Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung der begünstigten Einkünfte

Rn. 53 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Gewährung der Tarifermäßigung setzt voraus, dass die begünstigten (außerordentlichen) Einkünfte von den lfd Einkünften derselben Einkunftsart abgegrenzt und auch getrennt ermittelt werden, vgl BFH v 29.10.1998, BStBl II 1999, 588. Die außerordentlichen Einkünfte bilden nach herrschender Kommentarmeinung und st Rspr eine "besondere Gruppe"...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerberechnung

Rn. 150 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Für VZ 2001 – VZ 2003 beträgt der ermäßigte Steuersatz die Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ergäbe, wenn die tarifliche ESt nach dem gesamten zvE zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte zu bemessen wäre. Ab VZ 2004 wurde der durchschnittliche Steuersatz auf 56 % angehoben, s Rn 24. Der ermäßigte St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Berechnung der ESt bei einem negativen verbleibenden zvE (§ 34 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 135 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Ist das gesamte zvE positiv, aber nach Abzug der darin enthaltenen außerordentlichen Einkünfte negativ, so betrifft das gesamte zvE nur die außerordentlichen Einkünfte. Die ESt beträgt dann das Fünffache der sich für ein Fünftel des zvE ergebenden ESt nach dem Regeltarif, § 34 Abs 1 S 3 EStG. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2023, Terminsvertret... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Zu der Entscheidung ist – zur Vermeidung von Wiederholungen – lediglich anzumerken: Zutreffend, und zwar sowohl im Ergebnis als auch in der Argumentation (a.A. jüngst OLG Stuttgart, a.a.O.). Es ist zu hoffen, dass diese richtige Auffassung zur Honorierung des Terminsvertreters des Pflichtverteidigers sich (endlich) durchsetzt (ebenso bereits LG Aachen, Beschl. v. 20.10.20...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klimaschutzpaket: Energetis... / 11 Mein Fazit

Die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an der zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Wohnung ist sinnvoll und ein kleiner Baustein zur Rettung des Klimas in Deutschland. Erfüllt man die Voraussetzungen, werden bis zu 1/5 der Sanierungsaufwendungen, maximal 40.000 EUR, als Steuerbegünstigung ausgeschüttet. Auch wenn sich das gut anhört, muss der Steuerpflichtige,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klimaschutzpaket: Energetis... / 9 Checkliste Anspruchsberechtigung

Die folgende Checkliste soll bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen helfen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klimaschutzpaket: Energetis... / 2.1 Keine Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung

Keine Aufwendungen Die Aufwendungen für die energetischen Sanierungsmaßnahmen werden bei der Anwendung des § 35c EStG nicht berücksichtigt, wenn sie Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, sind[1]. Bei gemischt genutzten Objekten (z. B. eigene Wohnzwecke und gewerbliche Nutzung) hat dies eine Aufteilung der Aufwendungen zur Folge. Als Auftei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verrechnung und Hinzurechnung (§ 10 Abs. 4b Sätze 2 und 3 EStG) einer Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung für mehrere Jahre

Leitsatz 1. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die dem Steuerpflichtigen erstattet worden sind, sind auch dann gemäß § 10 Abs. 4b Satz 2 EStG mit den dort genannten Aufwendungen zu verrechnen und gemäß § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen, wenn die Erstattung darauf beruht, dass ein Sozialversicherungsverhältnis rückabgewickelt od...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Änderung Einkommensteuerbescheiden in denen Kindesunterhalt unrichtig angegeben ist

Leitsatz Hat die nicht fachkundig vertretene Steuerpflichtige den vom Kindsvater erhaltenen Barunterhalt für ein Kind in den mit ELSTER abgegebenen Einkommensteuererklärungen unzutreffend in der für Unterhaltsleistungen des geschiedenen oder getrenntlebenden Ehegatten (gemäß § 22 Nr. 1a EStG in Verbindung mit § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) vorgesehenen Zeile eingetragen und ist de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / III. Umgang mit Schätzungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen (vermeintliche) Mitwirkungspflichten

Beanstandung von Schätzungen: Der BMF-Entwurf birgt für den Steuerpflichtigen das Risiko, dass die Finanzbehörde vorschnell einen Verstoß gegen Mitwirkungspflichten annimmt und die Besteuerungsgrundlagen für Einkünfte aus § 23 EStG (oder ggf. aus § 15 EStG im Falle gewerblicher Einkünfte) gem. § 162 AO schätzt. Nicht jede Schätzung ist jedoch berechtigt und sollte unbeanstan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einheitliche und gesonderte... / 8.1 Einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte

Die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D) dient u. a. der Identifizierung des Unternehmens. Zur Erklärung gehören der Hauptvordruck (ESt 1 B) – dient im Wesentlichen dazu, allgemeine Informationen abzufragen, um die gesonderte und einheitliche Feststellung durchführbar zu machen – sowie zusätzlich für die verschiedenen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Wohnungsbauprämie

Rz. 9 Viele Schuldner zahlen die ihnen zustehenden vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag ein. Diese Anlageform für vermögenswirksame Leistungen ist nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz zulässig (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 des 5. VermBG). Der Schuldner als Bausparer hatte hinsichtlich der Bausparkassenbeiträge bis zum Veranlagungszeitraum 1995 ein Wahlrecht, ob er für se...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das häusliche Arbeitszimmer... / 3 Arbeitszimmer zu Ausbildungszwecken

Sonderausgabenabzug Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf können nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 4 EStG bis zu 6.000 EUR im Kalenderjahr wie Sonderausgaben abgezogen werden. Bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG (Zusammenveranlagung) erfüllen, gilt der Höchstbetrag von 6.000 EUR für jeden Ehegat...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Steuerliche Behandlung der Beiträge

Rz. 10 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ArbG-Anteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag sind in dem gleichen Umfang steuerfrei, wie sie der ArbG aufgrund gesetzlicher Verpflichtung zu tragen hat (§ 3 Nr 62 Satz 1 EStG). Eigentlich gehören die ArbG-Anteile ohnehin nicht zum > Arbeitslohn; § 3 Nr 62 EStG hat insoweit lediglich deklaratorische Bedeutung (BFH 199, 524 = BStBl 200...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Versicherungszweige und ihre Träger

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die gesetzliche SozVers ist – neben privaten und betrieblichen Vorsorgemaßnahmen – die bedeutendste Form der > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern. Ihre Träger sind für diemehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sonstige Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die sonstigen Einkünfte sind die letztgenannte der in § 2 Abs 1 Satz 1 EStG als est-pflichtig definierten sieben Einkunftsarten (dazu > Einkünfte Rz 1). Sie zählen dabei zu den vier Überschusseinkunftsarten (> Einnahmen-Überschussrechnung), bilden in gewisser Weise eine – wenn auch konkret umgrenzte – Auffangnorm (siehe dazu insbesondere > Rz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Tarifermäßigung bei der Veranlagung durch das Finanzamt

Rz. 120 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ESt auf Einkünfte iSv § 34 Abs 2 EStG, die zusammengeballt zufließen und deshalb außerordentlich sind (> Rz 95 ff), beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der ESt für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zvE) und der ESt für das verbleibende zvE zuzüglich eines Fünftels dieser Einkü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 10g EStG wurde durch G. v. 25.2.1992[1] eingefügt. Die Vorschrift dient der Förderung und Erhaltung schutzwürdiger Kulturgüter des Privatvermögens, die ohne Einkunftserzielungsabsicht unterhalten werden, soweit sie nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Begünstigt sind Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen an den in § 10g EStG genannten Kulturgütern, soweit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 1.3 Inhalt der Vorschrift und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Begünstigung besteht – wie § 7h EStG (erhöhte Absetzungen in Sanierungsgebieten und baulichen Entwicklungsbereichen) – in der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Regelungen des § 7a EStG sind daher anzuwenden. Rz. 4 Voraussetzung ist – wie bei § 7h EStG – der Einsatz des Wirtschaftsguts zur Erzielung von Einkünften (ir...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 5 Bescheinigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 43 Die nach § 7i Abs. 2 EStG vorgeschriebene Bescheinigung ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Abschreibungen nach § 7i EStG. Die Bescheinigung darf gem. § 7i Abs. 2 S. 1 EStG nicht offensichtlich rechtswidrig sein. Offensichtlich rechtswidrige Bescheinigungen binden das FA ab Vz 2021 nicht mehr. Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.2 Minderung um Zuschüsse

Rz. 13 Die Aufwendungen sind zu mindern um öffentliche oder private Zuwendungen, aus dem Kulturgut erzielte Einnahmen sowie sonstige erzielte Einnahmen (z. B. Eintrittsgelder, soweit keine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt).[1] Zuschüsse müssen sich, damit sie anrechnungsfähig sind, nicht konkret auf die Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen beziehen. Bei mehreren ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7.1 Anwendungsbereich von Abs. 2 S. 3

Rz. 18 Geht der Stpfl. während des Abzugszeitraums zur Einkunftserzielung über, ist der noch nicht berücksichtigte Teil der Aufwendungen, soweit diese auf Erhaltungsmaßnahmen entfallen, in diesem Zeitpunkt als Sonderausgabe abzuziehen. Erfolgt eine Nutzungsänderung für Einkunftszwecke nur teilweise, ist ein Sofortabzug in dem anteiligen Umfang vorzunehmen (§ 10f EStG Rz. 21....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 5 Bescheinigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 47 Das Bescheinigungsverfahren ist bürokratisch wie diverse Urteile und Verwaltungsanweisungen zeigen.[1] Nach § 7h Abs. 2 S. 1 EStG muss der Stpfl. durch eine nicht offensichtlich rechtswidrige Bescheinigung[2] der zuständigen Gemeindebehörde diejenigen Voraussetzungen der Begünstigung nachweisen, die sich auf das Gebäude und auf die durchgeführten Maßnahmen beziehen.[3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.6 Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 128 Ist danach eine Steuerfestsetzung unrichtig, weil ein Sachverhalt in ihr, nicht in einer zweiten Steuerfestsetzung hätte berücksichtigt werden müssen, kann die Bestandskraft dieser ersten Steuerfestsetzung durchbrochen werden, jedoch nur bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist für die zweite Steuerfestsetzung. Rz. 129 Nicht ausdrücklich geregelt ist der Fall, dass die Fe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 92 Abs. 3 erfasst im Gegensatz zu Abs. 1 und 2 die Fälle, in denen ein bestimmter Sachverhalt bei einer Steuerfestsetzung nicht berücksichtigt worden ist, weil die Finanzbehörde erkennbar von der Ansicht ausgegangen ist, dieser Sachverhalt müsse bei einer anderen Steuerfestsetzung (über eine andere Steuerart, für einen anderen Besteuerungszeitraum oder gegenüber einem an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.11 Änderung bei Abweichungen im Datenabgleich bei Altersvorsorgebeiträgen, § 91 Abs. 1 S. 4 EStG

Rz. 59a Die Daten für die Berechnung der Altersvorsorgezulage und den entsprechenden Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG werden der Finanzbehörde elektronisch übermittelt. Führt die Überprüfung durch Datenabgleich zu Änderungen der als Sonderausgaben nach § 10a EStG abzugsfähigen Beträge, ist die Steuerfestsetzung oder die gesonderte Feststellung des § 10a Abs. 4 EStG entspr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.2 Zeitpunkt der abschließenden sachlichen Entscheidung

Rz. 98 Der entscheidende Zeitpunkt für die Frage, ob eine Tatsache bekannt ist, ist der der abschließenden Zeichnung der Veranlagung oder des Eingabewertbogens durch den für die Entscheidung zuständigen Beamten. Dies ist der Zeitpunkt, in dem die Willensbildung des Beamten abgeschlossen ist.[1] Nicht maßgebend ist der Zeitpunkt der Absendung des Steuerbescheids, da zwischen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 7 Fragen des Rechtsbehelfsverfahrens

Rz. 236 Problematisch ist, inwieweit eine Änderung oder Aufhebung einer Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 1–5 AO erfolgen kann, wenn diese Steuerfestsetzung bereits durch ein rechtskräftiges finanzgerichtliches Urteil bestätigt worden ist. Praxis-Beispiel Über die ESt-Veranlagung des Jahres 01 ist ein finanzgerichtliches Urteil ergangen; gestritten worden ist über Sonderausga...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.4 Kollision im Regelungsbereich der Steuerfestsetzungen

Rz. 46 § 174 Abs. 1 AO ist nur anwendbar, wenn eine Kollision in den Regelungsbereichen der Steuerbescheide vorliegt, wenn also ein Steuerbescheid einen Sachverhalt in seinen Regelungsbereich unrechtmäßig einbezogen hat (unvereinbare doppelte Berücksichtigung). Die Frage, wie oft und in welchem Steuerbescheid ein Sachverhalt zu berücksichtigen ist, beantwortet die sich aus d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 32 Die Berücksichtigung von materiellen Fehlern nach § 177 AO hängt eng mit dem Prinzip der Bestandskraft zusammen (vgl. Rz. 1). Daraus folgt, dass eine Berichtigung nur möglich ist, soweit die Bestandskraft bereits durch die Änderungsvorschrift durchbrochen ist. Über den Umfang der Durchbrechung der Bestandskraft durch diese Änderungsvorschrift darf die Berichtigung nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Tatbestand

Rz. 18 Hinsichtlich anderer Abgaben als Zölle und Verbrauchsteuern können Bescheide nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO aufgehoben und geändert werden, wenn und soweit der Stpfl. zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird. Erfasst werden alle Steuerbescheide sowie Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Aufhebung oder Änderung des Verwaltu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Ei... / 9. Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 Satz 6 EStG)

Der vollständige Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Sonderausgaben ist bereits ab dem VZ 2023 bzw. beim Lohnsteuerabzug 2023 möglich.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 92... / 3.3 Beiziehung von Urkunden und Akten (§ 92 Satz 2 Nr. 3 AO)

Rz. 24 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] wurde die Belegvorlagepflicht in eine Belegvorhaltepflicht umgewandelt. Mit wenigen Ausnahmen[2] ist damit die Anerkennung von Betriebsausgaben oder Sonderausgaben nicht länger von der Vorlage eines diese bestätigenden Belegs abhängig. Die Vorlage dient vielmehr als Nachweis in Fällen, in denen die Finanz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.1 Betriebsstätten

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Die Besteuerung von Betriebsstätten ist äußerst komplex, insbesondere in der Bau- und Maschinen-/Anlagenbauindustrie sowie im Banken- und Versicherungsbereich. Eine ausführliche Darstellung würde den Rahmen dieses Buchs sprengen. Daher werden nachfolgend einzelne aktuelle Aspekte beleuchtet, zunächst auf Basis der bisherigen Rechtslage[715]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gegenüberstellung fiktive und tarifliche ESt

Rn. 23 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Erzielt der StPfl iSd Rn 22 (s Rn 22) ausschließlich begünstigte Einkünfte aus LuF, stößt die Berechnung der Tarifermäßigung auf keine größeren Schwierigkeiten. Soweit die Einkünfte aus LuF allerdings auch gemäß§ 32c Abs 4 EStG von der Tarifermäßigung ausgeschlossene Bestandteile enthalten, sind Letztere sowohl bei der Ermittlung der tarifli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Behandlung von der Tarifermäßigung ausgeschlossener luf Einkunftsbestandteile

Rn. 33 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Aus dem Gesetz lässt sich nicht herleiten, wie luf Einkunftsbestandteile, die von der Tarifermäßigung ausgeschlossen sind (s Rn 40) bei der anzustellenden Verhältnisrechnung zu behandeln sind. Dem Normzweck folgend sind diese mE den übrigen positiven Einkünften des StPfl zuzurechnen (s Rn 23). Rn. 34 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Beispiel (wenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.2.4 Rentenvermächtnis

Zur längerfristigen Versorgung von Personen, die nicht erben, eignet sich das auf feststehende Geldzahlungen gerichtete Rentenvermächtnis, das durch eine Wertsicherungsklausel gegen die Wirkungen der Inflation gesichert werden kann. Die Modalitäten der Leibrentenzahlung richten sich bei Auslegungsschwierigkeiten nach §§ 759 f. BGB. Zweckmäßig ist ein Rentenvermächtnis nur dan...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Besteuerung von Werbe- und ... / 2 Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

Die steuerliche Behandlung der Leistungen beim Verein hängt grundsätzlich nicht davon ab, wie die entsprechenden Aufwendungen beim leistenden Unternehmen (Sponsor) behandelt werden (Nr. 9 S. 2 AEAO zu § 64). Die Behandlung beim Verein hängt insbesondere nicht davon ab, ob die Leistungen beim Sponsor als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben berücksichtigt werden können oder n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / 3 Verlustabzug

Im Jahr der Entstehung nicht ausgeglichene Verluste gehen in den Verlustabzug in andere VZ ein. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Verlustrücktrag in den vorangegangenen VZ (ab VZ 2022: in die beiden vorangegangenen VZ)[1] und dem Verlustvortrag in nachfolgende VZ.[2] Dabei hat der Verlustrücktrag[3] Vorrang vor dem Verlustvortrag.[4] Ebenso wie beim Verlustausgleich ist die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / 4.1.1 Grundsatz

Die Begrenzung auf den Höchstbetrag erfolgt nicht pro Einkunftsart, sondern personenbezogen auf den einzelnen Steuerpflichtigen, der den Verlust oder die Verluste oder negativen Einkünfte erzielt hat. Das gilt auch bei Personengesellschaften und -gemeinschaften; der Höchstbetrag gilt für jeden Beteiligten. Der Anteil des einzelnen Beteiligten an dem Verlust ergibt sich aus de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / 4 Verlustrücktrag

Verluste, die bei der Ermittlung des GdE nicht ausgeglichen worden sind, werden im Wege des Verlustrücktrags bis zu einem Betrag von 1 Mio. EUR bei Einzelveranlagung und 2 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung (aus den VZ 2020 bis 2023 bis zu 10 Mio. EUR bei Einzelveranlagung und 20 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung) vom GdE des unmittelbar vorangegangenen VZ vorrangig vor Sondera...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / 5 Verlustvortrag

Im Jahr der Entstehung nicht ausgeglichene Verluste, nicht in das Vorjahr zurückgetragene Verluste sowie nicht abgezogene verbleibende Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ werden in den folgenden VZ vorgetragen.[1] Der Verlustvortrag erfolgt von Amts wegen. Es können grundsätzlich alle Verluste ohne Rücksicht auf die Einkunftsart verrechnet werden. Ausnahmen davon gelten nur f...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / 7 Zusammentreffen von Verlustvor- und -rücktrag in einem VZ

Treffen der Verlustvortrag aus einem früheren VZ und der Verlustrücktrag aus dem/den nachfolgenden VZ in einem VZ zusammen, hat der Verlustvortrag Vorrang vor dem Verlustrücktrag. Das entspricht ständiger Verwaltungspraxis. Dem Steuerpflichtigen geht dadurch auch nichts verloren. Diese Vorrang-Regelung des Verlustvortrags vor dem Verlustrücktrag gilt unabhängig davon, ob es ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesrat stimmt Inflations... / d) Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag (§ 39a EStG)

In § 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG erfolgt ab 1.1.2023 die Berechnung des Freibetrags/Hinzurechnungsbetrags für das zweite oder weitere Dienstverhältnis nach einer neuen Systematik in Form eines dynamischen Verweises auf die Summe von Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesrat stimmt Inflations... / f) Pflicht zur Abgabe Einkommensteuererklärung (§ 46 EStG)

In § 46 Abs. 2 Nr. 3 und 4 EStG wurde ab 1.1.2023 eine neue Systematik der Ermittlung der Arbeitslohngrenzen bei der Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung in Form eines dynamischen Verweises auf die Summe von Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag aufgenommen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesrat stimmt Inflations... / g) Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige (§ 50 EStG)

Auch § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 lit. a EStG wurde bei beschränkt Steuerpflichtigen hinsichtlich der Höhe des Arbeitslohns bei Bildung eines Freibetrags nach § 39a Abs. 4 EStG ab 1.1.2023 dahingehend geändert, dass ein dynamischer Verweis auf die Summe von Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag in das Gesetz aufgenommen wurde.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Programmkurzbeschreibung / 8.2 Erfassung der voraussichtlichen Gesellschafter-Einkünfte

Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Programmkurzbeschreibung / 6.1 Voraussichtliche Einkünfte erfassen

Zunächst werden die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Die weiteren sechs Einkunftsarten sind im Anschluss zu erfassen. Dabei sind hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie der Einkünfte aus Kapitalvermögen folgende Besonderheiten zu beachten: Es sind die Einkünfte aus Gewe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Programmkurzbeschreibung / 7.5 Steuerdaten des Gesellschafters erfassen

Des Weiteren können die Steuerdaten des bzw. eines Gesellschafters sowie die Höhe seiner Beteiligung erfasst werden. Mithin kann im Rahmen der Planung eine steueroptimiertes Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt oder eine steueroptimierte Dividende ermittelt werden. Die Eingaben der Einkunftsarten erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsaus...mehr