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Workation / Sozialversicherung

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1 Rechtliche Vorgaben

Im Verlauf der letzten Jahre wurde in vielen Unternehmen eine neue Arbeitsform möglich: Workation (Work and Vacation; Arbeit und Urlaub). Beschäftigte haben damit die Möglichkeit Urlaub und Beruf zu kombinieren, indem sie vorübergehend im Ausland tätig sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass für Workation klare rechtliche Vorgaben gelten.

2 Anwendbares Recht

Bei einer Workation handelt es sich in der Regel um eine Entsendung. Es sind die Voraussetzungen für eine Entsendung bzw. Ausstrahlung zu prüfen. Hierbei sind 2 Punkte insbesondere zu beachten.

2.1 Motivation

Sollte die Entsendung auf Initiative für den Auslandseinsatz vom Arbeitnehmer ausgehen, steht dieser Aspekt der Entsendung nicht entgegen. Der Arbeitnehmer kann mit Zustimmung des Arbeitgebers die abhängige Beschäftigung in Form von Telearbeit ausüben.

2.2 Direktionsrecht

Eine Voraussetzung für die Entsendung ist das sog. Direktionsrecht. Dies gilt in diesem Fall als erfüllt, wenn der Arbeitgeber mit der Auslandstätigkeit einverstanden ist, das Gehalt weiter vergütet und die erbrachte Leistung entgegen nimmt.

 
Praxis-Tipp

Befristung

Eine Voraussetzung für eine Entsendung ist die zeitliche Befristung. Daher empfiehlt es sich diese schriftlich zu vereinbaren.

3 Nachweis

Sollten die weiteren Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, dann kann für den Nachweis die Bescheinigung A1 beantragt werden. Sollte eine Entsendung in einen Staat erfolgen, mit dem ein bilaterales Abkommen besteht, dann wird als Nachweis die entsprechende im Rahmen des Abkommens vereinbarte Bescheinigung ausgestellt.

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