Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.4 Einschaltung Dritter

Rz. 34 Wird statt an den Empfänger an einen Dritten geleistet, liegt ein Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und damit ein Abfluss nur dann vor, wenn das Wirtschaftsgut aus dem eigenen Verfügungsbereich oder aus dem Machtbereich des Vertreters des Verfügenden ausgeschieden ist. Rz. 35 Erbringt ein Dritter anstelle des Stpfl. eine Leistung unmittelbar gegenüber dem Em...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.5 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 § 11 EStG betrifft nur die zeitliche Zuordnung steuerbarer bzw. steuerlich abzugsfähiger Aufwendungen.[1] § 11 EStG findet keine Anwendung gem. § 11 Abs. 1 S. 4 EStG bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG. Für die Bilanzierung ist nicht der Abfluss bzw. der Zufluss ausschlaggebend, sondern die Aktivierung bzw. die Passivierung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.14 Internatsunterbringung und Privatschulen

Rz. 71 Aufwendungen für den Schulbesuch eines Kindes sind gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG bereits als Sonderausgabe abziehbar und können deshalb – in Höhe des als Sonderausgaben berücksichtigungsfähigen Betrags – nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Der übersteigende Betrag hingegen kann abziehbar sein, sofern die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen vorlieg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.3 Ausgeschlossene Aufwendungen (Abs. 2 S. 2 und 3)

Rz. 6 Aufgrund der gesetzlichen Anordnung in § 33 Abs. 2 EStG scheidet eine Berücksichtigung von Aufwendungen aus, sofern diese als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abgezogen werden können. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung erfolgt auch dann nicht, sofern Betriebsausgaben oder Werbungskosten nicht abzugsfähig sind (z. B. aufgrund eines Abzugsverbot...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5 Zumutbare Belastung

Rz. 43 Der generellen Anerkennung einer Minderung der Leistungsfähigkeit des Stpfl. durch die außergewöhnliche Belastung steht es nicht entgegen, dass er zugleich einen zumutbaren Teil der Belastung selbst zu tragen hat.[1] Die Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich[2] und dient zugleich als Absicherung gegen die übermäßige Arbeitsbelastung der Fiskalverwaltung. Eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.3 Ausbildungskosten

Rz. 48 Soweit Berufsausbildungskosten, insbesondere für vergangene Veranlagungszeiträume, als Werbungskosten abgezogen werden können, scheidet eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung bereits aufgrund der Subsidiarität der Vorschrift aus.[1] Nach der aktuellen Rechtslage sind Berufsausbildungskosten der Erstausbildung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG begrenzt als Sond...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / 5. Erwartungen an den Gesetzgeber

Der Gesetzgeber wird auf die aktuelle Rspr. des BFH reagieren müssen, insb. aufgrund der Feststellung, dass spätere Rentnerjahrgänge immer deutlicher von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften. Dies gilt es durch gesetzgeberische Gestaltung zu vermeiden. Nach dem Koalitionsvertrag der Parteien der Ampelkoalition vom 7.12.2021 soll dementsprechend die...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / 2. Einkommensteuerrechtliche Relevanz

Sonderausgabenabzug: Die Basisversorgung ist – sofern die Ansparphase betroffen ist – in § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG geregelt. Hiernach sind die Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 4.2 Revision

Rz. 10 Für Revisionen nach § 36 Nr. 1 FGO gegen Urteile des FG Berlin-Brandenburg ist nach dem für das Jahr 2022 geltenden Geschäftsverteilungsplan des BFH für Sonderausgaben nach § 10 EStG und Altersvorsorge und Altersvorsorgezulage gem. §§ 10a, 79 bis 99 EStG der X. Senat zuständig. [1]mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Versorgungsrenten als Sonderausgaben – eine steuersystematische Besonderheit –

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Begriff der Versorgungsrente wird im EStG nicht verwendet. Bis zum VZ 2007 verwendete der Gesetzgeber die Formulierung ‚Renten und dauernde Lasten’, die seit 2008 durch ‚lebenslang wiederkehrende Versorgungsleistungen’ ersetzt worden ist (> Rz 7, 8). Diese müssen, damit sie als > Sonderausgaben abzugsfähig sind, auf besonderen Verpflichtu...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags

Allgemeines (1) Soweit die Gewährung eines Freibetrags wegen der Aufwendungen für ein Kind davon abhängt, dass der Arbeitnehmer für dieses Kind Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder auf Kindergeld erhält, ist diese Voraussetzung auch erfüllt, wenn dem Arbeitnehmer im Lohnsteuer-Abzugsverfahren ein Kinderfreibetrag zusteht, er aber auf die an sich mögliche B...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von Familienangehörigen im EU-/EWR-Bereich (§ 1a Abs 1 EStG)

Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Nach § 1a Abs 1 EStG werden bestimmte Vergünstigungen gewährt, mit denen die persönlichen und familiären Verhältnisse des Stpfl berücksichtigt werden (> Rz 32 ff). Für diese Regelung kommt ein Stpfl in Betracht, wenn er Angehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist, also Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der > Europäische Union Rz 1 oder ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 39a.3 Freibeträge bei Ehegatten

Werbungskosten (1) 1Werbungskosten werden für jeden Ehegatten gesondert ermittelt. 2Von den für den einzelnen Ehegatten ermittelten Werbungskosten ist jeweils der maßgebende Pauschbetrag für Werbungskosten nach § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG abzuziehen. Sonderausgaben (2) 1Sonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 1b, 4, 5, 7 und 9 EStG und des § 10b EStG sind bei Ehegatten, die b...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / bb) Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 105 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Wird bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern der Sonderausgabenabzug beantragt, gilt für die Günstigerprüfung Folgendes: Rz. 106 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Ist nur ein Ehegatten/Lebenspartner unmittelbar begünstigt und hat der andere Ehegatte/-Lebenspartner keinen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, wird die Steuerermäßigun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 39a EStG Freibetrag und Hinzurechnungsbeitrag

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 (1) 1Auf Antrag des unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmers ermittelt das Finanzamt die Höhe eines vom Arbeitslohn insgesamt abzuziehenden Freibetrags aus der Summe der folgenden Beträge:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerklasse, Kinderfreibetragszahl und Freibeträge

Rz. 43 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Für Zwecke des LSt-Abzugs trägt das FA für ArbN, die nach § 1 Abs 2, 3 und § 1a EStG als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln sind (> Rz 41), auf Antrag des ArbN Folgende > Lohnsteuerabzugsmerkmale in die > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ein (vgl § 39 Abs 4 EStG): Rz. 44 Stand: EL...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungszusage

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Betriebliche Altersversorgung Rz 10 ff, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 43 ff, > Gesellschafter von Personengesellschaften, > Sonderausgaben Rz 64, > Vorsorgepauschale Rz 28f und > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 51 ff.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Gesonderte Feststellung der zusätzlichen Steuerermäßigung

Rz. 112 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Eine gesonderte Feststellung der zusätzlichen Steuerermäßigung nach § 10a Abs. 4 Satz 1 EStG ist nur durchzuführen, wenn der Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EStG günstiger ist als der Zulageanspruch nach Abschnitt XI EStG. Das Wohnsitzfinanzamt stellt in diesen Fällen die über den Zulageanspruch hinausgehende Steuerermäßigung fest und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Umfang der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 72 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Als SA kommen die Aufwendungen nur in Betracht, soweit sie keine WK/BA sind (vgl § 10 Abs 1 Eingangssatz EStG). Im Gedankenmodell der ‚unentgeltlichen Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen’ (> Rz 20, > Rz 30 f) entstehen aber keine Aufwendungen für den Erwerb eines Betriebs oder Betriebsanteils (> Rz 35 ff). Auch die spätere Ablösung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Exterritoriale

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Arbeitgeber Rz 10 ff [16], > Betriebsstätte Rz 7 ff, > Diplomatischer und konsularischer Dienst Rz 10 ff, > Europäische Zentralbank, > Sonderausgaben Rz 51 ff, > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff, > Wohnsitz Rz 15 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Denkmal

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Denkmal , > Feuerversicherung Rz 2. Zum SA-Abzug nach §§ 10f und 10g EStG für schutzwürdige Kulturgüter vgl > Sonderausgaben Rz 113–114. Ergänzend > Kulturwerte.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 4. Sonderausgabenabzug

Rz. 92 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Neben der Zulageförderung nach Abschnitt XI EStG können die zum begünstigten Personenkreis gehörenden Steuerpflichtigen ihre Altersvorsorgebeiträge (vgl. Rzn. 30 bis 45) bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Sonderausgaben geltend machen (§ 10a Abs. 1 EStG). Bei Ehegatten/Lebenspartnern, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranla...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausgleichsrente

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Eine Ausgleichsrente nach § 20 VersAusglG ist beim > Versorgungsausgleich Rz 36, 41 dem Grunde nach für den Ausgleichsverpflichteten als > Sonderausgaben abziehbar (vgl § 10 Abs 1a Nr 4 EStG). Soweit der Ausgleichsrente eine nur mit dem Ertragsanteil besteuerte Leibrente des Ausgleichsverpflichteten zugrunde liegt, hat der Verpflichtete SA nur in H...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungszuschlag

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Wird ein Beamter ohne Dienstbezüge beurlaubt, so ist diese Zeit nur ruhegehaltsfähig, wenn der Urlaub öffentlichen Belangen dient und dem Dienstherrn ein sog Versorgungszuschlag gezahlt wird. Zahlt der Beamte den Versorgungszuschlag selbst, entstehen ihm durch diese Aufwendungen > Werbungskosten . Rz. 2 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Steht der Beam...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 49 EStG Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 (1) Inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Absatz 4) sindmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungswerk

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zu den berufsständischen Versorgungswerken > Berufsständische Versorgungseinrichtungen. Außerdem > Sonderausgaben Rz 31. Zur Besteuerung der Versorgungsleistungen vgl § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG; > Renteneinkünfte Rz 107. Zum Nachweis der Beiträge > Lohnsteuerbescheinigung Rz 10/22. Zur Steuerfreiheit von > Aufwandsentschädigungen Rz 32 vgl B...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Steuerliche Behandlung von Altverträgen

Rz. 80 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Durch das JStG 2008 hat der Gesetzgeber den Abzug von Versorgungsrenten als > Sonderausgaben im Wesentlichen insoweit eingeschränkt, als nur noch bestimmte Vermögensarten übertragen werden können (> Rz 35 ff). Darüber hinaus wurde gesetzlich festgesetzt, dass es sich um lebenslange Versorgungsleistungen handeln muss (> Rz 65). Außerdem wurde...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Nicht unmittelbar begünstigte Personen

Rz. 24 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nicht unmittelbar begünstigt sind insbesondere die in Anlage 1 Abschnitt C aufgeführten Personengruppen. Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Ein Steuerpflichtiger ist nicht berechtigt, seine Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben gem. § 10a EStG abzuziehen, wenn er im gesamten Beitragsjahr nicht mehr "aktiv", sondern lediglich in früheren Jahr...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Geförderte Beiträge

Rz. 131 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Zu den geförderten Beiträgen gehören die geleisteten Eigenbeiträge zuzüglich der für das Beitragsjahr zustehenden oder gezahlten Altersvorsorgezulage, soweit sie den Höchstbetrag nach § 10a EStG nicht übersteigen, mindestens jedoch die gewährten Zulagen und die geleisteten Sockelbeträge im Sinne des § 86 Abs. 1 Satz 4 EStG. Bei mehreren Vert...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Anwendung der Freibeträge für Versorgungsbezüge durch Arbeitgeber und Finanzamt

Rz. 5 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die Freibeträge des § 19 Abs 2 EStG werden grundsätzlich nur bei den Versorgungsbezügen von ArbN berücksichtigt; zu Ausnahmen für Abgeordnete > Rz 2. Bezieht zB ein früher bei einem Unternehmen rechtsberatend tätiger Freiberufler (> Rechtsanwälte) eine Rente, steht ihm der Versorgungsfreibetrag nicht zu (vgl BFH/NV 2007, 880). Zur Berechnung ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die ‚Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen’ hat eine lange Historie (zu Einzelheiten vgl BFH 165, 225 = BStBl 1992 II, 78; Spiegelberger, DStR 2007, 1277 mwN). Sie geht zurück auf eine langjährige Rechtsprechung, die es für geboten hielt, bei einer vorweggenommenen Erbfolge die finanzielle Absicherung der weichenden Generation bei ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Unentgeltlichkeit der Vermögensübergabe

Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Unterhaltsleistungen innerhalb der Familie sind grundsätzlich nicht abziehbar (vgl § 12 Nr 2 EStG); zu Ausnahmen bei Ehescheidung im Rahmen des Realsplitting vgl § 10 Abs 1a Nr 1 iVm § 22 Nr 1a EStG idF ab 2015 (> Unterhaltsleistungen Rz 5 ff); bei Bedürftigkeit vgl § 33a EStG (> Unterhaltsleistungen Rz 50 ff). Eine weitere Ausnahme vom Grund...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 39.4 Lohnsteuerabzug bei beschränkter Einkommensteuerpflicht

Freibetrag oder Hinzurechnungsbetrag bei beschränkter Einkommensteuerpflicht (1) 1Nach § 39a Abs. 2 Satz 8 i. V. m. Abs. 4 EStG ist ein vom Arbeitnehmer zu beantragender Freibetrag oder Hinzurechnungsbetrag durch Aufteilung in Monatsbeträge, erforderlichenfalls in Wochen- und Tagesbeträge, jeweils auf die voraussichtliche Dauer des Dienstverhältnisses im Kalenderjahr gleichmä...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Anwendungsbereich Familienbetriebe

Rz. 3 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Regelungsbedarf für den Hauptanwendungsfall des § 10 Abs 1a Nr 2 EStG hat sich aus der Generationen übergreifenden Hof- und Betriebsübergabe entwickelt. Zur Anwendung auf andere Fälle der Übergabe von Betrieben > Rz 35 ff. Bei vorweggenommener Erbfolge werden Vermögenswerte typischerweise unentgeltlich übertragen; dann bestimmt sich der U...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Einkünfte, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben

Rz. 47 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Sonderausgaben dürfen insoweit nicht abgezogen werden, als sie mit Einkünften im Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (vgl § 10 Abs 1a Nr 2 Satz 1 EStG; > R 10.3 EStR). Dazu gehören > Einnahmen aus einer Tätigkeit ohne Einkünfte- oder Gewinnerzielungsabsicht – > Liebhaberei – (BMF vom 11.02.2010, Rz 23, BStBl...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Nachträgliche Umschichtung

Rz. 60 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 War zunächst eine begünstigte unentgeltliche Vermögensübergabe gegeben, so endet grundsätzlich der sachliche Zusammenhang der wiederkehrenden Leistungen mit der Vermögensübergabe, wenn der Stpfl zu einem späteren Zeitpunkt das übernommene Vermögen veräußert. Die vereinbarten wiederkehrenden Leistungen des Stpfl dürfen ab diesem Zeitpunkt nic...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Grundsätze (§ 1 Abs 1–3 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Man unterscheidet zwischen persönlicher und sachlicher Steuerpflicht. Die persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG) grenzt den vom EStG erfassten Personenkreis ab, während die sachliche Steuerpflicht (§ 2 EStG) eine Bemessungsgrundlage (BMG) voraussetzt, nämlich ein zu versteuerndes > Einkommen. Persönlich einkommensteuerpflichtig (lohnsteuerpflic...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Private Versicherung des Arbeitnehmers

Rz. 2 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Beiträge (Prämien) des ArbN für eine eigene Versicherung, die ausschließlich das Risiko beruflicher Unfälle deckt, sind > Werbungskosten (zB > Fliegendes Personal Rz 14). Ein beruflicher Unfall idS ist auch ein Unfall auf dem Weg von oder zur > Erste Tätigkeitsstätte; die anteilige Prämie ist mit der > Entfernungspauschale Rz 77 ff nicht abge...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Sonderausgabenabzug

Rz. 124 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für den Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EStG ist keine Begrenzung der Anzahl der zu berücksichtigenden Verträge vorgesehen. Der Steuerpflichtige kann im Rahmen des Höchstbetrags nach § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG auch Altersvorsorgebeiträge für Verträge geltend machen, für die keine Zulage beantragt wurde oder aufgrund des § 87 Abs. 1 EStG ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Beginn und Ende der unbeschränkten Steuerpflicht – Wechselfälle

Rz. 47 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beginnt, sobald der Stpfl die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 bis 3 EStG erfüllt. Die unbeschränkte Steuerpflicht endet, sobald der Stpfl die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 bis 3 EStG nicht mehr erfüllt. Rz. 48 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Besteht die unbeschränkte Steuerpflicht nicht während des gesam...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.1.2 Reihenfolge

Rz. 41 Die Berücksichtigung erfolgt durch den Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen. Auch diese Regelung gilt ab VZ 1999 und stellt eine Änderung zum Rechtszustand bis VZ 1998 dar, wonach der Verlustabzug "wie Sonderausgaben" vom Gesamtbetrag der Einkünfte an letzter Stelle abgezogen wurd...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 38 Negative Einkünfte, die erstmals bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte ab VZ 2004 nicht ausgeglichen werden können, sind bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio./2 Mio. EUR (ab VZ 2013), 10 Mio./20 Mio. EUR (für VZ 2020, 2021) im Falle der Zusammenveranlagung, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen VZ vorrangig vor Sonderausgaben, auße...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.2 Verlustvortrag

Rz. 53 Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht durch Verlustrücktrag abgezogen worden sind, sind in den folgenden VZ bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. EUR unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des 1 Mio. EUR übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeschränkungen a...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.1.2 Nicht zu berücksichtigende Beträge

Rz. 37 Nicht zu berücksichtigen sind die Beträge, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte zur Ermittlung des Einkommens abzuziehen sind, also Sonderausgaben, z. B. Erststudienkosten, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Abzugsbeträge. Für Zuwendungen i. S. d. § 10b EStG gilt eine Sonderregelung, § 10b Abs. 1 Satz 9, 10 EStG.mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Bemessungsgrundlage für die ESt ist das Einkommen, das der einzelne Stpfl. in einem bestimmten Zeitraum erzielt hat, § 2 Abs. 4, 5 EStG. Die Bemessungsgrundlage für die ESt wird damit durch die persönliche Fähigkeit eines jeden Stpfl. bestimmt, aus dem ihm verbleibenden Einkommen Steuern zahlen zu können. Dies wird allgemein als das aus Art. 3 GG abgeleitete Prinzip de...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.1 Rechtsbegründende Wirkung des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nach der Rechtsprechung des BFH

Rz. 22 Demgegenüber hatte die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nach der bisherigen ständigen Rspr. des BFH rechtsbegründenden Charakter. Sie betrifft solche Aufwendungen, die der privaten Lebensführung dienen, die aber auch den Beruf fördern, sog. gemischte Aufwendungen, und begründet hierfür ein Aufteilungs- und Abzugsverbot, d. h. gemischte Aufwendungen sind nicht in ...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.1.1 Zu berücksichtigende Beträge

Rz. 30 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte, § 2 Abs. 3 EStG, nicht ausgeglichen werden, sind nach § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG bis zu einem Betrag von 1 Mio./10 Mio. EUR, bei Ehegatten oder Lebenspartnern,[1] die nach §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, bis zu einem Betrag von 2 Mio./20 Mio. EUR vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unm...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.6.2 Rechtsnachfolge

Rz. 17 Soweit in der Vergangenheit von der Nichtübertragbarkeit des Verlustabzugs Rechtsprechung und Verwaltung eine Ausnahme in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge zugelassen hatten, hat sich diese Auffassung durch die Entscheidung des Großen Senats vom 17.12.2007[1] erledigt. Der Große Senat hat die Vererblichkeit des Verlustabzugs verneint, wenn der Erbe die Verluste wirtsch...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.1 Allgemeines

Rz. 173 § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG lässt in Anlehnung an den Abzug von Sonderausgaben für steuerbegünstigte Zwecke nach § 10b EStG und den entsprechenden Abzug von Betriebsausgaben nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG die Kürzung der Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um aus Mitteln des Gewerbebetriebs geleistete Mitgliedsbeiträge und Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke ...mehr