Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuermindernder Abzug von ... / a) Ausgangssituation

Im Streitfall X R 31/20[3] hatte der Steuerpflichtige mit notariellem Vertrag vom 29.4.2004 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge den elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb übernommen. Neben der Einräumung eines Wohnrechts für bestimmte Räume sowie eines "Mitbenützungsrechts" verpflichtete sich der Steuerpflichtige, seinen Eltern bzw. dem Längstlebenden zu zahlen: die Koste...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Steuerrecht

Rz. 59 Schließlich knüpft das Steuerrecht an die Unterscheidung zwischen Kunst und Gewerbe auf unterschiedlichsten Gebieten rechtliche Konsequenzen.[103] Mit der Beurteilung als Gewerbe geht die Erhebung von Gewerbesteuern einher (§ 2 Abs. 1 GewStG), die bei künstlerischer Tätigkeit nicht anfällt. Für den Bereich der Einkommensteuer ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG deshalb von Bed...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / IV. Pflichten des Verlegers

Rz. 272 Der Verleger hat die Pflicht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes (§ 1 S. 2 VerlG). Vervielfältigung im verlagsrechtlichen Sinne ist zu verstehen als körperliche Wiedergabe im Druckverfahren oder einem ähnlichen Reproduktionsverfahren.[382] Zur Vervielfältigung zählen daher nicht die Wiederaufzeichnung, die Verfilmung, die Einspeicherung in elektronischen ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Normvertrag; Vertragsinhalte; Verlagsrecht und Nebenrechte

Rz. 296 Für den Buchverlag gelten zunächst die gesetzlichen Bestimmungen des Verlagsgesetzes, daneben aber auch so genannte Normverträge, die sowohl für den Bereich der Belletristik als auch für wissenschaftliche Beiträge zwar nicht zwingend sind, aber dennoch praktische Bedeutung entfalten. Zunächst sei der Normvertrag zwischen dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) in d...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / II. Ehegattenunterhalt

Rz. 9 Ehegattenunterhalsleistungen können als außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben abgesetzt werden. Praxistipp: Werden trotz Trennung oder Scheidung weiterhin die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Ex-Ehegatten gezahlt, können diese Zahlungen zusätzlich absetzt werden – gleichgültig, ob der Unterhalt als Sonderausgabe oder als außergewöhnliche B...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / 1. Sonderausgabenabzug (begrenztes Realsplitting)

Rz. 10 Da ab dem Jahr nach der Trennung die günstige Ehegattenbesteuerung mit dem Splittingtarif nicht mehr möglich ist, können als Ausgleich nachgewiesene Unterhaltsleistungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden und so eine Steuerentlastung ähnlich dem früheren Splittingtarif erreicht werden – daher auch die Bezei...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / 2. Außergewöhnliche Belastung

Rz. 22 Alternativ zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG können Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG bis zur Höhe von 8.004 EUR pro Kalenderjahr in Abzug gebracht werden. Rz. 23 Praxistipp:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung aktualisiert. Die Neuigkeiten im Überblick. Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 4.1 Zuweisung von betrieblichen Sachgesamtheiten oder Einzelwirtschaftsgütern

Gegenstand einer Realteilung ist das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft. Das Sonderbetriebsvermögen ist nur insoweit Gegenstand der Realteilung, als es im Rahmen der Realteilung auf einen anderen Mitunternehmer übertragen wird. Die Überführung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens eines Mitunternehmers in ein anderes (Sonder-)Betriebsvermögen desselben ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Haftung aufgrund des Spendenrechts

Tz. 25 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Spendenhaftung betrifft jeden Spenden empfangenden Verein bzw. im Hinblick auf die Veranlasserhaftung jede für den Verein entsprechend handelnde Person. Der Vertrauensschutz kann also im Hinblick auf den Spendenabzug einen Haftungstatbestand beim begünstigten Verein begründen. Hierbei sind nach § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2022, Gegenstandswer... / II. Wertfestsetzung für den Vermögensarrest mit Abschlag

Das OLG hat den Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren auf 157.054,60 EUR festgesetzt (zur Wertfestsetzung nur für das Beschwerdeverfahren durch das Beschwerdegericht Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 25. Aufl., 2021, § 33 Rn 8). Bei einem Vermögensarrest gem. §§ 111e, 111f StPO sei – so das OLG – maßgebend für die Wertfestsetzung das wirtschaftliche Interesse des Betroffenen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2022, Absehen von de... / II. Kein Beratungsbedarf

Das LG meint, das AG habe die Gebühr gem. Nr. 4142 VV zu Recht nicht festgesetzt. Die Gebühr entstehe für eine Tätigkeit für den Beschuldigten, die sich auf die Einziehung, dieser gleichstehende Rechtsfolgen (§ 439 StPO), die Abführung des Mehrerlöses oder auf eine diesen Zwecken dienende Beschlagnahme bezieht (Anm. 1 zu Nr. 4142 VV). Ausreichend sei, dass eine Einziehung na...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 3.5 Sonderausgabenabzug

Jedem Steuerpflichtigen, der zum begünstigten Personenkreis gehört, steht grundsätzlich ein steuerrechtlicher zusätzlicher Sonderausgabenabzug zu. Der Abzugsbetrag ist unabhängig von den durch den Steuerpflichtigen erzielten beitragspflichtigen Einnahmen, sondern orientiert sich ausschließlich an den begünstigten Aufwendungen. Die förderberechtigten Personen können also ihre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 3.6 Verhältnis Sonderausgabenabzug zu Zulage

Für Aufwendungen zum Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersversorgung können die Zulage nach § 83 EStG und der Sonderausgabenabzug nach § 10 a EStG nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden. Vielmehr gilt ein Alternativverhältnis mit der Besonderheit, dass bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von Amts wegen zu prüfen ist, ob sich der Sonderausgabenabzug für den S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder und Bestechun... / 5.2 Verhältnis zur Empfängerbenennung nach § 160 AO

Rz. 36 Nach § 160 AO sind Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen[1] und tarifliche Begünstigungen[2] regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige den Empfänger einer Zuwendung nicht genau bezeichnet. Durch die Benennung des Empfängers soll dem Finanzamt die Prüfung ermöglicht werden, ob der Empfänger die Zuwendung ste...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Betriebsausgabenabzug für ausschließlich bei der Berufsausübung getragene bürgerliche Kleidung

Leitsatz Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind als unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG grundsätzlich nicht abziehbar. Sie sind nur dann als Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 EStG zu berücksichtigen, wenn es sich um "typische Berufskleidung" nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG handelt, die nicht auch zu privaten Anlässen getragen we...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei – ABC / Fluglehrer

Kosten für das Aufrechterhalten der Fluglehrerbefähigung sind weder als Erwerbsaufwendungen noch als Sonderausgaben zu berücksichtigen, wenn sie einem Hobby und nicht einer künftigen Erwerbsquelle dienen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
KG: Rechnungslegungsbesonde... / 4 Steuerliche Gewinnermittlung

Rz. 11 Der Gewinn der Gesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer. Da die Kommanditgesellschaft als Personenhandelsgesellschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, stellt sie auch kein selbstständiges Steuersubjekt dar.[1] Die Einkommensteuerpflicht obliegt nach dem sog. "Transparenzprinzip"[2] den Mitunternehmern.[3] Die jeweiligen Gewinnanteile stellen bei diesen Eink...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.6 Veranlagung nach Berücksichtigung von Freibeträgen für Lohnsteuerabzugsmerkmale (Nr. 4)

Rz. 44 Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG ist eine Amtsveranlagung durchzuführen, wenn bei der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale nach § 39 EStG ein Freibetrag gem. § 39a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, d. h. ein Freibetrag für erhöhte Werbungskosten, für erhöhte Sonderausgaben, für außergewöhnliche Belastungen gem. den §§ 33, 33a, 33b Abs. 6 EStG (nicht auch gem. § 33b Abs. 1 bis 5; s. § 39a Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.1 Bemessung der Grenze

Rz. 25 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen, um Freibeträge gekürzten Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren (Rz. 30ff.), oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen (Rz. 34) mehr als 410 EUR beträgt. Damit sind zwei Grenzen gesetzt. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.1.3 Anwendungsbereich

Rz. 6 § 3c Abs. 1 EStG gilt sowohl für unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtige (natürliche) Personen als auch – über § 8 Abs. 1 KStG – für unbeschränkt oder beschr. körperschaftsteuerpflichtige Personen. Rz. 7 Der Anwendungsbereich der Vorschrift wird bei natürlichen Personen, bei denen die Betriebsvermögensmehrungen bzw. Einnahmen dem Teileinkünfteverfahren un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1 Allgemeine Bestimmungen

Rz. 70 Nach § 32b Abs. 2 S. 1 EStG wird der besondere Steuersatz in der Weise ermittelt, dass der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Einkünfte nach dem jeweils anzuwendenden Tarif in § 32a EStG ermittelt wird. Dabei ist das zu versteuernde Einkommen (zuzüglich steuerfreier Einkünfte) zugrunde zu le...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.1 Veranlagungsgründe und Notwendigkeit des Antrags

Rz. 55 Liegen die Voraussetzungen für eine Amtsveranlagung nicht vor, so gewährt § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG dem Stpfl. auf Antrag das Recht auf eine Veranlagung. Ein Interesse des Stpfl. an einer solchen Antragsveranlagung besteht insbesondere dann, wenn die einbehaltene LSt höher ist als die Jahressteuerschuld, z. B. bei Arbeitslohn in schwankender Höhe, erhöhte Werbungskosten, S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.1.2 Regelung ab Vz 2007

Rz. 42 Die grundsätzlichen Ansatzpunkte für die Regelung in Abs. 1 S. 1 Nr. 3 (bis Vz 2006) gelten auch für die Gesetzesfassung nach Art. 1 Nr. 19 des JStG 2007 v. 13.12.2006.[1] Merker[2] sieht die Änderungen des § 32b EStG durch das JStG 2007 als Reaktion des Gesetzgebers auf die Rspr. des BFH[3], insbesondere, soweit der BFH entschieden habe, dass die Anwendung von § 32b A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.4 Abzug überhöhter Vorsorgeaufwendungen (Nr. 3)

Rz. 40 Die Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG knüpft bis zum Vz 2023 an die Gewährung der Vorsorgepauschale nach § 39b EStG im LSt-Abzugsverfahren an (Rz. 40a). Ab dem Vz 2024 entfällt die Mindestvorsorgepauschale, sodass im LSt-Abzugsverfahren nur noch die tatsächlich entstandenen Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Die Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 11.2 Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers zu Ausbildungszwecken

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG gelten die Regelungen zum Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann, wenn dieses zu Ausbildungszwecken genutzt wird. Handelt es sich um die eigene erstmalige Berufsausbildung oder um ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, können die Aufwendunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Ermittlung des Gewinns

Rz. 26 Die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke erfolgt nach § 7 S. 1 GewStG unter Heranziehung der einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Vorschriften. Damit gelten auch für gewerbesteuerliche Zwecke die allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze. Auf die Erfassung innerhalb der Bilanz kommt es nicht an. Auch außerbilanzielle Korrekturen sind gewerbesteuerlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 39 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Geilen (1984), Aktienstrafrecht (Sonderausgabe aus der 1. Aufl. des KK-AktG), Köln.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Reiseversicherung

Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Beiträge für eine beruflich veranlasste Reisegepäck- oder Reiseunfallversicherung können als Reisenebenkosten > Werbungskosten sein; vgl im Einzelnen > Reisekosten Rz 127 ff. Werden Reiseversicherungen allgemein für berufliche und private Reisen abgeschlossen, ohne dass eine eindeutige Aufteilung der Prämie in einen beruflichen und privaten Anteil ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Reisekosten entstehen bei Dienst- oder Geschäftsreisen oder einer anderen Form der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit (zum Begriff > Rz 20); dann sind sie Erwerbsaufwendungen (> Werbungskosten oder > Betriebsausgaben). Als Reisekostenarten kommen die Fahrtkosten (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG; > R 9.5 LStR; > Rz 60 ff), die Verpflegungsme...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach der Intention des Gesetzgebers sollte die Förderung von Altersvorsorgevermögen nach Abschn. XI, bzw. § 10a EStG mit der nachgelagerten Besteuerung der darauf beruhenden Altersbezüge korrespondieren. Das hat seinen Grund darin, dass die Förderung (über § 10a EStG tatsächlich und über die Zulagen nach §§ 79ff. EStG fiktiv) die Erbringung der Eigenbeiträge aus unvers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) "Riester"-Rentenbeiträge bei fehlendem Antrag

Der Sonderausgaben-Abzug nach § 10a EStG setzt einen entsprechenden Antrag des Steuerpflichtigen voraus. Daher reicht eine elektronische Übermittlung der Daten durch den Anbieter des Altersvorsorgevertrags insoweit nicht aus. Wird i.R.d. Veranlagung ein Sonderausgaben-Abzug nicht berücksichtigt, kommt nach Eintritt der Bestandskraft eine Änderung des ESt-Bescheids nicht mehr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Erstattete Kirchensteuer

Ein Arbeitnehmer, der seinem als Haftungsschuldner in Anspruch genommenen Arbeitgeber im Wege des Rückgriffs die auf ihn entfallende Kirchensteuer erstattet, kann diese nicht im Rahmen seiner ESt-Veranlagung als Sonderausgaben geltend machen. Denn in diesem Fall erfolgt die Zahlung nicht aufgrund einer persönlichen Kirchensteuerschuld, sondern aufgrund des Haftungsbescheids....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Inländische Pflichtbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für in Drittstaaten erzielten Arbeitslohn

Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für nach einem DBA im Inland steuerfreie Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit in einem Drittland – hier: VR China – sind nicht als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG in der ab 1.1.2021 geltenden Fassung abzugsfähig. Denn erzielt der Steuerpflichtige steuerfreie Einnahmen, die gleichzeitig Pflichtbeitr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.2 Steuerfreie Vergütungen (§ 31 Abs. 1 S. 1 und 2 GewStG)

Rz. 27 Nach § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG sind Vergütungen, die durch andere Rechtsvorschriften von der ESt befreit sind, nicht in die Zerlegung einzubeziehen. Unter Rechtsvorschriften sind entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung[1] und entsprechend dem Wortlaut von § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG grundsätzlich nur gesetzliche Vorschriften, nicht dagegen Verwaltungsvorschriften zu ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

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Z / Zeuge, Vernehmung, Vernehmungsbeistand [Rdn 4177]

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V / Vernehmungsbeistand [Rdn 4745]

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B / Beschwerde [Rdn 1169]

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / a) Betreiben des Geschäfts

Der Rechtsanwalt erhält die Verfahrensgebühr "für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information". Diese Formulierung entspricht teilweise der in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO zur früheren Geschäftsgebühr. Die Gebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit des Verteidigers im jeweiligen Verfahrensabschnitt.[4] Durch die Verfahrensgebühr wird die gesamte Tätigkeit des Rechts...mehr

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AGS 01/2022, Wertersatzeinz... / II. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Das LG bejaht den Anfall der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV. 1. Sachlicher Anwendungsbereich der Nr. 4142 VV Der sachliche Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV sei, so das LG, eröffnet. Die Nr. 4142 VV entstehe als Wertgebühr (§ 2 RVG) ausgestaltete besondere Verfahrensgebühr für eine Tätigkeit für den Beschuldigten, die sich auf die Einziehung, dieser...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Auswahl des Verteidigers [Rdn 3313]

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P / Pflichtverteidiger, Mehrere/zusätzliche Pflichtverteidiger [Rdn 3570]

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Literaturverzeichnis / Aufsätze

Bereska, BGH zum Fernabsatz: Kein Sonderrecht für die Anwaltschaft, AnwBl 2021, 97 Blattner, 15-Minuten-Zeittakt: Das letzte Wort ist (nicht) gesprochen?!, AnwBl 2020, 344 Bonefeld, Erbrechtliche Beratung und Rechtsschutzversicherung, ZErb 1999, 11 Bredemeyer, Erbrechtliche Geschäftsgebühr von 1,8, ZErb 2012, 180 Burhoff, Gebührenbemessung im OWi-Verfahren, RVG-Report 2005, 361 B...mehr

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AGS 01/2022, Wertersatzeinz... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend, Folgendes ist aber dennoch anzumerken: 1. Gebührenanfall Zutreffend ist insbesondere die Auffassung des LG, dass nach der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und der damit verbundenen Neufassung der §§ 73 ff. StGB vom sachlichen Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV alle Fälle der Einziehung nach §§ 73 ff. StGB, einsch...mehr

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / 2. Konkrete Bemessung der Verfahrensgebühr

Bei der konkreten Bemessung der Verfahrensgebühr ist von der Mittelgebühr auszugehen.[58] Bei der Bemessung der konkreten Gebühr muss sich der Rechtsanwalt von den Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG leiten lassen. Dabei kommt es vor allem auf den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit, sowie auf die Einkommens- und Vermögensv...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Anrechnung mehrerer Gebühren, § 15a Abs. 2 RVG n.F.

Rz. 43 Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz hat der Gesetzgeber auch die Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine Gebühr reformiert und § 15a Abs. 2 RVG n.F. eingeführt. Dort heißt es: (2) Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermitteln. Bei Wertgebühren darf der Gesamtbetrag de...mehr

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Z / Zeuge, Zeugenbeistand [Rdn 4202]

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 6. Gemeinnützigkeit

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