Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / Zusammenfassung

Begriff Ein neben dem Arbeitslosengeld erzieltes Einkommen aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit (mühevolles Einkommen) von weniger als 15 Wochenstunden muss nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten sowie einem Freibetrag von 165 EUR auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Müheloses Einkommen (z. B. Renten, Zinsen) wird nicht auf das Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.9 Teilarbeitslosengeld

Das Teilarbeitslosengeld kommt zum Zuge, wenn 2 oder mehr versicherungspflichtige Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt wurden und eine dieser Beschäftigungen endet. Besondere Voraussetzungen bei Teilarbeitslosengeld Für einen Anspruch auf Teilarbeitslosengeld gelten folgende Besonderheiten: Teilbeschäftigungslosigkeit setzt voraus, dass der Arbeitnehmer eine von 2 oder mehrer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 5.2.3 Zuschüsse zum Arbeitsentgelt

Bei Beschäftigten, bei denen die Voraussetzungen für eine Förderung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses erfüllt sind, kann (bei voller Freistellung) ein Zuschuss bis zur Höhe des Betrags erbracht werden, der sich als anteiliges Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung errechnet. Im Übrigen gilt folgende Staffelung:[1] In Betrieben mit weniger a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 5.1.2 Weiterbildungsprämie

Personen, die an einer abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, erhalten bei Bestehen einer Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 EUR und bei Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 EUR. Durch die Prämie sollen Maßnahmeabbrüche vermieden bzw. das Durchhaltevermögen und die Motivation der Teilnehmenden gesteigert werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 5.1.3 Weiterbildungsgeld

Arbeitslose Arbeitnehmer erhalten bei Teilnahme an einer Weiterbildung zusätzlich einen monatlichen Zuschuss i. H. v. 150 EUR (Weiterbildungsgeld).[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 4 Mitwirkung der Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber ist der Agentur für Arbeit bei der Abgabe seines Arbeitsangebots zur Erteilung der für die Vermittlung notwendigen Auskünfte und zur Vorlage notwendiger Unterlagen verpflichtet. Er kann die Weitergabe des Arbeitsangebots an namentlich benannte Arbeitsuchende ausschließen; er kann seinen Vermittlungswunsch auch auf die bloße Überlassung von Daten der geeignete...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung / 2 Rentenansprüche

Bei vor dem 1.7.1977 geschiedenen Ehen bestehen in der Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Witwen- bzw. Witwerrentenansprüche beim Tode eines der beiden Ehegatten.[1] Ein bei der Scheidung oder der Aufhebung der Lebenspartnerschaft durchgeführter Versorgungsausgleich wirkt sich auf die Höhe einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Auch in der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung / Zusammenfassung

Begriff Ehescheidung ist die Auflösung einer förmlichen Verbindung (Ehe), die zuvor durch Eheschließung (Heirat) begründet wurde. Sozialversicherungsrechtliche Vorteile einer Ehe gehen nicht immer vollständig verloren, wenn eine Ehe geschieden wird. Das gilt auch bei Aufhebung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Vorsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 7.2 Ausschluss der Förderung

Die Förderung setzt voraus, dass in dem Arbeitsverhältnis alle gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Mindestlohngesetz) beachtet werden. Zur Vermeidung von Missbrauch und Mitnahme ist eine erfolgsbezogene Vergütung für Vermittlungen ausgeschlossen, wenn das Beschäftigungsverhältnis von vornherein auf eine Dauer von weniger als 3 Monaten begrenzt ist oder bei einem früheren Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 6.2 Begründung des Förderantrags

Innerhalb der gesetzlichen Fördergrenzen hat die Agentur für Arbeit einen Ermessens- und Verhandlungsspielraum. Insoweit ist eine sorgfältige Begründung des Förderantrags, insbesondere zum Umfang eines Einarbeitungsaufwands oder zu den ggf. auszugleichenden Minderleistungen ausschlaggebend für die Erfolgsaussichten eines Förderantrags.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 6 Vermittlungsunterstützende Leistungen

Die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit kann finanziell unterstützt werden durch Leistungen aus dem Vermittlungsbudget und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.[1] Das Vermittlungsbudget richtet sich an Arbeitsuchende und Arbeitslose. Es umfasst eine Reihe von Einzelleistungen, wie z. B. Zuschüsse zu Bewerbungskosten, zu Reisekosten bei Beratungs- oder Vors...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4 Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung sind das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit, das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, das Teilarbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld, einschließlich der Sonderformen Saison-Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld. Wichtig Arbeitslosengeld II als Grundsicherung für Arbeitsuchende Das Arbeitslosengeld II ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.2.3 Anwartschaftszeit

Die Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld hat erfüllt, wer innerhalb einer Rahmenfrist von 30 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs mindestens 360 Kalendertage in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Hinweis Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit Eine Sonderregelung zur Anwartschaftszeit besteht für Personen, die berufsbedingt bzw. wegen der Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 6 Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber können bei Einstellung von Arbeitnehmern, deren Vermittlung erschwert ist, zum Ausgleich der individuellen Minderleistung einen Eingliederungszuschuss erhalten.[1] Nach dem gesetzlichen Förderrahmen kann ein Zuschuss bis zu 50 % des maßgeblichen Arbeitsentgelts (einschl. der Sozialversicherungsbeiträge) und für eine Dauer von bis zu 12 Monaten gezahlt werden.[2] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitslosenversicherung ist das Sozialleistungssystem zum Schutz der Arbeitnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit. Kernleistung ist das Arbeitslosengeld. Daneben gehören das Teilarbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden aus Beiträgen der versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 8.2 Vermittlungsvertrag

Zum Schutz der Arbeitnehmer enthält das SGB III Rahmenbedingungen für die private Vermittlungstätigkeit. Für den Abschluss eines privaten Vermittlungsvertrags ist die Schriftform vorgeschrieben. Vereinbarungen, die diesen Bedingungen zuwiderlaufen oder die den Arbeitsuchenden durch "Exklusivvertrag" ausschließlich an einen Vermittler binden, sind unwirksam.[1] 8.2.1 Honorar f...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitsförderung ist ein Kern der staatlichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Sie soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Diesen Zielen dienen vorrangig die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Zahlreiche Instrume...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelt / 1 Arbeitsentgeltbegriff

Nach dem Wortlaut des Gesetzes stellen alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung Arbeitsentgelt dar. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Unter dem Begriff Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.5.3 Leistungssatz

Das Arbeitslosengeld beträgt für Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Berechtigten 60 % des ermittelten Leistungsentgelts.[1] Praxis-Beispiel Leistungsberechnungmehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 1.1 Personenkreis der Beschäftigten

Zu den versicherungspflichtig Beschäftigten gehören grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die gegen Entgelt beschäftigt sind. Hierzu gehören z. B. auch Beschäftigte nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz sowie Beschäftigte im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Heimarbeiter gelten als Beschäftigte und stehen insoweit den Arbeitnehmern gleich. Versicherungspflichtig sind im Wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 8.1 Ziel der Leistung

Ziel der Leistungen ist es, den von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern möglichst unmittelbar den Übergang in eine neue Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit zu ermöglichen. Transferleistungen umfassen die Förderung von Transfermaßnahmen und die Zahlung von Transferkurzarbeitergeld.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 5 Beratungsangebot

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben auch unabhängig von der Inanspruchnahme der Vermittlungsdienste Anspruch auf (kostenlose) umfassende Beratung durch die Agentur für Arbeit. Die Leistung an Arbeitnehmer beruht auf dem Konzept der "Lebensbegleitenden Berufsberatung", die berufliche Orientierung und Beratung entlang der gesamten Bildungs- und Erwerbsbiografie anbietet. Sie umf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197 Verwalt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 20 Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts und des Dienstrechts der gesetzlichen Krankenkassen durch das GSG, NZS 1994, 1. Kirchhof , Die eigenständige Rechtsetzung der gesetzlichen Krankenkassen – Struktur, Rechtsquellen und Reichweite, VSSR 1983, 175. Kruse/Kruse, Gesundheitsstrukturgesetz – Die Umgestaltung der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 7 Gutschein für die private Arbeitsvermittlung

Die Agentur für Arbeit kann Träger mit der Durchführung von Aktivierungsmaßnahmen beauftragen. Alternativ kann sie dem Antragsteller einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Damit kann dieser einen Träger, einen privaten Arbeitsvermittler oder auch einen Betrieb auswählen, der eine passende Maßnahme anbietet. Mit dem Gutschein erteilt die Agentur für Arbeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 2.1 Pflichten des Arbeitsuchenden

Dem Anspruch auf Beratung und Vermittlung stehen auch Pflichten des Arbeitsuchenden gegenüber. Danach sind Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich grundsätzlich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch in anderer Form, insbesondere elektron...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.1 Arbeitslosengeld

Kernaufgabe des Arbeitslosengeldes ist der Ersatz des Arbeitsentgelts wegen Arbeitslosigkeit. Das Arbeitslosengeld wird auch bei Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gezahlt. Das Gesetz unterscheidet deshalb zwischen dem Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und dem Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.2 Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat, wer arbeitslos ist, sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder elektronisch arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Arbeitslosengeld wird längstens bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Arbeitslose das für die Regelaltersrente maßgebliche Lebensalter erreicht hat.[1] Im Einzelnen: 4.2...mehr

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Arbeitsförderung / 5.1 Förderung für Arbeitslose/geringqualifizierte Beschäftigte

Zu dieser Zielgruppe gehören Personen, bei denen eine Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen beruflichen Abschluss zu erlangen.[1] Grundvoraussetzung ist zudem eine vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit. Die förderberechtigten Personen erhalten in der Regel einen Bildungsgut...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 7 Gründungszuschuss

Arbeitslose, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen und dadurch ihre Arbeitslosigkeit beenden, können durch einen Gründungszuschuss gefördert werden.[1] Kernvoraussetzung für eine Förderung ist, dass der Antragsteller bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld bezogen hat und bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch über einen Restanspruch auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 2 Versicherungspflicht auf Antrag

Selbstständig Tätige und Personen, die eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des EU-Auslands aufnehmen und ausüben, können ihren Arbeitslosenversicherungsschutz im Rahmen einer Versicherungspflicht auf Antrag (sog. Freiwillige Weiterversicherung) durch eigene Beitragszahlung aufrechterhalten. Die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung st...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 3.1 Vermittlungsbudget

Arbeitnehmer können bei der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit aus einem Vermittlungsbudget finanziell unterstützt werden.[1] In Betracht kommen z. B. Zuschüsse zu Bewerbungs- und Reisekosten, zu einer Arbeitsausrüstung oder zu den Kosten bei auswärtiger Arbeitsaufnahme bzw. für einen Umzug. Gefördert wird auch die Arbeitsaufnahme in EU-Staaten, EU-assoziierten Staaten od...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 4.1 Berufsausbildung/Berufsvorbereitung

Eine berufliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf sowie die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden durch die dem BAföG vergleichbare Berufsausbildungsbeihilfe gefördert. Ergänzend können Betriebe durch die Leistungen und Maßnahmen der assistierten Ausbildung [1] unterstützt werden.[2]mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt, in Übernahme der früheren Regelungen in §§ 324, 326 RVO , die Genehmigungsbedürftigkeit von Krankenkassensatzungen. Da sich die Genehmigungsbedürftigkeit von Satzungen bereits aus § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB IV ergibt (vgl. Komm. dort), hat die Vorschrift insoweit lediglich deklaratorischen Charakter (so auch die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 11/2237 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 5.2.1 Förderleistungen

Die Förderleistungen umfassen die Weiterbildungskosten[1] und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, soweit die Qualifizierung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird.mehr

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Arbeitsförderung / 5 Förderung der beruflichen Weiterbildung

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist eine Kernleistung der Arbeitsförderung. Sie ist zum einen darauf ausgerichtet, Arbeitslosigkeit zu beenden bzw. einem drohenden Eintritt von Arbeitslosigkeit vorzubeugen. Ein zweiter Förderschwerpunkt zielt vor dem Hintergrund des technologischen und digitalen Wandels auf betriebliche Bedarfe. Danach sollen Beschäftigte in Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.4 Leistungsdauer

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor Anspruchsbeginn und dem Lebensalter, das bei Entstehung des Leistungsanspruchs vollendet ist.[1] Die Grundanspruchsdauer von 6 Monaten wird nach einer Versicherungszeit von 12 Monaten erreicht. Die Höchstdauer für unter 50-jährige Arbeitslose beträgt 12 M...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung / 1 Kranken-/Pflegeversicherung

Die Familienversicherung endet mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil. Ein in der Krankenversicherung familienversicherter Ehegatte bzw. Lebenspartner verbleibt nach Rechtskraft des Ehescheidungsurteils bzw. der Aufhebung der Lebenspartnerschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied. Allerdings besteht ein Austrittsrecht mit einer Frist von 2 Wo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.8.2 Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Wird der Arbeitslose während des Leistungsbezugs arbeitsunfähig krank, besteht Anspruch auf Leistungsfortzahlung bis zu 6 Wochen.[1] Ab der 7. Woche besteht Anspruch auf Krankengeld in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes.[2] Eine Leistungsfortzahlung erfolgt auch bei Erkrankung eines Kindes für bis zu 10 Tage, bei Alleinerziehenden für bis zu 20 Tage im Kalenderjahr,...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.6 Nebenverdienst

Nebenverdienst aus einer Erwerbstätigkeit von weniger als 15 Wochenstunden wird nach Abzug der Steuern, Werbungskosten/Betriebsausgaben und Sozialversicherungsbeiträgen angerechnet, soweit der gesetzliche Freibetrag von 165 EUR monatlich überschritten wird Hinweis Keine Anrechnung von steuerfreien Sonderzahlungen Soweit ein Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 8.2.1 Honorar für die Vermittlung

Private Vermittler dürfen mit Arbeitsuchenden im Rahmen eines Vermittlungsvertrags ein Honorar vereinbaren; eine Honorarvereinbarung mit Ausbildungsuchenden ist jedoch nicht zulässig. Zur privaten Vermittlung gehören alle Leistungen, die zur Vorbereitung oder Durchführung der Vermittlung erforderlich sind. Für solche Leistungen darf deshalb kein gesondertes Honorar vereinbar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.2.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit im Gesetzessinne[1] liegt vor, wenn der Antragsteller beschäftigungslos ist, d. h. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und keine Erwerbstätigkeit oder nur eine solche mit einem Umfang von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt, sich aktiv bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit durch Eigenbemühungen zu beenden und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 5.3 Umschulungsbegleitende Hilfen

Personen, die eine betriebliche Umschulung absolvieren bzw. Betriebe, die solche Umschulungsplätze anbieten, können durch besondere Hilfen unterstützt werden. Die Agentur für Arbeit kann hierzu Maßnahmen fördern, die eine ergänzende individuelle Unterstützung der Umschüler vorsehen.[1] Dies umfasst z. B. eine Lernbetreuung mit der Vermittlung von Lern- und Arbeitstechniken, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 8.2 Qualifizierung während Transferkurzarbeitergeld

Arbeitnehmer, die Transferkurzarbeitergeld beziehen, können während dieser Zeit bei ihrer beruflichen Weiterbildung gefördert werden, um die beruflichen Eingliederungsaussichten zu verbessern. Damit werden auch die Arbeitgeber, die im Grundsatz einen Teil der Kosten für Eingliederungsmaßnahmen während einer Transfermaßnahme zu tragen haben, entlastet. Eine Förderung kann auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.3 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Kernvoraussetzung für diese Leistung ist, dass der Arbeitslose an einer von der Agentur für Arbeit nach § 81 SGB III geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt.[1] Die Förderung einer solchen beruflichen Weiterbildung setzt insbesondere voraus, dass sie notwendig ist, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 2.2 Angebote für Arbeitgeber

Arbeitgeber haben Anspruch auf unentgeltliche Arbeitsmarktberatung, insbesondere zu Fragen der Entwicklung des Arbeitsmarkts, Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Mit dem technologischen und digitalen Wandel stehen auch Betriebe vor neuen Herausforderungen. Spiegelbildlich zur Weiterbildungsberatung für Arbeitnehmer steht mit der Q...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelt / 1.1 Laufende und einmalige Einnahmen

Es gibt eine Unterscheidung des Arbeitsentgelts in laufende und einmalige Einnahmen. Diese Unterscheidung ist für die Feststellung notwendig, welchem Lohnabrechnungszeitraum das Arbeitsentgelt zugeordnet wird. Ebenso führen leistungsrechtliche Besonderheiten zu dieser Differenzierung. Laufende Einnahmen sind regelmäßig wiederkehrende Bezüge, auf die der Versicherte in der Reg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 1 Öffentliche Arbeitsvermittlung

Ziel der öffentlichen Arbeitsvermittlung ist es, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen. Die Agentur für Arbeit hat dabei die Eignung und Neigung der Arbeitsuchenden sowie die spezifischen Anforderungen der angebotenen Stellen zu berücksichtigen. Die Vermittlung steht als persönliche Dienstleistung in den Agenturen für Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.4.1 Staffelung

Im Einzelnen gilt folgende Staffelung: Für die o. a. Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit für kurz befristet Beschäftigte gilt folgende Tabelle zur Anspruchsdauer:mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 1.2 Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit

Die Abgrenzung einer (versicherungspflichtigen) Beschäftigung von einer (versicherungsfreien) selbstständigen Tätigkeit ist in der Praxis oft mit Schwierigkeiten verbunden. Deshalb sehen die Regelungen des Sozialversicherungsrechts hierzu ein "Statusfeststellungsverfahren"[1] vor. In diesem Verfahren entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund grundsätzlich auf Antrag d...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 2.2 Kurzfristige Beschäftigung

Eine geringfügige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Die genannten Grenzen gelten dabei kumuliert für alle kurzfristigen Beschäftigungen insgesamt. Weiterhin darf der Arbeitslohn max. 556 EUR/mtl. betragen. Eine Ü...mehr