Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.2 Verlustvortrag

Rz. 56 Können negative Einkünfte nicht oder nicht vollen Umfangs durch Verlustrücktrag berücksichtigt werden oder macht der Stpfl. von seinem Wahlrecht Gebrauch und trägt nicht oder nur eingeschränkt zurück, sind die negativen Einkünfte in den folgenden Vz bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. EUR unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des 1 Mio. EUR übersteig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.2 Reihenfolge

Rz. 44 Die Berücksichtigung erfolgt durch den Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen. Diese Regelung gilt ab Vz 1999 und stellt eine Änderung zum Rechtszustand bis Vz 1998 dar, wonach der Verlustabzug "wie Sonderausgaben" vom Gesamtbetrag der Einkünfte an letzter Stelle abgezogen wurde. Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 1 Das Wirtschaftsjahr und seine Bedeutung

Rz. 1 § 4a EStG regelt die Bestimmung des Wirtschaftsjahrs für Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende. Die Vorschrift gilt nicht nur für unbeschränkt, sondern auch für beschr. Stpfl., da § 50 Abs. 1 EStG insoweit keine Einschränkungen enthält. Die Vorschrift gilt auch für Mitunternehmerschaften, die als Gewinnermitltungssubjekt einen Gewinn i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2 Nicht zu berücksichtigende Beträge

Rz. 40 Nicht zu berücksichtigen sind die Beträge, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abzuziehen sind, also Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Abzugsbeträge.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1 Zu berücksichtigende Beträge

Rz. 36 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden (§ 2 Abs. 3 EStG), sind nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG ab Vz 2013 bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR, 2.000.000 EUR (5 Mio/10 Mio Euro, Rz. 5b) bei Ehegatten, die nach §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegang...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.5.2 Rechtsnachfolge

Rz. 18 Von der Nichtübertragbarkeit des Verlustabzugs auf Dritte ließen Rspr. und Finanzverwaltung eine Ausnahme in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge zu. Der Erbe konnte einen in der Person des Erblassers entstandenen Verlust, der bei diesem nicht ausgeglichen und auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden konnte oder sollte (vgl. zum Wahlrecht Rz. 45), im Vz des Erblassers ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 41 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000 EUR, 2.000.000 EUR (Vz 2020 und Vz 2021: 10 Mio./20 Mio. EUR, Rz. 5b) bei zusammenveranlagten Ehegatten vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Vz vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belas...mehr

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Betriebseröffnung / 3.4 Steuervorauszahlungen

Damit Einkommen- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen festgesetzt werden können, fragt das Finanzamt unter Tz. 3 die Höhe der voraussichtlichen Einkünfte, getrennt nach den jeweiligen Einkunftsarten, im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr für den Steuerpflichtigen und seinen Ehegatten ab. Gleiches gilt für voraussichtliche Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge. Anzugebe...mehr

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Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 8 Besteuerung von Aufgabe- und Veräußerungsgewinnen

Betriebsaufgabe und -veräußerung werden steuerlich weitgehend gleichbehandelt. Das zeigt schon § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, wonach die Aufgabe eines Betriebs als Veräußerung des Betriebs gilt. Allerdings ist im Fall der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – nicht hingegen bei einer Betriebsveräußerung gegen Kaufpreiszahlung in Form langjähriger Ratenzahlung[1] – ein ...mehr

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AGS 05/2021, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2020/2021

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2019/2020 wurde zuletzt in RVGreport 2020, 202 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen sind hier nicht enthalten und werden gesondert behandelt. Der Beitrag hat den...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haftpflichtversicherungsprämien

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 So gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Beiträge des ArbN zu einer Haftpflichtversicherung sind > Werbungskosten . Beispiele: Berufshaftpflichtversicherung bei einem > Lehrer oder einem angestellten > Steuerberater, für > Rechtsanwälte Rz 6 oder ähnliche Dienstleister. WK sind auch Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung für einen aus...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / J. Förderung der Rürup- oder Basisrente-Alter

Rz. 160 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die Rürup- oder Basisrente-Alter ist von der Riester-Rente zu unterscheiden. Sie wird ebenfalls der privaten Altersvorsorge zugerechnet und ist ab 2005 mit dem AltEinkG vom 05.06.2004 (BGBl 2004 I, 1427 = BStBl 2004 I, 554; > Alterseinkünfte) als private kapitalgedeckte Rentenversicherung eingeführt worden. Sie wird im Rahmen eines Versiche...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die private Altersvorsorge bildet die dritte Säule der staatlich geförderten Altersversorgung neben der gesetzlichen Rentenversicherung als Basisversorgung (> Renteneinkünfte Rz 20; > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 15 ff) und der > Betriebliche Altersversorgung. Zu dieser dritten Säule gehörtmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Förderung durch Sonderausgabenabzug

Rz. 70 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Pflichtversicherte in der GRV oder diesen gleichgestellte Personengruppen (> Rz 9 ff) können Altersvorsorgebeiträge und begünstigte Tilgungsleistungen (> Rz 25 ff) zuzüglich der dem Stpfl zustehenden Zulagen (> Rz 30 ff) bis zu einem Höchstbetrag von 2 100 EUR im VZ als > Sonderausgaben abziehen (§ 10a Abs 1 EStG). Das setzt aber die > Unbes...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Privatschulen

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Privatschule, > Beihilfen Rz 23 ff, > Europäische Schulen, > Internationale Schulen, > Krankheitskosten Rz 10 Privatschule, > Lehrer, > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit, > Schulbeihilfen, > Schulbesuch, > Schulgeld, > Sonderausgaben Rz 24.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Förderung der Riester-Rente und gleichgestellter Produkte

Rz. 8 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Rechtsgrundlagen finden sich in § 10a und §§ 79–99 EStG, die Regelungen zur Ausgestaltung der Altersvorsorgeverträge und ihre Zertifizierung im Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz. Die Altersvorsorge-DV (AltvDV) idF der Bekanntmachung vom 28.02.2005 (BGBl 2005 I, 487), zuletzt geändert durch Art 12 des Gesetzes vom 11.02.2021 (BGBl 2021 I, 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Begünstigte Beiträge und Tilgungsbeträge

Rz. 25 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Altersvorsorgebeiträge leistet der ArbN im Prinzip aus seinem individuell versteuerten > Arbeitslohn . Diese steuerliche Belastung wird durch die staatliche Förderung neutralisiert. Förderbar sind Beiträge und bestimmte Darlehenstilgungen (> Rz 27), die der Anleger – das EStG bezeichnet ihn als Zulageberechtigten – zu Gunsten eines auf seinen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Aufgrund der sog "großen Rentenreform" (vgl Gesetz zur Ergänzung des Altersvermögensgesetzes – AVmEG – vom 21.03.2001, BGBl 2001 I, 403) und der demographischen Entwicklung wird das gesetzliche Rentenniveau in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich weiter sinken. Als Folge dieser Absenkung wird die GRV künftig für viele gesetzlich Versiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Denkmalschutz / 3.3 Höhe des Sonderausgabenabzugs

Der Sonderausgabenabzug für Herstellungs-/Anschaffungskosten beträgt im Jahr des Abschlusses der begünstigten Maßnahmen und in den 9 folgenden bis zu 9 % der Bemessungsgrundlage. Anders als bei der Steuerbegünstigung nach § 10e EStG oder der Eigenheimzulage gibt es keine Begrenzung der Bemessungsgrundlage der Höhe nach. Um den vollen Abzugsbetrag zu erhalten, muss die Nutzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Denkmalschutz / 4 Begünstigte Maßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden

Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an eigenen schutzwürdigen Kulturgütern können nach § 10g EStG im Kalenderjahr des Abschlusses der Maßnahme und in den 9 folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 % wie Sonderausgaben abgezogen werden, wenn die Kulturgüter weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Typische Anwendungsfälle si...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Verlustausgleich/-abzug

Tz. 49 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Werden mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe mit partieller Steuerpflicht unterhalten, gelten diese als einheitlicher (ein) wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (s. § 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b). D. h., die Ergebnisse (Gewinne/Verluste) sind zu saldieren (Saldierungsgebot). Auch s. AEAO zu § 64 Abs. 2 AO TZ 14ff., Anhang 2. Für den Verlustabzug...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Die Ermittlung des Einkommens erfolgt nach den Vorschriften des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes (s. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG, Anhang 3). Das Einkommensteuergesetz ist aber nur insoweit anzuwenden, als es nicht ausschließlich Gültigkeit für natürliche Personen hat. Rechtsfähige und nicht rechtsfähige Verbände/Vereine können beispielsw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Beispielsfälle

Tz. 71 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Beispiel 1: Der Verein X hat in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einen Gewinn aus Gewerbebetrieb i. H. v. 4 800 EUR erwirtschaftet. Die Bruttoeinnahmen aus den Tätigkeiten im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind höher als 45 000 EUR (Besteuerungsfreigrenze ab 29.12.2020! – davor 35 000 EUR). Ergeb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse

Leitsatz 1. Als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten sind um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen. 2. Der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird. 3. Der Steuerpflichtige wird durch Beiträge in dem Umfang nicht belastet, die der Arbeitgeber hierfür durch einen zw...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übertragung kindbedingter Freibeträge; Familienleistungsausgleich beim Eingreifen von Steuerermäßigungsvorschriften; Günstigerprüfung

Leitsatz 1. Bei verheirateten aber dauernd getrennt lebenden Elternteilen kann die Übertragung des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von einem auf den anderen Elternteil nicht allein auf den Antrag eines Elternteils gestützt werden. 2. Die Übertragung des Kinderfreibetrags scheidet aus, wenn der Elternteil, dessen...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 1 Abkürzung des ­Zahlungswegs

In den Fällen der Abkürzung des Zahlungswegs übernimmt ein Dritter, beispielsweise der Ehegatte, ein Angehöriger oder ein Freund/eine Freundin des Steuerpflichtigen aus eigenen Mitteln dessen/deren Verbindlichkeiten. Der übernommene Aufwand stellt beim Steuerpflichtigen selbst Werbungskosten (z. B. bei der Handwerkerrechnung bzgl. einer im Privatvermögen vermieteten Immobili...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht der Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung bei Umschuldung

Leitsatz Ein Forwarddarlehen, das durch die Abtretung der Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung besichert wird, dient im Rahmen einer Umschuldung nicht unmittelbar und ausschließlich i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG 2004 der Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts, wenn es höher als die Restschuld des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.4 Vereinbarkeit mit EU- und Verfassungsrecht

Rz. 37 Die Vereinbarkeit des § 26 KStG mit EU-Recht ist im Zusammenhang mit § 34c EStG zu sehen und muss differenziert betrachtet werden.[1] Zunächst stellt sich die Frage, ob die Anrechnung statt der Erstattung ausl. Quellensteuer im Vergleich zur deutschen KapESt generell mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dies ist m. E. zu bejahen, da die ausl. Quellensteuer insoweit nicht m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.2 Tatbestand

Rz. 40 § 1 Abs. 3 EStG erfasst natürliche Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, also nicht bereits nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen Einkünfte i. S. d. § 49 EStG aus dem Inland beziehen, also ohne die Regelung des § 1 Abs. 3 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen würden. Die i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2 Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a EStG

Rz. 19 Zu den nach § 10 Abs. 1a EStG umfassten Aufwendungen zählen das Realsplitting (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) und Ausgleichszahlungen zur Vermeidung oder im Rahmen eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nrn. 3 und 4 EStG). 3.2.2.1 Realsplitting (§ 10a Abs. 1a Nr. 1 EStG) Rz. 20 Der Stpfl. kann nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2.1 Realsplitting (§ 10a Abs. 1a Nr. 1 EStG)

Rz. 20 Der Stpfl. kann nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG in Verbindung mit § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG beantragen, dass Unterhaltsleistungen an seinen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu 13.805 EUR im Kj. als Sonderausgaben abgezogen werden (Realsplitting). Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der im jeweiligen Vz nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG für die Absiche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2.3 Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG)

Rz. 27a Mit Wirkung zum Vz 2015 wurde in § 10 Abs. 1a EStG eine neue Nr. 3 eingefügt.[1] Hiernach sind Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und § 23 VersAusglG sowie § 1408 Abs. 2 und § 1587 BGB als Sonderausgaben abzugsfähig, soweit der Verpflichtete dies mit Zustimmung des Berechtigten beantragt (§ 10 EStG Rz. 172f.). Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2.4 Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleich (§ 10 Abs. 1a Nr. 4 EStG)

Rz. 28 Nach § 1a Nr. 1 EStG i. V. m. § 10 Abs. 1a Nr. 4 EStG sind Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben abziehbar, wenn die ausgleichsberechtigte Person nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Ausgleichszahlungen i. d. S. sind solche nach den §§ 20, 21, 22 und 26 des VersAusglG: § 20 VersAusglG: Zahlung einer schuldrechtlichen Aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2.2 Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG)

Rz. 27 Nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG sind Versorgungsleistungen i. S. d. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG auch dann abziehbar, wenn der Empfänger nicht unbeschränkt stpfl. ist. Dies hat seine Grundlage in der EG-vertraglich garantierten Freizügigkeit. Danach ist der Sonderausgabenabzug auch zu gewähren, wenn die Versorgungsleistungen von einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.1 Überblick

Rz. 18 Bei den Steuervergünstigungen, deren Tatbestandsvoraussetzungen durch § 1a Abs. 1 EStG erweitert werden, handelt es sich um folgende Regelungen: § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG: Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a EStG § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Ehegattensplitting nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStGmehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.1 Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 12 § 1a Abs. 1 EStG beseitigt Einschränkungen von Steuervergünstigungen für unbeschränkt Stpfl., die sonst bei nicht im Inland lebenden Familienangehörigen (Nrn. 1 und 2) gelten.[1] Auf den Abzug von Sonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1a EStG wird verwiesen (§ 10 EStG, Rz. 170ff.). Bis zum 31.12.2014 galten § 1a Abs. 1 Nrn. 1a und 1b EStG insoweit. Sie wurden mit Wirkung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 4 Unbeschränkte Steuerpflicht für andere Personen (Abs. 2)

Rz. 34 § 1a Abs. 2 EStG weitet den persönlichen Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Zusammenveranlagung) auf 2 weitere Personengruppen aus, nämlich die in § 1 Abs. 2 EStG genannten deutschen Staatsangehörigen im öffentlichen Dienst und die in § 1 Abs. 3 EStG i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 EStG genannten anderen Personen im deutschen öffentlichen Dienst, die weder W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersichtmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Steuerhöchstbetrag (Abs. 6)

Rz. 341 [Autor/Stand] Funktion. § 2 Abs. 6 sieht eine Obergrenze der durch die erweiterte Einkommensteuerpflicht ausgelösten, zusätzlichen Einkommensteuerbelastung vor. Die durch § 2 ausgelöste zusätzliche Steuerbelastung soll das nicht überschreiten, was sich bei unbeschränkter Steuerpflicht ergeben hätte. Dies entspricht der Tendenz des Gesetzes, den Ausgewanderten in der ...mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / Il. Grundsätzlich: Gebühr Nr. 4104 VV

Die Gebühr Nr. 4104 VV entstehe für eine Tätigkeit des Verteidigers im vorbereitenden Verfahren bis zum Eingang u.a. des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht (s. Anmerkung zu Nr. 4104 VV). Die Gebühr Nr. 4106 VV entstehe mit Beginn des gerichtlichen Verfahrens, u.a. mit dem Eingang des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht. Hierbei habe sich der Gese...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Konkreter Belastungsvergleich (Nr. 1 Halbs. 2, Nr. 2 Halbs. 2)

"..., es sei denn, die Person weist nach, ..." Rz. 191 [Autor/Stand] Funktion. Die durch den abstrakten Belastungsvergleich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) aufgestellte Vermutung, der betroffene Stpfl. sei in einem ausländischen Gebiet ansässig, in dem er mit seinem Einkommen einer niedrigen Besteuerung i.S. von § 2 Abs. 1 unterliegt, kann widerlegt werden. Diese Möglichkeit eines Gegenbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Progressionsvorbehalt (Satz 1)

„(5) [1] Ist Absatz 1 anzuwenden, kommt der Steuersatz zur Anwendung, der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt; ...” Rz. 322 [Autor/Stand] Funktion von Satz 1: Progressionsvorbehalt. Satz 1 enthält als wichtige Sonderregelung zum Steuertarif einen Progressionsvorbehalt, der für "normal" beschränkt steuerpflichtige Einkünfte in § 50 EStG nicht vorgesehen ist. Der Sin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 106 § 4h Abs. 3 S. 1 EStG enthält eine Definition des Begriffs des "maßgeblichen Gewinns", der nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG Ausgangswert für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug ist. Der "maßgebliche Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG bildet nicht unmittelbar die Bemessungsgrundlage, sondern wird durch Hinzu- und Abrechnungen verändert (Rz. 40ff.). ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2.2 EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 40 Die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug und damit das verrechenbare EBITDA ist in § 4h Abs. 1 S. 1, 2 EStG geregelt. Nach dieser Regelung ist Bemessungsgrundlage der maßgebliche Gewinn (Rz. 106), zuzüglich der Zinsaufwendungen (Rz. 42), der Auswirkungen der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 44), der Auswirkungen der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.3 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 14 § 4h EStG steht in Konkurrenz zu anderen Regelungen, insbesondere zu § 4 Abs. 4a EStG und § 10d EStG. Das Verhältnis zu diesen Regelungen ergibt sich aus der Systematik des § 4h EStG, der Zinsen in bestimmter Höhe als (noch) nicht abzugsfähige Betriebsausgaben einordnet. Rz. 14a Bei pauschalierender Gewinnermittlung ist die Zinsschranke nicht anwendbar. Das betrifft in...mehr

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ABC der Werbungskosten / Begriff

Kosten der Fortbildung in einem ausgeübten Beruf sind (im Gegensatz zu Ausbildungskosten für einen nicht ausgeübten Beruf) Werbungskosten, da sie mit einer existierenden Einkunftsquelle sachlich zusammenhängen. Bis Vz 2003 waren Aufwendungen des Stpfl. für seine Berufsausbildung oder seine Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf durch § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG konstitutiv ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosigkeits-/Rentenversicherung

Beiträge zur Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (heute Deutsche Rentenversicherung Bund) sind nach der Systematik des EStG Sonderausgaben und keine Werbungskosten. Die Beiträge sind ihrem Charakter nach stets Sonderausgaben.[1] Im zeitlichen Anwendungsbereich des AltEinkG (ab dem 1.1.2005) geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. ...mehr