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    597
  • Mietereinbauten, Geschäftsräume
    534
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    530
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    528
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Praxis-Tipp - Umsatzsteuer: Elektronische Dienstleistungen aus einem Drittland
Faehnchen in den deutschen und englischen Nationalfarben
Bild: MEV-Verlag, Germany

Unternehmer, die z.B. im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz sitzen und elektronische Dienstleistungen an Unternehmer im EU-Gebiet bzw. an Privatpersonen erbringen, haben dies in Ihren Ausgangsrechnungen entsprechend darzustellen. Die Besteuerung elektronischer Dienstleitungen, ebenso Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, ergibt sich je nachdem in welchem Land der Empfänger ansässig ist. Wann der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und wann nicht, entscheidet sich nach dem Leistungsbezug.


Rechnungen richtig fakturieren: Rechnungen erstellen in Sonderfällen
Ertrag Rechnung
Bild: INGO HOFFMANN

Bestimmte Geschäfte unterliegen Sondervorschriften, die bei der Erstellung von Rechnungen beachtet werden müssen. Doch Vorsicht: Um von Steuervorteilen zu profitieren, müssen zahlreiche Nachweispflichten erfüllt werden. Nachfolgend informieren wir Sie mit einer Auswahl der wichtigsten Sonderfälle. 


Praxis-Tipp: Vorsteuervergütungsverfahren: Vorsteuervergütungsverfahren noch bis 30.09. beantragen
Ausrufezeichen auf Taste
Bild: Haufe Online Redaktion

Worauf Sie beim Antrag auf Vorsteuervergütung aus dem Gemeinschaftsgebiet achten müssen und welche Angaben im Antrag gemacht werden müssen, erfahren Sie hier.


Richtig vorgehen: Rückstellungen bilden, auflösen und buchen
Rückstellungen
Bild: Haufe Shop

Dieses Fachbuch stellt den richtigen Umgang mit Rückstellungen sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht übersichtlich dar. Es zeigt anhand von zahlreichen Beispielen und unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung, wie Sie bei Rückstellungen alles richtig machen.


Erstberatungsbrief: Rechnun... / Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern
Erstberatungsbrief: Rechnun... / Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern

Musterdokument öffnen   [Briefkopf Kanzlei] Frau/Herr …         [Datum]     Unser Termin/unser Telefonat am/vom ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren