Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbetriebsvermögen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Einbringender hat die erhaltenen Anteile noch nicht veräußert (§ 22 Abs 2 S 5 UmwStG)

Tz. 75 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Es kommt nicht zur rückwirkenden Besteuerung eines Einbringungsgewinns II und zu nachträglichen AK in dieser Höhe auf die erhaltenen Anteile beim Einbringenden, wenn und soweit (s Tz 75c) der "Einbringende die erhaltenen Anteile veräußert hat" (s § 22 Abs 2 S 5 Alt 1 UmwStG). Denn in diesem Fall sind die Regelungen in § 22 Abs 2 S 1–4 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Voraussetzungen und steuerliche Folgen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 1300 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Eine Betriebsaufspaltung ist eine Gestaltung, bei der ein wirtsch einheitlicher Betrieb in zwei rechtlich und wirtsch selbstständige Unternehmen aufgeteilt wird. Nach der Art der Entstehung unterscheidet man zwischen echten und unechten Betriebsaufspaltungen. Bei einer echten Betriebsaufspaltung wird ein bereits bestehendes Unternehmen, zB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Veräußerung der "erhaltenen Anteile" (§ 22 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 52 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Tatbestand des § 22 Abs 1 S 1 UmwStG erfasst nur die Veräußerung der "erhaltenen Anteile". Welchen stlichen Status oder zivilrechtliche Ausgestaltung die "erhaltenen Anteile" zum Veräußerungszeitpunkt haben, ist irrelevant (dh unabhängig von der Zugehörigkeit zum PV, Hoheitsvermögen, [Sonder-]BV, Art der Beteiligung, Ausgestaltung der Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1.2 Steuerlicher Rechtsnachfolger des originären Einbringenden

Tz. 21 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Innerhalb der Sieben-Jahres-Frist (s Tz 19ff) erfasst der pers Anwendungsbereich von § 22 UmwStG auch AE an sperrfristverhafteten (Geschäfts-)Anteilen, die die Beteiligung selbst nicht durch Einbringung erworben haben. Betroffen sind nämlich AE, die Rechtsnachfolger des originären Einbringenden (oder deren Rechtsnachfolger, s Tz 106a) durch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Veranlagung der KiSt nach dem KapSt-Betrag (§ 51a Abs 2d EStG)

Rn. 216 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wird die nach § 51a Abs 2b EStG zu erhebende KiSt nicht nach § 51a Abs 2c EStG als KiSt-Abzug vom KiSt-Abzugsberechtigten einbehalten, erfolgt gemäß § 51a Abs 2d S 1 Hs 1 EStG nach dem Ablauf des Kj eine (isolierte) Veranlagung nur für KiSt-Zwecke, Petersen in K/S/M, § 51a EStG Rz C 109 (Juli 2021). Dieser liegt als Bemessungsgrundlage nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dieterlen/Winkler, Konzernsachverhalte iRd neuen "Mantelkauf"-Regelung des § 8c KStG, GmbHR 2007, 815; Sistermann/Brinkmann, Verlustuntergang aufgrund konzerninterner Umstrukturierungen, DStR 2008, 897. Tz. 211 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Zeit vor dem Inkrafttreten des WachstumsBG (dazu s Tz 406) sieht das Ges eine Ausnahmeregelung für Beteiligungserwerbe innerhalb eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Grundsätze der Versteuerung (Verfahrensrecht)

Tz. 79 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Sperrfristverhaftete Anteile iSd § 22 Abs 2 UmwStG können durch stbegünstigten Anteilstausch oder durch Miteinbringung iR einer (Teil-)Betriebs-/MU-Anteilseinbringung zustande kommen. Ist für den Gewinn des eingebrachten (Teil-)Betriebs einer Pers-Ges oder einer natürlichen Pers eine gesonderte Feststellung (s § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3.2 Buchwerteinbringung iSd § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 UmwStG

Tz. 41a Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die in § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 Hs 2 UmwStG genannten "Bw-Einbringungen" – und nur diese (s Tz 42a) – lösen trotz der Entgeltlichkeit des Vorgangs keine Sperrfristverletzung und damit keine nachträgliche Einbringungsgewinnbesteuerung aus. Obwohl in § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 Alt 2 UmwStG nur die "Bw"-Einbringung genannt ist, wird auch der Anteilstausch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Sacheinlagegegenstand umfasst Anteile an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften (§ 22 Abs 1 S 5 UmwStG)

Tz. 53 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die stlichen Auswirkungen beim AE hinsichtlich der im Wege eines Anteilstauschs erworbenen Anteile enthält § 22 Abs 2 UmwStG. § 22 Abs 2 UmwStG hat einen eigenen pers Anwendungsbereich und Sperrfristverletzungsregeln. § 22 Abs 1 UmwStG hingegen regelt die stlichen Auswirkungen beim AE hinsichtlich der durch Einbringung einer betrieblichen Sa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.2.1 Erstattung ist unangemessen niedrig

Tz. 1229 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die zu niedrige Erstattung von der Pers-Ges führt bei der Kö zu einer verhinderten Vermögensmehrung mit Auswirkung auf den bil Gewinn (keine Sondervergütung iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG). Diese Gewinnminderung ist auch im Gesellschaftsverhältnis veranlasst, soweit AE der Kö als MU von der Restgewinnverteilung profitieren. Dabei ist unerheblich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.2.2 Geschäftsführergehalt ist unangemessen hoch

Tz. 1231 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Steht der angemessenen Vergütung für die Geschäftsführung eine unangemessen hohe Gehaltszahlung an den GF gegenüber, führt das iHd Differenz zu einer Vermögens- und Gewinnminderung bei der Kö. Diese Gewinnminderung wird idR im Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein, wenn der GF auch AE (auch Minderheitsgesellschafter) oder nahe stehende P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Inländische Betriebsstätte oder inländischer ständiger Vertreter (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Tz. 33 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Inl Eink aus Gew nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG setzen voraus, dass hierfür im Inl eine BetrSt unterhalten oder ein ständiger Vertreter bestellt ist. Der BFH geht davon aus, dass ein Gew ohne zumindest eine Geschäftsleitungs-BetrSt nicht denkbar ist (kein sog floating income) und dass, wenn sich keine BetrSt feststellen lässt, die Geschä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.4 Ausweis der nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteile als Umlaufvermögen (vor dem 01.01.2017 erworbene Anteile: Kurzfristige Erzielung eines Eigenhandelserfolgs)

Tz. 376 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen werden mit den nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteilen nur dann von § 8b Abs 7 S 2 KStG erfasst, wenn diese im Zeitpunkt des Erwerbs als Umlaufvermögen auszuweisen sind. Damit wird die bisherige Verw-Auff ges festgeschrieben (s Tz 377). Wegen der Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen s Lohmann/Windhöfel (DB 2009, 1043, ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Ermittlung der abziehbaren sonstigen Schuldzinsen

Für abziehbare Schuldzinsen, die nicht mit einer Investition zusammenhängen, gilt eine Bagatellgrenze von 2.050 EUR.[1] Liegen die sonstigen Zinsaufwendungen über 2.050 EUR, müssen zunächst die privaten Überentnahmen berechnet werden, um zu prüfen, ob ggf. noch mehr Zinsen anerkannt werden.[2] Überentnahmen heißt, es gab mehr Privatentnahmen als Privateinlagen und Gewinn. Im u...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1171 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 81–86, 88] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001:001, BStBl 2022 I S. 945. Rz. 1172 [Bildung des Investitions...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen personenidentischen Schwesterpersonengesellschaften

Leitsatz § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG i.d.F. des UnStFG v. 20.12.2001 ist mit Artikel 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, rückwirkend für Übertragungsvorgänge nach dem 31.12.2000 eine Neuregelung zu treffen. § 6 Abs. 5...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Übert... / 3 Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen

Werden Wirtschaftsgüter von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen eines Unternehmers/Mitunternehmers übertragen, erfolgt die Übertragung zum Buchwert, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG erfüllt sind. Nach § 6 Abs. 5 EStG ist bei der Übertragung zwischen den folgenden Varianten zu unterscheiden:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Übert... / 3.2 Übertragung eines Wirtschaftsguts ohne Rechtsträgerwechsel

In den ersten 4 Fällen der Tab. 1 findet kein Rechtsträgerwechsel statt, d. h. der Unternehmer ist und bleibt Eigentümer des Wirtschaftsguts. Ein Wechsel bei den Eigentumsverhältnissen findet somit nicht statt. Bei der Übertragung scheidet das Wirtschaftsgut aus dem einem Betriebsvermögen aus (= Entnahme) und wird in das andere Betriebsvermögen überführt (= Einlage). Es ist ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Übert... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung einer Entnahme/Einlage eines unbebauten Grundstücks

Herr Huber ist Einzelunternehmer und gleichzeitig Gesellschafter der Huber & Hauser OHG. Im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens befindet sich ein unbebautes Grundstück, das mit einem Buchwert von 45.000 EUR ausgewiesen ist. Dieses unbebaute Grundstück soll nunmehr von der OHG genutzt werden. Da Herr Huber weiterhin Alleineigentümer des unbebauten Grundstücks bleiben mö...mehr

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Personengesellschaft, Übert... / 3.3 Übertragung mit Rechtsträgerwechsel

Die Übertragung von Wirtschaftsgütern in den 5 letzten Fällen der Tab. 1 ist gem. § 6 Abs. 5 EStG zum Buchwert ohne Gewinnrealisierung vorzunehmen, wenn die Übertragung gegen Gewährung bzw. Minderung von Gesellschaftsrechten oder unentgeltlich erfolgt. Es besteht kein Wahlrecht. Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss die Übertragung des einzelnen Wirtschaftsguts zum Buchwert...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.3 Einkommensteuer und Annexsteuern

Rz. 14 Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Wie bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man auch bei der Einkommensteuer unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG). Da Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften (ausgenommen die nach § 1 Abs. 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Personengesellschaften) – im Gegensat...mehr

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Verzicht des Gesellschafters auf unter Nennwert erworbene Genussrechtsforderung

Leitsatz 1. Erwirbt der Gesellschafter eine Genussrechtsforderung gegen die Personengesellschaft unter Nennwert und verzichtet er im Anschluss auf den die Anschaffungskosten übersteigenden Teil der Forderung, entsteht im Gesamthandsbereich ein "Wegfallgewinn", der aus der Minderung der Verbindlichkeit resultiert. 2. Die Grundsätze der korrespondierenden Bilanzierung stehen de...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 7.2 Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.6 Berücksichtigung speziell steuerlicher Gesichtspunkte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.4 Allgemeine Ansatzvorschriften für die Eröffnungsbilanz

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 3.2 Anschaffung von Anteilen

Rz. 22 Eine Anschaffung i. S. d. § 5 Abs. 1 Alt. 1 UmwStG durch den übernehmenden Rechtsträger liegt nur bei einem entgeltlichen Erwerb der Anteile vor.[1] Anwendung finden kann die Regelung nur bei einer Verschmelzung oder Spaltung auf einen bereits bestehenden Rechtsträger. Der die Anteile übernehmende Rechtsträger muss im Zeitpunkt der Eintragung der Umwandlung existent s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.1 Anschaffung oder Herstellung

Rz. 16 Begünstigt ist die beabsichtigte Anschaffung oder Herstellung, nicht aber der unentgeltliche Erwerb[1] oder die Einlage eines Wirtschaftsguts. Die Bildung kommt nur in Betracht, wenn die Investition nach dem Abschlussstichtag erfolgt. Ein Abzug im Wirtschaftsjahr der Investition ist nicht möglich; allerdings dürfte es möglich sein, für Zwecke der Anpassung der Vorausza...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 5.2 Anteile im Betriebsvermögen

Rz. 54 § 5 Abs. 3 S. 1 UmwStG betrifft den Fall, dass die Beteiligung an der übertragenden Körperschaft zu einem eigenen Betriebsvermögen des Gesellschafters der Personengesellschaft bzw. der natürlichen Person gehört. Es muss sich um ein vom Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers getrenntes Betriebsvermögen handeln.[1] Daher fallen die zum Sonderbetriebsvermögen e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.2 Entsprechende Anwendung von Abs. 1 bis 6 gem. § 7g Abs. 7 EStG

Rz. 96 Folge der entsprechenden Anwendung von § 7g Abs. 1 EStG ist, dass sich der Abzug bei einer außerbilanziellen Inanspruchnahme im Gesamthandsbereich entsprechend dem allg. Gewinnverteilungsschlüssel auswirkt. Bei geplanten Investitionen im Sonderbereich muss dementsprechend ein außerbilanzieller Abzug auch im Sonderbereich vorgenommen werden[1], auch wenn eine spätere In...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.3 Erwerb innerhalb einer Personengesellschaft

Rz. 97 Der Investitionsabzugsbetrag kann nicht für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die ein Gesellschafter von der Personengesellschaft erwirbt. Das gleiche gilt für Wirtschaftsgüter im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters, die von der Gemeinschaft oder einem anderen Gesellschafter erworben werden.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6.2.4 Sonderfälle/Betriebsaufspaltung

Rz. 51 Bis 2019 war eine Vermietung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung durch ein Besitz- an ein Betriebsunternehmen , obwohl es sich bei Betriebs- und Besitzunternehmen um 2 rechtlich selbstständige Betriebe handelt, regelmäßig unschädlich.[1] Bei einer Nutzungsüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist die Verbleibensbedingung des § 7g Abs. 1 Nr. 2 EStG a. F. alle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.2 Größenmerkmale in § 7g EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 enden

Rz. 15a Bis zum 31.12.2019 galten für die einzelnen Einkunftsarten unterschiedliche Betriebsgrößenmerkmale, die nicht überschritten werden durften: bei bilanzierenden Stpfl. ein Betriebsvermögen von höchstens 235.000 EUR, bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein Wirtschaftswert von höchstens 125.000 EUR und bei Betrieben mit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Die Ermittlung des Übernahmeergebnisses beim übernehmenden Rechtsträger ist im Fall der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person in § 4 Abs. 4 bis 7 UmwStG geregelt. § 5 UmwStG enthält Sonderregelungen zur Ermittlung des Übernahmeergebnisses für Anteile an der übertragenden Körperschaft, die zum steuerlichen Übertragung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.1.4 Größenmerkmale bei Personenzusammenschlüssen

Rz. 13 Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags ist bei Mitunternehmerschaften nicht zulässig, wenn bei bilanzierenden Gesellschaften das Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft (einschließlich Sonderbetriebsvermögen und Betriebsvermögen laut Ergänzungsbilanz) 235.000 EUR oder bei Überschussrechnern der (Gesamt-)Gewinn der Gesellschaft 100.000 EUR überschreitet. B...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.2 Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit

Rz. 47 Geht das Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft im Wege der Verschmelzung auf den übernehmenden Rechtsträger über, kann ein Übernahmefolgegewinn i. S. d. § 6 Abs. 1 UmwStG bei dem übernehmenden Rechtsträger entstehen, wenn ein Schuldverhältnis zwischen der übertragenden Körperschaft und dem übernehmenden Rechtsträger bestanden hat und die wechselseitigen Ford...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.3 Wegfall einer Rückstellung

Rz. 52 Wird eine Körperschaft auf eine Personengesellschaft verschmolzen, geht die Pensionszusage, die die übertragende Körperschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt hat, grundsätzlich auf die übernehmende Personengesellschaft über und ist von dieser in ihrer Gesamthandsbilanz fortzuführen. Besteht das Dienstverhältnis fort, hat die übernehmende Personengesellsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.1 Grundsätze – Sonderbetriebsvermögen I und II – notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

Rz. 415 Zum Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehören nach st. Rspr. neben dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft auch Wirtschaftsgüter, die im (rechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentum eines Mitunternehmers stehen und in objektiv erkennbarer Weise zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Mitunternehmerschaft bestimmt sind(Sonderbetriebsvermögen I) oder unmitt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4 Sonderbetriebsvermögen

3.5.4.1 Grundsätze – Sonderbetriebsvermögen I und II – notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen Rz. 415 Zum Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehören nach st. Rspr. neben dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft auch Wirtschaftsgüter, die im (rechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentum eines Mitunternehmers stehen und in objektiv erkennbarer Weise zum unm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.4 Einzelfälle

Rz. 431 Nach st. Rspr. führen auch mittelbare Nutzungsüberlassungen zu Sonderbetriebsvermögen in der Form von Sonderbetriebsvermögen II. Hierbei handelt es sich meist um Gestaltungen, mit denen die Entstehung von Sonderbetriebsvermögen – und damit dessen steuerliche Verstrickung – vermieden werden soll, indem das (für den Betrieb der Personengesellschaft bedeutsame) Wirtscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.3 Miteigentum – Gesamthandseigentum anderer Gesamthandsgemeinschaften – Bilanzierungskonkurrenzen

Rz. 424 Steht das Wirtschaftsgut im Bruchteilseigentum des Mitunternehmers (§ 741 ff. BGB) und eines gesellschaftsfremden Dritten, so ist es – den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen entsprechend – mit dem anteiligen Wert als Sonderbetriebsvermögen auszuweisen.[1] Dies gilt auch, wenn das Wirtschaftsgut dem Gesellschafter nicht zu Bruchteilen zusteht, sondern er Teil einer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.5 Rechtsfolgen, Beginn und Ende der Zugehörigkeit

Rz. 442 Die erstmalige Begründung von Sonderbetriebsvermögen stellt folglich eine Einlage gem. § 4 Abs. 1 S. 8 EStG dar, die gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG regelmäßig mit dem Teilwert zu bewerten ist. Befand sich das Wirtschaftsgut vorher in einem anderen Betriebs- oder Sonderbetriebsvermögen, kann unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG eine Buchwertfortführung in Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.1 Übersicht

Rz. 383 Die Einkünfte des Mitunternehmers setzen sich zusammen aus seinem Gewinnanteil als Gesellschafter, den Vergütungen (sog. Sondervergütungen) für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft und für die Hingabe von Darlehen und die Überlassung von Wirtschaftsgütern, den Ergebnissen aus der Veränderung (Zu- und Abgänge) von Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Das Gese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.6 Sonderbetriebseinnahmen – Sonderbetriebsausgaben

Rz. 447 Als Sonderbetriebsausgaben kommen alle Aufwendungen des Gesellschafters in Betracht, die entweder durch den Betrieb oder die Mitunternehmerstellung veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu zählen insb. Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter, die Sonderbetriebsvermögen (I oder II) sind, wie typischerweise die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter der Sonderbilanz (§ 7 EStG), ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.8 Übertragung von Wirtschaftsgütern und Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 477 Werden zwischen Gesellschaft und einem ihrer Gesellschafter Wirtschaftsgüter entgeltlich übertragen, so stellt sich die Frage nach der Abgrenzung zwischen Veräußerungsgeschäft und Entnahmevorgang. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist keinesfalls anwendbar, wenn das Eigentum eines Wirtschaftsguts von der Sphäre des Gesellschafters auf die Personengesellschaft und umgekehrt über...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.2 Aufzeichnungspflichten

Rz. 422 Für Sonderbetriebsvermögen gelten die gleichen Gewinnermittlungs- und Aufzeichnungsgrundsätze wie für "normales" Gesamthandsvermögen (Rz. 402). Es sind deshalb Bücher zu führen und Bilanzen zu erstellen. Fraglich ist aber, ob die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht insoweit die Personengesellschaft [1] oder den einzelnen Mitunternehmer selbst[2] trifft. Entgegen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.2 Ermittlung der Einkünfte: 2-Stufen-Theorie und Bilanzierung

Rz. 401 Nach nunmehr allgemeiner Auffassung[1] sind die Einkünfte des Mitunternehmers in zwei Schritten (Stufen) zu ermitteln. Dabei wird mitunter begrifflich zwischen dem Gewinn der "Gesellschaft" und dem Gewinn der "Mitunternehmerschaft" unterschieden; Ersterer meint den von der Handelsbilanz abgeleiteten Steuerbilanzgewinn des von der Personengesellschaft betriebenen Unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.2 Steuerliche Behandlung der KGaA

Rz. 492 Das Steuerrecht vollzieht die Zwitterstellung der KGaA zwischen AG und KG grundsätzlich nach: Die Gesellschaft selbst unterliegt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG der KSt-Pflicht. Dann bestimmt § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG, dass bei KGaA der Teil des Gewinns, der an persönlich haftende Gesellschafter auf ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen oder als Vergütungen (Tant...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.3.2 Erbfolge nach einem Mitunternehmer

Rz. 358 War der Erblasser an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, so ist zunächst zu unterscheiden, ob die Beteiligung nach gesellschaftsrechtlicher Rechtslage vererblich war oder nicht (Rz. 270).[1] War der Anteil nicht vererblich und ist deshalb die Gesellschaft mit dem Tod des Erblassers aufgelöst, so fällt in den Nachlass lediglich eine Beteiligung an einer Liquidations...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.4.2 Regelungsinhalt

Rz. 304 Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EStG gilt eine OHG, KG oder "andere" Personengesellschaft als vollen Umfangs gewerblich tätig, wenn sie auch nur in einem Teilbereich eine originär gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (einschl. der dort genannten gewerblichen Bodenbewirtschaftung) ausübt. Dies gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 EStG unabhängig davon, o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.2 Betriebsaufspaltung, Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung bei Mitunternehmerschaften

Rz. 285 Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung[1], Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung (Rz. 128; § 16 EStG Rz. 145) gelten auch für Betriebe einer Personengesellschaft. Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Besitzunternehmen (typischerweise Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine (operativ tätige) Betriebsgesell...mehr