Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Steuerneutraler (ideeller) Bereich

Tz. 87 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Zuwendungen/Spenden und Zuschüssen führen nicht zu steuerbaren Vermögensmehrungen. D. h., sie können keiner der sieben Einkunftsarten i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1–7 EStG (Anhang 10) zugeordnet werden. Die Ausgaben dieses Bereichs können sich steuerlich auch nicht in anderen Tätigkeitsbereichen auswirken, we...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gemeinnützigkeitsanforderungen an den Grundbesitz nutzendes Krankenhaus (Nr. 6 Satz 1)

Rz. 611 [Autor/Stand] Gemäß § 4 Nr. 6 Satz 1 GrStG ist Grundbesitz, der für die Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, unter den Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 bzw. § 67 Abs. 2 AO von der Grundsteuer befreit. Bei § 67 AO handelt es sich um eine Sondervorschrift für Krankenhäuser. Zweck ist die steuerliche Begünstigung der allgemeinen stationären medizinische Versorgung in...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / d) Pflichtteilsstundung

Rz. 113 Da auch die Einigung über die Stundung eines Pflichtteilsanspruchs nach überwiegender Meinung[169] eine Geltendmachung darstellt (siehe Rdn 44 ff.), entstehen der Abzugsbetrag gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG beim länger lebenden Ehegatten und die steuerpflichtige Zuwendung für die Kinder K 1 und K 2 auf die Freibeträge des erstverstorbenen Ehegatten bereits mit einer S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bei Nachveranlagung aus anderen Gründen

Rz. 44 [Autor/Stand] Bei einer Nachveranlagung nach § 18 Abs. 2 GrStG, d.h. aus anderen Gründen als einer Nachfeststellung (vgl. Rz. 30 ff.), ist der Nachveranlagungszeitpunkt gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 GrStG der Beginn des Kalenderjahres, der auf den Wegfall des Befreiungsgrundes folgt. Entfällt beispielsweise im Jahr 2027 der Grund für eine gewährte Steuerbefreiung und...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Änderung der Eigentumsverhältnisse (Abs. 1 Var. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Änderung der Eigentumsverhältnisse ohne eine in diesem Zusammenhang stehende Nutzungsänderung ist ebenfalls anzeigepflichtig. Dies kann Bedeutung für die Prüfung der subjektiven Voraussetzungen für die Steuerbefreiung haben.[2] Es muss ein Zurechnungswechsel stattgefunden haben, der sowohl Änderungen des zivilrechtlichen Eigentums als auch des abweic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Gruppe 1: Flächen, die unmittelbar zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Flugbetriebes notwendig sind und von Hochbauten und sonstigen Luftfahrthindernissen freigehalten werden müssen

Rz. 251 [Autor/Stand] Hinsichtlich der einem Verkehrsflughafen bzw. Verkehrslandeplatz dienenden Flächen unterliegt der Steuerbefreiung gemäß ausdrücklicher Normierung in § 4 Nr. 3 Buchst. c GrStG nur derjenige Grundbesitz, der zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Flugbetriebs notwendig ist. Mit dieser Anforderung erfolgt eine Beschränkung der im Anwendungsbereich der Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches zum Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 42 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag richtet sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung, da der Bescheid vom zuständigen Lagefinanzamt erlassen wird (vgl. Rz. 22). Folglich gelten hierfür die Vorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347 ff. AO. Rz. 43 [Autor/Stand] Der statthafte Rechtsb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fließende Gewässer (Nr. 3 Buchst. c Alt. 1)

Rz. 331 [Autor/Stand] Fließende Gewässer zeichnen sich dadurch aus, dass sie – unabhängig von ihrer Intensität – eine durchgehende Wasserströmung aufweisen. Zu den fließenden Gewässern gehören neben Flüssen, Bächen auch die Altwasserbereiche der Flüsse (z.B. sog. Altrheinarme).[2] Als Gegensatz dazu werden stehende Gewässer z.B. Seen, Teiche nicht von der Grundsteuerbefreiun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einrichtungen

Rz. 391 [Autor/Stand] Nach § 4 Nr. 4 Alt. 1 GrStG sind die im Interesse der Ordnung und Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse unterhaltenen Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Wasser- und Bodenverbände von der Grundsteuer befreit. Derartige Einrichtungen sind Anlagen, die die Förderung eines der Allgemeinheit unmittelbar dienenden finalen Zwecks dadurch verfolg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anforderungen an die Zurechnung des Grundbesitzes (Nr. 5 Satz 2)

Rz. 571 [Autor/Stand] Der Grundbesitz muss gemäß § 4 Nr. 5 Satz 2 GrStG ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zuzurechnen sein. Sofern keine juristische Person des öffentlichen Rechts beteiligt ist, setzt die Regelung somit voraus, dass Nutzer und Rechtsträger des Grundbesitzes identisch sind (sog. Rechtsträgeriden...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2.2 Steuerfreiheit von Mitgliedsbeiträgen

Tz. 41 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Mitgliedsbeiträge bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, wenn sie aufgrund der Satzung von den Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden. Sie dürfen der Körperschaft nicht für die Wahrnehmung besonderer geschäftlicher Interessen oder für Leistungen zugunsten ihrer Mitglieder zufließen (s. § 8 Abs. 5 KS...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Nachveranlagung nach Nachfeststellung (Abs. 1)

Rz. 16 [Autor/Stand] Da die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Festsetzung der Steuermessbeträge mit den entsprechenden Vorschriften über die Feststellung von Grundsteuerwerten korrespondieren müssen, sieht § 18 GrStG entsprechende Nachveranlagungen vor. Eine Nachveranlagung nach § 18 GrStG setzt stets eine Nachfeststellung des Grundsteuerwerts nach § 223 BewG vorau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Grundflächen der diesem Verkehr dienenden Bauwerke und Einrichtungen

Rz. 231 [Autor/Stand] Das an die Grundflächen der zum Verkehr dienenden Bauwerke und Einrichtungen anknüpfende Tatbestandsmerkmal stellt eine Ergänzung der Grundsteuerbefreiung der reinen Verkehrsstrecken um die in deren Dienst stehenden Bauwerke und Einrichtungen dar. Allgemeine Voraussetzung dafür ist, dass diese unmittelbar der Durchführung des öffentlichen Verkehrs diene...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Rechtsfolgen

Rz. 57 [Autor/Stand] Wird die Anzeige rechtzeitig eingereicht, beginnt nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO die Feststellungsfrist für die Neuveranlagung mit Ablauf des Jahres der Einreichung der der Anzeige. Wird die Anzeige nicht eingereicht, beginnt die Feststellungsfrist nach Ablauf der dreijährigen Anlaufhemmung. Das Finanzamt hat nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 311 [Autor/Stand] Nach § 4 Nr. 3 Buchst. c GrStG sind fließenden Gewässer und die ihren Abfluss regelnden Sammelbecken von der Grundsteuer befreit, soweit sie nicht unter § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG fallen. Die Gesetzesbegründung [2] führt dazu aus: "... In § 4 Nr. 3 Buchstabe c des Entwurfs wird von dem bisherigen § 4 Ziff. 9 c GrStG nur der erste Halbsatz übernommen. Der z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Treugeber als Mitunternehmer

Schrifttum: Carlé, Die Treuhand im Erbschaftsteuerrecht – wechselhafte Auffassungen der Finanzverwaltung, ErbStB 2011, 260; Eden, Rechnungslegung der Treuhand an Unternehmensbeteiligungen im handels- und steuerrechtlichen Jahres- sowie Konzernabschluss, Der Konzern 2018, 425 und 475; Eisele, Nießbrauchsrecht an Personengesellschaftsanteil – Durchbruch der wirtschaftlichen Bet...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.1 Steuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen

Tz. 109 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie bereits ausgeführt (s. Tz. 108) sind die Einnahmen (brutto) beim Überschreiten der Zweckbetriebsfreigrenze einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Die im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gültige Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) von 45 000 EUR wird somit ebenfalls übe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Materiell-rechtliche Bindungswirkung des Feststellungsbescheids (§ 60a Abs. 1 AO)

Tz. 15a Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Bescheid gem. § 60a Abs. 1 AO (Anhang 1b) ist ein Feststellungsbescheid, der rechtliche Bindungswirkung gegenüber den Sitz-Finanzämtern der Körperschaften wie gegenüber den Wohnsitz-Finanzämtern der Spender und Mitglieder entfaltet, s. AEAO zu § 60a Abs. 1 Nr. 2 Seite 2 (Anhang 2). Gegen die Verneinung der formellen Satzungsmäßigkeit si...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.2 Nachteile/Vorteile

Tz. 110 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Zweckbetriebsfreigrenze "Sport" (Bruttoeinnahmen) von 45 000 EUR kann ungünstig wirken, wenn Sportvereine keine Sportler bezahlen und die Bruttoeinnahmen mehr als 45 000 EUR betragen und das Optionsrecht durch den Verein nicht genutzt wurde (s. § 67a Abs. 2, 3 AO, Anhang 1b); die Bruttoeinnahmen aus dem Zweckbetrieb "sportliche Veranstalt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Erteilung des Freistellungsbescheids (§ 60a Abs. 2 AO)

Tz. 15b Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach der Auffassung der Finanzverwaltung im AEAO zu § 60a Abs. 2 AO TZ 5 (Anhang 2) erfolgt die Feststellung auf Antrag der Körperschaft, wobei die Antragstellung formlos möglich ist. Der Antrag kann auch außerhalb eines laufenden Veranlagungsverfahrens gestellt werden (s. BT-Drs. 17/11316, 18) oder von Amts wegen bei der Veranlagung zur KSt,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 [Autor/Stand] § 19 GrStG gehört zum zweiten Abschnitt des GrStG , der die Bemessung der Steuer regelt. Die Norm erfasst Änderungen in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen des Steuergegenstands nach § 2 GrStG. Sie nimmt in Absatz 1 abstrakt Bezug zu den Steuerbefreiungen nach §§ 3–8 GrStG. Die Änderungen hat derjenige anzuzeigen, der nach § 10 GrStG als Steuer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Körperschaftsteuer

Tz. 93 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hier ist zwischen der Vermietung auf längere und der Vermietung auf kurze Dauer (z. B. stundenweise Vermietung, auch wenn die Stunden für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt worden sind) zu unterscheiden (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhang 2). Tz. 94 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Vermietung auf längere Dauer ist dem Bereich der steue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7.8.1973[2] wurde die Befreiungsvorschrift des § 4 GrStG mit den dort erfassten Katalogtatbeständen neu gefasst, um Unstimmigkeiten zu beseitigen, eine verbesserte Systematik zu erreichen und bisherige Vorschriften der Grundsteuer-Durchführungsverordnung in das Grundsteuergesetz zu übernehmen.[3] Rz. 2...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Wegfall der Bindungswirkung, Aufhebung bzw. Berichtigung des Feststellungsbescheids (§ 60a Abs. 3–6 AO)

Tz. 15c Stand: EL 138 – ET: 08/2024 In § 60a Abs. 3–5 AO (Anhang 1b) werden Änderungen der den Feststellungsbescheid bedingenden Voraussetzungen behandelt: Wegfall der Bindungswirkung nach § 60a Abs. 3 AO ( Anhang 1b) ab dem Zeitpunkt, zu dem die Rechtsvorschriften, auf denen die Feststellung beruht, aufgehoben oder geändert werden (z. B. gesetzliche Änderung der Mustersatzung ...mehr

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ZErb 08/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bittler/Roth/Rudolf Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Fachbuch 6. Auflage, 2024 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-154-4, 49 E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Veranstaltungen, an denen bezahlte Sportler teilnehmen

Tz. 153 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Erfüllen sportliche Veranstaltungen nicht mehr die Voraussetzungen eines Zweckbetriebes nach § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO (Anhang 1b), sind sie als steuerpflichtig zu behandeln. D.h., die Einnahmen sind einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "bezahlter Sport" zuzuordnen (s. § 67a Abs. 3 Satz 2 AO, Anhang 1b). Tz. 154 Stand:...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Festsetzungs- und Feststellungsverfahren

Rz. 30 [Autor/Stand] Durch § 184 AO wird das Verfahren zur Veranlagung des Grundsteuermessbetrags geregelt. § 184 AO hat folgenden Wortlaut: § 184 Festsetzung von Steuermessbeträgen (1) [1]Steuermessbeträge, die nach den Steuergesetzen zu ermitteln sind, werden durch Steuermessbescheid festgesetzt. [2]Mit der Festsetzung der Steuermessbeträge wird auch über die persönliche und...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Beispielsfälle

Tz. 116 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der gemeinnützige Sportverein "Stehauf" e. V. unterhält acht Abteilungen. Aus den sportlichen Veranstaltungen werden insgesamt 29 500 EUR brutto erzielt. An einer Veranstaltung der Tennisabteilung hat ein bezahlter Sportler teilgenommen. § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) wurde gewählt. Ergebnis 1: Die Einnahmen sind im Zweckbetrieb "Spo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Hauptveranlagung (Abs. 1)

Rz. 64 [Autor/Stand] Der § 16 Abs. 1 GrStG regelt, dass die Steuermessbeträge auf den Hauptfeststellungszeitpunkt i.S.d. § 221 Abs. 2 BewG allgemein festgesetzt werden. Dieser Zeitpunkt ist der Hauptveranlagungszeitpunkt (vgl. A 16 Satz 1 und 2 AEGrStG); er entspricht grds. dem Hauptfeststellungszeitpunkt (vgl. aber Rz. 67). Die Festsetzung der Steuermessbeträge auf den Haup...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer Wohnungs­eigentümergemeinschaft

Leitsatz Die Befreiungsvorschrift des § 7 Abs. 1 GrEStG ist bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Bildung von Miteigentum nicht entsprechend anwendbar. Normenkette § 7 Abs. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG, § 1 Abs. 2 und 3, § 3 WEG, § 9 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BewG Sachverhalt Der Kläger und die A-Bank bi...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinszuschüsse – worauf i... / 2.1 Zum unechten Zuschuss und seinen Folgen

Vorsicht aber, wenn der (dann meist unechte) Zuschuss im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verbucht werden muss, da dies bei der späteren Einkommensermittlung berücksichtigt werden muss. Es gilt die bekannte Freigrenze von 45.000 Euro pro Jahr im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine – hier sind die entsprechenden Zuschüsse zu berücksichtigen. Diese Folg...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Kein IAB nach Steuerbefreiung für Photovoltaikanlage

Ist eine Hinzurechnung gem. § 7g Abs. 2 S. 1 EStG ausgeschlossen, weil keine Gewinnermittlung mehr zu erstellen ist (im Streitfall aufgrund der durch das JStG 2022 rückwirkend zum 1.1.2022 nach § 3 Nr. 72 S. 1 Buchst. a) EStG steuerfreien Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage), ist der IAB im Jahr des Abzugs gem. § 7g Abs. 3 S. 2 EStG rückgängig zu machen. FG Köl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaftliche Mehr- bzw.... / 7 Transfer des alten in das neue Recht

Damit die bisherige Ausgleichspostenlösung und die neue Einlagelösung nicht über Jahre hinweg parallel zu führen sind, werden bisher beim Organträger noch bestehende Ausgleichsposten aus früheren Jahren in dem Wirtschaftsjahr aufgelöst, das nach dem 31.12.2021 endet.[1] Folglich erhöhen aktive Ausgleichsposten den steuerbilanziellen Beteiligungsbuchwert für die Organgesellsc...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Keine Steuerfreiheit von Zinsen nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz

Die Zinsen nach § 2 S. 9-11 NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz sind nicht nach § 3 Nr. 7 EStG steuerfrei. Die Steuerbefreiung bezieht sich nur auf die Entschädigung als solche. Wird die Entschädigung verzinst, besteht nach Auffassung des FG kein Grund, die Zinszahlung – im Gegensatz zu anderen Zinszahlungen – als steuerfrei zu behandeln. Die Steuerfreiheit der zugrunde liegen...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) § 3 Nr. 39 EStG bei Ausschluss einzelner Arbeitnehmer-Gruppen

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer setzt die ausnahmslose Einbeziehung aller seit einem Jahr oder länger in einem Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmer voraus (sog. All Employee-Pläne). Entsprechend führt der Ausschluss von Mitarbeitern mit ruhenden Arbeitsverhältnissen (z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaftliche Mehr- bzw.... / 4 Ausgleichsposten beim Organträger gem. § 14 Abs. 4 KStG a. F. (Rechtslage bis 2021)

Um die Einmalbesteuerung auch bilanztechnisch zu erreichen, erfolgte für Vorgänge vor dem 1.1.2022 beim Organträger die Bildung eines aktiven oder passiven Ausgleichspostens[1] in der Steuerbilanz, sog. Ausgleichspostenmethode.[2] Diese Ausgleichspostenmethode, die im Folgenden dargestellt ist, gilt allerdings nur noch für in organschaftlicher Zeit verursachte Minder- bzw. Me...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rückwirkende Anwendung der mit dem Corona-Steuerhilfegesetz in § 3 Nr. 11a EStG eingeführten Steuerbefreiung für ab dem 1.3.2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen

Leitsatz Die mit dem Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020 in § 3 Nr. 11a EStG eingeführte Steuerbefreiung ist rückwirkend, das heißt für ab dem 1.3.2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen, anwendbar. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11a EStG setzt unter anderem voraus, dass der Arbeitgeber die Sonderzahlung aufgrund der Corona-Krise erbringt. Aus den Gesamtumständen muss erken...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigen über die Erwerbstä... / IV. Nichtbeanstandungsregelung für Betreiber bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen

Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BGBl. I 2022, 2294) wurden eine ab dem 1.1.2022 anzuwendende ertragsteuerliche Steuerbefreiung für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) und einen ab dem 1.1.2023 anzuwendenden umsatzsteuerlichen Nullsteuersatz für die Lieferung und die Installation bestimmter Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG) eingeführt. Grundsätzlich ...mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 10.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Zur Vereinfachung der Verwaltungsanforderungen an die Steuerpflichtigen sieht das belgische Mehrwertsteuergesetz vier Sonderregelungen vor: (1) Pauschalregelung: Ermittlung des steuerpflichtigen Umsatzes insbesondere aufgrund der Einkäufe, ohne dass die Betreffenden ihre Einnahmen Tag für Tag auflisten und ein jährliches Lagerbestandsverzeichnis erstellen müssen. (2) Steuerbef...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.4 Anwendungsfälle

Rz. 49 Mit einer allgemeinen Leistungsklage können die nachfolgenden Ansprüche auf Vornahme einer schlichten Verwaltungshandlung erwirkt werden. Allerdings kann sich ggf. der oben genannte Meinungsstreit (Rz. 45) auswirken und – sofern das begehrte Verhalten vom FA durch Verwaltungsakt abgelehnt worden ist – nach der BFH-Rechtsprechung eine Verpflichtungsklage zu erheben sei...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Steuerbefreiung der grunderwerbsteuerbaren Umsätze

Lieferung eines (Gebäude-)Grundstücks grunderwerbsteuerbar/mehrwertsteuerfrei: In Deutschland gilt die Mehrwertsteuerbefreiung für die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG. Ob ein Vorgang der Grunderwerbsteuer unterfällt, richtet sich gem. § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG grundsätzlich danach, ob ein Grundstück im Sinne des bürgerlichen Recht...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / b) Alt-/Neubauten

Berufung nur auf Steuerbefreiung, nicht auf Ausnahme davon: Diese Steuerbefreiung gilt zwar nur dann, wenn es sich um Altbauten handelt. Im Fall der Übertragung von Neubauten wäre allerdings denkbar, dass der Steuerpflichtige sich zwar auf den Steuerbefreiungstatbestand des Art. 135 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL beruft, gleichzeitig aber geltend macht, dass dessen Einschränkun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / VII. Aufteilung wegen Sonderregelungen außerhalb des harmonisierten Rahmens

EuGH-Urteil Talacre: Zumindest für bestimmte Konstellationen im Zusammenhang mit der Lieferung von Neubauten oder Baugrundstücken wäre zu überlegen, ob nach den Ausführungen des EuGH im Urteil ‚Talacre Beach’ vom 7.6.2006 doch eine Aufteilung des Umsatzes in steuerfreie Bestandteile und steuerpflichtige Bestandteile zu erfolgen hat.[67] In diesem Urteil hatte der EuGH festge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Einheitlicher Umsatz ist mehrwertsteuerfrei

Sonderregelung: Wie bereits gesagt (s. oben II.) hat der deutsche Gesetzgeber nicht explizit – entsprechend den unionsrechtlichen Vorgaben – die Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen GuB (Ausnahme Neubauten[37]) bzw. die Lieferung unbebauter Grundstücke (Ausnahme Baugrundstücke[38]) von der MwSt befreit. Er hat vielmehr einen Sonderweg gewählt, inde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Problem: Beendigung der Ausnahmeregelung

Ohne Handeln längerer Zustand der Rechtsunsicherheit: Würde der Gesetzgeber nichts tun, würde er u.E. das Heft des Handelns aus der Hand geben. Die Steuerpflichtigen wären in verschiedenerlei Hinsicht für einen längeren Zeitraum mit einem Zustand der Rechtsunsicherheit konfrontiert. Es könnte zu finanzgerichtlichen Verfahren kommen, aus denen sich erhebliche Steuerausfälle e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Ort der Lieferung / 2.1.1 Innergemeinschaftliche Fernverkäufe (seit 1.7.2021)

Zum 1.7.2021 sind die Lieferungen an Abnehmer in anderen Mitgliedstaaten, bei denen es nicht zur Besteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs kommen kann, erheblich verändert worden. Um bei Lieferungen zwischen 2 Mitgliedstaaten der EU an Abnehmer, die keinen innergemeinschaftlichen Erwerb der Besteuerung unterwerfen müssen (dies sind regelmäßig Nichtunternehmer und bes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Urteil vom 4.5.2023 zur Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen

EuGH: Mit Urteil vom 4.5.2023 hat der EuGH bestätigt, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu beurteilen sind.[1] Ist also eine Leistung als Nebenleistung zu einer anderen Leistung, der Hauptleistung, anzusehen, ist erstere ebenso zu behandeln wie letztere.[2] BFH: Der BFH hat die Feststellungen des EuGH in der Nachfolgeentscheidung vom 17...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / V. Beurteilung der Steuerpflicht bzw. -freiheit nach dem Hauptbestandteil

Abstellen auf "Hauptleistung": Alternativ zu den Ausführungen unter IV. kommt auch in Betracht, die Steuerbefreiung – ebenso wie bei den Vermietungsvorgängen (s. oben I.1.) – danach zu beurteilen, welcher Lieferungsbestandteil den Hauptbestandteil des jeweiligen Vorgangs darstellt, um dann den gesamten Vorgang nach den für den Hauptbestandteil geltenden Regelungen zu beurtei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / XI. Fazit

Eins ist klar, das "Aufteilungsgebot", das bisher in der deutschen Rechtspraxis auch bei der Lieferung von Grundstücken und BV zur Anwendung gekommen ist, ist endgültig überholt. Der Grundsatz, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu behandeln sind, ist zukünftig also auch bei diesen Transaktionen anzuwenden.[85] Das dürfte in vielen Fälle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / c) Unbebaute Grundstücke

Lieferung von unbebauten Grundstücken steuerfrei: Ähnliche Gedanken könnten im Fall der Lieferung von Erschließungsanlagen auf Baugrundstücken gelten, wenn die Erschließungsanlagen – anders als im Regelfall (s. oben V.2.b.cc.) – den bestimmenden Bestandteil des Vorgangs ausmachten: Hier käme nach nationalem Recht in Betracht, dass nicht nur die Übertragung der Erschließungsa...mehr