Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialgericht

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Jansen, SGG § 2 Die Gericht... / 2.2 Revisionsgericht

Rz. 3 In dritter (und letzter) Instanz ist das Bundessozialgericht als Revisionsgericht tätig. Als Revisionsgericht entscheidet das Bundessozialgericht aufgrund der von den Instanzgerichten (Sozial- und Landessozialgericht) festgestellten Tatsachen über den geltend gemachten Klageanspruch. Das Bundessozialgericht ist damit daran gehindert, eigene Tatsachenfeststellungen vorz...mehr

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Jansen, SGG § 4 Geschäftsst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht den Regelungen in § 153 GVG, § 7 ArbGG, § 13 VwGO und § 12 FGO und bestimmt allgemein, dass die bundes- und landesrechtlich zuständigen Stellen bei jedem Gericht eine Geschäftsstelle einzurichten haben. Die Geschäftsstellen haben die Aufgabe, bei der Erledigung der sich aus der Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts ergebenden Arbeiten mitzuwir...mehr

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Jansen, SGG § 1 Unabhängige... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die am 1.1.1954 (Sozialgerichtsgesetz v. 3.9.1953, BGBl. I S. 1239) im Gebiet der alten Bundesländer und am 3.10.1990 (Gesetz v. 23.9.1990, BGBl. I S. 895) in den neuen Bundesländern in Kraft getreten ist, stellt klar, dass die Sozialgerichtsbarkeit als eine der in Art. 95 GG genannten Gerichtsbarkeiten von unabhängigen Gerichten ausgeübt wird. Diese Kl...mehr

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Jansen, SGG § 1 Unabhängige... / 2.3 Trennung von Behörden

Rz. 5 Eine Trennung der (Verwaltungs)Gerichte von den jeweiligen Verwaltungsbehörden ist nach dem heutigen Verständnis des Grundsatzes der Gewaltenteilung selbstverständlich. Jedoch war auch unter Geltung des Grundgesetzes diese gerade für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit nicht immer gegeben. Bis zum Inkrafttreten des SGG wurden Versicherungs- und Versorgungsbehörden ni...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 2.4 Amts- und Rechtshilfe im Ausland

Rz. 7 In sozialgerichtlichen Verfahren ist vielfach Amts- bzw. Rechtshilfe im Ausland erforderlich. Neben der Vernehmung von im Ausland lebenden Zeugen ist die Einholung von Sachverständigengutachten im Ausland oder die Beiziehung medizinischer Unterlagen zu nennen. Da das Haager Übereinkommen v. 1.3.1954 über den Zivilprozess wie auch das Haager Übereinkommen über die Bewei...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 4. Involvierung verschiedener Rechtswege

Im Vergleich zu anderen Rechtsmaterien – auch zu den anderen Ehescheidungsfolgenregelungen – ist das Versorgungsausgleichsrecht nicht zuletzt deswegen höchst kompliziert, weil mit einer rechtskräftigen Entscheidung des Familiengerichts oder auch des Oberlandesgerichts die rechtliche Auseinandersetzung noch keineswegs zu Ende sein muss. Ist der ausgleichspflichtige Beamte mit...mehr

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Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 2.2.2 Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung und Deutsche Rentenversicherung Bund (Abs. 3 und 4)

Rz. 9 Die Bestimmung sieht für die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung bereits die Vorlage des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans vor, damit die Vertreterversammlung Bemerkungen oder Beanstandungen der Aufsichtsbehörde bei der Beschlussfassung über die Feststellung des Haushaltsplans berücksichtigen kann. Die Vor...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Örtliche Zuständigkeit

Rz. 8 Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der Vollstreckungsschuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13 bis 19 ZPO) hat (Abs. 2 Halbs. 1). § 764 Abs. 2 ZPO, wonach das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk die Vollstreckungsmaßnahme stattfinden soll, ist wegen der speziellen Bestimmung des Abs. 2 nicht einschlägig (OLG Jena 2001, 62 = InVo 2001, ...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / I. Einleitung

Der Versorgungsausgleich genießt als eine den Familiengerichten anvertraute Materie mit stark rentenrechtlichen Bezügen den Ruf, besonders schwierig zu sein.[2] Die Teilung der Rentenanrechte bei Scheidung ist seit seiner Einführung im Jahr 1977 den Familiengerichten anvertraut. Die tatsächlichen Auswirkungen – nämlich die Kürzung der Rente des Ausgleichspflichtigen bei Eint...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 2. Beendigung der Aussetzungsentscheidung durch Versorgungsträger

Die ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts gilt nur für die Ausgangsverfahren zu einer Anpassung. Hat dagegen ein Familiengericht schon einmal eine Anpassung angeordnet, kann der Versorgungsträger gem. § 34 Abs. 6 VersAusglG selbst über die Beendigung der Anpassung entscheiden. Hier ist insbesondere der Fall gemeint, dass die unterhaltsberechtigte Person selbst i...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / V. Anpassung wegen Tod des Ausgleichsberechtigten

Der Versorgungsausgleich geht ins Leere, wenn die ausgleichberechtigte Person stirbt, ohne Rente zu beziehen. In dieser Situation wird der Versorgungsausgleich zu Lasten des Ausgleichspflichtigen – beschränkt auf die Anrechte nach § 32 VersAusglG und beschränkt auf den Zeitraum nach Antragstellung – letztlich dauerhaft ausgesetzt, § 37 VersAusglG. Der Gesetzgeber hat sich hie...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 1. Anpassungsentscheidungen im Erstverfahren

Seit 2009 ist die Zuständigkeit über die Entscheidung über die Aussetzung der Kürzung bei fortlaufenden Unterhaltszahlungen von den Versorgungsträgern zu den Familiengerichten verlagert worden. Vor 2009 waren die Versorgungsträger befugt, in eigener Kompetenz über die Aussetzungsanträge nach § 5 VAHRG zu entscheiden. Sie mussten nur überprüfen, ob überhaupt eine Unterhaltspf...mehr

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AGS 02/2020, Keine Gerichts... / 2 Aus den Gründen

Die Kostenentscheidung beruht auf der entsprechenden Anwendung von § 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 154 Abs. 2 VwGO. Für einen – wie hier – unstatthaften Rechtsbehelf kommt die Kostenprivilegierung des § 183 SGG nicht zur Anwendung. Eine Regelung, die eine Gebührenfreiheit konstituiert (hier: § 183 S. 1 SGG), kommt weder direkt noch analog zur Anwendung, da eine gesetzlich bes...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Tod im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Rz. 94 Für verwaltungsgerichtliche Verfahren und für Verfahren vor den Sozialgerichten gelten die §§ 239 ff. ZPO entsprechend.[268]mehr

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Sauer, SGB III § 100 Kurzar... / 2.2 Glaubhaftmachung des Arbeitgebers (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 soll Nachteile für die Arbeitnehmer verhindern, wenn nicht am Arbeitskampf beteiligte Arbeitgeber diesen zum Anlass nehmen, einen Arbeitsausfall lediglich behaupten, um mittelbar am Arbeitskampf mitzuwirken (Kühl, in: Brand, SGB III, § 100 Rz. 4; Bieback, in: Gagel, SGB III, § 100 Rz. 20). Macht der Arbeitgeber geltend, der Arbeitsausfall sei Folge eines Arbeits...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist seit Inkrafttreten des SGG viermal geändert worden. Zwei Änderungen betrafen den nicht mehr existierenden § 60 Abs. 4. Dieser Absatz wurde durch Art. 1 Nr. 13 des 7. SGGÄndG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3302) eingefügt. Es wurde eine Regelung für den Fall getroffen, dass nach § 50a SGG Verfahren vor den besonderen Spruchkörpern der Gerichte der Verwaltun...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.6.1 Beschwerde

Rz. 213 Entscheidet das SG über den Befangenheitsantrag, ist die Beschwerde im Gegensatz zur früheren Rechtslage (hierzu ausführlich LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.5.2012, L 11 KR 206/12 B; Beschluss v. 7.5.2012, L 11 SO 108/12 B) nicht statthaft. Dieses Ziel hat der Gesetzgeber rechtssicher erst im zweiten Anlauf erreicht. Obwohl § 172 Abs. 2 SGG i. d. F. des SGGA...mehr

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AGS 01/2020, Feststellung d... / 1 Aus den Gründen

Der vor dem LSG erstmals gestellte und damit erstinstanzlich angefallene Antrag des Klägers, eine Feststellung nach § 46 RVG zu treffen, war als unzulässig abzulehnen. Zu der beantragten Feststellung ist nur das "Gericht des Rechtszugs" befugt. Bezeichnet wird damit das Gericht der Instanz, für die Kosten im Rahmen der Prozesskostenhilfe geltend gemacht werden (s. Mayer, in:...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / cc) Gesetzliche Altersrente

Rz. 614 Jeglicher Erwerbsschaden endet mit dem Eintritt des gesetzlichen Rentenalters. Dieses ist in § 35 SGB VI für die Geburtsjahrgänge ab 1965 nunmehr auf das 67. Lebensjahr (bei Soldaten und Polizisten früher) angehoben worden. Die gestaffelte Anpassung für die Jahrgänge 1947 bis 1964 ergibt sich aus § 7a SGB II (für jedes Jahr ab 1947 bis 1957 einen Monat, für die Jahrg...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / g) Bindung der Gerichte

Rz. 158 § 108 Abs. 1 SGB VII bestimmt, dass ein Gericht, das über Ersatzansprüche der in den §§ 104 ff. SGB VII genannten Art zu entscheiden hat, an eine unanfechtbare Entscheidung nach SGB VII oder nach dem Sozialgerichtsgesetz (auch des Unfallversicherungsträgers selbst, vgl. BGH VersR 2009, 1074) gebunden ist, soweit dort entschieden wurde, ob ein Versicherungsfall vorlie...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / h) Regress der Sozialversicherungsträger

Rz. 160 Neu geregelt ist auch der früher in § 640 RVO geregelte Regressanspruch gegen denjenigen, der einen Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dieser haftete nach § 640 Abs. 1 RVO für alles, was die Träger der Sozialversicherung nach Gesetz oder Satzung infolge des Arbeitsunfalls aufwenden mussten. Ohne Bedeutung war also, ob den Geschädigt...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / E. Fragen und Antworten

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / B. Prozesskostenhilfe

Rz. 4 Die Vorschriften über die Beiordnung eines Anwalts im Wege der PKH sind unter anderem anwendbar in Rz. 5 In Strafsachen gilt die 4...mehr

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AGS 01/2020, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Über die Beschwerde des Erinnerungsgegners entscheidet der – nunmehr alleine für Kostensachen zuständige – 10. Senat nach Übertragung durch den Einzelrichter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache in seiner Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Richter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 3...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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§ 8 Testierfähigkeit / 5. Begutachtung durch gerichtliche Beauftragung

Rz. 94 Im Zivilprozess kann und muss das Gericht von Amts wegen gem. §§ 144, 287, 372, 403 ZPO ein Sachverständigengutachten einholen, sogar schon vor der mündlichen Verhandlung gem. § 358 ZPO, wenn seine eigene Sachkunde hierfür nicht ausreicht. Der Antritt des Sachverständigenbeweises ist lediglich eine Anregung an das Gericht.[184] Gem. § 442 ZPO gilt dies auch für den Sc...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Beim Bedürftigentestament

Rz. 20 Zu der Sittenwidrigkeit kann bei dem Bedürftigentestament keine so eindeutige Aussage gemacht werden wie bei dem Behindertentestament.[60] Es ist auch zweifelhaft, ob die Rechtsprechung zum Behindertentestament auf das Bedürftigentestament übertragbar ist.[61] Der bedeutende Unterschied besteht darin, dass einstweilen der Bedürftige für seine finanzielle Situation (mi...mehr

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Jansen, SGB X § 94 Arbeitsg... / 2.5 Aufgabenkreis

Rz. 9 Die unterschiedlichen Aufgaben für die zahlreichen Arbeitsgemeinschaften ergeben sich aus der Zielrichtung der jeweiligen Norm, welche die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft in den anderen Büchern des Sozialgesetzbuchs vorsieht. Die Beschränkung auf die gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben zur Eingliederung Behinderter ist weggefallen. Mit der Bildung von Arbeitsgemeinsc...mehr

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AGS 12/2019, Mehrfache Eini... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nur zu einem Teil begründet. 1) Zuständig für die Entscheidung über die Beschwerden ist zwar prinzipiell der Einzelrichter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Jedoch entscheidet wegen grundsätzlicher Bedeutung der hier vorliegenden Angelegenheit gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat als Gesamtspruchkörper. Die Entscheidung ...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / E. Bindung der Gerichte

Rz. 24 Hat aus Anlass eines Verkehrsunfalls ein Zivilgericht darüber zu entscheiden, ob ein privilegierter Versicherungsfall i.S.d. gesetzlichen Unfallversicherung gem. §§ 104 ff. SGB VII vorliegt, ist es an die unanfechtbare Entscheidung der zuständigen Behörde oder des Sozialgerichts hierüber gebunden. Diese Entscheidung bindet die Zivilgerichte auch dahingehend, nach welc...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / A. Übersicht

Rz. 1 Auch wenn ein haftungs- und anspruchsbegründendes Fehlverhalten vorliegt, das die Voraussetzungen einer der vorangegangenen Anspruchsgrundlagen erfüllt, heißt dies nicht in jedem Fall, dass der Geschädigte den Schädiger uneingeschränkt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Regelungen der §§ 104 ff. SGB VII. Sie beschäftig...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Vertretung in Güteverfahren

Rz. 114 Vertritt der Rechtsanwalt einen Auftraggeber inmehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 6. Schriftliches Verfahren

Rz. 164 Auch im schriftlichen Verfahren, d.h. in Verfahren, in denen eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, die aber im Einverständnis mit den Parteien nicht stattfindet, oder in den Fällen des § 307 ZPO (Anerkenntnis), § 495a ZPO (Entscheidung des Gerichts, bei einem Streitwert bis 600,00 EUR das schriftliche Verfahren durchzuführen) oder bei Gerichtsbescheid nach §...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.4 Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern

Rz. 799 Vorstandsmitglieder einer AG sind nach § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III von der Sozialversicherungspflicht befreit. Für Geschäftsführer einer GmbH existiert keine vergleichbare Regelung. Geschäftsführungsmitglieder von Gesellschaften mbH sind somit - trotz ihrer fehlenden Arbeitnehmereigenschaft - dann sozialversicherungspflichtig, wenn sie die Voraussetzungen von § 7 Abs. ...mehr

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AGS 11/2019, Statthaftigkei... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Erinnerungsführers gegen den Beschluss des SG ist gem. § 202 S. 1 SGG i.V.m. § 572 Abs. 2 S. 2 der ZPO als unzulässig zu verwerfen, da sie nicht statthaft ist, worauf das SG bereits mit dem angefochtenen Beschluss hingewiesen hat. Nach § 172 Abs. 1 SGG findet gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte mit Ausnahme der Urteile und gegen Entscheidungen der V...mehr

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Klose, SGB I § 36a Elektron... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Batt/Grunert, Das Trustcenter der Deutschen Rentenversicherung, RVaktuell 2005 S. 525. Beckermann, Zur Erforderlichkeit einer Belehrung über die elektronische Form der Rechtsbehelfseinlegung – Ein Beitrag zur praktischen Wahrnehmung von E-Government, NVwZ 2017 S. 745. Berger, G., Beweisführung mit elektronischen Dokumenten, NJW 2005 S. 1016. Grunert, Das elektronische Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.2 Verjährungsfrist

Rz. 6a Mit Wirkung zum 1.1.2019 ist durch Abs. 5 eine spezifische Verjährungsfrist für die Vergütungsansprüche der Krankenhäuser für erbrachte Leistungen und für die Rückforderungsansprüche der Krankenkassen auf Erstattung überzahlter Vergütungen eingeführt worden. Bisher galt für Rückforderungsansprüche der Krankenkassen die allgemeine sozialrechtliche Verjährungsfrist von ...mehr

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Sommer, SGB V § 106c Prüfun... / 2.2 Prüfungsstelle

Rz. 8 Den infrage kommenden Sitz der Prüfungsstelle regelt Abs. 2 Satz 2 der Vorschrift optional, wobei der bis 31.12.2016 geltende § 106 Abs. 4a Satz 2 unverändert übernommen worden ist. Die Errichtung der Prüfungsstelle kann danach bei der KV bzw. KZV, einem Landesverband der Krankenkassen oder einer bereits bestehenden Arbeitsgemeinschaft im Land erfolgen. Die Bezugnahme ...mehr

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AGS 10/2019, Berücksichtigu... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung. Der Beschwerdeführer wurde im Klageverfahren beim SG der dortigen Klägerin als Prozessbevollmächtigter beigeordnet. In dem Verfahren stritten die dortigen Beteiligten im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X um einen Anspruch der Klägerin auf die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Das Jobc...mehr

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AGS 10/2019, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen

Die aufgrund eines Beschwerdewerts von mehr als 200,00 EUR nach § 1 Abs. 3 i.V.m. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthafte und fristgemäße eingelegte Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren ist unbegründet. Der Beschwerdeführer hat keinen über die bereits erfolgte Vergütungsfestsetzung hinausgehenden Anspruch. 1. Über die Beschwerde entscheid...mehr

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AGS 10/2019, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Sowohl die Beschwerde als auch die Anschlussbeschwerde haben keinen Erfolg. Zuständig für die Entscheidung über die Beschwerden ist zwar prinzipiell der Einzelrichter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Jedoch entscheidet wegen grundsätzlicher Bedeutung der hier vorliegenden Angelegenheit gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat als Gesamtspruch...mehr

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Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 2.3 Rechtsstatus

Rz. 9 Die KV/KZV sowie die KBV und KZBV haben nach Abs. 5 den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die eine Körperschaft prägende, personenbezogene Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgegeben (vgl. Abs. 3 für die KV/KZV bzw. § 79 für die KBV/KZBV). Mitglieder der KV/KZV sind die Vertrags(zahn)ärzte bzw. die mindestens 10 Stunden pro Woche beschäftigten anges...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 3. Rechtsweg

Rz. 34 Streitigkeiten über die Höhe eines zulässigen Beitragsabzuges sind jedenfalls während der Zeit des Bestehens eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses dem Sozialgericht zugewiesen.[18] Die richtige Klageart für den Arbeitnehmer ist die Feststellungsklage nach § 55 SGG darauf, dass ihm zu Unrecht Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen wor...mehr

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§ 19 Sozialversicherungsbei... / II. Beitragsschuldner im Innenverhältnis

Rz. 25 Zwar ist der Arbeitgeber im Außenverhältnis gegenüber dem Sozialversicherungsträger der einzige Beitragsschuldner, doch soll er nach dem gesetzlichen Konzept die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur etwa zur Hälfte tragen. Der Ausgleich erfolgt durch einen Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, der sich auf den ...mehr

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