Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbetriebsvermögen

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 13.1 Schuldzinsen bei der Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

Zinsaufwendungen werden nur einbezogen, wenn sie bei der Ermittlung des Gesamtgewinns als Betriebsausgaben berücksichtigt wurden. Zinsen für ein Darlehen, das ein Gesellschafter seiner Personengesellschaft gegeben hat, gleichen sich in der Regel bei der Ermittlung des Gesamtgewinns aus. Die Zinsen sind regelmäßig Betriebsausgaben im Gesamthandsvermögen und Betriebseinnahmen ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.2 Zulässigkeit negativer Kapitalkonten

Rz. 474 Überblick über die BFH-Rechtsprechung Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Fall von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenüber d...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.1 Änderung der Beteiligungsverhältnisse

Rz. 518 Zum Beispiel ist M.A. alleiniger Kommanditist der A GmbH & Co. KG, deren Komplementärin die A GmbH ist. M.A. ändert seine Beteiligungsverhältnisse wie folgt: 10 % seiner Kommanditbeteiligung veräußert er an seine Frau F.A. Die verbleibenden 90 % Kommanditanteile bringt er gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die neu gegründete M.A. GmbH ein; dabei wurde nur ei...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.5 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 505 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG [1] schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahres; abgestellt wird also nicht auf einen bestimmten Stand des Kapitalkontos. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.5 Miet- und Pachtverträge zwischen Gesellschafter und GmbH & Co. KG bzw. Komplementär-GmbH

Rz. 457 Überlässt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft dieser aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages Wirtschaftsgüter zur Nutzung, so liegt einkommensteuerrechtlich (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) und gewerbesteuerrechtlich (§ 7 GewStG) keine Vermietung oder Verpachtung durch den Gesellschafter, sondern eine gesellschaftliche Einbringung (Einlage) zur Nutzung (§§ 706, 73...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.9 Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage

Rz. 465 Es gilt die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise,[1] d. h., Anspruchsberechtigter für die Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG ist wieder der Steuerpflichtige. Demzufolge können bei der Personengesellschaft entstandene Veräußerungsgewinne – soweit sie auf den Steuerpflichtigen entfallen – auf Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern im Sonderbetriebsvermögen des ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 502 Die im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung mit zu behandelnde verdeckte Gewinnausschüttung[1] hat aber neben der körperschaftsteuerlichen Seite[2] auch eine die Kommanditisten betreffende einkommensteuerliche Seite. Werden ihre Gewinnanteile fiktiv zugunsten der GmbH gemindert, so ist damit entschieden, dass die GmbH fiktiv mehr hätte erhalten müssen, sie ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.6 Organschaftsfragen

Rz. 516 Die körperschaftsteuerliche und die gewerbesteuerliche Organschaft haben die gleichen Voraussetzungen: Es muss ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen und die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft gegeben sein;[1] der Gewinnabführungsvertrag muss im Handelsregister eingetragen sein. Rz. 517 Eine GmbH & Co. KG kann nur dann Organträger sein, wenn sie eine eig...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.2 Geprägerechtsprechung

Rz. 425 In dem Grundsatzurteil v. 17.3.1966,[1] dem sog. "Gepräge"-Urteil, traf der BFH die Feststellung, dass die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stets sogar bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb darstelle, wenn die geschäftsführende GmbH der alleinige Gesellschafter ist. Diese jahrzehntelange Rechtsauffassung hat der Große Senat des BFH mit Beschluss v. 25.6.198...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter

Rz. 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. Rz. 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.1 Begünstigungsfähiges Vermögen

In § 13b Abs. 1 ErbStG wird das begünstigungsfähige Vermögen definiert, für das grundsätzlich eine Verschonung nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG oder im Rahmen einer individuellen Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG in Betracht kommt. Die Bestimmung von Vermögensgegenständen zu einer wirtschaftlichen Einheit erfolgt im Rahmen der Bewertung dieser wirtschaftlichen E...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.6 Verfahrensrechtliches

Der Erwerber obliegt nach § 13a Abs. 9 Satz 5 Nr. 1 ErbStG die Verpflichtung, dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt die Änderungen der genannten Bestimmungen oder der tatsächlichen Verhältnisse innerhalb einer Frist von einem Monat anzuzeigen (Anzeigeverpflichtung). In § 13a Abs. 9 Satz 5 Nr. 2 ErbStG ist eine entsprechende Festsetzungsfrist vorgesehen. Demnach en...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.3 Junges Verwaltungsvermögen

Zum nicht begünstigten Vermögen gehört auch das sogenannte junge Verwaltungsvermögen. Als solches man zählt man Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 4 Nrn. 1 bis 4 ErbStG, wenn es dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zuzurechnen war.[1] Dazu gehört aber nicht nur innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegtes Verwaltungsvermögen, sondern auch Verwaltu...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.1 Nachversteuerungsfälle

Auch nach der Erbschaftsteuerreform sind die Behaltensregelungen zu beachten. Diese finden sich in § 13a Abs. 6 ErbStG. Demnach fallen der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb einer Behaltensfrist gegen bestimmte Tatbestände verstößt. Dabei gilt für den 85 %igen Verschonungsabschlag eine fünfjährige Beh...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.2 Der Verwaltungsvermögenskatalog

In § 13b Abs. 4 ErbStG wird im Einzelnen aufgeführt, was zum Verwaltungsvermögen gehört (Verwaltungsvermögenskatalog). Damit erfolgt die Abgrenzung des begünstigten vom nicht begünstigten Vermögen wie im bisherigen Recht. Die Prüfung ob Verwaltungsvermögen gegeben ist, muss für jede wirtschaftliche Einheit gesondert geprüft werden.[1] Folgende Grundsätze sind hierbei zu beacht...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.1 Die neue Regelung im Einzelnen

In § 13a Abs. 9 ist nun ein Vorwegabschlag für Familienunternehmen vorgesehen. Dieser beträgt höchstens 30 %. Der Vorwegabschlag darf diese Grenze nicht übersteigen. Für die Inanspruchnahme des Vorwegabschlags muss kein Antrag gestellt werden. Aber es besteht für den Erwerber die Verpflichtung, die Voraussetzungen für den Vorwegabschlag nachzuweisen.[1] Praxis-Tipp Pauschaler ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 20.3 Erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen der Option

Hier gehen die Gleich lautenden Ländererlasse u. a. auf folgende Fragen ein: Auswirkungen auf eine bestehende Betriebsaufspaltung;[1] Ermittlung der Ausgangslohnsumme und der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen;[2] Behaltensregelungen einer optierenden Gesellschaft; Ausübung der Rückoption; Nießbrauchgestaltungen. Hinsichtlich der Nießbrauchgestaltungen gilt Folgendes: Vorb...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.5 Teilweises Vorliegen der Voraussetzungen den Vorwegabschlag

Gelten die in § 13a Abs. 9 Satz 1 ErbStG genannten Bestimmungen nur für einen Teil des begünstigten Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG, ist der Abschlag nur für diesen Teil des begünstigten Vermögens zu gewähren.[1] Anwendungsfälle sind hier insbesondere:[2] das Besitzeinzelunternehmen einer Betriebsaufspaltung und das Sonderbetriebsvermögen.mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.2.1 Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG).

Praxis-Beispiel Vermietetes Grundstück als schädliches Verwaltungsvermögen Der Erblasser E vererbt seinen Betrieb an die Tochter T. Zum betrieblichen Vermögen gehören zwei Grundstücke. Das Grundstück G1 ist an einen Supermarkt vermietet. Das Grundstück G2 nutzt E ausschließlich für betriebliche Zwecke. Lösung Das Grundstück G2 rechnet nicht zum Verwaltungsvermögen. Dagegen gehö...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2023 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 75 bis 80 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden in den Zeilen 81 bis 91 Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen in...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.2.1 Einbringungsgegenstand

Rz. 91 Die Einbringung erfordert einen qualifizierten Einbringungsgegenstand in Form eines Betriebs oder Teilbetriebs[1] bzw. eines Mitunternehmeranteils[2] oder der Teil eines Mitunternehmeranteils, der in einem einheitlichen Vorgang übertragen wird.[3] Dadurch ist auch die Einbringung durch einen Einzelunternehmer in eine Kapitalgesellschaft möglich. Rz. 92 Darüber hinaus s...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5.2 Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 UmwStG

Rz. 133 Gem. § 24 Abs. 1 UmwStG greifen die weiteren Vorschriften betreffend die Einbringung in Personengesellschaften des § 24 Abs. 2–6 UmwStG bei Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, gegen Gewährung von Mitunternehmeranteilen an den Einbringenden. Rz. 134 Hinsichtlich der Begrifflichkeiten Betrieb, Teilbetrieb und Mitunternehmeranteil wird au...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.2.1.1 Teilbetriebserfordernis

Rz. 62 Die Bewertungswahlrechte gem. § 11 Abs. 2 UmwStG und § 13 Abs. 2 UmwStG, die eine steuerneutrale Verschmelzung ermöglichen, sind somit nur dann entsprechend anwendbar, wenn es sich bei dem übertragenden Vermögensteil um einen Teilbetrieb handelt. Dabei muss auf jede aufnehmende Gesellschaft mindestens ein Teilbetrieb übertragen werden. Zur Erfüllung der Teilbetriebsvo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.1 Sonderbetriebsvermögen I

Tz. 128 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Als Sonder-BV I werden die einem MU gehörenden oder stlich zuzuordnenden WG bezeichnet, die unmittelbar dem Betrieb der MU-Schaft dienen (zB s Urt des BFH v 14.04.1988, BStBl II 1988, 667, 668; v 19.02.1991, BStBl II 1991, 789, 790 und v 30.03.1993, BStBl II 1993, 864, 866; s Schneider, in H/H/R, § 15 EStG Rn 722). Das folgt daraus, dass nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Umwandlung von Personengesellschaften bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen

Tz. 164 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Sacheinlage nur unter Einschluss des wesentlichen Sonder-BV Bei der Umwandlung von Pers-Handels-Ges oder einer Partnerschaftsgesellschaft ergeben sich in stlicher Hinsicht Probleme bei der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG, wenn wes Betriebsgrundlagen enthaltenes Sonder-BV vorhanden ist. Die St-Vergünstigung des § 20 UmwStG erfordert, dass au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3.2 Optierende Gesellschaft mit Sonderbetriebsvermögen

Tz. 73 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wie bei einem echten Formwechsel (s § 25 UmwStG Tz 33) sind uE auch bei einem durch die Option ausgelösten fiktiven Formwechsel die folgenden Sachverhaltskonstellationen zu unterscheiden: Ist kein Sonder-BV I oder II vorhanden, bringt der Gesellschafter einen MU-Anteil ein. Ist zwar Sonder-BV I oder II vorhanden, stellt dies jedoch keine funkt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.2 Sonderbetriebsvermögen II

Tz. 130 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Sonder-BV II ist anzunehmen, wenn die dem MU gehörenden oder zuzurechnenden WG unmittelbar zur Begründung oder Stärkung seiner Beteiligung eingesetzt werden (ständige Rspr s Urt des BFH v 10.11.1994, BStBl II 1995, 452; v 01.10.1996, BStBl II 1997, 530; v 15.10.1998, BStBl II 1999, 286; v 23.01.2000, BStBl II 2001, 825 und v 10.04.2015, BStB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen

Tz. 135 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Die zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der MU-Schaft überlassenen WG des Sonder-BV I (s Tz 127ff) gehören zu den wes Betriebsgrundlagen des MU-Anteils, wenn sie ein wes wirtsch Gewicht für das Unternehmen besitzen. Hier kommen insbes Rechte; Erfindungen und Patente (s Tz 49ff) sowie Grundstücke in Frage (s Tz 52ff). Eine Forderung des MU au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.5 Bruchteil eines Mitunternehmeranteils

Tz. 142 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 20 Abs 1 UmwStG enthält weder eine ausdrückliche Aussage dazu, ob der Bruchteil eines MU-Anteils begünstigter Sacheinlagegegenstand ist, noch, ob der Teilanteil von der Sacheinlage ausgenommen wird (anders als in § 16 Abs 1 EStG). Die EG-FRL enthält hierzu keine Regelung. Nach überwiegender Auff kann der Bruchteil eines MU-Anteils Gegenst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4 Einbringung des Mitunternehmeranteils im Ganzen

Tz. 124 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Einbringung eines MU-Anteils iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 116 – 118) ist hinsichtlich seines Mindestumfangs nur gegeben, wenn alle wes Betriebsgrundlagen (zum Begriff s Tz 40ff) des mitunternehmerischen BV auf die Übernehmerin durch die in § 1 Abs 3 UmwStG aufgezählten Sachverhalte übergehen. Unerheblich ist hierbei, ob die wes Betriebsgr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Gewinne "anlässlich" der Einbringung (durch Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern)

Tz. 255 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 WG, die nicht zu den (funktional) wes Betriebsgrundlagen eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils gehören, können unbeschadet der Tatbestandsmäßigkeit einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG von der Einbringung ausgenommen werden (zur Betriebseinbringung s Tz 40b; zur Teilbetriebseinbringung s Tz 93 [str]; und zur MU-Anteilseinbringung s Tz 12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Streck/Schwedhelm, Fälle vGA bei Umwandlungsvorgängen, BB 1988, 1639; Oppermann, Verschleierte Sachgründung und § 20 UmwStG, DB 1989, 753; Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz – Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kap-Ges, DB 1990, 2533; Diers, Wertansätze bei Unternehmenseinbringung in GmbH in ihren Folgewirkungen; GmbHR 1994, 683; Hollatz, Bw-Fortführung bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Verhältnis zum Erbschaftsteuergesetz

Tz. 6 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine optierende Pers-Ges wird für Zwecke der ErbSt weiterhin als Pers-Ges behandelt. Die Anteile an einer optierenden Gesellschaft gehören nach § 13b Abs 1 Nr 2 ErbStG – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – zum begünstigungsfähigen BV. Daher sind die stlichen Vergünstigungen nach den §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG grds anwendbar. Ents...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.2 Ableitung des Gewinns des persönlich haftenden Gesellschafters aus der Bilanz der KGaA

Tz. 54 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Gewinn der phG ist unmittelbar aus dem Jahresabschluss der KGaA abzuleiten. Dabei ist str, ob hr-lich von einer dualistischen Gewinnermittlung (Aufstellung von zwei Bil: zunächst eine Bil nach KG-Recht, aus der die Gewinnanteile der phG zu errechnen sind, danach eine zweite Bil nach Aktienrecht für die Gewinnanteile der Kommanditaktionär...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Einbringung durch Vermögensanwachsung auf den letzten Gesellschafter einer Personengesellschaft

Tz. 160 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 "Umw" einer Pers-Ges in eine Kap-Ges durch Anwachsung Eine betrieblich tätige oder gew geprägte Pers-Ges kann in eine Kap-Ges/Gen umstrukturiert werden, indem das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft zivilrechtlich durch Anteilsvereinigung in einer Hand auf den letztverbliebenen Gesellschafter in der Rechtsform einer Kap-Ges/Gen anwächst. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Folgewirkungen auf vorangegangenen Betriebsvermögenstransfer und andere Vorgänge

Tz. 242 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringung als schädlicher Vorgang für andere St-Vergünstigungen Die Einbringung von BV in eine Kap-Ges gem § 20 UmwStG kann rückblickend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im eingebrachten BV, die der Sacheinlage vorange...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3 Betriebe mit Anteilen an einer Mitunternehmerschaft

Tz. 34 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Gehört ein MU-Anteil zum Vermögen des eingebrachten Betriebs der natürlichen Pers (s Tz 24–27), einer Kö (s Tz 28–29) oder einer Pers-Ges (s Tz 39) und wird der Betrieb im Ganzen inkl der Beteiligung an der MU-Schaft in eine Kap-Ges/Gen eingebracht, sind – unabhängig von der Höhe der MU-Beteiligung – stets mehrere eigenständige Sacheinlagevo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Tz. 12a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird BV in eine Kap-Ges/Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2 bis 9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Umfang, Grundsätze und Gegenstand der Bewertung

Tz. 190 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das iRd Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV ist mit dem gW als Grundbewertungsmaßstab in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Dies entspr der allg Behandlung der Einbringung als tauschähnlicher Veräußerungsvorgang und somit Realisierungsakt (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Nur als Ausn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.4 Einbringung von Mitunternehmeranteilen

Tz. 333 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bringt der Gesellschafter einer Pers-Ges seinen (gesamten) MU-Anteil in eine Kap-Ges/Gen ein und besteht die Pers-Ges nunmehr mit der Übernehmerin als MU weiter, sind bestehende nach der Einbringung fortgeltende Verträge des Einbringenden ab dem stlichen Übertragungsstichtag einer stlichen Neubeurteilung zu unterziehen. Hat der Einbringende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.3 Einbringung durch eine gewerbliche Mitunternehmerschaft

Tz. 289 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Betriebseinbringung Der Gewinn aus der Einbringung des Betriebs der MU-Schaft nach § 20 Abs 1 UmwStG (Betriebsveräußerung durch tauschähnlichen Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff) gehört grds nicht zum Gewerbeertrag der MU-Schaft gem § 7 S 1 GewStG (Ausnahmen: verschmelzungsgeborener Betrieb oder Betrieb eines gew Grundstückshandels, s T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.4 Sonderfall(?): Antragstellung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 212 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Wird ein einzelner MU-Anteil eingebracht und übernimmt demzufolge die aufnehmende Kap-Ges oder Genossenschaft die MU-Stellung des Einbringenden (in der weiter bestehenden MU-Schaft), erfolgt die Umsetzung des Antrags auf Minderbewertung durch Bilanzierung in der St-Bil der Pers-Ges (zur Antragsberechtigung s Tz 209a). Denn stlich ist die MU-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.7 Sonstige Wirtschaftsgüter

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Zu den wes Betriebsgrundlagen eines Unternehmens gehören auch alle Rechte, Chancen und andere immateriellen Werte des Betriebs (auch, wenn diese nicht bilanzierungsfähig sind, s Tz 49), die für die Führung des Betriebs aus Sicht des Einbringenden notwendig und unverzichtbar sind (krit: s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, § 20 UmwStG Rn 25): zB Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6 Betrieb einer Personengesellschaft

Tz. 39 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Werden alle wes Betriebsgrundlagen (auch des Sonder-BV, s Tz 40) einer (mitunternehmerisch tätigen, gew infizierten oder gew geprägten) Pers-Ges iR einer Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG übertragen, handelt es sich um die Einbringung eines "Betriebs". Der Gegenstand der Sacheinlage bezieht sich uE auf die MU-Schaft als eigenständiges Gewin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.1 Erforderlichkeit der Übertragung sämtlicher das Unternehmen tragender Grundlagen

Tz. 40 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Einbringung eines Betriebs erfordert nicht die Übertragung sämtlicher WG des BV auf die übernehmende Gesellschaft. Unerlässlich für den Sacheinlagetatbestand des § 20 Abs 1 UmwStG ist jedoch die Einbringung aller (funktional) wes Betriebsgrundlagen (ständige Rspr, s Urt des BFH v 16.02.1996, BStBl II 1996, 342 unter II. 1. b) mwNachw; v ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.10 Sonderproblem Betriebsaufspaltung

Tz. 69 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Besitzunternehmen als Einbringungsgegenstand iSd § 20 Abs 1 UmwStG Überlässt eine natürliche Pers entgeltlich oder unentgeltlich eine wes Betriebsgrundlage an eine Kap-Ges, in der die natürliche Pers ihren geschäftlichen Betätigungswillen bestimmen kann, liegt eine gew qualifizierte Nutzungsüberlassung iRd Betriebsaufspaltung vor (s Wacker, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.1 Sacheinlage mit Zuteilung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 31.12.2014 (§ 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF)

Tz. 219 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Werden als Gegenleistung für die Sacheinlage an den Einbringenden auch andere WG (zB Darlehensforderungen, stille Beteiligungen, Barabfindungen, Sachwerte, rechtliche Vorteile, eigene Anteile der Übernehmerin, s Tz 187 – 187e; auch von dritter Seite; s Tz 187d) neben den neuen Anteilen gewährt, ist das eingebrachte Vermögen mindestens mit de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.10 Einbringung eines Teilbetriebs (Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen)

Tz. 107 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Einbringung eines Teilbetriebs iSd umwstlichen Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erfordert die endgültige Einstellung der Tätigkeit in diesem Teilbetrieb und die Übertragung aller zum Teilbetrieb gehörenden wes Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang (einhellige Auff: s Urt des BFH v 07.04.2010, BStBl II 2011, 467 zum inhaltsgl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.1 Zwingende Übertragung sämtlicher betriebsnotwendiger Wirtschaftsgüter

Tz. 64 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wird nur eine der funktional wes Betriebsgrundlagen (s Tz 43) des (Sonder-)BV eines Betriebs von der Einbringung ausgeschlossen, liegt keine Betriebseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG vor (dh "zeitgleiche Ausgliederung"; zur "vorherigen Ausgliederung" s Tz 65). Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG scheidet danach aus, wenn zum Zeitpunkt der...mehr