Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.7 Bezüge aus früheren Dienstleistungen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 2 Abs. 1 Nr. 2 LStDV)

Rz. 104 Zum Arbeitslohn gehören nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 2 LStDV Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis, wie z. B. Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sowie andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie dem zunächst Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen. Bezüge, die ganz oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.4 Steuerbefreiter Arbeitslohn

Rz. 126 Arbeitslohn kann von der ESt kraft innerstaatlichen Rechts oder aufgrund von internationalen Abkommen befreit sein. Steuerbefreiungen kraft innerstaatlichen Rechts finden sich vornehmlich in § 3 EStG, § 3b EStG [1], aber auch in steuerlichen Nebengesetzen und Verordnungen. 3.4.1 Steuerbefreiungen nach innerstaatlichem Recht Rz. 127 Bezüglich der Steuerbefreiungen nach i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Durch das JStG 2022[1] wurde erstmals in Deutschland mWv 1.1.2023 ein sog. Nullsteuersatz eingeführt (neuer Absatz 3 in § 12 UStG). Da die Anwendung des neuen ermäßigten Steuersatzes von 0 % auf die begünstigten Umsätze den Vorsteuerabzug aus den damit zusammenhängenden Eingangsumsätzen nicht ausschließt, entfaltet der Nullsteuersatz die gleiche Wirkung wie eine Steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaikanlagen und Ums... / 2.3 Lösung

Mit der Erzeugung von Strom durch eine PV-Anlage wird die Gemeinde – unabhängig von einer schon bisher ausgeführten unternehmerischen Tätigkeit – Unternehmer nach § 2 Abs. 1 und Abs. 3 UStG [1] bzw. nach § 2b UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Strom produziert und verkauft. Die Produktion von Strom gehört auch nicht zu der hoheitlichen Tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaikanlagen und Ums... / 3.3 Lösung

A ist bisher nicht unternehmerisch tätig geworden, da er als Angestellter eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt hat.[1] Mit der Erzeugung von Strom durch seine Photovoltaikanlage wird A als Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG tätig, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Strom produziert und verkauft. Dies gilt unabhängig davon, wann die Anlage ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Gesetzgebungsverfahren und Gesetzesbegründung

Rz. 5 Das BMF hatte am 28.7.2022 den sog. Referentenentwurf eines JStG 2022 insbesondere an Verbände mit der Bitte um Stellungnahme versandt. In diesem Referentenentwurf war weder die Einführung eines Nullsteuersatzes auf die Lieferung und Installation von Fotovoltaikanlagen usw. noch die ertragsteuerliche Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG enthalten. Erstmals im Gesetzent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mehrwertsteuer im digitalen... / 2.1 Die geplanten Maßnahmen im Überblick

Lieferungen im Onlinehandel erfolgen lokal, grenzüberschreitend, an unternehmerische und nicht-unternehmerische Kunden sowie in vielen Produktsegmenten. Der Trend, sich an Logistikstrukturen diverser Marktplätze zu beteiligen (Stichwort: Fulfillment), sorgt für zusätzliche steuerliche Komplexität. Wenig überraschend also, dass die Kommission kein Patentrezept zur Vermeidung a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2.1 Verkauf

Rz. 108 Viele Betreiber von Altanlagen (Erwerb bis 31.12.2022), die Strom in das öffentliche Netz einspeisen, haben auf die (Nicht-)Besteuerung als Kleinunternehmer verzichtet. Sie haben die gesamte Anlage dem Unternehmensvermögen zugeordnet und den vollen Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der Anlage in Anspruch genommen. Werden vor dem 1.1.2023 erworbene und voll dem Unter...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.1 Echte Vermietung von Fotovoltaikanlagen

Rz. 63 Der Nullsteuersatz kann nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG nur auf die Lieferung bzw. die Werklieferung von Fotovoltaikanlagen und deren Komponenten angewendet werden. Die echte Vermietung von Fotovoltaikanlagen stellt keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung dar. Diese Vermietungsleistung des Vermieters an den Betreiber (Mieter der Anlage) unterliegt damit als sonsti...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.4 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen

Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuer fällt nur an, wenn auf die Steuerfreiheit wirksam verzichtet wird. Das Reverse-Charge-Verfahren ist also nur bei Umsätzen anzuwenden, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen und auf die Steuerbefreiung verzichtet wird. Der Verzicht auf die Steuerfreih...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.3 Besonderheiten bei Bauträgern

Bauträger, die ausschließlich eigene Grundstücke bebauen, um sie zu verkaufen, führen eine Grundstückslieferung aus. Konsequenz ist, dass bei den Bauleistungen, die in diesem Zusammenhang an Bauträger erbracht werden, grundsätzlich kein Wechsel der Steuerschuld stattfindet. D. h., ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft kann nur aufgrund anderer Sachverhalte eintreten, nicht a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 9. Goldmünzenliste

Grundsätzliche Steuerbefreiung von Umsätzen mit Anlagegold: Art. 346 f. MwStSystRL (= § 25c UStG) sieht unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich eine Steuerbefreiung von Umsätzen mit Anlagegold vor. Zu den befreiten Umsätzen mit Anlagegold gehören auch Lieferungen von bestimmten Goldmünzen. Voraussetzung ist, dass diese einen Feingehalt von mindestens 900/1000 aufweise...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Leichtfertige Steuerverkürzung durch unterlassene Anzeige bei der Grunderwerbsteuer

Leitsatz 1. Die grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflichten der Beteiligten und Notare sind objektiver Natur. 2. Die Prüfung der leichtfertigen Steuerverkürzung folgt auch im Rahmen der Festsetzungsverjährung materiell-rechtlich dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Es gilt ein subjektiver Leichtfertigkeitsmaßstab. Normenkette § 169 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2, § ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Umfang der Steuerbefreiung/Begünstigter Personenkreis

Rz. 34 Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden, steuerbefreit. Unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH sind "ärztliche Heilbehandlungen" i. S. d. Art. 132 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Die Wirkung einer Steuerbefreiung

Rz. 9 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerbefreiungen haben in erster Linie die Folge, dass die freigestellten > Einnahmen beim Stpfl nicht besteuert werden dürfen. Sie wirken darüber hinaus auch im Falle eines Haftungsbescheids, dh ein Haftungsschuldner kann für eine Steuerschuld, der eine steuerfreie Einnahme zugrunde liegt, selbst dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 260 Die Aufzeichnungspflichten für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG ergeben sich allgemein aus § 22 UStG i. V. m. § 63 UStDV. Den Aufzeichnungen kommt insbesondere bei Zahnärzten mit steuerpflichtigen Prothetikumsätzen Bedeutung zu. Bei den nicht unter § 19 Abs. 1 UStG fallenden Zahnärzten mit derartigen Umsätzen ist die buchmäßige Trennung nach steuerpflichtigen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – begünstigte Einrichtungen

3.2.1 Einrichtungen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 1 UStG) Rz. 198 § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG unterscheidet für die Steuerbefreiung der genannten Leistungen subjektiv nach der Art der Einrichtung, die die betreffende Leistung erbringt. Die Steuerbefreiung – einer dem Grunde nach begünstigten Leistung (Krankenhausbehandlung usw.) – ist nach § 4 Nr. 14 Buchst. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuerbefreiung der Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG)

2.1 Umfang der Steuerbefreiung/Begünstigter Personenkreis Rz. 34 Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden, steuerbefreit. Unter Beachtung der Rechtsprechung des EuG...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Weitere Steuerbefreiungen in § 3 EStG

1. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr 12 EStG) Rz. 149 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwandsentschädigung, die in einem Bundes- oder Landeshaushalt als solche ausgewiesen sind, bleiben in vollem Umfang steuerfrei nach § 3 Nr 12 Satz 1 EStG. Bis zur Höhe des Aufwands können darüber hinaus nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG andere Aufwandsentschädigungen an Personen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Gründe für Steuerbefreiungen

Rz. 7 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Gründe für Steuerbefreiungen sind vielfältig. Sie dienen zum Teil dazu, staatliche Leistungen (zB das > Wohngeld oder > Kindergeld) zu verbilligen, weil diese zur Erzielung des gleichen Effekts erhöht werden müssten, wären sie steuerpflichtig. Sie dienen aber auch als Anreiz für bestimmte Verhaltensweisen, die staatlicherseits erwünscht s...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Weitere Steuerbefreiungen für (frühere) Arbeitnehmer

Rz. 120 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Neben den og profitieren ArbN von einer Reihe weiterer Steuerbefreiungen, bei denen es sich aber entweder nicht um Zahlungen eines ArbG handelt oder die nicht ausschließlich für ArbN gelten. 1. Arbeitslosengeld und vergleichbare Lohnersatzleistungen (§ 3 Nr 2 EStG) Rz. 121 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 2 EStG befreit eine Reihe von Leistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerbefreiungen

Zusammenfassung A. Definition und Abgrenzung Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerbefreiungen sind Rechtsnor...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Steuerbefreiungen für Leistungen eines Arbeitgebers

Rz. 50 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Einige Steuerbefreiungen können ausschließlich im Rahmen eines Dienstverhältnisses von einem ArbG gewährt werden. In einer Reihe von Fällen ist dazu erforderlich, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (vgl dazu § 8 Abs 4 EStG und > Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers). Folgende Leistungen des...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Steuerbefreiungen im Europarecht

Rz. 245 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das Recht der Europäischen Union besteht aus dem sog Primärrecht, dh dem EU-Vertrag sowie dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, sowie dem Sekundärrecht, das sind die von der Europäischen Union erlassenen Richtlinien und VO (> Europäische Union Rz 2 ff). Bestandteil des Primärrechts sind auch eine Reihe von Protokollen, u...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Steuerbefreiungen nach dem EStG

I. Rechtsentwicklung Rz. 12 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bereits das EStG vom 29.03.1924 (RGBl 1924, 359) kannte Steuerbefreiungen, die im § 12 in 13 Ziffern aufgeführt waren, darunter bereits die Befreiung von Leistungen einer Krankenkasse (heute § 3 Nr 1 EStG) sowie Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder von einer öffentlichen Stiftung aus Gründen der Hilfsbedürftigkeit oder al...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Definition und Abgrenzung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerbefreiungen sind Rechtsnormen, die > Einnahmen, die zu einer der sieben Einkunftsarten des ESt (> Einkünfte) gehören und damit grundsätzlich zu besteuern sind, von der Besteuerung freistellen. Solche Steuerbefreiungen finden sich hauptsächlich im EStG, aber auch in anderen Gesetzen, in völkerrechtlichen Verträgen und sogar im Völkerrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Innerstaatliche Steuerbefreiungen außerhalb des EStG

I. Fünftes Vermögensbildungsgesetz Rz. 240 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 ArbN erhalten nach dem 5. VermBG unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Nach § 13 Abs 3 des 5. VermBG handelt es sich dabei weder um eine stpfl > Einnahme iSd EStG noch um > Arbeitsentgelt im Sinne der > Sozialversicherung (> Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 110 ff). Rz. 241 Stand...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 17. Leistungen aufgrund eines Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienstes (§ 3 Nr 5 und 6 EStG)

Rz. 211 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 5 EStG befreit Geld- und Sachleistungen inklusive der freien Heilfürsorge, die Wehr- oder Zivildienst leistende Personen nach § 4 Wehrpflichtgesetz, § 35 ZDG, § 5 oder § 16 WSG erhalten, sowie das sog Taschengeld für Personen, die einen in § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst d EStG genannten Freiwilligendienst leisten. Diese Fassung erhiel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige Steuerbefreiungen

1 Allgemeines Rz. 1 Der Steuerbefreiungskatalog nach den §§ 3 und 4 GrStG enthält entsprechend des Enumerationsprinzips eine abschließende Aufzählung der im GrStG geregelten Steuerbefreiungen. Während in § 3 GrStG sachliche Steuerbefreiungen für den inländischen Grundbesitz zugunsten bestimmter Rechtsträger, wie juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Körpe...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Corona-Beihilfen

Rz. 65 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Beihilfen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen aufgrund der Corona-Krise, die ArbG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren, sind bis zu einem Betrag von 1 500 EUR steuerfrei nach § 3 Nr 11a EStG, sofern sie in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022 gewährt wurden. Diese durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Überblick

Rz. 40 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerbefreiungen im EStG befinden sich in erster Linie in den §§ 3 bis 3b EStG. § 3 EStG enthält einen Katalog von Steuerbefreiungen, der historisch gewachsen und kaum systematisch gegliedert ist. Die Vorschrift ist nicht in Absätze unterteilt, sondern zählt die Steuerbefreiungen enumerativ auf, zurzeit bis zur Nummer 72, wobei einige Numme...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Jugendhilfeleistungen an Tagespflegepersonen (§ 3 Nr 9 EStG)

Rz. 191 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Werden Kleinkinder oder seelisch behinderte Menschen bei einer Tagespflegeperson untergebracht, erhalten diese vom Träger der Jugendhilfe neben den entstehenden Kosten für das Kind auch Leistungen, die denen eines ArbG zur Zukunftssicherung eines ArbN vergleichbar sind. Durch die Steuerbefreiung in § 3 Nr 9 EStG sollen diese ebenso behandel...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 19. Versicherungsleistungen (§ 3 Nr 1 EStG)

Rz. 220 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach § 3 Nr 1 EStG sind steuerfrei die Zahlungen aus einer Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, einer gesetzlichen Unfallversicherung, Sachleistungen aus der GRV, Übergangsgelder sowie das Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen. Rz. 221 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zum Begriff der Krankenversicherung siehe BFH 95, 447 = BStBl 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Überlassung eines betrieblichen Fahrrads (§ 3 Nr 37 EStG)

Rz. 100 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch Art 3 Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl 2018 I, 2338) wurde die Steuerbefreiung für vom ArbG gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads eingefügt. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrrad ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Entschädigungen iZm Infektionskrankheiten (§ 3 Nr 25, Nr 68 und Nr 69 EStG)

Rz. 186 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten werden einerseits durch § 3 Nr 25 EStG die generellen Entschädigungen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (> Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.07.2000 (BGBl 2000 I, 1045) sowie bestimmte Leistungen bei Infektionen mit dem Hepatitis-C-Virus (§ 3 Nr...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Beihilfen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr 11, 43 und 44 EStG)

Rz. 150 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 11 EStG befreit Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern, von der ESt/LSt. Zu Einzelheiten > Beihilfen Rz 5 ff. Rz. 151 Stand: EL 134 – ET:...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10. Inflationsausgleichsprämie (§ 3 Nr 11c EStG)

Rz. 93 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach § 3 Nr 11c EStG sind Zuschüsse und Sachbezüge eines Arbeitgebers an > Arbeitnehmer zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 bis zu einem Betrag von 3 000 EUR steuerfrei, wenn diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (vgl § 8 Abs 4 EStG, > Zusätzliche Leistungen des Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 12 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bereits das EStG vom 29.03.1924 (RGBl 1924, 359) kannte Steuerbefreiungen, die im § 12 in 13 Ziffern aufgeführt waren, darunter bereits die Befreiung von Leistungen einer Krankenkasse (heute § 3 Nr 1 EStG) sowie Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder von einer öffentlichen Stiftung aus Gründen der Hilfsbedürftigkeit oder als Unterstützung für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 13. Einnahmen für häusliche Pflege durch Angehörige (§ 3 Nr 36 EStG)

Rz. 197 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Wird ein Mensch, der pflegebedürftig ist, von einem Angehörigen oder einer Person, die dazu sittlich verpflichtet ist, gepflegt, sind die Einnahmen bis zur Höhe des Pflegegeldes, mindestens in Höhe des Entlastungsbetrags nach § 45b Abs 1 Satz 1 SGB XI von zZ 125 EUR, steuerfrei. Diese Steuerbefreiung wurde durch das JStG 1996 vom 11.10.1995...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 9 Die Tatbestände zu den Steuerbefreiungen sind in den §§ 3,4 GrStG i. V. m. §§ 5 bis 8 GrStG geregelt. § 3 GrStG normiert sachliche Steuerbefreiungen für den inländischen Grundbesitz (§ 2 GrStG) bestimmter Rechtsträger. Die Steuerbefreiungen nach § 4 GrStG sind lediglich subsidiärer Natur. Sie haben regelmäßig nur für solche Eigentümer Bedeutung, die nicht schon nach § 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 7 Grundflächen im Interesse der Ordnung und Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse sowie Privatdeiche (Nr. 4)

Rz. 40 Nach § 4 Nr. 4 GrStG sind die Grundflächen mit den im Interesse der Ordnung und Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse unterhaltenen Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Wasser- und Bodenverbände (Rz. 41) und die im öffentlichen Interesse staatlich unter Schau gestellten Privatdeiche (Rz. 42) von der Grundsteuer befreit. Im Rahmen der Neufassung des Grundsteu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 8 Grundbesitz für Zwecke der Wissenschaft, des Unterrichts oder der Erziehung (Nr. 5)

Rz. 44 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 GrStG hängt sowohl von subjektiven als auch von objektiven Tatbestandsvoraussetzungen ab. Nach § 4 Nr. 5 S. 1 GrStG setzt die Befreiung zunächst voraus, dass der Grundbesitz – objektiv - für Zwecke der Wissenschaft (Rz. 45), des Unterrichts (Rz. 46) oder der Erziehung (Rz. 47) benutzt wird und durch die Landesregierung oder die von ihr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Stipendien zur Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen oder künstlerischen Aus- oder Fortbildung (§ 3 Nr 44 EStG)

Rz. 205 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 44 EStG ist insbesondere, dass die Stipendien aus öffentlichen Mitteln oder von einer gemeinnützigen Körperschaft gezahlt werden, dass sie nicht höher sind, als für die Forschungsaufgabe bzw zur Deckung des Lebens- und Ausbildungsbedarfs erforderlich ist und dass der Empfänger sich nicht zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 21. Wohngeld und ähnliche Leistungen (§ 3 Nr 58 EStG)

Rz. 233 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 58 EStG befreit das Wohngeld und ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln zur Reduzierung der Miete bzw Belastung für eine eigene Wohnung. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Mittel aus einem öffentlichen Haushalt geleistet werden. Dazu gehören insbesondere die Haushalte der Gebietskörperschaften, der kommunalen Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Durchlaufende Gelder und Auslagenersatz (§ 3 Nr 50 EStG)

Rz. 76 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bei den durchlaufenden Geldern und dem Auslagenersatz handelt es sich wirtschaftlich nicht um Zahlungen an den ArbN; dieser ist lediglich als Hilfsperson tätig, die entweder einen Betrag für den ArbG verauslagt, den sie anschließend erstattet bekommt (Auslagenersatz) oder die Beträge, die sie vom ArbG erhalten hat, an eine Dritte Person weit...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 14. Vermögensbeteiligungen (§ 3 Nr 39 EStG)

Rz. 104 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz) vom 07.03.2009 (BGBl 2009 I, 451) wurde ua eine neue Steuerbefreiung für die Überlassung von Beteiligungen an ArbN geschaffen. Unter den in § 3 Nr 39 EStG genannten Voraussetzungen konnten zunächst 360 EUR jährlich steuerfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Betreuungsleistungen

a) Kindergartenbetreuung (§ 3 Nr 33 EStG) Rz. 53 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des ArbG zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei nach § 3 Nr 33 EStG. Zu Einzelheiten > Kindergarten. b) Betreuung von Kindern oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Erstattung berufsbezogener Aufwendungen

a) Durchlaufende Gelder und Auslagenersatz (§ 3 Nr 50 EStG) Rz. 76 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bei den durchlaufenden Geldern und dem Auslagenersatz handelt es sich wirtschaftlich nicht um Zahlungen an den ArbN; dieser ist lediglich als Hilfsperson tätig, die entweder einen Betrag für den ArbG verauslagt, den sie anschließend erstattet bekommt (Auslagenersatz) oder die Beträge...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 14. Stipendien

a) Stipendien zur Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen oder künstlerischen Aus- oder Fortbildung (§ 3 Nr 44 EStG) Rz. 205 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 44 EStG ist insbesondere, dass die Stipendien aus öffentlichen Mitteln oder von einer gemeinnützigen Körperschaft gezahlt werden, dass sie nicht höher sind, als für...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 13. Überlassung betrieblicher Gegenstände zur privaten Nutzung

a) Überlassung eines betrieblichen Fahrrads (§ 3 Nr 37 EStG) Rz. 100 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch Art 3 Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl 2018 I, 2338) wurde die Steuerbefreiung für vom ArbG gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fa...mehr