Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich und Regelungszweck

Rn. 470 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Für die unentgeltliche oder verbilligte Gewährung von Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung setzt die Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV – pauschale Werte fest, soweit nicht zulässigerweise § 8 Abs 3 EStG angewandt wird, R 8.1 Abs 4 S 2 LStR 2023. Die auf der Grundlage des § 17 Abs 3 SGB IV für die Sozialversicherung erlassene SvEV ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sportler des Vereins

Tz. 5 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 An einen Sportler des Vereins, der im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als unbezahlt gilt, können Pauschalzahlungen für Aufwandsentschädigungen getätigt werden (s. AEAO zu § 67 a AO TZ 32, Anhang 2). Die pauschalen Aufwandsentschädigungen dürfen aber im Monatsdurchschnitt nicht höher als 520 EUR sein und im Kalenderjahr 6 240 EUR nicht über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Privilegierte Rechtsträger.

Rn 6 Erfasst werden vom Anwendungsbereich der Norm der Bund einschließlich der selbständigen Sondervermögen, aber nicht die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost seit der Umwandlung in Aktiengesellschaften, außerdem die Bundesländer und die aufgrund Bundes- oder Landesrechts bestehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Das sind auch d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 11 Der § 51 SGG enthält eine ggü der Generalklausel des § 40 VwGO umfangreiche enumerative Sonderzuweisung an die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte für die dort genannten Streitigkeiten mit spezialgesetzlicher Ergänzungsmöglichkeit (§ 51 I Nr 10 SGG). Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Lohnsteuerverfahren

Tz. 25 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) kann bereits in vollem Umfang beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Dabei hat die Körperschaft oder Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 5) die Wahl, ob zunächst alle Zahlungen an den Steuerpflichtigen bis zu einer Höhe von 840 EUR steuerfrei behandelt werden oder ob vo...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / 1. Verhinderung des Zugriffs durch den Sozialleistungsträger

Rz. 56 Dem Testamentsvollstrecker steht sodann eine grundsätzlich unbeschränkte Verfügungsbefugnis zu, damit er den Nachlass verwalten kann (§ 2205 BGB). Gleichzeitig wird diese durch § 2211 BGB dem Erben entzogen. § 2214 BGB verhindert aufgrund der Testamentsvollstreckung den Zugriff von Gläubigern des behinderten Kindes auf das Nachlassvermögen. Der Sozialleistungsträger k...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitnehmersparzulage

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Beziehen Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Tätigkeit) i. S. v. § 19 EStG, können sie für vermögenswirksame Leistungen gem. § 13 VermBG eine Arbeitnehmersparzulage erhalten. Die Einkommensgrenze beträgt seit 2002 17 900 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern 35 800 EUR zu versteuerndes Einkommen. 2009 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Riedel/Kliemann, Ist die lohnsteuerliche Privilegierung von Sachbezugssystemen in Gefahr?, DStR 2019, 2001; Scherf/Gerstl, Gutscheine im neuen Sachbezugsrecht, NWB 2020, 228; Seifert, Gesetzliche Änderungen bei der LSt zum Jahresbeginn 2020, DStZ 2020, 37; Seifert, Gesetzliche Änderungen bei der Lohnsteuer zum Jahresbeginn 2020, DStZ 2020, 37; Eismann, LSt-Update 2020: Die wesen...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / II. Nachrangigkeitsprinzip, Einkommen und Schonvermögen

Rz. 9 Das Bürgergeld (SGB II) und die Sozialhilfe (SGB XII) werden bedarfsabhängig[24] gewährt; es gilt der Nachranggrundsatz.[25] Danach werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im SGB II nur erbracht, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann (§ 3 Abs. 5 S. 1 SGB II). Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Auftraggeber/Arbeitgeber

Tz. 13 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer der in § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) genannten Personen erfolgt; dies sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3). Tz. 14 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Als juristische Personen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Künftige Forderungen.

Rn 11 Künftige Forderungen können grds gepfändet werden. Dazu müssen die Forderungen bis zu einem gewissen Grad bestimmt sein (Wieczorek/Schütze/Lüke § 829 Rz 12). Gesetzlich erstreckt § 832 eine ausgebrachte Pfändung auf künftig fällig werdende Forderungen, falls bereits eine einheitliche Rechtsbeziehung mit der gepfändeten Forderung existiert. Die künftige Forderung muss i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Pflichten des Arbeitgebers

Tz. 3 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Liegt ein Dienstverhältnis oder Arbeitsverhältnis vor, so hat der Verband/Verein als Arbeitgeber grundsätzlich (wenn keine Steuerfreiheit vorliegt, siehe dazu Rz. 2) die Pflicht, den Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen und die einbehaltene Lohn- und Lohnkirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag beim Finanzamt anzumelden und abzuführen....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Mit der Aufgliederung der Alterssicherungssysteme geht eine Fragmentierung der Vollstreckungsregeln einher. Rentenansprüche der Beschäftigten aus der gesetzlichen Sozialversicherung wegen Alters, §§ 35 ff SGB VI, wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, § 43 SGB VI, oder für Hinterbliebene, §§ 46 ff SGB VI, sind nach § 54 IV SGB I wie Arbeitseinkommen pfändbar. Aufgrund la...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arbeitsgerichte.

Rn 14 Der sich iR der Übertragung eines öffentlichen Amtes, das sowohl Beamten wie Angestellten übertragen werden kann, grds auch für Nichtbeamte aus Art 33 II GG ergebende Bewerbungsverfahrensanspruch (dazu BAG NZA 09, 901 [BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08], ZBR 04, 271 [BAG 05.11.2002 - 9 AZR 451/01], NJW 02, 1220 [BAG 18.09.2001 - 9 AZR 410/00] ›Funktionsvorbehalt Art 33 IV ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Vermögens- und Einkommensverhältnisse

Rz. 149 Der Antragsteller hat sowohl sein Einkommen als auch vorhandenes Vermögen einzusetzen. Das einzusetzende Einkommen bestimmt sich aus sämtlichen Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen, Renten und Beihilfen; § 115 Abs. 1 ZPO. Von diesem Einkommen sind abzuziehen:mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3 Freier Mitarbeiter

Rz. 47 Möglich ist es auch, dass Dienste eines Mitarbeiters in Anspruch genommen werden, der aber kein Arbeitnehmer ist. Für den Arbeitgeber kann dies günstig sein: Kündigungsschutz besteht nicht, Sozialabgaben ebenso nicht. Das Problem, den Begriff des Arbeitnehmers zu definieren, stellt sich daher nicht nur im Arbeitsrecht, sondern in ähnlicher Form auch im Sozialversicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle eines nicht bestehenden Interventionsgrundes.

Rn 6 Ein rein tatsächliches oder wirtschaftliches Interesse am Obsiegen der unterstützten Partei rechtfertigt eine Nebenintervention nicht (Frankf NJW-RR 23, 638 [BGH 25.10.2022 - VI ZR 382/21]; Köln NJW 24, 1661 [OLG Köln 21.02.2024 - 17 W 13/24] Rz 6). Das Interesse eines Insolvenzgläubigers, einen gg den Insolvenzverwalter geltend gemachten Anspruch, die Herausgabe eines ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Historische Entwicklung

Rz. 3 Die Suche nach einem verhältnismäßigen Ausgleich zwischen Arbeitnehmerschutz und Unternehmerfreiheit prägte die Entwicklung des Kündigungsschutzes. Ein materieller Kündigungsschutz im Sinne eines Erfordernisses sachlicher, die Kündigung rechtfertigender Gründe findet sich erstmals in dem Betriebsrätegesetz (BRG) vom 4.2.1920. Nach diesem Gesetz konnte der Arbeitnehmer,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versicherungsrenten (Abs 3 lit b).

Rn 32 Wie Arbeitseinkommen werden auch Versicherungsrenten aus Verträgen zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen behandelt, § 850 III lit b). Betroffen sind die Rentenansprüche aus privaten Versicherungsverträgen, nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, für die § 54 SGB I gilt. Unter den Anwendungsbereich der Vorschrift f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 4 Die kasuistische Rspr zu dieser Thematik lässt sich kaum überblicken. Da hinsichtlich der richtigen Einordnung bestimmter Streitigkeiten auch die obersten Gerichtshöfe des Bundes bisweilen unterschiedlicher Auffassung sind, hat sich deren gemeinsamer Senat (GmS, § 1 I RsprEinhG) in der Vergangenheit in mehreren Entscheidungen, insb auf dem Gebiet des medizinischen Gesun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Unfallversicherung

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung (s. SGB VII). Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes versichert; der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität. Er erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskran...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 671 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Mehrere Steuerbefreiungs- und Pauschalbesteuerungsnormen oder andere Steuerbegünstigungsnormen des EStG (ausführlich dazu s Rn 672), die für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Anwendung finden, setzen unter anderem voraus, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Nach der früheren Rspr des ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft von Amateurfußballspielern

Tz. 8 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Amateurfußballspieler, die als Vereinsmitglieder auf vereinsrechtlicher Basis sportliche Leistungen erbringen, sind keine Arbeitnehmer bzw. Beschäftigte, da sie lediglich ihrem Hobby nachgehen und dafür einen Aufwendungsersatz erhalten, der ihre tatsächlichen Aufwendungen nur unwesentlich übersteigen darf. Amateursportler, die ohne gesonderte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie § 216 ZPO 5; § 227 ZPO 2; § 233 ZPO 19a, 19b, 39 Parlamentarier Zeuge § 382 ZPO 1 Partei § 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen § 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei § 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes § 50 ZPO 2 Parteiänderung § 50 ZPO 5 Parteibegriff § 50 ZPO 2 Parteiberichtigung § 50 ZPO 5 politische § 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes § 116 ZPO 2; § 727 ZPO 14 Unterbrechung § 244 ZPO 3 Partei k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

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Entgeltfortzahlung / Sozialversicherung

1 Mitteilung von Vorerkrankungszeiten Die Krankenkassen sind berechtigt den Arbeitgeber zu informieren, ob die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit oder eine erneute Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers auf derselben Krankheit beruht.[1] Allerdings darf dabei nicht die Diagnose mitgeteilt werden. Die Krankenkasse übermittelt lediglich den Fakt einer eventuellen Zusammenrechnu...mehr

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Entgeltfortzahlung / 3 Beitragspflicht zur Sozialversicherung

Für die Dauer der Entgeltfortzahlung im Fall einer Arbeitsunfähigkeit wird die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung nicht unterbrochen. Die Tage der Entgeltfortzahlung sind beitragspflichtige Sozialversicherungstage und das fortgezahlte Entgelt ist sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt.[1] Damit ist es bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig.mehr

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Entgeltfortzahlung / Zusammenfassung

Begriff Entgeltfortzahlung bezeichnet die vorwiegend gesetzlich geregelten Durchbrechungen des Grundsatzes "Ohne Arbeit kein Lohn". Dies betrifft insbesondere die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (einschließlich der medizinischen Vorsorge bzw. Rehabilitation) sowie die Feiertagsentgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und die Reg...mehr

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Entgeltfortzahlung / 2 Maschinelle Rückmeldung durch Krankenkassen

Da der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, dem Arbeitgeber Krankheitsdiagnosen mitzuteilen, kann dieser in der Regel nicht beurteilen, welche der bislang vorliegenden Arbeitsunfähigkeitszeiten als Vorerkrankungstage auf die Entgeltfortzahlungsdauer für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit anzurechnen sind. In diesen Fällen hilft die Krankenkasse des arbeitsunfähigen Arbeitnehmer...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Anrechnung öffentlich-rechtlicher Leistungen

Rz. 26 Nach § 11 Nr. 3 KSchG muss sich der Arbeitnehmer anrechnen lassen, was ihm an öffentlich-rechtlichen Leistungen infolge Arbeitslosigkeit aus der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Sicherung des Lebensunterhalts nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch, sog. Bürgergeld, oder der Sozialhilfe für die Zwischenzeit gezahlt worden ist. Diese Beträge hat der Arbe...mehr

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Entgeltfortzahlung / 1 Mitteilung von Vorerkrankungszeiten

Die Krankenkassen sind berechtigt den Arbeitgeber zu informieren, ob die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit oder eine erneute Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers auf derselben Krankheit beruht.[1] Allerdings darf dabei nicht die Diagnose mitgeteilt werden. Die Krankenkasse übermittelt lediglich den Fakt einer eventuellen Zusammenrechnung.mehr

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Probearbeitsverhältnis / Sozialversicherung

1 Beschäftigung Anders als das sog. Einfühlungsverhältnis stellen bezahlte Probearbeitsverhältnisse bzw. Probezeitvereinbarungen vom ersten Tag an reguläre Arbeitsverhältnisse dar.[1] Unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet abgeschlossen wurde, erfüllen diese Arbeitsverhältnisse die typischen Merkmale einer Beschäftigung wie Weisungsgebundenheit der...mehr

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Probearbeitsverhältnis / 1 Beschäftigung

Anders als das sog. Einfühlungsverhältnis stellen bezahlte Probearbeitsverhältnisse bzw. Probezeitvereinbarungen vom ersten Tag an reguläre Arbeitsverhältnisse dar.[1] Unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet abgeschlossen wurde, erfüllen diese Arbeitsverhältnisse die typischen Merkmale einer Beschäftigung wie Weisungsgebundenheit der Erwerbsperson ...mehr

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Probearbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Ein Probearbeitsverhältnis (oder Probezeitvereinbarung) wird in der Regel für die Anfangsphase eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses zum Zwecke der Erprobung vereinbart. Im Zentrum solcher Vereinbarungen steht die Bestrebung, das Arbeitsverhältnis möglichst schnell und unproblematisch beenden zu können, falls die Erprobung negativ verläuft. Gesetze, Vorschriften...mehr

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Probearbeitsverhältnis / 3 Meldungen

Für die Beschäftigten in Probearbeitsverhältnissen haben die Arbeitgeber die Meldungen nach der DEÜV zu erstatten. Demzufolge sind die Beschäftigten zum Tag der Aufnahme ihres Probearbeitsverhältnisses bei der zuständigen Krankenkasse bzw. der Minijob-Zentrale anzumelden.mehr

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Probearbeitsverhältnis / 2 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Die Probearbeitsverhältnisse sind nach den allgemeinen versicherungsrechtlichen Regelungen zu behandeln. Als gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte sind die Arbeitnehmer grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Beträgt das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze, liegt eine geringf...mehr

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Workation / Sozialversicherung

1 Rechtliche Vorgaben Im Verlauf der letzten Jahre wurde in vielen Unternehmen eine neue Arbeitsform möglich: Workation (Work and Vacation; Arbeit und Urlaub). Beschäftigte haben damit die Möglichkeit Urlaub und Beruf zu kombinieren, indem sie vorübergehend im Ausland tätig sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass für Workation klare rechtliche Vorgaben gelten. 2 Anwendba...mehr

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Bürgermeister / Sozialversicherung

1 Ehrenamtlicher Bürgermeister Ein Bürgermeister ist dann ausschließlich ehrenamtlich tätig, wenn er lediglich repräsentative Aufgaben erfüllt, nicht aber für die Verwaltung zuständig ist. In diesen Fällen besteht kein Beschäftigungsverhältnis und damit keine Sozialversicherungspflicht.[1] Bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben in nicht unerheblichem Umfang liegt hingegen...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / Sozialversicherung

1 Abgrenzung sozialversicherungsfreie ehrenamtliche Tätigkeit von sozialversicherungspflichtiger abhängiger Beschäftigung Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, insbesondere wenn für diese eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, ist häufig nicht eindeutig, ob es sich um eine sozialversicherungsfreie und damit auch beitragsfreie Tätigkeit handelt, oder ob eine sozialversicherungspfl...mehr

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Territorialitätsprinzip / Sozialversicherung

1 Umfang Das Territorialitätsprinzip gilt für alle Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausüben oder ihren gewöhnlichen Wohnort bzw. Aufenthalt in Deutschland haben. Jede Person, für die das Territorialitätsprinzip gilt, unterliegt den deutschen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege...mehr

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Bürgermeister / Zusammenfassung

Begriff Für die Beurteilung der Einnahmen von Bürgermeistern ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um Einkünfte von ehrenamtlichen Bürgermeistern oder um Einkünfte von hauptberuflichen Bürgermeistern handelt. Bei ehrenamtlichen Bürgermeistern gelten i. d. R. die Vorschriften für steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Echte Aufwandsentschädigung...mehr

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Territorialitätsprinzip / 2.1 Ausstrahlung

Die Ausstrahlung erweitert das Territorialitätsprinzip. Bei einer Ausstrahlung gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialversicherung auch bei einer Beschäftigung im Ausland. Hierdurch wird gewährleistet, dass eine Auslandsbeschäftigung nicht zu Nachteilen beim betroffenen Arbeitnehmer führt.mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.1 Beitragsberechnung aus der Aufwandsentschädigung

Für die Beitragsberechnung gilt eine Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts nur insoweit als beitragspflichtiges Entgelt, als die Entschädigung über den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand hinausgeht (und z. B. Verdienstausfall ersetzt). Grundsätzlich stellen die in der Sozialversicherung an ehrenamtlich Tätige gezahlten Aufwandsentschädigungen beitragspfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Territorialitätsprinzip / Zusammenfassung

Begriff Das Territorialitätsprinzip (in der Arbeitswelt auch Beschäftigungslandprinzip genannt) bestimmt, welches Recht auf welche Personen an welchem Ort anwendbar ist. Im Bereich der Sozialversicherung gelten die versicherungsrechtlichen Vorschriften des Staates in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Die Vorschriften gelten sowohl bei der versicherungsrechtlichen Zuordnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Workation / 2.1 Motivation

Sollte die Entsendung auf Initiative für den Auslandseinsatz vom Arbeitnehmer ausgehen, steht dieser Aspekt der Entsendung nicht entgegen. Der Arbeitnehmer kann mit Zustimmung des Arbeitgebers die abhängige Beschäftigung in Form von Telearbeit ausüben.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Territorialitätsprinzip / 2.2 Einstrahlung

Die Einstrahlung begrenzt wiederum das Territorialitätsprinzip. Im Rahmen einer Einstrahlung sind die deutschen Rechtsvorschriften auf einen Arbeitnehmer, der für eine begrenzte Dauer in Deutschland tätig ist, nicht anzuwenden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Territorialitätsprinzip / 3.3 Geldleistungen

Im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 werden Geldleistungen immer zulasten des zuständigen Staates erbracht. Gelten für einen Arbeitnehmer während einer Entsendung die deutschen Rechtsvorschriften, so wird beispielsweise bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von der deutschen zuständigen Krankenkasse gezahlt.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Workation / 3 Nachweis

Sollten die weiteren Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, dann kann für den Nachweis die Bescheinigung A1 beantragt werden. Sollte eine Entsendung in einen Staat erfolgen, mit dem ein bilaterales Abkommen besteht, dann wird als Nachweis die entsprechende im Rahmen des Abkommens vereinbarte Bescheinigung ausgestellt.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 8 Wie wird der Pfändungsbetrag bei Lohnpfändung durch einen Unterhaltsgläubiger berechnet (§ 850d ZPO)?

Unterhaltsgläubiger sind: die Verwandten in gerader Linie (Kinder, Enkel, Großeltern), Ehegatte, auch bei Getrenntlebenden, früherer Ehegatte, die Mutter eines nicht ehelichen Kindes gem. §§ 1615l, 1615n BGB, Lebenspartner bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (§ 5 LPartG). Das Arbeitseinkommen unterliegt bei einer Pfändung wegen eines Unterhaltsanspruchs in doppelter Hinsic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgermeister / 2 Hauptamtliche Bürgermeister

Hauptamtliche Bürgermeister gelten als Arbeitnehmer und unterliegen damit grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ausnahme: Wenn Bürgermeister als Beamte bestellt sind, sind sie versicherungsfrei.mehr